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Fliegender Gerichtstand
Lurusa Gross 2008

Stürzt der fliegende Gerichtsstand - Telepolis, Markus Kompa

Bundesministerium der Justiz befragt die Fachgremien - BJM-Schreiben vom 04.11.08

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Bericht

Zensurkammer LG Berlin (ZK 27)

Dienstag, 25. November 2008

Schälike - 27.11.08

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle  25.11.08

Weinreich vs. Deutscher Fußballbund (DFB), Harald Stenger, Wolfgang Niersbach                  

Weinreich vs. Deutscher Fußball-Bund (DFB);  Herrn Harald Stenger; Wolfgang Niersbach schlägt Wellen in der Internent-Gemeinde und in der Presse.

Uns interessieren die beiden Anwälte Herr Dr. Christian Schertz als Vertreter von Dr. Zwanziger und Herr Prof. Hagemann als Prozessvertreter von Jens Weinreich.

Der Antrag von Dr. Zwanziger auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az.: 27 O 908/08) wurde zurückgewiesen. Der sofortigen Beschwerde wurde vom Landgericht am 30.09.08 nicht stattgegeben. Der 9. Zivilsenat des Kammergerichts hat die Beschwerde am 10. Oktober 2008 ebenfalls zurückgewiesen. Info
Nachgeplänke:

Unmittelbar vor der Erhebung einer auf Unterlassung und Widerruf abzielenden Klage Dr. Zwanzigers gegen Weinreich hat der Berliner Journalist jedoch nunmehr über seinen Anwalt am 11. November 2008 dem DFB eine Erklärung zukommen lassen, die Dr. Zwanziger als ausreichende Entschuldigung und Eingeständnis eines Fehlverhaltens von Weinreich akzeptiert.

Jens Weinreich bestreitet, dass er oder sein Anwalt dem DFB oder seinem Anwalt am 11. November 2008 überhaupt irgendeine Erklärung haben zukommen lassen. Weinreich hat in seinem Blog ein Schreiben von heute (14. November) veröffentlicht, in dem sein Anwalt erklärt, nichts Neues zu erklären zu haben. Sollten sich die Behauptungen des DFB auf diesen Brief beziehen, sei er von erstaunlicher Perfidie, es als ein Dokument zu bezeichnen, aus dem man eine „Entschuldigung" und das „Eingeständnis eines Fehlverhaltens von Weinreich" herauslesen könne. ...
Das Gericht widersprach der Argumentation seines Anwaltes Christian Schertz, wonach das Wort „Demagoge" Zwanziger mit dem „menschenverachtenden Verhalten der Nationalsozialisten in Verbindung gebracht" habe und erklärte: „Dass Diktatoren demagogisch agieren mögen, führt jedenfalls nicht dazu, dass derjenige, den man einen Demagogen nennt, mit einem Diktator gleichzusetzen wäre."
Die Kanzlei möchte wohl beim LG Koblenz das Hauptsacheverfahren einleiten.

In diesem Zusammenhang wurde heute am 25.11.08 auf Antrag von Jens Weinreich vom Landgericht Berlin die einstweilige Verfügung Az.. 27 O 1204/08 erlassen. Wir waren nicht dabei, denn einstweilige Verfügungen werden im Geheimen erlassen, auch wenn es Schutzschriften dazu gibt.

Wo nun die halbe Welt sich darüber freut, dass die Fußballbosse eins ausgewischt bekommen haben, und andere sich wieder darüber freuen, dass auch Dr. Christian Schertz als anwaltlicher Vertreter des Vefügungsbeklagten bis jetzt nicht besonders helfen konnte und wegen diesen Sätzen mit neuen Abmahnungen dieses Zensurgurus rechnen, stellt sch die Frage nach der Dringlichkeit - eine der Voraussetzungen für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Die Meinungen der Seiten sind hinlänglich bekannt. Lächerlich machen sich die das Feuer anheizenden Juristen und die mitmachenden Richter.

Wir werden die lustige Szene weiter verfolgen.

