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Bericht
Hanseatisches Oberlandesgericht
Zivilsenat 7
Sitzung, Dienstag, den 22. August 2006

Rolf Schälike - 04.09.2006

Auch für diesen Bericht gilt,  wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 22.08.2006

Öffentlichkeit

Wieder einmal war die Terminrolle des OLG aufschlussreicher als die der Pressekammer des Landgerichts.

Wir konnten erfahren, dass Prof. Dr. Ekkehard Wenger Berufung eingelegt hat gegen die Versuche des Herrn Schrempp von DaimlerChrysler, dem Professor mit Hilfe der Pressekammer Hamburg Vorschriften im Sprachgebrauch zu machen. Wir berichteten. Die Verhandlung in Sachen 7 U 38/06 (324 O 714/05) fiel heute aus. Die Richterin Dr. Raben war nicht verpflichtet, mir, der Pseudoöffentlichkeit mitzuteilen, dass es einen neuen Termin geben wird.

An beiden Prozessen war die Öffentlichkeit wenig interessiert. Sie verlässt sich auf Urteilsbegründung und Kommentare beteiligter Parteien.

Anwesend waren zwei Programmierer, Herr Freiherr v. Gravenreuth, welcher im Syndikus-Prozess  den Anwalt gespielt hatte und im zweiten, dem Heise-Prozess, als Zeuge für Dolzer zur Verfügung stehen wollte. Weil das Gericht seine Zeugenaussage für nicht entscheidungswichtig hielt, gehörte er gegen Ende der Verhandlung zur interessierten Öffentlichkeit.

Dazu war auch ich anwesend in meiner Funktion als Störglied.

 

Verkündungen

Eine halbe Stunde nach Beendigung der Verhandlung wurde das Urteil gegen Heise verkündet.

Heise-Anwalt Smid war erstaunt: "Mich beunruhigt, dass es nur eine halbe Stunde dauert."

Seine juristischen und fachlichen Argumente waren der Kammer, wie sie einräumte, neu.

Sie haben sich sehr intensiv vorbereitet, begründete die Vorsitzende die kurze Denkzeit. Auch die schriftliche Begründung käme noch diese Woche.

Zur Urteilsverkündung war weder der Heise-Anwalt Herr Smid anwesend noch die Dolzer-Partei.

Die Vertreter von Heise jedoch blieben und hörten eine halbe Stunde mit mir zusammen das Urteil.

Nicht verwunderlich. Anwalt Syndikus sowie Anwalt Freiherr v. Gravenreuth vertreten alte Positionen in den neuen Medien.

 

Aus einer Mücke einen Elefanten machen

oder

Maschinenstürmer unter sich

oder

Vorbereitung eines Überwachungsstaates

Urteil   Urteil (pdf - 2 Mb)

Beteiligte

Im Berufungs-Verfügungsverfahren - Universal Boards GmbH & Co. KG (Dolzer) vs. Heise (7 U 50/06 [324 O 721/05]) stießen verschiedene Interessen gegeneinander.

Universal Boards GmbH & Co. KG (Dolzer), welchem der Verkauf von Trojanern vorgeworfen wird, wurde vertreten von Anwalt Bernhard Syndikus sowie Anwalt Freiherr von Gravenreuth, welchem eine kritische Site gewidmet ist. [Für die Richtigkeit der dortigen Aussagen möchte ich nicht haften. Zumindest ist die Seite interessant.] Neben Anwalt Syndikus stand ein Herr am Anwaltstisch, dessen Name die Richter nichts anging, dessen Name unbekannt blieb. Anwalt Syndikus erklärte, er helfe mir nur. Der unbekannte Herr durfte auch sprechen.

Der Heise-Verlag, ein kommerzielles Unternehmen, versucht, unter Einhaltung der Gesetze, auf dem Neuen Markt Geld zu verdienen. Am Prozess nahmen teil der Anwalt Jörg F. Smid, Herr Jörg Heidrich, Justiziar des Unternehmens sowie Herr Holger Bleich,  c't Redakteur.

Anwalt Jörg F. Smid ist in sich widersprüchlich, behandelt lediglich juristische Fragestellungen.

