BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 16. März  2007

Rolf Schälike - 17.-26.03.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 16.03.2007

Öffentlichkeit                     

Heute konnte die Pressekammer dem Wunsch der Einzigen Öffentlichkeit nach rechtzeitiger Kenntnisnahme der Terminrolle nicht nachkommen.

7:30: In der Geschäftsstelle türmten sich die Akten auf den Schreibtischen. Keine der Einzigen Öffentlichkeit bekannte Mitarbeiterin war am Arbeitsplatz. Unwillig erfuhr die Einzige Öffentlichkeit, dass alle in Urlaub sind, und nur eine Urlaubsaushilfekraft den Laden schmeißen muss.

Die Terminrolle wird noch rechtzeitig ausgehängt. Bis zur ersten Sitzung seien es noch zwei Stunden. Wo liegt das Problem?

Weder in der ZPO noch im GVG habe ich etwas zu den Terminen des Aushangs von Terminrollen gefunden. Es ist den Gerichten überlassen, in jedem Einzelfall zu entscheiden, wie wichtig denen die Information der Öffentlichkeit über Termine ist.

An diesem Freitag war die Öffentlichkeit nicht so wichtig. Die Terminrolle wurde sehr spät ausgehängt. Ins Internet konnte ich diese erst nach der Verhandlung stellen.

Trotzdem saßen an diesem Freitag außer der Einzigen Öffentlichkeit ebenfalls andere Personen während der Verhandlungen auf den Zuschauerbänken. Einige schrieben fleißig mit.

Auch Anwälte hörten den Verhandlungen zu und warteten geduldig, bis ihre Sache an der Reihe war. Früher blieben die Anwälte meist draußen im Gang und kamen nur zur eigenen Sache in den Gerichtssaal. Warum ließen sie sich  eigentlich die Möglichkeit entgehen, von anderen Fällen zu lernen?

Der Prominentenstreit um den Namen Schaumburg-Lippe sowie der Korruptionsvorwurf gegen Bodo Hombach waren das, was die spärlich Öffentlichkeit besonders interessierte.

Zum Fall Hombach waren ältere Herren erschienen.

 

Einstweilige Verfügungen ergehen nicht öffentlich                     

An diesem Mammuttag erging auch eine Einstweilige Verfügung gegen den WDR.

Auf der Site der Pharmafirma Grünenthal  lesen wir:

WDR und Zeitsprung unterliegen erneut vor Gericht / Pharmafirma Grünenthal erwirkt neue Einstweilige Verfügung
16.03.2007 - 11:38 Uhr
Grünenthal GmbH   Pressemappe [Pressemappe] Aachen (ots)
Die Aachener Pharmafirma Grünenthal GmbH hat im Rechtsstreit mit der Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH sowie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) um den Unterhaltungsfilm "Eine einzige Tablette" vor dem Landgericht Hamburg erneut eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Bei dem Versuch, einzelne der bereits zuvor gerichtlich verbotenen Filmszenen zu korrigieren, wurden - offensichtlich bewusst - neue Falschdarstellungen eingebaut. Auch  diese geänderte Fassung darf so nicht ausgestrahlt werden.

Die drei Richte Herr Buske, Herr Dr. Weyhe und Herr Zink waren fast die gesamte Zeit im Gerichtssaal.

Muss wohl Dr. Korte gewesen sein, welcher diese Einstweilige Verfügung ergingen ließ.

 

Schaumburg-Lippe vs. Dr. Schaumburg -Lippe                     

Die Streitigkeiten zwischen dem Österreichischen Juristen Dr. Mario-Max Prince Schaumburg-Lippe aus Augsburg und Alexander zu Schaumburg-Lippe aus dem Geschlecht Schaumburg Lippe gehen schon über Jahre.

Der Kläger, auf der Terminrolle Prinz zu Schaumburg-Lippe genannt, klagt gegen Dr. Mario-Max Prince Schaumburg-Lippe, welcher seiner Aussage nach sich nie "Prinz zu" genannt hat, auch nicht zu nennen wünscht.

Es geht ums Geld, verbunden mit dem Namen, welcher einen hohen Werbewert besitzt.

Das erste Mal haben wir vom Streit am 24.04.2006 in Sachen 324 O 189/06 erfahren. Darüber jedoch nicht berichtet, weil wir uns unsicher auf dem Feld der Adligen mit ihren Markennamen bewegen, und meinten, es gibt wenig Überschneidungspunkte mit unseren Interessen.

Inzwischen scheinen die Zusammenhänge doch auch den normalen Bürger zu treffen.

Interessant ist schon, weshalb auf der Terminrolle im Namensrechtstreit ein Name steht, welcher in Deutschland offiziell nach Namensrecht kein Name ist. Es geht um den Zusatz "Prinz".

