Home

Sitemap

Impressum

Kontakt

Alle Verfahren


Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
BGH Urteile
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Kammergericht Berlin
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Sonstige Gerichte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Bundesverfassungsgericht
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Europäischer Gerichtshof für Menschnerechte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Verfahren Gysi  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Wallraff  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Schröder  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Porsch
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Stolpe
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren von Bedeutung
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Landgericht Berlin
 Alle   (Kurzinfo)
 

Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Landgericht Berlin
Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
LG HHAz.: 27 O 428/06Einstweilige Verfügung v. 20.04.2006
LG HHAz.: 27 O 428/06Widersprcuhsverfahre, 04.07.2006
Im Streit zwischen dem Schauspieler Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen") und seiner Ex-Ehefrau Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") über deren Stasi-Vergangenheit hat Ulrich Mühe einen Teilerfolg erstritten.

Mühe darf künftig wieder eine Äußerung zitieren, wonach ihm die Birthler-Behörde bestätigt hat, daß eindeutiges und erdrückendes Material für Gröllmanns Tätigkeit als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) des DDR-Geheimdienstes gefunden wurde.

Ulrich Mühe bleibt es weiterhin verboten, die IM-Tätigkeit seiner ehemaligen Lebensgefährtin als bewiesene Tatsache darzustellen.

In einem Suhrkamp-Buch mußten deshalb bereits zahlreiche diesbezügliche Interview-Äußerungen Mühes geschwärzt werden.

Zu Gröllmann hatte die Stasi eine gut 520 Seiten dicke Akte angelegt, in der die Schauspielerin unter dem Decknamen "Jeanne" geführt wird. Das Stasi-Material umfaßt den Zeitraum von Juli 1979 bis November 1989 und beschreibt Treffen in konspirativen Stasi-Wohnungen, enthält allerdings keine handschriftlichen Unterlagen Gröllmanns. Die Schauspielerin hatte in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, daß sie "zu keiner Zeit wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)" zusammengearbeitet habe.

Anwalt von Mühe-Anwalt: Jan Hegemann. Der Anwalt kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen.

Gröllmanns Anwalt: Hardy Langer aus der Kanzlei von Gregor Gysi.
 
Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Einstweilige Verfügung (pdf)
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Urteil v. 20. Juni 2005
KG Bln Az.: Berufung gegen die Entscheiding des Landgerichts
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Urteil v. 30. Juni 2005
Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Axel-Springer-Verlag und Gregor Gysi, 57, um einen "Bild"-Artikel vom 14. Juni 2005.
Der PDS-Politiker bestätigt, dass im Fall der Gegendarstellung zu dem Artikel „Gysi zeigt sein Gehirn“ noch ein Berufungsverfahren anhängig sei.
Gysi hatte am 16. Juni 2005 eine Einstweilige Verfügung (242.44 KB) (Az. 27 O 532/05) zum Abdruck einer Gegendarstellung vor dem Berliner Landgericht erwirkt. Der Verlag legte jedoch gegen den Beschluss Widerspruch ein und druckte die Gegendarstellung nicht ab.

Das Berliner Landgericht urteilte am 30. Juni 2005 erneut in der Sache. Das Gericht habe eine verkürzte Form der Gegendarstellung bestätigt.

Gegen dieses Urteil wendete sich Gysi im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin.

06.08.2005
Berlin (dpa) - Wegen der Veröffentlichung von Fotos aus seiner Krankenakte hat der Linkspartei-Spitzenkandidat Gregor Gysi eine großformatige Gegendarstellung auf der Titelseite der «Bild»-Zeitung erwirkt. «Die Veröffentlichung ist ohne mein Zutun und ohne meine Kenntnis erfolgt», schreibt Gysi in der Samstagsausgabe des Blattes.