So obsiegte Heise-Anwalt Smid auch gegen Google und hatte kein Problem damit, dass Google ungefähr 4000 Zensoren einstellen müsste, wie in China. -> Bericht - Sitzung am 19.05.2006 FAZ vs. Google.

Auch damit, mich abzumahnen, hätte Anwalt Smid offensichtlich kein Problem. Am 29.06.2006 schrieb er mir :

Unser Mandant hat uns ausdrücklich gebeten, Sie nicht förmlich abzumahnen, sondern Sie mit diesem Schreiben lediglich aufzufordern, die weitere Verbreitung des fraglichen Artikels unverzüglich einzustellen. Unser Mandant hofft, dass sich die Angelegenheit auf diese Weise erledigen lässt.

Dem Mandanten, FAZ-Redakteur Volker Zastrow, gebührt Dank. Trotzdem setzte Anwalt Smid durch, dass der admin-c für Inhalte haftet, jetzt Google Zensoren einsetzen muss.

Richterin Frau Dr. Raben ist hinlänglich bekannt als juristische Unterstützerin umstrittener Urteile der Pressekammer Hamburg.

Richterin Frau Lemcke und Richter Herr Meyer traten kaum in Erscheinung.

Die Ideologie:

Anwalt Bernhard Syndikus sprach von unzulässiger Anonymität im Internet. Demgemäß sollten die Störer haften. Außerdem warf er Heise vor, auch Spaß am Stänkern zu haben.

Die Vertreter von Heise wiesen auf die bei 200.000 Beiträge im Monat technische Unmöglichkeit einer Kontrolle aller Forum-Beiträge hin sowie auf die juristische Problematik.

 

Sitzungsverlauf

Siehe auch Bericht von Heise -> http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben:

Wir verhandeln die hoch umstrittene Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Es sei Neuland.

Aus Anlage 5 des Antragstellers ergibt sich folgendes:

- Am 05.08.2005 um 16:12 wurde ein Beitrag des Heise-Verlages ins Netz gestellt. Dem gemäß lieferten die Forum-Teilnehmer Beiträge.

- Um 20:57 gab es einen Hinweis des Antragstellers. Daraufhin wurde der gesamte Thread gelöscht. 23:16 waren alle Beiträge entfernt.

- Am 08.08.2005 wurde abgemahnt. Laut Antrag handelte es sich um 700 Beiträge. Eine weitere Löschung erfolgte.

Dies sei schlicht der Antrag ....

Von diesen Fakten wollen wir ausgehen.

Haftet der Betreiber für Inhalte?

Schlicht und einfach: Hier handelt es sich um einen Eingriff in den Gewerbebetrieb.

Generell geht es um § 6 sowie § 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV),

§ 6
Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereit halten, nach diesem Staatsvertrag oder den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 7 bis 9 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach diesem Staatsvertrag oder den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 7 bis 9 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.

§ 9
Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um diese Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

gemäß dem keine Haftung von Betreibern besteht.

Diese Tatsache schließt nicht aus, dass eine Haftung besteht aus anderen Voraussetzungen.

Bei diesen Foren verhält es sich anders als bei Zeitungen. Zum Zeitpunkt des Ins-Netz-Stellens besteht kein Wissen über den Inhalt.

Muss aber nicht so sein, dass der Betreiber nicht für den Inhalt steht.

Zu diesem Fall gibt es eine Parallele: Live-Sendungen im Fernsehen. Bei der Panorama-Entscheidung wurde darauf abgehoben, ob es eine Distanzierung gegeben hatte. War nicht nötig gewesen.

Die Panorama-Entscheidung ist jedoch so richtig nicht.

Man kann doch ein Medium betreiben, welches nicht ständiger Kontrolle bedarf.

Zweite Frage: Wenn etwas steht - besteht in diesem Falle eine Kontrollpflicht des Betreibers nach verletzende Äußerungen zu sehen. § 9.1 des Mediendienstestaatsvertrags.

Wir haben einen Markt der Meinungen.

Wenn konkrete Verletzungsgefahr besteht, kommt auch die Überwachungspflicht zum Tragen, oder wenn der Forenbetreiber selbst einen solchen Beitrag provoziert hat.

Darauf kommt es hier nicht an.

Doch wenn viele gravierende Beiträge kommen, besteht Pflicht zu kontrollieren. Ständig gingen massenhaft während der ersten drei Stunden Beiträge ein.