Wir erlebten schon Prinzen, welche mit ihrem großen Namen 5.000,00 EUR Schadensersatz nicht bezahlen können; Prinzessinnen, welche sich von Hollywood in ihrer Eitelkeit "bescheißen" ließen.

Heute erlebten wir einen klagenden Prinzen, welcher einem Bürgerlichen seinen Namen nicht gönnt.

Der Vorsitzende nach langem Schweigen:

Uns fällt nicht so schnell etwas ein, was wir Ihnen erzählen sollen.

 [Das OLG hat die Einstweilige Verfügung erlassen. Wir wollten diese nicht erlassen.]

Der Leser sollte wissen, dass nach einigen Ansätzen die Pressekammer mit Herrn Buske seinerzeit den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ablehnte. Der Kläger ging in Berufung. Das HansOLG mit Frau Dr. Raben erließ die Einstweilige Verfügung. Da erst erfuhren die Österreicher etwas davon. [RS]

Müssen wir alles im Verfügungsverfahren machen. Wir haben die Unterlassungserklärung.

Wir streiten uns darüber, war der Auftritt von der Mutter oder vom Antragsgegner selbst veranlasst?

Wir haben gehört, der Name sollte gar nicht verwendet werden.

Dann wurde gestritten, wer denn die strittigen Seiten ins Netz stellte, der Antragsteller, die Mutter, der Antragsgegner? Detektive des Antragsgegners hätten angeblich herausbekommen, dass der Antragsteller den Antragsgegner kaputt prozessieren möchte. Der Vertreter des Antragstellers fand das absurd, diese unlauteren Hackermethoden.

Klägeranwalt Herr Kalckreuth:

Wir wollen nur, dass der Antragsgegner den Namen führt, welcher in seiner Geburtsurkunde steht [Mario-Max Prince Schaumburg-Lippe].

Beklagtenanwältin:

Bis 2006 durfte der Name geführt werden.

Klägeranwalt Herr Kalckreuth:

Unterlassen Sie es, sich Prinz zu Schaumburg-Lippe zu nennen.

Dr. Mario-Max Prince Schaumburg-Lippe:

Mache ich nicht.

Damit wurde die Sache für die Allgemeinheit interessant: Muss man eine Einstweilige Verfügung strafbewehrt anerkennen für Äußerungen, welche man nicht getätigt hat?

Tut man das, kann der Kläger Vertragsstrafe am laufenden Band einklagen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, damit für sich eine Geldquelle erschlossen zu haben.

Trifft das Gericht die Entscheidung, kann "nur" Ordnungsgeld eingeklagt werden, welches in die Staatskasse fließt.

Für den Beklagten sicherer, denn er braucht den Kläger in seinen Bemühungen nicht mitzufinanzieren.

Das Urteil im Tenor hören wir am Dienstag, den 20.03.07, 12:00 in der Geschäftsstelle.

 

Klausjürgen Wussow vs. Burda                     

An diesem Freitag gleich drei Wussow-Prozesse gegen Burda: 324 O 905/06, 324 O 915/06, 324 O 955/06.

Eine traurige Geschichte. Der bekannte Schauspieler ist krank und wird im Heim versorgt, unendlicher  Familientratsch und -krach. Das Geld ist aufgebraucht. Nur der Name hat noch Marktwert.

Da gibt es viele, welche am Namen verdienen bzw. verdienen möchten: die Presse, die Anwälte und ... .

Der interessanteste Prozess war der zur Sache 324 O 915/06.

Der Vorsitzende:

Wir meinen, dass hier schon eine Geldentschädigung drin sein müsste.

Es sind mehrere Punkte.

Wissen nicht, wie wir Herrn Becher einbringen sollen.

Wann ist es ein Hausfriedensbruch durch Herrn Becher?

Dass das wohl mit Einwilligung erfolgte, widerspricht dem Bericht in der Bunten.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Hanseatischer Grundsatz. Wenn schon die Kriegskasse des Klägers nicht so gefüllt ist, wie die der Verlage ... .

Dann kommen andere.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Wenn es sich so zugetragen hat mit Herrn Becher. Weshalb gehen Sie nicht zu BZ, Ullstein?

Niemand konnte damit rechnen, Herr Wussow lässt Fotos kursieren, die ihn nicht in guter Form zeigen.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Ihr Mandant hat sich am aggressivsten verhalten.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Habe ich Sie richtig verstanden? Bei Ullstein ist weniger zu holen als bei Burda?

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Nur die Reihenfolge ... . Dass nichts zu holen ist, habe ich nicht gesagt.

BZ war im Juli 2006. Sie sind die ersten. Das ist nichts Rechtsmissbräuchliches.

Kann Wussow, der kein Geld hat, sagen, wir haben sieben Verletzer?

Dann sitze ich hier mit sieben Akten und zittere vor der Kammer, dass sie entscheidet.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Bei Drittberichterstattern braucht man ein Verschulden.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Richtig. Schöner Bericht, müsste man denken. Hat er gewollt.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Lässt sich mit Plüschaffen ablichten. Muss man davon ausgehen, dass er sich hat fotografieren lassen wollen.

