Strafanzeige Prof. Selenz gegen Prof. Piëch mit Kommentaren Vorwort ▲
Diese Strafanzeige war Gegenstand des
Verfahrens vor dem Landgericht Berlin am 20.09.07
27 O 694/07. Das Gericht hat in seinem Urteil (pdf) dies näher erläutert. Wir schließen uns der Meinung des Gerichts an, und möchten allen Saubermännern und Sauberfrauen an diesem Beispiel aufzeigen, wo die Grenzen öffentlicher Beschuldigungen liegen. Wir empfehlen, auf Populismus zu verzichten. Aus dem weisen Urteil des Berliner Landgerichts finden sich genug Argumente, wie eine sachliche Diskussion geführt werden kann, ohne Herrn Piech etwas vorzuwerfen, was er nicht getan hat, nicht wusste und auch nicht zu wissen brauchte. Widersprüche in der Argumentationsweise der vom Grundgesetz geschützten Rechten sehen wir keine. Unsere Wirtschaft floriert dank solcher genialen Manager und Entscheidungsträger wie Herr Piech und den Entscheidungen unserer freien und unabhängigen Richter. Was Verleumdung, Schmähung und damit unzulässige Verdachtsberichterstattung ist, erkennen Sie an dieser unverschämten Strafanzeige. Im Abschnitt Argumente versuchen wir aufzuzeigen, weshalb das Verbot Bestand hatte. Pfui, Herr Selenz Strafanzeige gegen Ferdinand Piëch
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
Frau Generalbundesanwältin beim
Bundesgerichtshof
Herrn Präsidenten des Bundeskriminalamtes Betrifft: Strafanzeige gegen Herrn Dr. Ferdinand Piëch wegen Untreue bei der Volkswagen AG
Sehr geehrte Frau Generalbundesanwältin
Harms,
als Aktionär der Volkswagen AG erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen Herrn Dr. Ferdinand K. Piëch wegen Untreue nach § 266 StGB. Bis zum 16. April 2002 war Herr Piëch Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und seit dem 17. April 2002 deren Aufsichtsratsvorsitzender. In beiden Funktionen hat er gegen seine Sorgfaltspflicht aus § 93 Absatz 2 AktG bzw. § 116 AktG verstoßen, als er entgegen den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes Klaus Volkert, den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der Volkswagen AG, wegen dessen Tätigkeit als Betriebsrat begünstigte. Dies belegen Aussagen von Herrn Klaus-Joachim Gebauer, die Zeugenvernehmung von Dr. Helmuth Schuster gegenüber dem Landeskriminalamt Niedersachsen und der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 19. und 20. Dezember 2005 und der Prozess gegen Herrn Peter Hartz am Landgericht Braunschweig im Januar 2007, wie ich im Folgenden ausführlich darlege. Die Strafanzeige ergeht beim Bundesgerichtshof und beim Bundeskriminalamt, da die eigentlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Niedersachsen in die Vertuschung der kriminellen Vorgänge innerhalb der Volkswagen AG unmittelbar verwickelt sind. 1. Aussage von Herrn Klaus-Joachim Gebauer Nach Aussagen, die ich selbst vom Personal-Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer erhielt, war Peter Hartz auf Wunsch des Betriebsratsvorsitzenden Volkert von Herrn Piëch u. a. eigens für die ,,Betreuung des Betriebsrates" eingestellt worden. Die gezielte Korrumpierung des Betriebsrates begann daher bereits im Jahre 1993, dem Einstellungsjahr von Herrn Hartz, mit einer Veranstaltung in einem Luxus-Hotel und Besuchen der teuersten Restaurants im Saarland. Zum gegenseitigen ,,Kennenlernen" wurde für die Anreise nach Nennig sogar der Firmenjet benutzt. Herr Hartz kannte sich aus seiner Zeit als Arbeitsdirektor in der Stahlindustrie im Saarland sehr gut aus und nutzte seine intime Kenntnis der Region und ihrer ,,Sehenswürdigkeiten", um die Betriebsräte samt ihrer mit angereisten Frauen zu beeindrucken. Am Ende der Luxusreise durfte jedes Betriebsratspaar im Stammhaus von Villeroy & Boch für 1000 DM Porzellan