Schaumburg-Lippe vs. Dr.
Schaumburg -Lippe
▲
Die
Streitigkeiten zwischen dem Österreichischen Juristen
Dr. Mario-Max Prince
Schaumburg-Lippe aus Augsburg und Alexander zu Schaumburg-Lippe aus
dem Geschlecht
Schaumburg Lippe gehen schon über Jahre.
Der Kläger,
auf der Terminrolle Prinz zu Schaumburg-Lippe genannt, klagt gegen Dr.
Mario-Max Prince Schaumburg-Lippe, welcher seiner Aussage nach sich nie
"Prinz zu" genannt hat, auch nicht zu nennen wünscht.
Es geht ums
Geld, verbunden mit dem Namen, welcher einen hohen Werbewert besitzt.
Das erste Mal haben wir vom Streit am 24.04.2006 in Sachen
324 O 189/06
erfahren. Darüber jedoch nicht berichtet, weil wir uns unsicher auf dem
Feld der Adligen mit ihren Markennamen bewegen, und meinten, es gibt
wenig Überschneidungspunkte mit unseren Interessen.
Inzwischen
scheinen die Zusammenhänge doch auch den normalen Bürger zu treffen.
Interessant
ist schon, weshalb auf der Terminrolle im Namensrechtstreit ein Name
steht, welcher in Deutschland offiziell nach Namensrecht kein Name ist. Es geht um den
Zusatz "Prinz".
Wir erlebten
schon Prinzen, welche mit ihrem großen Namen 5.000,00 EUR Schadensersatz
nicht bezahlen können; Prinzessinnen, welche sich von Hollywood in ihrer
Eitelkeit "bescheißen" ließen.
Heute erlebten
wir einen klagenden Prinzen, welcher einem Bürgerlichen seinen Namen
nicht gönnt.
Der
Vorsitzende nach langem Schweigen:
Uns fällt nicht so schnell
etwas ein, was wir Ihnen erzählen sollen.
[Das OLG hat die
Einstweilige Verfügung erlassen. Wir wollten diese nicht erlassen.]
Der Leser
sollte wissen, dass nach einigen Ansätzen die Pressekammer mit Herrn
Buske seinerzeit den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
ablehnte. Der Kläger ging in Berufung. Das HansOLG mit Frau Dr. Raben
erließ die Einstweilige Verfügung. Da erst erfuhren die Österreicher
etwas davon. [RS]
Müssen wir alles im
Verfügungsverfahren machen. Wir haben die Unterlassungserklärung.
Wir streiten uns darüber, war der
Auftritt von der Mutter oder vom Antragsgegner selbst veranlasst?
Wir haben gehört, der Name
sollte gar nicht verwendet werden.
Dann wurde
gestritten, wer denn die strittigen Seiten ins Netz stellte, der
Antragsteller, die Mutter, der Antragsgegner? Detektive des
Antragsgegners hätten angeblich herausbekommen, dass der Antragsteller den
Antragsgegner kaputt prozessieren möchte. Der Vertreter des
Antragstellers fand das absurd, diese unlauteren Hackermethoden.
Klägeranwalt
Herr Kalckreuth:
Wir wollen nur, dass der
Antragsgegner den Namen führt, welcher in seiner Geburtsurkunde steht
[Mario-Max Prince Schaumburg-Lippe].
Beklagtenanwältin:
Bis 2006 durfte der Name
geführt werden.
Klägeranwalt
Herr Kalckreuth:
Unterlassen Sie es, sich
Prinz zu Schaumburg-Lippe zu nennen.
Dr. Mario-Max
Prince Schaumburg-Lippe:
Mache ich nicht.
Damit wurde
die Sache für die Allgemeinheit interessant: Muss man eine
Einstweilige Verfügung strafbewehrt anerkennen für Äußerungen, welche
man nicht getätigt hat?
Tut man das,
kann der Kläger Vertragsstrafe am laufenden Band einklagen mit
einer gewissen Wahrscheinlichkeit, damit für sich eine Geldquelle
erschlossen zu
haben.
Trifft das
Gericht die Entscheidung, kann "nur" Ordnungsgeld
eingeklagt werden, welches in
die Staatskasse fließt.
Für den
Beklagten sicherer, denn er braucht den Kläger in seinen Bemühungen
nicht mitzufinanzieren.
Das Urteil im
Tenor hören wir am Dienstag, den 20.03.07, 12:00 in der Geschäftsstelle.
Klausjürgen Wussow vs. Burda
▲
An diesem
Freitag gleich drei Wussow-Prozesse gegen Burda:
324 O
905/06,
324 O
915/06, 324 O
955/06.
