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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 06. September 2007

Rolf Schälike - 12.09.2007 - 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 06.09.2007

Schmidt vs. Berliner Mieterverein e.V.                     

Die Sache 27 S 4/07 Schmidt vs. Berliner Mieterverein e.V. war eine Berufungssache des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts-Mitte.

Corpus Delicti:

MIETER MAGAZIN Juni 2006 Panorama

BETRIEBSKOSTEN
Doppelt kassiert sich besser

Seit Jahren ärgert sich Gerhard Hafenrichter über hohe Betriebskosten für Hausreinigung und Hausmeister. Durch einen zufälligen Plausch mit dem Hausreiniger kam er dahinter, mit welcher Praxis die Hausverwaltung seit Jahren die Kosten in die Höhe treibt.
Der Mitarbeiter von "Harry's Reinigungs-Teufel" fiel aus allen Wolken: 5241 Euro soll die Hausreinigung in der Oderberger Straße 60 laut Betriebskostenabrechnung 2004 insgesamt kosten. Dabei hatte seine Firma für das Haus Oderberger Straße 60 lediglich 2846 Euro in Rechnung gestellt. Für die wundersame Verdopplung ist, wie sich herausstellte, die "W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH" zuständig. Diese Firma, die mit der Hausreinigung beauftragt ist, hat mit der Ausübung der Arbeiten einen Subunternehmer engagiert - und kassiert dafür einen kräftigen Aufschlag. Das allein, so heißt es dazu beim Berliner Mieterverein (BMV), ist aber rechtlich nicht unbedingt zu beanstanden. Lediglich das Gebot der Wirtschaftlichkeit könne verletzt sein. "Die Rechtmäßigkeit der Kostenabwälzung beim so genannten Outsourcing ist leider durch die Gerichte bestätigt worden", erklärt dazu Michael Roggenbrodt vom BMV. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft kann daraus jedoch werden, wenn es sich gar nicht um eine echte Fremdfirma handelt, sondern der Vermieter seine eigenen Taschen auffüllt. Denn das wäre Betrug. Darauf deutet im Fall der Oderberger Straße 60 einiges hin. So kam das Kündigungsschreiben, das der redselige Putzteufel prompt erhielt, direkt von der Hausverwaltung "Mendis-Immobilien". Gegründet worden ist die Firma W.F.S. von der Ehefrau des Geschäftsführers der Mendis-Immobilien. Sie ist auch bei Mendis angestellt. Beide Firmen haben dieselbe Telefonnummer und Adresse. "Da geht alles nicht mit rechten Dingen zu", empört sich der Mieter Gerhard Hafenrichter. Er hat ausgerechnet, dass ihm seit dem Jahr 2000 etwa 1000 Euro zuviel abgeknöpft wurden. Die Eigentümergemeinschaft des Hauses - es handelt sich um vermietete Eigentumswohnungen - hat der Mendis - Immobilien inzwischen fristlos gekündigt. Der Geschäftsführer der Hausverwaltung, Norbert Schmidt, bestätigt die Kündigung, weist die Vorwürfe aber im Übrigen zurück. Es handele sich um selbstständige Unternehmen, die den gleichen Geschäftssitz haben, behauptet er.
Da Mendis in Berlin noch weitere Häuser verwaltet, stellt sich die Frage: Was können betroffene Mieter tun? "Unbedingt rechtlichen Rat einholen und nicht selber die Staatsanwaltschaft einschalten. Auch nicht einfach den strittigen Betrag von den Nebenkosten abziehen", empfiehlt Michael Roggenbrodt.
Birgit Leiß

