Juraprofessor Dr. Christian
Schertz lässt uns
raten

In der sechsundneunzigsten schönen
Entscheidung hatte es das Oberlandesgericht München abgelehnt
wegen meiner
Presseerklärung vom März eine einstweilige Verfügung für Dr.
Schertz zu erlassen. Az. 15 W
539/11
Ich hatte den Juraprofessor aufgefordert, sich nicht mehr
der geltend gemachten Ansprüche zu berühmen. Nunmehr teilt mir
sein Anwalt mit, dass Dr. Schertz eine Hauptsachenklage erheben
wird. Nachdem er mit der einstweiligen Verfügung von den
früheren bei ihm beliebten Gerichtsständen (Berlin, Hamburg,
Köln) nach München ausgewichen ist, stellt sich jetzt die Frage,
wohin der Gerichtsstand für die angekündigte Klage fliegen wird.
Im folgenden einiges zur Auswahl: Mehr als 50
deutsche Landgerichte könnten angeflogen werden.
Voten Sie mit.
Wir sind gespannt, inwieweit die
tatsächliche Fliegerei von Prof. Dr. Christian Schertz mit den Vorstellungen der Leser dieser Site
übereinstimmt.
Ergebnis der Abstimmung
Des Rätsels Lösung
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz hat das
Landgericht Berlin für die Hauptsacheklage auserwählt.
Schertz verzichtet aufs Fliegen. Das darf als erster
Erfolg gebucht werden.
Nur zwei Prozent der Befragten lagen richtig. Können
Insider gewesen sein.
LG Berlin 27 O 394/11
Das zu Hause bleiben hat dem Professor nicht viel
genutzt.
Auch in Berlin musste der Professor lernen, dass nicht
er bestimmt, wie alle in Deutschland zu verhalten haben
Verhandlungsbericht Urteil
27 O 394/11 |