Eine traurige
Geschichte. Der bekannte Schauspieler ist krank und wird im Heim
versorgt, unendlicher Familientratsch und -krach. Das Geld ist
aufgebraucht. Nur der Name hat noch Marktwert.
Da gibt es
viele, welche am Namen verdienen bzw. verdienen möchten: die Presse, die
Anwälte und ... .
Der
interessanteste Prozess war der zur Sache
324 O
915/06.
Der
Vorsitzende:
Wir meinen, dass hier schon
eine Geldentschädigung drin sein müsste.
Es sind mehrere Punkte.
Wissen nicht, wie wir Herrn
Becher
einbringen sollen.
Wann ist es ein
Hausfriedensbruch durch Herrn Becher?
Dass das wohl mit
Einwilligung erfolgte, widerspricht dem Bericht in der Bunten.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Hanseatischer Grundsatz. Wenn
schon die Kriegskasse des Klägers nicht so gefüllt ist, wie die der
Verlage ... .
Dann kommen andere.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Wenn es sich so zugetragen
hat mit Herrn Becher. Weshalb gehen Sie nicht zu BZ, Ullstein?
Niemand konnte damit rechnen,
Herr Wussow lässt Fotos kursieren, die ihn nicht in guter Form zeigen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Ihr Mandant hat sich am
aggressivsten verhalten.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Habe ich Sie richtig
verstanden? Bei Ullstein ist weniger zu holen als bei Burda?
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Nur die Reihenfolge ... . Dass
nichts zu holen ist, habe ich nicht gesagt.
BZ war im Juli 2006. Sie sind
die ersten. Das ist nichts Rechtsmissbräuchliches.
Kann Wussow, der kein Geld
hat, sagen, wir haben sieben Verletzer?
Dann sitze ich hier mit sieben
Akten und zittere vor der Kammer, dass sie entscheidet.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Bei Drittberichterstattern
braucht man ein Verschulden.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Richtig. Schöner Bericht,
müsste man denken. Hat er gewollt.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Lässt sich mit Plüschaffen
ablichten. Muss man davon ausgehen, dass er sich hat fotografieren
lassen wollen.
Richter Herr
Dr. Korte:
Anlass zum Zweifel gab es.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Dann gehen Sie davon aus,
dass der Bildredakteur auch den Text kennt.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Niemand hat ein autorisiertes
Interview ... .
... .
Das ist hässlich, aussage- und
inhaltsarm.
Das mit der Einwilligung kann
kein Journalist glauben.
Richter Dr.
Korte:
Der Kläger kommt nicht gut
weg. Geldentschädigung ... .
Der Kläger hätte mit der Frau
quer gelegen [steht im Text], obwohl zwei Tage vorher das [Gegenteil
bekannt war].
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
In diesem Haus ist alles
möglich. ... trägt alles nach außen. Die Fotos sind über eine Agentur
abrufbar.
Er hat keine Probleme mit
solchen Fotos.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Der Fotoredakteur weiss ... .
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Der Klägervertreter erklärt,
dass er nicht die BZ und Ullstein mit Anspruch auf Zahlung einer
Geldentschädigung nimmt ... .
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Der Kläger wird auf Empfehlung
der Beklagten ... .
Der
Vorsitzende diktiert:
Der Klägervertreter erklärt,
das werden wir noch tun.
Wir meinen, eine
Geldentschädigung komme in Betracht.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Hier ist eine Foto, welches
mit Einwilligung veröffentlicht wurde. Wo ist der Unterschied zu diesem
Foto?
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
... . Nicht dauerhaft demenz.
Richter Dr.
Korte:
Das verringert erheblich die
Geldentschädigung. Der Konflikt mit der Ehefrau wird konstruiert.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Was wollen Sie abstrafen?
Die "Neue Woche" hat Fotos
gekauft und übernommen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Die Geldentschädigung ist nur
gemindert.
Der
Vorsitzende:
Hier noch ein Foto. Ständig
im Schlafzimmer von Wussow.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Wir kommen nicht umhin ums
Verschulden.
Richter Dr.
Korte:
Zwei Tage mit Frau allein ist
o.k. Zwei Tage später mit der Frau - das gibt Probleme
Dann steht noch, dass der
Fotograf eingedrungen ist.
Gibt das nicht Anlass, zu
prüfen?
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Jede Redaktion hat die
Pflicht, zu prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt.
Es ist nicht grundsätzlich
erlaubt. Nicht zu prüfen, sind Ausnahmen.
Zur Bewertung von Bildern
prominenter Personen, die einen Marktwert haben. Weshalb greift dieser
Anspruch nicht?
Wir beschränken uns bei
Bildnisverwertung nur auf Werbung.
