Meinungen |
Antwort |
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Durchkommen wird der mit seiner Klage nicht, denn
Google sowie andere Suchmaschinenbetreiber bieten ausreichend
Möglichkeiten, zum Beispiel in Form der robots.txt oder der
WebmasterTools, die Bildindizierung auf Homapages zu
deaktivieren. |
Die Deaktivierung über robots.txt ist zwar
möglich, aber meines Wissens beschränkt in seinen Möglichkeiten.
Google sollte
zusätzlich Attribute im img-Tag zulassen und - solange Google
keinen effektiven Bilderfilter besitzt - Personal einstellen, um
bekannte Rechtsverstöße zu minimieren.
Google sollte bereit sein, von seinen Werbe- und
anderen Einnahmen die Künstler für die Auffindung von
Rechtsverstößen zu honorieren. |
001
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Der Kläger hätte beim Verkauf der Bilder in seine
Geschäftbedingungen schreiben müssen, dass PsykoMan nicht ins
Internet gebracht werden darf. |
Der Kläger hat zu keinem Zeitpunkt über das
Internet verkauft. Den Lizenznehmern wurde ausdrücklich in den
Verträgen der Verkauf über das Internet verboten. |
002
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Hier ist diesmal nicht anzuwenden "nicht wissen
schützt vor Strafe nicht" [fehlende Kenntnis der
robots.txt-Funktion], sondern "nicht wissen gibt nicht
automatisch Recht". |
Eine Wohnung nicht abzuschließen gibt nicht
automatisch das Recht, dass Fremde diese betreten dürfen.
Im Falle von Diebstahl in einer offen stehenden
Wohnung wird der Dieb trotzdem bestraft. Das Recht auf mögliche
Entschädigung bleibt ebenfalls bestehen.
Google weiß, dass es mögliche Rechte Dritter gibt
und weist darauf auch hin. |
003
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Andere versuchen alles, um mit ihren
Bildern und Grafiken in die Bildersuche zu kommen, weil sie die
enorme Reichweite der Bildersuche erkannt haben.
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Nicht alle möchten, dass die in die
Sites eingebauten Bilder bei Google gefunden werden.
Hat man als Fan oder
nichtkommerzieller Site-Betreiber unerlaubte Bilder, dann
unterstützt Google geschäftstüchtige Anwälte z.T. gegen den
Willen der Rechteinhaber. Geschäftsmodelle können aufgebaut
werden, anstelle auf normalem Wege die Rechtsverletzungen zu
beseitigen. Die meisten Rechtsverletzer sind dazu bereit.
Der Kläger: Sicherlich versuchen viele, ihre
Bilder zu verbreiten. Für mich und meine Künstler steht im
Vordergrund mit ihren "Werken" Geld zu verdienen. Wir
leben davon. Schon deshalb kam es für uns nie in Betracht,
unsere Arbeiten für "lau" herzugeben. Das ist auch
sicherlich eine Frage der Qualität und des Selbstwertgefühls:
Für PsykoMan brauchten wir noch nie ein Medium. Das Medium sind
die Fans. |
004
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Wieder andere, die schon aufgenommen worden sind, klagen dagegen. |
Eine Meinung: Ganz ehrlich. ich nutze die
Bildersuche zwar auch, aber mir ist sie eher ein Dorn im Auge.
Ich veröffentliche bei mir häufiger Fotos von Tieren, Blumen
und sonstigen Dingen, die von den Kindercommunities gerne geklaut
werden.
Ich hatte Unmengen an Traffic auf meiner
Seite durch die
Bildersuche, leider haben die meisten Leute einfach die Bilder
geklaut, anstatt sie zu betrachten und meine Texte dazu zu lesen.
Als Konsequenz habe ich natürlich den
Zugriff auf den Ordner
per robots.txt verboten, aber generell hätte es mir viel Ärger
erspart, wenn es die Suche nicht gäbe. |
005
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Google macht alles richtig. |
Es scheint nur noch so, dass Google mit dem Eigentum
Dritter Geschäfte macht. Der fehlende Respekt vor dem Eigentum
Dritter wird mit der Informationsfreiheit und den angeblich
technischen Schranken begründet.
Sobald etwas auf der Google-Bildersuchseite steht und Gefallen findet, wird
es abgezogen und geschäftlich für lau, d.h. kostenlos, genutzt.