Richter Herr Dr. Korte:

Anlass zum Zweifel gab es.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Dann gehen Sie davon aus, dass der Bildredakteur auch den Text kennt.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Niemand hat ein autorisiertes Interview ... .

... .

Das ist hässlich, aussage- und inhaltsarm.

Das mit der Einwilligung kann kein Journalist glauben.

Richter Dr. Korte:

Der Kläger kommt nicht gut weg. Geldentschädigung ... .

Der Kläger hätte mit der Frau quer gelegen [steht im Text], obwohl zwei Tage vorher das [Gegenteil bekannt war].

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

In diesem Haus ist alles möglich. ... trägt alles nach außen. Die Fotos sind über eine Agentur abrufbar.

Er hat keine Probleme mit solchen Fotos.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Der Fotoredakteur weiss ... .

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Der Klägervertreter erklärt, dass er nicht die BZ und Ullstein mit Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung nimmt ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Der Kläger wird auf Empfehlung der Beklagten ... .

Der Vorsitzende diktiert:

Der Klägervertreter erklärt, das werden wir noch tun.

Wir meinen, eine Geldentschädigung komme in Betracht.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Hier ist eine Foto, welches mit Einwilligung veröffentlicht wurde. Wo ist der Unterschied zu diesem Foto?

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

 ... . Nicht dauerhaft demenz.

Richter Dr. Korte:

Das verringert erheblich die Geldentschädigung. Der Konflikt mit der Ehefrau wird konstruiert.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Was wollen Sie abstrafen?

Die "Neue Woche" hat Fotos gekauft und übernommen.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Die Geldentschädigung ist nur gemindert.

Der Vorsitzende:

Hier noch ein Foto. Ständig im Schlafzimmer von Wussow.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Wir kommen nicht umhin ums Verschulden.

Richter Dr. Korte:

Zwei Tage mit Frau allein ist o.k. Zwei Tage später mit der Frau - das gibt Probleme

Dann steht noch, dass der Fotograf eingedrungen ist.

Gibt das nicht Anlass, zu prüfen?

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Jede Redaktion hat die Pflicht, zu prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt.

Es ist nicht grundsätzlich erlaubt. Nicht zu prüfen, sind Ausnahmen.

Zur Bewertung von Bildern prominenter Personen, die einen Marktwert haben. Weshalb greift dieser Anspruch nicht?

Wir beschränken uns bei Bildnisverwertung nur auf Werbung.

An Prominente werden 18.000,00 EUR für Sachfotos gezahlt.

Warum nicht das [als Grundlage für die Entschädigung nehmen]?

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Informationsinteresse.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Weshalb besteht auch hier Informationsinteresse?

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Sie würden ein Fass aufmachen ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Nicht immer so, nur wenn Bilder einen Marktwert haben.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Den Marktwert holt sich der Urheber.

Der Vorsitzende:

Bisher ...  bis Abend distanziert ... Ob so etwas gegen Entgelt Werbung sein kann?

Nun, die Frage stellt sich, ob für solche Fotos üblicherweise Geld bezahlt wird.

Wie ist es mit Interviews?

Presse zahlt auch für Interviews Geld.

.... .

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Es ist eine Frage der Grenzziehung.

Es gibt keinen generellen marktwert für Klausjürgen Wussow.

Für Fotos mit Einwilligung ist immer bezahlt worden.

Wenn Sie sagen, es ist nicht üblich, dann müssen wir einen Sachverständigern hinzuziehen.

Der Vorsitzende:

Wir haben viele Urlaubsfotos am Strand. Alle sind lizenzwürdig.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

BGH - Lafontaine. Wir haben der Artikel 5.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Das ist die Ironie des Schicksals.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Sie kriegen es dogmatisch nicht hin.

Der Vorsitzende:

Grundsätzlich wollen wir so und so nichts sagen.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Hochzeitsreise, ob überredet vom Redakteur oder ... macht für uns keinen Unterschied..

Der Vorsitzende:

Wir würden 10.000,00 EUR vorschlagen.

Wir verpflichten den Kläger, Ullstein zu verklagen.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Marktwert ... . Werbung ... .

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

 Hat was mit Artikel 5 zu tun. Lesen sie Lafontaine. Lesen Sie Jauch-Rätselzeitung.

Nur bei Produkten ist es Werbung.

Der Vorsitzende:

Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert.

Anträge werden gestellt, mit der Massgabe statt "die Beklagten" "die Beklagte" und das Wort "jeweils" zu streichen.

Beschlossen und verkündet:

Die Entscheidung wird verkündet am 04.05.07, 9:55, Saal 335.

