h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
|
23.12.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15 |
10:00
<v> |
7 U
85/13
324 O
244/13
Raoul Sitter
RA Doll (?) |
<k>
Buchhandlung im Schanzenviertel GmbH
RA Rothermiúng (?) |
Auskunft, Geldentschädigung
06.09.13: 1. Instanz 85/13 Verkündung einer Entscheidung am 20.09.13, 9:55, Saal
B335
20.09.13: Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
18.11.14. Berufungsverhandlung. Der Senat weist darauf hin, dass
die Berufung des Klägers für nicht erfolgreich gesehen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.12.14: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der
Klägers hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
|
|
|
|
|
02.12.2014 (Di) |
Bericht |
|
10:00 |
7 U 51/13
324 O 212/13
Jeanette
Hofmann
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix Zimmermann |
<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG
Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert, van Eendenburg
RA Mathies van Eendenbirg |
Unterlassung
31.05.13. 1. Instanz 324 O 212/13 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.06.13,
12:00 Raum B334
03.06.13: Verfügung wurde offenbar bestätigt.
02.12.14: Berufungsverfahren
Nach ausführlicher und unfassender Erörterung des Sach-
und Rechtslage erklärte die Antragsgegnerin (Zeit):
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen in
Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu
lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a. In der Auseinandersetzung Dr. Jeanette Hofmann gegen
die Zeit vor dem Landgericht Hamburg verzichtete Frau Hofmann,
Direktorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und
Gesellschaft (HIIG) auf die Unterlassung der Veröffentlichung
des Zeit-Artikels.
b. Der Artikel darf in seiner ursprünglichen Form
verbreitet werden,
wie geschehen auf den Internetseite am 18.04.2013 unter der
Überschrift "Die Zeit und Jeanette Hofmann einigten sich auf
einen Vergleich"
Daraufhin erklärten die Parteivertreter das Verfügungsverfahren
übereinstimmig für erledigt.
Die Parteivertreter einigten sich auf die folgenden Kostenquote:
Von den Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der
Antragstellerin 40 %, der Antragsgegnerin 60 % zur Last.
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Beschlossen und
verkündet:
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,-
festgesetzt. |
10:30 |
7 U
103/13
324 O
294/13
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung (Bild);
Vertragsstrafeverwirklichung (Bild + Text)
Basis: Verrag zwischen Günther Jauch und der Beklagten bezüglich
von Veröffentlichungen aus der Privatsphäre der Familie Günther
Jauch.
06.09.13: 1. Instanz 324 O 294/13 Vergleich mit Widerruf getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Widerrufs am
11.10.13, 9:55, Saal B335
11.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 08.11.13
08.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 15.11.13
15.11.13.Urteil gegen die Beklagte erlassen. Kostenentscheidung
und Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
02.12.14: Berufungsverhandlung. Vergleich getroffen:
1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger € 3.000,- zu
zahlen
2. Die beklagte nimmt die Anschlussberufung zurück.
3. Von den Kosten der 1. Instanz fallen der Klägerin 1/3, der
Beklagten 2/3 zur Last
4. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 14.000,-
festgesetzt. |
|
|
|
|
|
25.11.2014 (Di) |
Bericht |
|
10:00
<v> |
7 U
42/13
324 O
645/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung
01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d.
Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die
Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
Urteil
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14
25.11.14: Es ergeht ein
Urteil
Auf die Berufung der Beklagten wird das
Urteil des Landgerichts Hamburg vom
05.04.2013, Az. 324 O 645/12, abgeändert. Die Klage wird
abgewiesen.
Die
Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
August 2016: BGH: Az: VI ZR 540/14,
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. |
10:00
<v> |
7 U
30/13
324 O
644/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
|
<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung
01.03.13: Verkündung einer Entscheidung am 05.04.13, 9:55, Saal
B335
05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im
Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Urteil
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14
25.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die
Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite (Urteil
Pressestelle). |
9:55
<v> |
7 U 2/14
324 O 247/13
Michael Ballack
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
03 <k>
Axel Springer AG u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung;
Weihnachtsfestplanung, Blondine, Truthahn
18.10.13: 1. Instanz 324 O 247/13 Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal
B335
22.11.13: Urteil 4 Beklagten werden Äußerungen untersagt.
11.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 25.11.13, 10:00
25.11.14: Es ergeht ein Teil...- und Schlußurteil.
Das LG-Urteil vom 22.12.13 wird teilweise abgeändert.
Die Kosten der ersten Instanz werden gegenseitig aufgehoben. Die
außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 1/4,
die Beklagten zu je 3/6. |
10:00 |
7 U
8/14
324 O
672/11
Sven Kurth
Kanzlei Hennig, Nieber, Stechow
(RAIin Ira
Breuer)
RAin Anita Grimme |
<k>
Axel Springer AG u.a
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Forderung
03.08.12: 1. Instanz 324 O 672/11Schriftsatznachlass.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.10.12, 9:55, Saal
B335
12.10.12: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin steht noch
nicht fest. Siehe 21.12.12
21.12.12: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
Stellungnahme bis zum 18.01.13. Beweisverhandlung am 0706.13,
14:30.
07.06.13: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Im Falle des
Rücktritts prozessleitende Maßnamen von Amtswegen.
Beweisverhandlung am 25.10.13, 14:00, Saal B335
25.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 15.11.13, 9:55, Saal
B335 Bericht
15.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.13
29.11.13: Der Beklagte zu 2 hat an den Kläger € 1.500,- zu
zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
25.11.14: Der Senat regte einen Vergleich an. Kam nicht zu
Stande.
Entscheidung am Schluss der S Sitzung. Bericht |
11:00 |
7 U 79/13
324 O 237/13
Hinterseer, Hansi
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung;
Info über Mutter; Hauptsachverfahren
21.06.13: 1. Instanz 324 O 237/13 Schriftliches Verfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 30.08.13, 9:55 Saal B335
30.08.13: Die Beklagte wird verurteilt, eine Äußerung zu
unterlassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
25.11.14: RA'in Dr. Stephanie Vendt. nahm für ihren Mandanten
die Klage zurück. Verhandlung fand nicht statt. |
11:15 |
7 U 15/14
324 O 513/13
Hansi Hinterseer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung;
20.12.13: 1. Instanz 324 O 7 U 79/13 Verkündung einer Entscheidung am 31.01.14, 9:55, Saal
B335 Bericht
31.01.14: Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt
bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
25.11.14: RA'in Dr. Stephanie Vendt. nahm für ihren Mandanten
die Klage zurück. Verhandlung fand nicht statt. |
12:00 |
7 U
93/12
324 O
205/12
Christine Neubauer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA graals |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung
20.07.12: Termin zur Verkündung einer
Entschneidung am 31.08.12, 9:55, Saal B335
31.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 21.09.12
21.09.12: Der Beklagten wird es untersagt, die näher
beschriebenen Fotos zu veröffentlichen sowie € 1.722,64 nebst
Zinsen ab den 11.04.12 zu zahlen. 1.c ist erledigt
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
25.11.14: Vergleich getroffen.
Beklagte zahlt € 1000,-
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben
Streitwert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs € 45.000,-
Bericht |
|
|
|
|
|
18.11.2014 (Di) |
|
|
10:45 |
7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah
Connor
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr.
Sebastian Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung; Mit
Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den
02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauer Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit
nach stattgegeben werden. |
11:30 |
7 U
70/13
324 O
44/13
Medienholding AG (Hans Barlach)
Kanzlei
Schultz-Süchting
RA
Schultz-Süchting
RAin Brons (?) |
<k>
Prof. Dr. Peter Raue u.a.
Kanzlei Raue Lpp
Rechtsanwalt
Prof. Kai Hegemann |
Unterlassung;
Info
19.04.13: 1. Instanz 324 O 44/13 Vergleich mit Rücktrittsrecht
getroffen. Verkündung eine Entscheidung im Falle des Rücktritts
am 14.06.13, 9:55, Saal B335
Bericht
14.03.13: Verkündung fand nicht statt. Stand allerdings auf der
Terminrolle.