nach freier Wahl auf Kosten von VW mitnehmen. Damit begründete der Vorstand das System der sog. ,,Familienausflüge". Dies diente nach Aussagen von Herrn Gebauer ganz gezielt dem ,,Anfüttern" der Betriebsräte, um sie damit ,,abhängig zu machen". Diese Programme waren mit dem Vorstand detailliert abgestimmt. Über diese und ähnliche ,,Veranstaltungen" hat Herr Piëch demnach zusammen mit Herrn Hartz die Korruption des Betriebsrates von langer Hand geplant. Er beauftragte Peter Hartz als das dafür zuständige Vorstandsmitglied mit der technischen Abwicklung der betriebsinternen Korruption, wie Hartz im Braunschweiger Prozess im Januar 2007 gestand. Die Volkswagen AG ist dadurch erheblich geschädigt worden. Die Nachteile für VW bestehen in · ungesetzlichen, überhöhten Gehälter für Betriebsratsmitglieder, Lustreisen und anderen Unterhaltungsprogrammen auf Kosten des Unternehmens, wie z. B. den Kauf von Schmuck und wertvollem Porzellan, finanziellen Schäden für die Volkswagen AG durch Geschäfte mit Unternehmen der Porsche-Gruppe, an denen Herr Piech persönlich beteiligt ist, schwerwiegenden Kostennachteilen in der Produktion, die sich aus überhöhten Tarifabschlüssen der Belegschaft ergaben und heute zu Stellenabbau führen vgl. dazu in Spiegel-Online, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,461608,00.html ,,Die unheilvolle IG Piëch" von Wolfgang Kaden am 24.1.2007: ,,Was dann kam, war die 28-Stunden-Woche, für die das Unternehmen teuer bezahlte. Die Differenz zu den Sanierungsplänen des abgelösten Managements bezifferten Experten auf rund eine Milliarde Mark jährlich." 2. Zeugenvernehmung von Herrn Dr. Helmuth Schuster Herr Dr. Schuster, ein ehemaliger Personalmanager bei VW, ist am 19. Dezember 2005 und 20. Dezember 2005 in Braunschweig vom Dezernat 31 des Landeskriminalamtes Niedersachsen im Beisein der Braunschweiger Staatsanwältin Wolff und des Braunschweiger Staatsanwaltes Tacke ausführlich als Beschuldigter vernommen worden. Die beiden Protokolle über insgesamt 38 Seiten hatte ich Ihnen per Post übersandt. Herr Dr. Schuster sagte bezüglich der Einstellung von Herrn Hartz bei VW auf den Seiten 17 und 18 im Protokoll vom 19. Dezember 2005 folgendes aus: ,,Da meinte Herr Volkert, dass es eine gute Idee wäre, sich mal mit dem (Hartz) zu unterhalten, denn er würde alle sehr gut kennen. Dann ist Herr Piech ins Saarland geflogen, um Herrn Hartz zu treffen." ,,Dr. Hartz ist dann durch diese Empfehlung von Herrn Volkert zu VW gekommen, das möchte ich voranstellen. Daraus ergab sich am Anfang schon ein sehr besonderes Verhältnis zwischen Herrn Piech, Herrn Hartz und Herrn Volkert. Nicht ohne Grund hat Herr Hartz die Räume im 13. Stock direkt gegenüber von Herrn Piech erhalten, damit es immer eine sehr enge Abstimmung gab." ,,Herr Hartz wollte Volkert in seiner Rolle stärken, und da hat Herr Volkert natürlich auch einige Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, die vielleicht andere Betriebsräte in anderen Firmen niemals haben würden. Dabei ging es um Privilegien, die er nutzen konnte, ohne dass darüber viel gesprochen wurde. Dies war nicht nur eine persönliche Entscheidung von Herrn Peter Hartz, sondern es war auch der Wunsch von Herrn Piech, des Gesamtvorstandes." Im Hinblick auf die Transparenz der Vergünstigungen für den Betriebsrat fährt Herr Dr. Schuster auf Seite 21 des Protokolls vom 19. Dezember 2005 fort: ,,Bis auf die Jüngeren vielleicht, die in den letzten Jahren dazugekommen sind, haben die älteren Vorstandsmitglieder aber alle Bescheid gewusst, weil darüber ja doch halb offen gesprochen wurde." Herr Dr. Schuster nannte in seiner Vernehmung sogar gleich zahlreiche Motive für die Vorstände, den Betriebsrat entgegen den gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und entgegen den Vorgaben des Aktiengesetzes zu begünstigen. Zum einen benötigte der Vorstand die Zustimmung des Betriebsrates für Auslandsinvestitionen, wie die folgenden Zitate aus dem Protokoll Dr. Schusters vom 19. Dezember 2005 beweisen: ,,Es erwischt mich hier jetzt wieder, aber andererseits braucht man auch eine zweidrittel Mehrheit für Investitionsentscheidungen im Aufsichtsrat, d. h. ohne IG-Metall und Zustimmung des Gesamtbetriebsrates gibt es kein Pfennig außerhalb der deutschen Grenzen." (S. 8) - Insbesondere das Touareg/Cayenne-Projekt, an dem Herr Piech als Mitgesellschafter der Porsche AG ein überragendes Interesse hatte, wurde am VW-Auslandsstandort Bratislava realisiert. Die Porsche AG sparte auf diese Weise neben einem Großteil der Entwicklungskosten auch die Investition für die Karosseriefertigung sowie nahezu die komplette Montagelinie. In Leipzig baute man zur Täuschung der Öffentlichkeit und der Kunden lediglich eine Tarnfabrik für die Reifen- und Motor-Montage. ,,Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass jede neue Auslandsinvestition größeren Umfangs einer Zustimmung im Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite bedurfte." (S. 23) ,,In der Euro- und auch in der
Weltbetriebsratsvereinbarung steht, dass bei Darüber hinaus waren die VW-Vorstände alle an einer Verlängerung ihrer Vorstandsverträge interessiert. In der Aussage des Herrn Dr. Schuster vom 19. Dezember 2005 liest sich das auf Seite 19 so: ,,Ich hatte ja an den Arbeitnehmervorbesprechungen des Aufsichtsrates teilgenommen. Dabei wurden die Vorstandsmitglieder herein gerufen, die warteten stundenlang auf Abruf. Man kann sich das nicht so vorstellen, dass die armen Betriebsräte dort sitzen, die um das Überleben der Belegschaft kämpfen, vielmehr war ihnen sehr bewusst, dass sie im Unternehmen etwas zu sagen hatten. Der Vorstand war sehr bemüht, alles zu tun und zwar nicht nur ein Einzelner wie Peter Hartz, sondern alle. Sie wussten auch, dass sie den Betriebsrat von Klaus Volkert für ihre Vertragsverlängerungen brauchten." Im übrigen beschreibt die Vernehmung von Herrn Dr. Schuster sehr detailliert, wie vom VW-Vorstand jedes Jahr ein regelrechter Veranstaltungskalender für den Betriebsrat aufgestellt wurde und wie die Veranstaltungen von Herrn Klaus-Joachim Gebauer, einem Beauftragten des Vorstands, organisiert wurden. ,,Die Abstimmung bezüglich der Jahresveranstaltungen, Veranstaltungsorte, Teilnehmer sowie der jeweiligen vortragenden Vorstandsmitglieder fand nur zwischen dem Vorstand und dem engsten Kreis der Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrates, Herr Volkert, Sudholt und Uhl statt. Herr Gebauer hat diese Aufgabe übernommen und hatte die Möglichkeit, halb autonom mit einer gewissen Abschottung zu agieren. Hintergrund dafür war, dass im Konzern viel erzählt wir, jedoch nicht nach außen dringen sollte, wie hier zusammen gearbeitet wird." ,,Diese Gesamtplanung wurde jeweils protokolliert und an die Vorstandssekretariate einschließlich des Generalsekretariats des Vorstandsvorsitzenden weiter geleitet" (siehe Seite 13). Insbesondere zeigt die Aussage Dr. Schusters, wie die Begünstigung der Betriebsräte abgewickelt wurde (siehe z. B. S. 9/10) und zwar über Vorstandskonten, die ganz bewusst nicht kontrolliert wurden - siehe S. 12 im Vernehmungsprotokoll vom 19. Dezember 2005. Da heißt es wörtlich ,,Des weiteren hatte ich damals bei Herrn Reinicke (Leiter Revision) nachgefragt, der mir ebenfalls bestätigte, dass die Abrechnung so in Ordnung sei und dass insbesondere die Kostenstelle ,,1860 Vorstand Diverses" eine Kostenstelle ist, bei der die Revision nicht so genau hinguckt." So war die Revision