|
Der
erste erfolgreiche Angriff erfolgte durch einen Medienanwalt am
31.08.2006. Es kam zu einem Vergleich.
Am
31.11.06 griffen schon zwei Medienanwälte gemeinsam in zwei Verfahren
an.
Mitte 2007
griffen die beiden Medienanwälte beim LG Köln an.
Der erste
Mörder begann zu klagen im September 2007. Es kam zu vier Verfügungen.
Zwei wurden nach zwei Jahren aufgehoben.
11 einstweilige Verfügungen in den
ersten zweieinhalb Jahren genügten nicht.
Ab August 2008
begann der Generalangriff
Danach sind
ein halbes Hundert Anträge auf Erlass einer einstweilige Verfügungen gestellt
und zum großen Teil sind Verfügungen ergangen.
Nicht ganz ein Dutzend
Ordnungsmittelanträge sind gestellt worden. Alle - bis auf einen -
Ordnungsmittelanträge sind vom den LGs, KG und OLGs zurückgewiesen
worden.
In den mehr als zwanzig Hauptsacheverfahren hat der Buskeismus-Betreiber gewonnen.
Nach ca. einem Jahr (2010) wurde der Generalangriff zum Stoppen
gebracht.
2011 übernahm die Klage-Stafette
der Hamburger Anwalt Dr. Sven Krüger und versucht besser zu sein als
seine Vorgänger.
- Stand 29.01.2013 -
___________ |
|
|

LG Hamburg
325 O 186/08
29.01.2013
Einstweilige Verfügung vom 26.08.2008 aufgehoben.
RA
Helmuth Jipp konnte
Barbara Deuling, von der DDR-Stasi geführt als
IM "Petra" nicht helfen.
116 |
|

KG Berlin
10 U 169/11
15.10.2012
Diese Seite mit den schönen
Entscheidungen darf im Netz bleiben.
Prof. Dr. Christian Schertz nahm die Berufung zurück
Verhandlungsbericht
115 |

LG Hamburg
324 O 287/11
30.08.2012
Erstmalig verliert RA Helmuth Jipp für seine Mandantin gegen den
Buskleismus-Betreiber
Verhandlungsbericht
114 |
|

LG Berlin
27 O 394/11
08.11.2011
Diese Seite mit den schönen
Entscheidungen darf im Netz bleiben.
Verhandlungsbericht
113 |

LG Berlin
27 O 394/11
08.11.2011
Veröffentlichung der Presseerklärung
ist erlaubt.
Verhandlungsbericht
112 |
|

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung der einstweiligen
Verfügungen
308 O 645/08,
wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen,
erlaubt.
111 |

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung der einstweiligen
Verfügungen
308 O 625/08,
wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen,
erlaubt.
110 |
|

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung des Texte der
aufgehobenen einstweiligen Verfügung
27 O 1237/08, wie in
www.buskeismus.de unter
Fall Schertz
berichtet, erlaubt
109 |

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung der weltweit bekannten
Tatsache, dass Vater
Georg Schertz zusammen mit einem Sohn von Goebbels in
die Schule ging, wie in
www.buskeismus.de unter
Fall
Schertz geschehen;
108 |
|

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
-
Veröffentlichung des Bildnisses mit
den zwei schlangenartigen Wesen, wie in
www.buskeismus.de
unter
Fall Schertz geschehen, weil Dr. Schertz meint, mit einem der
Wesen sei er gemeint ist erlaubt;
107 |

Prof. Dr. Christian Schertz wird vom
Kammergericht empfohlen, die Berufung gegen die verlorene Klage
LG Berlin
27 O 665/09
zurückzunehmen.
KG Berlin
10 U 33/11
20.10.2011
Unvermeidbare Klatsche: Kleine Episode
nach der Verhandlung
Pausengespräch mit dem Kläger darf veröffentlicht werden
106 |
|

Antrag auf Erlass der einstweiligen
Verfügung zurückgenommen.
LG Berlin
27 O 573/10 (aufgehoben)
2x.08.2011
RA Dominik Höch muss scharfe Kritik dulden.
Einstweilige Verfügung 27 O 573/10 aufgehoben.
105 |

Klage auf Verbot wurde auf Hinweis des Senats zurückgenommen.
KG Berlin
10 U 6/11
22.08.2011
RA Dominik Höch muss scharfe Kritik
dulden. LG Urteil 27 O 719/10 aufgehoben.
104 |
|

