|
Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 06. September 2007
Rolf Schälike - 12.09.2007 -
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle
anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht
unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den
strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was
hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft
verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen.
Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein
weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht
lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen
Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen
stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann
ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter
werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was
merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden.
Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.
->
Terminrolle 06.09.2007
Schmidt vs. Berliner Mieterverein e.V. ▲
Die Sache
27 S 4/07 Schmidt
vs.
Berliner Mieterverein e.V.
war eine Berufungssache des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts-Mitte.
Corpus
Delicti:
MIETER MAGAZIN Juni 2006 Panorama
BETRIEBSKOSTEN
Doppelt kassiert sich besser
Seit Jahren ärgert sich Gerhard Hafenrichter über hohe Betriebskosten
für Hausreinigung und Hausmeister. Durch einen zufälligen Plausch mit
dem Hausreiniger kam er dahinter, mit welcher Praxis die Hausverwaltung
seit Jahren die Kosten in die Höhe treibt.
Der Mitarbeiter von "Harry's Reinigungs-Teufel" fiel aus allen Wolken:
5241 Euro soll die Hausreinigung in der Oderberger Straße 60 laut
Betriebskostenabrechnung 2004 insgesamt kosten. Dabei hatte seine Firma
für das Haus Oderberger Straße 60 lediglich 2846 Euro in Rechnung
gestellt. Für die wundersame Verdopplung ist, wie sich herausstellte,
die "W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH" zuständig. Diese Firma, die
mit der Hausreinigung beauftragt ist, hat mit der Ausübung der Arbeiten
einen Subunternehmer engagiert - und kassiert dafür einen kräftigen
Aufschlag. Das allein, so heißt es dazu beim Berliner Mieterverein (BMV),
ist aber rechtlich nicht unbedingt zu beanstanden. Lediglich das Gebot
der Wirtschaftlichkeit könne verletzt sein. "Die Rechtmäßigkeit der
Kostenabwälzung beim so genannten Outsourcing ist leider durch die
Gerichte bestätigt worden", erklärt dazu Michael Roggenbrodt vom BMV.
Ein Fall für die Staatsanwaltschaft kann daraus jedoch werden, wenn es
sich gar nicht um eine echte Fremdfirma handelt, sondern der Vermieter
seine eigenen Taschen auffüllt. Denn das wäre Betrug. Darauf deutet im
Fall der Oderberger Straße 60 einiges hin. So kam das
Kündigungsschreiben, das der redselige Putzteufel prompt erhielt, direkt
von der Hausverwaltung "Mendis-Immobilien". Gegründet worden ist die
Firma W.F.S. von der Ehefrau des Geschäftsführers der Mendis-Immobilien.
Sie ist auch bei Mendis angestellt. Beide Firmen haben dieselbe
Telefonnummer und Adresse. "Da geht alles nicht mit rechten Dingen zu",
empört sich der Mieter Gerhard Hafenrichter. Er hat ausgerechnet, dass
ihm seit dem Jahr 2000 etwa 1000 Euro zuviel abgeknöpft wurden. Die
Eigentümergemeinschaft des Hauses - es handelt sich um vermietete
Eigentumswohnungen - hat der Mendis - Immobilien inzwischen fristlos
gekündigt. Der Geschäftsführer der Hausverwaltung, Norbert Schmidt,
bestätigt die Kündigung, weist die Vorwürfe aber im Übrigen zurück. Es
handele sich um selbstständige Unternehmen, die den gleichen
Geschäftssitz haben, behauptet er.
Da Mendis in Berlin noch weitere Häuser verwaltet, stellt sich die
Frage: Was können betroffene Mieter tun? "Unbedingt rechtlichen Rat
einholen und nicht selber die Staatsanwaltschaft einschalten. Auch nicht
einfach den strittigen Betrag von den Nebenkosten abziehen", empfiehlt
Michael Roggenbrodt.
