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Fall Marcel Bartels

 

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Fall Marcel Bartels

Rolf Schälike - 21.02.2007

 

Anstelle eines Vorwortes

Die Seiten "Fall Marcel Bartels" sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Die Betroffenen werden angeschrieben und um eine Stellungnahmen gebeten. Fühlt sich jemand ungerechtfertigt beschrieben, angegriffen, beleidigt etc., bitten wir um eine kurze Mitteilung, um das Missverständnis aus der Welt zu schaffen.

 

Tatsachen

Der Fall Marcel Bartels eignet sich zur Analyse der skandalösen Rechtssprechung von der Hamburger Pressekammer.

Die Kenntnis folgender Tatsachen ist dazu von Nutzen.

Der Blogger Marcel Bartels ist bekannt durch seinen Blog www.mein-parteibuch.de und die seine private Site. Das Blog musste er auf Eis legen. Begonnen hat er im Mai 2005.

Unter Marcel Bartels findet man im Internet viel, ebenfalls unter Mein Parteibuch, so dass ich auf eine Beschreibung seiner Person verzichte.

Sein Anliegen ist gesellschaftskritisch, inbegriffen Kritik an der Justiz.

Marcel Bartels berichtet allerhand nette und unangenehme Dinge über seriöse sowie weniger seriöse Menschen, Firmen, Organisationen und Parteien.

Darüber wird diskutiert.

Ein Wiki-Parteibuch-Lexikon wird ebenfalls geführt. Gefüllt wird es von vielen Personen.

Nicht verwunderlich, dass nicht alles jedem gefällt, und dass nicht wenige aus seinem Blog bzw. Lexikon gern gestrichen sein würden.

Böse Mails nennt er Fanpost. Er berichtet darüber. Es gibt viel zu lachen.

Fehler werden von Marcel Bartels korrigiert.

Marcel Bartels hält sich an Gesetze und die Rechtssprechung (Gerichtsentscheidungen).

Damit beginnen die Probleme. Weder die Gesetze noch die Rechtssprechung sind einheitlich.

Der erste Schlag kam zwar bald. Marcel Bartels konnte jedoch voll obsiegen.

Sein Blog konnte ein Jahr unbehelligt funktionieren. Danach ging es allerdings Schlag auf Schlag.

 

Chronologie  - Äußerungsrechtliche Verfolgung des Blog-Betreibers von www.mein-parteibuch.de:

  • 04.08.2005: Abmahnung durch Martina Kausch mit Kostennote
    Marcel Bartels hat keine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit ist die Angelegenheit außergerichtlich und kostenlos geklärt worden.

  • 16.08. 2005: Abmahnung mit Kostennote wegen Nennung des Namens eines anderen Weblogbetreibers sowie Nennung dessen URI bzw. Verlinkung dessen Weblogs sowie Klage durch Wilhelm Entenmann im Auftrag von Dr. Martin Jungraithmayr.
    Verfahren vor dem Landgericht Berlin Az.: 27 O 925/05.
    Den Prozess hat Marcel Bartels vollumfänglich gewonnen.

  • Mai 2006: Wir berichteten über ein Verfahren gegen Google mit der Perspektive, viertausend Zensoren einsetzen zu müssen. Marcel Bartels nahm diese Gefahr wahr und berichtete u.a. über den Kläger.
    Prompt erhielt Marcel Bartels eine Abmahnung von der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Gabor & Partner, Ravensburg - Anwalt
    Roger S. Gabor wegen einer unangenehmen Linksetzung sowie einer umstrittenen Text-Passage.
    Marcel Bartels gab die Unterlassungserklärung ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht ab, nahm die beanstandete Passage aus dem Blog.
    Das war´s.

  • 25.08.2006: Abmahnung  durch Sigmar Gabriel - unserem Umweltminister - wegen einer unglücklichen Satire. Marcel Bartels nahm die Satire ´raus und  stritt um die Anwaltskosten, welche Gabriel im November 2006 eingeklagt hatte. Wir berichteten.
    Am 27.02.07 entschied das AG Hamburg, die Satire war zulässig und die Kosten des Verfahrens hat der Kläger (Minister Gabriel) zu tragen. Marcel Bartels hat vollumfänglich gewonnen. Entscheidungsgründe.
    Urteil  36 A C 253/06 vom 27.02.2007. Kommentar: Mein Parteibuch

  • 20.09.2006: Abmahnung durch Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth wegen eines Kommentars zu einer Gegendarstellung.
    GFvG hat die Beantragung einer einstweiligen Verfügung angekündigt. Marcel Bartels ist jedoch keine solche EV bekannt.

  • September 2006: Abmahnung durch Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth wegen der Veröffentlichung seines Abmahnschreibens als pdf-Datei. Marcel Bartels ist dem Wunsch des Anwalts nachgekommen, hat jedoch keine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abgegeben.
    Am 21.09.06 erging durch das Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung
    (Az.: 27 O 1044/06), mit der die Veröffentlichung eines Abmahnschreibens des Antragstellers verboten wurde.
    Die Sache endete vor dem Landgericht Berlin (Az.: 27 O 1044/06) am 16.11.06 in einem Vergleich  ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz für die Sach- und Rechtslage mit Kostenaufhebung. Wir
    berichteten.

    Dezember 2006
    Zahlungsverlangen seitens des Rechtsanwalts Freiherr von Gravenreuth für die Aufforderung zur Abschlusserklärung.
    Februar 2007: Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth klagt auf Zahlung von Kosten für das Verlangen der Abschlusserklärung. Bis jetzt ohne Erfolg.