Zyo Pharma, vertreten von Familienrechtler
Klaus P. Löffler,
konnte keine einstweilige Verfügung erwirken. Es fehlt an Vortrag und
Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes.
LG Hamburg
324 O 336/11
11.07.2011
103 |

RA Prof. Dr. Christian Schertz nimmt den Antrags auf Erlass der
einstweiligen Verfügung zurück und verzichtet auf die Rechte aus der
e.V.
LG Berlin
27 O 129/09
19.07.2011
Der Vorwurf, dass RA Prof. Dr. Christian
Schertz in seinen Schriftsätzen etc. falsche Tatsachenbehauptungen
vorträgt, selbst jedoch wegen kleinsten Fehlern klagt, ist als
Meinungsäußerung erlaubt.
102 |
|

LG Hamburg
27 O 196/10
06.05.11
Rechtsanwalt aus Köln darf Schälike aus
Hamburg gegen Prof. Dr. Christian Schertz
vertreten. Schertz hat die Reisekosten des Kölner Anwalts zu tragen
101
|

Veröffentlichung der EV 27 O 1306/08
erlaubt
LG Berlin
27 O 112/09
05.05.11
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom
05. Februar 2009
100 |
|

LG Berlin
27 O 381/10
28.04.11
Der Vorwurf, dass RA Prof. Dr. Christian
Schertz in seinen Schriftsätzen etc. falsche Tatsachenbehauptungen
vorträgt, selbst jedoch wegen kleinsten Fehlern klagt, ist als
Meinungsäußerung erlaubt.
99 |

Einstweilige Verfügung
von RA Prof. Dr. Christian Schertz
LG Hamburg
mit Urteil
308 O
625/08
am 27.04.11
aufgehoben
Klage im Hauptsacheverfahren
LG Hamburg
308 O 343/09
am 27.05.11
zurückgewiesen.
Konsequente Klatsche für den
Jauch-Anwalt : Veröffentlichung von Teilen eines Schertz-Interviews
erlaubt.
97, 98 |
|

Antrag von Prof. Dr. Christian Schertz auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen.
LG München I
25 O 3832/11
03.03.11
OLG München
18 W 539/11
08.04.11
Die
Presseerklärung enthält keine unwahren Tatsachen, ist auch keine
Schmähkritik. Die örtliche Zuständigkeit wird bezweifelt.
95, 96 |

Klage im Hauptsacheverfahren
zurückgewiesen.
LG Berlin
27 O 665/09
20.01.2011.
Konsequente Klatsche für den
Grönemeyer-Anwalt : Kleine Episode - Gespräch mit dem Kläger
nach der Christiansen-Verhandlung - ist für die Öffentlichkeit von
Interesse .
94 |
|

Jauch-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag
auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 285/09
zurück.
LG Berlin
27 O 285/09
vom 19.03.2009 aufgehoben.
Unangenehme Klatsche: Dr. Christian Schertz
verliert erneut gegen einen Justizkritiker:
Veröffentlichung der Stalker-EV erlaubt. Nicht mal die Stasi hat es
versucht, Rolf Schälike Gewaltbereitschaft anzudichten und zu
kriminalisieren, ist ein erlaubte Meinungsäußerung.
93 |

Joschka Fischer-Anwalt Schertz zieht
seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 284/09
zurück.
LG Berlin
27 O 284/09
vom 19.03.2009 aufgehoben.
Unvermeidbare Klatsche: Kleine Episode
nach der Verhandlung
Pausengespräch mit dem Kläger darf veröffentlicht werden
92 |
|

Jauch-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag
auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 83/09
zurück.
LG Berlin
27 O 83/09
vom 27.01.2009 aufgehoben.
Süße Klatsche: Dr. Christian Schertz
verliert erneut gegen einen Justizkritiker:
Veröffentlichung gewonnener Verfahren
308 O 625/08 und 308 O 645/08 erlaubt.
91 |

Joschka Fischer-Anwalt Schertz zieht
seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 299/09
zurück.
LG Berlin
27 O 299/09
vom 24.03.2009 aufgehoben.
Bittere Klatsche: Dr. Christian Schertz
verliert erneut gegen den Buskeismus-Betreiber
Veröffentlichung der
Weihnachtskarte und einer der
e-Mail vom
25.02.2009 an den Zensor erlaubt.
90 |
|

