2.Januar 2019 Relotius und Realität in
Deutschland
Das Landgericht Hamburg als Zensurbehörde gegen die Meinungsfreiheit…
FRIEDEMANNWO
Das existenzielle Problem, das die Richter
am Landgericht Hamburg für die freie Meinung darstellen, wurde bisher
noch nie öffentlich adressiert.
Seit Jahren gibt es hierzu Blogs, die Fehlentwicklungen dokumentieren.
http://www.buskeismus-lexikon.de
Darunter auch die erwähnte Richterin am
Landgericht Simone
Käfer.
Mai 2018 - Rechtsanwalt Rals Möbius:
"Rolf
Schälike - Interview mit einem Justizkritiker" -
pdf Mö: Herr Schälike,
Juristen kennen Sie und Ihre Website
www.buskeismus.de als kritische Stimme gegen die Justiz. Die
Berufsordnung für
Rechtsanwälte (BORA) beschreibt die Freiheit der Rechtsanwälte in
Deutschland als Garant für die Teilhabe des Bürgers am Recht. Die
Tätigkeit eines Rechtsanwalts soll der Verwirklichung des Rechtsstaats
dienen. Konnten Ihre regelmäßigen Beobachtungen in deutschen
Gerichtssälen den hohen Anspruch der anwaltlichen Berufsordnung, der die
Anwaltschaft als einen wesentlichen Teil des Rechtsstaats sieht,
bestätigen? RS: Nein, kann ich nicht bestätigen. ....
19.07.2017 Über
Gerichtstrolle, Prozessbeobachter, Meinungsfreiheit und
fliegende Gerichtsstände Gerichtstrolle sind die, die die Justiz
nicht will, Prozessbeobachter die, die die Justiz nicht wünscht. Wenn man verstehen möchte, was einen perfekten Gerichtsroll
auszeichnet, hilft die Beschreibung des Herrn Rolf Schälike aus einem
Zeit-Artikel von 2016 weiter. Ein Gerichtstroll ist ein Kreuzzügler
gegen die Justiz oder Teile der Justiz, der über ausreichende
finanzielle Mittel und Freizeit verfügt, um zivilrechtlich
durchzusetzen, dass seine Kritik an der Justiz von Bestand sein darf.
Denn Recht bekommen ist eine Frage des Geldes und der Beharrlichkeit.
19.02.2017 Bayern ist frei
- ARD boxt mit Fakenews und Abmahnungen wider Recht(s)
von floymasika
...
Es lohnt sich, den langen Artikel von Hadmut Danisch zu
lesen. Man lernt dabei nicht nur viel über den Sumpf der alten Stasi
und der neuen Buntstasi sondern vor allem auch über die Schlampereien
des Gesetzgebers im Bereich des Medienrechts und die Verrohungen durch
Buskeismus und dergleichen
kreative Rechtsbrechung, die teilweise durch den BGH korrigiert wurde,
was aber Leute, die am Abend eine Abmahnung erhalten und in 48 Stunden
entscheiden sollen, nicht wissen.
19.01.2017 Prozessbeobachter
Ralf Möbius - Fachanwalt für IT-Recht, Rechtsanwalt Ralf
Möbius LL.M. Rechtsinformatik, Anwalt in Hannover Isernhagen.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz im deutschen Prozessrecht hat ihren
Ursprung in der Idee der Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch das Volk,
in dessen Namen durch die Gerichte Recht gesprochen wird.
...
Trotzdem ist ein Andrang in den mündlichen Verhandlungen der Gerichte
der Republik nur dann vorhanden, wenn es ein besonderer Prozess ist, der
das Interesse der Medien auf sich zieht. Für manche Richter ist die
Anwesenheit von Zuschauern im Gerichtssaal so ungewohnt, dass schon mal
nachgefragt wird "und wer sind Sie?" Seit einigen Jahren haben sich
bundesweit wackere Bürger die Kontrolle der Gerichte auf die Fahne
geschrieben und besuchen regelmäßig Gerichtsverfahren. Deutschlands
bekanntester Prozessbeobachter Rolf Schälike präsentiert seine
persönliche Gerichtsberichterstattung auf der Seite "buskeismus.de",
um die Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit und massive
Einschränkung des Äusserungsrechts zu dokumentieren.
Dieser Mann gilt als Schrecken der Hamburger Richter. Eine Heimsuchung
sagen die einen, ein Gerichtstroll die anderen. Dabei sieht er so
harmlos aus.