http://www.bMieter Magazin 6/06 Seite 10

"Betriebskosten - Doppelt kassiert sich besser"
Gegendarstellung

Ab März 1999 wurde Herr Norbert Schmidt mit seiner Firma Mendis Immobilien von der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin vertraglich mit Hausmeister- und Hausreinigungstätigkeiten für das WEG-Objekt beauftragt. Der entsprechende Hausreinigungsvertrag zwischen der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin und Mendis Immobilien lief bis einschließlich 2002. Ab dem 1.10.2002 wurde die Firma W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH (kurz W.F.S. GmbH) per Vertrag mit der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin mit den Hausmeister- und Hausreinigungsvertrag beauftragt.
Die Geschäftsführerin der Firma W.F.S. GmbH ist die Ehefrau von Herrn Schmidt und unterstützte aus diesem Grunde diesen und seine Firma Mendis Immobilien im Rahmen der Hausverwaltung für das WEG-Objekt maßgeblich auch nach außen. Dass die Firmenanschriften von Mendis Immobilien und der W.F.S. GmbH identisch sind, erklärt sich somit ebenfalls mit der familiären Beziehung von Herrn Schmidt und Frau Dr. Walter.
Mit der Durchführung eines Teils der Hausreinigungstätigkeiten für das WEG-Objekt beauftragte Mendis Immobilien per Vertrag die Firma "Harry's Reinigungsteufel" als Subunternehmer.
Nach Beendigung des zu Grunde liegenden Vertrages zwischen Mendis Immobilien und der WEG Oderberger Straße und entsprechender Neubeauftragung der W.F.S. GmbH wurde der Reinigungsvertrag der Firma Mendis Immobilien und der Firma "Harry's Reinigungsteufel" einvernehmlich aufgehoben. Stattdessen führte die Firma "Harry's Reinigungsteufel" einen Teil der Hausreinigungsarbeiten in dem WEG-Objekt weiter durch, nunmehr aber als Subunternehmen der W.F.S. GmbH auf Grund einer Vereinbarung mit der W.F.S. GmbH. Die Abrechnung der Reinigungsarbeiten erfolgte immer entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, zu denen sich die WEG Oderberger Straße zunächst gegenüber der Firma Mendis Immobilien und später gegenüber der W.F.S. GmbH verpflichtet hatte. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Eigentümer aus der WEG Oderberger Straße als Vermieter diese Zahlungen dementsprechend auch ihren Mietern weiterbelastet haben. Von einer Zuvielberechnung, insbesondere einer Doppelberechnung kann daher schon auf Grund der vertraglich zwischen der WEG Oderberger Straße und Mendis Immobilien beziehungsweise W.F.S. GmbH vereinbarten Vergütung von Reinigungsarbeiten nicht ausgegangen werden.
Gegen den im Artikel "Betriebskosten - Doppelt kassiert sich besser" aus der Ausgabe 6/06 des MieterMagazin als Mitarbeiter der Firma "Harry's Reinigungsteufel" bezeichneten Verantwortlichen geht sowohl die Mendis Immobilien als auch die W.F.S. GmbH zwischenzeitlich wegen nachweislicher Falschbehauptungen gerichtlich vor.
Rechtsanwalt Ron Nicklass für Norbert Schmidt, Mendis Immobilien und Dr. Gabriela Walter, W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH
Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir verpflichtet, eine Gegendarstellung abzudrucken - unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.
Die Redaktion

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Das Amtsgericht Mitte hat auf die Klage angemessen entscheiden. Der Rechtsstreit betrifft die Veröffentlichung über den Kläger im Mietermagazin und betrifft die Betriebskostenabrechnung.

Das Amtsgericht hat das als Meinungsäußerung bewertet. Können wir nicht bestätigen. Es gibt dazu einen Tatsachenhintergrund. Der Kläger hat seine Ehefrau nicht angeheuert.

Es stellt sich die Frage, was wäre passiert, wenn wenn nicht mal auf einer Hausversammlung erklärt werden konnte, wie der Betrag zu Stande kam?

Die Firma Putzteufel ... . Es ist ein Witz. Die Mehrkosten wurden erklärt mit wöchentlicher Reinigung des Kellers. Im Zweifel hätten sie auch nichts anderes bekommen. Finden ein Subunternehmen aus dem Osten. Die Recherche war sorgfältig, man hatte berichten können. Wenn man das als Anhaltspunkt gewinnt, dann durfte man das so äußern.

Was kann man da tun, ist kein Boykottaufruf.

Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann: Das stand dann im Internet.

Der Vorsitzende: Ach, Internet. Wird viel geschrieben, wenn der Tag lang ist.

Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann: ... Es ging um das Verhältnis Mieter - Vermieter. Die haben nichts mit dem Vermieter zu tun. Es gibt die Hausversammlung, die Eigentümerversammlung, die Verwaltung. Wenn der Kläger entscheidet, ein anderes Subunternehmen zu beauftragen, dann hat das nichts mit Verdoppelung zu tun. Die Leistungen sind geblieben. Sie behaupten, die Betriebskosten haben sich verdoppelt. Ich sehe nicht, wo Sie die Verdoppelung sehen.