Die eigene Kreativität wird nicht bezahlt, geht
entweder verloren oder muss von anderen über Steuern bezahlt
werden.
Google erleichtert die im Internet an sich nicht
zu beseitigende Möglichkeit, Bilder zu klauen. Gibt jedoch den
kommerziellen Dieben die Möglichkeit, damit Geld zu
verdienen und Google ist direkt bzw. indirekt an den
unrechtmäßigen Gewinnen beteiligt. |
006
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Was hat denn Google PsykoMan angetan?
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PsykoMan-Motive sind beliebt, haben
viele Fans, sind genial. PsykoMan-Produkte sollten den vom
Urheber und Rechteinhaber vorgegebenen Qualitätsstandard
genügen.
Die Konsequenz des
Google-Geschäftsmodells ist, dass nur die
billigeren in der Qualität schlechteren kopierten PsykoMan Poster
aus England, die "kaputten" PsykoMan Figuren aus China, die Abzock Handy-Pics mit PsykoMan -
Bildern aus Italien, die unterirdischen T-Shirt mit PsykoMan -
Motiven aus Polen u.ä. inzwischen nur auf dem Graumarkt zu finden sind.
Die deutschen Fachhändler und Kaufhäuser sind dem
Preisdruck seitens der durch Google de facto unterstützten
Graumärkte nicht gewachsen.
PsykoMan-Produkte in ordentlicher
Qualität sind in Deutschland nicht verkaufbar, weil der deutsche
Kunde auf die billigen Preise auf den Graumärkten verweist.
Arbeitsplätze, Kreativität und Qualität
geht in
Deutschland verloren, obwohl die Preisunterschiede moderat sind.
Würde Google die Rechtsverletzer nicht
unterstützen und rechtsverletzende Angebote nicht auf seine
Seiten stellen,
würden die Künstler freier und ungehemmter ihre
Kreationen anbieten können. |
007
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Wie man es auch dreht und wendet, Google klaut die Bilder von den
Servern des Künstlers bzw. von deren Lizenznehmern und bietet diese auf
der eigenen Seite wieder an. Der Rechteinhaber kann zwar per robots.txt
steuern, ob die Bilder im Index auftauchen oder nicht, aber auch dann könnte Google die Bilder wieder von den Webseiten der Lizenznehmer laden und
speichern - darüber hat der Rechteinhaber keine Kontrolle und Google
begeht damit einen Diebstahl. |
Google verbreitet weltweit. Gewerbsmäßig wird in
Neuseeland, China, Canada, USA usw. kopiert. Künstler sind
nicht in der Lage, die Anwälte zu bezahlen, damit diese in der
ganzen Welt rumklagen. Natürlich hilft nicht nur Google den
Rechteverletzern, ihre Waren auf dem Markt zu verbreiten. Die
bei Google offen auftretenden Rechteverletzter verschwinden
nicht selten, wenn auch sie die juristische Keule mal trifft.
Haben jedoch inzwischen große Geschäfte mit dem Diebesgut
gemacht, unterstützt von Google. |
008
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Es sieht zur Zeit also nicht gut aus für Google, ich gehe aber
nicht davon aus dass wir nach der Urteilsverkündung am 30.
November 2007 eine veränderte Bildersuche erwarten müssen. Google
wird das sicherlich irgendwie drehen und im Zweifelsfall
schalten sich natürlich auch die anderen Suchmaschinen ein die
im Falle eines negativen Urteils ebenfalls betroffen wären. |
Interessanter weise argumentiert
Google im
Wesentlichen nicht mit technischen, informationsfreiheitlichen,
positiven Argumenten.
Google behauptet einfach, die Bilder gehören
nicht dem Künstler. Beweist mal das Gegenteil. Notfalls beim
OLG, BGH und dem Verfassungsgericht. Damit droht Google den
Künstlern Sie kaputzuprozessieren. Dauert min.12 Jahre. Bis dahin ist China vielleicht so
weit wir wir heute, aber Trümmer werden in Deutschland
zurückbleiben.
Was die sachlichen Argumente und die
Auseinandersetzung mit den neuen Technologien und deren
Möglichkeiten betrifft, nutzt Google konsequent die etwas
zurückgebliebenen technischen Kenntnisse über die Möglichkeiten
und Bedeutung dieser Suchmaschine. Traurig aber wahr. Es gibt
aber auch viel
zu lachen.
