BUSKEISMUS
 

Fall Thomas Horn

 

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Google Bilder-Suchmaschinen

David vs. Goliath

Thomas Horn - 15.11.07 - laufend

 

Argumente und Antworten       

Meinungen

Antwort

 

Durchkommen wird der mit seiner Klage nicht, denn Google sowie andere Suchmaschinenbetreiber bieten ausreichend Möglichkeiten, zum Beispiel in Form der robots.txt oder der WebmasterTools, die Bildindizierung auf Homapages zu deaktivieren.

Die Deaktivierung über robots.txt ist zwar möglich, aber meines Wissens beschränkt in seinen Möglichkeiten. Google sollte zusätzlich Attribute im img-Tag zulassen und - solange Google keinen effektiven Bilderfilter besitzt - Personal einstellen, um bekannte Rechtsverstöße zu minimieren.

Google sollte bereit sein, von seinen Werbe- und anderen Einnahmen die Künstler für die Auffindung von Rechtsverstößen zu honorieren.

001

Der Kläger hätte beim Verkauf der Bilder in seine Geschäftbedingungen schreiben müssen, dass PsykoMan nicht ins Internet gebracht werden darf.

Der Kläger hat zu keinem Zeitpunkt über das Internet verkauft. Den Lizenznehmern wurde ausdrücklich in den Verträgen der Verkauf über das Internet verboten.

002

Hier ist diesmal nicht anzuwenden "nicht wissen schützt vor Strafe nicht" [fehlende Kenntnis der robots.txt-Funktion], sondern "nicht wissen gibt nicht automatisch Recht".

Eine Wohnung nicht abzuschließen gibt nicht automatisch das Recht, dass Fremde diese betreten dürfen.

Im Falle von Diebstahl in einer offen stehenden Wohnung wird der Dieb trotzdem bestraft. Das Recht auf mögliche Entschädigung bleibt ebenfalls bestehen.

Google weiß, dass es mögliche Rechte Dritter gibt und weist darauf auch hin.

003

Andere versuchen alles, um mit ihren Bildern und Grafiken in die Bildersuche zu kommen, weil sie die enorme Reichweite der Bildersuche erkannt haben.
 

Nicht alle möchten, dass die in die Sites eingebauten Bilder bei Google gefunden werden.

Hat man als Fan oder nichtkommerzieller Site-Betreiber unerlaubte Bilder, dann unterstützt Google geschäftstüchtige Anwälte z.T. gegen den Willen der Rechteinhaber. Geschäftsmodelle können aufgebaut werden, anstelle auf normalem Wege die Rechtsverletzungen zu beseitigen. Die meisten Rechtsverletzer sind dazu bereit.

Der Kläger: Sicherlich versuchen viele, ihre Bilder zu verbreiten. Für mich und meine Künstler steht im Vordergrund mit ihren "Werken" Geld zu verdienen. Wir leben davon. Schon deshalb kam es für uns nie in Betracht, unsere Arbeiten für "lau" herzugeben. Das ist auch sicherlich eine Frage der Qualität und des Selbstwertgefühls: Für PsykoMan brauchten wir noch nie ein Medium. Das Medium sind die Fans.

004

Wieder andere, die schon aufgenommen worden sind, klagen dagegen.

Eine Meinung: Ganz ehrlich. ich nutze die Bildersuche zwar auch, aber mir ist sie eher ein Dorn im Auge. Ich veröffentliche bei mir häufiger Fotos von Tieren, Blumen und sonstigen Dingen, die von den Kindercommunities gerne geklaut werden.

Ich hatte Unmengen an Traffic auf meiner Seite durch die Bildersuche, leider haben die meisten Leute einfach die Bilder geklaut, anstatt sie zu betrachten und meine Texte dazu zu lesen.

Als Konsequenz habe ich natürlich den Zugriff auf den Ordner per robots.txt verboten, aber generell hätte es mir viel Ärger erspart, wenn es die Suche nicht gäbe.

005

Google macht alles richtig.

Es scheint nur noch so, dass Google mit dem Eigentum Dritter Geschäfte macht. Der fehlende Respekt vor dem Eigentum Dritter wird mit der Informationsfreiheit und den angeblich technischen Schranken begründet.