20.01.09: An der Widerspruchsverhandlung in der Sache 27 O 1204/08 war die Pseudoöffentlichkeit dabei. Die Einstweilige Verfügung gegen Herrn Zwanziger wurde bestätigt. Urteil. Nun steht das Hauptsacheverfahren bevor.

Broder vs. Evelin Hecht-Galinski                   

12.00: In der Sache 27 O 672/08  Henryk M. Broder vs. Evelyn Hecht-Galinski geht es um die Bezeichnung des Klägers durch die Beklagte als Pornoverfasser. Beide Parteien sind wohl stark verfeindet und attackieren sich verbal auf das Heftigste.

Corpus delicti

Brief von Evelyn Hecht-Galinski - 29.4.2008

Herrn Erhard Arendt
art@arendt-erhard.de

Lieber Herr Arendt,

die Problematik des Nahostkonflikts wird für die deutsche Bevölkerung immer wichtiger. Das merke ich auch am Interesse für meine Referate, die ich zu diesem Thema halte. Gerade angesichts des Geburtstags des Jahres 2008 „Happy Birthday Israel, herzliches Beileid Palästina". Ca. 120 ZuhörerInnen in Berlin, ca. 150 in Schopfheim, ca. 130 in Müllheim/Baden und bei meinem besonderen Vorbild, Felicia Langer, in der Freiburger Universität weit über 200. Ich möchte betonen, dass alle meine Honorareinnahmen 100% an die Rachel Corrie-Friedenstiftung Düsseldorf, deren Sprecherin Felicia Langer ist, gespendet werden.

Nicht die gängigen Schimpfwörter der sog. Israellobby, wie jüdische Selbsthasserin oder jüdische Antisemitin, treiben mich an, sondern mein Gerechtigkeitssinn. Es gibt nicht „parteiisch" oder „einseitig", sondern nur Recht und Unrecht. Das Unrecht begeht Israel unter Missachtung der Palästinenser und deren Rechte. Diese Art Politik kritisiere ich nicht nur, sondern ich verurteile sie. Bedauerlicherweise berücksichtigt die deutsche Politik dieses Unrecht überhaupt nicht, und in vielen Medien wird darüber nur lückenhaft berichtet.

Ich brauche mich nicht auf Falschaussagen stützen, sondern gebe nur Tatsachen wieder. Im Gegensatz zu den Falschaussagen des ehemaligen St. Pauli-Nachrichten-Redakteurs, des heutigen Spiegel-Redakteurs, Ausputzers der Israel-Lobby und Großinquisitors, Henryk M. Broder, ich würde auf meiner „Vortragstournee" Israel mit den Nazis vergleichen: Ich würde sagen: Was die Nazis damals den Juden angetan haben, tut Israel heute den Palästinensern an. Das ist wissentlich falsch, da ich nicht vergleiche sondern nur Originalaussagen zitiere. Ist es verwunderlich, dass Broders Sprache und sog. „spitze Feder" geprägt ist von seinem früheren beruflichen Niveau. Das sieht man auch in Talkshows, wenn er persönlich andere Talkgäste diffamiert, und das auch bedauerlicherweise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk.

Besonders gefährlich erscheint mir heute in diesem Zusammenhang außer diesen schändlichen Äußerungen vor allem seine Islamophobie, gerade wenn man weiß, welche sog. „Israellobby" hinter ihm steht, vor allem wenn man seine hetzerischen Websites liest.

Ist die Berliner Republik schon auf so einem moralischen Tiefpunkt angekommen, dass so ein Mann den Börnepreis in der Frankfurter Paulskirche überreicht bekam und die deutsche Elite ihm applaudierte? In dasselbe Raster passt die Preisverleihung des Heinrich-Heine Preises 2007 an Ralph Giordano. Da können sich Börne und Heine nicht mehr dagegen wehren. So ist die traurige Schlussfolgerung zu ziehen, dass sich Islamophobie und bedingungslose Diffamierung aller Israelkritiker inzwischen lohnen.