Zur Urteilsverkündung werden wir sehen, welchen
Stand die Richter inzwischen erreicht haben. Um ihre
Weiterbildung bemühen sich diese, dass können wir nur
bestätigen. |
009
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Fragt sich nur, was ein Urteil zugunsten des Klägers für
Folgen für die Suchmaschinen allgemein hätte - die basieren ja
im Grunde alle auf dem selben Grundprinzip. |
Es gibt mehrere hundert Bilder-Suchmaschinen und
diese basieren nicht alle auf dem primitiven
Gesamttext-Bild-Koppelprinzip von Google. Allerdings potenzieren
sich die meisten Bildersuchmaschinen mittlerweile bei MSN,
PICSEARCH, YAHOO und GOOGLE.
Inzwischen hat Google bei der Bildersuche "kleine
Bilder" die Zufälligkeit von Text und Bild erhöht. Testet doch
mal mit den Begriffen
Psykoman oder
Buskeismus.
Die Suchmaschinen Yahoo, Lycos, Excite, Fireball haben
z.B. PsykoMan-Bilder aus ihrer
Bildersuche zumindest in Deutschland 'rausgenommen. Das war ein
korrektes Geschäftsgrundprinzip. |
010
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Mich überrascht das Ganze eigentlich nicht. Ich hatte mich
schon früher gefragt, woher sich Google das Recht nimmt, Kopien
der Bilder abzuspeichern. Es kann doch nicht Sache der
Seitenbetreiben sein, ihr Urheberrecht durch die robots.txt zu
schützen. Schließlich darf ich als Betreiber einer kleinen
Website auch nicht irgendwelche Bilder einbinden, für welche
ich keine Rechte besitze. |
Die Kleinen hängt man, die Großen können machen was Sie
wollen, bis das ganze System der Konzentration der Technologien
in einer Hand zusammenbricht.
Hat wenig mit dem Markt zu tun, eher mit der
Entwicklung neuer Diktaturen. |
011
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Eine ausdrückliche Erlaubnis per robots.txt - das könnte ich noch verstehen. Dann würde der
Domain-Inhaber die Verantwortung für die Bilder unter seiner
Domain übernehmen und eine Bild-Indizierung in Form von
Thumbnails gestatten oder verbieten. Dass ein Rechteinhaber den
Diebstahl explizit verbieten muss, ist in meinen Augen schon
immer absurd gewesen.
Vermutlich wäre eine rechtliche Definition eines Thumbnails wünschenswert
(betrifft auch Vorschaubilder auf Webseiten etc.). |
Die Gesetze sind eindeutig. Diebstahl ist nirgends
erlaubt. Schert Google aber nicht. Wer sich
beschwert, wird kaputt prozessiert. Gabs schon bei Mc Donalds und
der Metro etc. Geld stinkt nicht, erst recht nicht das aus
illegalen Raubzügen.
Richter Rachow hat behauptet: Google kann eine
Einstweilige Verfügung in USA nicht zugestellt werden. Nach diesem
Hinweis ist der Antrag zurückgezogen worden und es wurde die Hauptsacheklage
anhängig gemacht. Die hochbezahlten Google Juristen
wissen schon, wie Google sich aufzustellen hat, um sein
Geschäftsmodell, basierend auf regelmäßigen Rechtsbrüchen
weltweit zu verbreiten und auf immer neuere Felder auszudehnen. |
012
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Und wie seht ihr das mit der normalen Websuche? Da
speichert Google ja auch die komplette Webseite im Cache - auch
Diebstahl? |
Bei der Websuche zeigt Google nur "Schnipsel"
also nicht alles. Gerichtlich wurde das geklärt. Bei
Teilstücken besteht keine Urheberrechts- verletzung.
Mit dem Aufrufen von Seiten aus dem Cache ist es
eine andere Sache. Wurde juristisch noch nicht beanstandet.
Überforderte wahrscheinliche den technischen Wissensstand der
Richter. |
013
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Kann ich absolut nicht nachvollziehen. Wenn ich nicht
will, dass meine Bilder gesehen und kopiert werden, dann stell
ich diese auch nicht online oder mache ein großes Wasserzeichen
drauf.