Schrempp-Anwalt Schertz zieht seinen
Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 1256/08
zurück.
LG Berlin
27 O 1256/08
vom 02.12.2008 aufgehoben.
Herbe Klatsche:
Dr. Christian Schertz verliert gegen einen Nichtjuristen.
Google-Bilder/Fotos von Schertz nicht
geschützt; Texte zu Vater Schertz dürfen veröffentlicht werden.
89 |

Christiansen-Anwalt Schertz zieht seinen
Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 1237/08
zurück.
LG Berlin
27 O 1237/08
vom 08.11.2008 aufgehoben.
Harte Klatsche:
Dr. Christian Schertz verliert als Zensor.
Vater Georg Schertz spielte mit dem Nachbarssohn
von Goebbels. Das ist kein Geheimnis; Karikatur Verbrecherduo zulässig;
Schertz-Bildniss/Foto darf im Frame veröffentlicht werden.
88 |
|

Promiimperator Schertz zieht die Berufung gegen das Urteil
308 O 645/08
in der Berufungsverhandlung zurück.
OLG Hamburg
Verhandlungspropotokoll
5 U 89/09
vom 02.02.2011
Scherzartikel vom HansOLG verrissen. Lebenslauf erreicht keine
schwindelnden Höhen wegen banaler Strukturierung.
87 |

Klage im Hautsacheverfahren
LG Hamburg
325 O 196/10
am 28.01.2011
zurückgewiesen.
Veröffentlichung gewonnener Verfahren 27 O
1207/09, 27 O 130/09, 27 O 11/09, 9 W 33/09, 27 O 1305/09, 9 W 39/09, 27
J 300/09, 9 W 81/09 erlaubt.
86 |
|

Klage auf Zahlung der außergerichtlichen
Kosten in Höhe von 2.038,14 EUR zurückgewiesen.
LG Berlin
27 O 540/09
21.01.2011
84 |

Klage im Hautsachverfahren
LG Berlin
27 O 787/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 19.01.10
zurückgenommen.
Veröffentlichung der Stalker-EV. Nicht mal
Stasi hat versucht, Schälike zu kriminalisieren
85 |
|

Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 83/09
zurückgewiesen.
Veröffentlichung der Beschlüsse
308 O 645/08 und 308 O 625/08
82 |

Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 299/09
zurückgewiesen.
Veröffentlichung der
Weihnachtskarte
und des e-Mails vom 25.02.09
83 |
|

Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 1237/08
zurückgewiesen.
Bildnis Chrisitian Schertz; Vater von
Christian Schertz und Sohn von Goebbels; Karrikatur
Nicht mal die Stasi hat es versucht, ....
80 |

Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 1256/08
zurückgewiesen.
Google-Bilder Christian Schertz;
Veröffentlichung der EV 27 O 1237/08
81 |
|

Antrag auf Erlass der Einstweiligen
Verfügung v. 22.06.09
LG Berlin
27 O 647/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 12.01.10
zurückgenommen.
Veröffentlichung und Verlinkung von
Entscheidungen 27 O 11/09, 9 W 33/09; 27 O 1305/08, 9 W 39/09, 27 O
300/09, 9 W 81/09 ist nun erlaubt
78 |

Klage im Hautsachverfahren
LG Berlin
27 O 624/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 19.01.10
zurückgenommen.
Meldung über die Stalker-Verhandklung
79 |
|

Verfügungsverfahren
Antrag auf Erlass eine einstweiligen
Verfügung mit fadenscheiniger Begründung.
LG Bochum weist den Antrag zurück.
I-8 O 446/10
08.10.10
Antragsteller hat sofortige Beschwerde
eingelegt.
01.12.1210
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.
Lügen
haben kurze Beine
76 |

Antrag auf Erlass der Einstweiligen
Verfügung v. 09.06.09
LG Berlin
27 O 605/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 12.01.10
zurückgenommen.
Veröffentlichung der
Ordnungsmittelentscheidungen 27 O 1207/08 und 27 O 130/09 ist nunerlaubt
77 |
|

Streitwertverfahren
Streitwertbeschwerde von RA Dr. Schertz
wegen angeblich zu hohem Streitwert zurückgewiesen
KG Berlin
10 W 48/10
02.06.10
Geiz ist
geil!
Klappt
aber nicht immer
73
|

