Pressemitteilung
GALAVIT-Betrug
Am 7. Juli 2004 wurde Dr. Nikolaus Klehr vom Landgericht München II
Gz.: 7 Ns 66 Js 20793/03 zu
einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100,00 EUR wegen Verstoß
gegen das Arzneimittelgesetzt (Einfuhr von Galavit) verurteilt.
In
den Gründen steht:
Im Jahre 2000 betrieb der Angeklagte die
Privatklinik Bad Heilbrunn, Abt-Walther Weg 14-18 in 83670 Bad Heilbrunn. In dieser Privatklinik wurden sogenannte "austherapierte"
Krebspatienten mit dem Medikament Galavit behandelt.
Am 21.02.2000
wurde durch das Hauptzollamt München-Flughafen ein Paket mit 500
Ampullen Galavit aus Russland sichergestellt. Diese 500 Ampullen
waren von dem Angeklagten als ärztlicher Direktor der Privatklinik
Bad Heilbrunn, ... bei der russischen Firma "TSM Medikor" ...
bestellt worden.
_____________
Am
15.07.2008 wurden wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen
Betruges u.a. mit Galavit drei Geschäftsleute, ein Journalist und
Dr. med. Eike Rauchfuß vom Landgericht Kassel, Az.
8860 Js 18960/02 3(6) KLs zu
Haftstrafen verurteilt.
Am 17.02.2010 revidierte das
Landgericht Kassel, mit Urteil Az. 8860 Js
18960/02 1 (3) (6) KLs auf gewerbs- und
bandenmäßigen Betrug und verhängte etwas kleinere Strafen. Dr. med. Eike Rauchfuß war vom Urteil nicht erfasst, weil nicht prozessfähig.
Zwei Geschäftsleute haben das Urteil anerkannt.
Am 01.08.2011
revidierte das Landgericht Kassel bei zwei Angeklagtren - dem Journalisten und einem
Geschäftsmann - mit Urteil Az. 8860 Js
18960/02 5 (1) (3) (6) KLs auf gewerbsmäßigen
Bandenbetrug und verhängte noch etwas kleinere Strafen.
In allen drei Kasseler Urteilen ist zu lesen:
Für den Einsatz
von Galavit bei Krebspatienten in Deutschland gewann Dahms zunächst
den Zeugen Dr. Klehr, einen umstrittenen Krebsarzt, der
Krebspatienten mit alternativer Medizin, u.a. einer
Eigenbluttherapie behandelte. In der Klinik Dr. Klehr in Bad Heilbrunn, in der Nähe von München, arbeitete auch der Angeklagte
Dr. Rauchfuß, der aufgrund seiner Kenntnisse der russischen Sprache
und seiner Verbindungen zu russischen Ärzten als zuständiger Arzt
für Galavitbehandlungen in Betracht kam.
Etwa Ende 1999 kam
eine russische Delegation in die Klinik des Zeugen Dr. Klehr.
...
Gleichwohl entschlossen sich die Angeklagten zum klinischen
Einsatz des Galavit in der Klinik des Dr. Klehr in Bad Heilbrunn.
Daneben wurde die von Dr. Klehr entwickelte Eigenbluttherapie zur
Behandlung von Krenspatienten eingesetzt. In Bad Heilbrunn behielt
der Klinikleiter, der Zeuge Dr. Klehr, insofern einen gewissen
Einfluss.
....
Insofern kristallisierten sich bereits die
verschiedenen Tatbestände der fünf Angeklagten (in der Klinik des
Zeugen Klehr, RS) heraus, die sie dann
im Wesentlichen auch im Carolinum erbrachten, teilweise wurden diese
Aktivitäten dort fortgesetzt oder zumindest darauf aufgebaut.
_____________
Dr.
Nikolaus Klehr erklärt am 15.12.2008 über seinen Rechtsanwalt Dr.
Sven Krüger: "Galavit wurde nicht von meinem Mandanten eingeführt."
... "Mein Mandant hat das Mittel gerade nicht angewandt"
In der
eidesstattlichen Versicherung erklärt Dr. Nikolaus Klehr am
14.08.2012:
Bei dem genannten Galavit-Betrug, auf den sich
dieser Aufruf bezieht, hatten ehemalige Mitarbeiter von mir, u.a.
Herr Dr. Rauchfuß, ohne meine Kenntnis Galavit im Ausland bestellt.
Dr. Rauchfuß hat Patienten Galavit als Krebsmittel verabreicht und
mit Galavit als Krebsmittel geworden. Ich hatte von den
Machenschaften des Dr. Rauchfuß keine Kenntnis und habe mich nach
Kenntniserlangung darüber von Dr. Rauchfuß getrennt.
Ich habe
die Machenschaften von Dr. Rauchfuß mangels Kenntnis weder geduldet
noch mich daran beteiligt. Ich habe weder für Galavit als
Krebsmittel geworben, noch Galavit Patienten als Krebsmittel
verabreicht .
___________
Die
Strafakte Dr. Nikolaus Klehr 20793/03
sowie die drei Kasseler Urteile 8860 Js
18960/02 stehen mir zur Verfügung. Aus denen ergeben sich
sehr viele interessante Details, Zusammenhänge und der Beweis, dass
Dr. Nikolaus Klehr eine falsche eidesstattlichen Versicherung dem
Hamburger Gericht, Zivilkammer 24 gegenüber abgegeben hat.
21.03.2013 - Rolf Schälike
Diese unabhängige Web-Site dient zur Unterstützung der auf Dynamik
und Freiheit gerichteten Kräfte in der deutschen Justiz und bei der
interessierten Öffentlichkeit , welche erkannt haben, dass der Wahrheit
letzter Schluss nie zu finden ist.
Grundlage bildet die Beobachtung von Gerichtsverfahren. Die Gerichtsreportagen basieren auf eigenen Erlebnissen,
dem selbst Gehörten, den gesammelten Erkenntnissen und garantieren damit die
Authentizität und gleichzeitig Fehler.
Schwerpunkt der Berichterstattung, der Analysen und Kommentare bildet
das Äußerungsrecht. Ohne Meinungsfreiheit, keine gesunde Entwicklung,
keine Zukunft, nur Stillstand, Sackgassen, Katastrophen.
Eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit
und zur massiven Einschränkung des Äußerungsrechts spielen die
Pressekammern - genauer die Zensurkammern - der Landgerichte, allen
voran
Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts mit ihrem ehemaligen Vorsitzenden Richter, inzwischen Vorsitzenden des
7. OLG-Pressesenats, Andreas Buske.
Nach Diskussionen mit Rechtsanwälten, Literaturstudien,
Internet-Rechnerchen sowie als Teil der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren führte ich
2005 den folgenden allgemeinen Begriff für die mich immer aufs neue erstaunende Art der
Prozessführung ein:
Buskeismus
Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-,
Deutungs- und Handlungsprivileg. Sie sind eine in sich geschlossene, vom
Gesetz her sich aufgebaute, entscheidende Macht ausübende Gruppe.
Richter haben das Recht, endgültige, verbindliche Entscheidungen zu
treffen.
Anwälte bilden das Bindeglied zu dem übrigen Teil der Bevölkerung. Sie
haben den Auftrag, den Herrschenden Korrekturen vorzuschlagen und der
Bevölkerung die Notwendigkeit der bestehenden Herrschaftsstrukturen
überzeugend rüberzubringen.
Nach wie vor gilt:
obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien.
Sicherung der
Herrschaftsstrukturen steht im Vordergrund.
Rolf Schälike
___________________