Rolf Schälike ist Rentner. Er hat die DDR verlassen vor der Wende, weil
er dort nicht sagen konnte, was er wollte. Nun kämpft er hier in Hamburg
für die Meinungsfreiheit. Seine Waffe, das Wort. Schälike ist einer der
zahlreichen Hobbyjournalisten, die eine eigene Internetseite betreiben
und damit eine gewissen Bekanntheit erreicht haben.
02.11.2016
CARTAUwe Jürgens - Der fliegende
Holländer im Presserecht Hier muss man sich jetzt wie eingangs beschrieben von
Übertreibungen á la „notorisch
pressefeindliche“ „Zensurrichter“
sowie von Einzelfallbetrachtungen wie dem Fall
Böhmermann frei machen.
30.06.2016
DIE ZEITWichtige
presserechtliche Verfahren landen in der Regel in Köln, Hamburg oder
Berlin – und selten vor Kammern etwa in Bremen oder München. Warum? Fliegende Richter -Erdoğan (Türkei) vs. Böhmermann (Köln).
Gerichtsstand? Hamburg! VON CONSTANTIN VAN LIJNDEN Zu Schälike:
Man ist dort ohnehin andere Dimensionen der Kritik
gewohnt, seit 2005 ein Rentner namens Rolf Schälike seinen persönlichen
Kreuzzug gegen die Hamburger Medienrichter begonnen hat. Als Stammgast
besucht er seither die öffentlichen Verhandlungen und verfasst auf
seiner Website bruchstückhafte Sitzungsprotokolle, die das Geschehen
zwar nur annähernd aufklaren, ihren anderen Zweck jedoch durchaus
erfüllen: die maximale Schmähung der »Zensoren in Richterrobe« Nebenbei
macht Schälike erfolgreiche Unterlassungsklagen gegen unzulässige
Berichterstattung dadurch zunichte, dass er über die Klage und die zu
unterlassenden Äußerungen selbst ausführlich berichtet. Gegen
»Zensuranwälte « polemisiert Rolf Schälike auch – mit solcher
Beharrlichkeit, dass der Medienrechtler Christian Schertz, der aktuell
zwar als Verteidiger von Jan Böhmermann, sonst aber vor allem als
Klägervertreter agiert, ihn sich im Jahr 2009 mithilfe von
Stalking-Gesetzen vom Halse halten musste. Mit Hunderten Klagen haben
Christian Schertz und seine Leidensgenossen den renitenten Rolf Schälike
im Laufe der Jahre überzogen – doch der hat die Ausdauer und ganz
offenbar auch das Geld, um jede bis zum Ende durchzufechten. Man könnte
meinen, er sei die fleischgewordene Rache für alle überzogenen Hamburger
Presserechtsurteile: unbezwingbar, unversöhnlich. Der perfekte
Gerichtstroll. »Auf jeden Fall ist er eine Heimsuchung«, meint Sven Krüger, als
Hamburger Medienrechtler selbst leiderprobt im Umgang mit Schälike.
Dessen Tiraden deutet er als extreme Erscheinungsform einer
Gerichtsschelte, die in milderer Ausprägung manchmal auch in seriösen
Medien vorkomme. »Es liegt in der Natur der Sache, dass die Presse
eigene Niederlagen nicht mit Begeisterung registriert und vermeldet. und
das völlig unzutreffende Narrativ, die Richterschaft in Hamburg oder
Köln oder Berlin habe sich gegen die Pressefreiheit verschworen.« Daraus
folgt aber gelegentlich unfaire Urteilsschelte .
31.07.2014taz
René Martens:
Aus dem Schneider URTEIL Der Publizist Carl Wiemer darf
Martin Walser nicht NSDAP-Mitglied nennen: Den Vorsitz bei der Verhandlung des OLG führte der Richter Andreas Buske,
der unfreiwillige Inspirator zweier Websites (buskeismus.de,
buskeismus-lexikon.de), die wacker argumentieren, die Hamburger
Presserechtsprechung sei ein Instrument der Zensur. Auch bei der etwa
zehnminütigen Verhandlung ging es hoch her: Silke Kirberg, Wiemers
Anwältin, warf ein, Walser gehe gegen Autoren, die Ähnliches behaupten
wie ihr Mandant, nicht vor. "Man darf sich seine Gegner aussuchen",
entgegnete der Vorsitzende. Der Publizist fügte an, künftig könnten sich
all jene, deren Mitgliedsanträge nicht mehr vorlägen, auf das Urteil
berufen und seien dann "aus dem Schneider". Buskes Konter: "Wir
entscheiden hier im Einzelfall". Zumindest in einer Hinsicht war die
Verhandlung ein Erfolg für Wiemer: Die Formulierung, Walser schwelge in
seinen "Tagebüchern 1974-1978" "in sadistischen Phantasien davon, wie er
einem Überlebenden des Warschauer Ghettos ins Gesicht schlägt", verbot
das OLG nicht.
