BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzungen an zwei Freitagen
09. und 16. November 2007

Rolf Schälike - 18.11.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 09.11.2007; Terminrolle - 16.11.2007

Michael Nesselhaufs großer Auftritt                            

Osmani, Schröder, Naumann, Beckenbauer

Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG                           

Die Sache 324 O 531/07 Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG war nicht die erste Sache von den Brüdern Osmani bei der Hamburger Zensurkammer. Siehe Fall Osmani.  Verhandelt wurde am 09.11.07.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Na, ja. Hier finden wir nicht, wie es der Kläger möchte:

Diese Behauptungen sind unwahr. Sie werden von den Autoren des Artikels wider besseren Wissens aufgestellt. Tatsächlich ist Bashkim Osmani von diesen Vorwürfen aus tatsächlichen Gründen rechtlich freigesprochen worden.

finden es nur so, wie der Beklagte es möchte. Vorschlag, wie es alle möchten. Die angegriffene Äußerung .... . Die Wahrheit ist nicht ausreichend dargelegt. Interessant der § 190 des StGB. Hilft uns weiter.

StGB § 190
Wahrheitsbeweis durch Strafurteil

Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist.

Wenn es eine Straftat ... . Der Beweis der Wahrheit ist ausgeschlossen, wenn der [Beteiligte] nicht verurteilt ist. Man kann ihn nicht zwingen, die andere Verurteilung zu nennen. Der Kläger muss das auch nicht tun in Form einer Richtigstellung.

Komme zum Nächsten. Die Erstmitteilung komplett wiederholen, auf die kurze Erstfassung der Beklagten: Gäste mit einer Pistole in Schach gehalten. Wir stellen fest, dass Bashkim Osmani wegen dieser Tat rechtskräftig freigesprochen wurde.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: ... [nuschelt, für die Pseudoöffentlichkeit unverständlich].

Beklagtenanwalt Herr Dr. Lars Kröner: Nehme das mit. ... Nicht verwunderlich, dass. Habe ein Problem, dass die Justiziarin nicht aufgestanden ist, Frau Veddern. Persönlich habe ich kein Verkündungs ...

Der Vorsitzende: Und dass man sich vergleicht?

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: ... [nuschelt, für die Pseudoöffentlichkeit unverständlich].

Der Vorsitzende: Kann ich heute nicht machen.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Können das jetzt machen und haben Rücktrittsrechte.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Lars Kröner: Vergleich von der Optik her ... fraglich.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: ... Vier Monate.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Lars Kröner: Kann das nächste Woche nennen. Ist mir egal.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Stellen wir die Anträge. Überlegen uns die nächste Woche.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Lars Kröner: ... klar, dass unter uns ... .

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Die Kammer unterbreitet eine Vergleichsanregung. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 18.09.07, der Beklagtenvertreter beantragt mit der Maßgabe, dass die Erwiderung lautet: Hiermit stellen wir richtig, das Bashkim Osmani von diesen Vorwürfen rechtskräftig  freigesprochen ist.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: ... [nuschelt, für die Pseudoöffentlichkeit unverständlich].

Der Vorsitzende: Vergleichen können Sie sich, wie Sie es mögen. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.
Beschlossen und verkündet: der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.12.07, 9:55 Uhr Saal B335.

14.12.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt eine Richtigstellung - Hiermit stelle ich richtig, dass Herr Bashkim Osmani von diesen Vorwürfen rechtlich freigesprochen wurde -  zu veröffentlichen. Die Beklagte hat die weiteren Kosten [RS: obwohl ein wesentlicher Teil des Antrages - Sie werden von den Autoren des Artikels wider besseren Wissens aufgestellt. - zurückgenommen wurde] des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Schröder vs. Focus Magazin Verlag                          

Endlich meldet sich Schröder, vertreten von Osmani-Anwalt Michael Nesselhauf in der Querulierkammer Hamburg und klagt in der Sache 324 O 732/07 gegen Focus Magazin Verlag.  Verhandelt wurde am 09.11.07.

Der Hintergrund könnte der folgernde Spiegel-Artikel vom 22.05.07 gewesen sein

Geheimgespräche waren Idee von Privatleuten
Zeitungsmeldungen über Geheimverhandlungen zwischen der RAG (Ruhrkohle AG) und dem russischen Gasprom-Konzern haben zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und dem RAG-Vorstand geführt. Jetzt meldeten sich die Urheber der Idee kleinlaut zu Wort.
Essen - "Wir hatten nie ein Verhandlungsmandat - weder von der RAG noch von Gasprom, das war unsere Privatinitiative", sagte der in Russland tätige Geschäftsmann Lothar Upelj heute der Nachrichtenagentur dpa. Upelj und der frühere nordrhein-westfälische FDP- Landtagsfraktions- chef Achim Rohde hätten in einem Brief an einen hohen RAG-Manager eine strategische Zusammenarbeit der Konzerne und eine Beteiligung von Gasprom an der RAG vorgeschlagen.
Auch die konkreten Terminvorschläge in dem Brief für ein angebliches Treffen von RAG-Chef Werner Müller mit dem russischen Vizepremier und Gasprom - Aufsichtsratschef Dmitri Medwedew am 19. Mai oder 29. Juni seien mit keiner der beiden Parteien abgestimmt gewesen. "Das waren Vorschläge, die wir gemacht haben. Die sind aber nicht realisiert worden", so Upelj.
www.spiegel.de

sowie der folgende Focus-Artikel vom 19.05.07 sein:

Nach FOCUS - Informationen bekamen Merkel und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) in der vergangenen Woche Dokumente zugespielt, nach denen die RAG mit Moskau seit Monaten über eine Kooperation und einen Einstieg des russischen Energieriesen beim Revierkonzern geheime Verhandlungen führt. „Die russische Administration hat Mittel in erheblicher Höhe bereit gestellt,“ heißt es in dem Papier. Für den 29. Juni sei ein Treffen zwischen RAG-Vorstandschef Werner Müller und dem russischen Vizepremier Dimitri Medvedev, einem engen Vertrauten des Staatspräsidenten, geplant. Selbst ein Treffen mit Putin sei „angesichts der Themenfelder in Aussicht“ gestellt worden, weiß FOCUS aus den Papieren, die in Berlin und Düsseldorf ausgewertet werden.
www.focus.de

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Hier wissen wir nicht, wie es geht. Vielleicht können Sie uns helfen.