  • 10.10.2007: Abmahnung durch den IV-Verlag wegen angeblicher Markenrechtsverletzung - .
    Die ebenfalls von der Wikipedia eingesetzte Wikimedia-Software, die im
    Parteibuch-Lexikon eingesetzt wird, schreibt im Quelltext nicht gewünschte Keywords in die Metatags.
    Der Abmahner erhielt eine markenrechtliche Gegenabmahnung. Daraufhin hat der Abmahner umgesattelt auf Persönlichkeitsrecht. Eine Unterlassungserklärung wurde vom Abmahner abgegeben. Dem Geld für die Gegenabmahnung muss hinterhergerannt werden.

  • 11.10.2006: Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 741/06) ohne vorhergehender Abmahnung. Grund war die Zitierung aus einem Abmahnschreiben des Antragstellers  (Anwalt Jörg Flashar).
    Marcel Bartels erkannte diese EV an. Legte
    Kostenwiderspruch ein, blieb jedoch durch Urteil vom 26.01.07 (324 O 741/06) auf den Kosten sitzen. Ein Skandal!.

  • 22.12.2006 Vorladung als Beschuldigter nach Strafanzeige durch NVK-Verlag.
    Das Strafverfahren ist eingeleitet. Verhandlung findet statt am 01.12.09 Amtgericht Tiergarten

  • 24.01.07:  Abmahnung durch  Polizeipräsident a.D. Georg Schertz gegen eine Passage wegen einem angeblich falschem Eindruck.

  • 25.01.07: Abmahnung durch Anwalt Höch wegen angeblicher Falschberichterstattung.

  • 25.01.07: Abmahnung durch  Polizeipräsident a.D. Georg Schertz wegen identifizierender Berichterstattung über die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Georg Schertz und Marcel Bartels.

  • 27.01.07: Abmahnung durch Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth wegen angeblich falscher Berichterstattung über die Gründe der Haftstrafe von Jörg Reinholz.

Fazit

Februar 2007: In allen Berliner Prozessen, bis auf einen (Vergleich ohne Präjudiz), obsiegte Marcel Bartels. Außergerichtlich wurden immer einvernehmliche Lösungen gefunden.
Alle Abmahnungen wurde ohne Kostenpflicht von Marcel Bartels berücksichtigt.

Trotzdem entschied die Pressekammer Hamburg gegen Marcel Bartels mit der falschen Begründung, er würde auf Abmahnungen nicht reagieren.

Oktober 2007: Die für viele Laien nicht nachvollziehbare, mit einem Geruch einer durch eine  kriminelle Vereinigung von Anwälten und Richtern durchgesetzte Rechtsprechung führte inzwischen zu einer unübersichtlichen Abmahnwelle gegen Marcel Bartels mit der Möglichkeit zu behaupten, er reagiere nicht auf Abmahnungen. Ein verurteilter Anwalt z.B. mailt mir am 12.10.07:

Sehr geehrter Herr Schaelike,
die Aussage:  "Trotzdem entschied die Pressekammer Hamburg gegen Marcel Bartels mit der falschen Begründung, er würde auf Abmahnungen nicht reagieren." bei http://www.buskeismus.de/faelle/fall_bartels.htm sollte nachgebessert werden. Weil Herr Bartels auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagierte, erging vor wenigen Tagen wieder eine EV gegen ihn.

Auf meine Frage, um welche Abmahnung und EV handle es sich, erhielt ich zur Antwort:

Sehr geehrter Herr Schaelike,
nach TMG ist es ausreichend, wenn ich Sie in Kenntnis gesetzt habe. Vgl. ferner: www.xxxx

RS: www.xxxx. Das unter der angegebenen URL ins Netz gestellte Schriftstück hat nicht den Charakter einer privilegierten Quelle, und der Wahrheitsgehalt war für mich nicht überprüfbar. Das habe ich dem Anwalt sinngemäß gemailt, und erhielt von diesem mehrfach verurteilten Anwalt die folgende Erlaubnis:

Sehr geehrter Herr Schaelike,
dass Sie manchmal eine von der Rechtsprechung abweichende Rechtsmeinung haben, ist bekannt. Nur werden die Gerichte letztlich "am längeren Hebel" sitzen - aber wie Sie wollen. [Wir werden] es sehen. Ich habe Sie zumindest in Kenntnis gesetzt. Was Sie daraus machen, ist ganz allein Ihre Entscheidung.

Danke, lieber Herr Anwalt für die Erlaubnis, selbst zu entscheiden. Meine Entscheidung haben Sie gerade gelesen und werden diese aus dem folgenden an Sie gerichteten Mail schon vorab herausgelesen haben:

Sehr geehrter Herr .... ,
danke für Ihr Verständnis und die Bestätigung meiner Vermutung, dass Sei meinen, es gäbe eine einheitliche Rechtssprechung in allen Fragen bis zu jeder Kleinigkeit.
Danke auch dafür, dass Sie klar und deutlich zu erkennen gaben, was Sie unter Kenntnisnahme verstehen, und meinen, dass dieses Verständnis der Rechtsprechung aller Gerichte entspricht.
Schon immer habe ich gewusst, dass wir beide schnell einen Nenner - Konsens -  finden.
Ein schönes Wochenende wünsch Ihren freundlichst
Rolf Schälike

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.10.07
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