Birgit Leiß
http://www.bMieter Magazin 6/06 Seite 10
"Betriebskosten - Doppelt kassiert sich
besser"
Gegendarstellung
Ab März 1999 wurde Herr Norbert Schmidt mit seiner Firma Mendis
Immobilien von der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin vertraglich
mit Hausmeister- und Hausreinigungstätigkeiten für das WEG-Objekt
beauftragt. Der entsprechende Hausreinigungsvertrag zwischen der WEG
Oderberger Straße 60, 10345 Berlin und Mendis Immobilien lief bis
einschließlich 2002. Ab dem 1.10.2002 wurde die Firma W.F.S. Bau- und
Objektmanagement GmbH (kurz W.F.S. GmbH) per Vertrag mit der WEG
Oderberger Straße 60, 10345 Berlin mit den Hausmeister- und
Hausreinigungsvertrag beauftragt.
Die Geschäftsführerin der Firma W.F.S. GmbH ist die Ehefrau von Herrn
Schmidt und unterstützte aus diesem Grunde diesen und seine Firma Mendis
Immobilien im Rahmen der Hausverwaltung für das WEG-Objekt maßgeblich
auch nach außen. Dass die Firmenanschriften von Mendis Immobilien und
der W.F.S. GmbH identisch sind, erklärt sich somit ebenfalls mit der
familiären Beziehung von Herrn Schmidt und Frau Dr. Walter.
Mit der Durchführung eines Teils der Hausreinigungstätigkeiten für das
WEG-Objekt beauftragte Mendis Immobilien per Vertrag die Firma "Harry's
Reinigungsteufel" als Subunternehmer.
Nach Beendigung des zu Grunde liegenden Vertrages zwischen Mendis
Immobilien und der WEG Oderberger Straße und entsprechender
Neubeauftragung der W.F.S. GmbH wurde der Reinigungsvertrag der Firma
Mendis Immobilien und der Firma "Harry's Reinigungsteufel"
einvernehmlich aufgehoben. Stattdessen führte die Firma "Harry's
Reinigungsteufel" einen Teil der Hausreinigungsarbeiten in dem
WEG-Objekt weiter durch, nunmehr aber als Subunternehmen der W.F.S. GmbH
auf Grund einer Vereinbarung mit der W.F.S. GmbH. Die Abrechnung der
Reinigungsarbeiten erfolgte immer entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen, zu denen sich die WEG Oderberger Straße zunächst
gegenüber der Firma Mendis Immobilien und später gegenüber der W.F.S.
GmbH verpflichtet hatte. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen
Eigentümer aus der WEG Oderberger Straße als Vermieter diese Zahlungen
dementsprechend auch ihren Mietern weiterbelastet haben. Von einer
Zuvielberechnung, insbesondere einer Doppelberechnung kann daher schon
auf Grund der vertraglich zwischen der WEG Oderberger Straße und Mendis
Immobilien beziehungsweise W.F.S. GmbH vereinbarten Vergütung von
Reinigungsarbeiten nicht ausgegangen werden.
Gegen den im Artikel "Betriebskosten - Doppelt kassiert sich besser" aus
der Ausgabe 6/06 des MieterMagazin als Mitarbeiter der Firma "Harry's
Reinigungsteufel" bezeichneten Verantwortlichen geht sowohl die Mendis
Immobilien als auch die W.F.S. GmbH zwischenzeitlich wegen
nachweislicher Falschbehauptungen gerichtlich vor.
Rechtsanwalt Ron Nicklass für Norbert Schmidt, Mendis Immobilien und Dr.
Gabriela Walter, W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH
Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir verpflichtet, eine
Gegendarstellung abzudrucken - unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.
Die Redaktion
Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Das
Amtsgericht Mitte hat auf die Klage angemessen entscheiden. Der
Rechtsstreit betrifft die Veröffentlichung über den Kläger im
Mietermagazin und betrifft die Betriebskostenabrechnung.
Das Amtsgericht hat das als Meinungsäußerung bewertet.
Können wir nicht bestätigen. Es gibt dazu einen Tatsachenhintergrund.
Der Kläger hat seine Ehefrau nicht angeheuert.
Es stellt sich die Frage, was wäre passiert, wenn wenn
nicht mal auf einer Hausversammlung erklärt werden konnte, wie der Betrag zu Stande kam?