Focusanwalt Herr Herrmann: Aus dieser Perspektive habe ich Sie, Herr Buske, noch gar nicht gesehen. [Der bisherige Saal wird als Geschäftsstelle genutzt. Ri.Buske vagabundiert z.Zt. Freitags von Saal zu Saal. Heute saß er auf einer erhöhten Richterempore und sah dadurch auf die Anwälte herab, bzw. die Anwälte durften über die auf den Tischen stehenden Stehpulte zu den Richtern aufschauen]

Der Vorsitzende: Wir wissen nicht wie es geht. gab es die Verhandlung?

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: ... war eine Idee ... Ist in Russland ansässig. Halbrusse ... . Das ist unstreitig.

Focusanwalt Herr Herrmann: Unstreitig ist nur der Spiegel als zuverlässige Quelle. Nordrhein-Westfalen`s Landesregierung sagt eindeutig, dass es schon Vorgespräche gegeben hat mit Russland und Terminabsprachen.

Der Vorsitzende: Das ist die Anlage B6?

Focusanwalt Herr Herrmann: Ja, die B6 hat für Furore gesorgt in der Presse.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Für einen halben Tag. Die Süddeutsche ... . Wenn das so ist, dann müssen Sie es so vortragen und beweisen.

Der Vorsitzende: Tut das gut.

Focusanwalt Herr Herrmann: ... Jedem steht es frei eine Pressemeldung zu dementieren. Verstehe nicht ganz, weshalb Herr Nesselhauf bemüht wird.

Der Vorsitzende: Kann die Klage nicht verwehren.

Focusanwalt Herr Herrmann: Die Presse muss das Recht haben, Fragen zu stellen. Dieses sind Behauptungen. Fragen muss man dürfen.

Der Vorsitzende: Wenn es keine Spekulationen sind.

Focusanwalt Herr Herrmann: Wir sind im Bereich, wo das großzügiger sein könnte als in der Privatsphäre. Habe mir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rausgesucht. Da steht: Fragen bilden für die Meinungsbildung eine wesentliche Rolle. ... wo keine Information besteht ...  Natürlich kommt die Entscheidung am Schluss. Da sagt das Gericht ... . Werturteile ... . Ob es Anhaltspunkte gibt oder aus der Luft gegriffen ist. Das letztere habe ich nicht gefunden. Ob jemand im Hintergrund mitwirkt.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Dokument ... mit der russischen Regierung. Mischkonzern und möchte ein großes Aktienpaket erwerben. Bündnisse schmieden, Absprache ... . Das sind alles keine Fragezeichen. Freund Schröder ist auch kein Fragezeichen.

Focusanwalt Herr Herrmann: Das ist nicht angegriffen.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Ja.

Focusanwalt Herr Herrmann: a. Ex-Kanzler steht ein Fragezeichen. b. Ist eine Wertung auf Grundlage des Interviews mit der Rheinischen Zeitung.
Wer sich so äußert, muss sich gefallen lassen, dass der russische Energiekonzern ...  zu erkennen.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Fragestellung bei b. Die Schlussfolgerung sollte unzulässig sein. Es ist keine Tatsache, sondern eine wertende Schlussfolgerung.

Der Vorsitzende: Finden, B6 wirft nicht viel weg. 19.05.07 Medwedejew, ... Dr. Müller 29.06.07. Am 19.05.07 gab es eine Terminvereinbarung. Hängt mit im Vorgang. Die Termine können Sie für ein Schalkespiel vereinbart haben.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: ... Es ist eine Strukturgesellschaft, und nicht Schalke. Natürlich hat Müller ... .

Der Vorsitzende: Wer ist Moderator?

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Der FDP-Politiker in Nordrhein-Westfalen.

Richterin Frau Käfer: Strukturgesellschaft? Kann das aus dem Schreiben nicht erkennen, dass es Energie ist. Weiß nicht. Konnte nichts finden.

Focusanwalt Herr Herrmann: Medwedjew ist der zweite Mann bei Gazprom.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf unsicher: ...  dass die Spiegelbehauptung  ... keinerlei Auftrag von der NRW-Regierung noch von Gazprom.

RS: An dieser Stelle stelle ich fest, dass Herr Michael Nesselhauf auf mich unsicher wirkte. Was in seinem Kopf, Magen, Herzen, Körper passierte, d.h. ob er wirklich unsicher war, weiß ich natürlich nicht. Diese Innere Tatsache kann ich nicht beweisen. Es reicht aus, Herr Michael Nesselhauf gibt eine Eidesstattliche Versicherung ab, dass er nicht unsicher war, klagt bei Buske, und ich zahle dann wieder tausende Euro. Mein Verständnis der deutschen Sprache ist:
Wenn ich schreibe: Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf wirkt unsicher,  dann ist es selbstver- ständlich, dass es die Wirkung, der Eindruck war, den ich empfunden habe. Zu schreiben Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf wirkte auf mich unsicher [beweisen kann ich das nicht] ist mir zu lang und ich empfinde das als eine Vergewaltigung der deutschen Sprache durch die Querulierkammer mit ihren Querulierrichtern und Querulierrichterinnen. [querulieren = klägeln] 

Focusanwalt Herr Herrmann: Wir haben Herrn Müller als Zeugen.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: ...ist Verfasser.

