Bericht Rolf Schälike - 23.06.08 Domicil SeniorenpflegeheimSeniorenbetreuungsgesellschaft Stelleklagen
Umgang mit hilfsbedürftigen Senioren und deren vitalen Kindern
An diesem
Zensurfreitag 20.06.08 erlebten wir
Am Dienstag, den
30.09.08 erlebten wir die Sicht der Celler OLG
Richter:
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle 20.06.2008 Hamburgs Senioren sollen mehr Rechte bekommen, von Rebecca Kresse Der Landes-Senioren-Beirat (LSB) fordert außerdem mehr bezahlbare Einzelzimmer und weniger Altersdiskriminierung, zum Beispiel bei Bankgeschäften. Hamburgs Senioren sollen künftig die Möglichkeit haben, sich ohne Angst vor negativen Konsequenzen über Missstände im Pflegebereich und in Heimen beschweren zu können. "Wir brauchen dafür Institutionen und klare Regelungen, wie mit solchen Beschwerden zuverlässig umgegangen wird", sagte Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) bei der Seniorendelegiertenversammlung in Altona. Eine solche Regelung, auch über die Möglichkeit von anonymen Beschwerden, soll im neuen Hamburger Heimgesetz verankert werden. Denn, so der Senator, "Beschwerden sind wichtig, um Dinge besser zu machen. Jede Beschwerde ist eine Chance." Quelle: Hamburger Abendblatt, 21./22.06.2008 Gericht wollte öffentliche Kritik verbieten von Ralf Nehmzow Die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts hat am Freitag in einem Prozess einen bemerkenswerten Vergleichsvorschlag gemacht: Demnach darf eine Frau ihre konkreten Vorwürfe gegen ein Seniorenpflegeheim nicht mehr per Flugblatt verbreiten und sich damit auch nicht an die Presse wenden. Das Amtsgericht Winsen an der Luhe hatte dies der Frau bereits im September 2007 grundsätzlich untersagt. "Dass Richter vorschlagen beziehungsweise verfügen, dass meine Mandantin ihre Vorwürfe unter Namensnennung des Heims nicht gegenüber Medien erheben darf, ist ein unglaublicher Angriff gegen das Grundrecht der freien Meinungsäußerung", kritisierte Rechtsanwalt Helmut Borchers gegenüber dem Abendblatt. Seine Mandantin lehnte den Vergleich ab. So verlief die Verhandlung aus der Sicht der Pseudoöffentlichkeit: Domicil Seniorenpflegeheim vs. Brigitte Sydow - Öffentlichkeit unerwünscht bis verboten ▲ Die Sache 324 O 187/08 Domicil Seniorenpflegeheim vs. Brigitte Sydow hatte eine vielschichtige Brisanz: Umgang mit den Alten, Umgang mit der Öffentlichkeit, Zustand in den Pflegeheimen, das Recht auf Verteilung von Flugblättern. Es war das Hauptsacheverfahren und das Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung 324 O 1077/07 vom 20.11.07. Der den Vorsitz führende Richter Herr Dr. Korte: Ja, es geht um das Flugblatt, was Sie [Frau Sydow] verbreitet haben. Wir haben den langen Vortrag erhalten. Finden den Fall sehr schwierig. Ihre eigene Mutter liegt im Pflegeheim. Da verstehen wir, dass da ein hohes Maß an persönlicher Betroffenheit vorhanden ist. Zu der rechtlichen Lage möchte ich zunächst nichts sagen. Das Seniorenheim ist ein Wirtschaftsunternehmen. Ein Wirtschaftsunternehmen muss sich mehr gefallen lassen als eine Privatperson. ... Spricht auch einiges für den Kläger: das Flugblatt hat ein hohes Maß an Prangerwirkung. Kommentar RS: In dem Flugblatt werden Tatsachen aufgezählt, z.B. Anti-Dekubitus. Matratze falsch herum in das Bett eingebracht oder Verstoß gegen das Datenschutzgesetzt: 1. Weitergabe der Daten meiner Mutter ohne gesetzliche Grundlage an die Sozialämter. 