Buskeismus

 

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 46 48

2014

23.12.14; 02.12.14; 25.11.14; 18.11.14; 11.11.14; 04.11.14; 28.10.14; 21.10.14; 14.10.14; 07.10.14; 30.09.14; 23.09.14 09.09.14; 26.08.14; 12.08.14; 29.07.14; 22.07.14; 15.07.14; 08.07.14; 01.07.14; 17.06.14; 10.06.14; 03.06.14; 24.06.14; 10.06.14; 27.05.14; 20.05.14; 06.05.14; 29.04.14; 22.04.14; 15.04.14; 08.04.14; 25.03.1418.03.14; 11.03.14; 04.03.14; 25.02.14; 18.02.14; 11.02.14; 04.02.14; 28.01.14; 21.01.14; 07.01.14;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil

 

23.12.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15

10:00
<v>

7 U 85/13
324 O 244/13
Raoul Sitter
RA Doll (?)

<k>
Buchhandlung im Schanzenviertel GmbH
RA Rothermiúng (?)

Auskunft, Geldentschädigung
06.09.13: 1. Instanz 85/13 Verkündung einer Entscheidung am 20.09.13, 9:55, Saal B335
20.09.13: Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
18.11.14. Berufungsverhandlung. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung des Klägers für nicht erfolgreich gesehen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.12.14: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Klägers hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

     

 

 

02.12.2014 (Di)

Bericht

10:00

7 U 51/13
324 O 212/13
Jeanette Hofmann
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix Zimmermann

<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG
Kanzlei  Senfft, Kersten, Nabert, van Eendenburg
RA Mathies van Eendenbirg

Unterlassung
31.05.13. 1. Instanz 324 O 212/13 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.06.13, 12:00 Raum B334
03.06.13: Verfügung wurde offenbar bestätigt.
02.12.14: Berufungsverfahren
Nach ausführlicher und unfassender Erörterung des Sach- und Rechtslage erklärte die Antragsgegnerin (Zeit):
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a. In der Auseinandersetzung Dr. Jeanette Hofmann gegen die Zeit vor dem Landgericht Hamburg verzichtete Frau Hofmann, Direktorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG) auf die Unterlassung der Veröffentlichung des Zeit-Artikels.
b. Der Artikel darf in seiner ursprünglichen Form verbreitet werden,
wie geschehen auf den Internetseite am 18.04.2013 unter der Überschrift "Die Zeit und Jeanette Hofmann einigten sich auf einen Vergleich"
Daraufhin erklärten die Parteivertreter das Verfügungsverfahren übereinstimmig für erledigt.
Die Parteivertreter einigten sich auf die folgenden Kostenquote:
Von den Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der Antragstellerin 40 %, der Antragsgegnerin 60 % zur Last.
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Beschlossen und verkündet:
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,- festgesetzt.

10:30

7 U 103/13
324 O 294/13
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Dr. Sebastian Gorski

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben

Unterlassung (Bild); Vertragsstrafeverwirklichung (Bild + Text)
Basis: Verrag zwischen Günther Jauch und der Beklagten bezüglich von Veröffentlichungen aus der Privatsphäre der Familie Günther Jauch.
06.09.13: 1. Instanz 324 O 294/13 Vergleich mit Widerruf getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Widerrufs am 11.10.13, 9:55, Saal B335
11.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 08.11.13
08.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 15.11.13
15.11.13.Urteil gegen die Beklagte erlassen. Kostenentscheidung und Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
02.12.14: Berufungsverhandlung. Vergleich getroffen:
1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger € 3.000,- zu zahlen
2. Die beklagte nimmt die Anschlussberufung zurück.
3. Von den Kosten der 1. Instanz fallen der Klägerin 1/3, der Beklagten 2/3 zur Last
4. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 14.000,- festgesetzt.

     

 

 

25.11.2014 (Di)

Bericht

10:00
<v>

7 U 42/13
324 O 645/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde. Urteil
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14
25.11.14: Es ergeht ein Urteil
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.04.2013, Az. 324 O 645/12, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
August 2016: BGH: Az: VI ZR 540/14, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

10:00
<v>

7 U 30/13
324 O 644/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
 

<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
01.03.13: Verkündung einer Entscheidung am 05.04.13, 9:55, Saal B335
05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Urteil
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14
25.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite (Urteil Pressestelle).

9:55
<v>

7 U 2/14
324 O 247/13
Michael Ballack

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

03 <k>
Axel Springer AG u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Weihnachtsfestplanung, Blondine, Truthahn
18.10.13: 1. Instanz 324 O 247/13 Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Urteil 4 Beklagten werden Äußerungen untersagt.
11.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 25.11.13, 10:00
25.11.14: Es ergeht ein Teil...- und Schlußurteil.
Das LG-Urteil vom 22.12.13 wird teilweise abgeändert.
Die Kosten der ersten Instanz werden gegenseitig aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 1/4, die Beklagten zu je 3/6.

10:00

7 U 8/14
324 O 672/11
Sven Kurth
Kanzlei Hennig, Nieber, Stechow
(RAIin Ira Breuer)
RAin Anita Grimme

<k>
Axel Springer AG u.a

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Forderung
03.08.12: 1. Instanz 324 O 672/11Schriftsatznachlass.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.10.12, 9:55, Saal B335
12.10.12: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin steht noch nicht fest. Siehe 21.12.12
21.12.12: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Stellungnahme bis zum 18.01.13. Beweisverhandlung am 0706.13, 14:30.
07.06.13: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Im Falle des Rücktritts prozessleitende Maßnamen von Amtswegen.
Beweisverhandlung am 25.10.13, 14:00, Saal B335
25.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 15.11.13, 9:55, Saal B335 Bericht
15.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.13
29.11.13: Der Beklagte zu 2 hat an den Kläger € 1.500,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
25.11.14: Der Senat regte einen Vergleich an. Kam nicht zu Stande.
Entscheidung am Schluss der S Sitzung. Bericht

11:00

7 U 79/13
324 O 237/13
Hinterseer, Hansi

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer
RA
Markus Herrmann

Unterlassung; Info über Mutter; Hauptsachverfahren
21.06.13: 1. Instanz 324 O 237/13 Schriftliches Verfahren. Verkündung einer Entscheidung am 30.08.13, 9:55 Saal B335
30.08.13: Die Beklagte wird verurteilt, eine Äußerung zu unterlassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

25.11.14: RA'in Dr. Stephanie Vendt. nahm für ihren Mandanten die Klage zurück. Verhandlung fand nicht statt.

11:15

7 U 15/14
324 O 513/13
Hansi Hinterseer
Kanzlei Nesselhauf

RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung;
20.12.13: 1. Instanz 324 O 7 U 79/13 Verkündung einer Entscheidung am 31.01.14, 9:55, Saal B335 Bericht
31.01.14: Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
25.11.14: RA'in Dr. Stephanie Vendt. nahm für ihren Mandanten die Klage zurück. Verhandlung fand nicht statt.

12:00

7 U 93/12
324 O 205/12
Christine Neubauer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA graals

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
20.07.12: Termin zur Verkündung einer Entschneidung am 31.08.12, 9:55, Saal B335
31.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 21.09.12
21.09.12: Der Beklagten wird es untersagt, die näher beschriebenen Fotos zu veröffentlichen sowie € 1.722,64 nebst Zinsen ab den 11.04.12 zu zahlen. 1.c ist erledigt Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
25.11.14: Vergleich getroffen.
Beklagte zahlt € 1000,-
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben
Streitwert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs € 45.000,- Bericht

     

 

 

18.11.2014 (Di)

 

10:45

7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben

Unterlassung; Mit Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauer Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit nach stattgegeben werden.

11:30

7 U 70/13
324 O 44/13
Medienholding AG (Hans Barlach)
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Schultz-Süchting
RAin Brons (?)