Der Vorsitzende: Das Thema ist ohnehin durch.

Focusanwalt Herr Herrmann: Entscheidung.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Lassen Sie mich aussprechen. Das Papier wurde 1:1 abgeschrieben. Bei Focus steht lediglich, dass monatelang Verhandlungen geführt wurden. Müssen wohl entscheiden.

Focusanwalt Herr Herrmann: Es muss möglich sein, in der Phase, wo solche Papiere auftauchen, solche Fragen zu stellen. Wir reden nicht darüber, dass unser Ex-Kanzler dafür ist, die deutsche Wirtschaft zu verkaufen.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf unterbricht: ... offenbar ... .

Focusanwalt Herr Herrmann: Offenbar ist nicht offensichtlich. Gegendarstellung mit offensichtlich geht, mit offenbar nicht.

Der Vorsitzende: Ja?

Focusanwalt Herr Herrmann: ... .

Der Vorsitzende: Kann man nicht einen Vergleich schließen? Kann man nicht ... rauslassen? Das Emblem, was Schalke auf der Brust trug. Unterlassungserklärung?

Focusanwalt Herr Herrmann: Schwierig. ... Notfalls müssen wir den Sachverhalt aufklären.

Der Vorsitzende: Ist Ihr Problem. Das Thema ist durch.

Focusanwalt Herr Herrmann: Wenn wirklich, würden wir nicht hier sitzen. Die Verflechtungen zu den handelnden Personen ... müssen uns nicht unterhalten und, und, und.

Der Vorsitzende: Sie wollen nicht. ich spüre es.

Focusanwalt Herr Herrmann: Weiß nicht, wovon Sie ausgegangen sind bei der Einstweiligen Verfügung.

Der Vorsitzende: Eidesstattliche Versicherung.

Focusanwalt Herr Herrmann: Ob wir fragen durften?

Der Vorsitzende: Wir sind uns einig, wenn es ausreichend Anknüpfungspunkte gibt.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Sie haben niemanden gefragt. Weder Schröder, noch mich.

Focusanwalt Herr Herrmann: Die Ministerin von Nordrhein-Westfalen. Weiß, ist nur Vollstreckerin. ... Einzelverkauf ... .

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Das ist Unfug.

Focusanwalt Herr Herrmann: Ich kann das Papier nicht einfach negieren.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Aus dem Papier ergibt sich, dass es monatliche Verhandlungen gab. Ich sage das ergibt sich nicht, und wenn sich das ergibt, dann ist es falsch.

Focusanwalt Herr Herrmann: Das es Verhandlungen gab, ist unstrittig.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Steht doch fest, dass es keine Verhandlungen gab. Außer Focus, schreibt das niemand.

Focusanwalt Herr Herrmann: Ist doch kalt, wenn man solchen Druck erhält, sagt man, koche ich auf kleiner Flamme.

Der Vorsitzende: Müssen wir ... . Wir sind ja nur Spielball der Parteien.

Focusanwalt Herr Herrmann: Machen wir das schriftlich..

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter erklärt, soweit die Kammer meint, dass es darauf ankommt, ob es einen Auftrag und/oder Verhandlungen  zwischen Achim Rohde und Lothar Upelj zum Einstieg von Gazprom bei RAG gab, bitte ich um eine Schriftsatzfrist. Foto: Gazprom ein Wort.

Focusanwalt Herr Herrmann: Habe Herrn Rothe als Zeugen.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Wurde nicht von mir benannt, sondern vom Stern.

Focusanwalt Herr Herrmann: Wer sperrt sich dagegen?

Der Vorsitzende: Ja, Herr Nesselhauf, wir haben die Einstweilige Verfügung erlassen, und wir meinen, der Antrag zu 2 betrifft nur den Eindruck, dass von den Netzwerken die Rede ist. Finden es substanzarm und haben gemäß ... Schröder geändert in RAG beteiligt ist.

Schröderanwalt Herr Michael Nesselhauf: Habe ich das so gemacht? Ist blöd. Das ist ein Fehler. Gemeint ist die Version aus der Einstweiligen Verfügung.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage mit der Maßgabe, dass der Antrag zu 2 so gefasst wird, wie in der Einstweiligen Verfügung der Kammer vom 14.06.07. Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Soll noch was erklärt werden?

Focusanwalt Herr Herrmann: Ja, ich überlege gerade.

Der Vorsitzende: Anerkennung?

Focusanwalt Herr Herrmann: Antrag gemäß ... .  Beantrage Klage abzuweisen.

Der Vorsitzende: 1. Das Verfügungsverfahren 324 O 489/07 wird zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

2. Der Klägervertreter kann bezüglich der Frage, ob und wie Achim Rohde in die Verhandlungen eingebunden war, bis zum 26.11.07 schriftlich vortragen.

3. Freitage kenne ich. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.12.07, 9:55 Uhr, Saal B 335.

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Michael Naumann vs. Horst Bethge                          

Die Sache 324 O 754/07 SPD-Bürgermeisterkandidat Michael Naumann  vs. Linke-Parteivorstand Horst Bethge  ging es um die Kontakte von Naumann zum Bundesnachrichtendienst (BND). Verhandelt wurde am 16.11.07.

Michael Nesselhauf, Anwalt des Klägers - rechts im Bild während eines Prozesses in Berlin im Juli diesen Jahres - möchte im Auftrag von Naumann Bethge verbieten lassen, weiterhin den Eindruck zu erwecken, Michael Naumann habe intime Beziehungen zum Bundesnachrichtendienst (BND) gepflegt und sei in jungen Jahren vom BND unter dem Decknamen "Norddorf" wollend und wissend vom BND-Führer Elze geführt worden oder habe Informationen an den BND geliefert.

