Bericht
Hanseatisches Oberlandesgericht
Zivilsenat 7
Sitzung, Dienstag, den 22. August 2006
Rolf Schälike - 04.09.2006
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle
anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht
unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was
hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft
verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen.
Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein
weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht
lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen
Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen
stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann
ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter
werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was
merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden.
Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
->
Terminrolle 22.08.2006
Öffentlichkeit
Wieder
einmal war die
Terminrolle des OLG aufschlussreicher als die der Pressekammer des
Landgerichts.
Wir konnten erfahren, dass Prof. Dr. Ekkehard Wenger
Berufung eingelegt hat gegen die Versuche des Herrn
Schrempp von DaimlerChrysler, dem Professor mit Hilfe der Pressekammer
Hamburg Vorschriften im Sprachgebrauch zu machen. Wir
berichteten. Die Verhandlung in Sachen 7 U 38/06
(324 O 714/05) fiel heute aus. Die Richterin Dr. Raben war nicht
verpflichtet, mir, der Pseudoöffentlichkeit mitzuteilen, dass es einen
neuen Termin geben wird.
An beiden Prozessen war die Öffentlichkeit
wenig interessiert. Sie verlässt sich auf Urteilsbegründung und
Kommentare beteiligter Parteien.
Anwesend waren zwei Programmierer, Herr Freiherr v. Gravenreuth,
welcher im Syndikus-Prozess den Anwalt gespielt hatte und im zweiten, dem
Heise-Prozess, als Zeuge für Dolzer zur Verfügung stehen wollte. Weil das
Gericht seine Zeugenaussage für nicht entscheidungswichtig hielt, gehörte er
gegen Ende der Verhandlung zur
interessierten Öffentlichkeit.
Dazu war auch ich anwesend in meiner Funktion
als Störglied.
Verkündungen
Eine halbe
Stunde nach Beendigung der Verhandlung wurde das Urteil gegen Heise verkündet.
Heise-Anwalt Smid war
erstaunt: "Mich beunruhigt, dass es nur eine halbe Stunde dauert."
Seine
juristischen und fachlichen Argumente waren der Kammer, wie sie
einräumte,
neu.
Sie haben sich sehr intensiv vorbereitet,
begründete die Vorsitzende die kurze Denkzeit. Auch die schriftliche
Begründung käme noch diese Woche.
Zur Urteilsverkündung war weder
der Heise-Anwalt Herr Smid anwesend noch die Dolzer-Partei.
Die Vertreter von Heise jedoch blieben und
hörten eine halbe Stunde mit mir zusammen das Urteil.
Nicht verwunderlich. Anwalt Syndikus sowie
Anwalt Freiherr v. Gravenreuth vertreten alte Positionen in den neuen
Medien.
Aus einer Mücke einen Elefanten machen
oder
Maschinenstürmer unter sich
oder
Vorbereitung eines Überwachungsstaates
Urteil
Urteil (pdf - 2 Mb)
Beteiligte
Im Berufungs-Verfügungsverfahren - Universal Boards GmbH & Co. KG (Dolzer)
vs. Heise (7 U 50/06 [324 O 721/05]) stießen verschiedene Interessen
gegeneinander.
Universal Boards GmbH & Co. KG (Dolzer),
welchem der Verkauf von Trojanern vorgeworfen wird, wurde
vertreten von Anwalt Bernhard
Syndikus sowie Anwalt
Freiherr von Gravenreuth, welchem eine kritische
Site gewidmet ist. [Für
die Richtigkeit der dortigen Aussagen möchte ich nicht haften.
Zumindest ist die Seite interessant.] Neben Anwalt Syndikus stand ein Herr am
Anwaltstisch, dessen Name die Richter nichts anging, dessen Name
unbekannt blieb. Anwalt Syndikus erklärte, er helfe mir nur. Der
unbekannte Herr durfte
auch sprechen.
