Fall Marcel Bartels Rolf Schälike - 21.02.2007
Anstelle eines Vorwortes Die Seiten "Fall Marcel Bartels" sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Die Betroffenen werden angeschrieben und um eine Stellungnahmen gebeten. Fühlt sich jemand ungerechtfertigt beschrieben, angegriffen, beleidigt etc., bitten wir um eine kurze Mitteilung, um das Missverständnis aus der Welt zu schaffen.
Der Fall Marcel Bartels eignet sich zur Analyse der skandalösen Rechtssprechung von der Hamburger Pressekammer. Die Kenntnis folgender Tatsachen ist dazu von Nutzen. Der Blogger Marcel Bartels ist bekannt durch seinen Blog www.mein-parteibuch.de und die seine private Site. Das Blog musste er auf Eis legen. Begonnen hat er im Mai 2005. Unter Marcel Bartels findet man im Internet viel, ebenfalls unter Mein Parteibuch, so dass ich auf eine Beschreibung seiner Person verzichte. Sein Anliegen ist gesellschaftskritisch, inbegriffen Kritik an der Justiz. Marcel Bartels berichtet allerhand nette und unangenehme Dinge über seriöse sowie weniger seriöse Menschen, Firmen, Organisationen und Parteien. Darüber wird diskutiert. Ein Wiki-Parteibuch-Lexikon wird ebenfalls geführt. Gefüllt wird es von vielen Personen. Nicht verwunderlich, dass nicht alles jedem gefällt, und dass nicht wenige aus seinem Blog bzw. Lexikon gern gestrichen sein würden. Böse Mails nennt er Fanpost. Er berichtet darüber. Es gibt viel zu lachen. Fehler werden von Marcel Bartels korrigiert. Marcel Bartels hält sich an Gesetze und die Rechtssprechung (Gerichtsentscheidungen). Damit beginnen die Probleme. Weder die Gesetze noch die Rechtssprechung sind einheitlich. Der erste Schlag kam zwar bald. Marcel Bartels konnte jedoch voll obsiegen. Sein Blog konnte ein Jahr unbehelligt funktionieren. Danach ging es allerdings Schlag auf Schlag.
Chronologie - Äußerungsrechtliche Verfolgung des Blog-Betreibers von www.mein-parteibuch.de:
20.09.2006:
Abmahnung durch
Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth
wegen eines Kommentars zu einer Gegendarstellung. September 2006: Abmahnung durch
Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth wegen der Veröffentlichung
seines Abmahnschreibens als pdf-Datei. Marcel Bartels ist dem Wunsch
des Anwalts nachgekommen, hat jedoch keine rechtsverbindliche
Unterlassungserklärung abgegeben. 10.10.2007:
Abmahnung durch den IV-Verlag wegen angeblicher
Markenrechtsverletzung - . 11.10.2006:
Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg (Az.:
324 O 741/06) ohne vorhergehender Abmahnung. Grund war die Zitierung aus einem Abmahnschreiben des Antragstellers (Anwalt
Jörg Flashar). 22.12.2006:
Vorladung als Beschuldigter nach Strafanzeige durch NVK-Verlag. 24.01.07: Abmahnung durch Polizeipräsident a.D. Georg Schertz gegen eine Passage wegen einem angeblich falschem Eindruck. 25.01.07: Abmahnung durch Anwalt Höch wegen angeblicher Falschberichterstattung. 25.01.07: Abmahnung durch Polizeipräsident a.D. Georg Schertz wegen identifizierender Berichterstattung über die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Georg Schertz und Marcel Bartels. 27.01.07: Abmahnung durch Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth wegen angeblich falscher Berichterstattung über die Gründe der Haftstrafe von Jörg Reinholz.
Februar 2007:
In allen Berliner Prozessen, bis auf einen (Vergleich ohne Präjudiz),
obsiegte Marcel Bartels. Außergerichtlich wurden immer einvernehmliche
Lösungen gefunden. Trotzdem entschied die Pressekammer Hamburg gegen Marcel Bartels mit der falschen Begründung, er würde auf Abmahnungen nicht reagieren. Oktober 2007: Die für viele Laien nicht nachvollziehbare, mit einem Geruch einer durch eine kriminelle Vereinigung von Anwälten und Richtern durchgesetzte Rechtsprechung führte inzwischen zu einer unübersichtlichen Abmahnwelle gegen Marcel Bartels mit der Möglichkeit zu behaupten, er reagiere nicht auf Abmahnungen. Ein verurteilter Anwalt z.B. mailt mir am 12.10.07:
Sehr geehrter Herr Schaelike, Auf meine Frage, um welche Abmahnung und EV handle es sich, erhielt ich zur Antwort:
Sehr geehrter Herr Schaelike, RS: www.xxxx. Das unter der angegebenen URL ins Netz gestellte Schriftstück hat nicht den Charakter einer privilegierten Quelle, und der Wahrheitsgehalt war für mich nicht überprüfbar. Das habe ich dem Anwalt sinngemäß gemailt, und erhielt von diesem mehrfach verurteilten Anwalt die folgende Erlaubnis:
Sehr geehrter Herr Schaelike, Danke, lieber Herr Anwalt für die Erlaubnis, selbst zu entscheiden. Meine Entscheidung haben Sie gerade gelesen und werden diese aus dem folgenden an Sie gerichteten Mail schon vorab herausgelesen haben:
Sehr geehrter Herr .... ,
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