BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 20. Juli 2007

Rolf Schälike - 21.07.07 - 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 20.07.2007

 

Verkündungen -  Missachtung der  Öffentlichkeit                    

Sieben Verkündungen waren auf der Terminrolle für 9:55 angesetzt. Die erste Verhandlung erst auf 11:15.

Alles nach Gesetz und Recht. Dass die Pseudoöffentlichkeit mehr als eine Stunde nach der Verkündung warten musste, ist gesetzlich nicht verboten. Dazu gibt es keine Paragrafen und keine Richter.

Vielleicht wird mal Rechtsanwalt Dr. Schertz, wenn er entweder ausgepokert hat mit dem Persönlichkeitsrecht für jedes Foto, jeder Äußerung, jedes Anwaltsschreiben und jedes Zitat daraus, oder, was mir lieber wäre, nachdem er mit diesen seinen Versuchen auf die Presse gefallen ist, er sich vielleicht an ethische Grundsätze erinnert, und solchen Verhaltensweisen von Richtern und Behörden den Kampf ansagt. Des Volkes Dank wäre ihm sicher. Heute wahrscheinlich Verachtung; im besten Falle Missachtung und Gleichgültigkeit.

Den anwesenden Journalisten fiel das alles nicht auf. Diese sind eingebettet und haben ihre eigenen Sorgen, auch wenn sie heute umsonst zur Verkündung da waren. Bleibt zu hoffen, dass deren Verlage trotzdem zahlen.

Der Vorsitzende verkündete nämlich in den vier die Journalisten interessierenden Sachen 324 O 281/07 Grünenthal GmbH vs. Zeitsprung Film + TV  Produktion, 324 O 282/07 Grünenthal GmbH vs. Westdeutscher Rundfunk. Anstalt des öffentlichen Rechts, 324 O 906/06 Schulte-Hillen vs. Zeitsprung Film + TV  Produktion, und 324 O 907/06 Schulte-Hillen vs. Westdeutscher Rundfunk. Anstalt des öffentlichen Rechts:

Aussetzungsbeschluss auf den 21.09.07 bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist.

Das war's. Die Journalisten konnten gehen. Weshalb die Pressestelle, die Aussetzungsbeschlüsse nicht telefonisch, noch besser per Mail durchgeben oder im Internet publizieren konnte, bleibt ein Geheimnis.

Der Vorsitzende seinerzeit:

Wir können die Presse nicht vor den Parteien informieren.

Auf meinen Einwand, dass von den Parteien so oder so niemand zur Verkündung kommt und man dass denen per Mail oder Fax vorab mitteilen könnte, erwiderte der Richter damals:

Machen wir nicht.

Damals war ich noch blauäugig und dachte, es ist eine Pressekammer, eine Kammer für die Presse. Heute weiß ich, es ist eine Zensurkammer, eine Kammer gegen die Presse, eine Kammer, welche sich allerdings an die Gesetze halten muss und in welcher die Richter frei und unabhängig entscheiden müssen.

Die Verkündung in Sachen 324 O 63/07 Dr.-Ing. von Bismarck vs. Bild.T-Online.de AG & Co.KG und 324 O 872/06 Sörensen vs. European shield for animals e.V. wurde ebenfalls ausgesetzt und der Vorsitzende sagte:

Das wär's

Der Gerichtsreporter von der Pseudoöffentlichkeit wollte gerade fragen:

Was ist mit der Sache 324 O 186/07 Hunzinger vs. Action Presse Holding AG

Aber ein Richter kam dazwischen und machte den Vorsitzenden auf diese notwendige Verkündigung aufmerksam. Die Akten wurden auf dem Richtertisch gesucht aber nicht gefunden. Der Vorsitzende schwankte, erzeugte den Eindruck, er habe die Akte gefunden und verkündete frei weg von der Leber:

Der Klage wird im Wesentlichen stattgegeben. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit.

Die Eintragungen zur Verkündung in die Akten erfolgten bestimmt später. Für uns nichts Neues.

An diesem Freitag gab es noch zwei andere Verkündungen "am Schluss der Sitzung", die auf 15:00 angesetzt wurde.

In der Sache 324 O 339/07 Mariam Wimmer vs. Marc Doehler waren die Parteivertreter schon weg. Werden das Ergebnis am Montag telefonisch erfahren.

In der Sache 324 O 466/07 First Property GmbH vs. Herrn Buchen blieben die Vertreter da. Die Verhandlung begann um 11:15 und wurde mit der Zeugenvernehmung 13:30 fortgesetzt. Bis zum Schluss der Sitzung verblieben danach ca. fünfzehn Minuten. Das war den Parteivertretern nicht zu lang, um auf die Verkündung zu warten.

Kurz nach 15:00 kam Richter Herr Dr. Korte aus der Tür und rief laut:

Verkündung in Sachen 324 O 339/07 und 324 O 466/07.

Vorab hatte er mich verwarnt, denn ich war pünktlich um 15:00 in den Saal getreten. Die Richter berieten mit den Referendaren:

Herr Schälike. Das nächste Mal klopfen Sie an. Wir haben noch nicht aufgerufen.

Meine Antwort behielt ich im Kopf:

Die Sitzung ist öffentlich. Es gibt keinen Beschluss, die Öffentlichkeit bis zum nächsten Aufruf auszuschließen. Sie sagten, die Verkündung erfolgt um 15:00. Ich wollte nur vermeiden, dass diese nicht öffentlich erfolgt.

Gefragt habe ich lediglich:

Wie erfahren wir, wann die Verkündung erfolgt?

Richter Herr Dr. Korte:

Wir werden Sie reinholen.

Wie schon geschrieben, kurz nach 15:00 kam Richter Herr Dr. Korte aus der Tür und rief laut:

Verkündung in Sachen 324 O 339/07 und 324 O 466/07.