seit dem Jahre 2000 auch über Rotlichtabenteuer einiger Spitzenbetriebsräte, wie Herrn Volkert, informiert. Die Tatsache, dass Betriebsräte ,,Bakschisch" von Einstellungswilligen kassierten, war der Revision über LKA-Mitarbeiter ebenfalls bekannt. Die Verantwortung über die korrekte Führung und Beaufsichtigung der Arbeit der Revision liegt beim gesamten Vorstand, insbesondere jedoch beim Vorstandsvorsitzenden, in dessen Ressort die Revision angesiedelt ist. Daher trifft dies gezielte Abstellen zwar den Vorstand in seiner Gesamtheit, insbesondere jedoch den Vorsitzenden. Da die Revision auf die o. g. Weise sogar ganz gezielt abgestellt wurde, um damit ausdrücklich Bereiche für die ebenso gezielte Durchführung krimineller Handlungen zu eröffnen, ist bei diesen und den darauf aufbauenden Betrugsvorgängen der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB erfüllt. 3. Der Strafprozess gegen Herrn Peter Hartz Das Geständnis von Herrn Hartz gilt in juristischen Fachkreisen als wenig glaubwürdig, wie das Editorial der Neuen Juristischen Wochenschrift in Heft 8/2007 unter dem Titel ,,Hartz-Prozess: Justiz vertagt Aufklärung" wie folgt festhält: ,,Doch wie glaubwürdig ist ein ,reumütiges Geständnis', das ausschließlich vom eigenen Verteidiger in verklausulierten Satzgirlanden verlesen wird zumal wenn dieser auch sämtliche Nachfragen beantwortet? Und wenn nach Schluss der Hauptverhandlung postwendend ein Interview des Angeklagten folgt, in dem vor allem von ,Verleumdungen' gegen ihn die Rede ist?" Im Untreue-Prozess gegen Herrn Hartz stellte sich die Frage nach dem Motiv für sein pflichtwidriges untreues Handeln und die Frage nach seinen Mitwissern. Denn Millionenzahlungen an Klaus Volkert und extrem teure Vergnügungsreisen für Betriebsräte auf Firmenkosten deuten darauf hin, dass viel mehr Führungskräfte in die Korruptionspraktiken eingeweiht waren. In dem Artikel ,,Hartz-Prozess: Neue Zweifel am Geständnis Gericht: Wer regte Sonderzahlungen an Volkert an?" schreibt der Braunschweiger Zeitungsverlag am 22. Januar 2007: ,,Der Anteil von Piëch und Neumann habe sich auf den Auftrag an Hartz beschränkt, den Betriebsrats-Chef über das Gehalt und normale Boni einem Markenvorstand gleichzustellen." Mit Bezug auf den 2. Verhandlungstag 25. Januar 2007 wird der Braunschweiger Zeitungsverlag am 27. Januar 2007 in dem Artikel ,,Experte zum Hartz-Geständnis: 'Beachtlicher Akt der Solidarität'" noch deutlicher (siehe https://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/472005/artid/ 6340133 ): Volkert war sauer, dass er und altgediente Kräfte bei VW weniger verdienten als die Lopez-Leute. Hartz sollte etwas tun. Immerhin war er Vorsitzender des Vorstands-Ausschusses für Führungskräfte. Neben Hartz gehörten Ferdinand Piëch und Jens Neumann diesem Gremium an. Doch Hartz brachte Volkerts Anliegen im Ausschuss nicht offiziell vor. Verteidiger Müller sagt: "Er tat es am Rande gesprächsweise nicht innerhalb einer Sitzung." Hartz sprach also Piëch und Neumann am Rande der Sitzung auf Volkerts Anliegen an. Verteidiger Müller erklärt für Hartz in öffentlicher Sitzung: "Die beiden Herren waren sich mit ihm schnell einig, dass Herr Dr. Volkert wie ein Top-Manager behandelt werden müsse, solle." Der Verteidiger: "Da gab es kein Für und Wider. Das war ein schnelles Einigsein. Meinem Mandanten wurde übertragen, das Thema umzusetzen. Diesen drei Herren war klar, Volkert muss statusmäßig angehoben werden." Dies bedeutete laut Müller: Anhebung des Grundgehalts, Vorstands-Parkplatz, First-Class-Flüge, Vertrauensspesen. Sonderboni bedeutete dies indes nicht. Müller wörtlich: "Von Sonderboni sprachen die drei Herren nicht." Diese seien die Erfindung von Peter Hartz allein gewesen. Sie