Bericht Rolf Schälike - 12.09.2007 -
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 06.09.2007 Schmidt vs. Berliner Mieterverein e.V. ▲ Die Sache 27 S 4/07 Schmidt vs. Berliner Mieterverein e.V. war eine Berufungssache des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts-Mitte. Corpus Delicti: MIETER MAGAZIN Juni 2006 Panorama
BETRIEBSKOSTEN http://www.bMieter Magazin 6/06 Seite 10
"Betriebskosten - Doppelt kassiert sich
besser" Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Das Amtsgericht Mitte hat auf die Klage angemessen entscheiden. Der Rechtsstreit betrifft die Veröffentlichung über den Kläger im Mietermagazin und betrifft die Betriebskostenabrechnung. Das Amtsgericht hat das als Meinungsäußerung bewertet. Können wir nicht bestätigen. Es gibt dazu einen Tatsachenhintergrund. Der Kläger hat seine Ehefrau nicht angeheuert. Es stellt sich die Frage, was wäre passiert, wenn wenn nicht mal auf einer Hausversammlung erklärt werden konnte, wie der Betrag zu Stande kam? Die Firma Putzteufel ... . Es ist ein Witz. Die Mehrkosten wurden erklärt mit wöchentlicher Reinigung des Kellers. Im Zweifel hätten sie auch nichts anderes bekommen. Finden ein Subunternehmen aus dem Osten. Die Recherche war sorgfältig, man hatte berichten können. Wenn man das als Anhaltspunkt gewinnt, dann durfte man das so äußern. Was kann man da tun, ist kein Boykottaufruf. Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann: Das stand dann im Internet. Der Vorsitzende: Ach, Internet. Wird viel geschrieben, wenn der Tag lang ist. Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann: ... Es ging um das Verhältnis Mieter - Vermieter. Die haben nichts mit dem Vermieter zu tun. Es gibt die Hausversammlung, die Eigentümerversammlung, die Verwaltung. Wenn der Kläger entscheidet, ein anderes Subunternehmen zu beauftragen, dann hat das nichts mit Verdoppelung zu tun. Die Leistungen sind geblieben. Sie behaupten, die Betriebskosten haben sich verdoppelt. Ich sehe nicht, wo Sie die Verdoppelung sehen. Der Vorsitzende: Die Verdoppelung kommt durch 5.241,00 Euro. Harry's Putzteufel erhalten 2.900,00 Euro. Arbeiten für die Hälfte. Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann: Es ist ein Vorschuss. In den 5.200 sind enthalten der Hausmeister, die Hausreinigungstätigkeit. Beklagtenanwalt Herr Christoph Müller: Wenn die Wohnungseigentümer das abgemahnt haben. Sie haben Ihren Mandanten, die Hausverwaltung abgesetzt. Der Vorsitzende: Haben Sie den vollständigen Artikel? Gut, wir können das noch einmal überdenken. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. DieKläger-Vertreterin beantragt, den Beklagten zu verurteilen ... . Der Beklagten-Vertreter nimmt Bezug auf den Antrag vom 27.04.07. Wir überlegen uns das. Die Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung. Beklagtenanwalt Herr Christoph Müller: Was ist mit dem Streitwert? Der Vorsitzende: Ja. Ist zu wichtig. 10.000. Sieben Äußerungen, dann das Internet. Das spielt aber keine Rolle. Das Amtgericht-Mitte hat manchmal phantastische Urteile. Man fragt sich, wie er das schafft? Gerade in Pressesachen. Ich habe nichts gegen die Amtsrichter. Am Schluss der Sitzung: Die Berufung wird zurückgewiesen,
Bxxx vs. Klambt Verlag GmbH & Co. - ehemaliger Pornodarsteller möchte Inkognito werden ▲ In der Sache 27 O 680/07 Rxxxxxx Bxxx vs. Klambt Verlag GmbH & Co. gab es schon am Dienstag eine Verhandlung gegen die BUNTE ( 27 O 591/07). Die Einstweilige Verfügung wurde vor zwei Tagen bestätigt. Da ging es wohl um die folgende Mitteilung in der Bild (Juni 2007): Porno-Produzent wirbt mit Kxxxx Rxxxxxx Berlin - Kxxxx Rxxxxxx (43), ihre neue Liebe und immer mehr pikante Entwicklungen. Ihr Freund, der Bildhauer Rxxxxxx Bxxx (42), drehte bis vor ein paar Monaten Erotikfilme (BILD berichtete). Jetzt kommt es noch schlimmer für Kxxxx Rxxxxxx: Für diese Filme wird jetzt sogar mit ihrem Namen geworben! Interessant ist auch die Meldung "Katja Riemann über Sex und schlechtes Image" in der BZ, welche der Klägeranwalt vertritt: Kxxxx Rxxxxxx über Sex und schlechtes ImageDas Leben geht weiter, die Arbeit auch. Trotz der Porno-Enthüllungen um ihren neuen Freund probt Kxxxx Rxxxxxx (43) eisern