Im Saal verlas der Vorsitzende:

In beiden Sachen 324 O 339/07 und 324 O 466/07 ergeht ein Urteil. Die Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt. Die Antragsgegner haben die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wären die Richter auch den Beklagten gegenüber so großzügig und menschlich, wie sie gegenüber sich selber handeln. Die Presse- und Meinungsfreiheit würde nur gewinnen. Das reale Leben wäre menschlicher.

Thannhuber vs. Focus Magazin Verlag GmbH                   

 

An dem Triller 324 O 889/06 Thannhuber vs. Focus Magazin Verlag GmbH wird noch geschrieben.

 

 

First Property GmbH vs. Stefan Buchen - Es wurde behauptet, der Wohnpark Wellingdorf (Kiel) sei untervermietet?                   

Die Sache 324 O 466/07 First Property GmbH vs. Stefan Buchen begann pünktlich um 11:20 und endete mit der Zeugenvernehmung um 14:45.

Thema war eine Äußerung über angebliche Untervermietung im Wohnpark Wellingdorf.

Diese Äußerung fiel, wie eine Zeugin behauptete, vom Beklagten am Telefon. Trotzdem war die Pressekammer zuständig.

Richter Herr Dr. Korte:

Wäre gut, wenn Sie dass ... .

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Ich möchte eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske:

Würden Sie uns diese vorlesen. Sonst lese ich vor.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke überrascht und verunsichert:

Ich lese den Kern vor.

... Herr von Knebel ... .Kaufvertrag ... . Wohnungsleerstand ... . Kern der Versicherung ... .

Die Pseudoöffentlichkeit sollte es wohl nicht verstehen.

Klägeranwalt:

Habe Frau Russ als Zeugin und Herrn G., den Frau Russ nach dem Telefongespräch gleich angerufen hat.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Bleiben bei unserer Erklärung.

Der Vorsitzende:

Gut, sollen Anträge gestellt werden?

Klägeranwalt:

Die Einstweilige Verfügung bestätigen.

Der Vorsitzende:

Das war uns klar. Wollen Sie Beweisanträge stellen?

Der Vorsitzende diktiert:

Ca. 3/4 des Wohnparks Wellingdorf stehen leer. Habe das Zeugnis von Frau Russ.

Der Antragsgegner erklärt, dass Frau Russ vernommen wird und beantragt, den Antragsgegner als Partei zu vernehmen.

Der Antragsteller erklärt weiter, habe Herrn Bartuszewicz zum Beweis dafür, dass Frau Russ nach dem Telefonat mit Herrn Buchen ihn sofort angerufen und verunsichert erklärt hat, dreiviertel der Wohnungen im Wohnpark Wellingdorf [Kiel] stünden leer.

Der Vorsitzende:

Müssen wir uns beraten.

Die Richter und die Referendare ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt:

Beweisaufnahme sprengt etwas die Sitzung. Müssten wir nach 13:15 machen.

Ansonsten schlagen wir vor, der Beklagte gibt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Wenn Sie es nicht gesagt haben, dann ist das doch möglich.

Schauen Sie sich mal den Streitwert an. Die Äußerung ist nur zwischen den beiden gefallen.

 Mit 6.000,00 Euro liegt dieser an der untersten Grenze, welchen die Kammer vergibt.

Klägeranwalt:

Es ist alles alt. Haben ... .

Herr Buchen ... vor der laufenden Kammer.

Richter Herr Dr. Korte zum Beklagten:

Beide Zeugen sind gleichwertig. Und Sie verlieren dann.

RS: Über den Beklagten lesen wir im Internet:

Studium der Arabischen und Französischen Sprache in Germersheim, danach Studium der Arabischen Sprache und Literatur. Ab 1995 Korrespondent im AFP-Büro Jerusalem und Producer im Nahen Osten. 2000 Volontariat beim Norddeutschen Rundfunk, danach fester freier Mitarbeiter bei "Panorama" sowie freier Autor bei "arte". Zahlreiche Reportagen und Berichte u.a. aus Iran, Irak, Israel u. den palästinensischen Autonomiegebieten.

Lässt sich ein Journalist, welcher aus Iran, Irak, Israel u. den palästinensischen Autonomiegebieten berichtet von Richter Dr. Kortes Logik beeinflussen?

Klägeranwalt:

Die Glaubwürdigkeit des Antraggegners sollte berücksichtigt werden.

Richterin Frau Käfer beschwichtigend mit bestechender Logik:

Wenn Sie sich dazu nicht geäußert haben, könnten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und wir entscheiden nach § 91a.

Klägeranwalt:

Die Folge ist, die Gegenseite geht an die Presse, oder hat es schon getan.

Richterin Frau Käfer:

Könnte unter uns bleiben.

Der Vorsitzende:

Man könnte auch die Kosten teilen.

Richterin Frau Käfer erläutert es genauer:

Stillschweigen vereinbaren. Den Streit für erledigt erklären. Die jeweilige Gegenseite geht dann nicht an die Presse.

Klägeranwalt:

Wir sind auch nicht an einer hohen Aufmerksamkeit interessiert. Herr Meier ... .

Der Vorsitzende:

Dann Kostenaufhebung?

Der Vorsitzende zur Protokollantin:

Die Besetzung des Gerichts hat sich geändert. Das hat der Computer noch nicht so richtig gemerkt.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Wir müssen in die Beweisaufnahme gehen. Es gibt eine Reihe von Parallelverfahren, Strafanzeigen.

Klägeranwalt:

Auch unsere Seite [ist für eine Beweisaufnahme].

Der Vorsitzende versucht es anders:

Wie wäre es mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Präjudiz?

Da muss er das für erledigt erklären.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Weshalb sollen wir uns bedingungslos unterwerfen?

Richter Herr Dr. Korte:

Weil es nicht weh tut.