seien über das hinausgegangen, "was Piëch und Neumann erwarteten und wussten". Folgerichtig wurde Peter Hartz jetzt wegen der Sonderboni verurteilt. Bei der Würdigung des Gesamt-Geschehens reiche dies allerdings nicht aus, erklärt Rechts-Professor Rüthers. Rüthers führt aus: "Die von Herrn Hartz verbreitete Legende, er allein trage die strafrechtliche Verantwortung für den Kauf des Gesamtbetriebsrats-Vorsitzenden, wird durch seine eigene Erklärung im Prozess widerlegt. Herr Piëch war danach Mitwisser von Sonderzahlungen an Volkert, wie sie in diesem Umfang bisher aus keinem mitbestimmten Unternehmen in Deutschland bekannt geworden sind. Herr Hartz hat dann mit den Sonderboni für Volkert nur noch die technische Abwicklung dieser Einigung zwischen Piëch und ihm übernommen." Allein schon die finanzielle Gleichstellung eines Betriebsrates mit einem Markenvorstand verstößt gegen die Schutzbestimmung des § 78 BetrVG und ist strafbar nach § 119 BetrVG. Herr Volkert verdiente ohne die Sonderboni zuletzt 360.000 Euro pro Jahr. Maßgebend für die Vergütung eines Betriebsrates ist jedoch nach § 78 BetrVG das Arbeitsentgelt, das der Betriebsrat bei Übernahme seines Amtes verdiente. Herr Volkert verdiente 1990 umgerechnet 57.332 Euro, das Gehalt entwickelte sich offenbar gerade nicht entsprechend seiner bisherigen Arbeitsgruppe. Die Einlassungen des Hartz-Anwaltes in der Verhandlung vom 25. Januar 2007 stellt die Beteiligung von Herrn Piëch zusätzlich zweifelsfrei klar. Fazit Allen drei Quellen ist zu entnehmen, dass Herr Piëch die nach Betriebsverfassungsgesetz illegale Begünstigung des Betriebsrates beauftragt hat und dass er jederzeit genaue Kenntnis über die Details der Korruption hatte. Damit verletzte Herr Piëch in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender, aber auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender in gravierender Weise seine Sorgfalts- und Treuepflichten, die in § 93 Abs. 1 AktG definiert sind. Da sein Handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unvereinbar ist, handelte er untreu im Sinne von § 266 StGB. Die bislang untätige Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff und den Braunschweiger Oberstaatsanwalt Ralf Tacke, sowie die LKA Mitarbeiter Schrenner und Wurm, beide Dezernat 31, hatte ich bereits wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt angezeigt, da sie spätestens seit der Vernehmung des Herrn Dr. Schuster, also seit mindestens 15 Monaten Kenntnis von den kriminellen Handlungen des Herrn Piëch hatten und bis heute keine Anklage erhoben haben. Bitte teilen Sie mir mit, unter welchem Aktenzeichen meine Strafanzeige geführt wird. Mit freundlichen Grüßen Kopie: US-Börsenaufsicht SEC
Generaldirektor Franz-Hermann Brüner Europ. Wir wissen nicht, was in der Strafanzeige wahr und was nicht wahr ist. Sehen keine Möglichkeit, dazu zu recherchieren. Das überlassen wir den interessierten Seiten, in erster Linie den Betroffenen: den in dem VW-Werken Beschäftigten, den Steuerzahlern und den Wählern. Die Befindlichkeiten der Chefetagen sind für uns zweitrangig. Denen glauben wir so und so kein Wort. Sie müssen die Menschen führen nach ihren Regeln, die nicht die unseren sind; was nicht heißt, die sind kriminell, damit verboten oder erlaubt. Jedenfalls beweisen die aufgeführten Zitate berlinjuristisch gesehen nicht, dass Herr Piech das wusste und veranlasste, was ihm in der Strafanzeige vorgeworfen wird. Erst recht ist nicht bewiesen, dass die VW-Affäre Herr Piech zu verantworten hat. Die Strafanzeige kann durchaus Verleumdung sein. Wir distanzieren und ausdrücklich von dieser Art der Verleumdung. Siehe dazu das Gerichtsverfahren 27 O 694/07 vor dem Landgericht Berlin am 20.09.2007. Wir