Buskeismus


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Rechtsanwalt gegen Marcel Bartels

Einstweilige Verfügung

Landgericht Hamburg

Zivilkammer 24

324 O 741/06

BESCHLUSS

vom 10.11.2006

In der Sache

Rechtsanwalt xxxx

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte:                                                                        Rechtsanwälte xxxx

gegen

Marcel Bertels,
Bleickenallee 8, 22763 Hamburg

 

- Antragsgegner -

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske

den Richter am Landgericht Zink

den Richter am Landgericht Dr. Weyhe

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Anhörung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

verboten,

im Internet das Abmahnschreiben des Antragstellers vom 02.10.2006 zu veröffentlichen, wie unter der URL http://www.mein-parteibuch.de/2006/10/03/maulkorb-fuer-weisses-schaf-meg24-schickt-nen-anwalt-vor/ geschehen.

II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 6.000,- zur Last.

        Buske                                            Zink                                            Dr. Weyhe

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.12.06
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