Sobald etwas auf der Google-Bildersuchseite steht und Gefallen findet, wird es abgezogen und geschäftlich für lau, d.h. kostenlos, genutzt.

Die eigene Kreativität wird nicht bezahlt, geht entweder verloren oder muss von anderen über Steuern bezahlt werden.

Google erleichtert die im Internet an sich nicht zu beseitigende Möglichkeit, Bilder zu klauen. Gibt jedoch den kommerziellen Dieben die Möglichkeit, damit Geld  zu verdienen und Google ist direkt bzw. indirekt an den unrechtmäßigen Gewinnen beteiligt.

006

Was hat denn Google PsykoMan angetan?

PsykoMan-Motive sind beliebt, haben viele Fans, sind genial. PsykoMan-Produkte sollten den vom Urheber und Rechteinhaber vorgegebenen Qualitätsstandard genügen.

Die Konsequenz des Google-Geschäftsmodells ist, dass nur die billigeren in der Qualität schlechteren kopierten PsykoMan Poster aus England, die "kaputten" PsykoMan Figuren aus China, die Abzock Handy-Pics mit PsykoMan - Bildern aus Italien, die unterirdischen T-Shirt mit PsykoMan - Motiven aus Polen u.ä. inzwischen nur auf dem Graumarkt zu finden sind.

Die deutschen Fachhändler und Kaufhäuser sind dem Preisdruck seitens der durch Google de facto unterstützten Graumärkte nicht gewachsen.

PsykoMan-Produkte in ordentlicher Qualität sind in Deutschland nicht verkaufbar, weil der deutsche Kunde auf die billigen Preise auf den Graumärkten verweist.

Arbeitsplätze, Kreativität und Qualität  geht in Deutschland verloren, obwohl die Preisunterschiede moderat sind. 

Würde Google die Rechtsverletzer nicht unterstützen und rechtsverletzende Angebote nicht auf seine Seiten stellen, würden die Künstler freier und ungehemmter ihre Kreationen anbieten können.

007

Wie man es auch dreht und wendet, Google klaut die Bilder von den Servern des Künstlers bzw. von deren Lizenznehmern und bietet diese auf der eigenen Seite wieder an. Der Rechteinhaber kann zwar per robots.txt steuern, ob die Bilder im Index auftauchen oder nicht, aber auch dann könnte Google die Bilder wieder von den Webseiten der Lizenznehmer laden und speichern - darüber hat der Rechteinhaber keine Kontrolle und Google begeht damit einen Diebstahl.

Google verbreitet weltweit. Gewerbsmäßig wird in Neuseeland, China, Canada, USA usw. kopiert. Künstler sind  nicht in der Lage, die Anwälte zu bezahlen, damit diese in der ganzen Welt rumklagen. Natürlich hilft nicht nur Google den Rechteverletzern, ihre Waren auf dem Markt zu verbreiten. Die bei Google offen auftretenden Rechteverletzter verschwinden nicht selten, wenn auch sie die juristische Keule mal trifft. Haben jedoch inzwischen große Geschäfte mit dem Diebesgut gemacht, unterstützt von Google.

008

Es sieht zur Zeit also nicht gut aus für Google, ich gehe aber nicht davon aus dass wir nach der Urteilsverkündung am 30. November 2007 eine veränderte Bildersuche erwarten müssen. Google wird das sicherlich irgendwie drehen und im Zweifelsfall schalten sich natürlich auch die anderen Suchmaschinen ein die im Falle eines negativen Urteils ebenfalls betroffen wären.

Interessanter weise argumentiert Google im Wesentlichen nicht mit technischen, informationsfreiheitlichen, positiven Argumenten.

Google behauptet einfach, die Bilder gehören nicht dem Künstler. Beweist mal das Gegenteil. Notfalls beim OLG, BGH und dem Verfassungsgericht. Damit droht Google den Künstlern Sie kaputzuprozessieren. Dauert min.12 Jahre. Bis dahin ist China vielleicht so weit wir wir heute, aber Trümmer werden in Deutschland zurückbleiben.