Der Vorsitzende: Die Verdoppelung kommt durch 5.241,00 Euro. Harry's Putzteufel erhalten 2.900,00 Euro. Arbeiten für die Hälfte.

Klägeranwältin Frau Katy Ritzmann:  Es ist ein Vorschuss. In den 5.200 sind enthalten der Hausmeister, die Hausreinigungstätigkeit.

Beklagtenanwalt Herr Christoph Müller: Wenn die Wohnungseigentümer das abgemahnt haben. Sie haben Ihren Mandanten, die Hausverwaltung abgesetzt.

Der Vorsitzende: Haben Sie den vollständigen Artikel? Gut, wir können das noch einmal überdenken.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. DieKläger-Vertreterin beantragt, den Beklagten zu verurteilen ... .

Der Beklagten-Vertreter nimmt Bezug auf den Antrag vom 27.04.07.

Wir überlegen uns das. Die Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Beklagtenanwalt Herr Christoph Müller: Was ist mit dem Streitwert?

Der Vorsitzende: Ja. Ist zu wichtig. 10.000. Sieben Äußerungen, dann das Internet. Das spielt aber keine Rolle.

Das Amtgericht-Mitte hat manchmal phantastische Urteile.  Man fragt sich, wie er das schafft? Gerade in Pressesachen. Ich habe nichts gegen die Amtsrichter.

Am Schluss der Sitzung: Die Berufung wird zurückgewiesen,

 

Bxxx vs. Klambt Verlag GmbH & Co.   - ehemaliger Pornodarsteller möchte Inkognito werden                     

In der Sache 27 O 680/07 Rxxxxxx Bxxx  vs. Klambt Verlag GmbH & Co. gab es schon am Dienstag eine Verhandlung gegen die BUNTE ( 27 O 591/07). Die Einstweilige Verfügung wurde vor zwei Tagen bestätigt.

Da ging es wohl um die folgende Mitteilung in der Bild (Juni 2007):

Porno-Produzent wirbt mit Kxxxx Rxxxxxx Berlin - Kxxxx Rxxxxxx  (43), ihre neue Liebe und immer mehr pikante Entwicklungen. Ihr Freund, der Bildhauer Rxxxxxx Bxxx (42), drehte bis vor ein paar Monaten Erotikfilme (BILD berichtete). Jetzt kommt es noch schlimmer für Kxxxx Rxxxxxx: Für diese Filme wird jetzt sogar mit ihrem Namen geworben!

Interessant ist auch die Meldung  "Katja Riemann über Sex und schlechtes Image" in der BZ, welche der Klägeranwalt vertritt:

Kxxxx Rxxxxxx über Sex und schlechtes Image

Das Leben geht weiter, die Arbeit auch. Trotz der Porno-Enthüllungen um ihren neuen Freund probt Kxxxx Rxxxxxx (43) eisern für ihre morgige Premiere „Sex Stadt Beziehungen“ im Maxim-Gorki-Theater.

Über Rxxxxxx Bxxx (42) will sie nicht sprechen, dafür aber über das Stück, das von Hoffnungen und enttäuschten Erwartungen dreier Großstadtsingles erzählt.

Kxxxx Rxxxxxx spielt hier eine Frau zwischen zwei Männern.

Auch bildblog berichtete am 07.06.07: "Bild" ekelt es vor sich selbst. Natürlich ohne Namensnennung des Klägers. Wie kann es anders sein, wo der Betreiber dieses Blog ebenfalls vom Klägeranwalt vertreten wird.

Es ist schwer sich zurechtzufinden in diesem kommerziellen Gestrüpp von lauter Widersprüchen.

Wir halten uns an die Entscheidungen der Zensurrichter.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir hatten eine Parallelsache am Dienstag. Es ist ein Umstand aus dem Privatleben, der nicht Kxxxx Rxxxxxx betrifft. Macht Werbung für Pornofilme als Hobby. Der Fall ist anders als bei normalen Schauspielern. Es ist Schmuddelkram. Für den Namen des Klägers interessiert sich ... . Ist für Frau Rxxxxxx nicht schön.

Klägeranwalt Christian Schertz: Für die Tochter ist es besonders schlimm. ... Unser Mandant ist Bildhauer. Nur ... , sich das mal ansehen wollte. Es ist eine Szene, da ist er unter dreißig Statisten. Hat keine [künstlerische] Bedeutung. Hat nur in einigen Szenen mitgewirkt. Mit vierundzwanzig Männern, die sich mit wenigen Damen amüsierten. ... S. H., den ich auch vertrete. Wir haben den bürgerlichen Namen verboten. Vielleicht gibt es eine Einsicht?