2. Veröffentlichung des Namens meiner Mutter im Internet und auch in der im Heim ausliegenden Heimzeitung ohne Einwilligung. Es wird im Flugblatt die Frage gestellt: Haben Sie ähnliche Erfahrungen im Domicil gemacht oder haben Sie Kenntnis davon? Es finden sich im Flugblatt keine beleidigenden Worte. Vorwürfe allerdings: falsch, verschweigen, verspätet, Verstoß, Verleumdung, Androhung. Richter Dr. Korte: Es gibt die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ob der Fall Ihrer Mutter so brisant ist, dass die Klägerin aus der Masse herausgenommen werden wird, um sie an den Pranger zu stellen, [erschließt sich uns nicht]. Wir meinen, beide Parteien zu beruhigen. Ihre Mutter liegt nicht mehr im Pflegeheim. Sie liegt wohl im Krankenhaus. RS Kommentar: Meint Herr Dr. Korte mit dem "so brisant" das folgende? Der zweite Bericht zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege des MDK deckt auch in Hamburg ernste Mängel auf. Die Vorgehensweise bei der Nahrungsversorgung ist nur in sechs von 88 Fällen als sach- und fachgerecht bewertet worden. Die Dekubitusgefahr besteht bei 69 Prozent der Untersuchten und die Form der Pflege wird in den meisten dieser Fälle als nicht fachgerecht bewertet. Eine vor kurzem auf Antrag der GAL im Sozialausschuss vorgestellte Studie hat ergeben, dass in Hamburger Pflegeheimen mehr Pflegebedürftige als erlaubt und nötig fixiert werden und dass mehr Psychopharmaka verabreicht werden als medizinisch angezeigt ist. Quelle: GAL fordert Hamburger Heimgesetz - 12.09.2007 Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Sie ist aus dem Krankenhaus schon im November 'raus gekommen. Sie war in einem sehr kritischem Zustand. Die Ärzte glaubten nicht, dass sie überleben wird. Die Ärzte haben meiner Mutter das Leben gerettet. Richter Dr. Korte: Die Dramatik ist 'raus genommen. Wir haben nur zu befinden, ob das mit dem Flugblatt erlaubt ist. Sehen, dass nicht mehr ein so großer Bedarf besteht, das Flugblatt zu verbreiten. Schlagen vor, der Klageantrag wird zurückgenommen, die einstweilige Verfügung wird angenommen. Das Hauptsacheverfahren wird für erledigt erklärt. Die Klägerin könnte die Kosten tragen. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Schadensersatz ... Richter Dr. Korte: In der Anfangsphase hat man vielleicht miteinander noch was zu tun gehabt. Aber nicht so ... Beide Seiten haben eine Kröte zu schlucken. Bild rechts: Pflegeheim - Ohne Pflege im Erbrochenen Klägeranwalt Herr Blankenburg: Ich bin in der glücklichen Lage, nicht betroffen zu sein. Sehe diesen Fall ... vor zwei Jahren ... Pflege ... Auch und deswegen ... . Auch entsprechend genommen ... konstruktiv mitgedacht. Denke, dieses Flugblatt war insgesamt nicht so glücklich, so dass der Vorschlag im Grundsatz o.k. ist. In diesem Verfahren kann das mit der Pflege nicht ausgearbeitet werden. Wenn Sie meiner Mandantin sagen, auf der Kostenseite soll sie nachgeben, wird uns meine Mandantin sagen, ... . Beklagtenanwalt Herr Borchers: Man muss sehen, dass alle Aussagen wahr sind. Falsche Vorlage ... . 8 kg abgenommen in zweieinhalb Monaten, in die Nässe [auf nassen Matratzen, nassen Kissen, nasses Bettzeug] gelegt. Das Flugblatt ist in einer bestimmten Situation entstanden. Wir haben das geschrieben, erklärt ... . Wir haben keine Antwort erhalten. Mit der Vormundschaft wurde gesprochen. Es gibt eine Richterentscheidung. Vielleicht war das .... . Es geht um einen Schmerzensgeldentschädigungsanspruch. Das Heim hat sich nicht geäußert. Es war eine lebensgefährliche Behandlung im Heim. Ob am Bahnhof weiter verteilen ... . Klägeranwalt Herr Blankenburg: Der Vortrag entstellt [die Tatsachen] grob. Den Vorwurf, dass eine lebensgefährliche Behandlung erfolgt, muss ich zurückweisen. Ich habe meinen Standpunkt dargelegt. Wir nehmen die Einigung sehr ernst. Die Ärzte ... . Aber belassen wir es dabei. Man kann sich die Frage stellen, ob man Flugblätter ohne Namensnennung der Klägerin verbreiten darf. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Meine Mutter ist schon in einem dritten Heim, wo sie schlecht behandelt wird. Im ersten Heim erhielt meine Mutter Psychopharmaka ohne ärztliche Anweisung. Sie wurde zwangsfixiert. Seitdem geh- und stehunfähig und an den Rollstuhl gefesselt. Das Flugblatt habe ich am 17.11.2007 verteilt. Sie lag im Heim zehneinhalb Stunden, ohne dass die Windeln gewechselt wurden. Bin nicht mehr bereit, das so hinzunehmen. ... . Richter Dr. Korte: Wir haben die Akte .. . Wir meinen, wir sind hier nicht die beste Stelle, das aufzuklären, was Ihrer Mutter alles widerfahren ist. Wir wissen nicht, inwieweit die Klägerin die Schuld trägt. ... Wir können uns vorstellen, dass [es notwendig ist,] den Schadensersatz und das Schmerzensgeld aufzuarbeiten. Es ist für beide Parteien nicht hilfreich, dass der Streit in der Öffentlichkeit ausgetragen wird. Möglicherweise, ... dass Sie selbst das nicht so sehen. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Mir blieb keine andere Möglichkeit, als mich an die Öffentlichkeit zu wenden. Im Internet .. . In Harburg gibt es keine. Die Klägerin hat deswegen Personen entlassen. Richter Dr. Korte: Die Verbreitung des Flugblattes soll verboten werden, aber nicht in den Prozessen auf Schadensersatz. In dieser Verhandlung sind Sie privilegiert und dürfen das hier Verbotene vortragen. Richterin Frau Dr. Goetze: Ein Zeitungsartikel geht aber nicht mehr. Das ist klar. Richter Dr. Korte: Aus der Öffentlichkeit 'raus nehmen. 10:50: Die Beklagtenseite zieht sich zur Beratung zurück. 10:53: Beklagtenanwalt Herr Borchers: Wir haben besprochen, das Flugblatt nicht mehr zu verwenden, den Inhalt jedoch nicht zu verbreiten ... ? Der Inhalt des Flugblattes heißt, dass es einen Pflegenotstand gibt. Richter Dr. Korte: Muss das unter namentlicher Nennung geschehen? Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Ja. Richter Dr. Korte: Da wird es Schwierigkeiten geben. Flugblatt .. . Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Da wird viel gelogen. Das Bezirksamt, die Amtsärztin, die Heimaufsicht und der Seniorenbeirat von Harburg, da wird dermaßen gelogen. Mit allen Mitteln wird versucht, mich mundtot zu machen und mir die Betreuung meiner Mutter zu entziehen. Mit allen Mitteln wird versucht, mich zu verleumden. ... Richter Dr. Korte: Wir können versuchen, das aus der Öffentlichkeit zu bringen, damit Sie sich einigen. Klägeranwalt Herr Blankenburg: Wir haben kein Problem, dass ... . Nicht speziell zu Domicil. Was meine Mandantin stört, ist das negative Beispiel. Man nimmt die Auseinandersetzung zwischen meiner Mandantin und dem Kläger aus der Öffentlichkeit ... Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Es gibt die kleine Anfrage der Grünen. In der Beantwortung werden Falschaussagen gemacht. Das muss in die Öffentlichkeit. Es wird auch behauptet, ich bringe die Verletzungen meiner Mutter selbst bei, um mich dann zu beschweren. Richter Dr. Korte: Wenn Sie in der Öffentlichkeit so verleumdet werden, dann steht es Ihnen frei, zu uns zu kommen. Wir tendieren, der Klage stattzugeben, weil die Prangerwirkung nicht gerechtfertigt ist. Wir haben die Babycaust 2-BVerfG-Entscheidung. Nicht ein Unternehmen, eine Privatperson wurde herausgepickt. Es muss schon herausgestellt werden, dass es in diesem Pflegeheim besonders schlimm zugeht. ... Sie [Frau Sydow] werden in dieser Instanz in beiden Verfahren [einstweiliges Verfahren, Hauptsacheverfahren] verlieren. Sie werden in beiden Verfahren die Kostenlast tragen. Sie können natürlich in die zweite Instanz gehen. Sie können auch andere Baustellen begehen. Es werden die zeitlichen Anläufe diskutiert. Tag der Bezahlung. 