Das sieht man auch an der Unterwanderung der Bundeszentrale für Politische Bildung. Auch dort versuchen schon seit längeren – leider auch mit Erfolg – jüdische Organisationen aus dem In- und Ausland gezielt Einfluss zu nehmen. Indem sie u.a. Briefe gegen sog. Israel kritische Mitarbeiter schreiben, diese als Antisemiten verunglimpfen und auf deren Entfernung aus dem Dienst dringen. Es ist schon bezeichnend genug, wenn diese Bundesstelle u.a. Broders „Islamophobiebuch" kaufte und verteilen ließ – und sich Politiker aller Parteien auch schon für diese Zwecke einspannen lassen. Diese Liste der gefährlichen Einflussnahmen ließe sich beliebig fortsetzen. Wehret den Anfängen!

Deswegen erscheint es mir umso wichtiger, Erhard Arendt mit seinem Palästinaportal zu unterstützen, der sich nicht scheut, trotz aller Widrigkeiten, dieses Informationsportal zu betreiben. Ich fordere daher alle Leser und Unterstützer von Erhard Arendt auf, Zivilcourage zu zeigen und diese auch in der Öffentlichkeit zu demonstrieren. Ich würde mir viele engagierte Menschen wie Erhard Arendt wünschen. Er braucht unsere Unterstützung, damit er noch viele Jahre so weitermachen kann. Danke!!

Mit solidarischen und freundschaftlichen Grüßen

Ihre

Evelyn Hecht-Galinski

Der heutigen Verhandlung gingen allerhand andere juristische Auseinadersetzzungen voraus. Am 03.09.08 verbot das Landgericht Köln mit Urteil 28 O 366/08 dem Beklagten Henryk M. Broder:

zu äußern:

F gebe antisemitische Statements ab, wenn dies wie aus Anlage ASt 2 ersichtlich geschieht.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Henryk M. Broder ging in Berufung: Die Runde zwei im   "Antisemitismus" Prozess  wird am 2. Dez. 2008 beginnen. Der Prozess findet beim Oberlandesgericht, 15. Zivilsenat, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln statt.  Momentan ist die Uhrzeit für 12.30Uhr angesetzt.

06.01.2009: Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil 15 U 174/08 für Broder.

Prozessnotizen 25.11.2008 27 O 672/08

Richter:
Vorsitz: Richter Mauck
Richter Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Hinke ...

Klägervertreter: RA Herr Gelbart, RAin Frau Ritzmann
Beklagtenvertreter: RA  Herr Lehr

Vorsitzender Herr Mauck: Beklagtenvertreter erhält Abschrift.... Hier geht's um Unterlassung ... . Herr Broder möchte nicht von Frau Galinski als "Pornoverfasser" bezeichnet werden. Hat mal ein Buch geschrieben... Es ist bekannt, dass man sich deutlich zu äußern hat. Herr Broder hält sich nicht zurück. Die Parteien sind so verfeindet ... Es geht unter die Gürtellinie ... aber,  ob ... bloß weil mal jemand für "St. Pauli" geschrieben hat ... .

Beklagtenvertreter Herr Lehr: Es war nicht die Absicht der Mandantin Herrn, Broder zu schmähen..."Im Grunde geht es im Leben nur um Zweierlei: Geld und Sex". Wer sich mit diesem Vokabular äußert ... War eine schlichte Reaktion ... Das Problem besteht darin, daß Herr Broder ... über die Beklagte herzieht. .... Vorwurf des Antisemitismus... Zitat " Eine hysterische Hausfrau..."

Richter Bresinsky: ... Broder schlägt verbal um sich.

Beklagtenvertreter Herr Lehr: Angesichts dieses Vokabulars muß es Frau Galinski erlaubt sein, diese Worte zu verwenden.

Klägervertreter Herr Gelbart: Wer beschäftigt sich mit wem? Die Beklagte ist es, die Herrn Broder hinterherstellt ... in Köln aufwartet, in den Vortrag reinplappert ... Sie kann dann nicht erwarten ... unwahre Tatsachenbehauptung ... muß sich von niemanden so bezeichnen lassen ...

Klägervertreterin Frau Ritzmann hält Publikationen von Herrn Broder hoch: ... Man kauft seine Werke, sind keine Pornowerke ...