Der Vorsitzende möchte die Beweisaufnahme vermeiden:

Mit Präambel? Nur um die Beweisaufnahme zu vermeiden.

Richter Herr Dr. Korte weist eine realen Weg:

Wenn er berichtet, dass Sie sich auf den Rücken geworfen haben, dann können Sie klagen.

91a-Entscheidung. Da kann man sehen, wie es war und wer. Ich sehe, Sie fangen an nachzudenken.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Der NDR ist auch noch involviert. Bei Rücknahme der Strafanzeige können wir nachdenken.

Klägeranwalt:

Im Protokoll gebe ich dann aber ... .

Der Vorsitzende:

Dreiviertel der Wohnungen in Kiel stünden leer. Sie haben es in der Hand.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Wir sind Opfer dieser unsinnigen Prozesse.

Sie haben in Kiel, in Lübeck ... .

Aus dem Publikum:

Es sind noch andere Verfahren anhängig.

Richter Herr Dr. Korte:

Frage ... .

Aus dem Publikum:

Das ist hier ein marginaler Punkt. Entweder man sucht eine Gesamtlösung ... .

Klägeranwalt:

Es gab nach diesen unsinnigen Bericht ... einen Versuch von Frau ... .

Müssen wir leider durchziehen.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Keine Einigung.

Der Vorsitzende:

Die Bewesaufnahme kann dann aber erst um 13:15 beginnen.

Sollen wir Beweis erheben?

Beschlossen und verkündet: Die Beweisaufnahme wird anberaumt auf den heutigen Tag.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Wäre besser an einem anderen Tag.

Alle anderen gemeinsam:

Die Zeugen sind aber heute schon da.

Der Vorsitzende:

Also, am heutigen Tag.

Richterin Frau Käfer:

Wenn Sie nicht wollen, dann machen wir Beweisaufnahme am heutigen Tag.

Der Vorsitzende:

Dürfen wir eine Sache vorziehen?

Die Erlaubnis wurde gegeben.

Richter Herr Dr. Korte fragte die Beklagten:

Warum ist die Situation besser, wenn Sie absiegen, als wenn wir nach 91a entscheiden?

Zuruf aus dem Publikum.

Richter Herr Dr. Korte fragte die Beklagten:

Non liquet können die genau so entscheiden und gehen weiter.

So und so ist das Ergebnis von ihrer Sicht das gleiche.

Richterin Frau Käfer:

Sie wollen nicht nachgeben? Das kann ich emotional verstehen. Aber davon sollte man sich lösen.

Man könnte anfangen, das Verfahren zu befrieden.

Pause bis 13:30.

13:30: Beginn der Zeugenvernehmung.

Der Vorsitzende nach der Pflichtbelehrung, welche kein Misstrauen zum Ausdruck bringen soll:

Es geht jetzt um das Telefonat, was Sie geführt haben.

Zeugin Frau Russ:

Herr Buchen hat mich Ende März angerufen so gegen 20:00 oder später.

Er hat gefragt, ob wir die Wohnung gekauft haben.

Ich habe ihn gefragt, woher er die Telefonnummer habe. Er sagte, irgend woher.

... .

Er hätte gesehen, dass 2/3 der Wohnungen leer stehen.

Der Vorsitzende hakt ein:

In Ihrer Eidesstattlichen Versicherung hatten Sie gesagt, 3/4.

Zeugin Frau Russ:

Bin mir jetzt nicht ganz sicher. Sagte der Beklagte 2/3 oder 3/4? Aber es waren wohl 3/4.

Der Vorsitzende:

Habe keine Fragen mehr.

Richter Herr Dr. Korte:

Was haben Sie erwidert?

Zeugin Frau Russ:

Muss mich mit meiner Beraterin in Verbindung setzen.

Der Vorsitzende:

Wer ist Ihr Berater?

Zeugin Frau Russ:

Herr Bartuszewicz. Er hat gesagt, wir haben fünf Jahre Mietgarantie, sie brauchen sich keine Sorgen zu machen.

Zum Wohnungsleerstand hat er nichts gesagt.

Herr Buchen sagte, er war vor Ort da und habe die leeren Wohnungen selbst gesehen.

Ob ich Herrn Bartuszewicz die Zahl 3/4 genannt habe, weiß ich nicht mehr.

Der Vorsitzende an den Klägervertreter gewandt:

Ihre Zeugin.

Klägeranwalt:

Sind Sie heute aufgeregt? Die Eidesstattliche Versicherung haben Sie in meiner Kanzlei geschrieben und unterschrieben.

Lesen Sie sich diese in Ruhe durch. Erinnern Sie sich, das mir im Gespräch am 14.05.07 gesagt zu haben?

Zeugin Frau Russ:

Das ist richtig, was hier steht.

Klägeranwalt:

Die Wohnung sei überteuert, hätte der Beklagte gesagt.

Zeugin Frau Russ:

Das hat er auch gesagt.

Richter Dr. Korte diktiert nicht ins Protokoll, dass die Eidesstattliche Versicherung zum Lesen der Zeugin vorgelegt wurde.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Hat er vorher gefragt?

Zeugin Frau Russ:

Das Zweite ist richtig.

Richter Herr Dr. Korte:

Ich bin mir nicht ganz sicher, an welcher Stelle die Äußerung zum Leerstand gefallen sei.

... .

Zeugin Frau Russ:

Beim Kauf der Wohnung habe ich keine Prämie erhalten und mir sind auch keine Schulden erlassen worden.

Als nächster Zeuge wird Herr Stefan Buchen, der Beklagte befragt.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Habe mich nicht so geäußert und auch nicht danach gefragt.

Mich hat bei der Recherche ganz was anderes interessiert.

Der Vorsitzende:

Wie sind Sie auf sie gekommen?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Ich habe viele Käufer befragt. Waren unzufrieden über diese Investition.