Jeder der Inhalte ins Internet stellt, weiß das diese Inhalte
in den Suchmaschinen gelistet werden, und will dies ja auch,
damit die Homepage gefunden und besucht wird. |
Nur im Prinzip richtig. Stellt jemand kritische
Bilder auf seine Seiten, dann braucht dieser nicht unbedingt
daran interessiert sein, dass über die Bilder Zensoren es leicht
haben, die Kritik zu unterdrücken, ohne jedes mal die Seiten zu
scrollen, auch die ohne Bilder, und zu lesen.
PsykoMan - Bilder sind jedoch nie vom Künstler
und den Rechteinhaber ins Netz gestellt worden. Lizenznehmern
wurde vertraglich untersagt, die Bilder ins Netz zu stellen.
Der rechtsfreie Internet-Raum ist bekannt. Google
macht diesen noch rechtsfreier als nötig. |
014
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Aber warum hat man dann ne Homepage, wenn man nicht will,
dass sie gesehen werden? |
Ähnlich wie das Spazieren im Park oder auf der
Straße. Man möchte gesehen werden, aber nicht von der ganzen
Welt im Bruchteil einer Sekunde gefunden werden. Es gibt
Familien-Sites, bei denen es keine Probleme gibt, dass es alle
sehen können, wenn sie diese zufällig auffinden.
Nicht ganz umsonst gibt es Bestrebungen,
Verlinkungen auf die eigene Site zu verbieten bzw. unter
Kontrolle halten zu wollen.
Es gibt Namensschilder an den Türen, aber diese
ins Internet zu stellen darf verboten werden. Auch
Telefonnummern, auffindbar im
www.telefonbuch.de
dürfen nicht ohne Weiteres auf anderen Seiten gegen den Willen
des Telefonnummerninhabers da reingestellt werden.
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015
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Ich glaube, Google wird bei diesem Prozess verlieren. Die Sache
sieht eigentlich eindeutig aus. Ob nun mit robots.txt oder
nicht. Allerdings sieht man hier auch wieder eindeutig, wie alt
unser System des Copyrights ist und dass es sich nicht in die
heutige moderne Welt so richtig integrieren will.
Es sollten also nicht immer nur Urteile (gute oder schlechte)
gesprochen werden, sondern das Urheberrechtsgesetz sollte mal
grundsätzlich reformiert und an die heutige Zeit angepasst
werden. So kommen wir jedenfalls nicht weiter. |
Das Urheberecht gilt weltweit. Weit über 100 Staaten
sind dem Abkommen beigetreten.
Die Urheberrechtsgesetze sollten ursprünglich Künstler in die Lage
versetzen, von ihren Werken leben zu können. Die Urhebergesetze
haben sich bewährt.
Das Problem ist die Gier und die
Skrupellosigkeit der neuen Technik. Monopolisten. Geschäftsmodelle
dürfen nicht auf massenweisen Rechtsverletzungen aufgebaut
werden.
Das heißt aber nicht, dass auch das
Urheberrechtgesetz reformbedürftig ist. Spätestens wenn
China uns eingeholt hat, werden so einige Gesetze wesentliche
Änderungen erleben - Patentgesetze, Markenrecht-Gesetze und die
Urheberrechtgesetze - falls diese überhaupt sich am Leben
erhalten werden können.
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016
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Google speichert die Bilder nicht 1:1, sondern macht kleine Thumbnails. Mit diesen Thumbnails kann man, wenn es sich nicht um
Smileys oder andere Icons handelt, in der Regel nichts anfangen außer
auf den Link zu klicken und zu der Seite zu gelangen.
Mir ist da ziemlich unverständlich daß die Anwälte das nicht
entsprechend formuliert kriegen. Ein Thumbnail ist nicht als Kopie zu
betrachten. |
Sehr wohl speichert Google 1 : 1. Allerdings
nicht in der Bildersuche, sondern im Cache.
Nur für die
Bildersuche werden die Ergebnisse verkleinert gezeigt. Aus
diesem verkleinerten Bild kann man durchaus ein großes
erstellen. Dazu bedarf es keiner künstlerischen Kreativität.
Thumbnail ist die juristische Verniedlichungsform. Das "Thumbnail"
Urteil von 2003, übrigens auch von Richter Bolko Rachow, hatte
zur Folge, das Google Deutschland "juristisch" sich in
Luft auflöste. Google Deutschland akquiriert nur noch
Werbekunden. Verklagt werden musste die Google INC. in den USA. Ein
deutsches Gericht kann da urteilen, wie es will. Es wird Google
nicht interessieren. Bei den Chinesen war es anders. Dort setzt
Google 4000 Zensoren ein. Geschäft ist Geschäft.