Verkündung am 05.07.13
05.07.13: Aissetzungsbeschluss auf den 19.07.13
19.07.13: Die Beklagten werden verurteilt mit Androhung der
üblichen Ordnungsmittelstrafen zu behaupten .... Herr Barlach
hätte... über das Budget ..... Von den Kosten des Verfahrens
haben die Kläger 4/7, die Beklagten jeweils 3/14 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
18.11.14: Wert des Berufungsverfahrens € 14.000,-. Die
Beklagtenseite hat ein Angebot gemacht, des Friedens wegen.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 06.01.15: 10:00 |
12:30 |
7 U
85/13
324 O
244/13
Raoul Sitter
RA Doll (?) |
<k>
Buchhandlung im Schanzenviertel GmbH
RA Rothermiúng (?) |
Auskunft, Geldentschädigung
06.09.13: 1. Instanz 85/13 Verkündung einer Entscheidung am 20.09.13, 9:55, Saal
B335
20.09.13: Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
18.11.14. Berufungsverhandlung. Der Senat weist darauf hin, dass
die Berufung des Klägers für nicht erfolgreich gesehen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00 |
|
|
|
|
|
11.11.2014 (Di) |
Bericht |
|
12:00 |
7 U 24/13
324 O 92/12
Markus Frick
Kanzle Höch & Höch
RA Dominik Höch |
<k>
Conventure GmbH
(Forum Aktienboard)
Kanzlei JBB
RA
Thorsten Feldmann
|
Unterlassung
14.12.12: 1. Instanz 324 O 92/12 Die Kammer empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Verkündung einer Entscheidung
am 01.02.13, 9:55, Saal B335
01.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.13
22.02.13: Klage wird abgewiesen.
30.089.14: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 11.11.14,
10:00.
Wert der Berufungsverhandlung € 20.000,-
11.11.14: Es ergeht ein Urteil: Die Berufung des Klägers gegen
das LG-Urteil vom 22.07.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des
Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
76/11
324 O
274/07
Breuer Grit
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Prof. Dr. Werner Franke
Kanzlei Bornheim pp.
RA Dr. Michael Lehnert |
Unterlassung
17.08.07: 1. Instanz 324 O 274/07; Entscheidung wird
verkündet am 07.09.07, 9:55 im Gerichtssaal -
Bericht
07.09.07: Beweisbeschluss. Verhandlung am 02.07.2010
02.07.10: Fortsetzung auf prozessuale Anordnung. Verhandlung am
25.03.11, 14:00, Saal B335
25.03.11: Zeugenbefragung von Frau Tuttas und Rödel
(?).Verkündung einer Entscheidung am 24.06.11, 9:55, Saal B335
24.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.11
15.07.11: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
weiter zu behaupten, die ehemalige
Leistungssportlerin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von
ihrem damaligen Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol
bekommen. Der Beklagte hat weiterhin 449,70 Euro
an die Klägerin zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
07.10.14: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung des Beklagten
nicht stattgeben wird. Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 20.000,-
festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00
28.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.11.14
11.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die
Berufung des Beklagten gegen das LG-Urteil vom 15.04.2011 wird
zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der
Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
28.06.16: BVerfG 1 BvR 3388/14
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2011 - 324 O
274/07 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom
11. November 2014 - 7 U 76/11 - verletzen den Beschwerdeführer
in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des
Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das
Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
angenommen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerdeführer die
notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das
Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000,00 € (in Worten:
fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt. |
10:00 |
7 U 2/14
324 O 247/13
Michael Ballack
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
03 <k>
Axel Springer AG u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung;
Weihnachtsfestplanung, Blondine, Truthahn
18.10.13: 1. Instanz 324 O 247/13 Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal
B335
22.11.13: Urteil 4 Beklagten werden Äußerungen untersagt.
11.11.14: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am 25.11.13, 10:00
Bericht |
14:30 |
7 U
72/14
324 O
328/14
Tom Junkersdorf (Chefredakteur Closer- Bauer Media Group)
RA Dr. Gerald Neben
RA Banck |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Witt
Nebenintervent Günther Jauch (als Alleingesellschafter von
i&u Information und Unterhaltung TV Produktion GmbH & Co. KG)
RA Prof. Der. Christian Schertz |
Gegendarstellung; Einblendung in Talksendung
ablehnender Teilnehmer
18.07.14: 1. Instanz 324 O 328/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung: Die einstweilige
Verfügung wird bestätigt.
11.11.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung im
Tenor am Donnerstag, den 13.11.14, 12:00
13.11.14: Forderung; Urteil: Die Berufung des Antragsgegners
gegen das Urteil des Landgerichts von 18.07.12 wird
zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten des
Nebeninterventen Günther Jauch, die er selbst zu tragen hat. Die
Nebenintervention wird zugelassen. Bericht |
|
|
|
|
|
04.11.2014 (Di) |
Bericht |
|
10:45 |
7 U 89/13
324 O 80/13
Wolfgang Rasche (Rasche Immobilien)
RA Torsteling (?) |
<k>
Borgis, R.
RA Löhning (?) |
Unterlassung,
Hauptsache zum Verfügungsverfahren 324 O 643/12
09.08.13: 1. Instanz 324 80/13 Verkündung einer Entscheidung am 27.09.13, 9:55, Saal
B335
27.09.13: Der Beklagte wird verurteilt in
klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der
Beklagte hat € 666,16 zu zahlen.
Urteil Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Berufungsverhandlung: Die Berufung gegen das Urteil
des Landgerichts vom 27.09.13 wird zurückgewiesen. Von den
Kosten der erstinstanzlichen Verhandlung trägt der Kläger 7 %,
der Beklagte 93 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt
der Kläger 1 %, der Beklagte 99%.. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Bericht
Urteil |
10:45 |
7 U 92/14
324 O 358/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Forderung;
Gegendarstellung
04.11.14: Berufungsverhandlung fand nicht statt. Termin wurde
auf der Terminrolle wieder gestrichen.
Der Antrag auf Gegendarstellung wurde offenbar zurückgenommen |
14:30 |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
28.10.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 84/12
324 O 146/12
Andreas Baumgarten
Kanzlei Frömming & Partner
RA
Gunnar Schley |
<k>
Thiele,
Sven
RA Thomas Heinzelmann |
Unterlassung; Geldentschädigung
08.06.12: 1. Instanz 324 O 146/12 Verkündung einer Entscheidung am 27.07.12, 9:55, Saal
B335
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 24.08.12
24.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,32 €
zzgl. 5 % Zinsen über dem Basissatz ab dem 30.01.12 zu zahlen.
Im Übrigen (Geldentschädigung € 5.000,00) wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
07.10.14: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, dass
die Berufung des Klägers zurückgewiesen wird.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 5.352,30
festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00
28.10.14: Verkündung fand nicht statt. Termin nicht angezeigt. |
10:00
<v> |
7 U
76/11
324 O
274/07
Breuer Grit
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Prof. Dr. Werner Franke
Kanzlei Bornheim pp.
RA Dr. Michael Lehnert |
Unterlassung
17.08.07: 1. Instanz 324 O 274/07; Entscheidung wird
verkündet am 07.09.07, 9:55 im Gerichtssaal -
Bericht
07.09.07: Beweisbeschluss. Verhandlung am 02.07.2010
02.07.10: Fortsetzung auf prozessuale Anordnung. Verhandlung am
25.03.11, 14:00, Saal B335
25.03.11: Zeugenbefragung von Frau Tuttas und Rödel
(?).Verkündung einer Entscheidung am 24.06.11, 9:55, Saal B335
24.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.11
15.07.11: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
weiter zu behaupten, die ehemalige
Leistungssportlerin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von
ihrem damaligen Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol
bekommen. Der Beklagte hat weiterhin 449,70 Euro
an die Klägerin zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
07.10.14: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung des beklagten
nicht stattgeben wird. Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 20.000,-
festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00
28.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.11.2014 |
10:00 |
7 U
94/11
324 O
283/11
Klein, Norbert
RA Boeger (?)
|
<k>
IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung; Angriff auf Archive;
Kein Löschungsanspruch bei archivierten Bericht über Insolvenz
02.09.11: 1. Instanz 324 O 283/111 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag,
21.10.11, 9:55, Saal B335
Bericht
21.10.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 €
Urteil
28.10.14: Berufungsverhandlung. Der Senat weist darauf hin, dass
es ratsam sei, den Ausgang des Verfahrens beim BVerfG
1 BvR 16/13 abzuwarten.
Neuer Termin auf Anruf der Partein |
12:00 |
7
U 78/14
324
O 230/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Theresa Arand |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
|
Gegendarstellung vom OLG erlassen; Streit und den
Begriff "Bruder"
11.07.14: 1. Instanz 324 O 230/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
28.10.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung des Beklagten wird
zurückgewiesen. |
|
|
|
|
|
21.10.2014 (Di) |
|
|
12:00 |
7 U
81/11
324 O
214/11
Demtroeder, Till
Kanzlei IrleMoser
RA Chritian-Oliver Moser
|
<k>
Mogenpost Verlag GmbH u.a.