Protokollberichtigung
wird das Protokoll v. 01.06.10 dahingehend
berichtigt, dass der Kläger Dr. Christian Schertz den Beklagten als
"wirr" bezeichnet hat, deutsch könne er auch nicht, und daraufhin der
Beklagte seine Erklärung, dass der Kläger xxxx sei und dass er wisse,
dass der Kläger xxxx usw. abgegeben habe.
LG Berlin
27 O 540/09
09.11.10
Die Gegenvorstellung des Klägers, er
habe lediglich darauf hingewiesen, dass er den Beklagten schlecht
verstehe, gibt keine Veranlassung, den Beschluss v. 09.11.10 zu
ändern. Der Kläger hat sich sinngemäß so geäußert, wie in dem Beschluss
wiedergegeben.
LG Berlin
27 O 540/09
30.11.10
Lügen
haben kurze Beine
74,75 |
|

Die Einstweilige Verfügung
LG Berlin 27 O 527/09 vom 14.05.2009, mit
welcher Richter Mauck, Richterinnen Becker und Kuhnert die
Veröffentlichung und Verbreitung dieses Bildes in Bezug auf den Kläger
Dr. Christian Schertz verboten hatten ist aufgehoben.
Das Urteil des AG
Charlottenburg vom 28.04.2009, Az. 216 C
1001/09 darf ebenfalls veröffentlicht und verbreitet werden
Am 05.11.10 nahm Rechtsanwalt Dr.
Christian Schertz den Antrag auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung
zurück
72 |
|

Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur
Einsicht. RA Dominik Höch nimmt den Antrag auf Erlass der
einstweiligen Verfügung zurück
LG Berlin
27 O 553/09
08.10.2010
Veröffentlichung des Beschlusses - "Bildchen Schweinchen" und
der anonymisierte OM-Zurückweisung 28 O 381/08 ist wieder
erlaubt.
70 |

In der
Liste
Dreijahresbilanz darf Dr. Christian Schertz als Kläger namentlich
genannt werden
Verfügungsverfahren
Antrag auf Erlass der Einstweiligen
Verfügung v. 17.03.09
LG Berlin
27 O 268/09
am 05.11.10
zurückgenommen.
71 |
|

Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur
Einsicht. RA Dominik Höch verzichtet auf die Rechte aus der
einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 288/09
08.10.2010
In der
Liste der gegen den Betreiber der web-Site Buskeismus
geführten Prozesse darf der Name RA Dominik Höch genannt werden.
68 |

Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur
Einsicht. RA Dominik Höch nimmt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung
zurück
LG Berlin
27 O 598/09
08.10.2010
Veröffentlichung der Beschlüsse 27 O
273/07 / 9 W 75/07 in der Sache Höch vs. Rügemer ist
wieder erlaubt
69 |
|

Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Bildes in Bezug auf
den Kläger Dr. Christian Schertz konnte nicht verboten werden.
Das Urteil des AG Charlottenburg vom
28.04.2009, Az. 216 C 1001/09 darf auch Rolf Schälike veröffentlichen
Landgericht Köln
28 O 332/10
13.10.10
67 |
|

Äußerungsverfahren
Berufung des
Creme de la Creme Anwalts Dominik Höch gegen das schöne Urteil
LG Berlin
27 O 705/09 vom 20. Oktober 2009
wurde am 08.10.10 in der Verhandlung beim Kammergericht Berlin
zurückgenommen
Kanzlei Schertz Bergmann konnte nicht helfen
KG Berlin
9 U 200/10
08.10.2010
65
|

In der
Liste
Dreijahresbilanz darf Dr. Christian Schertz als Kläger namentlich
genannt werden
Hauptsacheverfahren
Landgericht Köln
28 O 300/10
13.10.10
66 |
|
Noch eine Klatsche für Kanzlei Schertz wegen
Missbrauch des fliegenden Gerichtsstandes

Rechtsanwalt Höch / Schälike
17 W 130/10 -
OLG Köln am 16.08.2010
Beschluss
17 W 130/10 -
OLG Köln am 07.10.2010
Beschluss
Kanzlei Schertz bzw. RA Dominik Höch haben die Reisekosten von über
1.800,00 Euro selbst zu tragen
_____________
53, 54 |

4 Befangenheitsanträge
von RA Dr. Christian Schertz gegen die Richter der Berliner Zensurkammer wurden vom
Langgericht und dem Kammergericht zurückgewiesen.
9 neue
schöne Endscheidungen
LG
Berlin
KG Berlin
27 O
665/09
15 W 50/10
27 O
787/09
15 W 512/10
27 O
624/09
15 W 43/10
27 O
540/09
15 W 52/10
27 O
381/10
15 W 79/10
55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63,
64
|
|
"Fünf Klatschen in einer Woche"