25.05.07: Urteil: Die Beklagte zahlt an den Kläger 10.389,64 EUR mit 5 % über dem Basiszinssatz ab den 27.10.06. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen [keine Lizenzgebühr]. Der Kläger trägt 4/9 und die Beklagte 5/9 der Kosten.

Thannhuber vs. FOCUS - Die Pressekammer muss erneut über einen Bankenskandal entscheiden                     

In dieser Sache 324 O 889/06 gab es im November 2006 ein Verfügungsverfahren 324 O 573/06. Wir berichteten. Die Einstweilige Verfügung v. 13.09.06 wurde aufgehoben. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Der Antragsteller hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil
. Grund: Falsche Zustellung der Einstweiligen Verfügung.

Heute war vermutlich das Hauptsacheverfahren. Die Anwälte hatten es damals versprochen und Wort gehalten.

Klägeranwalt Herr Matthias Nienhaus:

Wir wollen weniger.

Nur Unterlassung wegen Geldwäsche.

Zur Sache folgende ungeprüfte Information aus dem Internet:

Quelle: www.kapital-rechtinfo.de

Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG: Klaus Thannhuber wehrt sich. Zu recht?

Seit der Schließung der Privatbank Reithinger durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 02.08.2006 reißen die Pressemitteilungen über das Bankhaus und seinen Eigentümer, Herrn Klaus D. Thannhuber nicht ab. Eine kurzfristige Rückkehr aus seinem Urlaub nutzte Thannhuber jetzt, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.

„Wir ermitteln in alle Richtungen.“ So zitiert das Nachrichtenmagazin Focus in seiner aktuellen Ausgabe den Münchener Oberstaatsanwalt Stephan Reich. U. a. wegen einer Überweisung, die den Verwendungszweck „Darlehen Thannhuber“ trug, habe ein Bankmitarbeiter Strafanzeige wegen Geldwäsche erstattet.

Dem tritt Thannhuber über seine Anwälte wie folgt entgegen:

„Die soeben von Focus veröffentlichte Vorabmitteilung wegen eines anderweitigen Ermittlungsverfahrens ist glatt rechtswidrig. Eine namentliche Verdachtsberichterstattung über ein unserem Mandanten bislang nicht einmal bekanntes Ermittlungsverfahren wäre allenfalls dann zulässig, wenn es irgendwelche seriösen Anhaltspunkte für den erhobenen Vorwurf gäbe. Das ist nicht der Fall. Deswegen werden wir auch diese Berichterstattung des Focus, wie jene in der Ausgabe der vergangenen Woche, mit gerichtlichen Maßnahmen angreifen.“

Hiermit stellt Thannhuber die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen ihn läuft nicht in Frage. Er lässt lediglich ausführen, dass ihm ein solches Verfahren (noch) nicht bekannt ist. Darüber hinaus meint Thannhuber bloß, dass die Berichterstattung durch den Focus nicht rechtmäßig sei. Dies mag presserechtlich zutreffen – was von dieser Seite aber nicht abschließend beurteilt werden kann. Doch ändert das nichts an der vom Focus behaupteten Tatsache eines gegen Thannhuber gerichteten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Focus-Artikel „Finanziell ausgezehrt“ in Ausgabe 33/2006 hier

Stellungnahme zur Privatbank Reithinger / Klaus D. Thannhuber vom 14.08.2006 hier

Der Vorsitzende:

Wir sind relativ unglücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens.

Geldverschwendung  ... .

Sinnvoll wäre es, die Erstmitteilung vorgelegt zu bekommen.

Klägeranwalt Herr Nienhaus:

Geldwäsche stimmt nicht. Es wird ermittelt lediglich wegen Betrug, Untreue, aber nicht Geldwäsche.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Es gibt die Strafanzeige der Bank wegen Geldwäsche.

Der Vorsitzende:

Vielleicht kommt es nach dem Stand der Dinge nicht darauf an.

Nach BGH darf die namentliche Erwähnung aus Ermittlungsverfahren nur bei schweren Straftaten, die die Öffentlichkeit berühren, erfolgen.

Klägeranwalt Herr Nienhaus:

Zur Geldwäsche ... Ermittlungsverfahren... .

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Sie greifen nur Geldwäsche an. Wir haben nur berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Dann wurde gestritten und gestritten.

Ich bin Mittagessen gegangen in die Gerichtskantine zusammen mit noch einem Prozessbeobachter. Das war interessanter.

Das Ergebnis steht doch schon fest.

 

Frau Jörn vs. Norddeutscher Rundfunk -  Familie aus Mecklenburg erhält 8.000,00 EUR  aus den GEZ-Gebühren                     

Die Sache 324 O 742/06 Frau Jörn gegen Norddeutschen Rundfunk war bezeichnend.

Frau Jörn wurde vertreten von Frau Corinna Pistor, einer zurückhaltenden Anwältin aus Mecklenburg. Es war ihr Einstand bei der Pressekammer Hamburg. Sie wusste nicht, dass die Pressekammer Anwältinnen gern hat, und war ihres Obsiegens nicht sicher.