<k>
Prof. Dr. Peter Raue u.a.
Kanzlei Raue Lpp
Rechtsanwalt Prof. Kai Hegemann

Unterlassung; Info
19.04.13: 1. Instanz 324 O 44/13 Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Verkündung eine Entscheidung im Falle des Rücktritts am 14.06.13, 9:55, Saal B335 Bericht
14.03.13: Verkündung fand nicht statt. Stand allerdings auf der Terminrolle.
Verkündung am 05.07.13
05.07.13: Aissetzungsbeschluss auf den 19.07.13
19.07.13: Die Beklagten werden verurteilt mit Androhung der üblichen Ordnungsmittelstrafen zu behaupten .... Herr Barlach hätte... über das Budget ..... Von den Kosten des Verfahrens haben die Kläger 4/7, die Beklagten jeweils 3/14 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
18.11.14: Wert des Berufungsverfahrens € 14.000,-.  Die Beklagtenseite hat ein Angebot gemacht, des Friedens wegen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00

12:30

7 U 85/13
324 O 244/13
Raoul Sitter
RA Doll (?)

<k>
Buchhandlung im Schanzenviertel GmbH
RA Rothermiúng (?)

Auskunft, Geldentschädigung
06.09.13: 1. Instanz 85/13 Verkündung einer Entscheidung am 20.09.13, 9:55, Saal B335
20.09.13: Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
18.11.14. Berufungsverhandlung. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung des Klägers für nicht erfolgreich gesehen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00

     

 

 

11.11.2014 (Di)

Bericht

          

12:00

7 U 24/13
324 O 92/12
Markus Frick

Kanzle Höch & Höch
RA Dominik Höch

<k>
Conventure GmbH (Forum Akti
enboard)
Kanzl
ei JBB
RA
Thorsten Feldmann
 

Unterlassung
14.12.12: 1. Instanz 324 O 92/12 Die Kammer empfahl, die Klage zurückzunehmen. Verkündung einer
Entscheidung am 01.02.13, 9:55, Saal B335
01.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.13
22.02.13: Klage wird abgewiesen.
30.089.14: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 11.11.14, 10:00.
Wert der Berufungsverhandlung € 20.000,-
11.11.14: Es ergeht ein Urteil: Die Berufung des Klägers gegen das LG-Urteil vom 22.07.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 76/11
324 O 274/07
Breuer Grit
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Prof. Dr. Werner Franke
Kanzlei Bornheim pp.
RA Dr. Michael Lehnert

Unterlassung
17.08.07: 1. Instanz 324 O 274/07; Entscheidung wird verkündet am 07.09.07, 9:55 im Gerichtssaal - Bericht
07.09.07: Beweisbeschluss. Verhandlung am 02.07.2010
02.07.10: Fortsetzung auf prozessuale Anordnung. Verhandlung am 25.03.11, 14:00, Saal B335
25.03.11: Zeugenbefragung von Frau Tuttas und Rödel (?).Verkündung einer Entscheidung am 24.06.11, 9:55, Saal B335
24.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.11
15.07.11: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
 weiter zu behaupten, die ehemalige Leistungssportlerin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von ihrem damaligen Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol bekommen. Der Beklagte hat weiterhin 449,70 Euro an die Klägerin zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
07.10.14: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung des Beklagten nicht stattgeben wird. Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 20.000,- festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00
28.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.11.14
11.11.14: Es ergeht ein Urteil.
Die Berufung des Beklagten gegen das LG-Urteil vom 15.04.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.06.16: BVerfG 1 BvR 3388/14
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2011 - 324 O 274/07 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 11. November 2014 - 7 U 76/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000,00 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.

10:00

7 U 2/14
324 O 247/13
Michael Ballack

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

03 <k>
Axel Springer AG u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Weihnachtsfestplanung, Blondine, Truthahn
18.10.13: 1. Instanz 324 O 247/13 Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Urteil 4 Beklagten werden Äußerungen untersagt.
11.11.14: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am 25.11.13, 10:00 Bericht

14:30

7 U 72/14
324 O 328/14
Tom Junkersdorf (Chefredakteur Closer- Bauer Media Group)
RA Dr. Gerald Neben
RA
Banck

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Witt

Nebenintervent Günther Jauch (als Alleingesellschafter von
i&u Information und Unterhaltung TV Produktion GmbH & Co. KG)
RA Prof. Der. Christian Schertz

Gegendarstellung; Einblendung in Talksendung ablehnender Teilnehmer
18.07.14: 1. Instanz 324 O 328/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
11.11.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Donnerstag, den 13.11.14, 12:00
13.11.14: Forderung; Urteil: Die Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des Landgerichts von 18.07.12 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten des Nebeninterventen Günther Jauch, die er selbst zu tragen hat. Die Nebenintervention wird zugelassen. Bericht

     

 

 

04.11.2014 (Di)

Bericht

 

10:45

7 U 89/13
324 O 80/13
Wolfgang Rasche (Rasche Immobilien)

RA Torsteling (?)

<k>
Borgis, R.
RA Löhning (?)

Unterlassung, Hauptsache zum Verfügungsverfahren 324 O 643/12
09.08.13: 1. Instanz 324 80/13 Verkündung einer Entscheidung am 27.09.13, 9:55, Saal B335
27.09.13: Der Beklagte wird verurteilt in klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der Beklagte hat  €  666,16 zu zahlen. Urteil Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Berufungsverhandlung: Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 27.09.13 wird zurückgewiesen. Von den Kosten der erstinstanzlichen Verhandlung trägt der Kläger 7 %, der Beklagte 93 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1 %, der Beklagte 99%.. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Bericht Urteil

10:45

7 U 92/14
324 O 358/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben

Forderung; Gegendarstellung

04.11.14: Berufungsverhandlung fand nicht statt. Termin wurde auf der Terminrolle wieder gestrichen.
Der Antrag auf Gegendarstellung wurde offenbar zurückgenommen

14:30 7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00 Bericht

     

 

 

28.10.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>
7 U 84/12
324 O 146/12
Andreas Baumgarten

Kanzlei Frömming & Partner
RA Gunnar Schley
<k>
Thiele, Sven
RA Thomas Heinzelmann

Unterlassung; Geldentschädigung
08.06.12: 1. Instanz 324 O 146/12 Verkündung einer Entscheidung am 27.07.12, 9:55, Saal B335
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 24.08.12
24.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,32 € zzgl. 5 % Zinsen über dem Basissatz ab dem 30.01.12 zu zahlen. Im Übrigen (Geldentschädigung € 5.000,00) wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.10.14: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, dass die Berufung des Klägers zurückgewiesen wird.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 5.352,30 festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00
28.10.14: Verkündung fand nicht statt. Termin nicht angezeigt.

10:00
<v>

7 U 76/11
324 O 274/07
Breuer Grit
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Prof. Dr. Werner Franke
Kanzlei Bornheim pp.
RA Dr. Michael Lehnert

Unterlassung
17.08.07: 1. Instanz 324 O 274/07; Entscheidung wird verkündet am 07.09.07, 9:55 im Gerichtssaal - Bericht
07.09.07: Beweisbeschluss. Verhandlung am 02.07.2010
02.07.10: Fortsetzung auf prozessuale Anordnung. Verhandlung am 25.03.11, 14:00, Saal B335
25.03.11: Zeugenbefragung von Frau Tuttas und Rödel (?).Verkündung einer Entscheidung am 24.06.11, 9:55, Saal B335
24.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.11
15.07.11: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
 weiter zu behaupten, die ehemalige Leistungssportlerin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von ihrem damaligen Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol bekommen. Der Beklagte hat weiterhin 449,70 Euro an die Klägerin zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
07.10.14: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung des beklagten nicht stattgeben wird. Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 20.000,- festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00
28.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.11.2014

10:00

7 U 94/11
324 O 283/11
Klein, Norbert
RA Boeger (?)
 

<k>
IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung; Angriff auf Archive; Kein Löschungsanspruch bei archivierten Bericht über Insolvenz
02.09.11:  1. Instanz 324 O 283/111 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, 21.10.11, 9:55, Saal B335 Bericht
21.10.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 € Urteil