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke |
Forderung
08.07.11: 1. Instanz 324 O 214/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.08.11,
Saal B335,
12.08.11: Die Beklagte wird verurteilt als Gesamtschuldner
den Kläger gegenüber der Kanzlei Moser Bezzenberger über 1761,08 € freizustellen. Außerdem auch über 1.196,43 €
freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 90 %, die Beklagte zu
1 7 % und die Beklagte zu 2 3 %. Streitwert 28.195,75 €.
21.10.2014: Berufungsverhandlung.
Klägervertreter nimmt die Berufung zurück. Anschlussberufung ist
damit ebenfalls hinfällig.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 28.195,75. |
|
|
|
|
|
14.10.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
36/13
324 O 118/12
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Forderung; Richtigstellung
01.03.13: 1. Instanz 324 O 118/12 Verkündung einer Entscheidung
am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Richtigstellung zugesprochen. Von den Kosten des
Verfahren 36 % Beklagte, 64 % Esch
26.08.14: Berufung. Senat gab Hinweise für einen Vergleich.
Im Falle, dass es zu keinem Vergleich kommt, Verkündung einer
Entscheidung am 14.10.14, 10:00
14.10.14: Verkündung fand nicht statt. |
11:45 |
7 U
67/14
324 O
71/14
Charlotte Casiraghi
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Lüssmann |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Philipp Steinhübl
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung; Wohnort mir Kind in Paris
23.05.14: 1. Instanz 324 O 71/14 Die einstweilige Verfügung wurde
aufgehoben. Bericht
14.10.14: Berufungsverhandlung. Auf Hinweis des Senats (Buske)
wurde die Berufung zurückgenommen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen
Streitwert des Berufungsverfahrens wírd auf € 10.000,-
festgesetzt. |
|
|
|
|
|
07.10.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
42/13
324 O
645/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung
01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d.
Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die
Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14 |
10:00
<v> |
7 U
30/13
324 O
644/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
|
<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung
01.03.13: Verkündung einer Entscheidung am 05.04.13, 9:55, Saal
B335
05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im
Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt die Beklagte.
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14 |
10:00 |
7 U 84/12
324 O 146/12
Andreas Baumgarten
Kanzlei Frömming & Partner
RA
Gunnar Schley |
<k>
Thiele,
Sven
RA Thomas Heinzelmann |
Unterlassung; Geldentschädigung
08.06.12: 1. Instanz 324 O 146/12 Verkündung einer Entscheidung am 27.07.12, 9:55, Saal
B335
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 24.08.12
24.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,32 €
zzgl. 5 % Zinsen über dem Basissatz ab dem 30.01.12 zu zahlen.
Im Übrigen (Geldentschädigung € 5.000,00) wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
07.10.14: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, dass
die Berufung des Klägers zurückgewiesen wird.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 5.352,30
festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00 |
11:00 |
7 U
76/11
324 O
274/07
Breuer Grit
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Prof. Dr. Werner Franke
Kanzlei Bornheim pp.
RA Dr. Michael Lehnert |
Unterlassung
17.08.07: 1. Instanz 324 O 274/07; Entscheidung wird
verkündet am 07.09.07, 9:55 im Gerichtssaal -
Bericht
07.09.07: Beweisbeschluss. Verhandlung am 02.07.2010
02.07.10: Fortsetzung auf prozessuale Anordnung. Verhandlung am
25.03.11, 14:00, Saal B335
25.03.11: Zeugenbefragung von Frau Tuttas und Rödel
(?).Verkündung einer Entscheidung am 24.06.11, 9:55, Saal B335
24.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.11
15.07.11: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
weiter zu behaupten, die ehemalige
Leistungssportlerin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von
ihrem damaligen Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol
bekommen. Der Beklagte hat weiterhin 449,70 Euro
an die Klägerin zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
07.10.14: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung des beklagten
nicht stattgeben wird. Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 20.000,-
festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00 |
|
|
|
|
|
30.09.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
32/14
324 O
576/13
Prof. Horst Pöttker
Kanzlei Böhme & v. Moers
RA Wilhelm Schulte Hemming
) |
<k>
Zeit Online GmbH
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
Unterlassung; Corpus Delicti;
Der SPD-Politiker Marc Jan Eumann
soll seinen Doktortitel erschwindelt haben.
28.02.14: 1. Instanz 324 O 576/13 Verkündung einer
Entscheidung am Montag, den 03.03.14, 12:00, Raum B334
03.03.14: Die einstweilige Verfügung vom 03.12.13 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
09.09.14: Vergleich mit Rücktrittsrecht des Klägers bis zum
10.09.14 getroffen:
1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen, den
Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe im
Promotionsverfahren den Titel im Wortlaut und den Inhalt der
Magisterarbeit von Dr. Eumann gekannt.
2. Daraufhin erklären die Parteien übereinstimmend das
Verfügungsverfahren sowie das Hauptsacheverfahren für erledigt.
3. Die Kosten beider Verfahren werden gegeneinander aufgehoben.
4. Dem Antragsteller wird nachgelassen bis zum 10.09.14, 15:00
dem 7. Senat mitzuteilen, ob er vom Vergleich zurücktritt.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 15.000,-
festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung im fall des Rücktritts am
30.09.14, 10:00
30.09.14: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich dürfte
gelten. |
10:00 |
7
U 18/13
324 O 547/12
Amelie
Augusta Ulmen,
Christian Ulmen, Collien Ulmen Fernades
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Graals |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Entschädigung
30.11.12: 1. Instanz 324 O 547/12 Die Kammer gibt zu erkennen, dass die notwendige
Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung für den geltend
gemachten Anspruch nicht erkennen kann. Verkündung einer
Entscheidung am 01.02.13, 9:55, Saal B335
01.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 08.02.13
08.02.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt.
30.09.14: berufung |
10:00 |
7 U
46/14
324 O
578/13
Claudia Kemfert
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
Justiziar |
Forderung; Falschzitat der B.Z. aus dem Jahre 2008
zur
Ölpreisprpognose
übernommen; Wahrscheinlichkeit <->Möglichkeit
28.02.14: 1. Instanz 324 O 578/13Schriftsatznachlass. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 04.04.14, 9:55, Saal B335
04.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.04.14
11.04.14: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch
die Äußerung, wie in der Berliner Zeitung geäußert, einen
falschen Verdacht zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
30.09.14: Berufung |
12:00 |
7 U 24/13
324 O 92/12
Markus Frick
Kanzle Höch & Höch
RA Dominik Höch |
<k>
Conventure GmbH
(Forum Aktienboard)
Kanzlei JBB
RA
Thorsten Feldmann
|
Unterlassung
14.12.12: 1. Instanz 324 O 92/12 Die Kammer empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Verkündung einer Entscheidung
am 01.02.13, 9:55, Saal B335
01.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.13
22.02.13: Klage wird abgewiesen.
30.089.14: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 11.11.14,
10:00.
Wert der Berufungsverhandlung € 20.000,- |
|
|
|
|
|
23.09.2014 (Di) |
|
|
11:00 |
7 U
80/13
324 O
591/12
Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Lüssmann
|
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Raue
RA Prof. Hegemann |
Forderung; "Tierisch schön solch ein
Strandurlaub."
07.06.13: 1. Instanz 324 O 591/12 Vergleich mit Rücktrittsrecht
getroffen. Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts
am 16.08.13, 9:55, Saal B335
16.08.13: Klage wird abgewiesen
23.09.14: Berufungsverfahren. Vergleich getroffen.
1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin
Geldentschädigung in Höhe von € 8.000,- und Schadensersatz.