Mit der Kontrolle gibt es Schwierigkeiten. Diese muss man jedoch hinnehmen zum Schutz des Verletzten.

Man kenne zwar die E-Mail-Adresse. Jedoch nicht in Deutschland.

Es gab massenhafte Verletzungen. Um die 700. Das ist sehr viel.

Dass von Hand geprüft wird, nicht mit Filtern, muss man hinnehmen. Ansonsten hat man das Forum zu schließen.

Die Beiträge herauszufinden, war kein all zu großer Aufwand.

Kommen zu diesem Ergebnis auf einem anderen Weg.  Ausgleich zwischen Medien und den Verletzten.

Einzelfälle sind immer schwierig.

Immer müssen wir abwägen.

Anwalt Syndikus:

E-Mail-Adressen helfen nicht. Diese sind beliebig zu erzeugen.

Wirklich erreichbar ist nur der Störer.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Ist mir bekannt.

Anwalt Smid:

Das sei unerheblich. Es gebe einen Punkt. Nach dem Löschen am 05.08.05 13:16 kam angeblich die gleiche Äußerung.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Entnehme dies aus dem Heise-Schreiben - ASt 4, Seite 5: Der Abmahner hat keinen monierten Beitrag genannt, danach haben wir gesperrt.

Die Foren sind über das Wochenende offen. So kann man auch die Forderung stellen, auch an Wochenenden zu prüfen.

Anwalt Smid:

{Den Vorwurf, Heise-Forum sei] ein Ziel gerichtetes Forum für rechtswidrige Äußerungen, können wir [außer Acht] lassen.

Zu Spitzenzeiten haben wir sechs Einträge pro Sekunde.

Es gibt keine Täter-Teilnehmer-Haftung.

Es gibt die Störungshaftung von Prüfungspflichtigen.

Vorab kann es keine geben. Da haben wir die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts.

Wenn auf einen Hinweis sofort eine Beseitigung erfolgt, gibt es keine Rechtsverletzung, .

Danach bleibt es dabei, dass kein Rechtsverstoß vorlag. Es besteht keine Wiederholungsgefahr.

Sie, Frau Raben - sagen, kann ja wieder passieren. Deswegen bestehe Überwachungspflicht, d.h. eine Erstbegehungsgefahr.

Diese Erstbegehungsgefahr kann es jedoch nicht geben.

Der Gesetzgeber hat im den § 6 sowie 8 Abs. 2 [die Bedingungen formuliert].

§ 8
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

Diensteanbieter sind für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung, die allein dem Zweck dient, die Übermittlung der fremden Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie

1. die Information nicht verändern,

2. die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten,

3. die Regeln für die Aktualisierung der Informationen, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten,

4. die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigen, und

5. unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.

§ 7 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

Es geht um die grundsätzliche Wertungsentscheidung. Es gibt keine Überwachungspflicht.

Es gibt Artikel Artikel 5 des Grundgesetzes. Dazu existiert das Grundrecht des Antragstellers.

In diesem Fall hat die Kenntnis [nicht zur Folge, in Zukunft zu kontrollieren].

So etwas können Sie als Richter nicht postulieren.

[Laut Gesetz] gibt es keine Überwachungspflicht.

Filter funktionieren nicht laut Aussage des Düsseldorfer Gerichts. [Die haben gesagt], wenn bekannt, dann muss sofort entfernt werden.

Düsseldorf: [Anspruch bestehe nur] sobald der Betreiber nicht löscht, nicht ausreichend Rechnung trägt. Der Schutz des Betroffenen erfolgt zunächst durch [Schutz] vor dem Täter, dem Beteiligten. Doch die Störerhaftung darf nicht überdient werden.

Der Tenor des Landgericht-Urteils:

Wenn eine Überprüfungspflicht bejaht wird, dass der Provider eine Pflicht hat, die er nicht erfüllen kann, dann .. .

[Es wird argumentiert]: Ihr verdient ja Geld damit im Gegensatz zu den Privaten.

Das erste Urteil des OLG Düsseldorf war gerichtet gegen einen privaten Anbieter.

Ein gewerblicher Anbieter hat mit Geld zu tun.

Mit dem Eintrag in das Heise-Forum wurde kein Geld verdient. Heise hat an rechtswidrigen Einträgen nicht partizipiert. Verdient damit auch kein Geld.