Trotzdem, der NDR muss an Familie Jörn 8.000,00 EUR zahlen und die Prozesskosten übernehmen. Leider aus unseren GEZ-Taschen.

Zum Hintergrund, wie diesen die Klägerseite sah.

Die 18 Jährige Klägerin kam vom Gymnasium nach Hause und fand ihre Mutter tot auf. Daraufhin rief sie den Notarzt, der an diesem Tag vom NDR Team begleitet wurde.

Der Notarzt behauptete vor der Kamera, die Verstorbene sei Alkoholikerin gewesen, schwierige Familienverhältnisse seit Jahren und vom Vater keine Spur. Die Klägerin wurde vor laufender Kamera befragt, obwohl sie unter Schock stand und diese eine Ausnahmesituation in ihrem Leben war. Der Vater kam abends wie immer nach Hause. Das Gesicht der Klägerin wurde während der Ausstrahlung mit einem Raster verdeckt. Aus den Außenaufnahmen und den Aufnahmen in der Wohnung wusste jeder Kleinstadteinwohner, um wen es sich handelt.

Die Anwältin teilte dem Gericht mit, dass der Kameramann Anfang September 2003 den Vater im Krankenhaus aufgesucht, und vor Zeugen (den Eltern der Klägerin) um eine Sendegenehmigung vergeblich gebeten hat.

Zu den juristischen Problemen der Klägerseite:

Fraglich war, ob eine Genehmigung der Aufnahmen vorlag. Fraglich war auch, ob dieser Verstoß trotz der Nichtnennung des Namens zu ahnden war.

Die Pressekammer Hamburg hat während der Verhandlung dies nach ihrer vorläufigen Beratung bejaht. Sie hat einen Eingriff in das Intim- und allgemeine Persönlichkeitsrecht gesehen, auch beim Vater, welcher im Fernsehen nicht gezeigt wurde.

Ein vergleichbarer Fall ist der Klägerseite nicht bekannt gewesen. Der Vater der Klägerin ist selbst Kläger vor dem Amtsgericht und schwer krebskrank. Deshalb war ein Vergleich ebenfalls für ihn sinnvoll.

Für ein Urteil hätten noch weitergehender Tatsachen vorgetragen werden müssen. Es war ein Risiko.

Meine Notizen

Beklagtenanwalt Herr Fricke:

Wir zeigten, wie behandelt wird; wie solche Sanitäter vorgehen. Das ist für die Öffentlichkeit von Interesse. Es ist natürlich eine Intim- und Privatsphäre.

Wir das verboten, können wir so etwas nicht mehr senden.

Weshalb nicht? Willigt kein Kranker ein? [RS]

Richter Dr. Weyhe:

Wenn eingebrochen wird und sie filmen, dann können sie nicht einfach ebenfalls in die Wohnung einbrechen.

Der Vorsitzende zu Frau Corinna Pistor:

Bestreiten geht nicht. Es ist Ihre Mandantin. Sie hat nicht eingewilligt.

Anwältin der Klägerin Frau Corinna Pistor:

... . Herr Hoffman geht um 15:00 zu Herrn Jörn und bittet um Einwilligung. Dieser hatte abgelehnt.

Weshalb geht Herr Hoffmann zum Mandanten, wenn alles klar war?

Die NDR-Vertreter beantragten Schriftsatzfrist und beanstandeten die verspätete Geldentschädigungsforderung.

Nach einigen Wortgefechten fragte der Vorsitzende:

Ist die Beklagte vergleichsbereit.

Beklagtenanwalt Herr Fricke:

Ja.

Der Vorsitzende:

Gibt es Vorstellungen?

Frau Corinna Pistor:

Ja, es gibt Vorstellungen.

Bei Raab wurden 75.000,00 gefordert, es endete mit 60.000,00.

Deswegen haben wir eingeengt.

Hatten 15.000,00, jetzt 10.000,00.

Mindestens 5.000,00 für den Vater beim Amtsgericht.

Es ziehen sich alle zur Beratung zurück.

Danach Anwalt Herr Fricke:

Haben unsere ablehnende Haltung überdacht. Das gemeinsame Eintopfen fällt uns schwer.

Der Kläger ist der falsche Betroffene.

Das Amtsgericht hat gesagt, er sei nicht Betroffener. Wenn, dann nur an Stephanie 5000,00 EUR

Frau Corinna Pistor:

Hätte gerne die Ansicht des Gerichts.

Der Vorsitzende:

Möchten uns nicht festlegen.

Wohnung ... .

Richter Dr. Weyhe:

Treibt sich in der Gegend rum. Mutter stirbt. Schwierige Familie. Vater ... .

NDR-Justiziar Herr Sieckmann:

Dass der Vater den Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat, ist nicht vorgetragen worden.