"Abmahnen zwecklos"
- Senta Krasser im magazinm für journalisten,
medium:online; erschienen in Ausgabe 04+05/2012 in der Rubrik “Medien
und Beruf” auf Seite 42 bis 43 Zu Schertz, Schälike u.a.
Auf buskeismus.de dokumentierte Schälike auch Schertz-Prozesse, was dem
wiederum missfiel. Schertz wollte in Schälikes Gerichtsreportagen weder
namentlich genannt noch kritisiert werden. Er klagte, immer wieder, und
drohte auch jenen, die über seinen Zoff mit Schälike berichteten.
Schälike selbst („Ich lasse mich von Anwälten nicht unterkriegen.“)
wehrte sich, immer mehr mit Erfolg. Richter urteilten zuletzt, Schertz
müsse kritische Berichterstattung akzeptieren. Die juristischen
Scharmützel schaukelten sich hoch zum Höhepunkt im März 2010. Am
Landgericht Berlin scheiterte Anwalt Schertz mit dem Versuch, den
Kontrahenten als „Stalker“ verurteilen zu lassen. Seither herrscht
zwischen den beiden mehr oder weniger Ruhe.
22.04.2012 -
Markus Kompa
Dr. Sven Krüger setzt Buskeismus.de ein Denkmal
Der Stellungskrieg Schertz ./. Schälike, in dem im wesentlichen ein
Berliner Promi-Anwalt durch eine Vielzahl an Verfahren gegen
presserechtskritische Berichterstattung des
Betreibers
der Datenbank „Buskeismus.de“ vorzugehen versuchte, darf
inzwischen als entschieden angesehen werden.
113 Kerben darf Rolf Schälike inzwischen in sein virtuelles
Kriegsbeil schlagen.
Herr Schälike und ich hatten vor Monaten
gewettet, ob es ihm gelingen würde, den geschätzten Hamburger
Kollegen Dr. Sven Krüger dazu zu provozieren, der neue „Schertz“ zu
werden.
...
01.04.2012 -
Mal ehrlich: Wissen Sie, was Buskeismus ist? von Rainer Pohlen Wofür so ein strafblog doch
gut ist: Bis gestern hatte ich bewusst noch nie etwas von „Buskeismus“
gehört, obwohl ich seit 16 Monaten im Hamburger Piratenprozess
verteidige und dieser Begriff recht eng mit der Hansestadt verbunden
ist. Und ich wusste auch nicht, wer dieser Rolf Schälike ist, der meinen
Beitrag zum „jämmerlichen“ Anwaltseinkommen mit dem Ratschlag
kommentiert hatte, doch einfach das „Tätigkeitsfeld zu wechseln, und
nicht mehr als Organ der Rechtspflege zu versuchen, Unheil zu
zementieren und zu verbreiten.“ Darauf hatte ich dann mit einem
weiteren strafblog-Beitrag reagiert und dabei darauf hingewiesen, dass
ich Herrn Schälike nicht kenne.
31.03.2012
"Zementieren und verbreiten Anwälte als Organe der
Rechtspflege nur Unheil?" von Rainer
Pohlen Na, das ist ja ein Kommentar,
der´s in sich hat. Ich weiß nicht, wer Rolf Schälike ist, aber der Mann
scheint so seine Erfahrungen mit der Anwaltszunft gemacht zu haben.
Jedenfalls kommentiert er zu nachtschlafener Zeit meinen
strafblog-Beitrag „Ziemlich jämmerlich, was Anwälte so verdienen …“, der
sich auf einen Bericht bei Legal Tribune Online zu aktuellen
Umsatzzahlen deutscher Anwaltskanzleien bezieht, wie folgt
„Solche Rechnungen gelten und gibt es für fast alle Berufsgruppen.
Weshalb nicht gleich Planwirtschaft, sondern der Umweg über eine
Erhöhung der RVG-Gebühren bei einer an sich privilegierten Berufsgruppe?
