BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 18. Juli 2008

HansOLG, Zivilsenat 7, Zensursenat
Dienstag, den 22. Juli 2008

Rolf Schälike - 23.07.08

 Hamburger Zensururteile

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Fünf  Verhandlungstage wurden in der letzten Woche und an diesem Dienstag besucht.

In Berlin wurde am Dienstag, den 15.07.08 die einzige Zensurverhandlung ausgesetzt.

Am Mittwoch, den 16.07.08 fand in Köln unter Vorsitzt der Richterin Frau Reske eine Farce von Zeugenbefragung statt. Wir berichteten.

Der Donnerstag, der 17.07.08 war eine Ausnahme. Kein Kläger kam mit seinem Zensurwunsch durch. Über die Entscheidungen unter Vorsitz der Richterin Frau Becker haben wir ebenfalls berichtet. Wir können es nicht einschätzen, wünschen jedoch, dass die Berliner Verhandlungen zu mehr Transparenz bei den Kosten der Kasseärztekammer-Funktionären führen.

Richter Andreas Buske blieb sich am Freitag, den 18.07.08 treu. Er demonstrierte uns Mittelalter und erlaubte NPD-Propaganda in der ZEIT. Auch darüber haben wir berichtet. Die ZEIT war nicht ganz schuldlos und hatte keine Chancen gegen die Zensurkammer Hamburg.

Über Verbote gegen die Boulevardpresse-Berichterstattung in der Zensurkammer Hamburg am 18.07.08 und dem Zensursenat Hamburg am 22.07.08 haben wir noch nicht berichtet. Das tun wir jetzt.

 

Das mache ich mit, Ihnen zu Liebe

Alexandra Flick  vs. SUPERIllu - Ihnen zur Liebe übernehme ich meine Kosten  

18.07.08: Zu den Sachen 324 O 417/08 und 324 O 418/08  Alexandra Flick  vs. SUPERIllu haben wir etwas im Internet bei merkur-online gefunden:

25.04.2008 15:22 Uhr | aktualisiert: 18.06.2008 01:04 Uhr
Mann von Flick-Erbin ist mit Katarina Witt zusammen Wackersberg – Andreas Rüter, der im Herbst 2007 Alexandra Flick geheiratet hat, liebt nun die ehemalige Eiskunstläuferin.

 

Seit Dezember vergangenen Jahres lebt die Milliarden-Erbin Alexandra Flick, Eigentümerin des Wackersberger Hofguts Sauersberg, von ihrem Mann Andreas Rüter (44) getrennt. Rüter hat laut Bild-Zeitung nun eine neue Liebe gefunden: Ex-Eiskunstlauf-Star Katarina Witt (42). "Ich bin ja so, so, so glücklich", sagte die zweifache Olympiasiegerin und vierfache Weltmeisterin gegenüber dem Blatt.

Alexandra Flick wollte sich auf Nachfrage nicht zur neuen Beziehung ihres Mannes äußern. Die Tochter des Groß-Industriellen und 2006 verstorbenen Friedrich Karl Flick hatte Rüter am 15. September vergangenen Jahres in der Steiermark geheiratet. Seit Dezember lebt sie getrennt von ihrem Ehemann. Flicks Münchner Büro bestätigt, dass der Bild-Bericht zutrifft und Alexandra Flick weiß, dass sich ihr Mann neu verliebt hat.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: ... .

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Es sind alles Basisdaten. Da hat die Kammer 7 in einer anderen Besetzung ...

Der Vorsitzende: Ja, die Kammer bemerkte ... .Wenn man mit Daten spricht, dann spricht man von ... . Damals ... . Hier besprochene Daten, wo kaum drei Gäste da waren.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Ist aber lange in Österreich. Flick hat seine Wurzeln traditionsgemäß da. Die Bunte-Hochzeitsbilder sind nicht angegriffen worden.

Der Vorsitzende: Haben die gleichen Klamotten an.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Es war die Bunte.

Der Vorsitzende: ... harmlos.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Ist ... .

Der Vorsitzende: Hier ist es ein Foto.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Wir sind im aller untersten Grand. Sie geht sehr selten unter die Leute. Schon aus Sicherheitsgründen.

Der Vorsitzende: Das ist doch der Punkt, der sie rausstellt.

Flickanwalt Herr Dünnwald: So bedeutend ist sie nicht.