Der Heise-Verlag, ein kommerzielles
Unternehmen, versucht, unter Einhaltung der Gesetze, auf dem Neuen Markt Geld zu verdienen.
Am Prozess nahmen teil der Anwalt
Jörg F. Smid, Herr
Jörg Heidrich,
Justiziar des Unternehmens sowie Herr
Holger Bleich, c't Redakteur.
Anwalt Jörg F. Smid ist in sich widersprüchlich, behandelt lediglich juristische Fragestellungen.
So obsiegte Heise-Anwalt Smid auch gegen Google und hatte kein
Problem damit, dass Google ungefähr 4000 Zensoren einstellen müsste, wie
in China. ->
Bericht - Sitzung am 19.05.2006 FAZ vs. Google.
Auch damit, mich abzumahnen, hätte Anwalt Smid
offensichtlich kein Problem. Am 29.06.2006 schrieb er mir :
Unser Mandant hat uns
ausdrücklich gebeten, Sie nicht förmlich
abzumahnen, sondern Sie mit diesem Schreiben lediglich aufzufordern, die
weitere Verbreitung des fraglichen Artikels unverzüglich einzustellen.
Unser Mandant hofft, dass sich die Angelegenheit auf diese Weise
erledigen lässt.
Dem Mandanten, FAZ-Redakteur Volker Zastrow,
gebührt Dank. Trotzdem setzte Anwalt Smid durch, dass der admin-c für
Inhalte haftet, jetzt Google Zensoren einsetzen muss.
Richterin Frau Dr. Raben ist
hinlänglich bekannt als juristische Unterstützerin umstrittener
Urteile der Pressekammer Hamburg.
Richterin Frau Lemcke und Richter
Herr Meyer traten kaum in Erscheinung.
Die Ideologie:
Anwalt Bernhard Syndikus sprach von
unzulässiger Anonymität im Internet. Demgemäß sollten die Störer haften.
Außerdem warf er Heise vor, auch Spaß am Stänkern zu haben.
Die Vertreter von Heise wiesen auf die
bei 200.000 Beiträge im Monat technische Unmöglichkeit einer Kontrolle
aller Forum-Beiträge hin sowie auf die juristische Problematik.
Sitzungsverlauf
Siehe auch Bericht von Heise ->
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116
Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben:
Wir verhandeln die hoch umstrittene
Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Es sei Neuland.
Aus Anlage 5 des
Antragstellers ergibt sich folgendes:
- Am 05.08.2005 um 16:12 wurde ein Beitrag
des Heise-Verlages ins Netz gestellt. Dem gemäß lieferten die Forum-Teilnehmer
Beiträge.
- Um 20:57 gab es einen Hinweis des
Antragstellers. Daraufhin wurde der gesamte Thread gelöscht. 23:16 waren
alle Beiträge entfernt.
- Am 08.08.2005 wurde abgemahnt. Laut Antrag
handelte es sich um 700 Beiträge. Eine weitere Löschung erfolgte.
Dies sei schlicht der Antrag ....
Von diesen Fakten wollen wir ausgehen.
Haftet der Betreiber für Inhalte?
Schlicht und einfach: Hier handelt es sich um
einen Eingriff in den Gewerbebetrieb.
Generell geht es um § 6 sowie § 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV),
§ 6
Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit
(1) Diensteanbieter sind für eigene
Informationen, die sie zur Nutzung bereit halten, nach diesem
Staatsvertrag oder den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 7 bis 9
sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten
Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf
eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung
oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach diesem Staatsvertrag
oder den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der
Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 7 bis 9
unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des
Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
§ 9
Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde
Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich,
sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen
Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von
Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt
sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information
offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um
diese Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald
sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der
Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
gemäß dem keine Haftung von Betreibern
besteht.
Diese Tatsache schließt nicht aus, dass eine
Haftung besteht aus anderen
Voraussetzungen.
Bei diesen Foren verhält es sich anders als bei
Zeitungen. Zum Zeitpunkt des Ins-Netz-Stellens besteht kein Wissen über
den Inhalt.