Frau Hecht-Galinski: Ich habe mich nur gewehrt. 40 mal hat er mich in ekelhaftester Weise beleidigt.

Klägervertreter Herr Gelbart: Ich habe nicht in dem Verfahren gelesen, wie er sie herabgewürdigt hat.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Ihr Mandant hat auf seiner Homepage ... Zitat: " Wären alle Juden wie sie hätte der Antisemitismus seine Berechtigung". Wenn ein Autor solche Äußerungen auf seiner Homepage veröffentlicht, ist er dafür verantwortlich.

Frau Hecht-Galinski: ... die ganzen Aussprüche ... Ich möchte auch nicht als "Telefonnutte" bezeichnet werden. Ich wehre mich ... Wer austeilt, muss auch einstecken können.

Beklagtenvertreter Herr Lehr: ... Interessant aus der Spiegelperspektive zu lesen.

Vorsitzender Herr Mauck: Klägervertreter nehmen Bezug auf die Anträge der Klageschrift ... Wir werden nachdenken. Ein Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Der Klage von Henryk M. Broder wurde abgewiesen. Urteil 27 O 672/08

Sven Hüber vs. BerlinOnline StadtPortal GmbH & Co. KG                    

Die Sache 27 O 738/08 Sven Hüber vs. BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG gehört in eine Reihe vieler Prozesse von Sven Hüber, welcher gegen das Buch von Roman Grafe vorging, weil. Wir berichteten über die wichtige Kammergerichtssitzung am 19.03.07 27 O U 49/06  (27 O 773/05) mit dem bezeichneten Urteil. Seit dem würdigt mich Anwalt Johannes Eisenberg keines Blickes und verbietet mir jedes Gespräch mit ihm unter Androhung von ... .

Sven Hüber ist ein erfolgreicher Manager bei der Bundespolizei. Im Internet finden wir dazu allerhand. Er kümmert sich rührig um seine Polizisten:

Am 28. Mai 2008 haben der Vorsitzende des Bundespolizei-Hauptpersonalrats, Sven Hüber, und der Leiter der Abteilung Bundespolizei im BMI, MinDir Christoph Verenkotte, die Dienstvereinbarungen zur personalwirtschaftlichen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei – jeweils getrennt für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte – unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung für den Tarifbereich unterzeichneten zusätzlich die für die Gruppe der Angestellten im Vorstandzuständige Frau Elke Jacobs sowie der für die Gruppe der Arbeiter zuständige Herr Werner Wolter.

Quelle: Bundespolizei, 02/2008, S. 35 (mit Bild)

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30. Oktober 2008

POM befördern - Verwaltung stärken, GdP im Gespräch mit STS Peter Altmaier

Aktuell Drucken Zu einem Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Peter Altmaier und Vertretern der Abteilung Bundespolizei, angeführt von Abteilungsleiter Christoph Verenkotte trafen sich die Vertreter der Gewerkschaft der Polizei, Josef Scheuring und Sven Hüber in Berlin. Die Gewerkschaftsvertreter machten dabei deutlich, dass gerade auch die Belastungen der Neuorganisation der Bundespolizei eine personelle Offensive mit verbesserten Entwicklungsmöglichkeiten für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei erforderlich mache. Die Bundespolizei habe dazu im Wesentlichen auch jetzt schon die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Dazu brachte die Gewerkschaft der Polizei folgende Vorschläge ein:

Quelle: http://www.gdp-bundespolizei.de/?p=1385#more-1385

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Freitag, 12.09.2008 – Anreise: Berlin-Tel Aviv - Nazareth
Unsere Israel – Reise wurde durch Sven Hüber und Pater Michael Overmann organisiert. Die Nachfrage war sehr groß, so dass die diesjährige Gruppe 40 Personen zählte. Gegen 09:30 Uhr war Treffpunkt am Flughafen Berlin – Schönefeld. Jeder einzelne bekam nun einen kleinen Vorgeschmack, dass eine Israel-Flugreise höhere Sicherheitsauflagen hat, als ein normaler Urlaubsflug. So wurde jeder einzelne befragt, ob man die Taschen selbst gepackt hat, ob man Waffen oder Sprengstoff mit sich führt, wohin die Reise führt u.s.w. Irgendwann saßen wir dann alle im Airbus der Fluggesellschaft „ISRAIR". Wer lange Beine hatte, war nicht zu beneiden. Wegen schlechten Wetters verspätete sich der Abflug auf etwa 45 Minuten. Nach ca. 4 Stunden Flug landeten wir in Tel Aviv. Für viele war es die erste Reise nach Israel. Man hat ja soviel über das kleine Land in der Presse und den Medien gehört. Nicht immer waren es gute Nachrichten. Angehörige und Bekannte zu Hause sagten zum Abschied voller Sorge, man solle schön aufpassen. Also, alles in allem hatte man viele Gedanken, die im Kopf herumgeisterten. Die Einreise verlief zügig und jeder bekam seinen aufgegebenen Koffer zurück. Eine nervöse oder gar hektische Stimmung war auf dem Flughafen nicht zu spüren. Wir wurden von Yalon, unserem deutschsprachigen Reiseführer und unserem Busfahrer Gadir erwartet. Für alle die bereits im vergangenen Jahr die Reise mitgemacht haben, waren es vertraute Gesichter. Auf der Fahrt zu unserer ersten Unterkunft nach Nazareth stellte sich Yalon und unserer Busfahrer Gadir vor. Yalon war bis in den 80-er Jahren Angehöriger des Bundesgrenzschutzes. Die Liebe führte ihn für immer in dieses wunderschöne Land. Er diente in der israelischen Armee und machte u.a. eine Ausbildung als Reiseführer. Gadir stammt aus einer arabischen Beduinenfamilie und ist wohl der netteste Busfahrer, den man sich vorstellen kann. Nach dem Briefing gab es noch Zeit für einen Schlummertrunk an der Bar.

Quelle: http://www.ipa-leipzig.de/index.php/ipa-leipzig-news/35-ipa-leipzig/109-shalom-und-marhaba

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21. April 2008

Erschwerniszulagen: GdP und DGB zum Gespräch beim Bundesinnenministerium

Allgemein Drucken Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben am 15. April 2008 in dem Beteiligungsgespräch der Bundesregierung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen den vorgelegten Entwurf einer Änderung der Erschwerniszulagenverordnung diskutiert und die gewerkschaftlichen Forderungen dargelegt. DGB-Sekretär Nils Kammradt, Sven Hüber vom Bezirk Bundespolizei der GdP und GdP-Beamtenrechtsexperte Hans Adams wiesen dabei auch auf die Mängel des von dem Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurfes hin.

Quelle: http://www.gdp-bag.de/?p=187#respond

In der heutigen Sache 27 O 738/08 Sven Hüber vs. BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG obsiegte Anwalt Johannes Eisenberg für seine Mandanten, denn es kam eine unangekündigte Kündigung des Vertrages auf Unterlassung seitens des Beklagten. Anwalt Johannes Eisenberg musste schnell reagieren.

Im Gerichtssaal ging es ruhig zu. Der als Schreihals bekannte Anwalt Johannes Eisenberg war zwar schnell im Reden, aber nicht laut. Herr Sven Reich von der Zensurkanzlei Dr. Christian Schertz war für die Pseudoöffentlichkeit nicht zu verstehen und Eisenberg sprach dann sehr schnell.

Dass die Sache für die Beklagte in die Binsen ging, ist für die Pseudoöffenlichkeit als Nichtjurist eine klare Sache. Juristen sehen das komplizierter und objektiv. Die Zensurregeln wurden zementiert.

Vorsitzender Mauck: Hier geht es um die Unterlassung ... Es gibt die strafbewehrte Unterlassungsklage ... die Frage stellt sich, ob es ausreicht den Vertrag einfach so zu kündigen ... .

Beklagtenvertreter RA Reich nuschelt und ist nicht zu verstehen:  ... Kündigung kam ... .

Klägervertreter RA Eisenberg: Bei der Süddeutschen haben Sie es erlaubt.