An Prominente werden 18.000,00
EUR für Sachfotos gezahlt.
Warum nicht das [als Grundlage
für die Entschädigung nehmen]?
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Informationsinteresse.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Weshalb besteht auch hier
Informationsinteresse?
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Sie würden ein Fass aufmachen
... .
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Nicht immer so, nur wenn
Bilder einen Marktwert haben.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Den Marktwert holt sich der
Urheber.
Der
Vorsitzende:
Bisher ... bis Abend
distanziert ... Ob so etwas gegen Entgelt Werbung sein kann?
Nun, die Frage stellt sich, ob
für solche Fotos üblicherweise Geld bezahlt wird.
Wie ist es mit Interviews?
Presse zahlt auch für
Interviews Geld.
.... .
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Es ist eine Frage der
Grenzziehung.
Es gibt keinen generellen
marktwert für Klausjürgen Wussow.
Für Fotos mit Einwilligung ist
immer bezahlt worden.
Wenn Sie sagen, es ist nicht
üblich, dann müssen wir einen Sachverständigern hinzuziehen.
Der
Vorsitzende:
Wir haben viele Urlaubsfotos
am Strand. Alle sind lizenzwürdig.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
BGH - Lafontaine. Wir haben
der Artikel 5.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Das ist die Ironie des
Schicksals.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Sie kriegen es dogmatisch
nicht hin.
Der
Vorsitzende:
Grundsätzlich wollen wir so
und so nichts sagen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Hochzeitsreise, ob überredet
vom Redakteur oder ... macht für uns keinen Unterschied..
Der
Vorsitzende:
Wir würden 10.000,00 EUR
vorschlagen.
Wir verpflichten den Kläger,
Ullstein zu verklagen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Marktwert ... . Werbung ... .
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Hat was mit Artikel 5 zu
tun. Lesen sie Lafontaine. Lesen Sie Jauch-Rätselzeitung.
Nur bei Produkten ist es
Werbung.
Der
Vorsitzende:
Mit den Parteivertretern wird
die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert.
Anträge werden gestellt, mit
der Massgabe statt "die Beklagten" "die Beklagte" und das Wort "jeweils"
zu streichen.
Beschlossen und verkündet:
Die Entscheidung wird
verkündet am 04.05.07, 9:55, Saal 335.
25.05.07: Urteil: Die Beklagte zahlt an den Kläger 10.389,64 EUR
mit 5 % über dem Basiszinssatz ab den 27.10.06. Im Übrigen wird
die Klage abgewiesen [keine Lizenzgebühr]. Der Kläger trägt 4/9 und die Beklagte 5/9
der Kosten.
Thannhuber vs. FOCUS - Die
Pressekammer muss erneut über einen Bankenskandal entscheiden
▲
In dieser
Sache 324 O 889/06 gab es im
November 2006 ein Verfügungsverfahren 324 O 573/06.
Wir berichteten.
Die Einstweilige Verfügung v.
13.09.06 wurde aufgehoben. Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Der Antragsteller hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Urteil.
Grund: Falsche Zustellung der Einstweiligen Verfügung.
Heute war
vermutlich das Hauptsacheverfahren. Die Anwälte hatten es damals versprochen
und Wort gehalten.
Klägeranwalt
Herr Matthias Nienhaus:
Wir wollen weniger.
Nur Unterlassung wegen
Geldwäsche.
Zur Sache
folgende ungeprüfte Information aus dem Internet:
Quelle:
www.kapital-rechtinfo.de
Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG: Klaus Thannhuber wehrt sich. Zu
recht?
Seit
der Schließung der Privatbank Reithinger durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 02.08.2006 reißen die
Pressemitteilungen über das Bankhaus und seinen Eigentümer, Herrn Klaus
D. Thannhuber nicht ab. Eine kurzfristige Rückkehr aus seinem Urlaub
nutzte Thannhuber jetzt, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
„Wir
ermitteln in alle Richtungen.“ So zitiert das Nachrichtenmagazin Focus
in seiner aktuellen Ausgabe den Münchener Oberstaatsanwalt Stephan
Reich. U. a. wegen einer Überweisung, die den Verwendungszweck „Darlehen
Thannhuber“ trug, habe ein Bankmitarbeiter Strafanzeige wegen Geldwäsche
erstattet.
