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Der
erste erfolgreiche Angriff erfolgte durch einen Medienanwalt am
31.08.2006. Es kam zu einem Vergleich.
Am
31.11.06 griffen schon zwei Medienanwälte gemeinsam in zwei Verfahren
an.
Mitte 2007
griffen die beiden Medienanwälte beim LG Köln an.
Der erste
Mörder begann zu klagen im September 2007. Es kam zu vier Verfügungen.
Zwei wurden nach zwei Jahren aufgehoben.
11 einstweilige Verfügungen in den
ersten zweieinhalb Jahren genügten nicht.
Ab August 2008
begann der Generalangriff
Danach sind
ein halbes Hundert Anträge auf Erlass einer einstweilige Verfügungen gestellt worden
Erlassen
wurden die meisten. Fast ein Dutzende Anträge wurden zurückgewiesen.
Nicht ganz eine Dutzend
Ordnungsmittelanträge sind gestellt worden. Alle
Ordnungsmittelanträge sind vom LG, KG und OLG zurückgewiesen
worden.
Nach ca. einem Jahr wurde der Generalangriff zum Stoppen
gebracht.
In den inzwischen mehr als einem Dutzend Hauptsacheverfahren hat der Buskeismus-Betreiber
in den überwiegenden Fällen gewonnen.
Berufungsverfahren und Verfahren vor dem Verfassungsgericht stehen bevor.
- Stand 23.06.2010 -
___________ |
|

Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen
->
LG Berlin
27 O 237/07
27. März 2007
->
KG
Berlin
9 W 75/07
19. Juni 2007
_____________
1,2
|

Äußerungsverfahren
Erneuter Versuch.
Diesmal beim LG Köln
->
LG Köln
28 O 566/07
27. 10 2007
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde wegen Bedenken der
Kammer zurückgenommen.
_____________
3 |
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Verfügungsverfahren
Archivgegner
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
->
LG Berlin
27 O 1038/07
04.12.2007
Antrag auf Erlass einer EV auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen.
Die Kosten trägt der Kläger
_____________
4
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Urheberrechts-Verfahren
Auflistung von Veröffentlichungen
->
LG Hamburg
308 O 627/08
12. Dezember 2009
Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung wurde auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen
_____________ 5 |
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Verzeichnis
schwacher Verfahren
Antrag auf Erlass einer e.V. abgewiesen
->LG
Köln
28 O 835/08
14. Januar 2009
->OLG
Köln
15 W 11/09
27. Februar 2009
->OLG
Köln
15 W 11/09
31. März 2009
Gegenvorstellung abgewiesen
_____________
6, 7, 8 |

Verzeichnis
schwacher Verfahren
Antrag auf Erlass einer e.V. abgewiesen
->LG
Köln
28 O 870/08
21. Januar 2009
->OLG
Köln
15 W 12/09
27. Februar 2009
_____________
9, 10 |
|

Ordnungsmittelverfahren
Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen
Bildnis
Verbrecherduo
->
LG
Berlin
27 O 1237/08
15. Januar 2009
->
KG
Berlin
9 W 32/09
18. Februar 2009
_____________
11, 12 |
Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 11/09
15. Januar 2009
->
KG
Berlin
9 W 33/09
18. Februar 2009
_____________
13, 14
|
|

Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 1305/08
20. Januar 2009
->
KG
Berlin
9 W 39/09
20. Februar 2009
_____________
15, 16 |

Äußerungsverfahren
Archivgegner
Fiszman-Mörder R.K.
Einstweilige Verfügung
aufgehoben
->
LG Hamburg
324 O 867/07
21. Januar 2009
_____________
17
|
|

Äußerungsverfahren
Archivgegner
Serienmörder P.H.
Einstweilige Verfügung
aufgehoben
->
LG Hamburg
324 O 807/07
09. Februar 2009
_____________
PKH Antrag für das Hauptsacheverfahtren abgelehnt.
Keine Klage im Hauptsacheverfahren
LG Hamburg
324 O 987/07
05. Mai 2008
OLG Hamburg
7 W 64/08
18. Juni 2008
18, 19, 20 |

Äußerungsverfahren
Buskeismus-Zeitung
Einstweilige Verfügung aufgehoben
->
LG Berlin
27 O 1215/08
10. Februar 2009
->
KG Berlin
10 U 26/09
03. September 2009
Kläger folgte dem Rat des KG und nahm die Berufung zurück. Muss
natürlich alle Kosten tragen
_____________
21, 22 |
|

Urheberrechts-Verfahren
Framing
Einstweilige Verfügung aufgehoben
->
LG Hamburg
308 O 645/08
13. März 2009
_____________
23 |
Bild an dieser Stelle verboten !!
Verlinkung auf eigene Seite mit dem gewonennen Urteil verboten
aufgehobener Stalking-Beschluss
16. März 2009
->
AG Berlin-Charlottenburg
216 O 1001/09
28. April 2009
Stalking-EV aufgehoben
-> Landgericht Berlin
86 S 6/10
17. März.2010
Berufung wurde zurückgewiesen
_____________
24, 25
|
|

Äußerungsverfahren
Einstweilige Verfügung zu 5/6 zurückgewiesen
->
LG Hamburg
307 O 361/08
28. April 2009
_____________
26
|