Beklagtenanwalt: Es ist Sozialsphäre. Sollte verkauft werden. Hat 190,00 Euro gekriegt. Ist nicht die Welt.

Der Vorsitzende: Wenn er dabei aber auch Spaß hatte? Kein Mensch kauft das wegen seinem Namen.

Klägeranwalt Christian Schertz als verklemmter Kunstsachverständiger: Wenn Sie einen Film sehen, Szenen, einen Artisten hinter einem prominenten Star, heißt nicht, dass man namentlich berichten darf. Herr Bxxx hat nur einmal sich gezeigt. Heißt das, dass dieser ewig genannt werden dar?

Beklagtenanwalt: In der jüngsten Vergangenheit war das. Nach der Eidesstattlichen Versicherung gab es zwei Szenen.

Der Vorsitzende: Wir sehen es so. Man kann es aber auch anders entscheiden. Frau Kekkili haben wir nicht untersagt.

Klägeranwalt Christian Schertz: Sie hat die Berlinale gewonnen. Das Kammergericht hat gesagt, nur eine bestimmte Zeit lang.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Sie hatten beantragt, den Film einzusehen.

Eine Entscheidung fällt am Schluss der Sitzung.

Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

 

Martin Müller (FactorP) vs. rbb   -  Abmahnanwälte unter sich             

Die Sache 27 O 730/07 Müller vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) war interessant, weil wieder auf beiden Seiten Abmahnanwälte die Parteien vertraten. In der Regel verliert der Abgemahnte in solchen Fällen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit. Präzedenzurteile werden erzeugt.

Corpus Delicti

KLARTEXT vom 11.07.2007
Verschwendung beim Bund der Steuerzahler

Öffentlich tritt der Bund der Steuerzahler immer für eine sparsame Verwendung öffentlicher Gelder ein. Doch wie hält er es mit den eigenen Mitteln, Spenden und Mitgliederbeiträgen? Ein Blick hinter die Kulissen.

Übermorgen ist ein besonderer Tag. Nicht, weil dann Freitag, der 13. ist, sondern weil es der „Steuerzahler-Gedenktag“ ist. So nennt der Bund der Steuerzahler, den Tag im Jahr, an dem der normale Steuerzahler endlich alle Abgaben bezahlt hat. Ab Freitag arbeitet dann theoretisch jeder nur noch fürs eigene Portemonnaie. Mit dieser Aktion will der Bund der Steuerzahler auf die zu hohen Abgaben und die Geldverschwendung aufmerksam machen. An sich lobenswert. Doch wenn es um den Verein selbst geht, gelten die strengen Maßstäbe in punkto Sparen auf einmal nicht mehr. Jedenfalls nicht bei den Berliner Steuerwächtern. Gabi Probst.

Die Schuldenuhr - Sie rast. Minutiös führt uns der Bund der Steuerzahler die hohe Staatsverschuldung täglich vor Augen. Deutschland muss sparen, fordern die Steuerwächter, die in allen Bundesländern organisiert sind.

Mit dem so genannten Schwarzbuch prangert der Verein als selbst ernanntes Finanzgewissen jedes Jahr die öffentliche Verschwendung von Steuermitteln an. Die Mitglieder stehen zu diesem Ziel:

Jens Hagemann, Mitglied Bund der Steuerberater Berlin
„Der Bund der Steuerzahler ist eine tolle Institution, wenn die richtigen Leute dort handeln.“

„Sparen statt melken“, muht es im November 2006 deshalb vor dem Rathaus in Berlin. Der Berliner Landesverband des Bundes der Steuerzahler fordert den Senat auf, endlich zu sparen.

Der Verein ist gemeinnützig, will selbstlos fördern und kontrollierend auf die öffentliche Finanzwirtschaft einwirken… Soweit die Satzung.

Heute ruht die Steuerkuh vor dem Vereinssitz. „Sparen statt melken“ heißt es auch hier. Doch bei diesem Motto denken einige Mitglieder inzwischen nicht nur an den Staat, sondern auch an ihren eigenen Landesvorstand.

Die Ingenieure dieser Firma waren jahrelang Mitglieder im Berliner Steuerzahlerbund. Sie sind ausgetreten. Ihr Vorwurf: Der Berliner Verein agiere immer weniger als Interessenvertretung der Steuerzahler.