Niemand hindert einen Anwalt, sein Tätigkeitsfeld zu wechseln, und nicht
mehr als Organ der Rechtspflege zu versuchen, Unheil zu zementieren und
zu verbreiten.“
Die Website
Buskeismus.de des Hamburger Physikers Rolf
Schälike begleitet seit Jahren kritisch Buskes Wirken. (Hamburger
Abendblatt - 20.02.2012 - MEDIENMACHER)
25.10.2011 -
Markus Kompa
- Schertz ./. Schälike Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die
Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu. Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens
Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in
den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht:
Prof. Dr. Christian Schertz,
nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche
Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den
Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem
Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen. In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt
eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den
erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie
vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte
gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten
wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung
erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von
[http://rechtsanwael.de/ Reinecke und Schön], einer der meines Erachtens
qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr. Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer
Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an
ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt,
wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die
Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl
empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die
in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.
Auf den Bänken der Öffentlichkeit saß bei beiden
Verfahren ein älterer Mann, Rolf Schälike. Er ist in Hamburg bekannt,
weil er den Justiz-Blog www.buskeismus.de betreibt. Schälike, ein
Physiker, der in der DDR 1966 Berufsverbot bekam und ein Jahr in Bautzen
saß, war einer der Stasi-Experten der Bürgerrechtsbewegung. "Natürlich
sind solche Karteikarten und Eintragungen, wie sie von Pohlmann
existieren, ein ernsthaftes Indiz", sagt Schälike. "Aber das
interessiert die nicht. Die wollen Ruhe haben." (taz
- 28.09.2011 - Stasi-Notizen sind "zu dünn")
Ich kann
jedem nur die webseite buskeismus.de empfehlen! Dort gibts wöchentlich
Fehlurteile....Angefangen bei dem Stolpe Urteil 2005, welches die
Meinungsfreiheit und Redefreiheit bei uns wohl für immer ausgeschaltet
hat! (Kommentar
in SPON - 30.05.2011 - Kann man der Justiz in Deutschland trauen?)
Sein nach
einem umstrittenen Richter benannter Webauftritt
Buskeismus ist das
beste Beispiel dafür, wie eine fruchtbare Synthese von Bloggern und
Presse funktionieren könnte: Schwer lesbar, aber inhaltlich voller
Dynamit. (Telepolis
- 12.05.2011 - Haft als Aktionskunst)
Seine Website heißt www.buskeismus.de, unfreiwilliger
Namensgeber ist Andreas Buske, der Vorsitzende der als gnadenlos
geltenden Hamburger Pressekammer. Sie ist beliebt bei allen, die
Äußerungen verboten sehen möchten. Einigen Anwälten sei die Transparenz,
die er herstelle, zuwider, sagt Schälike. Deren rechtliche Attacken
haben ihn bisher 145.000 Euro gekostet. (taz
- 10.05.2011 - "Der Gefangene" von
RENÉ MARTENS)
Mit seinem
"wissenschaftlichen Projekt" trug der Gerichtsreporter aus Leidenschaft
auch dazu bei, die Meinungsfreiheit durch Musterurteile insgesamt zu
stärken, weshalb ihm von Bloggern bis hin zu Forenteilnehmern viele zu
Dank verpflichtet sind. Unter anderem ließ Schälike gerichtlich
feststellen, dass ein 2009 ausgesprochenes Verbot der Namensnennung von
Parteien und Anwälten in Gerichtsentscheidungen nur in bestimmten Fällen
gilt, dass die Wiedergabe anwaltlicher Antragsschriftsätze als Teil von
Gerichtsentscheidungen keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte
verletzen und dass ein Missbrauch des
fliegenden Gerichtsstandes zumindest dann ein Ende findet, wenn
Anwälte dafür auch noch Reisekosten erstattet bekommen wollen. (Telepolis
- 21.12.2010 -
Julian Assange, Bradley Manning, Alvar Freude und Rolf Schälike)
Der Anwaltsschriftsatz als Teil eines
großes Ganzen – der Verfügung (Buskeismus) Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.
19. 07.2010 Der unter
Juristen und insbesondere Presserechtlern bundesweit bekannte Autor der
Internetseite www.buskeismus-lexikon.de kam wieder einmal seiner ihm
selbst auferlegten Pflicht nach und berichtete über ein
presserechtliches Verfahren – diesmal sogar gegen ihn selbst – , wobei
er u. a. einen anwaltlichen Schriftsatz, den Antragsschriftsatz, des
Prozessbevollmächtigten seines Gegners veröffentlichte.