Dr. Christian
Schertz / Schälike
Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung
LG Köln
28 O 254/10
hat das LG Köln am 31.05.2010 zurückgewiesen
Der Antragsteller ist des eingelegten Rechtsmittels verlustig
geworden
OLG Köln
15 W 39/10
09. August 2010
OLG Köln, Beschluss
50, 51 |

Urheberrechtsverfahren
Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht Köln erließ die Einstw. Verfügung
28 O 598/09.
Im Hauptsacheverfahren 28 O 721/09 sah
das LG Köln es anders.
Daraufhin nahm die Kanzlei Schertz Bergmann den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung für ihren Mandanten RA Dominik Höch zurück.
LG Köln
Rücknahme des Antrages
28 O 598/09
09. August 2010
52
|
|
Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht
Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Berlin, den
23. 06.2010
In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike
LG Berlin
27 O 697/09
nehmen wir unseren Ordnungsmittelantrag vom 10.03.2010
zurück
Beglaubigte und eínfache Abschrift anbei.
Dominik Höch
Rechtsanwalt
48 |
Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht
Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Berlin, den
02. 08.2010
In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike
LG Berlin
27 O 697/09
hat die Antragstellerin und Gläubegerin nach Verzicht auf die Rechte aus der
einstweiligen Verfügung die Kosten ... des Anordnungsverfahrens nach
einem Wert von 6.000 € zu tragen.
Mauck Dr. Borgmann Becker
49
|
|

Äußerungsverfahren
Rechtsanwalt Helmuth Jipp trat Ende 2009 seine außergerichliche
Forderungen - Abmahngebühren, Gebühren für das Abschlussschreiben - an
die Kanzlei Schertz Bergmann ab.
Diese wollte diese 1.000 haben. Bekam sie aber nicht.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
239 C 281/09 (Urteil)
01. Juli 2010
46
|

Urheberrechtsverfahren
Kanzlei Schertz Bergmann verliert für ihren Mandanten Rechtsanwalt Dominik Höch.
Es ging um das
Antragschreiben. Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht sah es anders.
LG Köln
Urteil
28 O 721/09
vom 07. Juli 2010
Weshalb die Flucht von Berlin
15 O 345/09
nach Köln? hat nichts genützt.
47 |
|

Äußerungsverfahren
Klage einer Anwaltskanzlei wird abgewiesen:
Namensnennung des Klägers erlaubt.
LG Berlin 21.01.2010
27 O 938/09
Die Berufung - 10 U 26/10 - nahm der Kläger
nach Hinweis des Senats am 15.06.10 zurück
Die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nahm der Kläger am
22.09.10 zurück
43, 44
|

Äußerungsverfahren
Klage eines Creme de la Creme Anwalts wird abgewiesen:
Namensnennung des Anwalts erlaubt.
LG Berlin 21.01.2010
27 O 822/09
Urteil
45 |
|

325 O 307/09
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer Verfügung in eigener Sache wegen Bedenken des Richters am
01. September 2009
zurückgenommen.
41 |

325 O 324/09
Beschluss v. 21.09.2009
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in eigener
Sache zurückgewiesen
Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen.
Einspruch beim OLG 7 W 110/09
zurückgenommen.
42 |
|

Urheberrechtsverfahren
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung in eigener Sache beim LG Berlin zurückgezogen
Beim LG Köln als Zensurnomade 1:1 erneut beantragt und EV erhalten.
LG Berlin
15 O 345/09
September 2009
39
|

Äußerungsverfahren
Klage eines Creme de la Creme Anwalts zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 705/09
20. Oktober 2009
40
|
|

Archivgegner
Antrag auf Verhängung von Zwangsgeld auf richterlichen Hinweis
zurückgezogen
LG Nürnberg-Fürth
11 O 7987/07
07. Dezember 2007
__________
Ordnungsmittelantrag vom
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
zurückgewiesen
LG Nürnberg-Fürth
11 O 10177/07
06. Juli 2009
36, 37
|

Einstweilige Verfügung eines Creme de la
Creme Anwalts wegen
unvollständiger Zustellung aufgehoben
LG Berlin
27 O 482/09
29. September 2009
38
|
|

Ordnungsmittelverfahren
Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen
->
LG Berlin
27 O 130/09,
19. Mai 2009
KG Berlin
9 W 158/09, 10.09.2009
32, 33 |

Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen
Veröffentlichung dieser Entscheidung verboten
LG Berlin
27 O 300/09
31. März 2009
->
KG
Berlin
9 W 91/09
25. Mai 2009
34, 35 |
|