«Die "Bild"-Zeitung ist zu weit gegangen», sagte Gysi am Samstag der dpa. «Egal, ob es mein Gehirn ist oder nicht, ohne den betroffenen Menschen zu fragen, veröffentlicht man solche Bilder nicht.» Der 57-Jährige, der sich im vergangenen November einer gefährlichen Hirnoperation unterziehen musste, ließ offen, ob die veröffentlichten Bilder tatsächlich sein Gehirn zeigen.
«Ich kenne mein Gehirn nicht per Foto und würde es auch nicht wiedererkennen», sagte Gysi. Über diese Frage müssten sich andere auseinandersetzen. In seiner Gegendarstellung hatte Gysi geschrieben: «Dazu wurden auf der Titelseite und auf Seite 10 Abbilder der computertomographischen Untersuchung meines Gehirns gezeigt.» Die Zeitung hatte am 14. Juni dieses Jahres auf der Titelseite die Fotos mit der Schlagzeile veröffentlicht «Gysi (...) zeigt als erster deutscher Politiker den Wählern sein Gehirn». Daraufhin hatte der Politiker juristische Schritte angekündigt, weil er die «Einmischung in die unmittelbare Privatsphäre» nicht hinnehmen wolle. Gysis Arzt Siegfried Vogel, der dem früheren PDS-Vorsitzenden kurz zuvor eine Blutgefäß-Ausbuchtung im Gehirn entfernt hatte, bestritt damals sogar, dass die veröffentlichten Aufnahmen Gysis Gehirn zeigen.
 
Schröder gegen Verfasser und Verlag der "Märkische Oderzeitung"
LG Bln Az.: 27 O 1033/02 Einstweilige Verfügung v. 12.12.2002
LG Bln Az.: 27 O 1033/02 Widerspruchsverhandung 21.01.2003
LG Bln Az.: 27 O xxx/03

Hauptsachverfahren Februar 2003

Endet mit einem Vergleich

Ein im Dezember 2002 veröffentlichte die "Märkische Oderzeitung" einen Artikel enthielt mit Gerüchten aus dem Privatleben Schröders. Die Intimsphäre des Kanzlers sei verletzt worden und daher dürfe der Artikel nicht mehr verbreitet werden.

Laut "Focus" hat Schröder beim Landgericht Berlin versichert, es habe keinen lautstarken Ehekrach darüber gegeben, "dass ich der gemeinsamen Wohnung in Hannover öfter fern bleibe, als es die dienstlichen Verpflichtungen erfordern und mein Nachtquartier schon mal anderswo in der niedersächsischen Landeshauptstadt aufschlage."

Das Landgericht Berlin verhandelte am 21. Januar 2003 über den Widerspruch der "Märkischen Oderzeitung" gegen die Untersagungsverfügung; Das Ergebnis ist uns unbekannt.


Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldete am 7.2.2003, Schröder habe vor dem Landgericht Berlin (LG) nun auch in der Hauptsache Klage gegen die Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH erhoben, bei der die "Märkische Oderzeitung" ("MOZ") erscheint.


Erfolg hatte Schröder allerdings nur gegenüber dem Herausgeber der Zeitung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfasser des umstrittenen Berichts wurde wegen eines Formfehlers abgewiesen.

Nach einem Vergleich verpflichtet sich die Märkische Oderzeitung, keine Gerüchte über die Ehe des Bundeskanzlers Deutschlands zu verbreiten.

 
Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
Berlin Az.: Gysi/Kontraste Gegensdarstellung
In der Kontraste-Sendung vom 21.06.2001 wurde über den Verdacht der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu Zeiten der DDR berichtet.

Gegen diesen Beitrag erwirkte Gregor Gysi eine Gegendarstellung. Sie wurde in der Kontraste-Sendung am 4.Oktober. 2001 ausgestrahlt.

In der selben Sendung beschäftigte sich Kontraste mit dem Thema Gysi und die Pressefreiheit.

Rundfunk Berlin Brandenburg - Kontraste (Auszüge) Beitrag vom 04.10.2004

Alles Stasi, oder was? Gregor Gysi und der Stasi-Verdacht Der Stasi-Verdacht, die Medien und Gysis Reaktionen

In unserer Sendung am 21. Juni hatten wir über den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters in Berlin, über Gregor Gysi berichtet. Berichtet, dass es noch einen Stasiverdacht gibt, den jetzt, vor der Wahl, zu klären, er seinen Wählern schuldig sei. Nach diesem Bericht hat Gregor Gysi vor einem Berliner Gericht eine Gegendarstellung erwirkt.