1 Monat. Beklagtenanwalt Herr Borchers: Wir sagen, die Verletzungen, die die Mutter erhalten hat, sind grandios. Richter Dr. Korte: Ihre Mandantin wird nicht mundtot gemacht. Sie kann alles sagen, ohne der namentlichen Nennung der Klägerin. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Es ist so viel verharmlost worden. Die Unterlagen waren zu klein. Es ist so viel falsch gemacht worden. Die Amtsärztin wurde schriftlich aufgefordert, Stellung zu nehmen. Sie hat geschrieben, es gibt keine Mängel bei Domicil. Richter Dr. Korte: Wenn Sie weiter verbreiten, laufen Sie die Gefahr eines Bestrafungsverfahrens. Die Amtärztin hat mit diesem Verfahren nichts zu tun. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Die Frage der Prangerwirkung ist die Frage der Mittel. Ein Interview hat auch Prangerwirkung. Richter Dr. Korte: Es ist sehr schwer. Müssen wir prüfen. Beklagtenanwalt Herr Borchers: Fällt meiner Mandantin ebenfalls sehr schwer. Sie hat es sehr schwer. Dieser konkrete Vorwurf. Ihre Mutter hat es in einem konkreten Pflegeheim erlebt. Richter Dr. Korte: ... . Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Mir wird ein Maulkorb verpasst. Richter Dr. Korte: Nein. ... zwei unwahre Behauptungen gegen Sie. Wir können nicht konkret sagen, wie Sie sich mit namentlicher Nennung wehren können. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Frau Krause hat versucht, mir mit allen Mitteln die Betreuung zu entziehen. Klägeranwalt Herr Blankenburg: Mich stören die hier gefallenen Äußerungen. Sind alle emotional ... . Richter Dr. Korte: Vielleicht wollen Sie [Frau Krause] etwas sagen. Frau Krause beginnt zu sprechen. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Frau Krause spricht sehr leise. Ich verstehe sie nicht. Frau Krause: Sie ist nicht an die Öffentlichkeit gegen uns gegangen. Ich wollte Hausverbot erteilen. Diese Sachen sind alle weg. Nasse Matratze ... . Richter Dr. Korte: Wenn Sie [Frau Sydow] damit an die Zeitung gehen, da sehe ich keine Aussichten auf einen Vergleich. Ich wollte die Richtung vorgeben für diese Instanz. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Habe eine Frage ans Gericht. Musste nicht beim Antrag das Flugblatt farbig eingereicht werden? Richter Dr. Korte: Nach Ansicht der Kammer war das ausreichend. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Es gibt ein Urteil, wo das farbig sein musste. Die Beklagten ziehen sich zur Beratung zurück. Beklagtenanwalt Herr Borchers nach Wiedereintritt: Meine Mandantin ist bereit, zu Protokoll zu geben, dass sie das Flugblatt nicht mehr verbreitet. Richter Dr. Korte: Heißt das, dass die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt wird? Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Nein. Ich behalte es mir vor, für die darin enthaltenen Vorwürfe Recht zu bekommen. Beklagtenanwalt Herr Borchers: Sie macht auch kein neues Flugblatt. Richter Dr. Korte: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus der Klage vom 07.03.2008, Blatt 2 der Akte. Der Beklagtenvertreter stellt den Antrag, die Klage abzuweisen. Klägeranwalt Herr Blankenburg: Wir sind in der ersten Verhandlung. Stelle den Antrag, hilfsweise die Gelegenheit zu erhalten, schriftsätzlich zu antworten, wenn es darauf ankommt. Rüge die Verspätung. Richter Dr.
Korte: Ja. Beschlossen und verkündet:
1. Die Klägervertreterin kann
auf den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 16.05.2008
bis zum 18.07.2008 vortragen.