Was die sachlichen Argumente und die Auseinandersetzung mit den neuen Technologien und deren Möglichkeiten betrifft, nutzt Google konsequent die etwas zurückgebliebenen technischen Kenntnisse über die Möglichkeiten und Bedeutung dieser Suchmaschine. Traurig aber wahr. Es gibt aber auch viel zu lachen.

Zur Urteilsverkündung werden wir sehen, welchen Stand die Richter inzwischen erreicht haben. Um ihre Weiterbildung bemühen sich diese, dass können wir nur bestätigen.

009

Fragt sich nur, was ein Urteil zugunsten des Klägers für Folgen für die Suchmaschinen allgemein hätte - die basieren ja im Grunde alle auf dem selben Grundprinzip.

Es gibt mehrere hundert Bilder-Suchmaschinen und diese basieren nicht alle auf dem primitiven Gesamttext-Bild-Koppelprinzip von Google. Allerdings potenzieren sich die meisten Bildersuchmaschinen mittlerweile bei MSN, PICSEARCH, YAHOO und GOOGLE.

Inzwischen hat Google bei der Bildersuche "kleine Bilder" die Zufälligkeit von Text und Bild erhöht. Testet doch mal mit den Begriffen Psykoman  oder Buskeismus.

Die Suchmaschinen Yahoo, Lycos, Excite, Fireball haben z.B. PsykoMan-Bilder aus ihrer Bildersuche zumindest in Deutschland 'rausgenommen. Das war ein korrektes Geschäftsgrundprinzip.

010

Mich überrascht das Ganze eigentlich nicht. Ich hatte mich schon früher gefragt, woher sich Google das Recht nimmt, Kopien der Bilder abzuspeichern. Es kann doch nicht Sache der Seitenbetreiben sein, ihr Urheberrecht durch die robots.txt zu schützen. Schließlich darf ich als Betreiber einer kleinen Website auch nicht irgendwelche Bilder einbinden, für welche ich keine Rechte besitze.

Die Kleinen hängt man, die Großen können machen was Sie wollen, bis das ganze System der Konzentration der Technologien in einer Hand zusammenbricht.

Hat wenig mit dem Markt zu tun, eher mit der Entwicklung neuer Diktaturen.

011

Eine ausdrückliche Erlaubnis per robots.txt - das könnte ich noch verstehen. Dann würde der Domain-Inhaber die Verantwortung für die Bilder unter seiner Domain übernehmen und eine Bild-Indizierung in Form von Thumbnails gestatten oder verbieten. Dass ein Rechteinhaber den Diebstahl explizit verbieten muss, ist in meinen Augen schon immer absurd gewesen. Vermutlich wäre eine rechtliche Definition eines Thumbnails wünschenswert (betrifft auch Vorschaubilder auf Webseiten etc.).

Die Gesetze sind eindeutig. Diebstahl ist nirgends erlaubt. Schert Google aber nicht. Wer sich beschwert, wird kaputt prozessiert. Gabs schon bei Mc Donalds und der Metro etc. Geld stinkt nicht, erst recht nicht das aus illegalen Raubzügen.
Richter Rachow hat behauptet: Google kann eine Einstweilige Verfügung in USA nicht zugestellt werden. Nach diesem Hinweis ist der Antrag zurückgezogen worden und es wurde die Hauptsacheklage anhängig gemacht. Die hochbezahlten Google Juristen wissen schon, wie Google sich aufzustellen hat, um sein Geschäftsmodell, basierend auf regelmäßigen Rechtsbrüchen weltweit zu verbreiten und auf immer neuere Felder auszudehnen.

012

Und wie seht ihr das mit der normalen Websuche? Da speichert Google ja auch die komplette Webseite im Cache - auch Diebstahl?

Bei der Websuche zeigt Google nur "Schnipsel" also nicht alles. Gerichtlich wurde das geklärt. Bei Teilstücken besteht keine Urheberrechts- verletzung.

Mit dem Aufrufen von Seiten aus dem Cache ist es eine andere Sache. Wurde juristisch noch nicht beanstandet. Überforderte wahrscheinliche den technischen Wissensstand der Richter.

013

Kann ich absolut nicht nachvollziehen. Wenn ich nicht will, dass meine Bilder gesehen und kopiert werden, dann stell ich diese auch nicht online oder mache ein großes Wasserzeichen drauf. Jeder der Inhalte ins Internet stellt, weiß das diese Inhalte in den Suchmaschinen gelistet werden, und will dies ja auch, damit die Homepage gefunden und besucht wird.

