Buskeismus


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Buskeismus

Thesen

von Rolf Schälike

 Merkmale eines Zensur-Richters

  • Arbeit wie am Fließband; die Folgen für die Antragsgegner / Beklagten spielen keine Rolle;

  • Entschieden wird nach der juristischen, nicht nach der materiellen Wahrheit;

  • Rechtssicherheit ist nicht das Ziel der Zensurrechtsprechung;

  • jeder Fall wird als Einzelfall behandelt;

  • Wenn der Antragsgegner / Beklagte ein Recht verletzt hat, muss er unabhängig von den Folgen für den Verletzenden bestraft werden;

  • eine Abwägung erfolgt lediglich im Rahmen des Persönlichkeitsrechts und der berechtigten Interessen des Verletzenden, allerdings nicht mit Berücksichtigung der Unangemessenheit des Verbots und der Strafe;

  • unter dem Schirm der richterlichen Unabhängigkeit wird Recht im Sinne eines eigenen Gesellschaftsverständnisses gesprochen;

  • Entwicklung ausgeklügelte Argumente zu Begründung von verboten;

  • Nutzung von Kriterien, wie Eindruck, Verdacht, Mehrdeutigkeit u.a. zur Begründung willkürlicher Entscheidungen

  • Kriminelle haben Vorteile; diese können besser lügen, haben weniger Bedenken um ihren Ruf, bei Korruption und Bestechung, besitzen mehr Geld, können sich teurere Anwälte und lange Prozesse leisten.

Entscheidungskriterien

Prozessführung

  • Verhandlung trägt Züge eines Theaters und erinnert an Kafka;

  • die Gerichtsöffentlichkeit erfährt nur Details, diese ist de facto eine Pseudoöffentlichkeit;

  • berücksichtigt wird nur das, was die Parteien vortragen; andere Erkenntnisse dürfen nicht berücksichtigt werden:

  • offenes, aber auch verdecktes kumpelhaftes Verhalten zu den Anwälten;

  • Urteile werden schon nach der ersten Verhandlung gefällt, ohne der unterliegenden Partei vorab schriftlich richterliche Hinweise auf Mängel des Vortrags und damit Gelegenheit zur einer auf den Hinweis bezogenen Stellungnahme zu geben;

  • Prozesse, die auf Zeugenaussagen beruhen, werden auf Kosten der vorab schon bestimmten unterlegenen Partei in die Länge gezogen;

  • Ausschöpfung der ZPO zum Nachteil der unterliegenden Partei;

  • schriftliche Urteilsbegründungen erfolgen erst Monate nach der Urteilsverkündung zum Nachteil der Befragung von Zeugen der unterlegenen Partei;

  • Richter werden als Zeugen - obwohl im eigenen Haus tätig - zum Nachteil der unterlegenen Partei nur schriftlich befragt;

  • Vermeidung bzw. Missachtung von Gutachten;

  • Festlegung des Streitwertes erfolgt zu Gunsten der von Richter favorisierten Partei

Merkmale

Gesellschaftlicher Hintergrund

  • Herrschaftsicherung;

  • Mainstream-Medien dürfen nicht in den Ruin gebracht werden; anders bei den Bloggern;

  • Reduzierung des gesellschaftlichen Lebens aufs Individuum und abstraktes Recht;

  • Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen sind gefährlich;

  • Kriminalisierung von Personen, die kritische Meinungen äußern;

  • Tendenz zur strengen Regulierung der Gesellschaft;

  • Tendenz zur Regulierung durch Selbstzensur;

  • Stabilität durch Spaßgesellschaft (Sex, Drogen u.a.);

  • Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums durch Verselbstständigung des Kapitals

Folgen

  • Erzeugung von Rechtsunsicherheit;

  • die Menschen suchen Auswege und missachten die Justiz;

  • Stärkung der Willkür in der Politik;

  • Radikalisierung der Gesellschaft;

  • Schwächung und Verhöhnung der Demokratie;

  • Zusammenbruch der gesellschaftlichen Strukturen;

  • Beseitigung des Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitteln

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 09.08.12
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