2. Der Termin zur Verkündung
einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den
15.2008.2008, 9:55 Uhr, im Saal B 335. Die Entscheidung, ob Sie etwas schreiben, kann ich Ihnen nicht abnehmen. Die Beklagte Frau Brigitte Sydow: Das Landeskriminalamt ermittelt in dieser Sache. Klägeranwalt Herr Blankenburg: Ins Protokoll. Richter Dr. Korte: Muss nicht ins Protokoll. Sonst kommt sehr vieles ins Protokoll. Nicht, nicht. Haben alle gehört. Noch schnell das Verfügungsverfahren 324 O 1077/07 ▲ Richter Dr. Korte: Noch schnell das Verfügungsverfahren. Die Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.2009, 9:55 Uhr im Saal B 335. 04.07.2008: Es ergeht ein Urteil: Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird festgelegt auf 10.000,00 Euro. Sie sind nicht mein Niveau, Herr Buske ▲
04.07.2008: An diesem Freitag war der Gerichtssaal voll bis auf den letzten Platz. Alles nette junge Menschen, so an die dreißig an der Zahl. "Ist das Publikum wegen Gysi da?" fragte ein Anwalt erstaunt, denn am Montag, den 30.06.08 hatte die Zensurkammer in der Sache 324 O 421/08 Gregor Gysi vs. ZDF 30.06.2008 den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt. Es wäre eine zulässige Verdachtsberichterstattung des ZDF, die Äußerung zu verbreiten, wonach Gregor Gysi die Staatssicherheit willentlich und wissentlich über Havemann informiert habe. Das ZDF habe keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern es erfolgte lediglich eine "ausgewogene Verdachtsberichterstattung", die die Gegenargumente von Gregor Gysi ausreichend berücksichtigt habe. Außerdem läge es in der Verantwortung von Gregor Gysi, dem ZDF dazu ein Interview verweigert zu haben. "Nein, es sind Studenten," erläuterte Richter Buske. Das hatte seine Folgen für die Pseudoöffentlichkeit. Drei Mal wurde diese Pseudoöffentlichkeit des Saals verwiesen. Ein Mal musste auch ein Anwalt gehen, der sich im Saal verirrt hatte, denn er war noch nicht dran. "Jetzt muss die Öffentlichkeit raus," sagte Herr Buske, "Sie, Herr Schälike kennen das doch schon." "Kann ich nicht bleiben, Frau Reske in Köln, lässt bei Studenten auch die Öffentlichkeit zu," versuchte ich zu überzeugen. "Frau Reske?" fragte erstaunt der deutsche Oberzensor. Ich beließ es dabei, stellte nicht förmlich den Antrag, die Öffentlichkeit zuzulassen. Ich wollte nicht die Herren Buske und Dr. Korte sowie Frau Ritz zwingen, sich förmlich zur Beratung zurückzuziehen, um dann zu verkünden, die Öffentlichkeit wird jetzt bis dann und dann ausgeschlossen. Weshalb darf die Öffentlichkeit nicht zuhören, was die zukünftigen Anwälte und Richter vom Richter Buske an Erfahrungen übermittelt bekommen? Wurde heute unsere zukünftige Elite ausgebildet, getrennt von der Öffentlichkeit, bereit, heimlich und abgeriegelt von öffentlichen Kontrolle die Zukunft Deutschlands zu gestalten? Kein Aufmucken bei den Studentinnen und Studenten. Sie waren heute die Privilegierten. Sind die Juravorlesungen ebenfalls geheim? Ich habe es noch nicht getestet. Herr Buske hatte nicht das Niveau, offen zu sein, auch ihm gegenüber kritisch eingestellt Menschen. Herr Buske missbraucht seine Macht, versteckt sich hinter Formalien, vermeintlichen Regeln und Gesetzen. Dieser Ignoranz und Arroganz setzte ich entgegen: "Sie haben nicht mein Niveau, Herr Buske. Verstehen Sie das?" Gut trainiert war allerdings der Nachwuchs der zukünftigen deutschen Elite, die auf die Menschen losgelassen wird. Was tun mit unseren OMAS und OPIS?04.07.2008: Auf diese Frage demonstrierten die zukünftigen Juristen Gleichgültigkeit. Keine Reaktion bei der an diesem Freitag erfolgten Verkündung der Entscheidung zur Sache 324 O 1077/07: Es ergeht ein Urteil: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird festgelegt auf 10.000,00 Euro. Frau Brigitte Sydow kam persönlich, um, die Entscheidung heute um zu hören, dass es ihr verboten sei, anderen mitzuteilen, was im Altenpflegeheim Domicil so alles mit ihrer Mutter passierte. Wir haben darüber berichtet. Sie brachte Unterlagen mit, um diese der interessierten Öffentlichkeit zu geben. Frau Sydow stieß bei den Jurastudenten auf offenes Desinteresse. Unsere zukünftige Elite sieht die Entsorgung der OPAS und OMAS gelassen entgegen. Kein Jurastudent interessierte sich für Details. Die Gelegenheit wurde nicht genutzt.