Der Vorsitzende:

Habe Sie zur Vermietungssituation was gefragt.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Habe viele befragt. Die Vermietungssituation gehörte nicht zu den Standardfragen.

Richter Herr Dr. Korte diktiert:

Gefragt habe ich nach dem Preis für die Wohnung und dem Zustandekommen der Kaufverträge.

Die Vermietungssituation hat mich nicht interessiert.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Sie hat geantwortet, wie es zum Kaufangebot gekommen ist. Über den Zeugen, den Herrn Bartuszewicz. Seiner Aussage nach ist er für die Hanseatische Vermögensgesellschaft, welche Herrn Knebel  gehört, als Makler tätig.

Der Vorsitzende:

Es gab keine Frage zur Vermietungssituation? Was sie mit den Mietern machen?

Richterin Frau Käfer:

Wurde mit Frau Russ über den Kaufpreis gesprochen.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Kann mich nicht erinnern, ob sie mir den genannt hat.

Richterin Frau Käfer:

Haben Sie den Kaufpreis bewertet?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Erinnere mich nicht genau. Kann das aber  nicht ausschließen.

Richter Herr Dr. Korte:

Letzte Frage. Wenn es um den Wert einer Immobilie geht, dann ist doch der Leerstand wichtig.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Hat für mich keine Rolle gespielt. Habe andere ca. hundert Leute angerufen. Zwanzig im Wohnpark Wellingdorf.

Richterin Frau Käfer:

Welche Situation ... ?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Belastung, Investition, Unzufriedenheit, weil die Investoren die Kredite tilgen mussten ... . Wohnungsverwaltung. Diese Kosten waren höher als sie zum Zeitpunkt des Kaufs vermutet hatten.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke:

Welche Themen haben Sie besonders interessiert?.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Der Kaufpreis. Wie man auf den gekommen ist. Bin auf Telefonmarketing gestoßen. Dann hat mich der Ablauf des Kaufs interessiert. Die Unterschrift beim Notar.

Der erste Kontakt entstand über eine Telefonmarketing-Firma. Der zweite Kontakt über den Immobilienverkäufer.

Der Vorsitzende:

... . Frage, was ist, wenn der Vermieter wegfällt? Haben Sie nicht danach gefragt?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Kenne die Verträge. Die ersten fünf bis sieben Jahre kommt der Wegfall der Miete nicht in Betracht. Es gab verschiedene Varianten.

Richterin Frau Käfer:

Aber die Kreditverträge haben eine längere Laufzeit. Was passiert nach sieben Jahren?

Klägeranwalt:

Sage ganz offen. das leuchtet mir nicht ein. Es geht über die erste Sendung. Die Wohnungen seinen überteuert. Warum interessiert Sie nicht die Vermietungssituation?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Weil die anderen Fakten so gravierend waren, dass ich nach der Vermietungssituation nicht fragen brauchte.

Klägeranwalt:

Wäre doch eine tolle Story. 3/4 nicht vermietet. Eine Geisterstadt.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Mich hat der Zustand interessiert.

Klägeranwalt:

Die Mietverträge laufen alle 2008 aus. Weshalb haben Sie sich nicht  für die Vermietungssituation interessiert ?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Muss mich wiederholen. Die anderen Tatsachen waren so gravierend [erdrückend], dass mich das nicht interessiert hat.

Klägeranwalt:

Welche Fragen haben Sie Frau Russ gestellt?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Habe alle Fragen gestellt. Wie ist sie zum Kaufangebot gekommen? Sie hat mir den Vermittler genannt, und gesagt, wie ich mich mit ihm in Verbindung setzen kann. Danach hat es keinen Kontakt zwischen mir und Frau Russ gegeben.

Klägeranwalt legt eine E-mail an Frau Russ vor:

Ist das Ihre Mail?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Ja.

Klägeranwalt legt eine E-mail an Frau Russ vor:

Habe Sie mit Herrn Schäfer vom Wohnpark gesprochen?

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Nein.

Klägeranwalt:

Wir haben noch das Verfahren 324 O 176/07 gegen den NDR. Bitte die dortige Anlage Ast 12 zur Akte zu nehmen. ... als Handwerker gefuscht.

Zeuge Herr Stefan Buchen:

Habe mit Herrn Schäfer gar nicht gesprochen.

Die Richter ziehen sich zu einer kurzen Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt:

Wir wollen keine weiteren Zeugen hören.

Anträge werden gestellt.

Die Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Schluss der Sitzung.

Bis zum Schluss der Sitzung verblieben danach ca. fünfzehn Minuten. Das war den Parteivertretern nicht zu lang, um auf die Verkündung zu warten.

Kurz nach 15:00 kam Richter Herr Dr. Korte aus der Tür und rief laut:

Verkündung in Sachen 324 O 339/07 und 324 O 466/07.

Im Saal verlas der Vorsitzende:

In beiden Sachen 324 O 339/07 und 324 O 466/07 ergeht ein Urteil. Die Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt. Die Antragsgegner haben die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Sihler-Jauch vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH                          

In der Sache 324 O 126/07 Sihler-Jauch vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH

Klägeranwalt war Herr Dr. Schertz. Heute im grauen Anzug und als Ganzes in sich ruhig.

Der Vorsitzende:

Zum Klageantrag 1 wissen wir nicht, um welches Foto es sich handelt.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

13.07.07. Das große Foto hinter der Mauer.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Wir haben den Schriftsatz vom 18.07.07. Es ist eine harte Unsitte.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Das müssen Sie sagen. Das Foto ergibt sich aus der Begründung der Klage.

Der Vorsitzende:

Es wird Lizenz und Geldentschädigung dafür verlangt.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz stolz:

Ja.

Der Vorsitzende:

Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis, wenn sie heiraten. Die Hochzeit ist zwar geschützte Privatsphäre. Die Klägerin ist gar nicht an die Öffentlichkeit getreten. Aber Jauch ist einer der exponiertesten Journalisten in Deutschland.