28.10.14: Berufungsverhandlung. Der Senat weist darauf hin, dass es ratsam sei, den Ausgang des Verfahrens beim BVerfG 1 BvR 16/13 abzuwarten.
Neuer Termin auf Anruf der Partein

12:00

7 U 78/14
324 O 230/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Theresa Arand

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG

Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
 

Gegendarstellung vom OLG erlassen; Streit und den Begriff "Bruder"
11.07.14: 1. Instanz 324 O 230/14  Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
28.10.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

     

 

 

21.10.2014 (Di)

 

 

12:00

7 U 81/11
324 O 214/11
Demtroeder, Till
Kanzlei IrleMoser
RA Chritian-Oliver  Moser
 

<k>
Mogenpost Verlag GmbH u.a.
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

Forderung
08.07.11: 1. Instanz 324 O 214/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.08.11, Saal B335,
12.08.11: Die Beklagte wird verurteilt als Gesamtschuldner den Kläger gegenüber der Kanzlei Moser Bezzenberger über 1761,08 € freizustellen. Außerdem auch über 1.196,43 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 90 %, die Beklagte zu 1 7 % und die Beklagte zu 2 3 %. Streitwert 28.195,75 €.
21.10.2014: Berufungsverhandlung.
Klägervertreter nimmt die Berufung zurück. Anschlussberufung ist damit ebenfalls hinfällig.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 28.195,75.

     

 

 

14.10.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 36/13
324 O 118/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Forderung; Richtigstellung
01.03.13: 1. Instanz 324 O 118/12 Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Richtigstellung zugesprochen. Von den Kosten des Verfahren 36 % Beklagte, 64 % Esch
26.08.14: Berufung. Senat gab Hinweise für einen Vergleich.
Im Falle, dass es zu keinem Vergleich kommt, Verkündung einer Entscheidung am 14.10.14, 10:00
14.10.14: Verkündung fand nicht statt.

11:45

7 U 67/14
324 O 71/14
Charlotte Casiraghi
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Lüssmann

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Philipp Steinhübl
RA Dr. Gerald Neben

Unterlassung; Wohnort mir Kind in Paris
23.05.14: 1. Instanz 324 O 71/14 Die einstweilige Verfügung wurde  aufgehoben. Bericht
14.10.14: Berufungsverhandlung. Auf Hinweis des Senats (Buske) wurde die Berufung zurückgenommen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
Streitwert des Berufungsverfahrens wírd auf € 10.000,- festgesetzt.

     

 

 

07.10.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 42/13
324 O 645/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14

10:00
<v>

7 U 30/13
324 O 644/12
Gabriel Sigmar, Gabriel Anke
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
 

<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
01.03.13: Verkündung einer Entscheidung am 05.04.13, 9:55, Saal B335
05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
07.10.14: Berufung. Aussetzungsbeschluss auf den 25.11.14

10:00 7 U 84/12
324 O 146/12
Andreas Baumgarten

Kanzlei Frömming & Partner
RA Gunnar Schley
<k>
Thiele, Sven
RA Thomas Heinzelmann

Unterlassung; Geldentschädigung
08.06.12: 1. Instanz 324 O 146/12 Verkündung einer Entscheidung am 27.07.12, 9:55, Saal B335
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 24.08.12
24.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,32 € zzgl. 5 % Zinsen über dem Basissatz ab dem 30.01.12 zu zahlen. Im Übrigen (Geldentschädigung € 5.000,00) wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.10.14: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, dass die Berufung des Klägers zurückgewiesen wird.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 5.352,30 festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00

11:00

7 U 76/11
324 O 274/07
Breuer Grit
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Prof. Dr. Werner Franke
Kanzlei Bornheim pp.
RA Dr. Michael Lehnert

Unterlassung
17.08.07: 1. Instanz 324 O 274/07; Entscheidung wird verkündet am 07.09.07, 9:55 im Gerichtssaal - Bericht
07.09.07: Beweisbeschluss. Verhandlung am 02.07.2010
02.07.10: Fortsetzung auf prozessuale Anordnung. Verhandlung am 25.03.11, 14:00, Saal B335
25.03.11: Zeugenbefragung von Frau Tuttas und Rödel (?).Verkündung einer Entscheidung am 24.06.11, 9:55, Saal B335
24.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.11
15.07.11: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
 weiter zu behaupten, die ehemalige Leistungssportlerin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von ihrem damaligen Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol bekommen. Der Beklagte hat weiterhin 449,70 Euro an die Klägerin zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
07.10.14: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung des beklagten nicht stattgeben wird. Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 20.000,- festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.10.14, 10:00

     

 

 

30.09.2014 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 32/14
324 O 576/13
Prof. Horst Pöttker
Kanzlei Böhme & v. Moers

RA Wilhelm Schulte Hemming
)

<k>
Zeit Online GmbH
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

Unterlassung; Corpus Delicti; Der SPD-Politiker Marc Jan Eumann soll seinen Doktortitel erschwindelt haben.
28.02.14: 1. Instanz 324 O 576/13 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.03.14, 12:00, Raum B334
03.03.14: Die einstweilige Verfügung vom 03.12.13 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
09.09.14: Vergleich mit Rücktrittsrecht des Klägers bis zum 10.09.14 getroffen:
1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe im Promotionsverfahren den Titel im Wortlaut und den Inhalt der Magisterarbeit von Dr. Eumann gekannt.
2. Daraufhin erklären die Parteien übereinstimmend das Verfügungsverfahren sowie das Hauptsacheverfahren für erledigt.
3. Die Kosten beider Verfahren werden gegeneinander aufgehoben.
4. Dem Antragsteller wird nachgelassen bis zum 10.09.14, 15:00 dem 7. Senat mitzuteilen, ob er vom Vergleich zurücktritt.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 15.000,- festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung im fall des Rücktritts am 30.09.14, 10:00
30.09.14: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich dürfte gelten.

10:00

7 U 18/13
324 O 547/12
Amelie Augusta Ulmen, Christian Ulmen, Collien Ulmen Fernades
Kanzlei Schertz Ber
gmann
RA
Graals

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben

Entschädigung
30.11.12:  1. Instanz 324 O 547/12 Die Kammer gibt zu erkennen, dass die notwendige Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung für den geltend gemachten Anspruch nicht erkennen kann. Verkündung einer Entscheidung am 01.02.13, 9:55, Saal B335
01.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 08.02.13
08.02.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt.
30.09.14: berufung

10:00

7 U 46/14
324 O 578/13
Claudia Kemfert
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
Justiziar

Forderung; Falschzitat der B.Z. aus dem Jahre 2008 zur Ölpreisprpognose übernommen; Wahrscheinlichkeit <->Möglichkeit
28.02.14: 1. Instanz 324 O 578/13Schriftsatznachlass. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.04.14, 9:55, Saal B335
04.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.04.14
11.04.14: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch die Äußerung, wie in der Berliner Zeitung geäußert, einen falschen Verdacht zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
30.09.14: Berufung

12:00

7 U 24/13
324 O 92/12
Markus Frick

Kanzle Höch & Höch
RA Dominik Höch

<k>
Conventure GmbH (Forum Akti
enboard)
Kanzl
ei JBB
RA
Thorsten Feldmann
 

Unterlassung
14.12.12: 1. Instanz 324 O 92/12 Die Kammer empfahl, die Klage zurückzunehmen. Verkündung einer
Entscheidung am 01.02.13, 9:55, Saal B335
01.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.13
22.02.13: Klage wird abgewiesen.
30.089.14: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 11.11.14, 10:00.
Wert der Berufungsverhandlung € 20.000,-

     

 

 

23.09.2014 (Di)

 

 

11:00

7 U 80/13
324 O 591/12
Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Lüssmann
 

<k>
Axel Springer AG

Kanzlei Raue
RA Prof. Hegemann

Forderung; "Tierisch schön solch ein Strandurlaub."
07.06.13: 1. Instanz 324 O 591/12 Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 16.08.13, 9:55, Saal B335
16.08.13: Klage wird abgewiesen
23.09.14: Berufungsverfahren. Vergleich getroffen.
1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin Geldentschädigung in Höhe von € 8.000,- und Schadensersatz.
2. Die Parteien erteilen sich im Hinblick auf die streitgegenständliche Berichterstattung Generalquittung.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.360,87.