Frau Corinna Pistor:

Wohnt da.

NDR-Anwalt Herr Fricke:

Wenn jeder, der irgendwo wohnt, und die Fernsehkamera filmt, Geldentschädigung verlangt, wo kommen wir da hin?

NDR-Justiziar Herr Sieckmann:

Es werden weder der Name noch der Ort genannt.

Der Vorsitzende:

In München kennt ihn niemand.

8.000,00 EUR für beide finden wir angemessen.

NDR-Anwalt Herr Fricke:

Wir möchten nochmals rausgehen.

NDR-Justiziar Herr Sieckmann:

Es werden weder der Name noch der Ort genannt.

Richter D r. Weyhe:

8.000,00 EUR, und damit ist auch der Vater erledigt.

NDR-Anwalt Herr Fricke:

Wir sprechen nur über die Kosten dieses Verfahrens.

Pause.

NDR-Anwalt Herr Fricke nach der Pause:

Es fällt schwer, aber wir akzeptieren den Vorschlag.

Richter Dr. Weyhe:

Prozesskostenhilfe wird bewilligt. Daten aus dem Vermögen sind nicht zu erbringen.

Anwältin Corinna Pistor wird beigeordnet.

Es wird der folgende Vergleich getroffen:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin des Verfahrens 324 O 742/06  8.000,00 EUR zu zahlen.

Mit der Leistung dieses Betrages sind zugleich sämtliche Ansprüche des Antragstellers aus dem Verfahren 36 A C 240/06 erledigt.

2. Im Übrigen erteilen sich die Parteien hinsichtlich der Fernsehsendung v. 08.10.2003 "Rettung aus der Luft", einschließlich eventueller Wiederholungen bis zum heutigen Tage Generalquittung.

3. Die Kosten des Rechtsstreites 324 O 742/06 trägt die Beklagte.

Vom Tonträger vorgespielt und von den Parteienvertretern genehmigt.

Der Streitwert für das Verfahren 324 O 742/06 wird auf 10.000,00 EUR festgelegt. Der Wert des Vergleichs übersteigt diesen Wert um 5.000,00 EUR.

Frau Corinna Pistor:

Jetzt müssen Sie viel Werbung verkaufen.

NDR-Justiziar Herr Sieckmann:

Verkaufen keine Werbung. Es sind alles Rundfunkgebühren.

Der Vorsitzende:

Ein besonders schönes Wochenende.

Bestimmt sind  die Klägerin und ihr Vater mit dem Ergebnis zufrieden. 8.000,00 EUR sind kein Pappenstiel.

 

Danach war Pause zur Beweisaufnahme im Korruptionsfall Bodo Hombach.

Bodo Hombach vs. Dichand -  Zank um den Einfluss auf dem Balkan                

324 O 30/04 Hombach vs. Dichand. Der älteste Termin. Der SPD-Politiker wurde vertreten von Anwalt Herrn  Nesselhauf. Das hat Einiges zu bedeuten.

Der Vorsitzende:

Das Beweisthema ist der Bau des Privathauses von Bodo Hombach zu Lasten der VEBA. Das ist Ihnen bekannt?

Zeuge Herr Kleinecke:

Ich war zu keiner Zeit in das Projekt eingebunden. Kenne Herrn Hombach nicht.

Unterlagen kenne ich ebenfalls keine.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Frau Lichtenhagen, die Staatsanwältin hat Sie befragt.

Sie sagten damals ... Es wurde verrechnet.

Zeuge Herr Kleinecke:

Was damals gesagt wurde, kann ich nicht sagen.

Verrechnet, würde ich sagen, bedeutet, dass es verrechnet war, es war nicht korrekt. Braucht aber nicht so gewesen zu sein.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Waren die Verrechnungsmethoden grundsätzlich üblich? Sie wissen, dass alles verjährt ist.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Nennen Sie die Grundsätze, damit ich es verstehe.

Wollen wir nicht fragen, was in anderen Fällen verrechnet wurde?

Zeuge Herr Kleinecke:

In den anderen Fällen sind den Herren nicht alle Kosten in Rechnung gestellt worden.

Wenn mir jemand einen Mercedes für 5.000,00 EUR anbietet, dann weiß ich, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Richter Dr. Weyhe diktiert:

Mir wird aus der staatsanwaltlichen Vernehmung ... vorgehalten.

Wenn ich gefragt werde, was ich mit dem Wort verrechnet gemeint habe, dann muss ich sagen, weiß ich nicht, es war lange her.

Es war nicht ganz korrekt.

Wenn ich gefragt werde, ob es bei anderen Projekten Verrechnungen gab, antworte ich.

Es gab andere Projekte, bei denen nicht alle Kosten in Rechnung gestellt wurden. Warum, weiß ich nicht. Das wurde auf einer anderen Ebene entschieden.

Ich vermute, dass auch Rechnungen gestellt wurden, die geringer waren als die Kosten.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

... .