Nur im Prinzip richtig. Stellt jemand kritische Bilder auf seine Seiten, dann braucht dieser nicht unbedingt daran interessiert sein, dass über die Bilder Zensoren es leicht haben, die Kritik zu unterdrücken, ohne jedes mal die Seiten zu scrollen, auch die ohne Bilder, und zu lesen.

PsykoMan - Bilder sind jedoch nie vom Künstler und den Rechteinhaber ins Netz gestellt worden. Lizenznehmern wurde vertraglich untersagt, die Bilder ins Netz zu stellen.

Der rechtsfreie Internet-Raum ist bekannt. Google macht diesen noch rechtsfreier als nötig.

014

Aber warum hat man dann ne Homepage, wenn man nicht will, dass sie gesehen werden?

Ähnlich wie das Spazieren im Park oder auf der Straße. Man möchte gesehen werden, aber nicht von der ganzen Welt im Bruchteil einer Sekunde gefunden werden. Es gibt Familien-Sites, bei denen es keine Probleme gibt, dass es alle sehen können, wenn sie diese zufällig auffinden.

Nicht ganz umsonst gibt es Bestrebungen, Verlinkungen auf die eigene Site zu verbieten bzw. unter Kontrolle halten zu wollen.

Es gibt Namensschilder an den Türen, aber diese ins Internet zu stellen darf verboten werden. Auch Telefonnummern, auffindbar im www.telefonbuch.de dürfen nicht ohne Weiteres auf anderen Seiten gegen den Willen des Telefonnummerninhabers da reingestellt werden.

015

Ich glaube, Google wird bei diesem Prozess verlieren. Die Sache sieht eigentlich eindeutig aus. Ob nun mit robots.txt oder nicht. Allerdings sieht man hier auch wieder eindeutig, wie alt unser System des Copyrights ist und dass es sich nicht in die heutige moderne Welt so richtig integrieren will.

Es sollten also nicht immer nur Urteile (gute oder schlechte) gesprochen werden, sondern das Urheberrechtsgesetz sollte mal grundsätzlich reformiert und an die heutige Zeit angepasst werden. So kommen wir jedenfalls nicht weiter.

Das Urheberecht gilt weltweit. Weit über 100 Staaten sind dem Abkommen  beigetreten.

Die Urheberrechtsgesetze sollten ursprünglich Künstler in die Lage versetzen, von ihren Werken leben zu können. Die Urhebergesetze haben sich bewährt.

Das Problem ist die Gier und die Skrupellosigkeit der neuen Technik. Monopolisten. Geschäftsmodelle dürfen nicht auf massenweisen Rechtsverletzungen aufgebaut werden.

Das heißt aber nicht, dass auch das Urheberrechtgesetz reformbedürftig ist. Spätestens wenn China uns eingeholt hat, werden so einige Gesetze wesentliche Änderungen erleben - Patentgesetze, Markenrecht-Gesetze und die Urheberrechtgesetze - falls diese überhaupt sich am Leben erhalten werden können.

016

Google speichert die Bilder nicht  1:1, sondern macht kleine Thumbnails. Mit diesen Thumbnails kann man, wenn es sich nicht um Smileys oder andere Icons handelt, in der Regel nichts anfangen außer auf den Link zu klicken und zu der Seite zu gelangen.

Mir ist da ziemlich unverständlich daß die Anwälte das nicht entsprechend formuliert kriegen. Ein Thumbnail ist nicht als Kopie zu betrachten.

Sehr wohl speichert Google 1 : 1. Allerdings nicht in der Bildersuche, sondern im Cache.

Nur für die Bildersuche werden die Ergebnisse verkleinert gezeigt. Aus diesem verkleinerten Bild kann man durchaus ein großes erstellen. Dazu bedarf es keiner künstlerischen Kreativität.