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017
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Das Problem sind die Gesetze. Es können ja keine sinnvollen,
gesetzeskonforme Urteile gefällt werden, wenn die
Gesetzesgrundlagen unsinnig oder zumindest unzureichend sind.
Was mit diesem Kommentar gesagt werden sollte, ist nur, dass ein Freispruch nicht nachvollziehbar
wäre, weshalb Google
(oder andere Suchmaschinen-Betreiber) anders behandelt werden
sollten als andere Webseiten-Betreiber. Eine Veränderung des
Originalbilds macht eine Raubkopie übrigens nicht harmloser. |
Mit deutschen Gerichtsurteilen ist an deutschen Grenzen
Schluss. Globalisierung sind nur Worte. Die in Deutschland
lebenden Künstler möchten selbst gestalten und nicht gestaltet werden. Erst recht
nicht, wenn das mit den Geldern aus der Arbeit der Künstler geschieht.
Das was Google macht, ist modernes Piratentum vom Feinsten. Nach der
Bearbeitung der Fremdinhalte wird es weitergedealt an Telekom,
AOL, Dogpile, Tiscali, Terravista usw. usf.
Schon heftig,
wie mit gestohlenem Content Geschäfte gemacht werden. Mit den
Einnahmen können dann die politischen
Entscheidungsträger gekauft, eingeschüchtert, erpresst oder
gedemütigt werden. |
018
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Als Künstler (ich habe selber schon ein paar
Fotographien
lizensiert) hat man ein großes Interesse daran, dass die eigene Werke
(die ja die eigene Person und künstlerisches Können repräsentieren)
nicht unter Bedingungen gezeigt werden die du nicht kontrollieren kannst -> Raubkopie.
ich kann den Künstler verstehen. |
Es geht wirklich um das Recht auf
Selbstbestimmung, was mit meiner Kunst passiert. |
019
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Google bietet einen weiteren Service. Sie indizieren den
Text, die Bilder und verweisen korrekt auf die Quelle. Zusätzlich
wird ein Auszug (Passagen oder Thumbnails) zur Anreicherung der
Suchergebnisse angeboten. Kommt mir vor, wie zitieren und nicht
kopieren? |
Diese Methode von Google ist darauf gerichtet,
möglicht viele Bilder zu finden, von denen die meisten überhaupt
keinen Bezug zum Suchwort haben. Das ist kein Service. Es ist
primitivster Unsinn.
Passagen und Thumbnails sind unterschiedliche
Sachen.
Passagen sind Teile des Ganzen.
Thumbnails bleiben ganze Bilder, lediglich
verkleinert.
Möchte ich nicht, dass mein Foto gezeigt wird,
dann betrifft das auch das verkleinerte Bild.
Inzwischen bietet Google große bis kleine Bilder
in der Bildersuche an. |
020
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Jetzt besinnt sich ein "Urheberbefugter" und möchte
den Nutzerkreis einschränken (bitte keine Suchmaschinen, Proxys
und andere Cacheteufel). Dann hat er es technisch durch
Zugangsbeschränkung in der Hand. Es kann ja nicht sein:
"Wasch mich, aber mach' mich nicht nass!"
Kommt nun ein böser Mensch, nimmt unfreies zu schützendes
Material und bietet es weltweit an. Dann macht dieser sich
strafbar und sollte belangt werden. Google ist hier aber kein
Erfüllungsgehilfe oder eben Mitstörer?
Fazit: Es erscheint mir eine Rechtssprechung nicht
erstrebenswert, die so verbogen wird, dass man sich strafbar
macht, ohne es zu wissen, während andere zu ihrem Recht kommen,
die es technisch in der Hand hätten. |
Dieser Unsinn erinnert an die Argumentationsweise
des Google-Anwalts. Er geht sogar einen Schritt weiter, und
behauptet es gibt keinen
"Urheberbefugter".