berichteten. Der Klage des Prof. Piech wurde stattgegeben. Unabhängig davon versuchen wir mal, die Strafanzeige des Prof. Selenz gegen Prof. Prinz kritisch zu betrachten und aufzuzeigen, weshalb die Strafanzeige, wie beim Prof. Selenz veröffentlicht wurde, nicht veröffentlicht werden durfte. Aus den in der Strafanzeige genannten Dokumenten und Zitaten geht nicht hervor, dass Herr. Prof. Piech Kenntnis davon hatte, dass es ungerechtfertigte Zahlungen von Sonderboni sowie den Missbrauch eingeräumter, im Grundsatz bereits bei Eintritt von Prof. Piëch in die Volkswagen AG bestehender Befugnisse zur pauschalen Kostenabrechnung von Betriebsrateisen durch die Herren Volkert und Gebauer gab. Die Zahlung von Sonderboni und die erfolge Abrechnung nicht Unternehmenszwecken dienender bzw. privater Ausgabe z.B. für Prostituierte, Spaßtrips und Sexpartys, entzog sich vollständig der Kenntnis von Herrn Prof. Piech und wäre von ihm auch niemals geduldet worden. In der Vernehmung des Herrn Schuster als Beschuldigter beim Landeskriminalamt Niedersachsen zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat Herr Schuster Herrn Piech nicht belastet. Herr Schuster hat bestätigt, dass es die pauschale Abrechnungspraxis hinsichtlich der Spesen bereits vor Eintritt von Herrn Prof. Piech in die Volkswagen AG gab. Ob Herr Piech diese Praxis überhaupt kannte ergibt sich aus der Aussage des Herrn Schuster nicht. Herr Schuster behauptet auch nicht, dass der Antragsteller irgendeine Kenntnis von frivolen Sexpartys und privaten Spaßtrips hatte. Herr Prof. Selenz suggeriert dies in seiner Strafanzeige unter sinnentstellender Bezugnahme auf die Aussage Schusters. Herr Schuster hat ausgesagt, dass er Herrn Volkert als jemanden kennen lernte, der nach einer vorher zwischen Vorstand und Betriebsrat abgestimmten Jahresfahrplan Veranstaltungen organisierte und die Budgetierung vorbereitete (Blatt 14 des Protokolls). Schuster hat außerdem ausgesagt, dass er bereits 1991 ein Reisekostenabrechnungssystem der Betriebsräte vorfand, bei dem es keine Einzelabrechnungen der Reisekosten gab, sondern pauschal über Herrn Gebauer abgerechnet wurden (Blatt 15 ff. des Protokolls). Herr Schuster hat zutreffend ausgeführt, dass Herr Piech erst 1993 zu Volkswagen kam, als diese Praxis bereits existierte (Blatt 10 des Protokolls). Man kann das Protokoll weiter auseinander nehmen und mit der "Strafanzeige" vergleichen. Es genügt vielleicht darauf hinzuweisen, dass der veröffentlichte Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll Schusters (Blatt 25 des Protokolls), in dem von einem "Wunsch von Herrn Piech" die Rede ist, gibt den verdacht einer Straftat bei genauer Betrachtung des Zusammenhanges dieser Textpassage nicht her. Herr Schuster hat ausgeführt. dass Hartz diese Position von Volkert stärken wollte und ihn dafür mit entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten ausstattete. Dies soll nach Aussagen des Herrn Schuster auch dem Wunsch von Herrn Piech entsprochen haben (Blatt 25 des Protokolls). Wenn man von Gestaltungsmöglichkeiten und Privilegien für einen Betriebsratvorsitzenden spricht, dann sind in diesem Zusammenhang ganz offensichtlich die Arbeitsmöglichkeiten gemeint und nicht Besuche von Prostituierten. Herr Schuster sagt, "Herr Piech wollte Volkert in seiner Rolle stärken...". Allein in diesem Zusammenhang stehen die kurz darauf erwähnten Gestaltungsmöglichkeiten und Privilegien. Von einem Wunsch des Herrn Piech oder anderen Mitgliedern des Betriebsrates Spaßtrips, Sexpartys oder Prostituiertenbesuche zukommen zu lassen, ist hier offensichtlich keine Rede. Alles Stuss, was Herr Prof. Selenz so produziert.
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Rolf Schälike |