Thumbnail ist die juristische Verniedlichungsform. Das "Thumbnail" Urteil von 2003, übrigens auch von Richter Bolko Rachow, hatte zur Folge, das Google Deutschland "juristisch" sich in Luft auflöste. Google Deutschland akquiriert nur noch Werbekunden. Verklagt werden musste die Google INC. in den USA. Ein deutsches Gericht kann da urteilen, wie es will. Es wird Google nicht interessieren. Bei den Chinesen war es anders. Dort setzt Google 4000 Zensoren ein. Geschäft ist Geschäft.

017

Das Problem sind die Gesetze. Es können ja keine sinnvollen, gesetzeskonforme Urteile gefällt werden, wenn die Gesetzesgrundlagen unsinnig oder zumindest unzureichend sind.

Was mit diesem Kommentar gesagt werden sollte, ist nur, dass ein Freispruch nicht nachvollziehbar wäre, weshalb Google (oder andere Suchmaschinen-Betreiber) anders behandelt werden sollten als andere Webseiten-Betreiber. Eine Veränderung des Originalbilds macht eine Raubkopie übrigens nicht harmloser.

Mit deutschen Gerichtsurteilen ist an deutschen Grenzen Schluss. Globalisierung sind nur Worte. Die in Deutschland lebenden Künstler möchten selbst gestalten und nicht gestaltet werden. Erst recht nicht, wenn das mit den Geldern aus der Arbeit der Künstler geschieht.

Das was Google macht, ist modernes Piratentum vom Feinsten. Nach der Bearbeitung der Fremdinhalte wird es weitergedealt an Telekom, AOL, Dogpile, Tiscali, Terravista usw. usf.

Schon heftig, wie mit gestohlenem Content Geschäfte gemacht werden. Mit den Einnahmen können dann die politischen Entscheidungsträger gekauft, eingeschüchtert, erpresst oder gedemütigt werden.

018

Als Künstler (ich habe selber schon ein paar Fotographien lizensiert) hat man ein großes Interesse daran, dass die eigene Werke (die ja die eigene Person und künstlerisches Können repräsentieren) nicht unter Bedingungen gezeigt werden die du nicht kontrollieren kannst -> Raubkopie.

ich kann den Künstler verstehen.

Es geht wirklich um das Recht auf Selbstbestimmung, was mit meiner Kunst passiert.

019

Google bietet einen weiteren Service. Sie indizieren den Text, die Bilder und verweisen korrekt auf die Quelle. Zusätzlich wird ein Auszug (Passagen oder Thumbnails) zur Anreicherung der Suchergebnisse angeboten. Kommt mir vor, wie zitieren und nicht kopieren?

Diese Methode von Google ist darauf gerichtet, möglicht viele Bilder zu finden, von denen die meisten überhaupt keinen Bezug zum Suchwort haben. Das ist kein Service. Es ist primitivster Unsinn.

Passagen und Thumbnails sind unterschiedliche Sachen.

Passagen sind Teile des Ganzen.
Thumbnails
bleiben ganze Bilder, lediglich verkleinert.

Möchte ich nicht, dass mein Foto gezeigt wird, dann betrifft das auch das verkleinerte Bild.

Inzwischen bietet Google große bis kleine Bilder in der Bildersuche an.

020

Jetzt besinnt sich ein "Urheberbefugter" und möchte den Nutzerkreis einschränken (bitte keine Suchmaschinen, Proxys und andere Cacheteufel). Dann hat er es technisch durch Zugangsbeschränkung in der Hand. Es kann ja nicht sein: "Wasch mich, aber mach' mich nicht nass!"

Kommt nun ein böser Mensch, nimmt unfreies zu schützendes Material und bietet es weltweit an.  Dann macht dieser sich strafbar und sollte belangt werden. Google ist hier aber kein Erfüllungsgehilfe oder eben Mitstörer?

Fazit: Es erscheint mir eine Rechtssprechung nicht erstrebenswert, die so verbogen wird, dass man sich strafbar macht, ohne es zu wissen, während andere zu ihrem Recht kommen, die es technisch in der Hand hätten.

Dieser Unsinn erinnert an die Argumentationsweise des Google-Anwalts. Er geht sogar einen Schritt weiter, und behauptet es gibt keinen "Urheberbefugter".

