Freya Klier darf als Meinungsäußerung behaupten, der Anwalt Gregor Gysi habe Bürgerrechtler bespitzelt. Dies entschied das Berliner Landgericht. Das Kammergericht beschloss, dass die Kosten des Rechtsstreits Gysi trägt, und bestätigte das Urteil des Landgerichts.
Viele DDR-Bürgerrechtler fühlen sich von Gregor Gysi hintergegangen. Die Akten des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes scheinen die erwarteten bzw. befürchteten Verbindungen zwischen dem Anwalt und der Staatssicherheit zu bestätigen.
Dr. Gregor Gysi wiederum bestreitet, als "IM Notar", IM "Gregor" und "Sputnik" gearbeitet zu haben.
Gysi wählte zur Klärung dieser Auseinandersetzungen Gerichte, und versuchte, diese Behauptungen als Tatsachenbehauptungen zu verbieten.
Gysi besaß den Vorteil, sich gut in juristischer Spitzfindigkeiten auszukennen, und verlagerte die politisch-inhaltliche Auseinadersetzung auf die Ebene der beschränkten Öffernlichkeit von Gerichten, welche nur bedingt im Rahmen der Zivilprozessordnung an der Wahrheitsfindung beteiligt sind.
Dank der Hamburger Pressekammer ist es Gysi in der Regel gelungen, den DDR-Bürgerrechtlern ihre Grenzen im Rechtsstaat aufzuzeigen.
Freya Kliert, deren Freunde von Gysi vertreten worden waren, hat den Spieß umgedreht. Sie wollte sich gerichtlich ein Interview in der "taz" bestätigen lassen.
Am 04.10.1994 zitierte die "taz" Freya Klier: Gysi "hat Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben".
Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?
Die Richter der 27. Zivilkammer entschieden zugunsten Kliers. Freya Kliers Bewertung fuße auf der Behauptung, daß Bärbel Bohley und Katja Havemann genügend "Beweise" vorgelegt hätten. Die Äußerung von Freya Klier sei deshalb nicht Schmähkritik, sondern eine Schlußfolgerung und als Werturteil zulässig.
Damit war der Streit nicht beendet. Gysi legte beim Kammergericht Berlin Berufung ein und verlor. Er muste alle Kosten übernehmen.
Anders in Hamburg. Zum gleichen Sache erwirkte er gegen Freya Klier eine Einstweilige Verfügung (324 O 588/94 ) und obsiegte im Haupsacheverfahren (324 O 741/94) .
In Hamburg bestand Freya Klier darauf, die Äußerung als Tatsachenbehauptung zu erlauben.
Sie verlor in allen Instanzen. Das Bundesverfasungsgericht hat die Verfassungasbesachwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Vortrag der Prozessbevollmächtigten von Freya Klier war nach Meinung der Gerichte in Hamburg nicht präzise genug dargelegt.
Siehe auch Stasi-Fall Gysi