     

 

 

09.09.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 41/13
324 O 653/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts; Marion Mück-Raab (Jornalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann für MDR
RAin Dr. Bettina Schmaltz für Journalisten Marion Mück-Raab

Unterlassung, Babyklappen-Kinder Corpus Delicti; Studie; Erkennbarkeit
05.04.12: 1.Instanz 324 O 653/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.13, 9:55, Saal B335 Bericht
26.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Urteil: Die Beklagtre wird nach Hamburger Brauch verurteilt nicht zu behaupten, dass selbst die Klägerin nicht wusste. wie viele Babys in der Babyklappe landeten. außerdem 271,80 und 935,16 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.07.2014, 10:00
Bericht
29.07.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14
09.09.14: Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das LG-Urteil vom 03.05.13 wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das LG-Urteil vom 03.05.13 wird mit der Maßgabe  zurückgewiesen, das die Kosten erst ab dem 01.11.12 zu tragen sind.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
 

10:00
<v>

7 U 15/13
324 O 220/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann

Unterlassung, Babyklappen-Kinder Corpus Delicti; Studie; Erkennbarkeit
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 24.04.12 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.07.2014, 10:00 Bericht
29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14
09.09.14: Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts vom 19.10.12 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

10:00

7 U 32/14
324 O 576/13
Prof. Horst Pöttker
Kanzlei Böhme & v. Moers

RA Wilhelm Schulte Hemming

<k>
Zeit Online GmbH
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

Unterlassung; Corpus Delicti; Der SPD-Politiker Marc Jan Eumann soll seinen Doktortitel erschwindelt haben.
28.02.14: 1. Instanz 324 O 576/13 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.03.14, 12:00, Raum B334
03.03.14: Die einstweilige Verfügung vom 03.12.13 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
09.09.14: Vergleich mit Rücktrittsrecht des Klägers bis zum 10.09.14 getroffen:
1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe im Promotionsverfahren den Titel im Wortlaut und den Inhalt der Magisterarbeit von Dr. Eumann gekannt.
2. Daraufhin erklären die Parteiene übereinstimmend das Verfügungsverfahren sowie das Hauptsacheverfahren für erledigt.
3. Die Kosten beider Verfahren werden gegeneinander aufgehoben.
4. Dem Antragsteller wird nachgelassen bis zum 10.09.14, 15:00 dem 7. Senat mitzuteilen, ob er vom Vergleich zurücktritt.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 15.000,- festgesetzt.
2. Verkündung einer Entscheidung im fall des Rücktritts am 30.09.14, 10:00

12:00

7 U 16/14
324 O 594/13
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Neben

Gegendarstellung
24.01.14: 1. Instanz 324 O 594/13 Die Sache 324 O 539/13 wird hinzugezogen. OLG v. 06.12.13:
Die Gegendarstellung muss offenbar veröffentlicht werden
09.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung

     

 

 

26.08.2014 (Di)

 

 

12:00

7 U 36/13
324 O 118/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Forderung; Richtigstellung
01.03.13: 1. Instanz 324 O 118/12 Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Richtigstellung zugesprochen. Von den Kosten des Verfahren 36 % Beklagte, 64 % Esch
26.08.14: Berufung. Senat gab Hinweise für einen Vergleich.
Im Falle, dass es zu keinem Vergleich kommt, Verkündung einer Entscheidung am 14.10.14, 10:00

     

 

 

12.08.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 25/12
324 O 688/11
Dr. Dagmar Millesi

Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtsanwältin Corinna Struck

<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG

Kanzlei Dr. Senfft und
Kollegen
RA Jörg Nabert

Unterlassung Info
16.03.12: 1. Instanz 324 O 688/11  Bericht Verkündung eine Entscheidung am 19.03.12, 12:00, Raum B334
19.03.12: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt
08.07.14. Berufungsverhandlung. Ver1ndung einer Entscheidung am Dienstag, den 29.07.14, 10:00. 29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 12.08.14
12.08.14: Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

     

 

 

29.07.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 41/13
324 O 653/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts; Marion Mück-Raab (Jornalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann für MDR
RAin Dr. Bettina Schmaltz für Journalisten Marion Mück-Raab

Unterlassung, Babyklappen-Kinder Corpus Delicti; Studie; Erkennbarkeit
05.04.12: 1.Instanz 324 O 653/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.13, 9:55, Saal B335 Bericht
26.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Urteil: Die Beklagtre wird nach Hamburger Brauch verurteilt nicht zu behaupten, dass selbst die Klägerin nicht wusste. wie viele Babys in der Babyklappe landeten. außerdem 271,80 und 935,16 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.07.2014, 10:00
Bericht
29.07.14:
Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14

10:00
<v>

7 U 15/13
324 O 220/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann

Unterlassung, Babyklappen-Kinder Corpus Delicti; Studie; Erkennbarkeit
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 24.04.12 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.07.2014, 10:00 Bericht
29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 09.09.14

10:00
<v>

7 U 25/12
324 O 688/11
Dr. Dagmar Millesi

Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtsanwältin Corinna Struck

<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG

Kanzlei Dr. Senfft und
Kollegen
RA Jörg Nabert

Unterlassung Info
16.03.12: 1. Instanz 324 O 688/11  Bericht Verkündung eine Entscheidung am 19.03.12, 12:00, Raum B334
19.03.12: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt
08.07.14. Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 29.07.14, 10:00. 29.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 12.08.14

  7 U 98/12  

 

  7 U 30/13  

 

  7 U 42/13  

 

  7 U 18/13  

 

     

 

 

22.07.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>
7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12, 9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
08.10.13: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30
20.05.14: Zeugenbefragung von
Manfred Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Publishing des Hoffmann und Campe Verlages
Verkündung einer Entscheidung am 22.07.14, 10:00
Bericht
22.07.14: Auf Grund der Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Von den Kosten haben der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen.

10:00
<v>

7 U 70/09
325 O 145/08
Axel Fingerhut u.a.
RA

<k>
Google Hamburg, Google Germany u.a
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
RA'in Heymann

30.01.09: 1. Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil Klage zum Teil stattgegeben.

09.02.10: Berufungsverhandlung  Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 11:30
25.03.14: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.14, 10:00 Kurzbericht
06.05.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.07.14
22.07.14. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil Landgerichts vom 22.05.2009 wird zurückgewiesen. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten fallen den Kläger je zu Hälfte zur last. Der Kläger zu 1 hat die Kosten der Revisionsinstanz zu tragen.

10:30

7 U 44/11
324 O 160/14
Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR), Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

Einstweilige Verfügung; Gegendarstellung
Überschreitung der Grenzwerte radioaktiver Abfälle
25.04.14: 1. Instanz. Verfügung (Gegendarstellung) wurde bestätigt.
Bericht
22.07.14: Berufungsverfahren. Auf Anraten des Senats nimmt die Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird au € 10.000,- festgesetzt.

