BUSKEISMUS

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Stopp den Wahnsinn
Lurusa Gross 2008

Bericht
Zensurkammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Donnerstag, den 28.10.2008

Schälike - 28.10.2008

Klägerkönigin Charlene
eine lohnende Mandantin
für die Kanzlei Prof. Prinz

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 28.10.08 (Di)

Charlene Wittstock vs. Burda   - Ressourcen- und Zeitverschwendung!       

In der Sache 27 O 720/08 Wittstock  vs. M.I.G. Media Innovation GmbH ging es um Hochzeitsgerüchte bzgl. der Klägerin mit Fürst Albert von Monaco. Nichts Neues für die Pseudoöffentlichkeit. Über 40 Prozesse führte die Kanzlei Prof. Prinz für ihre Mandantin in der Zensurkammer Berlin. Buske aus Hamburg blieb verschont. Zu einfach die Sache. Er brauchte so gut wir nichts zu entscheiden, so lediglich in der Sache 324 O 260/07 gegen die BUNTE. Erwartungsgemäß verlor die BUNTE. Die Verhandlung 324 O 360/08 fand erst gar nicht statt, so offensichtlich war der Zensurverstoß..

Richter: Vorsitz Herr Mauck, weitere Richter Frau Becker und Herr von Bresinsky

Für den Kläger: RA'in Frau Lingens von der Kanzlei Prof. Prinz

Für den Beklagten: RA Herr Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer

Richter Herr Mauck: ... Hochzeitsfront... Frau mit Spekulation... Frage, ob man sich die Frage gefallen lassen muss, warum man nicht geheiratet hat ...

Richter Herr von Bresinsky: ... berechtigtes Interesse/ öffentliches Interesse? ... Frage stellen ... Man kann Dinge immer von zwei Seiten sehen ... Klägerin ... verharmlosen

Richterin Frau Becker ... eigentlich hatten wir das geklärt ... Freundin /  Lebensgefährtin ....

Richter Herr Mauck diktiert ... Klägerin nimmt Bezug auf Antrag ... und Beklagter nimmt Bezug auf Antrag von ...

Das Gericht löst sich auf ...

Am Schluss der Sitzung: Der Klage wird stattgegeben.

ES [Kommentar]: Die Rechtsanwälte haben keine Kommentare abgegeben, die Richter haben die Schriftsätze lediglich zusammengefasst, Sitzung löste sich nach ca. 5 Minuten auf. Es stellt sich die Frage mich, warum müssen 3 Richter, eine Protokollführerin und 2 Rechtsanwälte bezahlt werden, um sich für 5 Minuten zu treffen, um letztendlich NICHTS Neues auszutauschen; wäre das nicht auch schriftlich gegangen?

Vielleicht erleben wir noch einige Entscheidungen unseres höchsten Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts.

Siehe auch Bericht vom 13.11.08 (LG Berlin) und 14.11.08 (Hamburg)

20.11 08: Prinz Albert II. von Monaco hat beim Nationalfeiertag des Fürstentums erneut für Spekulationen gesorgt - weil er ohne seine Freundin Charlene Wittstock aufgetreten ist. Der Palast schwieg über die Gründe (nach AP)

Die Medien schreiben: Wird wohl nichts zu bedeuten haben, sagen informierten Kreise. Ob das wohl stimmt?

Hoffentlich führ das nicht  zu neuer Abmahnwelle und neuen Zensurregeln, geschaffen von der Kanzlei Prof. Prinz zusammen mit den Zensurkammern und -senaten.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.10.08
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