Dem
tritt Thannhuber über seine Anwälte wie folgt entgegen:
„Die
soeben von Focus veröffentlichte Vorabmitteilung wegen eines
anderweitigen Ermittlungsverfahrens ist glatt rechtswidrig. Eine
namentliche Verdachtsberichterstattung über ein unserem Mandanten
bislang nicht einmal bekanntes Ermittlungsverfahren wäre allenfalls dann
zulässig, wenn es irgendwelche seriösen Anhaltspunkte für den erhobenen
Vorwurf gäbe. Das ist nicht der Fall. Deswegen werden wir auch diese
Berichterstattung des Focus, wie jene in der Ausgabe der vergangenen
Woche, mit gerichtlichen Maßnahmen angreifen.“
Hiermit stellt Thannhuber die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen ihn läuft nicht in Frage. Er
lässt lediglich ausführen, dass ihm ein solches Verfahren (noch) nicht
bekannt ist. Darüber hinaus meint Thannhuber bloß, dass die
Berichterstattung durch den Focus nicht rechtmäßig sei. Dies mag
presserechtlich zutreffen – was von dieser Seite aber nicht abschließend
beurteilt werden kann. Doch ändert das nichts an der vom Focus
behaupteten Tatsache eines gegen Thannhuber gerichteten
Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Focus-Artikel „Finanziell ausgezehrt“ in Ausgabe 33/2006
hier
Stellungnahme zur Privatbank Reithinger / Klaus D. Thannhuber vom
14.08.2006
hier
Der
Vorsitzende:
Wir sind relativ unglücklich
mit dem Ablauf dieses Verfahrens.
Geldverschwendung ... .
Sinnvoll wäre es, die
Erstmitteilung vorgelegt zu bekommen.
Klägeranwalt
Herr Nienhaus:
Geldwäsche stimmt nicht. Es
wird ermittelt lediglich wegen Betrug, Untreue, aber nicht Geldwäsche.
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Es gibt die Strafanzeige der
Bank wegen Geldwäsche.
Der
Vorsitzende:
Vielleicht kommt es nach dem
Stand der Dinge nicht
darauf an.
Nach BGH darf die namentliche
Erwähnung aus Ermittlungsverfahren nur bei schweren Straftaten, die die
Öffentlichkeit berühren, erfolgen.
Klägeranwalt
Herr Nienhaus:
Zur Geldwäsche ...
Ermittlungsverfahren... .
Beklagtenanwalt Herr Herrmann:
Sie greifen nur Geldwäsche
an. Wir haben nur berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Dann wurde
gestritten und gestritten.
Ich bin
Mittagessen gegangen in die Gerichtskantine zusammen mit noch einem
Prozessbeobachter. Das war interessanter.
Das Ergebnis
steht doch schon fest.
Frau Jörn vs.
Norddeutscher Rundfunk - Familie aus Mecklenburg erhält
8.000,00 EUR aus den GEZ-Gebühren
▲
Die Sache
324 O
742/06
Frau Jörn gegen Norddeutschen Rundfunk war bezeichnend.
Frau Jörn
wurde vertreten von Frau Corinna Pistor, einer zurückhaltenden Anwältin aus
Mecklenburg. Es war ihr Einstand bei der Pressekammer Hamburg. Sie wusste nicht, dass die
Pressekammer Anwältinnen gern hat, und war ihres Obsiegens nicht sicher.
Trotzdem, der
NDR muss an Familie Jörn 8.000,00 EUR zahlen und die Prozesskosten
übernehmen. Leider aus unseren GEZ-Taschen.
Zum
Hintergrund, wie diesen die Klägerseite sah.
Die
18 Jährige Klägerin
kam vom Gymnasium nach Hause und fand ihre Mutter tot auf. Daraufhin
rief sie den Notarzt, der an diesem Tag vom NDR Team begleitet wurde.
Der Notarzt
behauptete vor der Kamera, die Verstorbene sei Alkoholikerin gewesen,
schwierige Familienverhältnisse seit Jahren und vom Vater keine Spur.
Die Klägerin wurde vor laufender Kamera befragt, obwohl sie unter Schock
stand und diese eine Ausnahmesituation in ihrem Leben war. Der Vater kam
abends wie immer nach Hause. Das Gesicht der Klägerin wurde während der
Ausstrahlung mit einem Raster verdeckt. Aus den Außenaufnahmen und den
Aufnahmen in der Wohnung wusste jeder Kleinstadteinwohner, um wen es
sich handelt.
Die Anwältin
teilte dem Gericht mit, dass der Kameramann Anfang September 2003 den
Vater im Krankenhaus aufgesucht, und vor Zeugen (den Eltern der
Klägerin) um eine Sendegenehmigung vergeblich gebeten hat.
Zu den
juristischen Problemen der Klägerseite:
Fraglich war, ob
eine Genehmigung der Aufnahmen vorlag. Fraglich war auch, ob dieser
Verstoß trotz der Nichtnennung des Namens zu ahnden war.
