Einhunderfpünfunddreißig Mal erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder,
einiger Creme de la Creme Medienanwälte
und sonstiger Kläger*innen und Antragsteller*innen gegen den Betreiber der Buskeismus-Site
Der
erste erfolgreiche Angriff erfolgte durch einen Medienanwalt am
31.08.2006. Es kam zu einem Vergleich.
Am
31.11.06 griffen schon zwei Medienanwälte gemeinsam in zwei Verfahren
an.
Mitte 2007
griffen die beiden Medienanwälte beim LG Köln an.
Der erste
Mörder begann zu klagen im September 2007. Es kam zu vier Verfügungen.
Zwei wurden nach zwei Jahren aufgehoben.
11 einstweilige Verfügungen in den
ersten zweieinhalb Jahren genügten nicht.
Ab August 2008
begann der Generalangriff
Danach sind
ein halbes Hundert Anträge auf Erlass einer einstweilige Verfügungen gestellt
und zum großen Teil sind Verfügungen ergangen.
Nicht ganz ein Dutzend
Ordnungsmittelanträge sind gestellt worden. Alle - bis auf drei -
Ordnungsmittelanträge sind vom den LGen, dem KG und den OLGen zurückgewiesen
worden.
Insgesamt gab es an die 200 Verfahren.
Nach ca. einem Jahr (2010) wurde der Generalangriff zum Stoppen gebracht.
2011 übernahm die Klage-Stafette
der Hamburger Anwalt Dr. Sven Krüger. Dieser Rechtsanwalt versucht das
GG geschickter zu umgehen, als
seine querulatorischen Vorgänger.
LG Hamburg
Fehlerhafter Kostenfestellungsbeschluss
vom 15.02.2011 Auch
RA Prof. Dr. Christian Schertz bestand auf dem Fehler.
Durch Beschluss 325 O 196/10
vom 05.06.2011 musste Bereeitschaft erzwungen
werden. Auch ein auswärtiger Rechtsanwalt kann erforderlich sein und muss vom
Gegner bezahlt werden.
Der
Bußgeldbescheid
vom 16.04.2021 wird aif DEinspruch vpm 24.04.2021 zurückgwenommen
Die Stadt verdrecken lassen aber
Bußgelder verlangen, hat nicht geklappt.
Bußgeldbverfahren ist der falsche Weg.
Warnung an DIE GRÜNEN mit Baerbock an der
Süitze,
133
Ordnungsgeldbeschluss sowie
Urteil des AG Hamburg Altona
329 Owi 149/11
des Richters Tim Stoberock werden
vom OLG mit Beschluss 1
-22 12/12 (RB)
vom 11.09.2012 aufgehoben.
134
Nächste Klatsche für Dr. Sven Krüger in
eigener Sache -
Google-Rezension.
Der
Unterwerfungsversuch
am 27.09.2009 von
Ivonne
Schönherr mit Untzerstützung von Prof. Dr. Christian Schertz und
Helge Reich hat nicht geklappt. Sie
verzichteten acht Jahre
später am 17.04.2017 zwar auf den Anspruch, wollte aber die Kosten
nicht rückerstatten
LG
Richter Holger Thiel, bekannt für seine unqualifizierte
Willkürurteile, gab der Schauspielerin und ihren Anwälten zwei Jahre
später rechtsirrig recht
. Anderthalb Jahre dauerte es, bis ein vernüftiger
KG-Hinweis 10 U
108/19
Prof. Dr. Christian Schertz und RA Helge Riech dazu brachten im
Namen ihtrer klagewütigen, uneinsichtigen Schauspielerin
Ivonne Schönherr den Antragh zurückziunehmen
Es geht noch weiter mit drei ähnliuchen Fällen dieser Dame und ihren
gesc häftstüchtigen Anwälten.
131
8 Jahre Auseinandersetzung ums Recht
"Hansel" - "Schummeleien"
Urlich Marseille, vertreten von RA Dr.
