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Buskeismus
Thesen -
Merkmale
von Rolf Schälike
"Die Achtung von Recht und Gesetz ist der
Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält" - Minister Steinmeier,
14.12.2005, Bundestag (Quelle HA, 15.12.05, S.2)
Die Prozessführung sowie die Urteile der
Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg sowie das
Landgerichts Berlin, Zivilkammer 27 (Pressekammer) werden auf
Korrelation mit folgenden Thesen und Merkmalen analysiert.
Im Prozess der Analyse werden
die Thesen korrigiert, d.h. erweitert, präzisiert bzw. fallen gelassen.
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten sind in
Bearbeitung.
Charakteristik
- versteckt sich in bewusster und
gewollter Anonymität hinter dem unpersönlichen "Gericht"; "das Gericht"
nicht der Richter beschließe, verkünde das Urteil, weise die Klage ab
- spielt in der Öffentlichkeit, in der
Gesellschaft, im Staatsleben und erst recht in der Politik eine
entscheidende Rolle; hat wirklich politischen Einfluss
- schätzt sich als ein mustergültiger
Richter ein
- unter dem Schirm der richterlichen
Unabhängigkeit wird Recht im Sinne eines eigenen
Gesellschaftsverständnisses gesprochen
- Volksfremdheit und Gesellschaftsferne
- Öffentlichkeitsscheue
- ist unangenehm berührt, wenn von ihm als
Person gesprochen werde
- Rückzug in das Private, nicht die
Umkehr und keine Hinwendung zur Demokratie und Gerechtigkeit
- richterliche Unabhängigkeit als
Standesprivileg
- Fehlen der persönlichen Unabhängigkeit
- auf die Spitze getriebener richterlicher
Individualismus
- juristische Abschottung und Schutz der
Täter
- Widersprüchlichkeit zwischen den in den
Urteilen erhobenen Ansprüchen an die Parteien
- Widersprüchlichkeit zwischen erhobenen
Anspruch und eigenem Handeln
- Vortäuschung von Sachkenntnis
- Unterstellung von Straftaten bzw.
falschen Äußerungen Beklagten gegenüber
Entscheidungskriterien
- der Internetnutzung als neues
demokratisches Medium sind Schranken zu setzen
- Definition des Sprachgebrauchs obliegt
dem Richter
-
Die Juristenkaste ist besonders zu
schützen
- Springerpresse und andere
Boulevardblätter sollen verlieren
- Sozialdemokratische Politiker sollen
gewinnen
- PDS-Politiker und Sympathisanten sollen
gewinnen
- Vertreter der Aristokratie sollen mal
verlieren, mal gewinnen - von der Tendenz her verlieren
- unbekannte, öffentlich auftretende
Personen sollen verlieren
- zweifelhafte Geschäftsleute obsiegen
gegen öffentliche harte Kritik und Aufrufe zu Handlungen
- Sex soll tendenziell obsiegen
- Streitwertfestsetzung zu Gunsten des
Favoriten
- Anwälte dürfen Steuern sparen.
- Vertragsstrafen haben Vorzug vor
Ordnungsgeld (Privateinahmen haben Vorzug vor Einnahmen des Staates)
Prozessführung
- Verhandlung trägt Züge eines Theaters
und erinnert an Kafka
- offenes, aber auch verdecktes
kumpelhaftes Verhalten zu den Anwälten der zu obsiegenden Partei
- Urteile werden schon nach der ersten
Verhandlung gefällt, ohne der unterliegenden Partei vorab schriftlich
richterliche Hinweise auf Mängel des Vortrags und damit Gelegenheit zur
einer Hinweis bezogenen Stellungnahme zu geben
- Prozesse, die auf Zeugenaussagen
beruhen, werden auf Kosten der vorab schon bestimmten unterlegenen
Partei in die Länge gezogen
- Ausschöpfung der ZPO zum Nachteil der
unterliegenden Partei
- schriftliche Urteilsbegründungen
erfolgen erst Monate nach der Urteilsverkündung zum Nachteil der
Befragung von Zeugen der unterlegenen Partei
- Richter werden als Zeugen - obwohl im
eigenen Haus tätig - zum Nachteil der unterlegenen Partei nur
schriftlich befragt
- Vermeidung bzw. Missachtung von
Gutachten
- Festlegung des Streitwertes erfolgt zu
Gunsten der von Richter favorisierten Partei
Merkmale
Gesellschaftlicher Hintergrund
- Reduzierung des gesellschaftlichen
Lebens aufs Individuum und abstraktes Recht
- Autonomie und
Selbstbestimmung des Menschen sind gefährlich
- verfassungsrechtliche Widersprüche
- Kriminalisierung freier Meinungsäußerung
- Durchsetzung der Selbstzensur
- Tendenz zur strengen Regulierung der
Gesellschaft
- Tendenz zur Regulierung durch
Selbstzensur
- Stabilität durch Spaßgesellschaft (Sex,
Drogen u.a)
- Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums
durch Verselbständigung des Kapitals
Folgen
- Erzeugung von Rechtsunsicherheit
- die Menschen suchen Auswege und
missachten die Justiz
- Stärkung der Willkür in der Politik
- Radikalisierung der Gesellschaft
- Schwächung und Verhöhnung der Demokratie
- Zusammenbruch der gesellschaftlichen
Strukturen
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Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 15.03.07
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