Muss aber nicht so sein, dass der Betreiber
nicht für den Inhalt steht.
Zu diesem Fall gibt es eine Parallele:
Live-Sendungen im Fernsehen. Bei der
Panorama-Entscheidung wurde darauf abgehoben, ob es eine
Distanzierung gegeben hatte. War nicht nötig gewesen.
Die Panorama-Entscheidung ist jedoch so richtig
nicht.
Man kann doch ein Medium betreiben, welches
nicht ständiger Kontrolle bedarf.
Zweite Frage: Wenn etwas steht - besteht in
diesem Falle eine
Kontrollpflicht des Betreibers nach
verletzende Äußerungen zu sehen. § 9.1 des Mediendienstestaatsvertrags.
Wir haben einen Markt der Meinungen.
Wenn konkrete Verletzungsgefahr besteht,
kommt auch die Überwachungspflicht zum Tragen, oder wenn der Forenbetreiber selbst einen solchen Beitrag provoziert hat.
Darauf kommt es hier nicht an.
Doch wenn viele gravierende Beiträge kommen, besteht Pflicht
zu kontrollieren. Ständig gingen massenhaft während der ersten
drei Stunden Beiträge ein.
Mit der Kontrolle gibt es Schwierigkeiten.
Diese muss man jedoch hinnehmen zum Schutz des
Verletzten.
Man kenne zwar die E-Mail-Adresse. Jedoch
nicht in Deutschland.
Es gab massenhafte Verletzungen. Um die 700.
Das ist sehr viel.
Dass von Hand geprüft wird, nicht mit Filtern,
muss man hinnehmen. Ansonsten hat man das Forum zu schließen.
Die Beiträge herauszufinden, war kein all zu großer Aufwand.
Kommen zu diesem Ergebnis auf einem anderen
Weg. Ausgleich zwischen Medien und den Verletzten.
Einzelfälle sind immer schwierig.
Immer müssen wir abwägen.
Anwalt Syndikus:
E-Mail-Adressen helfen nicht. Diese sind
beliebig zu erzeugen.
Wirklich erreichbar ist nur der Störer.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Ist mir bekannt.
Anwalt Smid:
Das sei unerheblich. Es gebe einen Punkt.
Nach dem Löschen am 05.08.05 13:16 kam angeblich die gleiche Äußerung.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Entnehme dies aus dem Heise-Schreiben - ASt
4, Seite 5: Der Abmahner hat keinen monierten Beitrag genannt, danach
haben wir gesperrt.
Die Foren sind über das Wochenende offen. So
kann man auch die Forderung stellen, auch an Wochenenden zu prüfen.
Anwalt Smid:
{Den Vorwurf, Heise-Forum sei] ein
Ziel gerichtetes Forum für rechtswidrige Äußerungen, können wir [außer
Acht] lassen.
Zu Spitzenzeiten haben wir sechs Einträge
pro Sekunde.
Es gibt keine Täter-Teilnehmer-Haftung.
Es gibt die Störungshaftung von
Prüfungspflichtigen.
Vorab kann es keine geben. Da haben wir die
Entscheidung des
Düsseldorfer Landgerichts.
Wenn auf
einen Hinweis sofort eine Beseitigung erfolgt, gibt es keine Rechtsverletzung, .
Danach bleibt es dabei, dass kein
Rechtsverstoß vorlag. Es besteht keine Wiederholungsgefahr.
Sie, Frau Raben - sagen, kann ja wieder
passieren. Deswegen bestehe Überwachungspflicht, d.h. eine
Erstbegehungsgefahr.
Diese Erstbegehungsgefahr kann es jedoch nicht
geben.
Der Gesetzgeber hat im den §
6 sowie 8 Abs. 2 [die Bedingungen formuliert].