2. Die Parteien erteilen sich im Hinblick auf die
streitgegenständliche Berichterstattung Generalquittung.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.360,87. |
|
|
|
|
|
09.09.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 41/13
324 O 653/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts; Marion Mück-Raab
(Jornalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann für
MDR
RAin Dr. Bettina Schmaltz für Journalisten Marion Mück-Raab |
Unterlassung,
Babyklappen-Kinder Corpus Delicti;
Studie; Erkennbarkeit
05.04.12: 1.Instanz 324 O 653/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.13,
9:55, Saal B335
Bericht
26.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Urteil: Die Beklagtre wird nach Hamburger Brauch
verurteilt nicht zu behaupten, dass selbst die Klägerin nicht
wusste. wie viele Babys in der Babyklappe landeten. außerdem
271,80 und 935,16 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung
am 29.07.2014, 10:00
Bericht
29.07.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14
09.09.14: Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das LG-Urteil
vom 03.05.13 wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das LG-Urteil vom
03.05.13 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das die
Kosten erst ab dem 01.11.12 zu tragen sind. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
|
10:00
<v> |
7 U 15/13
324 O 220/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann |
Unterlassung,
Babyklappen-Kinder Corpus Delicti;
Studie; Erkennbarkeit
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 24.04.12 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfügungsverfahrens zu tragen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung
am 29.07.2014, 10:00
Bericht
29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14
09.09.14: Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des
Landgerichts vom 19.10.12 wird zurückgewiesen.
Die
Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen. |
10:00 |
7 U
32/14
324 O
576/13
Prof. Horst Pöttker
Kanzlei Böhme & v. Moers
RA Wilhelm Schulte Hemming |
<k>
Zeit Online GmbH
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
Unterlassung; Corpus Delicti;
Der SPD-Politiker Marc Jan Eumann
soll seinen Doktortitel erschwindelt haben.
28.02.14: 1. Instanz 324 O 576/13 Verkündung einer
Entscheidung am Montag, den 03.03.14, 12:00, Raum B334
03.03.14: Die einstweilige Verfügung vom 03.12.13 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
09.09.14: Vergleich mit Rücktrittsrecht des Klägers bis zum
10.09.14 getroffen:
1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen, den
Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe im
Promotionsverfahren den Titel im Wortlaut und den Inhalt der
Magisterarbeit von Dr. Eumann gekannt.
2. Daraufhin erklären die Parteiene übereinstimmend das
Verfügungsverfahren sowie das Hauptsacheverfahren für erledigt.
3. Die Kosten beider Verfahren werden gegeneinander aufgehoben.
4. Dem Antragsteller wird nachgelassen bis zum 10.09.14, 15:00
dem 7. Senat mitzuteilen, ob er vom Vergleich zurücktritt.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 15.000,-
festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung im fall des Rücktritts am
30.09.14, 10:00 |
12:00 |
7 U 16/14
324 O 594/13
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Neben |
Gegendarstellung
24.01.14: 1. Instanz 324 O 594/13 Die Sache 324 O 539/13 wird hinzugezogen. OLG v.
06.12.13:
Die Gegendarstellung muss offenbar veröffentlicht werden
09.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung |
|
|
|
|
|
26.08.2014 (Di) |
|
|
12:00 |
7 U
36/13
324 O
118/12
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Forderung; Richtigstellung
01.03.13: 1. Instanz 324 O 118/12 Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal
B335
26.04.13: Richtigstellung zugesprochen. Von den Kosten des
Verfahren 36 % Beklagte, 64 % Esch
26.08.14: Berufung. Senat gab Hinweise für einen Vergleich.
Im Falle, dass es zu keinem Vergleich kommt, Verkündung einer
Entscheidung am 14.10.14, 10:00 |
|
|
|
|
|
12.08.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 25/12
324 O 688/11
Dr.
Dagmar Millesi
Kanzlei GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtsanwältin Corinna Struck |
<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG
Kanzlei Dr.
Senfft und
Kollegen
RA Jörg Nabert |
Unterlassung
Info
16.03.12:
1. Instanz 324 O 688/11
Bericht Verkündung eine Entscheidung am 19.03.12, 12:00,
Raum B334
19.03.12: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt
08.07.14. Berufungsverhandlung. Ver1ndung einer Entscheidung am Dienstag, den 29.07.14, 10:00.
29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 12.08.14
12.08.14: Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen |
|
|
|
|
|
29.07.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 41/13
324 O 653/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts; Marion Mück-Raab
(Jornalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann für
MDR
RAin Dr. Bettina Schmaltz für Journalisten Marion Mück-Raab |
Unterlassung,
Babyklappen-Kinder Corpus Delicti;
Studie; Erkennbarkeit
05.04.12: 1.Instanz 324 O 653/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.13,
9:55, Saal B335
Bericht
26.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Urteil: Die Beklagtre wird nach Hamburger Brauch
verurteilt nicht zu behaupten, dass selbst die Klägerin nicht
wusste. wie viele Babys in der Babyklappe landeten. außerdem
271,80 und 935,16 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung
am 29.07.2014, 10:00
Bericht
29.07.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14 |
10:00
<v> |
7 U 15/13
324 O 220/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann |
Unterlassung,
Babyklappen-Kinder Corpus Delicti;
Studie; Erkennbarkeit
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 24.04.12 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfügungsverfahrens zu tragen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung
am 29.07.2014, 10:00
Bericht
29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14 |
10:00
<v> |
7 U 25/12
324 O 688/11
Dr.
Dagmar Millesi
Kanzlei GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtsanwältin Corinna Struck |
<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG
Kanzlei Dr.
Senfft und
Kollegen
RA Jörg Nabert |
Unterlassung
Info
16.03.12:
1. Instanz 324 O 688/11
Bericht Verkündung eine Entscheidung am 19.03.12, 12:00,
Raum B334
19.03.12: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt
08.07.14. Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 29.07.14, 10:00.
29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 12.08.14 |
|
7 U 98/12 |
|
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7 U 30/13 |
|
|
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7 U 42/13 |
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7 U 18/13 |
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22.07.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12,
9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit
08.10.13: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30
20.05.14: Zeugenbefragung von Manfred
Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Publishing
des
Hoffmann und Campe Verlages
Verkündung einer Entscheidung am 22.07.14, 10:00
Bericht
22.07.14: Auf Grund der Berufung des Klägers wird das Urteil des
Landgerichts abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt bestimmte
Äußerungen nicht zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Von den Kosten haben der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen. |
10:00
<v> |
7 U 70/09
325 O 145/08
Axel
Fingerhut u.a.
RA |
<k>
Google Hamburg, Google Germany u.a
RA Taylor Wessing
RA Wimmers
RA'in Heymann |
30.01.09: 1.
Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316
Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09
Urteil Klage zum Teil
stattgegeben.
09.02.10: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00
Bericht
Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil
aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob
die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 11:30
25.03.14: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.14, 10:00
Kurzbericht
06.05.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.06.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 22.07.14
22.07.14. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil
Landgerichts vom 22.05.2009 wird zurückgewiesen. Die Klage wird
insgesamt abgewiesen.
Die Kosten fallen den Kläger je zu Hälfte zur last. Der Kläger
zu 1 hat die Kosten der Revisionsinstanz zu tragen. |
10:30 |
7 U 44/11
324 O 160/14
Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR), Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke |
Einstweilige Verfügung; Gegendarstellung
Überschreitung der Grenzwerte radioaktiver Abfälle
25.04.14: 1. Instanz. Verfügung (Gegendarstellung) wurde bestätigt.
Bericht
22.07.14: Berufungsverfahren. Auf Anraten des Senats nimmt die
Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zurück.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der Klägerin zur
Last.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird au € 10.000,- festgesetzt. |
|
|
|
|
|
15.07.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 75/11
324 O
899/08
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl
RA Behr |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) (Panorama)
Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.
RA Michael Fricke
NDR Justiziar Siekmann |
Geldentschädigung;
Pressemitteilung NDR
06.03.09:
1. Instanz 324 O 899/08 Termin zur Fortsetzung der Verhandlung am 12.06.09, 12:00,
Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 17.07.09, 9:55,
Saal B335
17.07.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 04.06.10, 14:00
04.06.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am
18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Beweseibeschluss, Drei Zeugen werden befragt.
Termin 01.10.10, 14:15
01.10.10: Alle drei Zeugen - einfache Arbeiter -
verweigerten die Aussage, weil sie sich wegen der Tätigkeit
der Staatsanwaltschaft belasten könnten.
Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung
und der Weiterführung der Verhandlung am 22.10.10,
9:55, Saal B335
22.10.10: Zwischenurteil: Die Zeugenaussageverweigerung war
rechtmäßig.
xxxx ?
Streitwert wird auf 30.000 festgesetzt. Neue Verhandlung am
27,.05.11, 14:00
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55,
Saal B335
29.07.11: Perle des Tages. Die Klage wird abgewiesen. Die
Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6 Millionen
Euro.