Formaler Anlass des Rechtsstreites ist eine Rundmail von Bethge an seine Parteifreunde, in der dieser aus dem Schmidt-Eenboom-Buch zitierte. Naumann will ihm nun verbieten lassen, den Eindruck zu erwecken, er sei mit seinem Wissen als BND-Mann geführt worden und habe bei Bertelsmann gearbeitet.

Der Saal war heute voll. Mehr als 50 Besucher hörten dem Spektakel zu. Zwei dutzend Zuschauer mussten stehen. Auch Frauen. Am Anwaltstisch waren viel Stühle frei. Weder Anwalt Michael Nesselhauf, noch die  Richter Herr Buske, Herr Dr. Korte und Herr Goritzka waren Kavalier genug, um diese Stühle den Damen anzubieten. Die ZPO hätte das bestimmt zugelassen. Ob die Brandschutzvorschriften eingehalten wurden, mag ich nicht zu bewerten.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Zwei Verbotsanträge sind im Skat. ... Bertelsmann ... und der Eindruck, für den BND gearbeitet zu haben. Wir haben die Entscheidung des OLG Hamburg im Verfügungsverfahren. Die Äußerung zu 1. - Bertelsmann - enthält einen Tatsachenkern, dass die in Klammern gesetzte  Unternehmen mit Bertelsmann verbunden waren. Eröffnet für uns nichts Neues. Der Beklagte hat nicht ausreichend dargelegt, [dass bei Bertelsmann gearbeitet wurde]. Es gibt keine gesellschaftsrechtliche Verbindung.

RS: Die bekannte formal-juristische Leier der Querulantenrichter. Das verstehen lediglich die Creme de la Creme Presserechtler. Wir werden erfahren, wie der Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann aus dieser Zensurfalle zu entkommen versuchte.

Der Vorsitzende: Vielleicht können wir das offen lassen. Für einen unbedarften Leser hat das einen Meinungsgehalt. Dafür reicht aber nicht jede nebensächliche Verbindung zu Bertelsmann der Unternehmen, in denen der Kläger tätig war. Es müssen gesellschaftsrechtliche Verbindungen vorhanden sein. Findet man hier nicht.

Zu dem zweiten Verbotsantrag. Der Kläger sei wollend und wissend unter dem Decknamen "Nordhof" vom BND geführt worden. Die Verteidigung sagt, es entstehe nur der Eindruck. Dem wollen wir nicht folgen. Wir meinen wir brauchen nicht mal der Stolpe-Entscheidung folgen. Wenn der Eindruck erweckt wird, dann trifft [das Verbotsbegehren] immer zu.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann: Das Wissen und Wollen können wir nicht beweisen.

RS: An dieser Stelle muss man dem Fraktionsvorsitzenden von DIE LINKEN, Herrn Gysi danken. In seine Prozessen gegen Bärbel Bohley, Freya Klier und andere hat er zu der heute verfestigten Rechtsprechung wesentlich beigetragen: Als Informeller Mitarbeiter (IM) darf nur der bezeichnet werden, wer wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet hat. Das zu beweisen geht nur, wenn der IM das zugibt bzw. seine schriftliche Verpflichtungserklärung vorliegt. Im letzteren Fall kann der IM immer noch abstreiten, dass diese echt sei. Zusammen mit Manfred Stolpe, einem weiteren bekannten DDR-Akteur, welcher unbestritten Kontakte mit der Staatssicherheit hatte, ohne als IM der Staatssicherheit bezeichnet werden zu dürfen, ist Rechtgeschichte geschrieben worden: Bei mehrdeutigen Äußerungen darf die von Betroffenen als beleidigend bzw. schmähend empfundene Deutung, unabhängig davon, ob der sich Äußernde das so meinte, verboten werden. Siehe Stolpe-Entscheidung. Jetzt sitzen seine Kampfgefährten in dieser von den DDR-Akteuren aufgebauten juristischen Falle.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann: Wir haben Schriftsätze mit, in denen steht, dass Michael Naumann 1970 vom BND geführt wurde. Das ist richtig. Das bestreitet Michael Naumann auch nicht. Das er intime Kenntnisse hatte, ist bewiesen. Wenn er drei mal beim BND um Informationen nachfragte, und diese dann nutzte für seine kritischen Dossiers zu nutzen, dann ... .Es geht um die Berichte im Buch von Erich Schmidt-Eenboom "Undercover - der BND und die deutschen Journalisten", [erschienen 1998 im Verlag Verlag Kiepenheuer & Witsch]. Ich möchte den Briefwechsel dazu vorlesen.

Klägeranwalt Michael Nesselhauf: Eine prozessuale Anmerkung. Wir sind nicht im Einstweiligen Verfügungsverfahren. Es ist ein Publikumsauftritt, [der jetzt stattfinden soll].

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann: Wir haben diesen Briefwechsel jetzt erst erhalten.

Klägeranwalt Michael Nesselhauf: Man kann sich darüber schriftsätzlich beraten. Beantrage, dass die Texte nicht jetzt mündlich vorgetragen werden.

Der Vorsitzende: Müssen wir entscheiden?

Klägeranwalt Michael Nesselhauf: Bitte darum.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Beklagtenvertreter möchte aus dem Briefwechsel vorlesen, der erst jetzt zur Verfügung gestellt worden ist. Deswegen konnte dieser noch nicht in den Prozess eingefügt werden. Der Klägervertreter erklärt, dass ... nicht notwendig sei, und ... . Er bittet um eine Entscheidung, ob die Anlage vorgelesen werden darf. Es ist ein Hauptsacheverfahren, kein Verfügungsverfahren. Hätte rechtzeitig eingereicht werden können.