§ 8
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
Diensteanbieter sind für eine automatische, zeitlich
begrenzte Zwischenspeicherung, die allein dem Zweck dient, die
Übermittlung der fremden Information an andere Nutzer auf deren Anfrage
effizienter zu gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Information nicht verändern,
2. die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen
beachten,
3. die Regeln für die Aktualisierung der Informationen,
die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt
sind, beachten,
4. die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung
von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten
und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht
beeinträchtigen, und
5. unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift
gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu
sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die
Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz
entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht
oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet
hat.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Es geht um die
grundsätzliche Wertungsentscheidung. Es gibt keine Überwachungspflicht.
Es gibt Artikel Artikel 5 des
Grundgesetzes. Dazu existiert das Grundrecht des Antragstellers.
In diesem Fall hat die Kenntnis [nicht zur
Folge, in Zukunft zu kontrollieren].
So etwas können Sie als Richter nicht postulieren.
[Laut Gesetz] gibt es keine
Überwachungspflicht.
Filter funktionieren nicht laut Aussage des Düsseldorfer
Gerichts. [Die haben gesagt], wenn bekannt, dann muss sofort
entfernt werden.
Düsseldorf: [Anspruch bestehe nur] sobald der Betreiber nicht
löscht, nicht ausreichend Rechnung trägt. Der Schutz des Betroffenen
erfolgt zunächst durch [Schutz] vor dem Täter, dem Beteiligten. Doch die
Störerhaftung darf nicht überdient werden.
Der Tenor des Landgericht-Urteils:
Wenn eine Überprüfungspflicht bejaht wird,
dass der Provider eine Pflicht hat, die er nicht erfüllen kann, dann ..
.
[Es wird argumentiert]: Ihr verdient ja Geld
damit im Gegensatz zu den Privaten.
Das erste Urteil des OLG Düsseldorf war
gerichtet gegen einen privaten Anbieter.
Ein gewerblicher Anbieter hat mit Geld zu
tun.
Mit dem Eintrag in das Heise-Forum wurde
kein Geld verdient. Heise hat an rechtswidrigen Einträgen nicht partizipiert. Verdient damit
auch kein Geld.
Habe ich kein Recht verletzt, gibt
es auch keine Überwachungspflicht.
Der Provider unterliege keiner allgemeinen
Überwachungspflicht, sofern der Beitrag entfernt ist.
Aufrufe zum Downloaden gab es in den
einzelnen Beiträgen nicht, abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen.
Hier wird deutlich: Sie können den
Tenor nicht derart formulieren, dass verboten wird ... .
Es fehle die Erstbegehungsgefahr.
Die User kontrollieren sich gegenseitig.
Sie verlagern, vollständig [auf den Provider].
Wir reden hier über Störerhaftung. Hier gibt
es keine Störerelemente.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Es existiert die
Rolex-Entscheidung. Das
subjektive Element in der Störerhaftung. Im Versteigerungshaus ist es
leichter.
Bei Heise kann den Aufruf jeder anders
formulieren.
Heise-Anwalt Smid:
Das ist unmöglich [automatisch zu
kontrollieren]. Bei der Versteigerung muss
ich "Rolex" schreiben. Bei Foren ist es intellektuelle Arbeit.
[Die Frage:] Müsst ihr bei 200.000 Einträgen
im Monat überwachen?
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Nicht alle Einträge.
Heise-Anwalt Smid:
Wenn der Thread gelöscht wird, ist es
geschehen. Habe jedoch immer noch 200.000 Einträge im Monat. Wenn ich dem
Senat folge, bin ich bei der Kontrolle von 200.000 Einträgen.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Dass Filter eingebaut werden müssen, habe
ich nicht gesagt.
Dies ist für mich jetzt neu [mit den 200.000].
Heise-Anwalt Smid:
Wo ist die Abgrenzung? Sie eröffnen ...
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Es soll nicht kontrolliert werden, wo
irrsinniger Weise etwas 'reingestellt wird. Kontrolliert werden müssen
nur Ihre Threads.