Habe ich kein Recht verletzt, gibt es auch keine Überwachungspflicht.

Der Provider unterliege keiner allgemeinen Überwachungspflicht, sofern der Beitrag entfernt ist.

Aufrufe zum Downloaden gab es in den einzelnen Beiträgen nicht, abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen.

Hier wird deutlich: Sie können den Tenor nicht derart formulieren, dass verboten wird ... .

Es fehle die Erstbegehungsgefahr.

Die User kontrollieren sich gegenseitig.

Sie verlagern, vollständig [auf den Provider].

Wir reden hier über Störerhaftung. Hier gibt es keine Störerelemente.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Es existiert die Rolex-Entscheidung. Das subjektive Element in der Störerhaftung. Im Versteigerungshaus ist es leichter.

Bei Heise kann den Aufruf jeder anders formulieren.

Heise-Anwalt Smid:

Das ist unmöglich [automatisch zu kontrollieren]. Bei der Versteigerung muss ich "Rolex" schreiben. Bei Foren ist es intellektuelle Arbeit.

 [Die Frage:] Müsst ihr bei 200.000 Einträgen im Monat überwachen?

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Nicht alle Einträge.

Heise-Anwalt Smid:

Wenn der Thread gelöscht wird, ist es geschehen. Habe jedoch immer noch 200.000 Einträge im Monat. Wenn ich dem Senat folge, bin ich bei der Kontrolle von 200.000 Einträgen.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Dass Filter eingebaut werden müssen, habe ich nicht gesagt.

Dies ist für mich jetzt neu [mit den 200.000].

Heise-Anwalt Smid:

Wo ist die Abgrenzung? Sie eröffnen ...

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Es soll nicht kontrolliert werden, wo irrsinniger Weise etwas 'reingestellt wird. Kontrolliert werden müssen nur Ihre Threads.

Heise-Anwalt Smid:

Die Unterlassung kann nicht einen Thread erlauben, den anderen nicht.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Möglicher Weise ja.

Heise-Anwalt Smid:

Ich habe nicht die Arbeit, das zu begründen.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Sie hatten ja gefunden, [was zu löschen war]. Also ist es möglich gewesen.

Herr Heidrich:

In jedem Forum können Sie das schreiben. Zum Beispiel im Forum "Recht" oder "Politik".

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Das ist auf diese Art nicht dargelegt worden. Wir sind keine Foren-Nutzer. Kennen das [Heise-Forum] nicht. Vielleicht ... . Verstehe dies jetzt das erst Mal.

Heise-Anwalt Smid:

Nun zur Verbreitung am 8. [Mai]

Am Morgen des Achten wurde durchsucht.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Kann man kaum anders verstehen.

Im Schreiben steht: Als Zeichen des Entgegenkommens haben wir alles gelöscht, wo zum Download aufgerufen wurde.

Anwalt Syndikus:

06.08.05 17:10 Finde das Teil "Klasse. Empfehle zum Runterladen."

Heise-Anwalt Smid:

Nichtsdestotrotz.

Anwalt Syndikus:

Am 06.08.05 waren wieder neue drin.

Auch wenn Sie sofort gelöscht haben, wurden immer wieder neue Einträge hinzugefügt. 700. Nicht alle verletzend. Ich denke, wenn ein Thread aufgebaut wird, können wir das überhaupt nicht kontrollieren. Es geht um das Verschulden.

Der springende Punkt ist die Frage mit der Mail-Adresse.

Hostadresse plus Name kann ein Fantasiename sein. Damit verbleibt lediglich der Antragsgegner.

Zur Überwachung am Wochenende:
Beiträge erscheinen auch am Wochenende. Da sitzt also jemand, ist redaktionell da. Kann ja nicht so laufen das Forum, allein schon wegen der Technik.

Kann nicht sein.

Heise-Anwalt Smid:

Wenn was kaputt geht, dann piept es.

Anwalt Syndikus:

Online-Sportwette. Wenn Sie draufklicken, werden Umsätze generiert.

Kriegt Provision für Anzeigen. Damit wird, wie auch immer Geld verdient.