Die Pressekammer
Hamburg hat während der Verhandlung dies nach ihrer vorläufigen Beratung
bejaht. Sie hat einen Eingriff in das Intim- und allgemeine
Persönlichkeitsrecht gesehen, auch beim Vater, welcher im Fernsehen
nicht gezeigt wurde.
Ein
vergleichbarer Fall ist der Klägerseite nicht bekannt gewesen. Der Vater
der Klägerin ist selbst Kläger vor dem Amtsgericht und schwer
krebskrank. Deshalb war ein Vergleich ebenfalls für ihn sinnvoll.
Für ein Urteil
hätten noch weitergehender Tatsachen vorgetragen werden müssen. Es war
ein Risiko.
Meine
Notizen
Beklagtenanwalt Herr Fricke:
Wir zeigten, wie behandelt
wird; wie solche Sanitäter vorgehen. Das ist für die Öffentlichkeit von
Interesse. Es ist natürlich eine Intim- und Privatsphäre.
Wir das verboten, können wir
so etwas nicht mehr senden.
Weshalb nicht?
Willigt kein Kranker ein? [RS]
Richter Dr.
Weyhe:
Wenn eingebrochen wird und
sie filmen, dann können sie nicht einfach ebenfalls in die Wohnung
einbrechen.
Der
Vorsitzende zu Frau Corinna Pistor:
Bestreiten geht nicht. Es ist
Ihre Mandantin. Sie hat nicht eingewilligt.
Anwältin der
Klägerin Frau Corinna Pistor:
... . Herr Hoffman geht um
15:00 zu Herrn Jörn und bittet um Einwilligung. Dieser hatte abgelehnt.
Weshalb geht Herr Hoffmann
zum Mandanten, wenn alles klar war?
Die
NDR-Vertreter beantragten Schriftsatzfrist und beanstandeten die
verspätete Geldentschädigungsforderung.
Nach einigen
Wortgefechten fragte der Vorsitzende:
Ist die Beklagte
vergleichsbereit.
Beklagtenanwalt Herr Fricke:
Ja.
Der
Vorsitzende:
Gibt es Vorstellungen?
Frau Corinna
Pistor:
Ja, es gibt Vorstellungen.
Bei Raab wurden 75.000,00
gefordert, es endete mit 60.000,00.
Deswegen haben wir eingeengt.
Hatten 15.000,00, jetzt
10.000,00.
Mindestens 5.000,00 für den Vater
beim Amtsgericht.
Es ziehen sich
alle zur Beratung zurück.
Danach Anwalt
Herr Fricke:
Haben unsere ablehnende
Haltung überdacht. Das gemeinsame Eintopfen fällt uns schwer.
Der Kläger ist der falsche
Betroffene.
Das Amtsgericht hat gesagt,
er sei nicht Betroffener. Wenn, dann nur an Stephanie 5000,00 EUR
Frau Corinna
Pistor:
Hätte gerne die Ansicht des
Gerichts.
Der
Vorsitzende:
Möchten uns nicht festlegen.
Wohnung ... .
Richter Dr.
Weyhe:
Treibt sich in der Gegend rum.
Mutter stirbt. Schwierige Familie. Vater ... .
NDR-Justiziar Herr Sieckmann:
Dass der Vater den
Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat, ist nicht vorgetragen worden.
Frau Corinna
Pistor:
Wohnt da.
NDR-Anwalt
Herr Fricke:
Wenn jeder, der irgendwo
wohnt, und die Fernsehkamera filmt, Geldentschädigung verlangt, wo
kommen wir da hin?
NDR-Justiziar Herr Sieckmann:
Es werden weder der Name noch
der Ort genannt.
Der
Vorsitzende:
In München kennt ihn niemand.
8.000,00 EUR für beide finden
wir angemessen.
NDR-Anwalt
Herr Fricke:
Wir möchten nochmals
rausgehen.
NDR-Justiziar Herr Sieckmann:
Es werden weder der Name noch
der Ort genannt.
Richter D r.
Weyhe:
8.000,00 EUR, und damit ist
auch der Vater erledigt.
NDR-Anwalt
Herr Fricke:
Wir sprechen nur über die
Kosten dieses Verfahrens.
Pause.
NDR-Anwalt
Herr Fricke nach der Pause:
Es fällt schwer, aber wir
akzeptieren den Vorschlag.
Richter Dr. Weyhe:
Prozesskostenhilfe wird
bewilligt. Daten aus dem Vermögen sind nicht zu erbringen.
Anwältin Corinna Pistor wird
beigeordnet.
Es wird der folgende Vergleich
getroffen:
1. Die Beklagte verpflichtet
sich, an die Klägerin des Verfahrens 324 O 742/06 8.000,00 EUR zu
zahlen.