Heise-Anwalt Smid:
Die Unterlassung kann nicht einen Thread
erlauben, den anderen nicht.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Möglicher Weise ja.
Heise-Anwalt Smid:
Ich habe nicht die Arbeit, das zu begründen.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Sie hatten ja gefunden, [was zu löschen war].
Also ist es möglich gewesen.
Herr Heidrich:
In jedem Forum können Sie das schreiben. Zum
Beispiel im Forum "Recht" oder "Politik".
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Das ist auf diese Art nicht dargelegt worden. Wir
sind keine Foren-Nutzer. Kennen das [Heise-Forum] nicht. Vielleicht ... . Verstehe dies
jetzt das erst Mal.
Heise-Anwalt Smid:
Nun zur Verbreitung am 8. [Mai]
Am Morgen des Achten wurde durchsucht.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Kann man kaum anders verstehen.
Im Schreiben steht: Als Zeichen des
Entgegenkommens haben wir alles gelöscht, wo zum Download aufgerufen
wurde.
Anwalt Syndikus:
06.08.05 17:10 Finde das Teil "Klasse.
Empfehle zum Runterladen."
Heise-Anwalt Smid:
Nichtsdestotrotz.
Anwalt Syndikus:
Am 06.08.05 waren wieder neue drin.
Auch wenn Sie sofort gelöscht haben, wurden immer wieder neue Einträge hinzugefügt. 700. Nicht alle verletzend. Ich denke,
wenn ein Thread aufgebaut wird, können wir das überhaupt nicht
kontrollieren. Es geht um das Verschulden.
Der springende Punkt ist die Frage mit der Mail-Adresse.
Hostadresse plus Name kann ein Fantasiename
sein. Damit verbleibt lediglich der Antragsgegner.
Zur Überwachung am Wochenende:
Beiträge erscheinen auch am Wochenende. Da sitzt also jemand, ist
redaktionell da. Kann ja nicht so laufen das Forum, allein schon wegen
der Technik.
Kann nicht sein.
Heise-Anwalt Smid:
Wenn was kaputt geht, dann piept es.
Anwalt Syndikus:
Online-Sportwette. Wenn Sie draufklicken,
werden Umsätze generiert.
Kriegt Provision für Anzeigen. Damit wird, wie auch
immer Geld verdient.
Der Gesetzgeber wollte, dass der Betreiber
haftet, wenn er es weiß. Doch hier habe ich eine anonyme Masse. Damit
umzugehen, muss
der Betreiber lernen.
Der Gesetzgeber wollte nicht zwei
Haftungspersönlichkeiten haben.
Hier den Anonymus, [dort den Betreiber].
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Da muss der Betreiber prophylaktisch haften.
Wir können keine nicht vollstreckbaren Titel haben.
Anwalt Syndikus:
Wo vorsehbar ist, dass ein paar über die
Stränge schlagen, [da muss kontrolliert werden].
Wie Herr Heidrich sagte, man kann nicht
verlangen, dass der Verletzte jeden Morgen kontrolliert.
Heise-Anwalt Smid:
Ein Forum hat 30 Threads.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Hat das ein Forum?
Verwandte Themen?
Heise-Anwalt Smid:
Kann nur anregen, sich das anzusehen.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Ein Forum oder ein Thread?
Ein Forum hat mehrere Threads. Ich muss es
nur verstehen.
Wir haben alles auch bei uns.
Heise-Anwalt Smid:
Kann demonstrieren. Habe einen Laptop dabei.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Hängt an diesem Forum.
Heise-Anwalt Smid:
Nach der Entscheidung des Landgerichts
Hamburg wollte keiner riskieren, ein Forum zu eröffnen.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
So weit war ich [von der Wirklichkeit] nicht
entfernt.
Zum konkreten Beitrag. Ein einzelnes Forum
hat tausende Threads.
Anwalt Syndikus:
Baut sich über Jahre hinweg auf.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Uns geht es um dieses Forum. Nicht, dass alle
Foren durchgewühlt werden.