Dieser Rechtsanwalt hatte zuvor erfolgreich nicht zuletzt aufgrund des
hier streitgegenständlichen Schriftsatzes eine einstweilige Verfügung
gegen den Autor der oben genannten Internetseite erwirkt und ging
nunmehr in eigenem Namen gegen die Veröffentlichung seines doch
letztlich im Ergebnis so erfolgreichen Antragsschriftsatzes vor, weil er
sich durch die Veröffentlichung u. a. seine Urheberrechte verletzt sah.
Das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil v. 07.07.2010, Az.
28 O 721/09, abrufbar bei
Telemedicus) wies diese Klage nunmehr als unbegründet zurück.
Dem
"Spiegel" hat Kinzel erzählt, Alexander habe ihr drei Monate nach ihrem
Ausscheiden bei Prinz die Übernahme seines Mandats angeboten.
Merkwürdig: Laut ihrem Xing-Eintrags hat Kinzel die Kanzlei Ende
September verlassen. Sie kann also frühestens Anfang Januar Alexanders
Mandat übernommen haben. Tatsächlich hat sie ihn laut Buskeismus.de aber
bereits am 1. Dezember bei einem Prozess vor dem Berliner Landgericht
vertreten. (Hamburger
Abendblatt - 19.04.2010 - Peter Alexander)
Gerüchte,
dass es zwischen Alexander und seinen Anwälten Probleme geben könnte,
kursieren schon länger. "Es wird gestritten, ob Peter Alexander
überhaupt weiß, dass, worüber und mit wem in seinem Namen so viel
geklagt wird", heißt es etwa auf der Website Buskeismus.de des
Ottensener Physikers Rolf Schälike, dessen Passion es ist,
Presserechtsverfahren zu verfolgen. "Wirtschaftliche Interessen von
Peter Alexander und seiner Anwältin Dr. Patricia Kinzel spielen
ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle", schreibt er. (Hamburger
Abendblatt - 19.04.2010 - Peter Alexander)
24.03.2010
- Urs Zennegge „Es gibt noch Richter in Berlin“
Online-Flyer Nr. 242 vom 24.03.2010 Neue Rheinische Zeitung Im Zivilverfahren, also nicht im Streit des Bürgers gegen die
Obrigkeit, gibt es allerdings zumeist mindestens eine Partei, die mit
dem Gericht zufrieden ist. Dass es noch „Richter in Berlin“ insbesondere
an der Pressekammer gibt, konnten in den letzten Jahren Promis aller
Bekanntheitsgrade (Klasse A bis Klasse C) begeistert ausrufen. Keine
Pressekammer in der Republik „verteidigte“ so nachdrücklich deren
Persönlich-keitsrechte wie diese Richter. In solchen Streitigkeiten geht
es regelmäßig nicht um die Frage, ob etwas wahr oder unwahr ist, sondern
darum, ob auch wahrheitsgemäße Berichterstattung verboten werden kann.
So maßen sich diese Richter in Berlin an, darüber zu entscheiden, ob es
ein “Berichterstattungsinteresse“ dazu gibt, dass gegen eine in Köln
nicht ganz unbekannte Person eine Strafanzeige erstattet wurde, wobei es
die Richter nicht einmal interessiert, ob der Inhalt der Strafanzeige
wahr oder unwahr ist. Kein Wunder also, dass sogenannte „Promi-Anwälte“
sich gerne das Gericht in Berlin aussuchen, um für ihre Mandanten
Ansprüche durchzusetzen. Einer der „Promi-Anwälte“, die dies besonders
aggressiv versuchen, ist Dr. Christian Schertz, über den wir in dieser
Zeitung schon häufiger berichten mussten, weil er insbesondere das
Bankhaus Oppenheim gegen unseren Autor Werner Rügemer vertreten hat,
aber auch den Daimler-Konzern und seine Manager gegen deren Kritiker
Jürgen Grässlin. Allerdings unterscheidet Dr. Christian Schertz sich von
vielen anderen „Promi-Anwälten“, weil er nicht nur aggressiv die
Interessen seiner Mandanten vertritt, sondern auch „in durchaus
riskanten Selbstversuchen“ (so ein für uns unverständliches Lob aus
Gewerkschaftskreisen) selbst Prozesse führt und dabei juristisches
Neuland betritt.