Mit der Leistung dieses
Betrages sind zugleich sämtliche Ansprüche des Antragstellers aus dem
Verfahren 36 A C 240/06 erledigt.
2. Im Übrigen erteilen sich
die Parteien hinsichtlich der Fernsehsendung v. 08.10.2003 "Rettung aus
der Luft", einschließlich eventueller Wiederholungen bis zum heutigen
Tage Generalquittung.
3. Die Kosten des
Rechtsstreites 324 O 742/06 trägt die Beklagte.
Vom Tonträger vorgespielt und
von den Parteienvertretern genehmigt.
Der Streitwert für das
Verfahren 324 O 742/06 wird auf 10.000,00 EUR festgelegt. Der Wert des
Vergleichs übersteigt diesen Wert um 5.000,00 EUR.
Frau Corinna
Pistor:
Jetzt müssen Sie viel Werbung
verkaufen.
NDR-Justiziar Herr Sieckmann:
Verkaufen keine Werbung. Es
sind alles Rundfunkgebühren.
Der
Vorsitzende:
Ein besonders schönes
Wochenende.
Bestimmt sind
die Klägerin und ihr Vater mit
dem Ergebnis zufrieden. 8.000,00 EUR sind kein Pappenstiel.
Danach war
Pause zur Beweisaufnahme im Korruptionsfall Bodo Hombach.
Bodo Hombach vs. Dichand -
Zank um den Einfluss auf dem Balkan
▲
324 O
30/04
Hombach vs. Dichand. Der älteste Termin. Der SPD-Politiker wurde
vertreten von Anwalt Herrn Nesselhauf. Das hat Einiges zu bedeuten.
Der
Vorsitzende:
Das Beweisthema ist der Bau
des Privathauses von Bodo Hombach zu Lasten der VEBA. Das ist Ihnen
bekannt?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Ich war zu keiner Zeit in das
Projekt eingebunden. Kenne Herrn Hombach nicht.
Unterlagen kenne ich
ebenfalls keine.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Frau Lichtenhagen, die
Staatsanwältin hat Sie befragt.
Sie sagten damals ... Es
wurde verrechnet.
Zeuge Herr
Kleinecke:
Was damals gesagt wurde, kann
ich nicht sagen.
Verrechnet, würde ich sagen,
bedeutet, dass es verrechnet war, es war nicht korrekt. Braucht aber
nicht so gewesen zu sein.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Waren die Verrechnungsmethoden
grundsätzlich üblich? Sie wissen, dass alles verjährt ist.
Klägeranwalt
Herr Nesselhauf:
Nennen Sie die Grundsätze, damit
ich es verstehe.
Wollen wir nicht fragen, was
in anderen Fällen verrechnet wurde?
Zeuge Herr
Kleinecke:
In den anderen Fällen sind den
Herren
nicht alle Kosten in Rechnung gestellt worden.
Wenn mir jemand einen Mercedes
für 5.000,00 EUR anbietet, dann weiß ich, dass etwas nicht in Ordnung
ist.
Richter Dr.
Weyhe diktiert:
Mir wird aus der
staatsanwaltlichen Vernehmung ... vorgehalten.
Wenn ich gefragt werde, was
ich mit dem Wort verrechnet gemeint habe, dann muss ich sagen, weiß ich
nicht, es war lange her.
Es war nicht ganz korrekt.
Wenn ich gefragt werde, ob es
bei anderen Projekten Verrechnungen gab, antworte ich.
Es gab andere Projekte, bei
denen nicht alle Kosten in Rechnung gestellt wurden. Warum, weiß ich
nicht. Das wurde auf einer anderen Ebene entschieden.
Ich vermute, dass auch
Rechnungen gestellt wurden, die geringer waren als die Kosten.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
... .
Können Sie mit Sicherheit Hebers ausschließen aus diesen Verrechnungen?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Vom Hausbau Hebers weiß ich
nichts.
Klägeranwalt
Herr Nesselhauf:
Was ist die konkrete Frage?
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Hebers hat sich am Hausbau von
Hombach nicht bereichert, haben Sie ausgesagt.
Was hat Sie dazu bewegt?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Meine Menschenkenntnis. Nach
wie vor halte ich Herrn Hebers für einen korrekten Menschen. Er
bereichert sich nicht persönlich.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Er ist später wegen Meineids
verurteilt worden. Es gab ein Geständnis. Halten Sie seine Aussagen für
zutreffend?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Halte das für zutreffend, das
Geständnis von Herrn Hebers.