Und solche Eckpfeiler des Privatlebens wecken das öffentliche Interesse.

Die Gäste waren Politiker, Persönlichkeiten aus der Wirtschaft. Muss damit rechen, dass Interesse geweckt wird. Einhundertundachtzig Leute waren da.

 Die Intensität des Eingriffs in das Privatrecht ist nicht so dramatisch.

Neige dazu, das Foto mit einem Verbot zu belegen.

Was den Namen des Standesbeamten betrifft, und dass er Cola trank, so neigen wir dazu, den Schadensersatzanspruch zuzusprechen.

Jetzt kommt die spannende Frage zur Lizenz.

Da haben wir die Rechtswidrigkeit. Rechtwidrigkeit reicht allein nicht aus. Es muss die Möglichkeit einer Honorarzahlung nach der Verkehrssitte vorliegen. Ansonsten wäre es eine unverhältnismäßige Einschränkung der Pressefreiheit.

Ein Foto vom Wimbledon-Finale ist gedeckt. Aber in ... löst Lizenz aus.

Zumindest, wenn der Eindruck erweckt wird, dass das Foto mit Billigung erfolgte.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz unterbricht:

Ist falsch.

Der Vorsitzende:

Welche Zeitung würde Honorar zahlen, wenn sie kein Foto vom Brautpaar erhält, sondern ein verdecktes Foto und auf andere Fotos ausweichen muss.

Eine solche Berichterstattung halten wir nicht für lizenzpflichtig.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz aufgeregt:

... Dogmatik. Wenn überhaupt Verträge abgeschlossen werden. Fürbitte für Kinder. Wenn jemand dagegen wäre, schließt es das nicht aus. Auch diese Bereiche sind lizensierungswert.

Beklagtenanwalt Herrmann:

... Lassen Sie sich nicht schocken. Ziehen Sie durch.

Richter Herr Dr. Korte:

Es ist erkennbar, dass das Bild erschlichen ist.

Welche Zeitung würde Lizenz zahlen, wo sie kein Foto vom Bräutigam erhält.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz empört:

Je mehr ich verdeckt fotografiere ..., je verbrecherischer ich vorgehe ... .

Richter Herr Dr. Korte:

Nur der Eindruck ... . Das Foto ist verwackelt. Da gibt es keine Lizenz, sondern eine Geldentschädigung.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz erklärt:

Lafontaine - Mit Satire kann ich die Lizenz umgehen.

Bei vielen Prominenten wird abgeschottet, um eine hohe Lizenz zu erhalten. Haben irgendeinen Informanten in der Kirche. Haben sich die Informationen rechtswidrig erschlichen. Wir wissen es bis heute nicht, wer es war.

Beklagtenanwalt Herrmann:

Es war ein Bildabruf. Weil alle die Hosen voll hatten, haben die nicht gedruckt.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Ich versuche, die Kammer zu verstehen. Weil es kein hochwertiges Material ist, deswegen keine Lizenz?

Herr Amelung ... .

Aus dem Publikum:

Ob Sie mich richtig zitieren, müssen wir diskutieren.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz ist im Redeschwall nicht zu bremsen:

... Göttingen schreibt ... . Zwangskommerzialisierung ... .

Richter Herr Dr. Korte:

Wir haben das alles gelesen. Wir sind doch im Rechtsgespräch.

Aus dem Publikum:

Wenn wir zur Diskussion kommen, würde ich gern nach vorn kommen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz zitiert:

Amelung S. 834, 984

Ihr Ansatz ist falsch.

Richterin Frau Käfer:

Ihr Ansatz, dass es für jedes Bild Geld geben müsste, ist falsch.

Möchte nicht Namen von Prominenten nennen, die alles nur gegen Geld machen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz widerspricht:

Möchte nicht den Herren folgen. Habe das dogmatisch durchdrungen.

In Amerika haben die das komplett.

Wann soll es bei anderen Fällen in Betracht kommen? Fotos müssen schon von Qualität sein?

Richter Herr Dr. Korte:

Es gibt Situationen, wo vernünftige Parteien gerne Lizenzen zahlen. Bei der Werbung ist das so.

Spätestens nach Lafontaine ist klar, Werbung gilt nicht automatisch.

Berichterstattung ist zunächst lizenzfrei.

Nicht eine Redaktion hätte Lizenz gezahlt.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz empört:

Damit geben Sie grünes Licht für die Rechtswidrigkeit.

Da gibt es Geldentschädigungen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Göttingen wegen Abschreckung.

Richter Herr Dr. Korte:

In dieser Situation nicht.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz versteht es nicht:

Rechtswidrig Vorgehende werden bevorzugt. Gerade in diesem Bereich werden Lizenzverträge getroffen. Durch unser Abmahnwesen haben es alle anderen gewusst. Gerade die "Bunte" hat es gewusst.

Richter Herr Dr. Korte:

Steht im Text.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Sie schützen den besonders intelligenten Betrüger.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Für Abschuss zahlt niemand Lizenz.

Eine bedeutende norddeutsche Kammer hat das so entschieden in 324 O 915/06 im Fall Wussow. Rechtswidrigkeit führt nicht automatisch zur Lizenzgebühr.

Der Vorsitzende:

Geldentschädigung, ja. Die Rede des Vaters ist auch ein recht privates Detail.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Es sind Details für 200 Leute.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Haben sogar Spitzel in der Kirche positioniert. Wir fahren hin zu den Orten der Tat. Das hier bin ich.

Alle lachen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

War innerhalb der Mauer dabei.

Überwiegend drei: .... . Schieße die Braut im exclusiven Brautkleid.

Hier kommen so viele Dinge des vorsätzlichen ... .

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

... .

