Bericht Rolf Schälike - 18.-20.11.07 Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle - 16.11.2007
Verena Becker vs. S. Fischer Verlag GmbH ▲ In der Sache 324 O 461/07 klagte eine frühere RAF Akteurin Verena Becker gegen den S. Fischer Verlag GmbH. Wie die Pseudoöffentlichkeit es verstanden hat, wegen der Veröffentlichung eines früheren Fotos [altes Passfoto]. Verena Becker, vertreten vom Anwalt Dr. Sven Krüger, reiht sich ein in die Schar anderer RAF Akteure, wie Brigitte Mohnhaupt, vertreten von Stern-Anwalt Helmuth Jipp, Christian Klar, vertreten vom gleichem Stern-Anwalt Helmuth Jipp sowie Eva Haule, vertreten vom TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg, welche von den Creme de la Creme Presserechtlern nun in die Rechtswirklichkeit in Deutschland Heute eingeführt werden. Diese Rechtsanwälte führen die Arbeit von Otto Schilly, Horst Mahler und den anderen fort, denn die Zeiten haben sich geändert. Wir sind alle gespannt, was aus den Klägern und Klägerinnen in zwanzig Jahren wird. Auch die zukünftige Entwicklung dieser Anwälte werden wir beobachten. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Klägervertreter überreicht den Schriftsatz vom 15.11.07 für Gericht und Gegner. Beklagtenvertreter überreicht den Schriftsatz vom 16.11.07 für Gericht und Gegner. Haben das noch gar nicht gelesen. Wollen Sie [Beklagte] sich der Erledigungserklärung anschließen? RS: Die Kosten- genauer die Honorardiskussion war damit eingeleitet. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Man kann einen Vergleich machen. Kosten aufheben. Das Verfügungsverfahren würde ich stehen lassen, wenn die Verfügung aufgehoben wird. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Habe mich schon positioniert. Klägerin kann es sich nicht leisten, zu klagen. Spiegel hat nachgelegt. Prozesskostenhilfe (PKH) bekommt sie nicht. Es hat alles Kostengründe. Nun, die beiden zu kombinieren ... . Nun auch die Kosten zu tragen, wenn die Erledigung nicht funktioniert, dann müssen wir das streitig fortsetzen. Dann war der Artikel über die Lebensumstände der Klägerin ein zeithistorisches Ereignis. Wenn keine Erledigung, dann soll der Unterlassungsklage stattgegeben werden. Der Vorsitzende: Und das geht? Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... Zweite Instanz. Wenn das HansOLG entscheidet, wie schon mal entschieden. Es hat grundsätzliche Bedeutung, kann noch höher getragen werden. ... Da wir zu viel Kosten zu tragen haben, muss es in die nächste Instanz. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Führt zu Kostenreduzierung. Der Beklagte ist nur an einem Vergleich interessiert, bei welchem die Rechtsfrage offen ist. Sonst, da es grundsätzlich für die Medien wichtig ist, ... . ... einmal erneut, sich darüber Gedanken machen. Da haben wir so viel vorgetragen, auch zur Bedeutung als zeitgeschichtliches Ereignis. Überzeugen konnten wir das Amtsgericht Hamburg 36A. Es geht um die Abwägung zwischen Resozialisierungsinteresse und Informationsbedürfnis. Es ist unschön, wenn jetzt die Rollen ausgetauscht werden. Die Klägerin wusste, wenn sie beginnt, dass sie auch verlieren kann. ... Sollten entscheiden. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... . Gefahr, dass ein Prozess verloren gehen kann. Es ist nicht verboten. Es geht um dass Begleitfeuer, das mediale. Sie will Unterlassung des Bildes in anderen Medien. Jetzt wird bewusst über den Prozess berichtet. Spiegel veröffentlich das streitgegenständliche Foto. Dann kommt Focus. ... Das ist zu viel. Das Urteil von Herrn Steinmetz zu veröffentlichen. Was wollen Sie mehr? Wir sind bereit, das über das OLG hinaus zu bringen. Die grundlegenden Bedenken sehe ich nicht. Es gibt die zwei Lebach-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. ... fein gewirkt. Eröffnet nicht die Revision. Richterin Frau Käfer: Erhält das Maximum. Sie darf das Foto weiter nutzen. Riskiert 1.700,00 Euro. Sie kann das Buch weiter vertreiben. Wie wäre der Vorschlag, die Vergleichskosten zu teilen? Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Ich mache das alles, wie immer, selbstlos. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Dann Kosten aufheben. Worüber reden wir? Richterin Frau Käfer: Das ist der Punkt, worüber reden wir? Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Versuche kultivierten Einstieg zu bekommen. Der Fischer Verlag kann einen Kredit aufnehmen. Richterin Frau Käfer: Wir reden über nur 1.700,00 Euro. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Es geht um das äußere Erscheinungsbild, nicht um das Geld. Wehre mich gegen die Verkehrung der Rolle. Die Klägerin hat Medien in Anspruch genommen, sich in die Medien begeben. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Was? Was? Zum Thema RAF. Der Vorsitzende: Die Klägerin verzichtet auf ihren Anspruch. Was wollen Sie noch? Mehr kann man sich nicht auf den Rücken schmeißen. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: ... Es geht um historische ... mit Passfoto. Wir wollen uns nicht auf die Ebene mit der Bildzeitung setzen. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... wissen, wie die zweite Instanz entscheidet. Die Klägerin legt enorm viel auf die Wagschale. Sie sagt, gebe auf, weil mir das zu viel ist. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Die Klägerin sagt: ich gewinne, mache bloß nicht weiter. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Die Gedanken sind frei. Widerruf, Verzeihung, bleibe dabei. Trotz allem. Alle lachen laut. Der Vorsitzende: Dass wir das nicht verglichen bekommen. Richterin Frau Käfer: Wie wäre es mit 2/3, 1/3? Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Schwer. Der Vorsitzende: Das hat er früher auch so gemacht. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: 1/3, 2/3 machen wir nicht. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Machen dann doch 91a ohne Gründe, und die berichtet dann so. In der Tat bleibt es dann an mir hängen. Dann gibt es nichts Schriftliches zur Vermarktung. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: ... Für den Fall des Ver... lassen wir das Verfügungsverfahren, was bis zum OLG ging. Das ist der vorausgegangene ... . Von meiner Seite ist das ein Entgegenkommen. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Möchte nicht, dass die Rollen vertauscht werden. ... denn, wenn alle Kosten auf die Klägerin fallen werden ... . Wäre wirtschaftlich eine Katastrophe für sie. Der, der unterliegt, kann nicht sagen, verzichte, und ich trage nur die Hälfte der Kosten. ... diese Form der Verhandlung ... . Mir wird mulmig wegen dem Risiko mit einer nicht hohen Wahrscheinlichkeit. Für die Beklagte spielt das überhaupt keine Rolle. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Können Kostenaufhebung... . Die kämpft gegen den Kapitalismus. Das wären 30 Jahre zurück. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: 30 Jahre zurück wollen wir nicht. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Trostlos, die Dinge scheitern an kleinen Differenzen. Der lustige Honorarstreit setzte sich fort. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Vergleichvorschlag formulieren und in den Raum stellen. Dann schriftsätzlich Stellung nehmen. Der Vorsitzende möchte das nicht: Möglicherweise müsste eine Beweisaufnahme erfolgen. 1/3, 2/3. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Kann mich nur dem Vorschlag des Kollegen anschließen. Bitte um einen weitläufigen Termin. Anschließen mit Widersprich würde ich mich nicht. Der Vorsitzende: ... und frage, ob man sich nicht auf folgender Grundlage einigen könnte: 1. Die Klägerin verzichtet auf den Anspruch. 2. Die Klägerin verzichtet auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts. 3. Die Parteien sich sich darin einig, dass es bei der Kostenregelung aus dem Verfügungsverfahren bleibt. 4. Von den Die Kosten des Hauptsacheverfahren fallen der Klägerin 13 und der Beklagte 2/3 zur Last. Ansonsten wird es zur möglichen Beweisaufnahme kommen. Das schreiben wir nicht rein. wollte ich nur erzählen. Die Parteivertreter sagen ... Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Eine Woche. Der Vorsitzende: Die Parteivertreter sagen bis zum 21.11.07, ob eine Vergleichsregelung auf dieser Basis möglich ist. Anträge stellen? Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Zunächst mal auf meinen hervorragenden Vortrag vom ... . ... stellt Antrag aus dem Schriftsatz vom 15.11.07. Der Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt den Antrag festzustellen, dass die erhobene Klage zulässig und begründet und in der Hauptsache erledigt war. Richterin Frau Käfer: Nein, dann den alten Antrag. Der Vorsitzende: Jetzt haben wir es. Der Klägervertreter beantragt aus der Klage vom dd.07.07. Beschlossen und verkündet: Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freutag, den 07.12.07, 9:55 Uhr im Saal B335. Richterin Frau Käfer: Beweis, ob auf dem Foto die Klägerin heute noch erkennbar ist. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Muss ich Zeugen anbieten? Kann ich prozessual nicht sehen. Die Klägerin würde sich dann wieder in die Öffentlichkeit begeben. Beklagtenvertreter Herr van Eendenburg: Nötigenfalls kann man die Öffentlichkeit ausschließen. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Biete das eigene Zeugnis plus Zeugnis von N.N. Muss das mit der Klägerin klären. Wenn sie weiter nicht Willens ist, hier zu erscheinen, müssen ... . Dann das, was die Gegenseite verfolgt. Dann ist das das Schmerzensgeld. ... Der Vorsitzende: Beweisangebote für die Kammer. Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Ja. Alle lachen laut. Der Vorsitzende: Die Kammer weist den Klägervertreter darauf hin, dass es noch ein Beweisangebot gibt. Wie lange? Prozessualleitende Anordnung auf Antrag? Beckeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Übernehme bald alle Kosten. Vierzehn Tage? Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter rügt das weitere Vorbringen der Gegenseite als verspätet und bittet seinerseits um Schriftsatzfrist. Beschlossen und verkündet: Es erfolgt die prozeßleitende Anordnung auf dem Amtswege. Schriftsatzfrist bis zum 30.11.07. Trotzdem ein schönes Wochenende. Anwalt Herr Nesselhauf verlässt den Saal.
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲ "Mehr kann man sich nicht auf den Rücken schmeißen." "Ansonsten wird es zur möglichen Beweisaufnahme kommen. Das schreiben wir nicht rein. wollte ich nur erzählen."
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 20.11.07 Impressum |