Es war eine Vermutung. Einen
Tatsachenhintergrund hatte ich keinen.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
... Hatten Sie die Anweisung
erhalten, sämtliche Unterlagen in den Schredder zu werfen?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Selbstverständlich ist das
ungewöhnlich.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Weshalb kam die Anweisung des
Vorstandes?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Weil der Vorstand die
Vermutung hatte, dass in den Unterlagen Dinger standen, die nicht in
Ordnung sind.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Wie viele Projekte haben Sie
betreut?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Zwei oder drei. Untereinander hat man
darüber nicht geredet. Nur mit dem Vorstand.
Hatte man geredet, war man
gleich unten durch. Man war nicht mehr vertauenswürdig.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Wusste man, dass es nicht
korrekt und nicht in Ordnung war?
Zeuge Herr
Kleinecke:
Natürlich wusste man das.
Durchaus.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Ein Bereich ist der
Fensterbereich.
Zeuge Herr
Kleinecke:
Weil man mich damals gefragt
hat nach dem Fensterbereich.
Habe ich möglicherweise
gesagt.
Das ist mir konkret
vorgehalten worden. Habe das damals gesagt. Dann ist das bestimmt nicht
in Ordnung.
Wie das genau war, weiß ich
heute nicht mehr.
Das ist wie mit dem
Mercedes-Vergleich
Klägeranwalt Herr Nesselhauf:
Am 03.01.2000 habe ich auf Drängen der Staatanwaltschaft als
Außenstehender Mutmaßungen geäußert und verbreiten lassen.
Gilt das nach wie vor?
Zeuge Herr Kleinecke:
Ja, gilt nach wie vor.
Der Vorsitzende:
Nehmen wir lieber die K11. Dann haben wir das
statt der Schriftsätze.
Staatsanwalt Kreimeyer, Essen.
Wie viele Projekte betreuten Sie insgesamt?
Wie viele Einzelprojekte?
Zeuge Herr Kleinecke:
Kann ich nicht mehr sagen. Fünf bis zehn.
Richter Herr Dr. Weyhe:
Der Zeuge genehmigt die Aussage nach Diktat.
Die Parteien verzichten auf die Vereidigung.
Der Vorsitzende:
Kennen Sie Herrn Kretschmar?
Zeuge Herr Kleinecke:
Ja.
Der Vorsitzende:
Bitte rufen Sie ihn 'rein.
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Guten Tag.
Der Vorsitzende nach der Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten:
Das Beweisthema betrifft den überschießenden
Teil der Kosten in sechsstelliger Höhe.
Zeuge Kretschmar:
Guten Tag.
Der Vorsitzende nach der Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten:
Das Beweisthema ... Kosten ... überschießender
Teil der Kosten in sechsstelliger Höhe ... ist Ihnen bekannt?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Es trifft zu, dass es Schwierigkeiten mit dem
Rohbau des Projektes gab. Es hat Schwierigkeiten mit den Kosten gegeben.
Einzelheiten sind mir nicht mehr in Erinnerung. Sind immerhin zwanzig
Jahre her. Bauleiter, meine ich, war Herr Sievers.
Bei der Kostenhöhe ging es um sechsstellige
Zahlen, etwa einhunderttausend DM. Wo diese verursacht waren, in der
Firma, beim Architekten, weiß ich nicht mehr.
Es wurde darüber gesprochen, das zu regeln
oder umzubuchen, ohne Kenntnis des Bauherrn.
Es wurde überlegt ob dem Bau eines
Verwaltungsgebäudes die Kosten zugeschrieben werden. Was daraus geworden
ist, weiß ich nicht mehr. Habe das auch der Staatsanwaltschaft so
gesagt.
Die Angelegenheit hat dann der
Vorstandsvorsitzende an sich gezogen. Hat das auch mit dem Bauleiter
abgewickelt.
Der Vorsitzende nach der Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten:
Wer war der Bauleiter?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Bauleiter war Herr ... . Weiß das nicht
mehr. Mit der Abwicklung war ich nicht mehr befasst. Der Bauleiter wurde
ersetzt. Damit hatte ich nichts mehr zu tun. Der Mitarbeiter stammte aus
meinem technischen Bereich. Ich habe die Schlussabrechnung auch nicht
gesehen.
Vorstandsvorsitzender war damals Herr Strender.
Bei diesem Projekt ging es um den
Betreuungsvertrag mit Herrn Hombach.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Kennen Sie die Protokolle des
Ermittlungsverfahrens?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Nie bekommen, nie gesehen.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Was war der Zweck des Betreuungssystems?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Wir hatten Mitarbeiter für bestimmte
Bereiche.
Es gab im Konzern Immobilienunternehmen der
VEBA AG Betreuungsverträge.
Wenn ich gefragt werde, welche Personen zur
VIP gehören, so war das der Vorstandsvorsitzende der VEBA Herr Dr.