Zum Inhalt: Zu keinem Zeitpunkt wurde ein erweiterter Nutzerkreis ins Auge gefasst. Erst recht nicht im rechtsfreien Raum Internet mit von  Menschen programmierten Maschinen, die den Google-Geschäftemachern erlauben, im Namen der Informationsfreiheit und dem Vormarsch der neuen Technologie rechtfreien Internet-Raum durch systematische Rechtsverletzungen zu missbrauchen, noch rechtsfreier zu gestalten und zurück zu kehren zu den Wild-West-Zeiten des Frühkapitalismus. Als ob es keine Entwicklung zum zivilisierten Rechtsumgang gab.

021

In Ihrem Schreiben vom 10.11.07 handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der bei Gericht nach Schluss der Verhandlung nicht mehr berücksichtigt werden kann.

 

Seit wann ist die Darlegung der Google - Bilder - Suchtechnik ein neuer Tatsachenvortrag? Möglicherweise nur dann, wenn Google diese Tatsachen bestreitet. Kann Google nicht, weil die Tatsachen stimmen.

Ein gutes Beispiel dafür, wie Juristen die Denk- und Handlungsweise als die einzig Richtige sehen und allen anderen aufzuzwingen versuchen.

Für den gesunden Menschenverstand ist das Argument nicht nachvollziehbar.

Diese Argumente zeigen auf, dass Richter und Anwälte  von Google genauso vorgeführt worden sind wie die Künstler.

Anwälte und Richter gehen davon aus, dass die Beispiele von mir beabsichtigt sind, d.h. ich habe versucht durch meine Sites die Google - Bilder Suchmaschine reinzulegen und zu überlisten.

In Wirklichkeit können weder ich noch die Beispiel-Richter und Beispiel-Anwälte etwas an den Google - Bilder  - Suchergebnissen ändern

022

Es kann nicht die Aufgabe eines Anwalts sein, die Anzüglichkeiten und Beleidigungen der dekorierten Eingaben zensorisch zu bearbeiten. Dieser Mühe muss sich der Mandant selbst unterziehen, die darin enthaltenen technischen Ausführungen so darzustellen, dass sie ohne eine Involvierung der Richter auskommen 

Die Anwaltspflicht wird gerade damit begründet, dass die Anwälte zur Sache Abstand haben und versuchen, die Sachlage ohne Anzüglichkeiten und Beleidigungen darzulegen.

Es ist allgemein bekannt, dass Anwälte Anzüglichkeiten und Beleidigungen da erkennen, wo der Mandant diese nicht sieht.

Auch in diesem konkreten Fall erkennt der Mandant nicht, worin die Anzüglichkeiten und Beleidigungen bestehen.

Entscheiden die Richter und Anwälte, dass die Googler-Bilder-Suchergebnisse der Mandant zu verantworten hat, dann beleidigen sich die Richter und Anwälte selbst durch Offenlegung ihrer mangelnden Qualifikation.

023

Wenn ich nicht will, dass jemand meine Bilder kommerziell verwendet, dann mache ich ein Wasserzeichen drauf oder stelle eine kleine komprimierte Version ins Netz. Klar will ich, dass meine Seite gelistet wird und natürlich auch die Thumbnails meiner Bilder. Extra dafür vergebe ich ja Namen und Tags.

Wasserzeichen können einfach entfernt werden. Dazu braucht man kein Künstler zu sein.

Einige wollen, einige wollen es nicht.

Einige wollen, dass nur von bestimmten Sites die eigenen Bilder gezeigt werden. Niemand will, dass Geschäftemacher mit geklauten Bildern Geld verdienen und die Künstler am Hungertuch nagen.

Viele wollen die Bilden bei ihren Fans nicht verbieten.

Alle gute und wichtige Herausforderungen an Google. Google geht jedoch den umgekehrten Weg; vervielfältigt die Rechtsverstöße, verleitet zum Rechtskrieg und verdient in beiden Fällen auf Kosten der Künstler.

024

Wo ist das Problem, ein Thumbnail zu speichern. Für einen Druck von Abzügen, Postkarten, Kalender, sind sie eh viel zu klein. Da braucht man für ne ordentliche Qualität mindestens 1600px und CMYK Format.

Aus Thumbnails können auch Bilder in ordentlicher Qualität erstellt werden. dazu benötigt man keine Künstler.

 

025

 

 

 

 

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.12.07
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