Sven Krüger verliert noch zwei Mal in der Sache
324
O 460/13 (e.V.,
Rechtsverzicht
13.02.19,
ohne Anerkennung des Kostenpflicht)
Zwei Jahre später:
324 O 460/13 -
Urteil v.19.02.2021 -Kosten hat der Kkläger zu tragen
324 O 460/13
-Kostenfeststellungsbeschluss v.15.04.2021
RA Dr. Sven Krüger kämpfte
verbissen für seinen Mandanten, fürchtete offenbar die
Hauptssacheklage,meinte inhaltlich zu obsiegen, hoffte weniger
zahlen zu müssen.
War das mangfeknde Quualifikatiuon,
Unfähigkseigt oder eben Taktik, dort was rauszuhgolen, wo es
schweirig ist, Recht für seinen Mndanten zu bekommen.
129,130
Wegen
Verhandlungsbericht in Sachen 324 O 660/12
Wilhelm Mittrich vs. Google erließ LG die einstweilige Verfügung 324
O 33/14
Der Kläger gewann im HS-Verfahren, verzichte
beim OLG nach Hinweis des Senats auf die Rechte aus der Einstweiligen
Verfügung. Das OLG beschloss, dass er auch die Kosten tragen muss.
128
Wegen dem
Verhandlungsbericht in Sachen 324 O 660/12
Wilhelm Mittrich vs. Google erließ das LG die einstweilige
Verfügung 324 O 33/14.
Im HS-Verfahren 324 O 454/14 erging vom LG das
Urteil (Bericht)
Im Berufungsverfahren 2019
Az. 7 U 110/17 nahm der Kläger die Klage zurück.
Vorab gab RA Dr. Sven Krüger sein Mandat zurück.
127
Google hatte recherchiert und gewonnen
324 O 21/15
Buskeismus-Betreiber darf darüber mit Namensnennung berichten
Der Antragsteller meinte, gegen die "wirren" und
"diffusen" Seiten des Buskeismus-Betreibers kann man ohne Abmahnung,
ohne Vorwarnung, ohne Anwalt bei Käfer gewinnen.
Pustekuchen
126
Einsicht obsiegt
LG Hamburg
324 S 1/15
19.05.2017
Späte Einsicht.
Im
Berufunsgeverfahren gegen das AG Urteil
46 C 209/14 musste der
Kläger auf
Hinweis des Gerichts und Vorschlag des
Buskeismus-Berteibers einen Vergleich schließen:
Übernahme aller Kosten, Streitwerterhöhung von ca. 1.200,- auf 3.000,- €.
Der Buskeismus-Betreiber nimmt dafür die Namen des Klägers und seines anwaltlichen Bruders
aus dem Internet.
125
affig
AG Hamburg
46 C 209/14
26.11.2014
Klatsche für Sehhofer-Kampfgefährten
CSU-Lokalpolitiker-Rechtsanwalt, der seinen Bruder erfolglos gegen den Buskeismusbetreiber
vertrat.
Unqualifizierte Klage und nicht klar formulierte Ansprüche. Für einen
Anwalt peinlich und desqualifizierend.
RA
Helmuth Jipp nahm für seine Mandantin
Barbara Deuling, von der DDR-Stasi geführt als
IM "Petra", die Berufung gegen das LG Urteil
324 O 287/11
vom 30.08.2012 nach Mitteilung von Bedenken seitens des VorsOLGRi
Andreas Buske zurück.
Klatsche für RA Dr. Sven Krüger und seinen Mandanten Ulrich
Marseille.
Wahnsinniger Ordnungsmittelantrag wg. Mitteilung, dass Ulrich Marseille
seinen Namen geändert hatte, zurückgewiesen.
Zu 80 % gewonnen. Mandat von Einrichtungen der Ulrich-Marseille
Kliniken AG sprechen. Ulrich Marseille als "Chef" zu bezeichnen
wurde allerdings verboten. Dr. Sven Krüger wollte für
seinen Mandanten, d.h. für sich mehr als € 4.500,-. Das
Amtsgericht sprach nur ca. € 950,- zu.
118
OLG Hamburg
7 U 153/11
18.06.2013
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz nimmt die Berufung
gegen das Urteil
308 O 343/09
vom 27.05.2011 zurück.
Veröffentlichung der einstweiligen
Verfügungen
308 O 645/08,
wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen,
erlaubt.