Zum Inhalt: Zu keinem Zeitpunkt wurde ein
erweiterter Nutzerkreis ins Auge gefasst. Erst recht nicht im
rechtsfreien Raum Internet mit von Menschen programmierten
Maschinen, die den Google-Geschäftemachern erlauben, im Namen
der Informationsfreiheit und dem Vormarsch der neuen Technologie
rechtfreien Internet-Raum
durch systematische Rechtsverletzungen zu missbrauchen, noch
rechtsfreier zu gestalten und zurück zu
kehren zu den Wild-West-Zeiten des Frühkapitalismus. Als ob es
keine Entwicklung zum zivilisierten Rechtsumgang gab. |
021
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In Ihrem
Schreiben vom 10.11.07 handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag,
der bei Gericht nach Schluss der Verhandlung nicht mehr
berücksichtigt werden kann.
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Seit wann ist die Darlegung der Google - Bilder -
Suchtechnik ein neuer Tatsachenvortrag?
Möglicherweise nur dann, wenn Google diese Tatsachen bestreitet.
Kann Google nicht, weil die Tatsachen stimmen.
Ein gutes Beispiel dafür, wie Juristen die Denk-
und Handlungsweise als die einzig Richtige sehen und allen
anderen aufzuzwingen versuchen.
Für den gesunden Menschenverstand ist das
Argument nicht nachvollziehbar.
Diese Argumente zeigen auf, dass
Richter und Anwälte von Google genauso vorgeführt worden
sind wie die Künstler.
Anwälte und Richter gehen davon aus,
dass die Beispiele von mir beabsichtigt sind, d.h. ich habe
versucht durch meine Sites die Google - Bilder Suchmaschine
reinzulegen und zu überlisten.
In Wirklichkeit können weder ich
noch die Beispiel-Richter und Beispiel-Anwälte etwas an den
Google - Bilder - Suchergebnissen ändern |
022
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Es kann nicht die Aufgabe
eines Anwalts sein, die Anzüglichkeiten und Beleidigungen
der dekorierten Eingaben zensorisch
zu bearbeiten. Dieser Mühe muss sich der Mandant selbst
unterziehen, die darin enthaltenen technischen Ausführungen so
darzustellen, dass sie ohne eine Involvierung der Richter
auskommen |
Die Anwaltspflicht wird gerade damit begründet,
dass die Anwälte zur Sache Abstand haben und versuchen, die
Sachlage ohne Anzüglichkeiten und Beleidigungen darzulegen.
Es ist allgemein bekannt, dass Anwälte
Anzüglichkeiten und Beleidigungen da
erkennen, wo der Mandant diese nicht sieht.
Auch in diesem konkreten Fall
erkennt der Mandant nicht, worin die
Anzüglichkeiten und Beleidigungen bestehen.
Entscheiden die Richter und Anwälte,
dass die Googler-Bilder-Suchergebnisse der Mandant zu
verantworten hat, dann beleidigen sich die Richter und Anwälte
selbst durch Offenlegung ihrer mangelnden Qualifikation. |
023
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Wenn ich nicht will, dass jemand meine Bilder kommerziell
verwendet, dann mache ich ein Wasserzeichen drauf oder stelle
eine kleine komprimierte Version ins Netz. Klar will ich, dass
meine Seite gelistet wird und natürlich auch die Thumbnails
meiner Bilder. Extra dafür vergebe ich ja Namen und Tags. |
Wasserzeichen können einfach entfernt werden.
Dazu braucht man kein Künstler zu sein.
Einige wollen, einige wollen es nicht.
Einige wollen, dass nur von bestimmten Sites die
eigenen Bilder gezeigt werden. Niemand will, dass
Geschäftemacher mit geklauten Bildern Geld verdienen und die
Künstler am Hungertuch nagen.
Viele wollen die Bilden bei ihren Fans nicht
verbieten.
Alle gute und wichtige Herausforderungen an
Google. Google geht jedoch den umgekehrten Weg; vervielfältigt
die Rechtsverstöße, verleitet zum Rechtskrieg und verdient in
beiden Fällen auf Kosten der Künstler. |
024
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Wo ist das Problem, ein Thumbnail zu speichern. Für
einen Druck von
Abzügen, Postkarten, Kalender, sind sie eh viel zu klein. Da
braucht man für ne ordentliche Qualität mindestens 1600px und
CMYK Format. |
Aus Thumbnails können auch Bilder in
ordentlicher Qualität erstellt werden. dazu benötigt man keine
Künstler. |
025
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