Im Grunde genommen sind wir nicht vom ganz
Falschen ausgegangen.
Anwalt Syndikus:
Meine, der Verletze muss nicht ständig
gucken.
Heise-Anwalt Smid:
Ist erst am Freitag Abend entfernt worden.
Bei den Wochenenden sind wir im
Wettbewerbsrecht großzügiger, wenn es am Montag 'rausgeschmissen wird.
Damit ist die Überwachungspflicht erfüllt worden.
Es ist das Wochenend-Problem.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Ist doch ein Wochenend-Vergnügen. Ein
sportliches Vergnügen.
Besonders nahe liegend, dass
gerade das Wochenende ... .
Heise-Anwalt Smid:
Am Wochenende liegen die Leute am Strand.
Anwalt Syndikus:
Am Wochenende möchten die Leute was zum
Spielen haben.
[Denken Sie anders], oder müssen Sie den
Beitrag halt
erst Montag reinsetzen.
Beratungspause. Die Parteien gehen aus dem
Saal.
Heise-Anwalt Smid:
Wir haben den Chef vom Dienst und seine
eidesstattliche Versicherung von Herrn Holger Bleich. Herr William hat
gesagt, dass es keine Aufrufe zum Downladen gab.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Wir haben das ins Protokoll aufgenommen.
Haben es verstanden.
Anwalt Syndikus:
Wir haben Beweise. Glaubhaft macht die
eidesstattliche Versicherung nichts.
Sie müsse es genauer darstellen, was Sie
mit 'Runterladen bezeichnet haben.
Inwieweit ist es dem Störer zuzumuten,
Störungen zu vermeiden.
Vorsehhaftigkeit.
Nur darauf kommt es an.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Ja.
Anwalt Syndikus:
Wir stellen den Antrag etwas anders.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Ihr Antrag war nicht schlecht formuliert.
Anwalt Syndikus:
Möchte nicht am Landgericht sitzen bleiben.
Nicht auf irgendwelchen Foren "Dialer-Anbieter
verteilt Trojaner"
Die letzten drei Zeilen fallen weg.
Das "insbesondere" ist keine Einschränkung.
Richter Herr Lemcke:
Wir lieben Insbesondere-Anträge
überhaupt nicht.
Anwalt Syndikus:
In München lieben sie diese gerade.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Antragsteller nimmt den Antrag zurück und
formuliert diesen wie folgt:
Es wird untersagt, im Zusammenhang mit der
Meldung vom 05.08.2005 unter der Überschrift "Der Anbieter verteilt
Trojaner" im Internet an der Verbreitung von Leserkommentaren
mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß aufgerufen wird,
...insbesondere k.exe so viel wie möglich von den Servern des
Antragstellers downzuloaden, um den Antragsteller in die Knie zu zwingen
und .... Download-Angebot zu ändern.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Einschränkung auf das konkrete Forum.
Heise-Anwalt Smid:
Da könnten wir filtern, wenn es um
Programmcodes geht. Aber diese Formulierung kann genau so wenig gefordert
werden.
k.exe zu filtern bringt nichts. Der
Antragsteller verbreitet dieses Programm.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Soll der Antrag so kompliziert sein, wie er
ist? Wollen Sie darauf bestehen?
Skript zu verbreiten?
Heise-Anwalt Smid:
Download, Papierkorb, wieder download.
Richter Herr Meyer:
Dieses Script ...
Anwalt Syndikus:
Wenn das Script anders eingestellt wird.
Heise-Anwalt Smid:
Wir benötigen ein Urteil, weil das
Landgericht Hamburg ein Urteil in die Welt gesetzt hat.
Wenn er den Antrag so stellt, haben wir
die Bestimmtheitsproblematik nicht mehr.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg kann
nicht so in der Welt stehen.
Helfer von Anwalt Syndikus:
.....