Der Vorsitzende: Sie ist die Tochter eines der reichsten Männer.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Sie muss darauf achten, dass sie nicht um die Ecke gebracht wird.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Sie genießt diese hohe Aufwertung, weil sie die Tochter ... ist. Deswegen wird sie auch eingeladen. Das ist gerade der Knackpunkt. Da muss man es hinnehmen, wenn man die Hochzeit ankündigt. Habe noch ein paar Abmachungen mit Ihnen. Nie wieder gehört.

Flickanwalt Herr Dünnwald lacht.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Vielleicht ist das hier der Text. Nicht mehr und nicht weniger. ... Sogar die Wirtschaftswoche berichtet bei Brennecke noch, ob ...

Flickanwalt Herr Dünnwald: Immer das selbe.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Auch Sie haben gegoogelt. Es gibt 5.000 Einträge.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Sie sagen immer, gucken Sie, wer noch alles darüber berichtet ... . Persönliches.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Die Wirtschaftswoche haben Sie nicht ... . Je mehr berichtet wird, um so mehr besteht öffentliches Interesse.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Das ist nicht so. Es wird einfach übernommen.

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter überreicht einen Beitrag aus Spiegel-Online, der Wirtschaftswoche und AfP.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Würde mich interessieren, wie Sie das jetzt sehen, wo ... .

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Darum geht es nicht, wichtig ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Dass es so schnell geht ... wussten wir damals nicht.

Der Vorsitzende: Erledigungserklärung?

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Kann ja sein, dass sie wieder zusammenfinden.

Der Vorsitzende: Zivilprozesse sind Parteiprozesse.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Sie haben gesagt, die Kammer neigt dazu, die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Da kann man auch auf die Idee kommen, den Antrag zurückzuziehen.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Man kann auch auf die Idee kommen, Kostenaufhebung.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Das ist das Risiko. Das sehen wir nicht bei Herrn Marcus Brennecke.

Der Vorsitzende: Ist das ein aktueller Beitrag in der Wirtschaftswoche?

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Nicht ganz aktuell, aber auch nicht alt.

Der Vorsitzende: ... .

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Da haben Sie ein Nachholbedürfnis.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Für erledigt erklären, Kostenaufhebung. Da braucht die Kammer nichts zu schreiben. 91a.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Man kann auch zu viel Kosten ....

Flickanwalt Herr Dünnwald: Wird Frau Raben aufnehmen, bei der weiß man nicht, was sie entscheidet.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: O.k. Ihnen zu Liebe mache ich das,. Brauche aber noch den Verzicht.

Flickanwalt Herr Dünnwald: ... .

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Sie gehen zum Gerichtsvollzieher, den interessiert das nicht.

Richter Dr. Link: Schaden tut das nicht.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Wir brauchen das gar nicht für erledigt zu erklären. Sie verzichten einfach auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung. Bei den Kosten einigen wir uns. Ich ziehe den Antrag zurück und stelle keinen Kostenantrag. Wir sparen uns alle Arbeit.

Der Vorsitzende: Für uns gibt es nicht weniger Arbeit. Meine Rechtspflegerin kommt zu mir, und wir müssen eintreten.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Mit Verzicht auf Rechte aus der Einstweiligen Verfügung ist es gut. Machen wir so.

Der Vorsitzende: Mit beiden Seiten wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Wollen Sie [Herr Dünnwald] einen Vorspann? Das wollen Sie vielleicht lesen. Die Kammer fragt, ob es im Hinblick auf die heutige Erörterung und mit Rücksicht auf den Zeitablauf möglich ist, auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung zu verzichten. Der Antragstellervertreter erklärt, angesichts dieses Hinweises verzichte ich auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung. Darauf erklären die Parteien das Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt, und schließen den folgenden Vergleich: 1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Vorgelesen und genehmigt.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Das wäre hochklassig.

SUPRIllu-Anwalt Herrmann: Bei einem anderen hätte ich das nicht gemacht.

Flickanwalt Herr Dünnwald: Ich kann den Kaffee bezahlen.