Die Firma Putzteufel ... . Es ist ein Witz. Die
Mehrkosten wurden erklärt mit wöchentlicher Reinigung des Kellers. Im
Zweifel hätten sie auch nichts anderes bekommen. Finden ein
Subunternehmen aus dem Osten. Die Recherche war sorgfältig, man hatte
berichten können. Wenn man das als Anhaltspunkt gewinnt, dann durfte man
das so äußern.
Was kann man da tun, ist kein Boykottaufruf.
Klägeranwältin Frau
Katy Ritzmann: Das
stand dann im Internet.
Der Vorsitzende: Ach, Internet. Wird viel
geschrieben, wenn der Tag lang ist.
Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann: ... Es ging um
das Verhältnis Mieter - Vermieter. Die haben nichts mit dem Vermieter zu
tun. Es gibt die Hausversammlung, die Eigentümerversammlung, die
Verwaltung. Wenn der Kläger entscheidet, ein anderes Subunternehmen zu
beauftragen, dann hat das nichts mit Verdoppelung zu tun. Die Leistungen
sind geblieben. Sie behaupten, die Betriebskosten haben sich verdoppelt.
Ich sehe nicht, wo Sie die Verdoppelung sehen.
Der Vorsitzende: Die Verdoppelung kommt durch
5.241,00 Euro. Harry's Putzteufel erhalten 2.900,00 Euro. Arbeiten für
die Hälfte.
Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann:
Es ist ein Vorschuss. In den 5.200
sind enthalten der Hausmeister, die Hausreinigungstätigkeit.
Beklagtenanwalt Herr Christoph Müller:
Wenn die Wohnungseigentümer das abgemahnt haben. Sie haben
Ihren Mandanten, die Hausverwaltung abgesetzt.
Der Vorsitzende: Haben Sie den vollständigen
Artikel? Gut, wir können das noch einmal überdenken.
Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. DieKläger-Vertreterin
beantragt, den Beklagten zu verurteilen ... .
Der Beklagten-Vertreter nimmt Bezug auf den Antrag vom 27.04.07.
Wir überlegen uns das. Die Entscheidung wird verkündet am Schluss der
Sitzung.
Beklagtenanwalt Herr Christoph Müller: Was ist
mit dem Streitwert?
Der Vorsitzende: Ja. Ist zu wichtig. 10.000.
Sieben Äußerungen, dann das Internet. Das spielt aber keine Rolle.
Das Amtgericht-Mitte hat manchmal phantastische Urteile. Man fragt
sich, wie er das schafft? Gerade in Pressesachen. Ich habe nichts gegen
die Amtsrichter.
Am Schluss der Sitzung: Die Berufung wird zurückgewiesen,
Bxxx vs. Klambt Verlag GmbH & Co. -
ehemaliger Pornodarsteller möchte Inkognito werden
▲
In der Sache 27 O
680/07 Rxxxxxx Bxxx vs.
Klambt Verlag GmbH & Co. gab es schon am Dienstag eine Verhandlung gegen die BUNTE (
27 O 591/07).
Die Einstweilige
Verfügung wurde vor zwei Tagen bestätigt.
Da ging es wohl um die folgende Mitteilung in der Bild (Juni 2007):
Porno-Produzent wirbt mit Kxxxx Rxxxxxx Berlin -
Kxxxx Rxxxxxx
(43), ihre neue Liebe und immer mehr pikante Entwicklungen. Ihr Freund,
der Bildhauer Rxxxxxx Bxxx (42), drehte bis vor ein paar Monaten
Erotikfilme (BILD berichtete). Jetzt kommt es noch schlimmer für Kxxxx
Rxxxxxx: Für diese Filme wird jetzt sogar mit ihrem Namen geworben!
Interessant ist auch die Meldung
"Katja Riemann
über Sex und schlechtes Image"
in der
BZ, welche der Klägeranwalt vertritt:
Kxxxx Rxxxxxx über Sex und schlechtes Image
Das Leben geht weiter, die Arbeit auch. Trotz der Porno-Enthüllungen um
ihren neuen Freund probt Kxxxx Rxxxxxx (43) eisern für ihre morgige
Premiere „Sex Stadt Beziehungen“ im Maxim-Gorki-Theater.