Christian Meinke, Europlan Berlin
„Unser Resümee ist, dass man diesen Verein nicht braucht und man eher den Eindruck gewinnt, dass man hier eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für andere Leute finanziert.“

Christian Meinke zweifelt daran, dass der Verein vor allem gemeinnützige Zwecke verfolgt. Seine Kritik richtet sich an den Vorstand.

Das ist der Vorsitzende des Berliner Vereins, Martin Müller. Für seine Arbeit als Vorstand erhält er monatlich rund 4.700 Euro brutto aus Mitgliedsbeiträgen – so weit, so gut.

Hauptberuflich agiert Müller als Steuerberater. Er hat hier ein Büro in der Berliner Friedrichstraße und ein Büro im brandenburgischen Nauen. Ein viel beschäftigter Mann.

Wir erinnern uns: Der Verein ist gemeinnützig, unabhängig und darf
keine Person unverhältnismäßig begünstigen, so steht es in der Satzung und dafür hat der Vorstandsvorsitzende zu sorgen.

Jens Hagemann ist noch Mitglied im Verein. Er glaubt, dass der 1. Vorsitzende Müller gegen die Satzung verstößt, seine Funktion ausnutzt.

Jens Hagemann, Mitglied im Bund der Steuerberater Berlin
„Ich vermute hier ganz stark, dass der Erste Vorsitzende, Herr Müller, versucht, die Adressenlisten des Vereins für seine persönlichen wirtschaftlichen Interessen zu nutzen.“

Ist da was dran? Anlass für diesen Verdacht ist ein Brief vom Vereinsvorsitzenden Müller an Mitglieder, die aus dem Verein austreten wollen.

Er bietet ihnen einen so genannten „Performance-Check“ an – eine Art kostenlose Erst-Unternehmensberatung. Wenn die Mitglieder im Verein bleiben, können sie dieses Angebot nutzen. Durchgeführt wird es nicht vom Bund der Steuerzahler, sondern von einer privaten Firma namens Factor P. Betreibt Martin Müller verdeckte Werbung für diese Firma? Wer steckt hinter Factor P?

Bei unserer Suche machen wir eine merkwürdige Entdeckung: Direkt über dem Firmenschild von Factor P finden wir das Büroschild des Steuerberaters Martin Müller – der BTB Treuhandgesellschaft in der Friedrichstraße.

Im Büro von Müllers Steuerberatungsfirma treffen wir einen Mitarbeiter, der uns bestätigt, dass Factor P hier ebenfalls ansässig sei.

Mitarbeiter
„Die sitzen mit hier drinne, ja.“
KLARTEXT
„Wie bitte?“
Mitarbeiter
„Ja, die sitzen hier drin.“
KLARTEXT
„Die sitzen mit hier drin?“
Mitarbeiter
„Ja, genau.“

Nach Auskunft des Mitarbeiters soll es sogar eine Kooperation zwischen Factor P und Müllers Firma geben. Eine Kooperation?

Noch einmal: Martin Müller bietet als Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler austrittswilligen Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung durch die Firma Factor P an. Und wenn die Mitglieder sich über Faktor P erkundigen wollen, landen sie auf einmal im Steuerbüro von Martin Müller in der Berliner Friedrichstraße?

Wir wollen Müller zu den Vorwürfen hören. Doch ein Interview lehnt er ab.
Schriftlich lässt er uns wissen, dass er nicht für Factor P arbeite.

Eigentümlich ist jedoch: Als wir im Bürohaus nach der Telefonnummer für die Firma Factor P fragen und diese wählen, kommt folgende Ansage:

Telefonansage
„Hallo, hier spricht Martin Müller, ich bin zur Zeit in einem Beratungsgespräch...“

Für Kritiker Hagemann ist das eine verdeckte Kundenaquise mit Mitteln des Vereins.

Jens Hagemann, Mitglied Bund der Steuerberater Berlin
„Da kommt auch wieder die Doppelmoral ins Spiel, denn er selber hat mir noch erzählt, dass, der (Name unkenntlich gemacht) ständig versucht, ständig Versicherungen zu verkaufen und dazu die Adressen des BdSt zu nutzen und hat mir
noch erklärt, das wird er nicht zulassen. Und jetzt scheint ja der Eindruck sich zu bestätigen, dass er selber diese Vorhaben, diese Adressenlisten nutzen möchte.“

Die Steuerberaterkammer Brandenburg. Wir wollen es grundsätzlich wissen. Darf ein Steuerberater neben seiner Berufstätigkeit überhaupt mit einer gewerblichen Firma zusammenarbeiten? Ist dies mit dem Standesrecht der Steuerberater vereinbar? Hier erhalten wir Auskunft, wie es im Gesetz geregelt ist.