111
KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung der einstweiligen
Verfügungen
308 O 625/08,
wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen,
erlaubt.
110
KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung des Texte der
aufgehobenen einstweiligen Verfügung
27 O 1237/08, wie in
www.buskeismus.de unter
Fall Schertz
berichtet, erlaubt.
109
KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
Veröffentlichung der weltweit bekannten
Tatsache, dass Vater
Georg Schertz zusammen mit einem Sohn von Goebbels in die
Schule ging, wie in
www.buskeismus.de unter
Fall Schertz
geschehen.
108
KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011
-
Veröffentlichung des Bildnisses mit
den zwei schlangenartigen Wesen, wie in
www.buskeismus.de unter
Fall Schertz geschehen, weil Dr. Schertz meint, mit einem der
Wesen sei er gemeint, ist erlaubt;
107
Prof. Dr. Christian Schertz wird vom
Kammergericht empfohlen, die Berufung gegen die verlorene Klage
LG Berlin
27 O 665/09
zurückzunehmen.
RA Dominik Höch muss scharfe Kritik
dulden. LG Urteil 27 O 710/10 aufgehoben.
104
Zyo Pharma, vertreten von Familienrechtler
Klaus P. Löffler,
konnte keine einstweilige Verfügung erwirken. Es fehlt an Vortrag und
Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes.
Der Vorwurf, dass RA Prof. Dr. Christian
Schertz in seinen Schriftsätzen etc. falsche Tatsachenbehauptungen
vorträgt, selbst jedoch wegen kleinsten Fehlern klagt, ist als
Meinungsäußerung erlaubt.
Der Vorwurf, dass RA Prof. Dr. Christian
Schertz in seinen Schriftsätzen etc. falsche Tatsachenbehauptungen
vorträgt, selbst jedoch wegen kleinsten Fehlern klagt, ist als
Meinungsäußerung erlaubt.
Die
Presseerklärung enthält keine unwahren Tatsachen, ist auch keine
Schmähkritik. Die örtliche Zuständigkeit wird bezweifelt.
95, 96
Klage im Hauptsacheverfahren
zurückgewiesen.
LG Berlin
27 O 665/09
20.01.2011.
Konsequente Klatsche für den
Grönemeyer-Anwalt : Kleine Episode - Gespräch mit dem Kläger
nach der Christiansen-Verhandlung - ist für die Öffentlichkeit von
Interesse .
94
Jauch-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag
auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 285/09
zurück.
LG Berlin
27 O 285/09
vom 19.03.2009 aufgehoben.
Unangenehme Klatsche: Dr. Christian Schertz
verliert erneut gegen einen Justizkritiker:
Veröffentlichung der Stalker-EV erlaubt. Nicht mal die Stasi hat es
versucht, Rolf Schälike Gewaltbereitschaft anzudichten und zu
kriminalisieren, ist ein erlaubte Meinungsäußerung.
93
Joschka Fischer-Anwalt Schertz zieht
seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 284/09
zurück.
LG Berlin
27 O 284/09
vom 19.03.2009 aufgehoben.
Unvermeidbare Klatsche: Kleine Episode
nach der Verhandlung
Pausengespräch mit dem Kläger darf veröffentlicht werden
92
Jauch-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag
auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 83/09
zurück.
LG Berlin
27 O 83/09
vom 27.01.2009 aufgehoben.
Süße Klatsche: Dr. Christian Schertz
verliert erneut gegen einen Justizkritiker:
Veröffentlichung gewonnener Verfahren
308 O 625/08 und 308 O 645/08 erlaubt.
91
Joschka Fischer-Anwalt Schertz zieht
seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 299/09
zurück.
LG Berlin
27 O 299/09
vom 24.03.2009 aufgehoben.
Bittere Klatsche: Dr. Christian Schertz
verliert erneut gegen den Buskeismus-Betreiber
Veröffentlichung der
Weihnachtskarte und einer der
e-Mail vom
25.02.2009 an den Zensor erlaubt.
90
Schrempp-Anwalt Schertz zieht seinen
Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 1256/08
zurück.