Hartmann, dann Herr Dr. Genz als Aufsichtsratsvorsitzender.
Herr Hombach war, wenn Sie das so wollen,
auch VIP.
Er war auch eine besonders zu betreuende
Person.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Gab es unter den VIPs Personen, welche noch
eine Karriere vor sich hatten?
Falls ja, warum hat man diese so betreut?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Ist mir nicht so in Erinnerung. Es waren
Personen, welche Beziehungen zum Unternehmen hatten. Hombach hat
Ruhrkohle zur VEBA mitgebracht, sozusagen im Gepäck. Er war vorher
Liegenschaftsdirektor der Ruhrkohle AG.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Was hat Herr Stender für Hombach in der
Ruhrkohle gemacht?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Stender war bei uns recht schnell mit diesem
Betreuungsverfahren betraut worden.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
... .
Richter Herr Dr. Weyhe:
Es wird die Aussage vor der
Staatsanwaltschaft vorgehalten, dass nicht alles in Rechnung gestellt
wurde ... .
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Das wird so gewesen sein.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Der Bauherr ist nicht informiert worden.
Warum nicht?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Mitarbeiter haben nicht mit Herrn Hombach
gesprochen. Ich habe auch nicht mit Herrn Hombach gesprochen.
Habe den Rohbau zweimal gesehen.
Die Arbeitsebene hat nach meiner Kenntnis
nicht mit Herrn Hombach gesprochen. Meine die Kostenfrage.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Hat die Managementebene wissen lassen, dass
ihm etwas Gutes getan wird?
Klägeranwalt Herr Nesselhauf:
Es geht nicht um Spekulationen.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Gibt es andere Fälle, wo die Betreuer darüber
informiert wurden, was geschieht?
Sechsstellige Beträge, die eine oder andere
Rechnung zu besprechen?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Meine Erinnerung trifft das, was ich dazu
gesagt habe.
Klägeranwalt Herr Nesselhauf:
... .
Richter Herr Dr. Weyhe:
Auf die Frage des Klägervertreters, wer bei
der Firma Kesting war Ansprechpartner, antwortetet der Zeuge, er könne
es
nicht mehr sagen. Vielleicht der Sohn. Inzwischen ist das Unternehmen in
Konkurs gegangen.
Klägeranwalt Herr Nesselhauf:
Überrascht Sie das?
Es habe damals das Gerücht gegeben, dass es
eine solche ...absprache gab. Überrascht Sie das?
Zeuge Herr Michael Kretschmar:
Ja. Die Arbeitsebene hatte keinen Anlass, das
Ganze selbst so anzufassen.
Richter Herr Dr. Weyhe:
Der Zeuge genehmigt die Aussage nach Diktat.
Auf eine Vereidigung wird verzichtet.
Es ist 15:35.
Klägeranwalt Herr Nesselhauf:
Bin froh, dass nicht vierzig Zeugen benannt
wurden.
Der Vorsitzende:
Herrn Deser noch als Zeugen holen?
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Eine Unterlassungserklärung kann ich nicht
abgeben.
Wenn Sie entscheiden.
Kommt Wandel pro Hombach, dann Meineid,
danach die Behauptung ... anders.
Klägeranwalt Herr Nesselhauf:
Keine ... . Kann auch nicht ändern ...
auszugsweise das zu sagen, was in den Akten steht.
Mehr sagen die Zeugen nicht. Nichts steht in den Akten.
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Der wahre Kostenrahmen war Herrn Hombach
bekannt. Das steht in den Akten. Hat Stender ausgesagt.
Der Vorsitzende:
Soll er gehört werden oder nicht?
Beklagtenanwalt Herr Kalckreuth:
Möchte mit meinem Mandanten sprechen.
Möglicherweise reicht schriftsätzliche
Stellungnahme.
Der Vorsitzende:
Soll ... .
Richter Dr. Weyhe:
Die Sach- und Rechtslage wird erneut mit der
Parteien-Vertreten erörtert.
Dann hörte ich noch:
Staatsanwältin Richtenhagen ... . Und auf der Zuschauerbank hinter
mir: Wird bestimmt nicht mehr Staatsanwältin sein.
Der Vorsitzende:
Binnen zehn Tagen, ob nur Herr Grese.... .
Am 27.04.05 Beweisaufnahme, falls nicht
versucht wird ... .
Wir können das Verfahren noch Jahrzehnte
betreiben.
Im Aussetzen sind wir immer groß.
Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am
30.03.07, 9:55, in diesem Saal
Meldungen des
Tages
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An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze
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Der Vorsitzende Richter
an diesem Freitag im
Gerichtssaal
[keine wörtlichen Zitate; lediglich
Wiedergaben meiner Notizen]
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