Über
Rxxxxxx Bxxx (42) will sie nicht sprechen, dafür aber über das Stück,
das von Hoffnungen und enttäuschten Erwartungen dreier Großstadtsingles
erzählt.
K xxxx
Rxxxxxx spielt hier eine Frau zwischen zwei Männern.
Auch bildblog
berichtete am 07.06.07:
"Bild" ekelt es vor sich selbst. Natürlich ohne Namensnennung des
Klägers. Wie kann es anders sein, wo der Betreiber dieses Blog ebenfalls
vom Klägeranwalt vertreten wird.
Es ist schwer sich zurechtzufinden in diesem
kommerziellen Gestrüpp von lauter Widersprüchen.
Wir halten uns an die Entscheidungen der
Zensurrichter.
Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir hatten
eine Parallelsache am Dienstag. Es ist ein Umstand aus dem Privatleben,
der nicht Kxxxx Rxxxxxx betrifft. Macht Werbung für Pornofilme als
Hobby. Der Fall ist anders als bei normalen Schauspielern. Es ist
Schmuddelkram. Für den Namen des Klägers interessiert sich ... . Ist für
Frau R xxxxxx
nicht schön.
Klägeranwalt Christian Schertz: Für die Tochter
ist es besonders schlimm. ... Unser Mandant ist Bildhauer. Nur ... ,
sich das mal ansehen wollte. Es ist eine Szene, da ist er unter dreißig
Statisten. Hat keine [künstlerische] Bedeutung. Hat nur in einigen Szenen
mitgewirkt. Mit vierundzwanzig Männern, die sich mit wenigen Damen
amüsierten. ... S. H., den ich auch vertrete. Wir haben den bürgerlichen
Namen verboten. Vielleicht gibt es eine Einsicht?
Beklagtenanwalt: Es ist Sozialsphäre. Sollte
verkauft werden. Hat 190,00 Euro gekriegt. Ist nicht die Welt.
Der Vorsitzende: Wenn er dabei aber auch Spaß
hatte? Kein Mensch kauft das wegen seinem Namen.
Klägeranwalt Christian Schertz als verklemmter
Kunstsachverständiger: Wenn Sie einen Film sehen, Szenen, einen
Artisten hinter einem prominenten Star, heißt nicht, dass man namentlich
berichten darf. Herr Bxxx hat nur einmal sich gezeigt. Heißt das, dass
dieser ewig genannt werden dar?
Beklagtenanwalt: In der jüngsten Vergangenheit
war das. Nach der Eidesstattlichen Versicherung gab es zwei Szenen.
Der Vorsitzende: Wir sehen es so. Man kann es
aber auch anders entscheiden. Frau Kekkili haben wir nicht untersagt.
Klägeranwalt Christian Schertz: Sie hat die
Berlinale gewonnen. Das Kammergericht hat gesagt, nur eine bestimmte
Zeit lang.
Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Sie hatten
beantragt, den Film einzusehen.
Eine Entscheidung fällt am Schluss der Sitzung.
Schluss der Sitzung:
Die Einstweilige Verfügung wurde
bestätigt.
Martin Müller (FactorP) vs. rbb -
Abmahnanwälte unter sich
▲
Die Sache 27 O 730/07 Müller vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg
(rbb)
war interessant, weil wieder auf beiden Seiten Abmahnanwälte die
Parteien vertraten. In der Regel verliert der Abgemahnte in solchen
Fällen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit. Präzedenzurteile werden
erzeugt.
Corpus
Delicti
KLARTEXT vom 11.07.2007
Verschwendung beim Bund der Steuerzahler
Öffentlich tritt der Bund der Steuerzahler immer für eine sparsame
Verwendung öffentlicher Gelder ein. Doch wie hält er es mit den eigenen
Mitteln, Spenden und Mitgliederbeiträgen? Ein Blick hinter die Kulissen.