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Nehmen Sie mal den Finger weg. Sie müssen sagen, von wem das Foto ist.

Das Foto muss von außen aufgenommen worden sein.

Es gab keine aktiven Journalisten. Nur der Schwager von Jauch hat fotografiert.

Haben Sie eine Meinung zur Höhe des Schadenersatzes?

Der Vorsitzende:

20.000,00

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Nur wegen diesen zwei Sätzen gehen Sie in die Dritte Instanz?

Richter Herr Dr. Korte:

Es war ein Scherz.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Der große Geldkoffer wird ungefüllt bleiben.

Der Vorsitzende:

Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 12.02.07, Blatt 2 der Akte in Verbindung mit den Schriftsätzen vom 13.0.707 und 16.07.07.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Da steht im Schriftsatz vom 16.07.07 die Klagerücknahme drin.

Richter Herr Dr. Korte:

Begründung.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Es ist eine doppelte Rücknahme. Jetzt nur ein Foto.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz:

Lassen Sie die Kammer entscheiden. Haben es ständig bei den Mandanten so gehabt.

Die Klage kommt nicht aus dem Antrag, sondern aus der Begründung.

Beklagtenanwalt Herr Herrmann:

Zu den Gegebenheiten vor Ort müssen wir umfangreich vortragen.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet: Die Beklagte kann auf den Schriftsatz bis zum 17.08.07 erwidern.

Die Verkündung erfolgt am 21.09.07, 9:55 in diesem Saal..

Beklagtenanwalt Herr Herrmann zum Abschluss:

80 Prozent der Bundesdeutschen vertrauen Günter Jauch. Schon gesehen?

__________________

Nach einer Umfrage genießt Günther Jauch das größte Vertrauen unter Deutschlands Prominenten. Am Ende der Liste stehen Ulla Schmidt, Hartmut Mehdorn und Jan Ullrich.

T.H Unbegreiflich, dass gar kein Richter in dem Ranking auftaucht. Richter Schill?

In der Umfrage der „Bild am Sonntag“ zum Thema „Wem vertrauen die Deutschen?“ landete Günther Jauch auf Platz eins. 76,9 Prozent der Befragten schenken dem Talkmaster demnach prinzipiell Vertrauen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Berliner Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitung.

11.01.08: Urteil: Der Beklagte wird verboten, zwei Fotos der Klägerin zu verbreiten. Die Beklagte wird weiterhin dazu verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 Euro sowie 997,37 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 88 %, die Beklagte 12 %.  Urteil

Franziska van Almsick vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag - Geschäftsmodell Franzi

Die Sache 324 O 616/06 Franziska van Almsick vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag war die Fortsetzung der Verhandlung am 16.02.2007. Wir berichteten.

Beklagtenanwältin legt ein privates Foto vor.

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz: Es sind Fotos aus dem fernsehen.

Beklagtenanwältin: Schmetterlinge in meinem Bauch ... . ... roch er so wahnsinnig.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Haben wir gelesen. Ist doch Kretschmar.

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz: Kommt hier einfach rein Seien Sie ganz vorsichtig.

Beklagtenanwältin: Kammer ... hängt im Internet. Privatbereich. Es gibt die Verlinkung auf die aktiver Seite Saunabad. ... Zunehmend .. .

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz: Haben Sie jemals Bilder mit dem Kind gesehen?

Beklagtenanwältin: Die Dame verwickelt sich nach wie vor in private ... .

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz unterbricht: Darf ich etwas sagen?

Beklagtenanwältin: Sie appelliert an die Kammer, sich von den anderen Fällen zu isolieren.

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz: Es sind Fotos, die Sie hier zeigen. Es sind offizielle Fotos, Shooting-Fotos. Das führt nicht dazu, dass man automatisch in 100 Meter Entfernung fotografiert werden darf. Es ist ein offizielles Foto. Jetzt bin ich dran. Das Foto mit dem Herrn .. . Da ist sie mit Kretschmar. Es war ein Foto-Shooting gemacht worden für den Stern. Die anderen Verlage haben alle bezahlt.

Beklagtenanwältin: Sind Ihnen [Dr. Schertz] nicht af die Schliche gekommen.

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz: Habe keine Lust zum Vergleich.

Der Vorsitzende: Schick, würde ich sagen. Die hier streitgegenständigen Fotos sind geldentschädigungswert wegen der Privatsphäre. Claudia Schiffer mit Kinder. Das sind Bilder, die in das Private hineingehen. Anspruch von 15.000,00 Euro. Ansonsten machen wir Beweisbeschluss.

Richterin Frau Käfer zu Dr. Christian Schertz: Her Dr. Korte will etwas sagen.

Richter Herr Dr. Korte: Es gibt die Verlinkung zu den Sauna-Dorf-Seten als Partnerin. Dass man auch i
reingucken kann ... .

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz unterbricht den Richter. Richter Dr. Korte setzt trotzdem fort: Bin noch nicht fertig. Die Geldentschädigung geht weit runter und tangiert ganz stark gegen Null. Deswegen wird es eine Beweiserhebung geben. Bei den Nutzern entsteht der Eindruck, dass es private Fotos sid. Wir haben eine Blitzerhebung. Hat niemand gesehen das ©. Man erzeug den Eindruck, der Nutzer nimmt teil privat am Leben der Klägerin.

Der Vorsitzende: 15,.000,00. Hier und heute.

Beklagtenanwältin: Bar? 1/4, 3/4 oder 1/3, 2/3. Wir schätzen die Mathematik.

Der Vorsitzende: ... .

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz: Können wir mit Widerruf machen.

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz wird hart angegriffen. Kommerzielle Interessen treffen aufeinander. Beratungspause. Alle - Buske, Käöfer, Dr. Korte - lachen. Ein Anwalt verabschiedet sich mit den Worten: Ich dachte, ich lerne hier etwas. Aber mein Flieger fliegt.

