BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 11. Mai  2007

Rolf Schälike - 11.-15.05.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 11.05.2007

Skandal in den Räumen des Gerichts                    

Der Hamburger Verfassungsrichter Anwalt Herr Michael Nesselhauf versuchte, meinen Bericht über die heutige Verhandlung Osmani vs. Spiegel zu verhindern.

Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor.

Es folgten weitere Drohungen: keinesfalls sollte ich den Namen Fassli Greve nennen; in meinem Schock konnte ich nicht alles notieren, wie es passierte.

Fassungslos fragte ich Herrn Nesselhauf, was an meinen Berichten ihm denn nicht gefalle.

Daraufhin Herr Nesselhauf:

Wenn Sie überhaupt über die heutige Verhandlung berichten, dann ... .

Dieser Ausfall des Hamburger Verfassungsrichters erfolgte zum Schluss der Verhandlung in Sachen 324 O 93/07 Osmani vs. Spiegel als Antwort auf meine an die Richter gewandte Frage nach der richtigen Schreibweise des Namen des vermeintlichen Cousins des Klägers Osmani, welcher mehrmals während der Verhandlung fiel, und welchen ich mir mit Fassli Grevel notierte.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske sowie Richter Dr. Weyhe konnten sich nicht mehr an die Schreibweise erinnern. Habe das nicht mehr im Kopf, sagte Richter Herr Dr. Weyhe. Herr Richter Zink schwieg. Frau Andresen, die Protokollantin, verweigerte mir die Nennung des Namens. Einem Zuschauer, welcher im Saal verblieb, sträubten sich die Haare.

Herr Nesselhauf verließ den Saal. Ich fragte verwundert die Richter:

War das Nötigung, was wir eben erlebten?

Alle drei Richter schwiegen, der Vorsitzende zuckte mit den Schultern, Herr Dr. Weyhe murmelte etwas davon, dass er keine Rechtsberatung seben könne, und zuckte ebenfalls mit den Schultern.

Grund genug, sich im Internet umzusehen.

Der Name des vermeintlichen Cousins von Osmani ist Fassli Greve. Verwandt mit den Greves, den  Ehrenbürgern Hamburgs? Kaum, unwahrscheinlich.

Weshalb regte sich Herrn Nesselhauf dann so auf?

Dass Verfassungsrichter Anwalt Herr Nesselhauf die Osmani-Familie in den Äußerungsprozessen vertritt, ist ausreichend bekannt.

Zu Fassli Greve lesen wir In der Mopo vom 08.08.2006:

Diese Größe war Fassli G. (30), Schwager und engster Vertrauter von Felix Osmani. Berisha musste sterben, weil er Fassli G. beleidigt hatte, angeblich ging es um 30000 Euro Schulden. Die beiden Killer bekamen "lebenslänglich", Fassli G. kassierte zwölf Jahre, ein schwerer Schlag auch für Felix Osmani. Der hatte keinen Prozesstag versäumt, saß bangend im Zuschauerraum. Zur MOPO sagte Osmani damals: "Das wird hochgejubelt, Ich jedenfalls kenne den Sachverhalt nur aus der Zeitung."

Plötzlich aber begann sich der erfolgreiche Kaufmann Gedanken über seine Sicherheit zu machen: Am 15. Mai 1994 verlässt Felix das Lokal "Roma" am Hofweg, greift sich in den Gürtel, dort steckt ein Smith&Wesson-Revolver. Auch sein Leibwächter, der massige Jeton D., hat eine scharfe Waffe dabei. Das Kripo nimmt beide fest. Felix sagt: "Eine Dummheit, hatte zu tun mit der Situation im Jugoslawien-Krieg."

Die letzte Dummheit, die Felix beging. Die 10000 Euro Strafe für den Waffenbesitz zahlt er mit einem Lächeln.

Quelle: Mopo v. 08.08.2006

Schon 1998 schrieb die Mopo:

Auf die "Omerta" (Mafia-Gesetz des Schweigens) vertrauend, gab sich Lavore siegessicher. Doch einer der Killer, Daniele "Der Boxer" Schabica (37), packte aus: So landete auch Auftraggeber Fassli Greve vor Gericht. Er bekam 1997 in Hamburg zwölf Jahre und vier Monate aufgebrummt. Lavore erhielt wie die beiden Killer lebenslänglich.
Die Anwälte gingen in Revision. Die wurde jetzt vom Bundesgerichtshof als "offensichtlich unbegründet" verworfen. Die Haft-Sicherheitsvorkehrungen bei Lavore und Greve wurden erneut verschärft: Die Behörden fürchten, daß das Duo gewaltsam befreit wird.

Quelle: Mopo v. 14.11.1998

Selbstverständlich wissen wir nicht, ob die Mopo-Berichte zutreffen. Da diese jedoch weiterhin im Internet zu finden sind, treffen wir diesbezüglich unsere Annahmen: Nicht alles ist falsch.

Neben möglichen Klagen, welche Herr Nesselhauf vermutlich meinte, höre ich nach diesen Recherchen inzwischen ebenfalls die Worte "Mord" sowie "Pistolen" aus den Forderungen des Hamburger Verfassungsrichters heraus. Ich fühle mich bedroht.