Der Gesetzgeber wollte, dass der Betreiber haftet, wenn er es weiß. Doch hier habe ich eine anonyme Masse. Damit umzugehen, muss der Betreiber lernen.

Der Gesetzgeber wollte nicht zwei Haftungspersönlichkeiten haben.

Hier den Anonymus, [dort den Betreiber].

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Da muss der Betreiber prophylaktisch haften. Wir können keine nicht vollstreckbaren Titel haben.

Anwalt Syndikus:

Wo vorsehbar ist, dass ein paar über die Stränge schlagen, [da muss kontrolliert werden].

Wie Herr Heidrich sagte, man kann nicht verlangen, dass der Verletzte jeden Morgen kontrolliert.

Heise-Anwalt Smid:

Ein Forum hat 30 Threads.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Hat das ein Forum?
Verwandte Themen?

Heise-Anwalt Smid:

Kann nur anregen, sich das anzusehen.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Ein Forum oder ein Thread?

Ein Forum hat mehrere Threads. Ich muss es nur verstehen.
Wir haben alles auch bei uns.

Heise-Anwalt Smid:

Kann demonstrieren. Habe einen Laptop dabei.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Hängt an diesem Forum.

Heise-Anwalt Smid:

Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg wollte keiner riskieren, ein Forum zu eröffnen.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

So weit war ich [von der Wirklichkeit] nicht entfernt.

Zum konkreten Beitrag. Ein einzelnes Forum hat tausende Threads.

Anwalt Syndikus:

Baut sich über Jahre hinweg auf.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Uns geht es um dieses Forum. Nicht, dass alle Foren durchgewühlt werden.

Im Grunde genommen sind wir nicht vom ganz Falschen ausgegangen.

Anwalt Syndikus:

Meine, der Verletze muss nicht ständig gucken.

Heise-Anwalt Smid:

Ist erst am Freitag Abend entfernt worden.

Bei den Wochenenden sind wir im Wettbewerbsrecht großzügiger, wenn es am Montag 'rausgeschmissen wird.

Damit ist die Überwachungspflicht erfüllt worden.

Es ist das Wochenend-Problem.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Ist doch ein Wochenend-Vergnügen. Ein sportliches Vergnügen.

Besonders nahe liegend, dass gerade das Wochenende ... .

Heise-Anwalt Smid:

Am Wochenende liegen die Leute am Strand.

Anwalt Syndikus:

Am Wochenende möchten die Leute was zum Spielen haben.

[Denken Sie anders], oder müssen Sie den Beitrag halt erst Montag reinsetzen.

Beratungspause. Die Parteien gehen aus dem Saal.

Heise-Anwalt Smid:

Wir haben den Chef vom Dienst und seine eidesstattliche Versicherung von Herrn Holger Bleich. Herr William hat gesagt, dass es keine  Aufrufe zum Downladen gab.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Wir haben das ins Protokoll aufgenommen. Haben es verstanden.

Anwalt Syndikus:

Wir haben Beweise. Glaubhaft macht die eidesstattliche Versicherung nichts.

Sie müsse es genauer darstellen, was Sie mit 'Runterladen bezeichnet haben.

Inwieweit ist es dem Störer zuzumuten, Störungen zu vermeiden.

Vorsehhaftigkeit.

Nur darauf kommt es an.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Ja.

Anwalt Syndikus:

Wir stellen den Antrag etwas anders.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Ihr Antrag war nicht schlecht formuliert.

Anwalt Syndikus:

Möchte nicht am Landgericht sitzen bleiben.

Nicht auf irgendwelchen Foren "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner"

Die letzten drei Zeilen fallen weg.

Das "insbesondere" ist keine Einschränkung.

Richter Herr Lemcke:

Wir lieben Insbesondere-Anträge überhaupt nicht.

Anwalt Syndikus:

In München lieben sie diese gerade.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Antragsteller nimmt den Antrag zurück und formuliert diesen wie folgt:

Es wird untersagt, im Zusammenhang mit der Meldung vom 05.08.2005 unter der Überschrift "Der Anbieter verteilt Trojaner" im Internet an der Verbreitung von Leserkommentaren mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß aufgerufen wird, ...insbesondere k.exe so viel wie möglich von den Servern des Antragstellers downzuloaden, um den Antragsteller in die Knie zu zwingen und .... Download-Angebot zu ändern.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Einschränkung auf das konkrete Forum.