Wolfgang Hey, Geschäftsführer Steuerberaterkammer Brandenburg
„Der Steuerberater würde dann gegen seine Berufspflicht verstoßen, in dem er ja mit gewerblich Tätigen kooperiert, zusammenarbeitet, und in Bürogemeinschaft dort tätig ist. Man verletzt die Berufspflicht der Verschwiegenheit.“

Hat KLARTEXT möglicherweise einen Verstoß gegen das Berufsrecht des Steuerberaters Müller aufgedeckt? Ein Steuerberater, der zugleich noch 1. Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Berlin ist? Martin Müller steht unter Verdacht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg. Nach KLARTEXT - Recherchen soll die Steuerberaterkammer schon vor längerer Zeit ein berufsrechtliches Verfahren gegen Müller hier her abgegeben haben. Details erhalten wir nicht, denn solche Verfahren sind durch das Steuergeheimnis geschützt. Uns wird aber erklärt, was so ein Verfahren grundsätzlich bedeutet.

Rolf Grünebaum, Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg
„Dieses Verfahren ist vergleichbar mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.“

Auch die Steuerberaterkammer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kammer kann sich nur generell zu einer solchen Fallkonstellation äußern:

Wolfgang Hey, Geschäftsführer Steuerberaterkammer Brandenburg
„Wir haben auch geprüft: Ist es eine schwere Berufspflichtverletzung? In dem Fall haben wir an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben, immer dann, wenn strafrechtliche Verletzungen sein könnten, haben wir abzugeben.“

Inzwischen reißt die Kritik der Mitglieder an ihrem Vorstand nicht ab. Unter Verdacht: Der Umgang mit den Vereinsgeldern.

Kritiker wie Hagemann sind nicht gern gesehen. Doch interne Unterlagen des Vereins unterstützen seine Vorwürfe: Der Vorstand scheint zu viel Beitragsgeld auszugeben - für fragwürdige Leistungen.

Zum Beispiel bei der Mitgliederverwaltung. Bis zum letzten Jahr war der Brandenburgischen Steuerzahlerverband dafür zuständig.

Doch seit Anfang dieses Jahres lässt der Berliner Vorstand diese hier im sächsischen Chemnitz von einer Tochtergesellschaft des Sächsischen Landesverbandes erledigen. Das kostet jetzt statt rund 10.000 Euro über 14.000 Euro, also 4.000 Euro mehr als vorher.

Zudem musste für über 14.000 Euro ein neuer Server einschließlich Service gekauft werden, der nicht funktionierte.

Jens Hagemann, Mitglied im Bund der Steuerberater Berlin
„Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Das ist Mittelverschwendung.“

Vorsitzender Müller bestätigt zwar die Summen nicht, räumt aber schriftlich Mehrkosten ein und begründet diese mit mehr Leistungen. Unsere Unterlagen zumindest bestätigen das nicht.

Jens Hagemann, Mitglied Bund der Steuerberater Berlin
„Das ist eigentlich ein typischer Fall für das Schwarzbuch.“

Beitrag von Gabi Probst
- rbb

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben die Gegendarstellung. Es stellt sich die Frage, ob die Meinungsäußerung gegendargestellt werden soll. Der Antragsteller übergibt den Schriftsatz vom 06.09.07. Es ist eine zulässige Wertung. .. Hagemann ... Schreiben der Bundessteuerzahler ... . Bei Unterlassungsverpflichtung würden wir ... . Bei Gegendarstellung darf  mehr.

Eine andere Frage. Untermieter ... . Das wäre grobe Irreführung. Factor P ... Steuerberatergesellschaft ... Untermieter ... .

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Sie haben offensichtlich dort ein Schild. .. 206 ... . Ist aber Medieninnovation.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Bevor Sie falsch vortragen ... . Ist doch alphabetisch angeordnet.

Die Parteivertreter und die Richter sehen sich das Telefonverzeichnis an.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ergibt sich, dass sie Untermieter sind.

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Ergibt sich nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Dann Herr T. Entscheidend ist, was hat er in die Kamera gesagt.