Übermorgen ist ein besonderer Tag. Nicht, weil dann Freitag, der 13.
ist, sondern weil es der „Steuerzahler-Gedenktag“ ist. So nennt der Bund
der Steuerzahler, den Tag im Jahr, an dem der normale Steuerzahler
endlich alle Abgaben bezahlt hat. Ab Freitag arbeitet dann theoretisch
jeder nur noch fürs eigene Portemonnaie. Mit dieser Aktion will der Bund
der Steuerzahler auf die zu hohen Abgaben und die Geldverschwendung
aufmerksam machen. An sich lobenswert. Doch wenn es um den Verein selbst
geht, gelten die strengen Maßstäbe in punkto Sparen auf einmal nicht
mehr. Jedenfalls nicht bei den Berliner Steuerwächtern. Gabi Probst.
Die Schuldenuhr - Sie rast. Minutiös führt uns der Bund der Steuerzahler
die hohe Staatsverschuldung täglich vor Augen. Deutschland muss sparen,
fordern die Steuerwächter, die in allen Bundesländern organisiert sind.
Mit dem so genannten Schwarzbuch prangert der Verein als selbst
ernanntes Finanzgewissen jedes Jahr die öffentliche Verschwendung von
Steuermitteln an. Die Mitglieder stehen zu diesem Ziel:
Jens Hagemann, Mitglied Bund der Steuerberater Berlin
„Der Bund der Steuerzahler ist eine tolle Institution, wenn die
richtigen Leute dort handeln.“
„Sparen statt melken“, muht es im November 2006 deshalb vor dem Rathaus
in Berlin. Der Berliner Landesverband des Bundes der Steuerzahler
fordert den Senat auf, endlich zu sparen.
Der Verein ist gemeinnützig, will selbstlos fördern und kontrollierend
auf die öffentliche Finanzwirtschaft einwirken… Soweit die Satzung.
Heute ruht die Steuerkuh vor dem Vereinssitz. „Sparen statt melken“
heißt es auch hier. Doch bei diesem Motto denken einige Mitglieder
inzwischen nicht nur an den Staat, sondern auch an ihren eigenen
Landesvorstand.
Die Ingenieure dieser Firma waren jahrelang Mitglieder im Berliner
Steuerzahlerbund. Sie sind ausgetreten. Ihr Vorwurf: Der Berliner Verein
agiere immer weniger als Interessenvertretung der Steuerzahler.
Christian Meinke, Europlan Berlin
„Unser Resümee ist, dass man diesen Verein nicht braucht und man eher
den Eindruck gewinnt, dass man hier eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für
andere Leute finanziert.“
Christian Meinke zweifelt daran, dass der Verein vor allem gemeinnützige
Zwecke verfolgt. Seine Kritik richtet sich an den Vorstand.
Das ist der Vorsitzende des Berliner Vereins, Martin Müller. Für seine
Arbeit als Vorstand erhält er monatlich rund 4.700 Euro brutto aus
Mitgliedsbeiträgen – so weit, so gut.
Hauptberuflich agiert Müller als Steuerberater. Er hat hier ein Büro in
der Berliner Friedrichstraße und ein Büro im brandenburgischen Nauen.
Ein viel beschäftigter Mann.
Wir erinnern uns: Der Verein ist gemeinnützig, unabhängig und darf
keine Person unverhältnismäßig begünstigen, so steht es in der Satzung
und dafür hat der Vorstandsvorsitzende zu sorgen.
Jens Hagemann ist noch Mitglied im Verein. Er glaubt, dass der 1.
Vorsitzende Müller gegen die Satzung verstößt, seine Funktion ausnutzt.
Jens Hagemann, Mitglied im Bund der Steuerberater Berlin
„Ich vermute hier ganz stark, dass der Erste Vorsitzende, Herr Müller,
versucht, die Adressenlisten des Vereins für seine persönlichen
wirtschaftlichen Interessen zu nutzen.“
Ist da was dran? Anlass für diesen Verdacht ist ein Brief vom
Vereinsvorsitzenden Müller an Mitglieder, die aus dem Verein austreten
wollen.