     

 

 

15.07.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 75/11
324 O 899/08
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl
RA Behr

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) (Panorama)
Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.
RA Michael Fricke
NDR Justiziar Siekmann

Geldentschädigung; Pressemitteilung NDR
06.03.09: 1. Instanz 324 O 899/08 Termin zur Fortsetzung der Verhandlung am 12.06.09, 12:00, Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 17.07.09, 9:55, Saal B335
17.07.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 04.06.10, 14:00
04.06.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Beweseibeschluss, Drei Zeugen werden befragt. Termin 01.10.10, 14:15
01.10.10: Alle drei Zeugen - einfache Arbeiter - verweigerten die Aussage, weil sie sich wegen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft belasten könnten.
Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung und der Weiterführung der  Verhandlung am 22.10.10, 9:55, Saal B335
22.10.10: Zwischenurteil: Die Zeugenaussageverweigerung war rechtmäßig.
xxxx ?
Streitwert wird auf 30.000 festgesetzt. Neue Verhandlung am 27,.05.11, 14:00
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Perle des Tages. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6 Millionen Euro.
27.05.14: Berufungsverhandlung. Der Senat wird die Berufung aller Aussicht nach zurückweisen. Verkündung einer Entscheidung am 01.07.14, 10:00:
Streitwertbeschluss 7 Millionen Euro 
Bericht
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.14
15.07.14: Urteil. Die Berufung der Klägerin gegen das LG-Urteil
324 O 899/08 vom 29.07.14 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit,

     

 

 

08.07.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA

<k>
Allmendinger, Stephan.
RA Stephan Allmendinger

Beseitigung Info; Corpus Delikti
08.02.13: 1. Instanz 324 O 550/12 Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.05.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 01.07.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 08.07.14
08.07.14: Die Berufung gegen das LG-Urteil wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.07.15: BGH VI ZR 340/124

11:45

7 U 25/12
324 O 688/11
Dr. Dagmar Millesi

Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtsanwältin Corinna Struck

<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG

Kanzlei Dr. Senfft und
Kollegen
RA Jörg Nabert

Unterlassung Info
16.03.12: 1. Instanz 324 O 688/11  Bericht Verkündung eine Entscheidung am 19.03.12, 12:00, Raum B334
19.03.12: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt
08.07.14. Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, den 29.07.14, 10:00

     

 

 

01.07.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA

<k>
Allmendinger, Stephan.
RA Stephan Allmendinger

Beseitigung Info; Corpus Delikti
08.02.13: 1. Instanz 324 O 550/12 Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.05.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 01.07.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 08.07.14

10:00
<v>

7 U 75/11
324 O 899/08
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl
RA Behr

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) (Panorama)
Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.
RA Michael Fricke
NDR Justiziar Siekmann

Geldentschädigung; Pressemitteilung NDR
06.03.09: 1. Instanz 324 O 899/08 Termin zur Fortsetzung der Verhandlung am 12.06.09, 12:00, Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 17.07.09, 9:55, Saal B335
17.07.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 04.06.10, 14:00
04.06.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Beweseibeschluss, Drei Zeugen werden befragt. Termin 01.10.10, 14:15
01.10.10: Alle drei Zeugen - einfache Arbeiter - verweigerten die Aussage, weil sie sich wegen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft belasten könnten.
Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung und der Weiterführung der  Verhandlung am 22.10.10, 9:55, Saal B335
22.10.10: Zwischenurteil: Die Zeugenaussageverweigerung war rechtmäßig.
xxxx ?
Streitwert wird auf 30.000 festgesetzt. Neue Verhandlung am 27,.05.11, 14:00
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Perle des Tages. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Techtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6 Millionen Euro.
27.05.14: Berufungsverhandung. Der Senat wid die Berufung aller Aussicht nach zurückweisen. Verkündung einer Entscheidung am 01.07.14, 10:00:
Streitwertbeschluss 7 Millionen Euro 
Bericht
01.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.14

10:00

7 U 42/12
Rechstanwalt Kai Kähler

Kanzlei Kai Kähler
RA Kai Kähler

<k>
Franco Stork
RA Niermann (?)

Anwaltshonorar
01.07.14: Nach Hinweis des Senats nimmt Rechtsanwalt Kai Kähler die Berufung zurück.

10:45

7 U 109/12
324 O 300/12
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Helge Reich

<k>
Gong Verlag GmbH

Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justiziar Ponszadlik

Geldentschädigung; Jauch besucht die Mutter, obwohl diese schon seit 6 Jahren tot ist. Zum Corpus Delicti
03.08.12: 1.Instanz 324 O 300/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 31.08.2, 9:55, Saal B335
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzung auf den 28.09.12
28.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 09.11.12
09.11.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15,000,- € zu zahlen. Im Übrig wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
01.07.14: Berufungsverhandlung. Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Berufung wurde höchstwahrscheinlich zurückgewiesen. 

11:30

7 U 28/13
324 O 525/12
H
elene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
FUNKE Women Group GmbH (früher WAZ Woman Groupe GmbH)
Kanzlei Saatkamp &  Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte

Justiziar Ponszadlik

Geldentschädigung
14.12.12: 1. Instanz 324 O 525/12 Verkündung einer
Entscheidung am 08.02.13, 9:55, Saal B335
08.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13.
01.03.13: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen zu verbreiten etc. Außerdem hat die Beklagte an den Kläger 561,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.07.14: Berufungsverhandlung. Rechtsanwalt nicht auf Anraten des Senat die Berufung zurück.

12:15
 

7 U 94/12
324 O 194/12
Günther Jauch

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
Klambt-Verlag GmbH & Cie
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop

Unterlassung; Tod eines Jugendfreundes
Verfügungsverfahren
31.08.12: 1. Instanz 324 O 194/12 Die einstweilige Verfügung vom 27.03.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen Bericht
01.07.14:
Berufungsverhandlung. Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Berufung wurde höchstwahrscheinlich zurückgewiesen. 

     

 

 

24.06.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 70/09
325 O 145/08
Axel Fingerhut u.a.
RA

<k>
Google Hamburg, Google Germany u.a
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
RA'in Heymann

30.01.09: 1. Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil Klage zum Teil stattgegeben.

09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 11:30
25.03.14: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.14, 10:00 Kurzbericht
06.05.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.07.14

11:00
<v>

7 U 89/12
324 O 122/12
Matthias Quinger
Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner

RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Kläger persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Oppenländer
RA Raymund Brehmenkamp

Presserecht
15.06.12: 1. Instanz 324 O 122/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,-
Bericht
24.06.14: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 88/12
324 O 142/12
Dorothe Klein
Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner

RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Klägerin persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH u.a.
RA Raymund Brehmenkamp

Unterlassung
15.06.12: 1. Instanz 324 O 142/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,- Bericht

24.06.14: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkei

     

 

 

17.06.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

324 O 502/12
Angela Lanz
Kanzlei  Prinz Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone  Lingens

<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik

Widerruf; Markus Lanz klagt in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert - in Berlin;
30.11.12:  Kammer sieht möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint,  in der jetzigen Formulierung würde kein Anspruch entstehen.
Weiter prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335 Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.
04.02.14: Berufungsverfahren; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.
10.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.14, 10:00
17.06.14: Die Berufung wird wegen Rücknahme der Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens in Erster Instanz hat die Klägerin 3/4, die Beklagter 1/4 zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 4/5, die Beklagter 1/5 zu tragen.