Heise-Anwalt Smid:

Da könnten wir filtern, wenn es um Programmcodes geht. Aber diese Formulierung kann genau so wenig gefordert werden.

k.exe zu filtern bringt nichts. Der Antragsteller verbreitet dieses Programm.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Soll der Antrag so kompliziert sein, wie er ist? Wollen Sie darauf bestehen?

Skript zu verbreiten?

Heise-Anwalt Smid:

Download, Papierkorb, wieder download.

Richter Herr Meyer:

Dieses Script ...

Anwalt Syndikus:

Wenn das Script anders eingestellt wird.

Heise-Anwalt Smid:

Wir benötigen ein Urteil, weil das Landgericht Hamburg ein Urteil in die Welt gesetzt hat.

Wenn er den Antrag so stellt, haben wir die Bestimmtheitsproblematik nicht mehr.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg kann nicht so in der Welt stehen.

Helfer von Anwalt Syndikus:

.....

Heise-Anwalt Smid:

In welcher Funktion tritt der Herr jetzt auf?

Anwalt Syndikus:

Weiß nicht, was Sie wollen.

Heise-Anwalt Smid:

Der Berufung soll stattgegeben werden.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Die Entscheidung wird am Schuss der Sitzung in etwa einer halben Stunde verkündet.

Der Streitwert wird festgelegt auf 30.000,00 EUR.

Heise-Anwalt Smid:

Es beunruhigt mich die halbe Stunde.

Nach einer halben Stunde. Herr Anwalt Smid ist nicht mehr anwesend. Die Klägerpartei ebenfalls nicht.

 Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Dem Beklagten wird untersagt, im Zusammenhang mit der Meldung vom 05.08.2005 unter der Überschrift "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner" im Internet mitzuwirken an der Verbreitung von Leser-Kommentaren, in welchen wörtlich oder sinngemäß aufgerufen wird, ... insbesondere k.exe so viel wie möglich von den Servern des Antragstellers down zu loaden, um den Antragsteller "in die Knie zu zwingen" und [ihn zu zwingen sein] download-Angebot zu ändern. [kein wörtliches Zutat, lediglich meine Notizen].

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Urteil   Urteil (pdf - 2 Mb)  Heise Kommentar

Nachtrag:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=80505

verfasst am: 23.08.06, 14:47    Titel: Neues Urteil zur Forenhaftung 
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060822_hansolg.htm#Aus_der_M%FCcke_einen_Elefanten_machen
Der Verlauf der Verhandlung wird IMO im wesentlichen richtig wiedergegeben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

 

Bernhard Syndikus vs. Spiegel TV

22.08.06: Die Sache Bernhard Syndikus vs. Spiegel TV war eklig, unangenehm und schlüpfrig. (7 U 12/06 / 324 O 899/04))

Habe keine Lust zu berichten.

Wünscht sich jemand den Bericht, bitte an mich mailen. In einem solchen Falle werde ich mich zu überwinden versuchen.

31.08.06: Bin leider mit Wünschen überhäuft worden, habe es noch nicht gelernt, meine Versprechen nicht zu halten.

Einfach mache ich es mir. Knalle für Euch ins Internet einfach meine Notizen.

Auf der Seite von Syndikus gab es drei Herren. Der Kläger Bernhard Syndikus persönlich. Sein Anwalt  Freiherr v. Gravenreuth, dazu Alexander Kleinjung würde ich behaupten. Lege nicht meine Hand dafür ins Feuer.

Spiegel TV wurde vertreten von Anwalt Christoph W.L. Engeler.

Die Sitzung eröffnete Herr Freiherr v. Gravenreuth:

Es geht nur um eine Geldentschädigung. Die Anklageschrift ist erstellt und vorgelegt am 05.08.2006.

Im November gab es eine Anklage.

Können berichten.

Frau Vorsitzende Dr. Raben:

Das ist nicht der Ort für Sie als Angeklagter. Sie sind hier aber Kläger.

Entsprechen die Vorwürfe der Wahrheit, kommt eine Geldentschädigung nicht in Betracht.

Der Kläger hat nicht pauschal, sondern substantiiert vorzulegen, was falsch ist.

Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:

Die Klage ist noch nicht zugelassen.