27.05.14: Berufungsverhandlung. Der Senat wird die Berufung
aller Aussicht nach zurückweisen. Verkündung einer
Entscheidung am 01.07.14, 10:00:
Streitwertbeschluss 7 Millionen Euro
Bericht
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.14
15.07.14: Urteil. Die Berufung der Klägerin gegen das
LG-Urteil
324 O
899/08
vom 29.07.14 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die
Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit, |
|
|
|
|
|
08.07.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA |
<k>
Allmendinger, Stephan.
RA Stephan Allmendinger |
Beseitigung Info;
Corpus Delikti
08.02.13: 1. Instanz 324 O 550/12 Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
06.05.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
01.07.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 08.07.14
08.07.14: Die
Berufung gegen das LG-Urteil wird zurückgewiesen. Die Klägerin
hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.07.15: BGH VI ZR 340/124 |
11:45 |
7 U 25/12
324 O 688/11
Dr.
Dagmar Millesi
Kanzlei GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtsanwältin Corinna Struck |
<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG
Kanzlei Dr.
Senfft und
Kollegen
RA Jörg Nabert |
Unterlassung
Info
16.03.12:
1. Instanz 324 O 688/11
Bericht Verkündung eine Entscheidung am 19.03.12, 12:00,
Raum B334
19.03.12: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt
08.07.14. Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, den 29.07.14, 10:00 |
|
|
|
|
|
01.07.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA |
<k>
Allmendinger, Stephan.
RA Stephan Allmendinger |
Beseitigung Info;
Corpus Delikti
08.02.13: 1. Instanz 324 O 550/12 Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
06.05.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
01.07.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 08.07.14 |
10:00
<v> |
7 U 75/11
324 O
899/08
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl
RA Behr |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) (Panorama)
Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.
RA Michael Fricke
NDR Justiziar Siekmann |
Geldentschädigung;
Pressemitteilung NDR
06.03.09:
1. Instanz 324 O 899/08 Termin zur Fortsetzung der Verhandlung am 12.06.09, 12:00,
Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 17.07.09, 9:55,
Saal B335
17.07.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 04.06.10, 14:00
04.06.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am
18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Beweseibeschluss, Drei Zeugen werden befragt.
Termin 01.10.10, 14:15
01.10.10: Alle drei Zeugen - einfache Arbeiter -
verweigerten die Aussage, weil sie sich wegen der Tätigkeit
der Staatsanwaltschaft belasten könnten.
Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung
und der Weiterführung der Verhandlung am 22.10.10,
9:55, Saal B335
22.10.10: Zwischenurteil: Die Zeugenaussageverweigerung war
rechtmäßig.
xxxx ?
Streitwert wird auf 30.000 festgesetzt. Neue Verhandlung am
27,.05.11, 14:00
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55,
Saal B335
29.07.11: Perle des Tages. Die Klage wird abgewiesen. Die
Klägerin trägt die Kosten des Techtsstreits. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6 Millionen
Euro.
27.05.14: Berufungsverhandung. Der Senat wid die Berufung
aller Aussicht nach zurückweisen. Verkündung einer
Entscheidung am 01.07.14, 10:00:
Streitwertbeschluss 7 Millionen Euro
Bericht
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.14 |
10:00 |
7 U 42/12
Rechstanwalt Kai Kähler
Kanzlei Kai Kähler
RA Kai Kähler |
<k>
Franco Stork
RA Niermann (?) |
Anwaltshonorar
01.07.14: Nach Hinweis des Senats nimmt Rechtsanwalt Kai Kähler
die Berufung zurück. |
10:45 |
7 U
109/12
324 O
300/12
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justiziar Ponszadlik |
Geldentschädigung; Jauch besucht die
Mutter, obwohl diese schon seit 6 Jahren tot ist. Zum
Corpus Delicti
03.08.12: 1.Instanz 324 O 300/12 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 31.08.2, 9:55, Saal B335
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Aussetzung auf den 28.09.12
28.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 09.11.12
09.11.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15,000,- €
zu zahlen. Im Übrig wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des
Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
01.07.14: Berufungsverhandlung. Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Berufung
wurde höchstwahrscheinlich zurückgewiesen. |
11:30 |
7 U 28/13
324 O 525/12
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
FUNKE Women Group GmbH (früher WAZ Woman
Groupe
GmbH)
Kanzlei
Saatkamp &
Bullerkotte
RAin
Britta
Bullerkotte
Justiziar Ponszadlik |
Geldentschädigung
14.12.12: 1. Instanz 324 O 525/12 Verkündung einer
Entscheidung am 08.02.13, 9:55, Saal B335
08.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13.
01.03.13: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
bestimmte Äußerungen zu verbreiten etc. Außerdem hat die
Beklagte an den Kläger 561,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.07.14: Berufungsverhandlung. Rechtsanwalt nicht auf Anraten des Senat die Berufung
zurück. |
12:15
|
7 U 94/12
324 O 194/12
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
Klambt-Verlag GmbH & Cie
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop |
Unterlassung; Tod
eines Jugendfreundes
Verfügungsverfahren
31.08.12: 1. Instanz 324 O 194/12 Die einstweilige Verfügung vom 27.03.12 wird
bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu
tragen
Bericht
01.07.14:
Berufungsverhandlung. Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Berufung
wurde höchstwahrscheinlich zurückgewiesen. |
|
|
|
|
|
24.06.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 70/09
325 O 145/08
Axel
Fingerhut u.a.
RA |
<k>
Google Hamburg, Google Germany u.a
RA Taylor Wessing
RA Wimmers
RA'in Heymann |
30.01.09: 1.
Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316
Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09
Urteil Klage zum Teil
stattgegeben.
09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00
Bericht
Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil
aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob
die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 11:30
25.03.14: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.14, 10:00
Kurzbericht
06.05.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.06.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 22.07.14 |
11:00
<v> |
7 U 89/12
324 O 122/12
Matthias Quinger
Kanzlei Dr. Frohnecke &
Partner
RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Kläger persönlich |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Oppenländer
RA Raymund Brehmenkamp |
Presserecht
15.06.12: 1. Instanz 324 O 122/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal
B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die
Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,- Bericht
24.06.14: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der
Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U 88/12
324 O 142/12
Dorothe Klein
Kanzlei Dr. Frohnecke &
Partner
RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Klägerin persönlich |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH u.a.
RA Raymund Brehmenkamp |
Unterlassung
15.06.12: 1. Instanz 324 O 142/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal
B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die
Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,- Bericht
24.06.14: Die Berufung der Klägerin
wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkei |
|
|
|
|
|
17.06.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
324 O 502/12
Angela
Lanz
Kanzlei
Prinz
Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone Lingens |
<k>
Gong Verlag
GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik |
Widerruf; Markus Lanz klagt
in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert
- in Berlin; 30.11.12: Kammer sieht möglicherweise
Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint, in der jetzigen
Formulierung würde kein Anspruch entstehen. Weiter
prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung
des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335
Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €
20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von
den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten
1/4 zur Last.
04.02.14: Berufungsverfahren; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00.
Streitwert € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.
10.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.14, 10:00
17.06.14: Die Berufung wird wegen Rücknahme der Klage
zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens in Erster Instanz
hat die Klägerin 3/4, die Beklagter 1/4 zu tragen.
Von den Kosten des
Berufungsverfahrens hat die Klägerin 4/5, die Beklagter 1/5 zu
tragen. |
|
|
|
|
|
10.06.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
324 O 502/12
Angela
Lanz
Kanzlei
Prinz
Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone Lingens |
<k>
Gong Verlag
GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik |
Widerruf; Markus Lanz klagt
in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert
- in Berlin; 30.11.12: Kammer sieht möglicherweise
Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint, in der jetzigen
Formulierung würde kein Anspruch entstehen. Weiter
prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung
des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335
Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin €
20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von
den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten
1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00.
Streitwert € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.
10.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.14, 10:00 |
|
|
|
|
|
03.06.2014 (Di) |
Bericht |
|
11:15 |
7 U 41/13
324 O 653/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts; Marion Mück-Raab
(Jornalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann für
MDR
RAin Dr. Bettina Schmaltz für Journalisten Marion Mück-Raab |
Unterlassung,
Babyklappen-Kinder Corpus Delicti;
Studie; Erkennbarkeit
05.04.13: 1.Instanz 324 O 653/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.13,
9:55, Saal B335
Bericht
26.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Urteil: Die Beklagtre wird nach Hamburger Brauch
verurteilt nicht zu behaupten, dass selbst die Klägerin nicht
wusste. wie viele Babys in der Babyklappe landeten. außerdem
271,80 und 935,16 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung
am 29.07.2014, 10:00
Bericht |
11:45 |
7 U 15/13
324 O 220/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann |
Unterlassung,
Babyklappen-Kinder Corpus Delicti;
Studie; Erkennbarkeit
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 24.04.12 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfügungsverfahrens zu tragen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung
am 29.07.2014, 10:00
Bericht |
|
|
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|
|
27.05.2014 (Di) |
Bericht |
|
10:00 |
7 U 75/11
324 O
899/08
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl
RA Behr |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) (Panorama)
Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.