Er bietet ihnen einen so genannten „Performance-Check“ an – eine Art
kostenlose Erst-Unternehmensberatung. Wenn die Mitglieder im Verein
bleiben, können sie dieses Angebot nutzen. Durchgeführt wird es nicht
vom Bund der Steuerzahler, sondern von einer privaten Firma namens
Factor P. Betreibt Martin Müller verdeckte Werbung für diese Firma? Wer
steckt hinter Factor P?
Bei unserer Suche machen wir eine merkwürdige Entdeckung: Direkt über
dem Firmenschild von Factor P finden wir das Büroschild des
Steuerberaters Martin Müller – der BTB Treuhandgesellschaft in der
Friedrichstraße.
Im Büro von Müllers Steuerberatungsfirma treffen wir einen Mitarbeiter,
der uns bestätigt, dass Factor P hier ebenfalls ansässig sei.
Mitarbeiter
„Die sitzen mit hier drinne, ja.“
KLARTEXT
„Wie bitte?“
Mitarbeiter
„Ja, die sitzen hier drin.“
KLARTEXT
„Die sitzen mit hier drin?“
Mitarbeiter
„Ja, genau.“
Nach Auskunft des Mitarbeiters soll es sogar eine Kooperation zwischen
Factor P und Müllers Firma geben. Eine Kooperation?
Noch einmal: Martin Müller bietet als Vorsitzender des Bundes der
Steuerzahler austrittswilligen Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung
durch die Firma Factor P an. Und wenn die Mitglieder sich über Faktor P
erkundigen wollen, landen sie auf einmal im Steuerbüro von Martin Müller
in der Berliner Friedrichstraße?
Wir wollen Müller zu den Vorwürfen hören. Doch ein Interview lehnt er
ab.
Schriftlich lässt er uns wissen, dass er nicht für Factor P arbeite.
Eigentümlich ist jedoch: Als wir im Bürohaus nach der Telefonnummer für
die Firma Factor P fragen und diese wählen, kommt folgende Ansage:
Telefonansage
„Hallo, hier spricht Martin Müller, ich bin zur Zeit in einem
Beratungsgespräch...“
Für Kritiker Hagemann ist das eine verdeckte Kundenaquise mit Mitteln
des Vereins.
Jens Hagemann, Mitglied Bund der Steuerberater Berlin
„Da kommt auch wieder die Doppelmoral ins Spiel, denn er selber hat mir
noch erzählt, dass, der (Name unkenntlich gemacht) ständig versucht,
ständig Versicherungen zu verkaufen und dazu die Adressen des BdSt zu
nutzen und hat mir
noch erklärt, das wird er nicht zulassen. Und jetzt scheint ja der
Eindruck sich zu bestätigen, dass er selber diese Vorhaben, diese
Adressenlisten nutzen möchte.“
Die Steuerberaterkammer Brandenburg. Wir wollen es grundsätzlich wissen.
Darf ein Steuerberater neben seiner Berufstätigkeit überhaupt mit einer
gewerblichen Firma zusammenarbeiten? Ist dies mit dem Standesrecht der
Steuerberater vereinbar? Hier erhalten wir Auskunft, wie es im Gesetz
geregelt ist.
Wolfgang Hey, Geschäftsführer Steuerberaterkammer Brandenburg
„Der Steuerberater würde dann gegen seine Berufspflicht verstoßen, in
dem er ja mit gewerblich Tätigen kooperiert, zusammenarbeitet, und in
Bürogemeinschaft dort tätig ist. Man verletzt die Berufspflicht der
Verschwiegenheit.“
Hat KLARTEXT möglicherweise einen Verstoß gegen das Berufsrecht des
Steuerberaters Müller aufgedeckt? Ein Steuerberater, der zugleich noch
1. Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Berlin ist? Martin Müller
steht unter Verdacht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg. Nach KLARTEXT - Recherchen soll
die Steuerberaterkammer schon vor längerer Zeit ein berufsrechtliches
Verfahren gegen Müller hier her abgegeben haben. Details erhalten wir
nicht, denn solche Verfahren sind durch das Steuergeheimnis geschützt.