Klägeranwalt Michael Nesselhauf: Kann noch eingereicht werden.

Der Vorsitzende: Wir müssen die Verhandlung kurz unterbrechen, müssen uns beraten. Da wird die Verhandlung jetzt kurz unterbrochen.

Beratungspause für die Richter. Die Richter verschwinden in den Beratungsraum. Nach ca, sieben Minuten:

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Darf vorgelesen werden. Aber nicht die ganzen Briefe.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann: Trotz verwandtschaftlicher Verbindungen ...  hebe ich ....zurückgestellt. Unser Mitarbeiter ... Elze arbeitet ... .... keine für Sie Ruf schädigende Formulierung gefunden. Oder Schreiben vom 17.03.1970. Hat alle 230 Pressesonderverbindungen betrachtet. Es gab drei Kategorien. Kategorie I bedeutet regelmäßige Zusammenarbeit, Kategorie II formale Zusammenarbeit, Kategorie III Zufallskontakte. Noch Führer, Geführter gefunden. Unverbindlich, ... Zufallskontakte. Für ausgewählte Journalisten gab es die Presse-Sonderverbindungen. Um ... öffentliche Meinung  ... .

Der Vorsitzende: Ist doch der ganze Brief.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann liest weiter vor: Schreiben ... Hans-Jürgen Groth, Schreiben vom 13.08.1998. ... Herr Naumann hatte nur drei mal Kontakte: 1969, 1979, 1980. Darüber hinaus ... . Hier sind drei aufgeführt, statt der drei [anderen] eingeräumten. Der genaue Wortlaut: 1. ... gibt an, 1968 Wessel gar nicht gekannt zu haben. Bei Zufallskontakten kann nicht vom Führer gesprochen werden. ... . Deswegen anders. ... würde man verstehen. ....dennoch hat der Autor alle Punkte, die von ihnen im Vorfeld genannt worden waren, in seiner Änderung berücksichtigt

Der Vorsitzende: Für den weiteren Ablauf kennzeichnen Sie die Stellen, auf welche es für uns ankommt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann liest weiter vor: Groth ... P. Neufassung, um gerichtliche Maßnahme auszuschließen. Der Holbrook Verlag führt  ... . ... als Redakteur ... .unter dem Decknamen "Norddorf". Vermutlich hat er Naumann registriert nach dem Artikel 1968 über den KGB. Naumanns Detailkenntnisse stammen vom BND. Das ist das, was Naumann selbst veröffentlicht haben wollte. ... . In Schmidt-Eenboom Buch werden nur andere ... . Alles auf Wunsch Ihres [Herr Nesselhauf] Mandanten.

01.09.yy Herder-Verlag hat versucht zu veröffentlichen. In rechtlicher Hinsicht ... . Dennoch hat der Autor nicht alle Forderungen berücksichtigt .... gewesen in Bezug auf den verw. Bericht. Wenn ich das sehe, was veröffentlicht wird, so sind die Behauptungen von Horst Bethge zutreffend. In keinem Text ist von Wissen und Wollen die Rede. Es sind Fakten, die Herr Naumann zwar bestreitet, aber in dem vorgelesenen Schriftwechsel [wird das dargelegt]. Der Verlag verweist dann noch darauf, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung dem Buch voraussichtlich mehr genützt als geschadet hätte, was für die Person ihres Mandanten wohl nicht angenommen werden kann. Herr Bethge hat nicht behauptet, dass Michael Naumann mit Wissen und Wollen für den BND gearbeitet hat.

Der Vorsitzende: Schriftsatz ... . Wollen Sie noch was vorlesen?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann:  Zwischen Gerd Bucerius und Bertelsmann gibt es Beziehungen. Wenn Herr Bucerius 11,5 % der Bertelsmann-Aktien besitzt, so ist das schon genug für die kapital- und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen. Herr Bucerius ist 1991 zum Ehrenmitglied des Aufsichtsrats von Bertelsmann ernannt worden. Denke, dass  ... .

RS: Es ging darum ob Herr Michael Naumann als früherer "Spiegel" - und "Zeit" - Redakteur zu Bertelsmann Beziehungen hatte.

Der Vorsitzende: ... hinreichende Anknüpfungspunkte vorhanden sind.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Klaus Dammann: ... hinreichende Anknüpfungspunkte vorhanden sind. In der Tat.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Beschlossen und verkündet, der Klägervertreter ... .

 Klägeranwalt Michael Nesselhauf: Bin vier Wochen nicht da.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Die Klägerseite erhält die Möglichkeit bis zum 14.12.07 auf den Vortrag der Beklagten zu antworten.

2. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.12.07, 9:55 Uhr im Saal B335.

28.12.07: Verkündung des Urteils zu  324 O 754/07Naumann ./. Bethge  - PRESSEINFORMATION des Gerichts              

I.)     Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen,

1.)    zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen der Kläger sei ein „alter Bertelsmann [...] (Rowohlt-Verlag, Holtzbrinckkonzern und dessen Tochterverlag in den USA, Henry Holt, DIE ZEIT)“;

2.)    durch die Passage Unter dem Decknamen NORD-DORF stand er [der Kläger] schon 1970 auf einer internen BND-Aufstellung und wurde vom Dienststellenleiter 9234 Elze eigenhändig geführt. Auch als ZEIT-Redakteur bewies er durch Artikel intime Geheimdienstkenntnisse den Eindruck zu erwecken, der Kläger sei mit seinem Wissen und Wollen vom BND unter dem Decknamen NORD-DORF  geführt worden und habe dem BND in dieser Funktion Informationen zugetragen.

II.)    Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Im Übrigen enthält die Entscheidung einen Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Die Klage ist begründet. Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit Artikeln 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG zu, denn die angegriffenen Äußerungen verletzten bei bestehender Wiederholungsgefahr das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.