RA Michael Fricke
NDR Justiziar Siekmann |
Geldentschädigung;
Pressemitteilung NDR
06.03.09:
1. Instanz 324 O 899/08 Termin zur Fortsetzung der Verhandlung am 12.06.09, 12:00,
Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 17.07.09, 9:55,
Saal B335
17.07.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 04.06.10, 14:00
04.06.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am
18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Beweseibeschluss, Drei Zeugen werden befragt.
Termin 01.10.10, 14:15
01.10.10: Alle drei Zeugen - einfache Arbeiter -
verweigerten die Aussage, weil sie sich wegen der Tätigkeit
der Staatsanwaltschaft belasten könnten.
Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung
und der Weiterführung der Verhandlung am 22.10.10,
9:55, Saal B335
22.10.10: Zwischenurteil: Die Zeugenaussageverweigerung war
rechtmäßig.
xxxx ?
Streitwert wird auf 30.000 festgesetzt. Neue Verhandlung am
27,.05.11, 14:00
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55,
Saal B335
29.07.11: Perle des Tages. Die Klage wird abgewiesen. Die
Klägerin trägt die Kosten des Techtsstreits. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6 Millionen
Euro.
27.05.14: Berufungsverhandung. Der Senat wid die Berufung
aller Aussicht nach zurückweisen. Verkündung einer
Entscheidung am 01.07.14, 10:00:
Streitwertbeschluss 7 Millionen Euro
Bericht |
|
|
|
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|
20.05.2014 (Di) |
Bericht |
|
10:30 |
7 U 92/12
324 O 192/12
Matthias Quinger
Kanzlei Dr. Frohnecke &
Partner
RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Kanzlei Eisenberg pp-
RA Johannes Eisenberg |
Presserecht
15.06.12: 1.Instanz 324 O 192/12 Verkündung einer Entscheidung am 31.08.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
31.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, das Photo vom 29.01.12
nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu
zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits trägen der Kläger 84 %, die Beklagte 16 %
20.05.14: Berufungsverhandlung. Klägerseite nimmt den
Berufungsantrag zurück. TAZ bleibt mit der Anschlussberufung
dumm sitzen. Streitwert € 50.000,-
Bericht |
11:15 |
7 U 91/12
324 O 200/12
Dorothe Klein
Kanzlei Dr. Frohnecke &
Partner
RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Klägerin persönlich |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Kanzlei Eisenberg pp-
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung und
Schadensersatz
15.06.12: 1.Instanz 324 O 200/12 Verkündung einer Entscheidung am 31.08.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
31.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, das Photo vom 29.01.12
nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu
zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits trägen die Klägerin 84 %, die Beklagte 16 %
20.05.14: Berufungsverhandlung. Klägerseite nimmt den
Berufungsantrag zurück. TAZ bleibt mit der Anschlussberufung
dumm sitzen. Streitwert € 50.000,- Bericht |
11:30 |
7 U 89/12
324 O 122/12
Matthias Quinger
Kanzlei Dr. Frohnecke &
Partner
RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Kläger persönlich |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Oppenländer
RA Raymund Brehmenkamp |
Presserecht
15.06.12: 1. Instanz 324 O 122/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal
B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die
Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,- Bericht |
12:00 |
7 U 88/12
324 O 142/12
Dorothe Klein
Kanzlei Dr. Frohnecke &
Partner
RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Klägerin persönlich |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH u.a.
RA Raymund Brehmenkamp |
Unterlassung
15.06.12: 1. Instanz 324 O 142/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal
B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die
Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,- Bericht |
14:30 |
7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12,
9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit
08.10.13: Berufugnsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30
20.05.14: Zeugenbefragung von Manfred
Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Publishing
des
Hoffmann und Campe Verlages
Verkündung einer Entscheidung am 22.07.14, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
06.05.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
47/12
324 O
657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr |
Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der
Sitzung.
Bericht
I. Die einstweilige
Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von €
40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am
28.01.2014 statt.
Urteil
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
25.02.14, 10:00
25.02.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
14.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14
06.05.14: Der Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des
LG wird abgeholfen. Die Einstweilige Verfügung vom 18.01.2011
wird aufgehoben. Der ihr zu Grunde liegende Antrag wird
zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens
zu ragen. Urteil |
10:00
<v> |
7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms |
<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich |
29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung
am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14
25.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.14, 10:00
22,04,14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14
06.05.14: Die Berufung des beklagten gegen das LG Urteil vom
08.10.13 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Höhe des Streitwertes. |
|
10.06.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 53/13
324 O 502/12
Angela
Lanz
Kanzlei
Prinz
Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone Lingens |
<k>
Gong Verlag
GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik |
Widerruf; Markus Lanz klagt
in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert
- in Berlin; 30.11.12: Kammer sieht möglicherweise
Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint, in der jetzigen
Formulierung würde kein Anspruch entstehen. Weiter
prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung
des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335
Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin €
20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von
den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten
1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00.
Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.
10.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.14 |
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|
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29.04.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 37/11
325 O 217/10
Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR
Kanzlei Höch Kadelbach
RA Dominik Höch |
<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA Eberhard Reinecke |
"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am
11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11,
13:00, Raum B316
17.03.13 Urteil
04.03.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 08.04.14, 10:00
08.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.14,10:00 |
|
|
|
|
|
22.04.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms |
<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich |
29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung
am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14
25.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.14, 10:00
22,04,14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14 |
|
|
|
|
|
15.04.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 53/13
324 O 502/12
Angela
Lanz
Kanzlei
Prinz
Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone Lingens |
<k>
Gong Verlag
GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik |
Widerruf; Markus Lanz klagt
in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert
- in Berlin; 30.11.12: Kammer sieht möglicherweise
Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint, in der jetzigen
Formulierung würde kein Anspruch entstehen. Weiter
prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung
des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335
Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin €
20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von
den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten
1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00.
Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14. |
10:00
<v> |
7 U
47/12
324 O
657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr |
Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der
Sitzung.
Bericht
I. Die einstweilige
Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von €
40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am
28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
25.02.14, 10:00
25.02.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
14.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14 |
|
|
|
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08.04.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 37/11
325 O 217/10
Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR
Kanzlei Höch Kadelbach
RA Dominik Höch |
<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA Eberhard Reinecke |
"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am
11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11,
13:00, Raum B316
17.03.13 Urteil
04.03.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 08.04.14, 10:00
08.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.14,10:00 |
|
|
|
|
|
25.03.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms |
<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich |
29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung
am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14
25.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.14, 10:00 |
11:30 |
7 U 70/09
325 O 145/08
Axel
Fingerhut u.a.
RA |
<k>
Google Hamburg, Google Germany u.a
RA Taylor Wessing
RA Wimmers
RA'in Heymann |
30.01.09: 1.
Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316
Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09
Urteil Klage zum Teil
stattgegeben.
09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00
Bericht
Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil
aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob
die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 11:30
25.03.14: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.14, 10:00
Kurzbericht |
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18.03.2014 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U 53/13
324 O 502/12
Angela
Lanz
Kanzlei
Prinz
Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone Lingens |
<k>
Gong Verlag
GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik |
Widerruf; Markus Lanz klagt
in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert
- in Berlin; 30.11.12: Kammer sieht möglicherweise
Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint, in der jetzigen
Formulierung würde kein Anspruch entstehen. Weiter
prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung
des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335
Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin €
20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von
den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten
1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00.
Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14 |
10:00
<v> |
7 U
47/12
324 O
657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr |
Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der
Sitzung.
Bericht
I. Die einstweilige
Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von €
40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am
28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
25.02.14, 10:00
25.02.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14 |
10:00
<v> |
7 U
15/12
324 O
254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger |
<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner |
Unterlassung;
Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am
08.06.12, 9:55, Saal B335
Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,-
Urteil
28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von
Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer
Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des
Berufungsverfahrens € 20.000,-
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14
11.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14.
18.03.14: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesne. Der
Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zuur vorläufigen Vollstreckbarkeit |
|
|
|
|
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11.03.2014 (Di) |
|
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10:00
<v>
|
7 U 73/13
324 O 206/13
Alexandra Neddel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RAin Dr. von Bassewitz |
Gegendarstellung; ...
will nicht als Püppchen ... .