LG Berlin
27 O 1256/08
vom 02.12.2008 aufgehoben.
Herbe Klatsche:
Dr. Christian Schertz verliert gegen einen Nichtjuristen.
Google-Bilder/Fotos von Schertz nicht
geschützt; Texte zu Vater Schertz dürfen veröffentlicht werden.
89
Christiansen-Anwalt Schertz zieht seinen
Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 1237/08
zurück.
LG Berlin
27 O 1237/08
vom 08.11.2008 aufgehoben.
Harte Klatsche:
Dr. Christian Schertz verliert als Zensor.
Vater Georg Schertz spielte mit dem Nachbarssohn
von Goebbels. Das ist kein Geheimnis; Karikatur Verbrecherduo zulässig;
Schertz-Bildniss/Foto darf im Frame veröffentlicht werden.
88
Promiimperator Schertz zieht die Berufung gegen das Urteil
308 O 645/08
in der Berufungsverhandlung zurück.
OLG Hamburg
Verhandlungsprototokoll
5 U 89/09
vom 02.02.2011
Scherzartikel vom HansOLG verrissen. Lebenslauf erreicht keine
schwindelnden Höhen wegen banaler Strukturierung.
87
Klage im Hautsacheverfahren
LG Hamburg
325 O 196/10
am 28.01.2011 zurückgewiesen.
Veröffentlichung gewonnener Verfahren 27 O
1207/09, 27 O 130/09, 27 O 11/09, 9 W 33/09, 27 O 1305/09, 9 W 39/09, 27
J 300/09, 9 W 81/09 erlaubt.
86
Klage auf Zahlung der außergerichtlichen
Kosten in Höhe von 2.038,14 EUR zurückgewiesen.
Klage im Hautsachverfahren
LG Berlin
27 O 787/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 19.01.10
zurückgenommen.
Veröffentlichung der Stalker-EV. Nicht mal
Stasi hat versucht, Schälike zu kriminalisieren
85
Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 83/09
zurückgewiesen.
Veröffentlichung der Beschlüsse
308 O 645/08 und 308 O 625/08
82
Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 299/09
zurückgewiesen.
Veröffentlichung der
Weihnachtskarte
und des e-Mails vom 25.02.09
83
Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 1237/08
zurückgewiesen.
Bildnis Christian Schertz; Vater von
Christian Schertz und Sohn von Goebbels; Karikatur
Nicht mal die Stasi hat es versucht, ....
80
Klage im Hautsachverfahren des
Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 1256/08
zurückgewiesen.
Google-Bilder Christian Schertz;
Veröffentlichung der EV 27 O 1237/08
81
Antrag auf Erlass der Einstweiligen
Verfügung v. 22.06.09
LG Berlin
27 O 647/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 12.01.10
zurückgenommen.
Veröffentlichung und Verlinkung von
Entscheidungen 27 O 11/09, 9 W 33/09; 27 O 1305/08, 9 W 39/09, 27 O
300/09, 9 W 81/09 ist nun erlaubt
78
Klage im Hautsachverfahren
LG Berlin
27 O 624/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 19.01.10
zurückgenommen.
Meldung über die Stalker-Verhandlung
79
Verfügungsverfahren
Antrag auf Erlass eine einstweiligen
Verfügung mit fadenscheiniger Begründung.
LG Bochum weist den Antrag zurück. I-8 O 446/10
08.10.10
Antragsteller hat sofortige Beschwerde
eingelegt.
01.12.1210
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.
Lügen
haben kurze Beine
76
Antrag auf Erlass der Einstweiligen
Verfügung v. 09.06.09
LG Berlin
27 O 605/09
hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 12.01.10
zurückgenommen.
Veröffentlichung der
Ordnungsmittelentscheidungen 27 O 1207/08 und 27 O 130/09 ist nun erlaubt
77
Streitwertverfahren
Streitwertbeschwerde von RA Dr. Schertz
wegen angeblich zu hohem Streitwert zurückgewiesen
KG Berlin
10 W 48/10
02.06.10
Geiz ist
geil!