1.)
Die Bezeichnung „alter Bertelsmann […] (Rowohlt-Verlag, Holtzbrinckkonzern und dessen Tochterverlag in den USA, Henry Holt, DIE ZEIT)“ enthält als Tatsachenkern die Aussagen, die in Klammern aufgeführten Unternehmen seien zu Zeiten, als der Kläger dort tätig gewesen sei, mit dem Unternehmen „Bertelsmann“ verbunden gewesen. Für diese Behauptungen dürfte es bereits an einer hinreichenden Darlegung des Beklagten fehlen.

Darauf kommt es im Ergebnis jedoch bereits nicht an, denn die angegriffene Bezeichnung enthält über den beschriebenen Tatsachenkern hinaus die Bewertung, dass die in Klammern aufgeführten Unternehmen zu Zeiten, als der Kläger dort tätig gewesen sei, unter einem beherrschenden Einfluss von „Bertelsmann“ gestanden hätten. Die Formulierung „alter Bertelsmann“ versteht der durchschnittliche Leser so, dass der Kläger ein „Mann“ des Unternehmens „Bertelsmann“ gewesen sei, d.h. dass er, wenn auch nicht formal, so doch zumindest der Sache nach als (ehemaliger) Mitarbeiter von „Bertelsmann“ anzusehen sei. Diese Meinungsäußerung ist als rechtswidrig anzusehen, weil für sie nicht im Ansatz hinreichende Anknüpfungstatsachen vorgetragen worden sind. Der Vortrag des Beklagten zu den „kapitalmäßigen Verflechtungen“ zwischen Bertelsmann und Presseverlagen, bei denen der Kläger beschäftigt gewesen sei, lässt gerade keinerlei nennenswerte Einflussmöglichkeiten von „Bertelsmann“ auf ehemalige Arbeitgeber des Klägers erkennen.

Die mit dem Klagantrag zu Lit. b.) angegriffene Berichterstattung erweckt den zwingenden Eindruck, der Kläger sei mit seinem Wissen und Wollen vom BND unter dem Decknamen NORD-DORF geführt worden und habe dem BND in dieser Funktion Informationen zugetragen.

Der angegriffene Eindruck hat als unwahr zu gelten. Es fehlt insoweit bereits an einem substantiierten Vortrag des Beklagten. Gemäß § 186 StGB analog hätte es ihm oblegen, konkret darzulegen und ggf. zu beweisen, welche Informationen der Kläger dem BND unter dem Decknahmen „NORD-DORF“ zugetragen haben soll. Dies hat der Beklagte indessen nicht getan. Auch die in der Sitzung vom 16.11.2007 als Anlagenkonvolut B 10 vorgelegte Korrespondenz streitet nicht für den Beklagten. Es lässt sich ihr insbesondere weder entnehmen, dass der Kläger dem BND wissentlich und willentlich unter dem Decknamen „NORD-DORF“ Informationen zugetragen hätte, noch dass er mit der Veröffentlichung dieser Behauptung einverstanden gewesen wäre.

Kommentar - Naumann vs. Bethge                          

Im Hamburger Abendblatt vom 17.11.07 finden wir die Mitteilung:

Naumann erklärte nach der Verhandlung, er wundere sich, woher Bethges Anwalt die Korrespondenz habe. Er selbst erinnere sich nicht genau daran. Es habe aber keine außergerichtliche Einigung gegeben. Mit der Aussage, er sei vom BND "geführt" worden, sei er keinesfalls einverstanden gewesen.

Es stellt sich für uns die Frage, weshalb klagt Michael Naumann, Bürgermeister-Kandidat der SPD für die nächsten Bürgerschaftswahlen 2008 vor der Zensurkammer in Hamburg. Er kennt deren zweifelhaften Ruf. Er müsste wissen, dass die Entscheidungen und Urteile dieser Kammer wenig über den Wahrheitsgehalt der umstrittenen Äußerungen aussagen.

Mehr SPD-Stimmen wird dieser Prozess nicht bringen. Die Linken können als die neuen Säuberer an Stimmen gewinnen. Mit diesen möchte Michael Naumann überhaupt nicht zusammen arbeiten.

Wem nützt dieser Prozess? Man kann getrost behaupten, der CDU mit Ihrem Bürgermeister, dem Herrn Ole von Beust. Jeder kann sich selbst einen Reim darauf machen, welche Seilschaften in Hamburg an den entscheidenden Strippen heute ziehen.

Der Hamburger Filz ist fast schon ein Markenbegriff, Hinweise seitens des Bundesgerichtshofes (BGH) bedürfen die Hamburger Richter nicht. Schon zu Kaisers Zeiten war Hamburg frei und unabhängig von der aristokratischen Herrschern im Zentrum der Macht.

Kommentar zum Urteil im Internet                          

Franz Beckenbauer vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag                          

Die Sache 324 O 651/07 Franz Beckenbauer [the Kaiser] vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag.  Verhandelt wurde am 09.11.07.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske erklärt, weshalb die Sitzung an diesem Freitag in einem anderen Raum stattfindet: Wir vagabundieren jeden Freutag.

Ja... , es geht hier um Spekulationen, um Gerüchte.

Baueranwalt Herr Dr. Lehn: Um Tatsachen.

Der Vorsitzende: Um Tatsachen aus dem Eheleben. Die Kammer ist in Ehesachen sachverständlich. Deswegen müssen wir ... . Die Ehe muss ...

Richterin Frau Käfer lacht laut.