Heise-Anwalt Smid:
In welcher Funktion tritt der Herr jetzt
auf?
Anwalt Syndikus:
Weiß nicht, was Sie wollen.
Heise-Anwalt Smid:
Der Berufung soll stattgegeben werden.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Die Entscheidung wird am Schuss der Sitzung
in etwa einer halben Stunde verkündet.
Der Streitwert wird festgelegt auf 30.000,00 EUR.
Heise-Anwalt Smid:
Es beunruhigt mich die halbe Stunde.
Nach einer halben Stunde. Herr Anwalt Smid
ist nicht mehr anwesend. Die Klägerpartei ebenfalls nicht.
Vorsitzende Frau Dr. Raben:
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Dem Beklagten wird untersagt, im
Zusammenhang mit der Meldung vom 05.08.2005 unter der Überschrift "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner" im Internet
mitzuwirken an der Verbreitung von
Leser-Kommentaren, in welchen wörtlich oder sinngemäß
aufgerufen wird, ... insbesondere k.exe so viel wie möglich von den
Servern des Antragstellers down zu loaden, um den Antragsteller "in die
Knie zu zwingen" und [ihn zu zwingen sein] download-Angebot zu ändern. [kein wörtliches
Zutat, lediglich meine Notizen].
Der Antragsgegner trägt die Kosten des
Berufungsverfahrens.
Urteil
Urteil (pdf - 2 Mb)
Heise Kommentar
Nachtrag:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=80505
verfasst am: 23.08.06, 14:47
Titel: Neues Urteil zur Forenhaftung
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060822_hansolg.htm#Aus_der_M%FCcke_einen_Elefanten_machen
Der Verlauf der Verhandlung wird IMO im wesentlichen richtig
wiedergegeben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Bernhard Syndikus vs. Spiegel
TV
22.08.06: Die Sache Bernhard Syndikus vs. Spiegel TV
war eklig, unangenehm und schlüpfrig. (7 U 12/06 / 324 O 899/04))
Habe keine Lust zu berichten.
Wünscht sich jemand den Bericht, bitte an
mich mailen. In einem solchen Falle werde ich mich zu überwinden versuchen.
31.08.06: Bin leider mit Wünschen überhäuft
worden, habe es noch nicht gelernt, meine Versprechen nicht zu halten.
Einfach mache ich es mir. Knalle für Euch ins Internet
einfach meine Notizen.
Auf der Seite von Syndikus gab es drei
Herren. Der Kläger
Bernhard Syndikus persönlich. Sein Anwalt Freiherr v. Gravenreuth,
dazu
Alexander Kleinjung würde
ich behaupten. Lege nicht meine Hand dafür ins Feuer.
Spiegel TV wurde vertreten von Anwalt
Christoph W.L. Engeler.
Die Sitzung eröffnete Herr Freiherr v. Gravenreuth:
Es geht nur um eine Geldentschädigung. Die
Anklageschrift ist erstellt und vorgelegt am 05.08.2006.
Im November gab es eine Anklage.
Können berichten.
Frau Vorsitzende Dr. Raben:
Das ist nicht der Ort für Sie als
Angeklagter. Sie sind hier aber Kläger.
Entsprechen die Vorwürfe der Wahrheit, kommt
eine Geldentschädigung nicht in
Betracht.
Der Kläger hat nicht pauschal, sondern
substantiiert vorzulegen, was falsch ist.
Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:
Die Klage ist noch nicht zugelassen.
Frau Vorsitzende Dr. Raben:
Das ist Parteivortrag.
Wollen Sie jetzt schon Entschädigung, wo
Ihre Unschuld noch nicht geklärt ist, müssen wir in die
Beweisaufnahme gehen.
Sobald bestritten wird, können wir
aussetzen. Sie haben jedoch noch nicht bestritten.
War nicht auf diesen Inseln etc.
Die Indizien sind richtig. Ob diese
zutreffen,
wissen wir nicht.