Ordnungsmittelverfahren
Archivgegner
Ordnungsmittelantrag vom
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
zurückgewiesen
->
LG Hamburg
324 O 1108/07
05. Mai 2009
_____________
27 |
|

Ordnungsmittelverfahren
28 O 381/07
12. Mai 2009
Ordnungsmittelantrag
zurückgewiesen
->
Informationen zum gewonnenen Beschluss allerdings verboten
1. Halbjahr 2009
15 W 32/09
19.06.09
Sofortige Beschwerde zurückgewiesen
_____________
28, 29 |

Ordnungsmittelverfahren
Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen
->
LG Berlin
27 O 1207/08
19. Mai 2009
_____________
30
|
|

Ordnungsmittelverfahren
Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen
->
LG Berlin
27 O 130/09,
19. Mai 2009
KG Berlin
9 W 158/09, 10.09.2009
_____________
31, 32 |

Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen
Veröffentlichung dieser Entscheidung verboten
LG Berlin
27 O 300/09
31. März 2009
->
KG
Berlin
9 W 91/09
25. Mai 2009
_____________
33, 34 |
|

Archivgegner
Antrag auf Verhängung von Zwangsgeld auf richterlichen Hinweis
zurückgezogen
LG Nürnberg-Fürth
11 O 7987/07
07. Dezember 2007
__________
Ordnungsmittelantrag vom
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
zurückgewiesen
LG Nürnberg-Fürth
11 O 10177/07
06. Juli 2009
_____________
35, 36
|

Einstweilige Verfügung eines Creme de la
Creme Anwalts wegen
unvollständiger Zustellung aufgehoben
LG Berlin
27 O 482/09
29. September 2009
_____________
37
|
|

Urheberrechtsverfahren
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung in eigener Sache beim LG Berlin zurückgezogen
Beim LG Köln als Zensurnomade 1:1 erneut beantragt und EV erhalten.
LG Berlin
15 O 345/09
September 2009
_____________
38
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Äußerungsverfahren
Klage eines Creme de la Creme Anwalts zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 705/09
20. Oktober 2009
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39
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325 O 307/09
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer Verfügung in eigener Sache wegen Bedenken des Richters am
01. September 2009
zurückgenommen. 40 |

325 O 324/09
Beschluss v. 21.09.2009
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in eigener
Sache zurückgewiesen
Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen.
Einspruch beim OLG 7 W 110/09
zurückgenommen.
41 |
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Äußerungsverfahren
Klage einer Anwaltskanzlei wird abgewiesen:
Namensnennung des Klägers erlaubt.
LG Berlin 21.01.2010
27 O 938/09
Die Berufung - 10 U 26/10 - nahm der Kläger
nach Hinweis des Senats am 15.06.10 zurück
_____________
42, 43
|

Äußerungsverfahren
Klage eines Creme de la Creme Anwalts wird abgewiesen:
Namensnennung des Anwalts erlaubt.
LG Berlin 21.01.2010
27 O 822/09
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44 |
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Äußerungsverfahren
Rechtsanwalt Helmuth Jipp trat Ende 2009 seine außergerichliche
Forderungen - Abmahngebühren, Gebühren für das Abschlussschreiben - an
die Kanzlei Schertz Bergmann ab.
Diese wollte diese 1.000 haben. Bekam sie aber nicht.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
239 C 281/09 (Urteil)
01. Juli 2010
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45
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Urheberrechtsverfahren
Kanzlei Schertz Bergmann verliert für ihren Mandanten Rechtsanwalt Dominik Höch.
Es ging um das
Antragschreiben. Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht sah es anders.
LG Köln
28 O 721/09
07. Juli 2010
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46 |
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Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht
Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Berlin, den
23. 06.2010
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In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike
- 27 O 697/09 -
nehmen wir unseren Ordnungsmittelantrag vom 10.03.2010
zurück
Beglaubigte und eínfache Abschrift anbei. Dominik Höch
Rechtsanwalt
47 |
Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht
Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Berlin, den
02. 08.2010
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In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike
- 27 O 697/09 -
hat die Antragstellerin und Gläubegerin nach Verzicht auf die Rechte aus der
einstweiligen Verfügung die Kosten ... des Anordnungsverfahrens nach
einem Wert von 6.000 € ... zu tragen.
Mauck Dr. Borgmann Becker
48
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"Fünf Klatschen in einer Woche"

Dr. Christian
Schertz / Schälike
Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung
- 28 O 254/10 -
hat das LG Köln am 31.05.2010 zurückgewiesen
Der Antragsteller ist des eingelegten Rechtsmittels verlustig
geworden
- 15 W 39/10 -
09. August 2010
OLG Köln, Beschluss
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49, 50 |

Urheberrechtsverfahren
Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht Köln erließ eine EV. Im Hauptsacheverfahren 28 O 721/09 sah
das LG Köln es anders.
Kanzlei Schertz Bergmann nimmt den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung für seinen Mandanten RA Höch zurück.
LG Köln
28 O 598/09
09. August 2010
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51
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Noch eine Klatsche für Kanzlei Schertz wegen
Missbrauch des fliegenden Gerichtsstandes

Rechtsanwalt Höch / Schälike
- 17 W 130/10 -
OLG Köln am 16.08.2010
Beschluss
Kanzlei Schertz hat die Reisekosten von über
1.800,00 Euro selbst zu tragen_____________
52 |
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