Der Vorsitzende: 206 2871. Nummer des Antragstellers. Media Emotion.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Wie kommt es zum Eintrag?

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Es ist kein öffentliches Verzeichnis.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Um so mehr ist es ... . Es geht darum, dass es keine Untervermietung gibt. Wie kommen Sie unten zum Schild?

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Weiß ich nicht. Firma Factor P.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz fast schreiend: Wir teilen uns nicht die Büroräume. Es ist irreführend, wenn nicht offensichtlich unwahr.

Wir haben im Gegendarstellungsrecht ... . Herr Anwalt Thiel sagte, ist hier ansässig. Dann ist das eine offensichtliche Unwahrheit. Ist Ihnen anzurechnen. Zum damaligen Zeitpunkt hat er vertreten ... .

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Wusste nicht, dass er Mitarbeiter ist.

Der Vorsitzende: Ehrlich gesagt, bei Unterlassung hätten wir jetzt ein Problem. Bei der Gegendarstellung ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz bückt sich über den Richtertisch: Haben sogar eine Raumnummer. Hat gesagt, er kennt die Firma gar nicht.

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Habe ich nicht gesagt.

Der Vorsitzende: Die Sendung versucht, die enge Verflechtung zwischen ... und Factor P ... .

Klägeranwalt Jan Geigenmüller: Es ist ein Telefonverzeichnis, was dem externen Semantikforum vorliegt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Sie gestatten ihm, in seinem internen Telefonverzeichnis ... .

Diskutieren, debattieren, streiten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: "Ich habe niemals, auch nicht nie versucht, die Adressenliste des Vereins für meine Firma zu nutzen."

Hilfsweise auf den Hilfsantrag zu beschränken.

Entscheidung: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben.

Das Hauptsacheverfahren (27 O 729/07) wurde angestrebt. Die Verhandlung fand am 20.09.07 statt. Die Klage wurde im Hauptsacheverfahren ebenfalls zurückgewiesen. Bericht

Meldungen des Tages -  Freiherr von Gravenreuth in Berlin zur Freiheitsstrafe verurteilt; Skandal-Urteil aus München            

Zwei Richterinnen - Zwei grundsätzlich unterschiedliche Urteile im Fall Freiherr von Gravenreuth

Taz 11.09.07:

Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt

Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt. Ohne Bewährung

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

....

Die taz ließ durch ihren Anwalt Jonny Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.

Richterin Karin Nissing (Berlin): "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."

Sie sieht- so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus einem anderen Skandal-Urteil (161 C 1840/07) des Amtsgerichts München vom 07.09.07, ergangen von der Zensurrichterin Petra Gröncke-Müller (München):

... . Ein Interesse des Beklagten an der Veröffentlichung des Schreibens  [von Herrn Gravenreuth] ist nicht ersichtlich. Die Auseinandersetzung des Klägers  [des Herrn Gravenreuth] mit dem Betreiber eines Internetforums um die Berechtigung der Sperrung des Klägers [in einem anderen Internet-Forum] ist auch dann nicht von Interesse für die Internetöffentlichkeit, wenn der size="3" Kläger sich in diesem Forum mit pointierten und provozierenden Beiträgen beteiligt hat. Hier ist zwischen der Mitteilung, dass eine Sperrung erfolgt ist, und der Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Forumsbetreiber zu unterscheiden. Die Tatsache der Sperrung mag für die Öffentlichkeit von Interesse sein, die Frage. wie sich der Kläger dagegen mit nur für den Betreiber bestimmten Schreiben wehrt, ist es nicht.

Fazit [RS]:

Die Allgemeinheit hat keinen Anspruch auf Kenntnis der Schriftsätze des Freiherrn von Gravenreuth. Sie wird eingeschränkt in Ihrem Recht auf Bildung, auf Austausch von gemeinsam gemachten Erfahrungen an den Schriftsätzen dieses Anwalts, um sich  vor ihm zu schützten.

Ich habe von einem Anwalt eine Mail erhalten, in dem er freudig mitteilt:

Ein guter Anwalt kann mit der ZPO spielen, wie auf dem Klavier, und den Gegner dazu bringen, sich seiner Musik anzupassen, und den Takt mit zu tanzen.

Hat das die Richterin Petra Gröncke-Müller gewollt oder verkannt?

Wer soll mit wem, nach welcher Musik tanzen?

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
03.02.2008
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