für ihre morgige Premiere „Sex Stadt Beziehungen“ im Maxim-Gorki-Theater. Über Rxxxxxx Bxxx (42) will sie nicht sprechen, dafür aber über das Stück, das von Hoffnungen und enttäuschten Erwartungen dreier Großstadtsingles erzählt. K xxxx Rxxxxxx spielt hier eine Frau zwischen zwei Männern.Auch bildblog berichtete am 07.06.07: "Bild" ekelt es vor sich selbst. Natürlich ohne Namensnennung des Klägers. Wie kann es anders sein, wo der Betreiber dieses Blog ebenfalls vom Klägeranwalt vertreten wird. Es ist schwer sich zurechtzufinden in diesem kommerziellen Gestrüpp von lauter Widersprüchen. Wir halten uns an die Entscheidungen der Zensurrichter. Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir hatten eine Parallelsache am Dienstag. Es ist ein Umstand aus dem Privatleben, der nicht Kxxxx Rxxxxxx betrifft. Macht Werbung für Pornofilme als Hobby. Der Fall ist anders als bei normalen Schauspielern. Es ist Schmuddelkram. Für den Namen des Klägers interessiert sich ... . Ist für Frau R xxxxxx nicht schön.Klägeranwalt Christian Schertz: Für die Tochter ist es besonders schlimm. ... Unser Mandant ist Bildhauer. Nur ... , sich das mal ansehen wollte. Es ist eine Szene, da ist er unter dreißig Statisten. Hat keine [künstlerische] Bedeutung. Hat nur in einigen Szenen mitgewirkt. Mit vierundzwanzig Männern, die sich mit wenigen Damen amüsierten. ... S. H., den ich auch vertrete. Wir haben den bürgerlichen Namen verboten. Vielleicht gibt es eine Einsicht? Beklagtenanwalt: Es ist Sozialsphäre. Sollte verkauft werden. Hat 190,00 Euro gekriegt. Ist nicht die Welt. Der Vorsitzende: Wenn er dabei aber auch Spaß hatte? Kein Mensch kauft das wegen seinem Namen. Klägeranwalt Christian Schertz als verklemmter Kunstsachverständiger: Wenn Sie einen Film sehen, Szenen, einen Artisten hinter einem prominenten Star, heißt nicht, dass man namentlich berichten darf. Herr Bxxx hat nur einmal sich gezeigt. Heißt das, dass dieser ewig genannt werden dar? Beklagtenanwalt: In der jüngsten Vergangenheit war das. Nach der Eidesstattlichen Versicherung gab es zwei Szenen. Der Vorsitzende: Wir sehen es so. Man kann es aber auch anders entscheiden. Frau Kekkili haben wir nicht untersagt. Klägeranwalt Christian Schertz: Sie hat die Berlinale gewonnen. Das Kammergericht hat gesagt, nur eine bestimmte Zeit lang. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Sie hatten beantragt, den Film einzusehen. Eine Entscheidung fällt am Schluss der Sitzung. Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
Martin Müller (FactorP) vs. rbb - Abmahnanwälte unter sich ▲ Die Sache 27 O 730/07 Müller vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) war interessant, weil wieder auf beiden Seiten Abmahnanwälte die Parteien vertraten. In der Regel verliert der Abgemahnte in solchen Fällen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit. Präzedenzurteile werden erzeugt. Corpus Delicti
KLARTEXT vom 11.07.2007 Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben die Gegendarstellung. Es stellt sich die Frage, ob die Meinungsäußerung gegendargestellt werden soll. Der Antragsteller übergibt den Schriftsatz vom 06.09.07. Es ist eine zulässige Wertung. .. Hagemann ... Schreiben der Bundessteuerzahler ... . Bei Unterlassungsverpflichtung würden wir ... . Bei Gegendarstellung darf mehr.Eine andere Frage. Untermieter ... . Das wäre grobe Irreführung. Factor P ... Steuerberatergesellschaft ... Untermieter ... . Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Sie haben offensichtlich dort ein Schild. .. 206 ... . Ist aber Medieninnovation. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Bevor Sie falsch vortragen ... . Ist doch alphabetisch angeordnet. Die Parteivertreter und die Richter sehen sich das Telefonverzeichnis an. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ergibt sich, dass sie Untermieter sind.Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Ergibt sich nicht. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Dann Herr T. Entscheidend ist, was hat er in die Kamera gesagt. Der Vorsitzende: 206 2871. Nummer des Antragstellers. Media Emotion. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Wie kommt es zum Eintrag? Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Es ist kein öffentliches Verzeichnis. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Um so mehr ist es ... . Es geht darum, dass es keine Untervermietung gibt. Wie kommen Sie unten zum Schild? Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Weiß ich nicht. Firma Factor P. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz fast schreiend: Wir teilen uns nicht die Büroräume. Es ist irreführend, wenn nicht offensichtlich unwahr. Wir haben im Gegendarstellungsrecht ... . Herr Anwalt Thiel sagte, ist hier ansässig. Dann ist das eine offensichtliche Unwahrheit. Ist Ihnen anzurechnen. Zum damaligen Zeitpunkt hat er vertreten ... . Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Wusste nicht, dass er Mitarbeiter ist. Der Vorsitzende: Ehrlich gesagt, bei Unterlassung hätten wir jetzt ein Problem. Bei der Gegendarstellung ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz bückt sich über den Richtertisch: Haben sogar eine Raumnummer. Hat gesagt, er kennt die Firma gar nicht. Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Habe ich nicht gesagt. Der Vorsitzende: Die Sendung versucht, die enge Verflechtung zwischen ... und Factor P ... . Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Es ist ein Telefonverzeichnis, was dem externen Semantikforum vorliegt. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Sie gestatten ihm, in seinem internen Telefonverzeichnis ... . Diskutieren, debattieren, streiten. Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: "Ich habe niemals, auch nicht nie versucht, die Adressenliste des Vereins für meine Firma zu nutzen." Hilfsweise auf den Hilfsantrag zu beschränken. Entscheidung: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Das Hauptsacheverfahren (27 O 729/07) wurde angestrebt. Die Verhandlung fand am 20.09.07 statt. Die Klage wurde im Hauptsacheverfahren ebenfalls zurückgewiesen. BerichtMeldungen des Tages - Freiherr von Gravenreuth in Berlin zur Freiheitsstrafe verurteilt; Skandal-Urteil aus München ▲ Zwei Richterinnen - Zwei grundsätzlich unterschiedliche Urteile im Fall Freiherr von Gravenreuth Taz 11.09.07: Freiheitsstrafe für AbmahnanwaltDer Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt. Ohne Bewährung Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. .... Die taz ließ durch ihren Anwalt Jonny Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Richterin Karin Nissing (Berlin): "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." Sie sieht- so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aus einem anderen Skandal-Urteil (161 C 1840/07) des Amtsgerichts München vom 07.09.07, ergangen von der Zensurrichterin Petra Gröncke-Müller (München): ... . Ein Interesse des Beklagten an der Veröffentlichung des Schreibens [von Herrn Gravenreuth] ist nicht ersichtlich. Die Auseinandersetzung des Klägers [des Herrn Gravenreuth] mit dem Betreiber eines Internetforums um die Berechtigung der Sperrung des Klägers [in einem anderen Internet-Forum] ist auch dann nicht von Interesse für die Internetöffentlichkeit, wenn der size="3" Kläger sich in diesem Forum mit pointierten und provozierenden Beiträgen beteiligt hat. Hier ist zwischen der Mitteilung, dass eine Sperrung erfolgt ist, und der Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Forumsbetreiber zu unterscheiden. Die Tatsache der Sperrung mag für die Öffentlichkeit von Interesse sein, die Frage. wie sich der Kläger dagegen mit nur für den Betreiber bestimmten Schreiben wehrt, ist es nicht. Fazit [RS]: Die Allgemeinheit hat keinen Anspruch auf Kenntnis der Schriftsätze des Freiherrn von Gravenreuth. Sie wird eingeschränkt in Ihrem Recht auf Bildung, auf Austausch von gemeinsam gemachten Erfahrungen an den Schriftsätzen dieses Anwalts, um sich vor ihm zu schützten. Ich habe von einem Anwalt eine Mail erhalten, in dem er freudig mitteilt: Ein guter Anwalt kann mit der ZPO spielen, wie auf dem Klavier, und den Gegner dazu bringen, sich seiner Musik anzupassen, und den Takt mit zu tanzen. Hat das die Richterin Petra Gröncke-Müller gewollt oder verkannt? Wer soll mit wem, nach welcher Musik tanzen?
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