Ordnungsmittelverfahren
28 O 361/08
12. Mai 2009
Ordnungsmittelantrag
zurückgewiesen
->
Informationen zum gewonnenen Beschluss allerdings verboten
1. Halbjahr 2009 27 O 553/08
15 W 32/09
19.06.09
Sofortige Beschwerde zurückgewiesen
28, 29 |

Ordnungsmittelverfahren
Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen
->
LG Berlin
27 O 1207/08
19. Mai 2009
9 W 133/09
24. Juli 2009
30, 31
|
|

Äußerungsverfahren
Einstweilige Verfügung zu 5/6 zurückgewiesen
->
LG Hamburg
307 O 361/08
28. April 2009
26
|

Ordnungsmittelverfahren
Archivgegner
Ordnungsmittelantrag vom
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
zurückgewiesen
->
LG Hamburg
324 O 1108/07
05. Mai 2009
27 |
|

Urheberrechts-Verfahren
Einstweilige Verfügung
vom 15.12.2008 aufgehoben
->
LG Hamburg
Urteil
308 O 645/08
vom
13. März 2009
23 |
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Verlinkung auf eigene Seite mit dem gewonnenen Urteil verboten
aufgehobener Stalking-Beschluss
16. März 2009
->
AG Berlin-Charlottenburg
216 O 1001/09
28. April 2009
Stalking-EV aufgehoben
-> Landgericht Berlin
86 S 6/10
17. März.2010
Berufung wurde zurückgewiesen
24, 25
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Äußerungsverfahren
Archivgegner
Serienmörder P.H.
Einstweilige Verfügung
aufgehoben
->
LG Hamburg
324 O 807/07
09. Februar 2009
_____________
PKH Antrag für das Hauptsacheverfahtren abgelehnt.
Keine Klage im Hauptsacheverfahren
LG Hamburg
324 O 987/07
05. Mai 2008
OLG Hamburg
7 W 64/08
18. Juni 2008
18, 19, 20 |

Äußerungsverfahren
Buskeismus-Zeitung
Einstweilige Verfügung aufgehoben
->
LG Berlin
27 O 1215/08
10. Februar 2009
->
KG Berlin
10 U 26/09
03. September 2009
Kläger folgte dem Rat des KG und nahm die Berufung zurück. Muss
natürlich alle Kosten tragen
21, 22 |
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Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
wegen eines
Verhandlungsberichts - Kläger Hugo Egon Balder - zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 1305/08
20. Januar 2009
->
KG
Berlin
9 W 39/09
20. Februar 2009
15, 16 |

Äußerungsverfahren
Archivgegner
Fiszman-Mörder R.K.
Einstweilige Verfügung
aufgehoben
->
LG Hamburg
324 O 867/07
21. Januar 2009
17
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Ordnungsmittelverfahren
Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen
Bildnis
Verbrecherduo
->
LG
Berlin
27 O 1237/08
15. Januar 2009
->
KG
Berlin
9 W 32/09
18. Februar 2009
11, 12 |
Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 11/09
15. Januar 2009
->
KG
Berlin
9 W 33/09
18. Februar 2009
13, 14
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Verzeichnis
schwacher Verfahren
Antrag auf Erlass einer e.V. abgewiesen
LG
Köln
28 O 835/08
14. Januar 2009
OLG
Köln
15 W 11/09
27. Februar 2009
OLG
Köln
15 W 11/09
31. März 2009
Gegenvorstellung abgewiesen
6, 7, 8 |

Verzeichnis
schwacher Verfahren
Antrag auf Erlass einer e.V. abgewiesen
LG
Köln
28 O 870/08
21. Januar 2009
OLG
Köln
15 W 12/09
27. Februar 2009
9, 10 |
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Verfügungsverfahren
Archivgegner
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
LG Berlin
27 O 1038/07
04.12.2007
Antrag auf Erlass einer EV auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen.
Die Kosten trägt der Kläger
4
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Urheberrechts-Verfahren
Auflistung von Veröffentlichungen
LG Hamburg
308 O 627/08
12. Dezember 2009
Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung wurde auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen
5 |
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Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen
LG Berlin
27 O 237/07
27. März 2007
KG
Berlin
9 W 75/07
19. Juni 2007
1,2
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Äußerungsverfahren
Erneuter Versuch.
Diesmal beim LG Köln
LG Köln
28 O 566/07
27. 10 2007
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde wegen Bedenken der
Kammer zurückgenommen.
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