     

 

 

10.06.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

324 O 502/12
Angela Lanz
Kanzlei  Prinz Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone  Lingens

<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik

Widerruf; Markus Lanz klagt in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert - in Berlin;
30.11.12:  Kammer sieht möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint,  in der jetzigen Formulierung würde kein Anspruch entstehen.
Weiter prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335 Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.
10.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.14, 10:00

     

 

 

03.06.2014 (Di)

Bericht

 

11:15

7 U 41/13
324 O 653/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts; Marion Mück-Raab (Jornalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann für MDR
RAin Dr. Bettina Schmaltz für Journalisten Marion Mück-Raab

Unterlassung, Babyklappen-Kinder Corpus Delicti; Studie; Erkennbarkeit
05.04.13: 1.Instanz 324 O 653/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.13, 9:55, Saal B335 Bericht
26.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Urteil: Die Beklagtre wird nach Hamburger Brauch verurteilt nicht zu behaupten, dass selbst die Klägerin nicht wusste. wie viele Babys in der Babyklappe landeten. außerdem 271,80 und 935,16 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.07.2014, 10:00
Bericht

11:45

7 U 15/13
324 O 220/12
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann
RA Daniel Heymann

Unterlassung, Babyklappen-Kinder Corpus Delicti; Studie; Erkennbarkeit
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 24.04.12 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.
03.06.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.07.2014, 10:00 Bericht

     

 

 

27.05.2014 (Di)

Bericht

 

10:00

7 U 75/11
324 O 899/08
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl
RA Behr

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) (Panorama)
Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.
RA Michael Fricke
NDR Justiziar Siekmann

Geldentschädigung; Pressemitteilung NDR
06.03.09: 1. Instanz 324 O 899/08 Termin zur Fortsetzung der Verhandlung am 12.06.09, 12:00, Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 17.07.09, 9:55, Saal B335
17.07.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 04.06.10, 14:00
04.06.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Beweseibeschluss, Drei Zeugen werden befragt. Termin 01.10.10, 14:15
01.10.10: Alle drei Zeugen - einfache Arbeiter - verweigerten die Aussage, weil sie sich wegen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft belasten könnten.
Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung und der Weiterführung der  Verhandlung am 22.10.10, 9:55, Saal B335
22.10.10: Zwischenurteil: Die Zeugenaussageverweigerung war rechtmäßig.
xxxx ?
Streitwert wird auf 30.000 festgesetzt. Neue Verhandlung am 27,.05.11, 14:00
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Perle des Tages. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Techtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6 Millionen Euro.
27.05.14: Berufungsverhandung. Der Senat wid die Berufung aller Aussicht nach zurückweisen. Verkündung einer Entscheidung am 01.07.14, 10:00:
Streitwertbeschluss 7 Millionen Euro
Bericht

     

 

 

20.05.2014 (Di)

Bericht

 

10:30

7 U 92/12
324 O 192/12
Matthias Quinger
Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner

RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Kanzlei Eisenberg pp-
RA Johannes Eisenberg

Presserecht
15.06.12: 1.Instanz 324 O 192/12 Verkündung einer Entscheidung am 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, das Photo vom 29.01.12 nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägen der Kläger 84 %, die Beklagte 16 %
20.05.14: Berufungsverhandlung. Klägerseite nimmt den Berufungsantrag zurück. TAZ bleibt mit der Anschlussberufung dumm sitzen. Streitwert € 50.000,- 
Bericht

11:15

7 U 91/12
324 O 200/12
Dorothe Klein
Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner

RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Klägerin persönlich

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Kanzlei Eisenberg pp-
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung und Schadensersatz
15.06.12: 1.Instanz 324 O 200/12 Verkündung einer Entscheidung am 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Die Beklagte wird verurteilt, das Photo vom 29.01.12 nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägen die Klägerin 84 %, die Beklagte 16 %

20.05.14: Berufungsverhandlung. Klägerseite nimmt den Berufungsantrag zurück. TAZ bleibt mit der Anschlussberufung dumm sitzen. Streitwert € 50.000,-  Bericht

11:30

7 U 89/12
324 O 122/12
Matthias Quinger
Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner

RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Kläger persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Oppenländer
RA Raymund Brehmenkamp

Presserecht
15.06.12: 1. Instanz 324 O 122/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,-
Bericht

12:00

7 U 88/12
324 O 142/12
Dorothe Klein
Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner

RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Klägerin persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH u.a.
RA Raymund Brehmenkamp

Unterlassung
15.06.12: 1. Instanz 324 O 142/12 Verkündung einer Entscheidung am 24.08.12, 9:55, Saal B335
24.08.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

20.05.14: Klägeranwalt teilt binnen drei Wochen mit, ob die Berufung zurückgenommen wird.
Ansonsten, Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.
Streitwert, wie beim LG, € 60.000,- Bericht

14:30 7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12, 9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
08.10.13: Berufugnsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30
20.05.14: Zeugenbefragung von
Manfred Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Publishing des Hoffmann und Campe Verlages
Verkündung einer Entscheidung am 22.07.14, 10:00
Bericht

     

 

 

06.05.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 47/12
324 O 657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr

Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der Sitzung. Bericht
I. Die einstweilige Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von € 40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am 28.01.2014 statt. Urteil
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
14.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14
06.05.14: Der Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des LG wird abgeholfen. Die Einstweilige Verfügung vom 18.01.2011 wird aufgehoben. Der ihr zu Grunde liegende Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu ragen. Urteil

10:00
<v>

7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms

<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich

29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14
25.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.14, 10:00
22,04,14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14
06.05.14: Die Berufung des beklagten gegen das LG Urteil vom 08.10.13 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Höhe des Streitwertes.

 

10.06.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 53/13
324 O 502/12
Angela Lanz
Kanzlei  Prinz Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone  Lingens

<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik

Widerruf; Markus Lanz klagt in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert - in Berlin;
30.11.12:  Kammer sieht möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint,  in der jetzigen Formulierung würde kein Anspruch entstehen.
Weiter prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335 Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-

18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.
10.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.14

     

 

 

29.04.2014 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 37/11
325 O 217/10
Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR
Kanzlei Höch Kadelbach
RA
Dominik Höch

<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA
Eberhard Reinecke

"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am 11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11, 13:00, Raum B316
17.03.13 Urteil
04.03.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 08.04.14, 10:00
08.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.14,10:00

     

 

 

22.04.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms

<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich

29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14
25.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.14, 10:00
22,04,14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14

     

 

 

15.04.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 53/13
324 O 502/12
Angela Lanz
Kanzlei  Prinz Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone  Lingens

<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik

Widerruf; Markus Lanz klagt in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert - in Berlin;
30.11.12:  Kammer sieht möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint,  in der jetzigen Formulierung würde kein Anspruch entstehen.
Weiter prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335 Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-

18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
15.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.14.

10:00
<v>

7 U 47/12
324 O 657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr

Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der Sitzung. Bericht
I. Die einstweilige Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von € 40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am 28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14
14.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 06.05.14

     

 

 

08.04.2014 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 37/11
325 O 217/10
Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR
Kanzlei Höch Kadelbach
RA
Dominik Höch

<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA
Eberhard Reinecke

"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am 11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11, 13:00, Raum B316
17.03.13 Urteil
04.03.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 08.04.14, 10:00
08.04.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.14,10:00

     

 

 

25.03.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms

<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich

29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14
25.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.14, 10:00

11:30

7 U 70/09
325 O 145/08
Axel Fingerhut u.a.
RA

<k>
Google Hamburg, Google Germany u.a
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
RA'in Heymann

30.01.09: 1. Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil Klage zum Teil stattgegeben.

09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 11:30
25.03.14: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.14, 10:00 Kurzbericht

     

 

 

18.03.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 53/13
324 O 502/12
Angela Lanz
Kanzlei  Prinz Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone  Lingens

<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik

Widerruf; Markus Lanz klagt in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert - in Berlin;
30.11.12:  Kammer sieht möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint,  in der jetzigen Formulierung würde kein Anspruch entstehen.
Weiter prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335 Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-

18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14

10:00
<v>

7 U 47/12
324 O 657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr

Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der Sitzung. Bericht
I. Die einstweilige Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von € 40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am 28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14
18.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.14

10:00
<v>

7 U 15/12
324 O 254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger

<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner

Unterlassung; Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am 08.06.12, 9:55, Saal B335 Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,- Urteil

28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14
11.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14.
18.03.14: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesne. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zuur vorläufigen Vollstreckbarkeit

     

 

 

11.03.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>
 

7 U 73/13
324 O 206/13
Alexandra Neddel

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben
RAin Dr. von Bassewitz

Gegendarstellung; ... will nicht als Püppchen ... .
19.07.13: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil die eidesstattliche Erklärung von Alexandra Neddel nicht vorgelegt werden konnte. Die anwaltliche Versicherung von Herrn Gorski genügte für den Erlass der Verfügung, aber nicht für deren Bestätigung. Wird die eidesst. Versicherung beim OLG vorgelegt, dann wird das ein Durchgänger, meinte die Vors. Richterin Simone Käfer.
21.01.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 18.02.2014, 10:00 Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-. Die Parteien sagen allerdings zu. ob eine Einigung auf Anregung des Senats, möglich ist.
18.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14, 10:00
11.03.14: Verkündungstermin aufgehoben