19.07.13: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil die
eidesstattliche Erklärung von Alexandra Neddel nicht vorgelegt
werden konnte. Die anwaltliche Versicherung von Herrn Gorski
genügte für den Erlass der Verfügung, aber nicht für deren
Bestätigung. Wird die eidesst. Versicherung beim OLG vorgelegt,
dann wird das ein Durchgänger, meinte die Vors. Richterin Simone
Käfer.
21.01.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 18.02.2014, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-. Die Parteien
sagen allerdings zu. ob eine Einigung auf Anregung des Senats,
möglich ist.
18.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14, 10:00
11.03.14: Verkündungstermin aufgehoben |
10:00
<v> |
7 U 38/13
324 O 700/12
Sonja Werner
RA |
<k>
Morgenpostverlag GmbH
Kanzlei
CMS Hasche
RA
Michael Fricke |
Schadensersatz; Thema: Ich hab' ein "Designer-Baby",
na und?
Sonja Werner (29) ließ sich einen auf Gendefekte
getesteten Embryo einpflanzen / Ihr Arzt zeigte sich
danach an / Bundestag
prüft neues Gesetz
Hamburger Morgenpost am Sonntag, vom
17.04.2011, Seite 20-21
01.02.13: 1. Instanz 324 O 700/12 Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13, 9:55, Saal
B335
22.02.13: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 23.03.13
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 12.04.13
12.04.13: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird zum Abdruck
einer Richtigstellung zum Artikel vom 16.04.11 verurteilt. Des
weiteren wird sie zur Zahlung von 775,64 € und 523,48 € nebst
Zinsen verurteilt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 65 %, die Beklagte
35 %.
Neue Verkündung am 02.08.13
Neue Verkündung am 02.08.13
02.08.13: Um 9:55 bis 12:30 fand keine Verkündung statt.
18.02.14: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am
11.03.14, 10:00
Streitwert € 20.000,-
11.03.14: Urteil: Die Beklagte wird zur Veröffentlichung einer
Richtigstellung verurteilt. Im Übrigen wird die Berufung
zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die
Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
15/12
324 O
254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger |
<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner |
Unterlassung;
Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am
08.06.12, 9:55, Saal B335
Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,-
Urteil
28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von
Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer
Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des
Berufungsverfahrens € 20.000,-
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14
11.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14. |
|
|
|
|
|
04.03.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms |
<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich |
29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung
am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14 |
12:00-13:00 |
7 U 37/11
325 O 217/10
Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR
Kanzlei Höch Kadelbach
RA Dominik Höch |
<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA Eberhard Reinecke |
"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am
11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11,
13:00, Raum B316
17.03.13 Urteil
04.03.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 08.04.14, 10:00 |
|
|
|
|
|
25.02.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
15/12
324 O
254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger |
<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner |
Unterlassung; Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am
08.06.12, 9:55, Saal B335
Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,-
Urteil
28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von
Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer
Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des
Berufungsverfahrens € 20.000,-
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14 |
10:00
<v> |
7 U
47/12
324 O
657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr |
Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der
Sitzung.
Bericht
I. Die einstweilige
Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von €
40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am
28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
25.02.14, 10:00
25.02.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14 |
10:30 |
7 U 75/13
324 O 519/11
Simone Ballack
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Foto
16.08.13: Einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Streitwert €
20.000,-
25.02.14: Berufungsverhandlung ausgefallen |
10:30 |
7 U 78/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH Co. KG
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
25.02.14: Berufungsverhandlung. |
11.30 |
7 U
95/13
324 O
213/13
Alfons Grosser
RA Dr. Steinke |
<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Kanzlei Höcker
RA Dr. Sven Dierkes |
Unterlassung, falscher Eindruck;
"illegal" Nerzfarmen;
Info;
Meinung des Klägers;
05.07.13: 1. Instanz 324 O 213/14 Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
25.02.14: Berufungsverfahren. Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung wurde auf Hinweis des Senats
zurückgenommen.
Meinungsäußerung, der behauptete Eindruck wird nicht erzeugt
Pressemitteilung Kanzlei Höcker
Dr. Sven Dierkes:
„Es kann nicht verboten sein, das Handeln einer gegen geltende
Rechtsvorschriften verstoßenden Person als „illegal“ zu
bezeichnen. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dies
im Rahmen einer recht eigenwilligen Interpretation der hier
streitigen Gesamtäußerung offenbar anders gesehen hat, ist
erstaunlich. Denn man darf erwarten, dass eine Pressekammer,
eine Meinungsäußerung nicht zu einer Tatsachenbehauptung
umdeklariert. |
|
|
|
|
|
18.02.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v>
|
7 U 73/13
324 O 206/13
Alexandra Neddel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RAin Dr. von Bassewitz |
Gegendarstellung; ...
will nicht als Püppchen ... .
19.07.13: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil die
eidesstattliche Erklärung von Alexandra Neddel nicht vorgelegt
werden konnte. Die anwaltliche Versicherung von Herrn Gorski
genügte für den Erlass der Verfügung, aber nicht für deren
Bestätigung. Wird die eidesst. Versicherung beim OLG vorgelegt,
dann wird das ein Durchgänger, meinte die Vors. Richterin Simone
Käfer.
21.01.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 18.02.2014, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-. Die Parteien
sagen allerdings zu. ob eine Einigung auf Anregung des Senats,
möglich ist.
18.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14, 10:00 |
10:00
<v> |
7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
|
<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen |
Schadensersatz;
Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende
Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55,
Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55,
Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der
Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer
Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD
vom 04.11.08 eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger
und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention
fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverhandlung. Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am
26.11.13, 10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste
gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am
21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00
18.02.14: verfahrenstechnische Anordnung |
10:00
<v> |
7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann |
<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen |
Schadensersatz;
Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende
Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer Entscheidung am 25.02.11, 9:55,
Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55,
Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der
Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer
Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD
vom 04.11.08 eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger
und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention
fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich getroffen. Im Fall des
Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste
gehalten haben.
Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am
21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00
18.02.14: verfahrenstechnische Anordnung |
11:00 |
7 U
92/13
324 O
230/13
Klinik Fellingbostel von Grevemeyer GmbH & Co. KG
Kanzlei |
<k>
Wehner, J.
Kanzlei |
Unterlassung
13.09.13: 1. Instanz 324 O 230/13 Die Einstweilige Verfügung vom
28.05.13 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren
kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen. Streitwert € 4.000,-
18.02.14: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Berufung
wurde wahrscheinlich zurückgewiesen. |
12:00 |
7 U 38/13
324 O 700/12
Sonja Werner
RA |
<k>
Morgenpostverlag GmbH
Kanzlei
CMS Hasche
RA
Michael Fricke |
Schadensersatz; Thema: Ich hab' ein "Designer-Baby",
na und?
Sonja Werner (29) ließ sich einen auf Gendefekte
getesteten Embryo einpflanzen / Ihr Arzt zeigte sich
danach an / Bundestag
prüft neues Gesetz
Hamburger Morgenpost am Sonntag, vom
17.04.2011, Seite 20-21
01.02.13: 1. Instanz 324 O 700/12 Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13, 9:55, Saal
B335
22.02.13: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 23.03.13
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 12.04.13
12.04.13: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird zum Abdruck
einer Richtigstellung zum Artikel vom 16.04.11 verurteilt. Des
weiteren wird sie zur Zahlung von 775,64 € und 523,48 € nebst
Zinsen verurteilt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 65 %, die Beklagte
35 %.
Neue Verkündung am 02.08.13
Neue Verkündung am 02.08.13
02.08.13: Um 9:55 bis 12:30 fand keine Verkündung statt.