Der Vorsitzende: ... meine, dass Anknüpfungspunkte nicht vorhanden, unzureichend vorhanden sind. Wirken erleichtert, ist wenig. ... unterhalten sich nicht ständig auf der Feier. Sie müssen nicht den ganzen Tag strahlen. Strahlen können sie vor der Kamera. Sybille Beckenbauer, heißt immer noch Beckenbauer ... Obwohl, soll es häufig geben, dass Frauen den Namen behalten. Den Namen Beckenbauer erst recht.

Baueranwalt Herr Lehm: Ist uns zu pauschal.

Der Vorsitzende:  1b. ist eine Tatsachenbehauptung. 1c. Hatte Machtkampf zwischen zwei Frauen stattgefunden, ist eine Meinungsäußerung. Keines Blickes gewürdigt, keine Zärtlichkeiten, ist eines Beweises zugänglich. Vielleicht eine Gesamtlösung?

Baueranwalt Herr Lehm: Moment. Eindruck, das ist gesamt. Es sind alles unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptungen. Vielleicht will Herr Nesselhauf, dass im ganzen unterlassen wird? Wenn es heißt, weil wir das im Artikel finden, den ich blöd finde. Das geht nicht.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Ja, das geht nicht.

Baueranwalt Herr Lehm: Diese Passagen müssen auseinander diskutiert werden.

Der Vorsitzende:  Ja. Wie haben vielleicht ..., vielleicht sehen wir es falsch. .. ein bisschen unbestimmt, nur ... Bericht ... . Deswegen haben wir das Verbot aufrecht erhalten. ... dann würden wir nur dem Bestrafungsantrag nicht stattgeben.

Baueranwalt Herr Lehm: Dann muss Herr Nesselhauf ... .

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Was ich muss, diese Entscheidung muss ich selber treffen.

RS: Man muss gar nichts, außer Sterben und Müssen.

Baueranwalt Herr Lehm: Darf ich einhaken? Werde nicht bestätigen.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Nein, steht in Klammern. Müssen Sie hingucken.

Baueranwalt Herr Lehm: Bei Ihnen steht das nicht in Klammern.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: ... . Das ist falsch.

Baueranwalt Herr Lehm: Verstehe ich nicht.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf lacht: Nur für den Fotografen.

Baueranwalt Herr Lehm: Wo steht, die inkriminierenden Behauptungen sind unwahr? Wenn Sie eine bestimmte Bedeutung 'rein interpretieren ... , dann müssen ... . So je nach dem, was der Kläger angreift. Was ist unzulässig? Nur dann kann man ... . Wenn das Gericht das so erlässt, dann ist es dem Verlag verboten. Wenn Herr Nesselhauf sagt, ein bestimmter Eindruck entstehe...

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: .... erklären sollte, hätten Sie lesen sollen, was da steht. Nur die Fotografie. Bestreite, kann sagen, das ist nicht wahr. Wir haben nun ... .

Baueranwalt Herr Lehm: Klärt die Streitgegenstände familiär.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Für uns war das klar.

Baueranwalt Herr Lehm: Und wenn Sie sagen, im Ordnungsmittelverfahren würden Sie es möglicherweise anders sehen. Sehe das nicht für den Verlag. Das Risiko verlagert sich auf den Verlag. Geht nicht.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Können lange machen, aber meine Zeit.

Der Vorsitzende: Gut. müssen wir entscheiden.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Würde gerne dazu was schreiben.

Richterin Frau Käfer: Wie wäre es, wenn Her Nesselhauf im Protokoll sagt, auf was es ihm ankommt. Es krieselt in der Ehe von Beckenbauer.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Wenn es darauf ankommt.

Baueranwalt Herr Lehm: Wir haben mehr Beweismittel.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Bevor Sie das nicht vortragen, brauche ich nicht zu schreiben. Schreiben Sie mir meine Fristen vor. Was soll das?

Der Vorsitzende: Das sie ein bisschen spröde zueinander waren, stimmt vielleicht.

Baueranwalt Herr Lehm: Berufe mich auf die Rede meines Vorredners, .... dann später. Vielleicht können wir einiges klären, wenn ich schreibe.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Wenn Sie schreiben, keine Zärtlichkeiten, da kann ich nur sagen, ist nicht wahr. Wenn Sie es mir sagen, dann kann ich  darauf eingehen. Wenn Ihr Blatt nicht solchen Blödsinn schreiben würde.

Baueranwalt Herr Lehm: Jetzt verlassen wird den Boden und gehen lieber.

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Eine gute Tat.

Der Vorsitzende: Beklagtenvertreter erklärt, wie schon in der Klageerwiderung ausgeführt, möchte ich einmal herausstreichen, dass wir nur das vorbringen, wonach die Beckenbauer auf der in Rede stehenden Veranstaltung, kein Wort, keinen Blick, keine Zärtlichkeiten ... . Muss nur umfassend Beweis erhoben werden. Biete als Beweis den Herrn Gerdes an.

Der Klägervertreter erklärt, das Beklagtenvorbringen trifft soweit nicht zu.

Müssen wir Herrn Beckenbauer gegenbeweislich ... .

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 12.07.07. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet ... .

Beckenbauer-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: ... .

Der Vorsitzende: Sie können gerne schreiben, aber wir sehen keinen Grund für Schriftsatzanträge.

Beschlossen und verkündet, der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 30.11.07, 9:55 Uhr im Saal B335.