10:00
<v>

7 U 38/13
324 O 700/12

Sonja Werner
RA

<k>
Morgenpostverlag GmbH
Kanzlei CMS Hasche
RA
Michael Fricke

Schadensersatz; Thema: Ich hab' ein "Designer-Baby", na und?
Sonja Werner (29) ließ sich einen auf Gendefekte getesteten Embryo einpflanzen / Ihr Arzt zeigte sich danach an / Bundestag prüft neues Gesetz
Hamburger Morgenpost am Sonntag, vom 17.04.2011, Seite 20-21
01.02.13: 1. Instanz 324 O 700/12 Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13, 9:55, Saal B335
22.02.13: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 23.03.13
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 12.04.13
12.04.13: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird zum Abdruck einer Richtigstellung zum Artikel vom 16.04.11 verurteilt. Des weiteren wird sie zur Zahlung von 775,64 € und 523,48 € nebst Zinsen verurteilt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 65 %, die Beklagte 35 %.
Neue Verkündung am 02.08.13
Neue Verkündung am 02.08.13
02.08.13: Um 9:55 bis 12:30 fand keine Verkündung statt.
18.02.14: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am 11.03.14, 10:00
Streitwert € 20.000,-
11.03.14: Urteil: Die Beklagte wird zur Veröffentlichung einer Richtigstellung verurteilt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 15/12
324 O 254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger

<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner

Unterlassung; Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am 08.06.12, 9:55, Saal B335 Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,- Urteil

28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14
11.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14.

     

 

 

04.03.2014 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms

<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich

29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00
04.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 25.03.14

12:00-13:00

7 U 37/11
325 O 217/10
Schertz Bergmann Rechtsanwälte GbR
Kanzlei Höch Kadelbach
RA
Dominik Höch

<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA
Eberhard Reinecke

"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am 11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11, 13:00, Raum B316
17.03.13 Urteil
04.03.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 08.04.14, 10:00

     

 

 

25.02.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 15/12
324 O 254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger

<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner

Unterlassung; Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am 08.06.12, 9:55, Saal B335 Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,- Urteil

28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14

10:00
<v>

7 U 47/12
324 O 657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr

Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der Sitzung. Bericht
I. Die einstweilige Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von € 40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am 28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00
25.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.14

10:30

7 U 75/13
324 O 519/11
Simone Ballack
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Foto
16.08.13: Einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Streitwert € 20.000,-
25.02.14: Berufungsverhandlung ausgefallen

10:30

7 U 78/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH Co. KG
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

25.02.14: Berufungsverhandlung.

11.30

7 U 95/13
324 O 213/13
Alfons Grosser
RA Dr. Steinke

<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Kanzlei Höcker

RA Dr. Sven Dierkes

Unterlassung, falscher Eindruck; "illegal" Nerzfarmen; Info; Meinung des Klägers;
05.07.13: 1. Instanz 324 O 213/14 Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
25.02.14: Berufungsverfahren. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf Hinweis des Senats zurückgenommen.
Meinungsäußerung, der behauptete Eindruck wird nicht erzeugt
Pressemitteilung Kanzlei Höcker
Dr. Sven Dierkes:

„Es kann nicht verboten sein, das Handeln einer gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßenden Person als „illegal“ zu bezeichnen. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dies im Rahmen einer recht eigenwilligen Interpretation der hier streitigen Gesamtäußerung offenbar anders gesehen hat, ist erstaunlich. Denn man darf erwarten, dass eine Pressekammer, eine Meinungsäußerung nicht zu einer Tatsachenbehauptung umdeklariert.

     

 

 

18.02.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>
 

7 U 73/13
324 O 206/13
Alexandra Neddel

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben
RAin Dr. von Bassewitz

Gegendarstellung; ... will nicht als Püppchen ... .
19.07.13: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil die eidesstattliche Erklärung von Alexandra Neddel nicht vorgelegt werden konnte. Die anwaltliche Versicherung von Herrn Gorski genügte für den Erlass der Verfügung, aber nicht für deren Bestätigung. Wird die eidesst. Versicherung beim OLG vorgelegt, dann wird das ein Durchgänger, meinte die Vors. Richterin Simone Käfer.
21.01.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 18.02.2014, 10:00 Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-. Die Parteien sagen allerdings zu. ob eine Einigung auf Anregung des Senats, möglich ist.
18.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.14, 10:00

10:00
<v>

7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
 

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverhandlung. Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13, 10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss  auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am 21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00
18.02.14: verfahrenstechnische Anordnung

10:00
<v>

7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer  Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich getroffen. Im Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00

17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am 21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00
18.02.14: verfahrenstechnische Anordnung

11:00

7 U 92/13
324 O 230/13
Klinik Fellingbostel von Grevemeyer GmbH & Co. KG
Kanzlei

<k>
Wehner, J.
Kanzlei

Unterlassung
13.09.13: 1. Instanz 324 O 230/13 Die Einstweilige Verfügung vom 28.05.13 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen. Streitwert € 4.000,-
18.02.14: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Berufung wurde wahrscheinlich zurückgewiesen.

12:00

7 U 38/13
324 O 700/12

Sonja Werner
RA

<k>
Morgenpostverlag GmbH
Kanzlei CMS Hasche
RA
Michael Fricke

Schadensersatz; Thema: Ich hab' ein "Designer-Baby", na und?
Sonja Werner (29) ließ sich einen auf Gendefekte getesteten Embryo einpflanzen / Ihr Arzt zeigte sich danach an / Bundestag prüft neues Gesetz
Hamburger Morgenpost am Sonntag, vom 17.04.2011, Seite 20-21
01.02.13: 1. Instanz 324 O 700/12 Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13, 9:55, Saal B335
22.02.13: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 23.03.13
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 12.04.13
12.04.13: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird zum Abdruck einer Richtigstellung zum Artikel vom 16.04.11 verurteilt. Des weiteren wird sie zur Zahlung von 775,64 € und 523,48 € nebst Zinsen verurteilt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 65 %, die Beklagte 35 %.
Neue Verkündung am 02.08.13
Neue Verkündung am 02.08.13
02.08.13: Um 9:55 bis 12:30 fand keine Verkündung statt.
18.02.14: Berufungsverhandlung Verkündung einer Entscheidung am 11.03.14, 10:00
Streitwert € 20.000,-

     

 

 

11.02.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 93/11
324 O 166/11
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA  Dr. Sven Krüger

<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft

Unterlassung Info Information über das Studium des Klägers
01.07.11( Dr. Link, Dr. Wiese, Dr. Korte): 1.Instanz 324 O 166/11 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.11, 9:55, Saal B335
16.09.11 (Buske) Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen  erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 €
07.01.14 (Buske): Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014, 10:00. Streitwert der Berufung € 20.000,-
11.02.14:
Die Berufung des Antragsgegners gegen das LG-Urteil vom 16.09.11 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

10:00
<v>

7 U 48/12
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA  Dr. Sven Krüger

<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft

Info
07.01.14: Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014, 10:00. Streitwert der Berufung € 15.000,-

11.02.14: Die Berufung des Antragsgegners gegen das LG-Urteil vom 27.04.12 wird zurückgewiesen.. Der Antragsgegner hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

   

 

 

04.02.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>
7 U 16/09
324 O 228/07
Marseille-Kliniken AG
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

03.08.07: 1. Instanz 324 O 228/07 Verkündung einer Entscheidung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
31.08.07: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 23.11.07
23.11.07: Beweisbeschluss. Zwei Zeugen werden gehört. Termin 28.03.08
28.03.08: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt. Erneut auf der Terminrolle am 19.12.08
19.12.08: : .Urteil Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten
(Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens Euro 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt
höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, zu verbreiten und/ oder verbreiten zu lassen,

„Gestern [1. 2. 2007] berichtete der Verwaltungsleiter von S. [Reha-Klinik S.], dass er der M.-AG monatlich rund 120.000 Euro zahlen musste“;
2. an die Klägerin Euro 273,34 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. 5. 2007 zu zahlen
17.02.12 (Freitag): Berufungsverhandlung. Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 04.02.14: 10:00
04.02.14:
 Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00

7 U 127/10
Kanzlei Michaelis
RA Harms

<k>
Quast, M.
RA Hardt
Beklagter persönlich

29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung am 04.02.2014, 10:00
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.14, 10:00

11:15

7 U 62/13
324 O 267/13
Gregor Gysi
Kanzlei Senfft pp.
RA van Eendenburg

<k>
Wolfgang Kubicki
RA Schöner (?)