 

Oliver Kahn und Sabine Christiansen verdienen über Schmerzensgeld wegen Bild- und Textveröffentlichung

Oliver Kahn vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH                               

22.07.07: Die HansOLG-Sache 7 U 42/08 (324 O 1015/07) Oliver Kahn vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH wurde in der 1. Instanz am 08.02.07 verhandelt. Die Veröffentlichung von zwei Fotos mit der Freundin Verena Kehrt wurde verboten. In der heutigen Berufung hat die Bunte ebenfalls verloren.

Alles andere sind juristische Details. Es geht um viel Geld, verdient über die Zensur durch unser Vorbild, den Tormann Oliver Kahn.

Vertreten wurde Oliver Kahn von der Rechtsanwältin Frau Dr. Stephanis Vendt, von der Schröder-Osmani-Uhl-Kanzlei Nesselhaut, bekannt für die Weiterleitung gelogener Eidestattlicher Versicherungen.

Sabine Christiansen vs. Sonnenverlag GmbH & Co. KG                           

22.07.08: Die HansOLG-Sache 7 U 106/07 (324 O 535/07) Sabine Christiansen vs. Sonnenverlag GmbH & Co. KG haben wir das Urteil der 1. Instanz. 40.000,00 Euro hat Buske Christiansen für zwei Urlaubsfotos im Bikini zugesprochen. Der Sonneverlag ging in Berufung. Die Kanzlei Dr. Christian Schertz klagte seinerzeit auf 50.000,00 Euro. Der Boulevard-Anwalt Dr. Engels wäre bereit, 20.000,00 zu zahlen. Das war Herrn Helge Rech zu wenig. Schriftsatzfristen wurden beschlossen. Die Verkündung einer Entscheidung am  16.09.08, 10:00

Wir haben etwas nachgerechnet. In der ersten Instanz musste Frau Sabine Christiansen 1/5 der Kosten tragen, das sind ca. 1.600,00. Die Kanzlei Schertz erhält von der Beklagten ca. 2.600,00 Euro.

Sollte die zweite Instanz 30.000,00 Euro entscheiden, dann hat Frau Sabine Christiansen erneut ca. 1.600,00 Euro zu zahlen und die Kanzlei Schertz erhält zusätzlich 2.750,00 Euro.

Im Endergebnis würde Frau Sabine Christiansen vom Sonnenverlag ca. 26.800,00 Euro erhalten, die Kanzlei Schertz 5.150,00 Euro. Ein einträgliches Geschäft für beide. Sie können der Hamburger Zensurkammer und dem Hamburger Zensursenat mit Buske und Raben zum Dank verpflichtet sein.

Vielleicht erfahren wir am 16.09.07 mehr.

Andrea Casiraghi vs. Burda Senator GmbH                           

22.07.08: Die HansOLG-Sache 7 U 21/08 (324 O 450/07) Andrea Casiraghi vs. Burda Senator GmbH war möglicherweise für die Anwälte von Bedeutung, wann welche Bilder und unter welchen Bedingungen in der Boulevardpresse veröffentlicht werden dürfen.

Diese Auseinadersetzung über die Zensurregeln zwischen der Kanzlei Prof. Prinz mit dem pfiffigen Anwalt Philippi und der Kanzlei Prof. Schweizer des Burda Verlages mit dem erfahrenen Anwalt Herrn Herrmann überlassen wir diesen Fachleuten. Wir sind gegen die Zensur, und dagegen, dass die Prominenten mit ihren Anwälten und den Richtern ausgefeilte Zensuregeln entwickeln, die kein normaler Mensch versteht, und die auf das normale Leben überschwappen und Kreativität, Meinungsfreiheit vernichten und dem Betrug, der Korruption mehr Vorschub leisten als nötig.

23.06.09: BGH VI 232/08: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. Juli 2008 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Januar 2008 - 324 O 450/07 - dahin abgeändert, dass die Klage hinsichtlich des Fotos Nummer 2 mit der Bildnebenschrift "So smart und elegant kennt man Andrea in Monaco" abgewiesen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat der Kläger zu tragen.

Begründung: Rechtsfehlerhaft nimmt das Berufungsgericht an, demjenigen, dessen Bildnis in rechtswidriger Weise verbreitet wurde, stehe generell gegen den Verbreiter ein Anspruch darauf zu, die erneute Verbreitung des Bildnisses schlechthin zu unterlassen, so dass im vorliegenden Fall die Wiederholungsgefahr durch die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung der Beklagten nicht beseitigt worden sei.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 07.12.09

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