30.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Behauptungen aufzustellen und im Zusammenhang damit Fotos zu veröffentlichen. Urteil

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

zu unterlassen,

1. zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen,

a) (in Bezug auf H. )

„Seine Ex-Frau Sybille mischt sich ständig ein - F. - Kann seine Ehe das noch lange aushalten?";

und/oder

b) (in Bezug auf H., und ihre Anwesenheit auf der UNESCO-Gala in Köln mit ihrem Mann)

„Kein Wort, kein Blick, keine Zärtlichkeiten;

und/oder

c) „(Die Wirkung ist kaum zu übersehen - ) ein Machkampf zwischen zwei B. Frauen.";

und/oder

d) („Nur einen Abend nachdem Sybille noch einmal ihre Nähe zu F., betonte, zeigte der sich mit seiner Ehefrau H. auf der UNESCO-Gala in Köln.) Für die Fotografen lachten, strahlten und scherzten die beiden. Alles schien in Ordnung. Heile Welt eben. Aber kaum war das Blitzlichtgewitter verebbt, da sah alles plötzlich ganz anders aus: kein Wort, kein Blick, keine Zärtlichkeiten mehr. Tiefschwarze Wolken am Ehehimmel? Erschreckend!",

und/oder

e) „H. setzte sich weg von F , plauderte nur mit K. (42). Und der 'Kaiser' unterhielt sich nur noch mit R. (51). Da muss was passiert sein. Sind Sybilles Sticheleien schuld? Ein Szene-Kenner: Niemanden würde es wundern. So etwas muss doch eine Ehe belasten.' ":

und/oder

2. im Zusammenhang mit der unter Ziffer I.1. a) bis e) verbotenen Berichterstattung

das in „..." vom 19 Mai 2007 (Nr. 21/2007) auf der Seite 11 abgedruckte Foto, das unter anderem H. zeigt (Bildunterschrift: „ F, (61) und H. (41) gut gelaunt …“), zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen und / oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

III. Das Urteil ist zu Ziffer I.1. a) bis e) des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 30.000,--, zu Ziffer I.2 des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 500,-- und hinsichtlich Ziffer II. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar;

und beschließt:

Der Streitwert wird auf EUR 30.500,-- festgesetzt.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Der Beweis der Wahrheit ist ausgeschlossen, wenn der Beleidigte für den Rechtsbruch nicht verurteilt ist.

Vergleichen kann man sich, wie man es mag.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Na, ja. Hier finden wir nicht, wie es der Kläger möchte, finden es nur so, wie der Beklagte es möchte. Vorschlag, wie es alle möchten."

"Hier wissen wir nicht, wie es geht. Vielleicht können Sie uns helfen."

Anwalt: Weiß nicht, wovon Sie ausgegangen sind bei der Einstweiligen Verfügung.
Der Vorsitzende
: Eidesstattliche Versicherung.

"Wir sind ja nur Spielball der Parteien."

"Obwohl, soll es häufig geben, dass Frauen den Namen behalten. Den Namen Beckenbauer erst recht."

Meldungen des Tages - Zitate eines Anwalts                   

  • Die Vorwürfe gegen Hans-Jürgen Uhl sind rundum und ausnahmslos falsch, es sind infame Unterstellungen.

  • Die Sache [Schröders Haarfärbung] ist alles andere als eine Nichtigkeit.

  • Andernfalls werden wir unserem Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Diese Ihre Behauptung ist, wie Sie wissen, grob unwahr.

  • Wenn Herr Westerwelle die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgibt, werden wir das zuständige Gericht einschalten.

  • Mit den Gerüchten muss endlich Schluss sein.

  • Das war keine Richtigstellung.

  • Das Wichtigste ist der Widerruf.

  • Es gibt nicht eine Entscheidung, die bei vergleichender Werbung die Verletzung von Persönlichkeitsrechten erlaubt.

  • Natürlich darf Herr Westerwelle im politischen Meinungskampf kritisieren, aber irgendwann ist eine Grenze erreicht.

  • Die Gerichte haben auf das massive Abschießen von Prominenten in Privatsituationen reagiert.

  • Die Formulierung der Klage kostet mich keine zehn Minuten.

  • Es ist richtig, dass sich der Kanzler dagegen wehrt.

  • Sie kann dabei nicht das Ehepaar Schröder als Zeugen laden, sondern muss die Beweise für die Richtigkeit aus eigener Kraft erbringen.

  • Wenn Sie darüber berichten, nehme ich mir Sie vor.

  • Wir werden uns auf jeden Fall rechtliche Schritte vorbehalten.

  • Ich habe vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen einen Fernsehspot beantragt.

  • Die Staatsanwaltschaft müsse immer ein Verfahren einleiten, wenn eine Strafanzeige eingehe.

  • Es gibt sehr viele, die bis ins hohe Alter ihre eigene Haarfarbe behalten.

  • Dadurch habe sich für meinen Mandanten der Rechtsstreit gegen die MOZ erledigt.

  • Sie haben niemanden gefragt weder Schröder noch mich.

  • Das ist Unfug.

  • Habe ich das so gemacht? Ist blöd. Das ist ein Fehler.

  • Bin vier Wochen nicht da.

  • Man kann sich darüber schriftsätzlich beraten. Beantrage, dass die Texte nicht jetzt mündlich vorgetragen werden.

  • Ja, das geht  nicht.

  • Was ich muss, diese Entscheidung muss ich selber treffen.

  • Für uns war es klar.

  • Eine gute Tat.

  • Cousin? Wissen Sie, wie viele Cousins es gibt? Es gibt derer möglicherweise viertausend. Müssen Sie schon sagen, Sohn von ... .

  • Das ist eine in den Wind gestellte Behauptung.

  • Cousin ersten Grades kann ich sofort bestreiten. Es gibt keinen Cousin ersten Grades dieses Namens, der so heißt.

  • Bei dieser Hartnäckigkeit ... reicht eine einfache Unterlassungserklärung nicht.

  • Kaut lachend: Ist nicht lachhaft.

  • Nicht vorlesen. Haben alles vor uns.

  • Das ist ein Scherz. Teilweise ein Werturteil, teilweise Meinungsäußerung, teilweise Scherz.

  • Herr Schälike, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich nicht mehr Professor nennen würden. Ich bin nicht Professor.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
28.12.07.
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