Der Vorsitzende: Nichts gelernt?

Anwalt: Nicht wirklich.

Pause. nach Widereintritt.

Beklagtenanwältin: Der Fall ist außerordentlich Jemand hat gesagt, heraus... . Es ist eine massive Öffnung der Privatsphäre. Wir sind nicht der Meinung, dass Schmerzensgeld abgesagt ist. Wir bitten die Kammer zu entscheiden.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Beschlossen und verkündet: Schriftsatzfristen bis zum 17.08.07. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freutag, den 07.09.08, 9:55, in diesem Saal.

Beklagtenanwältin: Homepage ... .Vorige Woche geahbt. Es ist dienoffizielle Homepage.

Der Vorsitzende: Wir haben viel gelernt.

Almsick-Anwalt Dr. Christian Schertz verlässt im metallgrauem Anzug mit dem Metallkoffer den Gerichtssaal.:

07.09.07 Beweisbeschluss
29.02.08: Verkündung einer Entscheidung am 09.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht.

 

"Animöse" ist eine zu verbietende Beleidigung -   wieder wird ein Blog - http://call-in-tv.(de)/portal.php - platt gemacht; klassischer Stolpe-Fall                     

27.05.08: Das Forum ist ab sofort unter der URL http://www.call-in-tv.net erreichbar, da sich die Fa. CALLACTIVE GMBH die alte URL sprichwörtlich unter den Nagel gerissen hat!

In der Sache 324 O 339/07 Mariam Wimmer vs. Marc Doehler, dem Betreiber des Blogs http://call-in-tv.(de)/portal.php  ging es um die deutsche Sprache und um sehr viel Stolpe.

Die schmutzige Phantasie, das Wort „Animöse” setze sich aus „Animateurin” und einer abwertenden Bezeichnung für die weibliche Vagina (…) zusammen war heute Gegenstrand der Verhandlung vor dem hohen Gericht.

Stolpe musste herhalten. Trotz fast einer Million Treffer bei Google war das Wort "Möse" mir bis heute unbekannt. Bin eben ein Praktiker.

Daniela Aschenbach regte sich seinerzeit darüber auf, und wir fanden im Internet den lustigen Bericht von Steffan Niggenmeier. Wer Daniela Aschenbach nicht kennt, kann sich mal das folgende  Video ansehen.

Miriam Wimmer vom Programm „Money Express” und ClipCharts wehrt sich dagegen, dass ihre Tätigkeit in den Diskussionen auf call-in-tv.(de) Animöse genannt wurde.

Indirekt ging es heute um Sex. Meistens obsiegt Sex bei Richter Andreas Buske, und lässt den Zensurdrang der Hamburger Richter in den Hintergrund treten. Heute hatten es die Richter leicht. Ein hübsches Girl klagte auf Unterlassung wegen Andeutung auf freien, mit jedem gewollten Sex.

Allerdings war auch eine Richterin dabei: Frau Käfer. Sie kann niedlich verklemmt lachen, ihre Mundzüge sind meist traurig: L. Trotz ihres roten Kostüms und nicht selten kurzen Rockes scheint sie auch nicht viel davon zu halten, wenn Mösen und Muschis vor der Kammer verhandelt sind. Verbieten!

Im www.telefonbuch.de habe ich 193 Möse als Familienname gefunden und immerhin zwei Personen mit dem Namen Muschi. Eine heißt sogar Nutte. Immerhin noch eine heißt sogar niedlich Mösenbacher.

Fotze heißt wohl niemand in Deutschland. Schwanz dagegen heißen mehr als 600 Deutsche, allerdings nur 3 heißen Pimmel, dafür 873 Ficker, 12 Schmeichler und 91 Lutscher.

Gefunden habe ich einen Hitler, drei Hotels mit dem Namen "Schweinchen",  275 beim unverfänglichen Namen Höch, 193 Treffer bei Krank und nur 115 bei der Telefonsuche nach dem schönen Namen Jipp.

Was ist mit Mösenbach, Möseberg?

Wahrscheinlich kannten und kennen die Standesbeamten und die Stadtväter nicht die Pressekammer Hamburg.

Was für ein Potential für Klagen, für indirekte Steuereintreibung und Geldumverteilung über die Zensurkammer Hamburg.

 

Bericht - Protokollnotizen "Animöse verbieten!"                    

Der Klägeranwalt und die Anwältin des Beklagten erschienen mit Untervollmachten, welche sie dem Vorsitzenden übergaben. Er las die Vollmachten gründlich durch und begann:

Wir haben den Schriftsatz gestern per Fax erhalten.

Klägeranwalt:

Lesepause oder?

Der Vorsitzende Andreas Buske:

Können Sie entscheiden. Haben den Schriftsatz überflogen. hat keinen Einfluss.

Moniert wird die Eilbedürftigkeit ... . Es ist noch eilbedürftig.

Dann wird gesagt, dass der Begriff in der Form gar nicht so gemeint ist. Haben eine Übersetzungsmaschine angesetzt. Hat aber nichts gefunden.

Auf alle Fälle hinsichtlich der Stolpe-Entscheidung gibt es genügend Ansatzpunkte.

In dieser derben Weise die Klägerin zu bezeichnen, haben wir nicht für gut gefunden.

Deswegen neigen wir dazu, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Anwältin des Beklagten:

Wir haben uns ein Gutachten geholt ... dass diese Endung nicht mit einem anderen Wort zu verwechseln ist. ... wie dieses Wort im Internet-Kontext gebraucht wird.

Das Wort wird sogar geschäftsneutral von Männern gebraucht.

Die Deutungsweise der Klägerin entspricht der von 1960.

Richterin Frau Käfer:

... wenn 1960 der Begriff im Gebrauch war. Mann kennt den Begriff heute nicht mehr.