Vorsitzender Herr Mauck: ... Kündigungsrecht ... Kündigungsfrist einhalten ... .

Beklagtenvertreter RA Reich nuschelt: ... Es geht darum, wie gut im Moment die Rechtssprechung ist.

Klägervertreter RA Eisenberg: Ich will mal folgendes zu bedenken geben: ... Der Antragsgegner hat die Persönlichkeitsrechte verletzt ... Er hat den Weg eingeschlagen ... Ich mahn sie mal ab. ... Wir erkennen den Anspruch an. Wenn das dazu führte ... , Unterlassungsversprechen ... Unterlassungsvertrag ... der eine sagt,  du darfst das nicht mehr machen ... falsche Tatsachenbehauptung ... .

Vorsitzender Herr Mauck: Gut. Ich habe es verstanden. Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Der erste Eindruck eines Gerichtsbeobachters zur Öffentlichkeit der Zensurverhandlungen                    

Wie mühselig ist Öffentlichkeit?

Gedanken zur Informationskultur unserer Gerichte

Unser demokratisches Gemeinwesen ist mit der Kostbarkeit einer öffentlichen Justiz gesegnet.

Es gibt zeit- und ortsnahe Bekanntmachungen über die Abhaltung von Gerichtsverhandlungen.

Dies klingt gut, sieht in der Praxis leider aber wie folgt aus: Die interessierte Öffentlichkeit müsste von allerorten herbeiströmen, auf gut Glück, um am Morgen der jeweils angesetzten Verhandlungen in einem schattigen Etagenflur einem einsamen Aushang zu begegnen, der kundtut, was heute – und nur heute, hinter der Tür, an der er hängt – und hinter keiner anderen, sich rechtskulturtechnisch begegnen wird. Muss man ausführen, wie viele solcher Türen es gibt, draußen in unserem Lande?

Wer wohl auch noch über Terminabsagen u.ä. erfahren möchte, passt leider in diese Welt nicht und außerdem kann er ja auch morgen wiederkommen und nach einem neuen öffentlichen Türzettel Ausschau halten oder übermorgen oder wann immer er möchte … .

Ist das die funktionierende Öffentlichkeit für unsere Rechtsprechung sein, die den Vätern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, was ja, nebenbei, auch noch das Publikmachen von Urteilen miteinschließen sollte?

Man möchte meinen, dass dahinter kein böser Wille steckt. -?-  Wir bleiben arglos-konstruktiv und fragen daher nur nach vorn gewandt: Was ist zu tun?

Jetzt, wie überall eine  „Verinternetzerei“ zu verlangen wird wohl Aufwand und Ertrag am besten zusammenführen, in unserer modernen Zeit – und vielleicht schlummert ja auch schon irgendwo ein Budget hierfür seinem Dezemberfieber entgegen.

Es stimmt doch traurig oder muss es einen nicht alarmieren, dass schon mehrere Assessorengenerationen in unserem Staat ergraut sind und mit ihnen eine Öffentlichkeit für ganz normale Verfahren an unseren Gerichten schon einfach ausgetrocknet ist. – Und, ganz ohne Häme, eine solche Öffentlichkeit würde auch unserer Rechtsprechung gut tun, kann man doch vor belebten Besucherbänken unmittelbar sehen, wie Rechtsprechung auf den Rest unserer Gesellschaft wirkt. Dabei bräuchte man wohl auch kaum Angst haben um die leibliche Unversehrtheit unserer Rechtsorgane – im Gegenteil. Wer miterlebt hat, wie manche Richter aufblühen, bei öffentlicher Beachtung  und Achtung unserer Rechtsprechenden, der kann für alle Seiten nur mehr davon wünschen. Sollte es mal etwas langsam angehen, mit der öffentlichen Begeisterung, dann mögen alle Justizmitarbeiter unseres Landes den folgenden Schlusssatz zweimal lesen

 -> Merke: Justitia gehört nicht in einen Elfenbeinturm, und wenn dieser auch noch osteoporös wird, ist es höchste Zeit, Rechtskultur und Alltagskultur wieder auf einer Umlaufbahn zu vereinen.

AS

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.08.08

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