Eine Gegendarstellung zu erwirken ist relativ einfach und sagt nichts, aber auch gar nichts über den Wahrheitsgehalt des jeweiligen Berichts. Medienalltag. Dieser Fall jedoch liegt anders: Gregor Gysi beschäftigt wie kaum ein anderer die Gerichte mit Gegendarstellungsbegehren, Unterlassungsklagen. Wer sich mit seiner Vergangenheit als Anwalt in der DDR beschäftigt, riskiert einen Rechtsstreit.

Stefan Hilsberg. Der Bundestagsabgeordnete hatte in KONTRASTE vom 21. Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Statement hat Gregor Gysi eine Gegendarstellung erwirkt.
 
Gysi gegen Junge Union Berlin - Gysi hat beim Landgericht verloren, beim Kammergericht obsiegt
LG Bln Az.: 27 O 609/99 Einstweilige Verfügung
LG Bln Az.: 27 O 609/99 Widerpruchsurteil v. 02.12.1999
Die EV wird aufgehoben.
Gysi hat gespitzelt, durfte behauptet werden
KG Bln Az.: 9 U 795/00
Berufungsverfahren, August 2000
Alle Kosten trägt die Junge Union.
Nach der Erklärung von Reiner Oschmann
Zu einem Gerichtsbeschluss im Rechtsstreit Gysi - Junge Union (CDU) erklärt der Pressesprecher der PDS-Bundestagsfraktion, Reiner Oschmann:

Im abgeschlossenen Rechtsstreit Gysi - Junge Union (JU) Berlin hat die Junge Union (CDU) eine neue Niederlage erlitten - und zwar mit einer weiter als bisher gefassten gerichtlichen Begründung. Die JU hatte im Berliner Wahlkampf im Herbst 1999 bekanntlich mit einem Aufkleber agiert, in dem sie Gregor Gysi Stasi-Spitzeltätigkeit unterstellte. Nachdem der Rechtsstreit vor dem Kammergericht Berlin dadurch abgeschlossen worden war, dass die JU für die Zukunft auf die Wiederholung solcher Behauptungen verzichtet, hat das Kammergericht in einem jetzt eingangenen, schriftlich begründeten Beschluss die Kosten des gesamten Verfahrens der Jungen Union auferlegt. Zur Begründung verweist das Kammergericht darauf, dass Gregor Gysi sowohl zivil- und strafrechtlich als auch nach den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ein Unterlassungsanspruch gegen die JU zusteht. Das Kammergericht wertet den JU-Aufkleber als "ehrenrührige Tatsachenbehauptung". Sie hätte nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich wahr sei. Dieser Wahrheitsgehalt sei jedoch nicht erbracht worden. Das Kammergericht wörtlich: "Die Wahrheit der behaupteten Tatsache kann nach dem bisherigen Erkenntnisstand in den Berichten des (Bundestags- R.O.)Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung im Falle einer Wiederholung der Äußerung auch in Zukunft nicht bewiesen werden."

Damit schloss sich das Kammergericht Berlin einer Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts an. Der Bericht der Gauck-Behörde und der Beschluss des Immunitätsausschusses des Bundestages haben somit in keinem einzigen fachgerichtlichen Verfahren als Beleg für Behauptungen gegen Gregor Gysi Bestand gehabt. Sie sind in nunmehr sieben Urteilen und Beschlüssen als unzureichend zurückgewiesen worden. Wer solche Behauptungen auf ihrer Grundlage aufstellt, verletzt nach Ansicht der Gerichte Grundrechte Gysis aus Art. 1 und 2 GG, verstößt gegen das BGB und begeht üble Nachrede laut Strafgesetzbuch.
 
Landgericht Berlin
Verzeichnis
 27 O 428/06 Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
 27 O 532/05 Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
 27 O 1033/02 Schröder gegen Verfasser und Verlag der "Märkische Oderzeitung"
 xxx/01 Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
 27 O 609/99 Gysi gegen Junge Union Berlin - Gysi hat beim Landgericht verloren, beim Kammergericht obsiegt
 27 O 275/95 Berliner Zeitung vs. Gysi - Urteil des LG Bln
 27 O 733/94 Freya Klier gegen Gregor Gysi - Gysi verlor und blieb auf den Kosten sitzen