Klappt
aber nicht immer
73
Protokollberichtigung
wird das Protokoll v. 01.06.10 dahingehend
berichtigt, dass der Kläger Dr. Christian Schertz den Beklagten als
"wirr" bezeichnet hat, deutsch könne er auch nicht, und daraufhin der
Beklagte seine Erklärung, dass der Kläger xxxx sei und dass er wisse,
dass der Kläger xxxx usw. abgegeben habe.
LG Berlin
27 O 540/09
09.11.10
Die Gegenvorstellung des Klägers, er
habe lediglich darauf hingewiesen, dass er den Beklagten schlecht
verstehe, gibt keine Veranlassung, den Beschluss v. 09.11.10 zu
ändern. Der Kläger hat sich sinngemäß so geäußert, wie in dem Beschluss
wiedergegeben.
LG Berlin
27 O 540/09
30.11.10
Lügen
haben kurze Beine
74,75
Die Einstweilige Verfügung
LG Berlin 27 O 527/09 vom 14.05.2009, mit
welcher Richter Mauck, Richterinnen Becker und Kuhnert die
Veröffentlichung und Verbreitung dieses Bildes in Bezug auf den Kläger
Dr. Christian Schertz verboten hatten ist aufgehoben.
Das Urteil des AG
Charlottenburg vom 28.04.2009, Az. 216 C
1001/09 darf ebenfalls veröffentlicht und verbreitet werden
Am 05.11.10 nahm Rechtsanwalt Dr.
Christian Schertz den Antrag auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung
zurück
72
Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur
Einsicht. RA Dominik Höch nimmt den Antrag auf Erlass der
einstweiligen Verfügung zurück
LG Berlin
27 O 553/09
08.10.2010
Veröffentlichung des Beschlusses - "Bildchen Schweinchen" und
der anonymisierten OM-Zurückweisung 28 O 381/08 ist wieder
erlaubt.
70
In der
Liste
Dreijahresbilanz darf Dr. Christian Schertz als Kläger namentlich
genannt werden
Verfügungsverfahren
Antrag auf Erlass der Einstweiligen
Verfügung v. 17.03.09
LG Berlin
27 O 268/09
am 05.11.10
zurückgenommen.
71
Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur
Einsicht. RA Dominik Höch verzichtet auf die Rechte aus der
einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 288/09
08.10.2010
In der
Liste der gegen den Betreiber der web-Site Buskeismus
geführten Prozesse darf der Name RA Dominik Höch genannt werden.
68
Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur
Einsicht. RA Dominik Höch nimmt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung
zurück
LG Berlin
27 O 598/09
08.10.2010
Veröffentlichung der Beschlüsse 27 O
273/07 / 9 W 75/07 in der Sache Höch vs. Rügemer ist
wieder erlaubt
69
Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Bildes in Bezug auf
den Kläger Dr. Christian Schertz konnte nicht verboten werden.
Das Urteil des AG Charlottenburg vom
28.04.2009, Az. 216 C 1001/09 darf auch Rolf Schälike veröffentlichen
Berufung des
Creme de la Creme Anwalts Dominik Höch gegen das schöne Urteil
LG Berlin
27 O 705/09
vom 20. Oktober 2009
wurde am 08.10.10 in der Verhandlung beim Kammergericht Berlin
zurückgenommen
Kanzlei Schertz Bergmann konnte nicht helfen
KG Berlin
9 U 200/10
08.10.2010
65
In der
Liste
Dreijahresbilanz darf Dr. Christian Schertz als Kläger namentlich
genannt werden
Kanzlei Schertz bzw. RA Dominik Höch haben die Reisekosten von über
1.800,00 Euro selbst zu tragen
_____________
53, 54
4 Befangenheitsanträge
von RA Dr. Christian Schertz gegen die Richter der Berliner Zensurkammer wurden vom
Langgericht und dem Kammergericht zurückgewiesen.
Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht Köln erließ die Einstw. Verfügung 28 O 598/09.
Im Hauptsacheverfahren 28 O 721/09 sah
das LG Köln es anders.
Daraufhin nahm die Kanzlei Schertz Bergmann den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung für ihren Mandanten RA Dominik Höch zurück.