Können Sie mit Sicherheit Hebers ausschließen aus diesen Verrechnungen?

Zeuge Herr Kleinecke:

Vom Hausbau Hebers weiß ich nichts.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Was ist die konkrete Frage?

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Hebers hat sich am Hausbau von Hombach nicht bereichert, haben Sie ausgesagt.

Was hat Sie dazu bewegt?

Zeuge Herr Kleinecke:

Meine Menschenkenntnis. Nach wie vor  halte ich Herrn Hebers für einen korrekten Menschen. Er bereichert sich nicht persönlich.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Er ist später wegen Meineids verurteilt worden. Es gab ein Geständnis. Halten Sie seine Aussagen für zutreffend?

Zeuge Herr Kleinecke:

Halte das für zutreffend, das Geständnis von Herrn Hebers.

Es war eine Vermutung. Einen Tatsachenhintergrund hatte ich keinen.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

... Hatten Sie die Anweisung erhalten, sämtliche Unterlagen in den Schredder zu werfen?

Zeuge Herr Kleinecke:

Selbstverständlich ist das ungewöhnlich.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Weshalb kam die Anweisung des Vorstandes?

Zeuge Herr Kleinecke:

Weil der Vorstand die Vermutung hatte, dass in den Unterlagen Dinger standen, die nicht in Ordnung sind.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Wie viele Projekte haben Sie betreut?

Zeuge Herr Kleinecke:

Zwei oder drei. Untereinander hat man darüber nicht geredet. Nur mit dem Vorstand.

Hatte man geredet, war man gleich unten durch. Man war nicht mehr vertauenswürdig.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Wusste man, dass es nicht korrekt und nicht in Ordnung war?

Zeuge Herr Kleinecke:

Natürlich wusste man das. Durchaus.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Ein Bereich ist der Fensterbereich.

Zeuge Herr Kleinecke:

Weil man mich damals gefragt hat nach dem Fensterbereich.

Habe ich möglicherweise gesagt.

Das ist mir konkret vorgehalten worden. Habe das damals gesagt. Dann ist das bestimmt nicht in Ordnung.

Wie das genau war, weiß ich heute nicht mehr.

Das ist wie mit dem Mercedes-Vergleich

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Am 03.01.2000 habe ich auf Drängen der Staatanwaltschaft als Außenstehender Mutmaßungen geäußert und verbreiten lassen.

Gilt das nach wie vor?

Zeuge Herr Kleinecke:

Ja, gilt nach wie vor.

Der Vorsitzende:

Nehmen wir lieber die K11. Dann haben wir das statt der Schriftsätze.

Staatsanwalt Kreimeyer, Essen.

Wie viele Projekte betreuten Sie insgesamt?

Wie viele Einzelprojekte?

Zeuge Herr Kleinecke:

Kann ich nicht mehr sagen. Fünf bis zehn.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Der Zeuge genehmigt die Aussage nach Diktat.

Die Parteien verzichten auf die Vereidigung.

Der Vorsitzende:

Kennen Sie Herrn Kretschmar?

Zeuge Herr Kleinecke:

Ja.

Der Vorsitzende:

Bitte rufen Sie ihn 'rein.

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Guten Tag.

Der Vorsitzende nach der Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten:

Das Beweisthema betrifft den überschießenden Teil der Kosten in sechsstelliger Höhe.

Zeuge Kretschmar:

Guten Tag.

Der Vorsitzende nach der Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten:

Das Beweisthema ... Kosten ... überschießender Teil der Kosten in sechsstelliger Höhe ... ist Ihnen bekannt?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Es trifft zu, dass es Schwierigkeiten mit dem Rohbau des Projektes gab. Es hat Schwierigkeiten mit den Kosten gegeben. Einzelheiten sind mir nicht mehr in Erinnerung. Sind immerhin zwanzig Jahre her.  Bauleiter, meine ich, war Herr Sievers.

Bei der Kostenhöhe ging es um sechsstellige Zahlen, etwa einhunderttausend DM. Wo diese verursacht waren, in der Firma, beim Architekten, weiß ich nicht mehr.

Es wurde darüber gesprochen, das zu regeln oder umzubuchen, ohne Kenntnis des Bauherrn.

Es wurde überlegt ob dem Bau eines Verwaltungsgebäudes die Kosten zugeschrieben werden. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht mehr. Habe das auch der Staatsanwaltschaft so gesagt.

Die Angelegenheit hat dann der Vorstandsvorsitzende an sich gezogen. Hat das auch mit dem Bauleiter abgewickelt.

Der Vorsitzende nach der Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten:

Wer war der Bauleiter?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Bauleiter war Herr ... . Weiß das nicht mehr. Mit der Abwicklung war ich nicht mehr befasst. Der Bauleiter wurde ersetzt. Damit hatte ich nichts mehr zu tun. Der Mitarbeiter stammte aus meinem technischen Bereich. Ich habe die Schlussabrechnung auch nicht gesehen.