18.02.14: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am
11.03.14, 10:00
Streitwert € 20.000,- |
|
|
|
|
|
11.02.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 93/11
324 O 166/11
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft |
Unterlassung
Info Information über das Studium des Klägers
01.07.11( Dr. Link, Dr. Wiese, Dr. Korte): 1.Instanz 324 O
166/11 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.11, 9:55, Saal
B335
16.09.11 (Buske) Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei
Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu
lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert
20.000 €
07.01.14 (Buske): Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014,
10:00. Streitwert der Berufung € 20.000,-
11.02.14:
Die Berufung des Antragsgegners gegen das LG-Urteil vom 16.09.11
wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. |
10:00
<v> |
7 U 48/12
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft |
Info
07.01.14:
Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014, 10:00. Streitwert
der Berufung € 15.000,-
11.02.14: Die Berufung des Antragsgegners gegen das LG-Urteil
vom 27.04.12 wird zurückgewiesen.. Der Antragsgegner hat die
Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. |
|
|
|
|
|
04.02.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 16/09
324 O 228/07
Marseille-Kliniken AG
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
03.08.07: 1. Instanz 324 O 228/07
Verkündung einer Entscheidung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
-
Bericht
31.08.07: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 23.11.07
23.11.07: Beweisbeschluss. Zwei Zeugen werden gehört. Termin
28.03.08
28.03.08: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung
fand nicht statt. Erneut auf der Terminrolle am 19.12.08
19.12.08: : .Urteil Die
Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses
nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis
zu 6 Monaten
(Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens Euro 250.000,00;
Ordnungshaft insgesamt
höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, zu verbreiten und/
oder verbreiten zu lassen,
„Gestern [1. 2. 2007] berichtete der Verwaltungsleiter von
S. [Reha-Klinik S.], dass er der M.-AG monatlich rund 120.000
Euro zahlen musste“;
2. an die Klägerin Euro 273,34 nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. 5.
2007 zu zahlen
17.02.12 (Freitag): Berufungsverhandlung. Pseudoöffentlichkeit
war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 04.02.14:
10:00
04.02.14: Die Berufung des
Beklagten wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. |
10:00 |
7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms |
<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich |
29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung
am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00 |
11:15 |
7 U
62/13
324 O
267/13
Gregor Gysi
Kanzlei Senfft pp.
RA van Eendenburg |
<k>
Wolfgang Kubicki
RA Schöner (?) |
Unterlassung;
Info
05.07.13: 1. Instanz 324 O 267/13 Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
04.02.14: Berufung. Verhandlung fand nicht statt. Termin wurde
aufgehoben |
11:45 |
7 U
83/13
324 O
376/13
Markus Lanz
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand |
<k>
WAZ-Women Group GmbH
Kanzlei
Saatkamp &
Bullerkotte
RAin
Britta
Bullerkotte |
Unterlassung; (Schwierigkeiten,
Trennung)
06.09.13: Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt
04.02.14: Die Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert €
50.000,- |
12:15 |
7 U 53/13
324 O 502/12
Angela
Lanz
Kanzlei
Prinz
Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone Lingens |
<k>
Gong Verlag
GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik |
Widerruf; Markus Lanz klagt
in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert
- in Berlin; 30.11.12: Kammer sieht möglicherweise
Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint, in der jetzigen
Formulierung würde kein Anspruch entstehen. Weiter
prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung
des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335
Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin €
20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von
den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten
1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00.
Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,- |
|
|
|
|
|
28.01.2014 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 44/12
324 O 628/10
Dr.
Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA
Tobias Würkert |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.;
Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr.
Schultz- Süchting pp.
RA Srocke |
Unterlassung;
Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht
fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12,
13:00
23.03.12: Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses
wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte
Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die
Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An
den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte
hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:Beweisbeschluss.
Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Claus Meyer hingewiesen und nahm dieses wahr.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.15, 10:00
28.01.14: Urteil. Spiegel
muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit
entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe
vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfolgungswahn“ hatte das Magazin
einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an
angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied
mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14: Auf die Revision der Beklagten zu 1
wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2014 im Kostenpunkt und
insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an
das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
|
10:00 |
7 U
15/12
324 O
254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger |
<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner |
Unterlassung; Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am
08.06.12, 9:55, Saal B335
Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,-
Urteil
28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von
Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer
Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des
Berufungsverfahrens € 20.000,- |
11:00 |
7 U
77/13
324 O
129/13
CoCo Job Touristik GmbH & Co. KG
RA Dr. Leser (?)
|
<k>
Hessischer Rundfunk, Anstalt des
öffentlichen Rechts
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung: "Abgefüttert
wir Schweine"
07.06.13: 1. Instanz 324 O 129/13 Verkündung einer Entscheidung am
Montag, 10.06.13, 12:00, Raum B334
10.06.13: Die Einstweilige Verfügung vom 19.03.13 wird
aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.01.14: Berufungsverfahren.
Berufung wurde auf Empfehlung des Gerichts in der Verhandlung
zurückgenommen.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 10.000,- |
12:00 |
7 U
47/12
324 O
657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr |
Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der
Sitzung.
Bericht
I. Die einstweilige
Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von €
40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am
28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
25.02.14, 10:00 |
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21.01.2014 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
|
<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen |
Schadensersatz;
Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende
Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55,
Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55,
Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der
Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer
Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD
vom 04.11.08 eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger
und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention
fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverhandlung. Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am
26.11.13, 10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste
gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am
21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00 |
10:00
<v> |
7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann |
<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen |
Schadensersatz;
Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende
Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer Entscheidung am 25.02.11, 9:55,
Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55,
Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der
Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer
Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD
vom 04.11.08 eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger
und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention
fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich getroffen. Im Fall des
Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste
gehalten haben.
Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am
21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00 |
11:00 |
7 U 110/12
324 O 656/11
Leonhard Balsam (Haydn von Hohnstein)
RA Fittschen Dierk |
<k>
Wochenblatt-Verlag Schrader & Co. KG
RA Hoffmann Erhard |
Forderung;
Info
13.04.12: Auf der Terminrolle gestrichen. Verhandlung fand nicht
statt. Verhandlung am 03.08.12, 11:30
03.08.12: Verkündung eine Entscheidung am 31.08.12, 9:55, Saal
B335
31.08.12: Verkündung verschoben auf den 09.11.12
09.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
21.01.14: Der Klägervertreter nimmt auf Hinweis des Gerichts die
Berufung zurück. |
11:30 |
7 U 73/13
324 O 206/13
Alexandra Neddel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RAin Dr. von Bassewitz |
Gegendarstellung; ...
will nicht als Püppchen ... .
19.07.134: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil die
eidesstattliche Erklärung von Alexandra Neddel nicht vorgelegt
werden konnte. Die anwaltliche Versicherung von Herrn Gorski
genügte für den Erlass der Verfügung, aber nicht für deren
Bestätigung. Wird die eidesst. Versicherung beim OLG vorgelegt,
dann wird das ein Durchgänger, meinte die Vors. Richterin Simone
Käfer.
21.01.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 18.02.2014, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-. Die Parteien
sagen allerdings zu. ob eine Einigung auf Anregung des Senats,
möglich ist. |
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07.01.2014 (Di) |
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10:00 |
7 U 58/12
324 O 430/11
Johann Schwenn (Kachelmann-Anwalt)
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Bild digital GmbH & Co KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Forderung,
Info
17.02.12: 1.Instanz 324 O 430/12 Verkündung einer Entscheidung am 20.04.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 01.06.12
01.06.12: Urlaubsbedingter Aussetzungsbeschluss auf den 15.06.12
15.06.12: Es wird festgestellt, dass die einstweilige Verfügung
vom 27.04.11 bis zur Bußgeldentscheidung vom 17.06.11 gültig
war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil
07.01.14: Berufung. Die Parteivertreter sagen zu, binnen 3
Wochen mitzuteilen, ob eine nicht streitige Erledigung möglich
ist. Neuer Termin nach Aufruf der Parteien |
10:30 |
7 U 93/11
324 O 166/11
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft |
Unterlassung
Info Information über das Studium des Klägers
01.07.11( Dr. Link, Dr. Wiese, Dr. Korte): 1.Instanz 324 O
166/11 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.11, 9:55, Saal
B335
16.09.11 (Buske) Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei
Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu
lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert
20.000 €
07.01.14 (Buske): Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014,
10:00. Streitwert der Berufung € 20.000,- |
11:00 |
7 U 48/12
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft |
Info
07.01.14:
Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014, 10:00. Streitwert
der Berufung € 15.000,- |
11:30 |
7 U 65/13
324 O
79/13
NDR, Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche
Rechtsanwalt Michael Fricke |
<k>
Gong Verlag GmbH (Programmzeitschrift
"Gong")
Kanzlei Saatkamp &
Bullerkotte
Rechtsanwältin
Britta
Bullerkotte
Justiziar Podszadlik |
Unterlassung
03.05.13: Die einstweilige Verfügung vom 22.02.2013 wird mit der
Maßgabe bestätigt, dass es heißt in Bezug auf "ARD" und nicht im
Bezug auf die Antragstellerin. Urteil
Bericht
07.01.14: Entscheidung am Schluss der Sitzung. |
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