Unterlassung; Info
05.07.13: 1. Instanz 324 O 267/13 Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
04.02.14: Berufung. Verhandlung fand nicht statt. Termin wurde aufgehoben

11:45

7 U 83/13
324 O 376/13
Markus Lanz
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand

<k>
WAZ-Women Group GmbH
Kanzlei Saatkamp &  Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte

Unterlassung; (Schwierigkeiten, Trennung)
06.09.13: Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt

04.02.14: Die Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert € 50.000,-

12:15

7 U 53/13
324 O 502/12
Angela Lanz
Kanzlei  Prinz Neidhardt Engelschall
RA Prof. Prinz
RAin Karolin Sannwald
RAin Simone  Lingens

<k>
Gong Verlag GmbH
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Bullerkotte
Justizar Podszadlik

Widerruf; Markus Lanz klagt in gleicher Sache - Fernehe ist angeblich gescheitert - in Berlin;
30.11.12:  Kammer sieht möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin. Die Kammer meint,  in der jetzigen Formulierung würde kein Anspruch entstehen.
Weiter prozessleitende Maßnahmen
Neue Verhandlung am 12.04.13, 11:00, Saal B335
12.04.13: 1. Instanz 324 O 502/12 Das Gericht weist darauf hin, dass es der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.13, 9:55 , Saal B335 Bericht
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.13
10.05.13;:Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.
04.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00. Streitwert € 50.000,-
11.02.14: Berufungsverhandung; Verkündung einer Entscheidung am 18.03.14, 10:00
Streitwert der Berufung € 50.000,-

     

 

 

28.01.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:
Beweisbeschluss. Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Claus Meyer  hingewiesen und nahm dieses wahr. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.15, 10:00
28.01.14: Urteil.
Spiegel muss die  Richtigstellung im redaktionellen Teil mit entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfol­gungswahn“ hatte das Magazin einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14: Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
 

10:00

7 U 15/12
324 O 254/11
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger

<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner

Unterlassung; Corpus Delicti
27.04.12: 1.Instanz 324 O 254/11. Verkündung einer Entscheidung am 08.06.12, 9:55, Saal B335 Bericht
08.06.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert € 20.000,- Urteil

28.01.14: Berufungsverhandlung. Die Berufung von Ulrich Marseille wird offenbar abgewiesen. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00. Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-

11:00

7 U 77/13
324 O 129/13
CoCo Job Touristik GmbH & Co. KG
RA Dr. Leser (?)
 

<k>
Hessischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung: "Abgefüttert wir Schweine"
07.06.13: 1. Instanz 324 O 129/13 Verkündung einer Entscheidung am Montag, 10.06.13, 12:00, Raum B334
10.06.13: Die Einstweilige Verfügung vom 19.03.13 wird aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.01.14: Berufungsverfahren.
Berufung wurde auf Empfehlung des Gerichts in der Verhandlung  zurückgenommen.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 10.000,-

12:00

7 U 47/12
324 O 657/10
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), AöR
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr

Unterlassung; Verfügungsverfahren.
09.03.12: 1. Instanz 324 O 657/10 Verkündung am Schluss der Sitzung. Bericht
I. Die einstweilige Verfügung vom 18.01.2011 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Streitwert von € 40.000,-
ZDF ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 47/12 fand am 28.01.2014 statt.
28.01.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 25.02.14, 10:00

     

 

 

21.01.2014 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
 

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverhandlung. Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13, 10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss  auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am 21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00

10:00
<v>

7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer  Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich getroffen. Im Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00

17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am 21.01.14, 10:00
21.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.14, 10:00

11:00

7 U 110/12
324 O 656/11
Leonhard Balsam (Haydn von Hohnstein)
RA Fittschen Dierk

<k>
Wochenblatt-Verlag Schrader & Co. KG
RA Hoffmann Erhard

Forderung; Info
13.04.12: Auf der Terminrolle gestrichen. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 03.08.12, 11:30
03.08.12: Verkündung eine Entscheidung am 31.08.12, 9:55, Saal B335
31.08.12: Verkündung verschoben auf den  09.11.12
09.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.01.14: Der Klägervertreter nimmt auf Hinweis des Gerichts die Berufung zurück.

11:30

7 U 73/13
324 O 206/13
Alexandra Neddel

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben
RAin Dr. von Bassewitz

Gegendarstellung; ... will nicht als Püppchen ... .
19.07.134: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil die eidesstattliche Erklärung von Alexandra Neddel nicht vorgelegt werden konnte. Die anwaltliche Versicherung von Herrn Gorski genügte für den Erlass der Verfügung, aber nicht für deren Bestätigung. Wird die eidesst. Versicherung beim OLG vorgelegt, dann wird das ein Durchgänger, meinte die Vors. Richterin Simone Käfer.
21.01.14: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 18.02.2014, 10:00 Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,-. Die Parteien sagen allerdings zu. ob eine Einigung auf Anregung des Senats, möglich ist.

     

 

 

07.01.2014 (Di)

 

 

10:00 7 U 58/12
324 O 430/11
Johann Schwenn (Kachelmann-Anwalt)

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Bild digital GmbH & Co KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Forderung, Info
17.02.12: 1.Instanz 324 O 430/12 Verkündung einer Entscheidung am 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 01.06.12
01.06.12: Urlaubsbedingter Aussetzungsbeschluss auf den 15.06.12
15.06.12: Es wird festgestellt, dass die einstweilige Verfügung vom 27.04.11 bis zur Bußgeldentscheidung vom 17.06.11 gültig war.  Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil
07.01.14: Berufung. Die Parteivertreter sagen zu, binnen 3 Wochen mitzuteilen, ob eine nicht streitige Erledigung möglich ist. Neuer Termin nach Aufruf der Parteien

10:30

7 U 93/11
324 O 166/11
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA  Dr. Sven Krüger

<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft

Unterlassung Info Information über das Studium des Klägers
01.07.11( Dr. Link, Dr. Wiese, Dr. Korte): 1.Instanz 324 O 166/11 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.11, 9:55, Saal B335
16.09.11 (Buske) Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen  erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 €
07.01.14 (Buske): Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014, 10:00. Streitwert der Berufung € 20.000,-

11:00

7 U 48/12
Marseille, Ulrich
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA  Dr. Sven Krüger

<k>
Hoff, Jochen
Kanzlei
RA Kraft

Info
07.01.14:
Verkündung einer Entscheidung am 11.02.2014, 10:00. Streitwert der Berufung € 15.000,-

11:30

7 U 65/13
324 O 79/13
NDR, Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche
Rechtsanwalt Michael Fricke

<k>
Gong Verlag GmbH (Programmzeitschrift "Gong")
Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte
Rechtsanwältin Britta Bullerkotte
Justiziar Podszadlik

Unterlassung
03.05.13: Die einstweilige Verfügung vom 22.02.2013 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es heißt in Bezug auf "ARD" und nicht im Bezug auf die Antragstellerin. Urteil Bericht
07.01.14: Entscheidung am Schluss der Sitzung.

     

 

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 23.12.14
Impressum