Der Unterlassungsanspruch ist gebilligt
worden. Die Beklagten sind nicht in Berufung gegangen.
5.000,00 EUR Entschädigung wäre der
Minimalbetrag.
Sie alle drei sollten nachdenken.
Beratungspause.
Die Klägerseite ist
aus dem Saal gegangen, um nachzudenken, ob auf eine Entscheidung
verzichtet werden kann.
Nach der Pause.
Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:
Es geht nicht darum, ob schuldig oder nicht
schuldig.
Bin vor der Kamera abgeführt worden, wie ein Verbrecher.
Es geht um die Bilder, nichts anderes.
Frau Vorsitzende Dr. Raben:
Wenn wir feststellen, die Vorwürfe sind
berechtigt, besteht öffentliches Interesse.
Zweitens. Es geht um die Grenze zur
Geldentschädigung. Die wird nicht überschritten.
Wie haben da die
Lebach-Grenze.
Wenn der Anwalt das wirklich gemacht hat, muss es für einen Rechtsanwalt diese Grenze geben.
Er kann Unterlassung fordern, aber keine
Geldentschädigung.
Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:
Da gibt es ein Loch. Klage dann nicht in
diesem [prozessualen] Fenster.
Frau Vorsitzende Dr. Raben:
Bei
Lebach ging es um Bilder, welche später
veröffentlicht worden sind.
Sie haben ja einen Unterlassungsanspruch.
Darüber darf nicht berichtet werden.
Richter Herr Meyer:
Wir würden ausgehen von der zivilprozessualen
Wahrheit.
Anwalt Herr Freiherr v. Gravenreuth:
Da wäre ja der Geldentschädigungsanspruch
verjährt.
Die Aufnahme stammt aus dem Jahre 2004.
Die Verhandlung wird stattfinden nicht vor 2007.
Das Urteil ist zu erwarten Ende 2007 oder Anfang 2008.
Frau Vorsitzende Dr. Raben:
Entweder machen wir Beweisaufnahme oder wir
setzen aus.
Ob sich das für 5.000,00 EUR [lohnt], müssen Sie
entscheiden.
Bestritten haben Sie nur sehr pauschal.
Die Verspätungsrüge bleibt aus.
Er kann das behaupten, doch es kommt darauf
an, wie wir entscheiden.
Da gibt es Zeugen.
Auch die so genannten Mittäter.
Worauf es ankommt, Sie wissen ja..
Danach wird die Schriftsatzfrist
festgelegt.
Die Formalien der Berufung sind als gewahrt
anerkannt worden.
Die Klage wurde am 16.04.2006 erstellt.
Hilfsweise wird Revision beantragt.
Der Klägervertreter wurde darauf
hingewiesen, dass bisher nicht substantiiert bestritten worden ist.
Beschlossen und verkündet:
Dem Kläger wird nachgelassen, auf Grund der
heutigen Hinweise dem Gericht weiter bis zum 19.09.06 vorzutragen.
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung
ist festgesetzt auf den 10.10.2006, 10:00.
So, meine Lieben, das war der Sch... .
Kann mit jemand erklären, worum es ging?
17.10.06:
Urteil 7 U 12/06:
Auf Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts, Zivilkammer
24, vom 5. Januar 2006 - 324 O 899/06 - bezüglich der Ziffern II. und
IV. des Ureiltenors abgeändert.
Soweit der Kläger Zahlung eines
"Schmerzensgeldes" begehrt, wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits der ersten
Instanz tragen der Kläger zu 1/12 und die Beklagte zu 11/12.
Der Kläger trägt die Kosten des
Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Aus den Gründen:
Prozessual ist davon auszugehen, dass der
Kläger die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat.
Haben inzwischen die streitgegenständliche SpiegelTV-Sendung gefunden mit Syndikus in Handschellen
und einigen Schreiben des Klägers: de.youtube.com / watch?v=Wc7l11gbmVo.
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Gravenreuth und Syndikus:
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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 26.05.08
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