Frau Vorsitzende Dr. Raben:

Das ist Parteivortrag.

Wollen Sie jetzt schon Entschädigung, wo Ihre Unschuld noch nicht geklärt ist, müssen wir in die Beweisaufnahme gehen.

Sobald bestritten wird, können wir aussetzen. Sie haben jedoch noch nicht bestritten.

War nicht auf diesen Inseln etc.

Die Indizien sind richtig. Ob diese zutreffen, wissen wir nicht.

Der Unterlassungsanspruch ist gebilligt worden. Die Beklagten sind nicht in Berufung gegangen.

5.000,00 EUR Entschädigung wäre der Minimalbetrag.

Sie alle drei sollten nachdenken.

Beratungspause.

Die Klägerseite ist aus dem Saal gegangen, um nachzudenken, ob auf eine Entscheidung verzichtet werden kann.

Nach der Pause.

Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:

Es geht nicht darum, ob schuldig oder nicht schuldig.

Bin vor der Kamera abgeführt worden, wie ein Verbrecher.

Es geht um die Bilder, nichts anderes.

Frau Vorsitzende Dr. Raben:

Wenn wir feststellen, die Vorwürfe sind berechtigt, besteht öffentliches Interesse.

Zweitens. Es geht um die Grenze zur Geldentschädigung. Die wird nicht überschritten.

Wie haben da die Lebach-Grenze.

Wenn der Anwalt das wirklich gemacht hat, muss es für einen Rechtsanwalt diese Grenze geben.

Er kann Unterlassung fordern, aber keine Geldentschädigung.

Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:

Da gibt es ein Loch. Klage dann nicht in diesem [prozessualen] Fenster.

Frau Vorsitzende Dr. Raben:

Bei Lebach ging es um Bilder, welche später veröffentlicht worden sind.

Sie haben ja einen Unterlassungsanspruch.

Darüber darf nicht berichtet werden.

Richter Herr Meyer:

Wir würden ausgehen von der zivilprozessualen Wahrheit.

Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:

Da wäre ja der Geldentschädigungsanspruch verjährt.

Die Aufnahme stammt aus dem Jahre 2004.

Die Verhandlung wird stattfinden nicht vor 2007.

Das Urteil ist zu erwarten Ende 2007 oder Anfang 2008.

Frau Vorsitzende Dr. Raben:

Entweder machen wir Beweisaufnahme oder wir setzen aus.

Ob sich das für 5.000,00 EUR [lohnt], müssen Sie entscheiden.

Bestritten haben Sie nur sehr pauschal.

Die Verspätungsrüge bleibt aus.

Er kann das behaupten, doch es kommt darauf an, wie wir entscheiden.

Da gibt es Zeugen.

Auch die so genannten Mittäter.

Worauf es ankommt, Sie wissen ja..

Danach wird die Schriftsatzfrist festgelegt.

Die Formalien der Berufung sind als gewahrt anerkannt worden.

Die Klage wurde am 16.04.2006 erstellt.

Hilfsweise wird Revision beantragt.

Der Klägervertreter wurde darauf hingewiesen, dass bisher nicht substantiiert bestritten worden ist.

Beschlossen und verkündet:

Dem Kläger wird nachgelassen, auf Grund der heutigen Hinweise dem Gericht weiter bis zum 19.09.06 vorzutragen.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist festgesetzt auf den 10.10.2006, 10:00.

So, meine Lieben, das war der Sch... .

Kann mit jemand erklären, worum es ging?

17.10.06: Urteil 7 U 12/06: Auf Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts, Zivilkammer 24, vom 5. Januar 2006 - 324 O 899/06 - bezüglich der Ziffern II. und IV. des Ureiltenors abgeändert.

Soweit der Kläger Zahlung eines "Schmerzensgeldes" begehrt, wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen der Kläger zu 1/12 und die Beklagte zu 11/12.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Aus den Gründen:

Prozessual ist davon auszugehen, dass der Kläger die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat.

Haben inzwischen die streitgegenständliche SpiegelTV-Sendung gefunden mit Syndikus in Handschellen und einigen Schreiben des Klägers: de.youtube.com / watch?v=Wc7l11gbmVo.

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Linkauswahl zum Anwalt Freiherr von Gravenreuth und Syndikus:

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 26.05.08
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