Rechtsanwalt gegen Marcel
Bartels
Einstweilige Verfügung
Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24
324 O 741/06
BESCHLUSS
vom 10.11.2006
In der Sache
Rechtsanwalt xxxx
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte xxxx
gegen
Marcel Bertels,
Bleickenallee 8, 22763 Hamburg
- Antragsgegner -
beschließt das Landgericht Hamburg,
Zivilkammer 24, durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske
den Richter am Landgericht Zink
den Richter am Landgericht Dr. Weyhe
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen
ohne vorherige mündliche Anhörung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
verboten,
im Internet das Abmahnschreiben des Antragstellers vom 02.10.2006 zu veröffentlichen, wie unter der URL
http://www.mein-parteibuch.de/2006/10/03/maulkorb-fuer-weisses-schaf-meg24-schickt-nen-anwalt-vor/ geschehen.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 6.000,- zur Last.
Buske
Zink Dr. Weyhe
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Rolf Schäike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.12.06
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