Weshalb haben die besser informierten Richter, Herr Buske, Herr Dr. Weyhe sowie Herr Zink auf diese Drohung nicht reagiert?

Richter Herr Dr. Weyhe erklärte eine Woche später danach befragt: Das Ganze war marginal.

Wir würden uns freuen, er behielte recht.

Siehe dazu Fall Osmani.

 

Osmani vs. Spiegel                    

In der Sache 324 O 113/07 Osmani vs. Spiegel klagte vermutlich Quazim "Felix" Osmani gegen die Behauptung des Magazins "Spiegel", Fassli Greve sei sein Cousin.

Der Vorsitzende:

... Prozess unstreitig ... .

Klägeranwalt Herr Nesselhauf spricht, für die Zuschauer unverständlich:

... .

Cousin? Wissen Sie, wie viele Cousins es gibt?

Es gibt derer möglicherweise viertausend.

Müssen Sie schon sagen, Sohn von ... .

Der Vorsitzende:

Wir befinden uns  im Hauptsacheverfahren. Habe über die Darlegungslasten nachgedacht.

Im Einstweiligen Verfügungsverfahren ist das anders.

Die Sache ist nicht glaubhaft gemacht worden, dass er verwandt ist.

Nun hat die Beklagte vorgetragen, dass er Cousin ist.

Dass es viertausend Cousins gibt, spielt keine Rolle.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Er ist kein Verwandter. Das ist eine in den Wind gestellte Behauptung.

Ich muss wissen, welchen Grades er Cousin ist. Es könne der dreiunddreißigste Grad sein.

Cousin ersten Grades kann ich sofort bestreiten. Es gibt keinen Cousin ersten Grades dieses Namen, der so heißt.

Wenn wir uns einigen, dass dass er kein Nachkomme der Geschwister seiner Eltern ist ... .

Richter Herr Zink:

... .

Der Vorsitzende diktiert:

Der Klägervertreter erklärt, Fassli Greve ist nicht der Sohn eines der Geschwister der Eltern von Osmani.

Was machen wir nun?

Unterlassungserklärung? Kostenaufhebung?

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

...

Beklagtenanwalt :

Eine einfache Unterlassungserklärung kann ich mitnehmen.

Der Vorsitzende:

Der Kläger kennt Fassli Greve gar nicht.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Ja, kennt er nicht.

Der Vorsitzende diktiert:

Können wir das ins Protokoll nehmen?

Klägeranwalt Herr Nesselhauf spricht unverständlich für die Zuschauer.

Ins Protokoll wird diese Aussage an dieser Stelle nicht diktiert.

Der Vorsitzende diktiert:

Der Gedanke war: wir haben uns überlegt, wenn er nicht Cousin ersten Grades ist, sondern achten Grades, dann sind wir eher bei der Beklagten.

Wenn er Fassli Greve gar nicht kennt, dann sind Sie [die Beklagte] darlegungspflichtig.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Natürlich sind alle verwandt.

Richter Herr Zink:

... .

Beklagtenanwalt :

Was machen wir mit dem Foto?

Der Vorsitzende diktiert:

Das Fotoverbot gilt nur in Zusammenhang mit dieser Äußerung.

Dass wir nicht wieder was falsch machen.

Richter Zink und der Vorsitzende lachen.

Klägeranwalt Herr Nesselhauf:

Bei dieser Hartnäckigkeit ... reicht eine einfache Unterlassungserklärung nicht.

Beklagtenanwalt :

Nehmen das mit.

... .

Wenn ich Sie richtig verstehe, liegt die Sache bei uns?

Richter Dr. Weyhe diktiert und buchstabiert:

Die Kläger kennt Fassli Greve gar nicht.

Der Vorsitzende setz das Diktat fort:

Der Beklagten-Vertreter erklärt darauf hin, wir bitten um eine Schrifsatzfrist.

... Klage vom 12.02.2007

Beschlossen und verkündet:

Die Beklagten-Vertreter können binnen drei Wochen erwidern.

Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf den 22.06.07, 9:55 in diesem Saal.

Die Kammer unterbreitet einen Vergleichsvorschlag dahingehend, dass die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und von den Kosten 3/4 tragen soll. Der Kläger soll 1/4 der Kosten tragen.

Danach war eine halbe Stunde Pause bis 11:30.

Als sich des Saal geleert hatte, und lediglich die Richter sowie die Protokollantin noch sitzen blieben, während Anwalt Herrn Nesselhauf bereits im Weggehen war, stellte ich die Frage nach der Schreibweise des Namens des Cousins.

Neben mir saß noch ein Zuschauer.

Danach ereignete sich Folgendes:

Der Hamburger Verfassungsrichter Anwalt Herr Michael Nesselhauf versuchte, meinen Bericht über die heutige Verhandlung Osmani vs. Spiegel zu verhindern.

Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor.

Es folgten weitere Drohungen: keinesfalls sollte ich den Namen Fassli Greve nennen; in meinem Schock konnte ich nicht alles notieren, wie es passierte. Siehe Skandal.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.07
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