Uns wird aber erklärt, was so ein Verfahren grundsätzlich bedeutet.
Rolf Grünebaum, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg
„Dieses Verfahren ist vergleichbar mit einem strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren.“
Auch die Steuerberaterkammer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die
Kammer kann sich nur generell zu einer solchen Fallkonstellation äußern:
Wolfgang Hey, Geschäftsführer Steuerberaterkammer Brandenburg
„Wir haben auch geprüft: Ist es eine schwere Berufspflichtverletzung? In
dem Fall haben wir an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben, immer
dann, wenn strafrechtliche Verletzungen sein könnten, haben wir
abzugeben.“
Inzwischen reißt die Kritik der Mitglieder an ihrem Vorstand nicht ab.
Unter Verdacht: Der Umgang mit den Vereinsgeldern.
Kritiker wie Hagemann sind nicht gern gesehen. Doch interne Unterlagen
des Vereins unterstützen seine Vorwürfe: Der Vorstand scheint zu viel
Beitragsgeld auszugeben - für fragwürdige Leistungen.
Zum Beispiel bei der Mitgliederverwaltung. Bis zum letzten Jahr war der
Brandenburgischen Steuerzahlerverband dafür zuständig.
Doch seit Anfang dieses Jahres lässt der Berliner Vorstand diese hier im
sächsischen Chemnitz von einer Tochtergesellschaft des Sächsischen
Landesverbandes erledigen. Das kostet jetzt statt rund 10.000 Euro über
14.000 Euro, also 4.000 Euro mehr als vorher.
Zudem musste für über 14.000 Euro ein neuer Server einschließlich
Service gekauft werden, der nicht funktionierte.
Jens Hagemann, Mitglied im Bund der Steuerberater Berlin
„Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Das ist
Mittelverschwendung.“
Vorsitzender Müller bestätigt zwar die Summen nicht, räumt aber
schriftlich Mehrkosten ein und begründet diese mit mehr Leistungen.
Unsere Unterlagen zumindest bestätigen das nicht.
Jens Hagemann, Mitglied Bund der Steuerberater Berlin
„Das ist eigentlich ein typischer Fall für das Schwarzbuch.“
Beitrag von Gabi Probst
- rbb
Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben die
Gegendarstellung. Es stellt sich die Frage, ob
die
Meinungsäußerung gegendargestellt werden soll. Der Antragsteller übergibt den Schriftsatz
vom 06.09.07. Es ist eine zulässige Wertung. .. Hagemann ... Schreiben
der Bundessteuerzahler ... . Bei Unterlassungsverpflichtung würden wir
... . Bei Gegendarstellung darf mehr.
Eine andere Frage. Untermieter ... . Das wäre grobe
Irreführung. Factor P ... Steuerberatergesellschaft ... Untermieter ... .
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Sie haben
offensichtlich dort ein Schild. .. 206 ... . Ist aber Medieninnovation.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Bevor
Sie falsch vortragen ... . Ist doch alphabetisch angeordnet.
Die Parteivertreter und die Richter sehen sich das
Telefonverzeichnis an.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz:
Ergibt sich, dass sie Untermieter sind.
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Ergibt sich nicht.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz:
Dann Herr T.
Entscheidend ist, was hat er in die Kamera gesagt.
Der Vorsitzende: 206 2871. Nummer des
Antragstellers. Media Emotion.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz:
Wie kommt es zum
Eintrag?
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Es ist kein
öffentliches Verzeichnis.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz:
Um so mehr ist es ... . Es geht darum, dass es keine Untervermietung
gibt. Wie kommen Sie unten zum Schild?
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Weiß ich nicht.
Firma Factor P.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz
fast schreiend:
Wir teilen uns nicht die Büroräume. Es ist irreführend, wenn nicht
offensichtlich unwahr.
Wir haben im
Gegendarstellungsrecht ... . Herr Anwalt Thiel sagte, ist hier ansässig.
Dann ist das eine offensichtliche Unwahrheit. Ist Ihnen anzurechnen. Zum
damaligen Zeitpunkt hat er vertreten ... .