Anwältin des Beklagten:

Das Wort "geil" zum Beispiel, ist heute nicht mehr negativ.

Richterin Frau Käfer:

Mag ja sein. Aber nach dem Stolpe Urteil ist es möglich. Das reicht.

Anwältin des Beklagten versuchte es intellektuell:

Jedes Wort kann eine Beleidigung sein. Hängt von der Mimik und der Gestik ab.

Hier haben wir es schriftlich.

Weshalb soll ein Wort wegen jeder denkbaren Deutung verboten werden?

RS: Ich dachte an das Wort "Verkehr", der vor meinen Augen gerade ablief. Die beiden Richter, der Klägeranwalt, die Richterin und die Anwälte des Beklagten verkehrten miteinander und Stolpe war dabei.

Werden solche Sätze in Zukunft wegen Stolpes Beteiligung verboten?

Der Vorsitzende:

Über Stolpe kann man lange streiten. Für solche Fälle, wie heute, ist er gerade ideal. In Zukunft kann man es vermeiden.

Die Anwältin des Beklagten verstand wohl Bahnhof:

Das Smile ist doch zu sehen. Es war eindeutig scherzhaft gemeint.

Jedes Wort kann negativ gedeutet werden.

Offensichtlich hat sich die Anwältin zu wenig Gedanken über Stolpe gemacht, über die Vereinnahmung Deutschland Heute durch die früheren DDR-Akteure. Der Klägeranwalt musste es ihr erklären:

Es ist offenkundig.

Die Anwältin des Beklagten:

Ich dachte an Animateur.

Auch sie hatte wohl das Wort "Möse" nicht verinnerlicht und wusste offensichtlich nicht, dass es genügt, wenn nur einige Typen es kennen. Richter Dr. Korte erklärte:

Liegt es fernliegend? Darauf kommt es an.

Die Anwältin des Beklagten:

Ja. Nennen Sie erlaubte Beispiele

Richter Herr Dr. Korte:

Wir können keine Rechtsauskunft geben.

Das ist ein denkbar einfacher Fall für die Anwendung der Stolpe-Entscheidung.

Es ist nicht unsere Aufgabe, andere Wörter vorzuschlagen.

Bei diesem Fall fällt mir nichts ein. Moderateurin?

Die Anwältin des Beklagten glaubt immer noch an ?... :

Ihrer Meinung nach kommt es auf die Endung an? "eu" etwa?

Richter Herr Dr. Korte von Jurist zur Jurist:

Wir haben das nicht zu entscheiden.

Richterin Frau Käfer:

Weil er das wieder verbreiten kann. Kann mir das schlecht vorstellen.

Klägeranwalt:

Weiß ich nicht.

Richter Herr Dr. Korte erklärt die Ausweglosigkeit:

Wir können uns das mit Stolpe nicht anders vorstellen.

Richterin Frau Käfer:

Hat nur Sinn, wenn er das weiter verbreiten möchte.

Die Richter ziehen sich zurück zur Beratungspause. Die Anwälte ebenfalls.

Frau Käfer stolziert inzwischen im roten Kostüm hinter den Richtertisch. Meine Gedanken werden von Stolpe gelenkt.

Der Vorsitzende

Nach Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung werden die Anträge gestellt.

Der Klägervertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Die Beklagtenvertreterin beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Die Anwältin des Beklagten:

Wann?

Der Vorsitzende

Wissen wir nicht. Die Geschäftsstelle ist dann nicht besetzt. Sie können Montag anrufen.

Die Anwältin geht. Der Vorsitzende leise zur Protokollantin:

Es wird ein Urteil.

15:00: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Kommentar zu Animöse ?  Anni Moeuse?             

Kein Wort während der Verhandlung zur Abzocke und der umstrittenen TV-Anmache durch fragwürdige Gewinnversprechen über Telefonkosten.

Wir erfahren dagegen aus dem Internet, dass call-in-tv.(de) von Schließung bedroht ist.

Genauer dazu in http://www.dwdl.de/article/news_11247,00.html

Das Internetforum "Call-in-TV.(de)", das sich kritisch mit Anrufgewinnspielen im Fernsehen auseinandersetzt, ist von der Schließung bedroht. Hintergrund ist eine Klage der Callactive GmbH, die für die Sender Viva, Comedy Central und Nick die Gewinnspiel-Sendungen „Money Express“ und „Quiz Zone“ herstellt. Callactive ist ein Unternehmen der Produktionsfirma Endemol.

... .

Mit dem harschen Vorgehen, das für das Forum existenzbedrohend sein könnte, will das Unternehmen einen geschäftsschädigenden „Gleichklang“ der Vorwürfe mit den Vorgängen in England verhindern, erklärt Mayerbacher dem Medienmagazin DWDL.de. In England hatten Anbieter von Call-In-Sendungen tatsächlich mit fingierten Anrufen gearbeitet, was die Schließung eines Senders und umfangreiche Ermittlungen zur Folge hatte.

Auch dies war während der Verhandlung kein Thema. Jedenfalls die Pseudoöffentlichkeit erfuhr nichts davon.

Es ging allein und lediglich um die Würde von Frau Miriam Wimmer, welche dieses Girl in unseren Augen selbst  in Frage stellt.

Auch zur Entwürdigung der Anrufer selbstverständlich kein Wort seitens der Richter und der Richterin.

Diskussion im Internet


2007 - Anni Möse - Lurusa Gross

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Nennung des Namen des Standesbeamten eines Prominenten, und dass er Cola trinkt, begründet einen Schadensersatzanspruch.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Die Besetzung des Gerichts hat sich geändert. Das hat der Computer noch nicht so richtig gemerkt."

Meldungen des Tages                    

 Anni Möse tritt im Dezember bei Roncalli auf und zeigt Fingerfertigkeiten und Basteleien rund um die Öse

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.03.08

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