Der prominente Berliner
Medienanwalt Christian Schertz musste vor dem Landgericht Berlin eine
juristische Niederlage einstecken. Er ist damit gescheitert, sich zum
Stalking-Opfer zu erklären und damit Rolf Schälike, den Betreiber der
Website www.buskeismus.de, zum Schweigen zu bringen. Schälike verfasst
dort regelmäßig kritische und teils polemische Texte zu Verfahren der
Pressekammern in Berlin und Hamburg und äußert sich auch sehr kritisch
zu Medienanwälten wie Schertz. - (MEDIA22.03.2010
Stefan Winterbuer)
Weil Schälike auf seinem Blog
buskeismus.de besonders
hartnäckig und genau über Presserechtsverfahren berichtet, ist er vielen
Menschen ein Dorn im Auge, die bestimmte Geschichten aus der
Öffentlichkeit entfernt haben möchten. (taz
- 19.03.2011 - MEDIENTICKER)
Auf der
Website "www.buskeismus.de" setzt sich Schälike mit Urteilen von
Presserichtern vor allem aus Hamburg und Berlin auseinander, denen er
eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vorwirft. (FAZ
- 17.03.2010 ·
Kein Cyberstalking Niederlage für Berliner Anwalt)
Schälikes Website heißt
www.buskeismus.de,
unfreiwilliger Namensgeber ist Andreas Buske, der Vorsitzende der
Hamburger Pressekammer, die im Ruf steht, gnadenlos zu sein. Marcus
Köhler aus der Kanzlei Oppenländer, der unter anderem die Stuttgarter
Zeitung vertritt, sagt: "In keinem anderen Rechtsbereich", mit dem
er zu tun habe, werde derart scharf geurteilt wie in Hamburg im
Presserecht. (taz
- 12.12.2009 Schälikes einsamer Kampf)
Diekmann
hatte übrigens den für sein Temperament bekannten Advokaten in seinem
Blog vorführen wollen, indem er im Stil des
Gerichtsbloggers Rolf Schälike ("Buskeismus.de") einen
Gerichtstermin mitstenographieren ließ, bei dem Eisenberg gegen den
Axel Springer-Verlag in eigener Sache geklagt hatte. (Telepolis
- 28.11.2009 - Penis-Nachmessung im Gerichtssaal)
28.06.2009 FAS -
Der einzige Zeuge - Wenn die
Pressekammer in Hamburg ihre umstrittenen Urteile fällt, ist
Rolf Schälike
immer dabei. von Birger Menke Unruhig steht Rolf Schälike vor Saal B 335 im
Landgericht Hamburg, es ist Punkt fünf vor zehn am Morgen, eigentlich
Sitzungsbeginn, doch die Tür bleibt noch verschlossen. Anwälte gehen an
ihm vorbei, ein Richter schreitet durch den hohen Gang, seine Schritte
hallen von den kahlen Wanden zurück. Begrüßt wird Schälike kaum, nur ein
Mann in Anzug und mit Rollkoffer nickt ihm durchaus freundlich zu. Dabei
kennen sie ihn alle.
Eine
Liste zensierender Gerichtsurteile findet sich auch auf der Seite
Buskeismus,
gesammelt von einem pensionierten Physiker. Der dachte, er hätte in der
ehemaligen DDR bereits genug Erfahrungen mit Zensur gemacht. Doch dank
des Internets und der aktuellen Rechtsprechung, die für einen kurzen
Blogbeitrag schnell fünfstellige Beträge androht, wird seine Liste immer
länger. (ZEIT
- 20.01.2009 - Jede Woche eine Unterlassungsklage)
Insbesondere der Vorsitzende der Kammer, Andreas Buske, ist selbst
Gegenstand intensiver Berichterstattung im Internet. Unter
www.buskeismus.de werden die Urteile und Verhandlungen der Kammer
akribisch verfolgt und kritisch kommentiert. (SPON08.05.2008 - Das Ende des Intervíews)
Ein Mann
jedoch hat dieser unterschwelligen Zensurpraxis entschieden den Kampf
angesagt: Jeden Freitag während der wöchentlichen Sitzung der
Pressekammer des Hamburger Landgerichts, wo die meisten Presseurteile
Deutschlands gesprochen werden, stenographiert der unbeugsame Rentner
Rolf Schälike die
Vorgänge mit und verbreitet seine Eindrücke in einem
Weblog. (Telepolis
- 19.07.2007 - Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens)
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 24.08.16 Impressum