LG Köln
Rücknahme des Antrages
28 O 598/09
09. August 2010
52
Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht
Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Berlin, den
23. 06.2010
In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike
LG Berlin
27 O 697/09
nehmen wir unseren Ordnungsmittelantrag vom 10.03.2010
zurück
Beglaubigte und eínfache Abschrift anbei.
Dominik Höch
Rechtsanwalt
48
Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht
Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Berlin, den
02. 08.2010
In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike
LG Berlin
27 O 697/09
hat die Antragstellerin und Gläubigerin nach Verzicht auf die Rechte aus der
einstweiligen Verfügung die Kosten ... des Anordnungsverfahrens nach
einem Wert von 6.000 € zu tragen.
Rechtsanwalt Helmuth Jipp trat Ende 2009 seine außergerichtliche
Forderungen - Abmahngebühren, Gebühren für das Abschlussschreiben - an
die Kanzlei Schertz Bergmann ab.
Diese wollte diese 1.000 haben. Bekam sie aber nicht.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
239 C 281/09 (Urteil)
01. Juli 2010
Kanzlei Schertz Bergmann verliert für ihren Mandanten Rechtsanwalt Dominik Höch.
Es ging um das
Antragschreiben. Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht sah es anders.
325 O 307/09
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer Verfügung in eigener Sache wegen Bedenken des Richters am
01. September 2009
zurückgenommen.
41
325 O 324/09
Beschluss v. 21.09.2009
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in eigener
Sache zurückgewiesen
Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen.
Einspruch beim OLG 7 W 110/09
zurückgenommen.
42
Urheberrechtsverfahren
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung in eigener Sache beim LG Berlin zurückgezogen
Beim LG Köln als Zensurnomade 1:1 erneut beantragt und EV erhalten.
LG Berlin
15 O 345/09
September 2009
39
Äußerungsverfahren
Klage eines Creme de la Creme Anwalts zurückgewiesen
Eingeschossen auf den Betreiber der Buskeismus-Site haben sich
Querulierer aus der Medien-Anwaltswelt, Kriminelle und Mörder
- zunächst der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp mit seinen verurteilten
Mördern - ist inzwischen im Nichts verschwunden
- kurz danach Rechtsanwalt Helmuth Jipp in eigenen Sachen und für die
Stasi-Agentin Barbara Deuling - hat verloren und ist verstorben - schnell kamen Prof. Dr.
Christian Schertz mit seinen Anwälten in eigenen Sachen und für ihre
verschiedensten Mandanten hinzu -inzwischen herrscht seit 2010 nach
vielen verlorenen Prozessen im Prinzip Ruhe
- eingesprungen in die Bresche ist RA Dr. Sven Krüger mit seinen
kriminellen Mandanten, in eigenen Sachen
- Dr. Sven Krüger ist nicht allein. Die Stasi-Gysi-Sex-Täter Kanzlei
Senfft Kersten Nabert van Eendenburg Oster hat sich im Dez 2019
angeschlossen
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Rolf
Schälike
Dieser Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 05.01.2022 Impressum
Entscheidend ist bei den "Verzweifelten",
dass diese ihr Selbstwertgefühl nahezu vollständig aus ihrer
Juristenfassade rekrutieren
Ohne diese Fassade sind sie Nichts.
Und wer beständig an dieser Fassade klopft, wird zur Gefahr.
In der DDR gab es gegen den Buskeismus-Betreiber nur einen Versuch der
strafrechtlichen Zensurverfolgung.
Im Ergebnis gab es eine "schöne" Entscheidung des Obersten Gerichts der
DDR.
Beschluss 1 OSB 33/84 vom 08. Februar 1985.
Damit wurde das
Strafurteil des Bezirksgerichts Dresden BS 28/84 (211 -170(84) vom
Ende
November 1984 aufgehoben.
1990 erhielt der Buskleismus-Betreiber noch von der DDR
Geldentschädigung.
Die Zensur in Dresden sah anders aus als in "Deutschland Heute".
1966 wurde der Buskeismus-Betreiber aus dem Zentralinstitut für
Kernforschung Dresden fristlos entlassen worden und erhielt de factio als
Physiker Berufsverbot.