Klägerin nimmt beim OLG Celle die Klage gegen Frau Brigitte Sydow zurück ▲ 30.09.08: Eine freudige Nachricht. Das OLG Celle empfahl der Klägerin in der Sache 13 U 75/08 Seniorenbetreuungsgesellschaft Stelle gegen Frau Brigitte Sydow, die Klage zurückzunehmen. Frau Brigitte Sydow hat gewonnen! Es gibt offensichtlich doch noch Gerechtigkeit !!!!! Es ging um ein Flugblatt, in dem Frau Sydow die Einrichtung eines Raucherzimmer direkt neben und gegenüber den Zimmern der schwerstpflegebedürftigen Bewohner anprangerte. Das oft offen stehende Raucherzimmer war von den oft offen stehenden Zimmern der schwerstpflegebedürftigen Bewohner nur durch ein 2 m schmalen Flur getrennt. Der Richter hat gleich zu Beginn der Verhandlung zur Gegenseite gesagt, dass sie schlechte Karten hat! Es ging um Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit, etc. Es waren nur eine halbe Stunde für den Termin angesetzt, verhandelt wurde bis kurz vor 10 Uhr, d.h. mehr als eine Stunde.
Die Klägerin
hielt sich nicht so sehr an die Wahrheit und bestritt sogar
Zeugenaussagen der Beweisaufnahme am 17.01.2008. Damit waren der Anwalt von Frau Sydow und Frau Sydow selbst nicht einverstanden! Nach weiterer Diskussion zog sich das Gericht zur Beratung zurück und nach Wiedereintritt machte der Senat der Klägerin (Seniorenbetreuungsgesellschaft Stelle) erneut klar, dass sie schlechte Karten haben und fragte, ob es Ihnen lieber sei, wenn ein Urteil gesprochen würde, mit dem Frau Sydow hausieren gehen kann oder dass die Klägerseite die Klage zurücknimmt und alle Kosten trägt? Nach Beratung der Klägerin und seines glatzköpfigen, jungen "Juppie-Anwalts" nahm dieser den zweiten Vorschlag an. Der Richter konnte die Urteile aus Lüneburg nicht nachvollziehen! Die einstweilige Verfügung ist wirkungslos und die Kosten hat ebenfalls die Klägerin zu tragen. Es könnte sich dabei um insgesamt ca. 15.000.-- EURO handeln. Alles auf Kosten der Krankenkasse bzw. der Senioren-Versorgung. Ganz zu Anfang der Verhandlung ging es auch um den Streitwert. Frau Sydow sagte, dass sie nicht nachvollziehen kann, dass in Hamburg in dem Verfahren - in dem es um eine ähnliche Sache geht - der Streitwert auf € 10.000.--- festgesetzt wurde und beim LG/OLG in Celle auf € 30.000.--. Der Richter sagte, das ist nun einmal so und ob das noch diskutiert werden müsse? Beide Anwälte sagten zur Streitwertreduzierung nein, da sie natürlich beide glaubten, dass sie gewinnen würden! Der Gegenanwalt sagte noch, dass wir ihn gezwungen haben, die Hauptsacheklage zu erheben! Frau Sydow sagte, sie hätten ja ihre Mutter verlegen können, dann wäre das alles nicht erforderlich gewesen! Es war reine Schikane! Von der Presse war in Celle leider niemand gekommen. Aber die Presse ist trotzdem eingeschaltet. Es geht weiter. Bravo Frau Brigitte Sydow ▲ 12.12.08: Wiedereröffnung der Verhandlung, nachdem ein Gutachten vorlag. Frau Brigitte Sydow beanstandete die Aussagen des Gutachters. Gutachter wird als Zeuge geladen. 27.08.10: Zeugenbefragung des Gutachters. 05.11.10: Verkündung des Urteils 324 O 187/08 Tenor: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Und beschließt: Der Streitwert wird auf €
15.000,- festgesetzt.
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