Vorstandsvorsitzender war damals Herr Strender.

Bei diesem Projekt ging es um den Betreuungsvertrag mit Herrn Hombach.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Kennen Sie die Protokolle des Ermittlungsverfahrens?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Nie bekommen, nie gesehen.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Was war der Zweck des Betreuungssystems?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Wir hatten Mitarbeiter für bestimmte Bereiche.

Es gab im Konzern Immobilienunternehmen der VEBA AG Betreuungsverträge.

Wenn ich gefragt werde, welche Personen zur VIP gehören, so war das der Vorstandsvorsitzende der VEBA Herr Dr. Hartmann, dann Herr Dr. Genz als Aufsichtsratsvorsitzender.

Herr Hombach war, wenn Sie das so wollen, auch VIP.

Er war auch eine besonders zu betreuende Person.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Gab es unter den VIPs Personen, welche noch eine Karriere vor sich hatten?

Falls ja, warum hat man diese so betreut?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Ist mir nicht so in Erinnerung. Es waren Personen, welche Beziehungen zum Unternehmen hatten. Hombach hat Ruhrkohle zur VEBA mitgebracht, sozusagen im Gepäck. Er war vorher Liegenschaftsdirektor der Ruhrkohle AG.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Was hat Herr Stender für Hombach in der Ruhrkohle gemacht?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Stender war bei uns recht schnell mit diesem Betreuungsverfahren betraut worden.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

... .

Richter Herr Dr. Weyhe:

Es wird die Aussage vor der Staatsanwaltschaft vorgehalten, dass nicht alles in Rechnung gestellt wurde ... .

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Das wird so gewesen sein.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Der Bauherr ist nicht informiert worden. Warum nicht?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Mitarbeiter haben nicht mit Herrn Hombach gesprochen. Ich habe auch nicht mit Herrn Hombach gesprochen.

Habe den Rohbau zweimal gesehen.

Die Arbeitsebene hat nach meiner Kenntnis nicht mit Herrn Hombach gesprochen. Meine die Kostenfrage.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Hat die Managementebene wissen lassen, dass ihm etwas Gutes getan wird?

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Es geht nicht um Spekulationen.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Gibt es andere Fälle, wo die Betreuer darüber informiert wurden, was geschieht?

Sechsstellige Beträge, die eine oder andere Rechnung zu besprechen?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Meine Erinnerung trifft das, was ich dazu gesagt habe.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

... .

Richter Herr Dr. Weyhe:

Auf die Frage des Klägervertreters, wer bei der Firma Kesting war Ansprechpartner, antwortetet der Zeuge, er könne es nicht mehr sagen. Vielleicht der Sohn. Inzwischen ist das Unternehmen in Konkurs gegangen.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Überrascht Sie das?

Es habe damals das Gerücht gegeben, dass es eine solche ...absprache gab. Überrascht Sie das?

Zeuge Herr Michael Kretschmar:

Ja. Die Arbeitsebene hatte keinen Anlass, das Ganze selbst so anzufassen.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Der Zeuge genehmigt die Aussage nach Diktat. Auf eine Vereidigung wird verzichtet.

Es ist 15:35.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Bin froh, dass nicht vierzig Zeugen benannt wurden.

Der Vorsitzende:

Herrn Deser noch als Zeugen holen?

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Eine Unterlassungserklärung kann ich nicht abgeben.

Wenn Sie entscheiden.

Kommt Wandel pro Hombach, dann Meineid, danach die Behauptung ... anders.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Keine ... . Kann auch nicht ändern ... auszugsweise das zu sagen, was in den Akten steht.
Mehr sagen die Zeugen nicht. Nichts steht in den Akten.

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Der wahre Kostenrahmen war Herrn Hombach bekannt. Das steht in den Akten. Hat Stender ausgesagt.

Der Vorsitzende:

Soll er gehört werden oder nicht?

Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:

Möchte mit meinem Mandanten sprechen.

Möglicherweise reicht schriftsätzliche Stellungnahme.

Der Vorsitzende:

Soll ... .

Richter Dr. Weyhe:

Die Sach- und Rechtslage wird erneut mit der Parteien-Vertreten erörtert.

Dann hörte ich noch: Staatsanwältin Richtenhagen ...  . Und auf der Zuschauerbank hinter mir: Wird bestimmt nicht mehr Staatsanwältin sein.

Der Vorsitzende:

Binnen zehn Tagen, ob nur Herr Grese.... .

Am 27.04.05 Beweisaufnahme, falls nicht versucht wird ... .

Wir können das Verfahren noch Jahrzehnte betreiben.

Im Aussetzen sind wir immer groß.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 30.03.07, 9:55, in diesem Saal

 

Meldungen des Tages                     

 

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                     

 

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                     

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.03.07
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