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Wusste nicht,
dass er Mitarbeiter ist.
Der Vorsitzende: Ehrlich gesagt, bei Unterlassung
hätten wir jetzt ein Problem. Bei der Gegendarstellung ... .
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz
bückt sich über den Richtertisch:
Haben sogar eine Raumnummer. Hat gesagt, er kennt die Firma gar nicht.
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Habe ich nicht
gesagt.
Der Vorsitzende: Die Sendung versucht, die enge
Verflechtung zwischen ... und Factor P ... .
Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Es ist
ein
Telefonverzeichnis, was dem externen Semantikforum vorliegt.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz:
Sie gestatten ihm, in seinem internen Telefonverzeichnis ... .
Diskutieren, debattieren, streiten.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz:
"Ich habe niemals, auch nicht nie versucht, die Adressenliste des Vereins
für meine Firma zu nutzen."
Hilfsweise auf den
Hilfsantrag zu beschränken.
Entscheidung: Die
Einstweilige Verfügung wird aufgehoben.
Das Hauptsacheverfahren
(27 O
729/07) wurde angestrebt.
Die Verhandlung fand am 20.09.07 statt. Die Klage wurde
im Hauptsacheverfahren
ebenfalls
zurückgewiesen.
Bericht
Meldungen des Tages
- Freiherr von Gravenreuth in Berlin zur Freiheitsstrafe verurteilt; Skandal-Urteil aus München
▲
Zwei Richterinnen - Zwei
grundsätzlich unterschiedliche Urteile im Fall Freiherr von Gravenreuth
Taz 11.09.07:
Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
Der Anwalt
Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens.
Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt. Ohne
Bewährung
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner
Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges
zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
....
Die taz ließ durch ihren Anwalt Jonny Eisenberg Strafanzeige wegen
versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem
Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt
worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein
Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis
dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern
nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder
Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand.
Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere
Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung
verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren
Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht
mehr für ausreichend.
Richterin Karin Nissing (Berlin): "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der
Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet.
Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt
werden."
Sie
sieht- so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich
der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aus einem anderen Skandal-Urteil (161 C 1840/07)
des Amtsgerichts München vom 07.09.07, ergangen von der
Zensurrichterin Petra Gröncke-Müller (München):
... . Ein Interesse des Beklagten an der
Veröffentlichung des Schreibens [von Herrn Gravenreuth] ist nicht
ersichtlich. Die Auseinandersetzung des Klägers [des
Herrn Gravenreuth] mit dem Betreiber eines Internetforums um die
Berechtigung der Sperrung des Klägers [in einem anderen Internet-Forum]
ist auch dann nicht von Interesse für die Internetöffentlichkeit, wenn
der size="3" Kläger sich in diesem Forum mit pointierten und provozierenden Beiträgen beteiligt hat. Hier ist zwischen der Mitteilung, dass eine
Sperrung erfolgt ist, und der Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und
dem Forumsbetreiber zu unterscheiden. Die Tatsache der Sperrung mag für
die Öffentlichkeit von Interesse sein, die Frage. wie sich der Kläger
dagegen mit nur für den Betreiber bestimmten Schreiben wehrt, ist es
nicht.
Fazit [RS]:
Die Allgemeinheit hat keinen Anspruch auf Kenntnis der Schriftsätze des Freiherrn von Gravenreuth.
Sie wird eingeschränkt in Ihrem Recht auf Bildung, auf Austausch von
gemeinsam gemachten Erfahrungen an den Schriftsätzen dieses Anwalts, um
sich vor ihm zu schützten.
Ich habe von einem Anwalt eine Mail erhalten, in dem er freudig mitteilt:
Ein guter Anwalt kann mit der ZPO spielen, wie auf dem Klavier, und den
Gegner dazu
bringen, sich seiner Musik anzupassen, und den Takt mit zu
tanzen.
Hat das die Richterin Petra Gröncke-Müller gewollt oder verkannt?
Wer soll mit wem, nach welcher Musik tanzen?

Bitte senden Sie Ihre
Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
03.02.2008
Impressum
|