BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 24. August 2007

Rolf Schälike -27.-28.08.08

Auch für diesen Bericht gilt,  wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 24.08.2007

 

Unsere Zukunft

Im Gerichtssaal saßen fast ein Dutzend Studenten bzw. Referendare. Die Zensurkammer scheint eine stabile Anziehungskraft zu besitzen.

Der Kläger Herr Öner sagte mir nicht viel. Da wagte ich es, mir meinen Nachbarn zu fragen. Er sei ein bekannter Boxer, hatte auch was mit Drogen zu tun. jetzt ist er Promoter, wurde mir erklärt.

Der zukünftige Jurist: Passen Sie auf - das ist Verleumdung.

Mein Nachbar: Habe vieles im Spiegel gelesen.

Der zukünftige Jurist: Was in der Presse steht, darf nicht verbreitet werden. Es sind keine privilegierten Quellen.

Gut gelernt, dachte ich mir. Wird dieser junge Mann Richter, kann sich Buske freuen. Nicht nur die Veröffentlichung ungeprüfter Zeitungsberichte, sondern auch das Weitererzählen ohne überzeugender Distanzierung wird in nächster Zukunft verboten werden können, sogar das flüsternde Weitererzählen. Denn die Technik schreitet voran, und die Lauscher können bald auf hunderte von Metern das leiseste Flüstern  hören. Später wird auch das Gedächtnis verboten werden können, wie heute die Internet-Archive. Es fehlt immer noch die erforderliche Technik, Gedanken zu lesen und zu löschen. Autogenes Training wird deswegen angesagt sein, Gedanken für immer zu vergessen. Juristen als Zukunftsberuf erhalten Konkurrenz von den Psychologen, Mimosen, Schweinchen, Scherzelinen und Psychopathen.

 

Hauke Hillmer vs. Axel Springer AG   -  Wieder etwas zum Fall Osmani             

Die Sache  324 O 229/07 Hauke Hillmer  vs. Axel Springer Verlag AG war die zweite Sache, in der Hauke Hillmer wegen Falschberichterstattung klagt. In  Sachen 324 O 552/06 und 324 O 554/06 Hillmer gegen Springer, speziell gegen das Hamburger Abendblatt, ging es damals darum, dass der Name des Geesthachter Anwalts Hauke Hillmer im Zusammenhang mit der Volksbank Lauenburg sowie dem Namen Osmani auftauchte. Wir berichteten.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja, Ziffer 1. Haben das Verfügungsverfahren gesucht. Uns lange in ASt 6 bewegt. Den Beschluss des Amtsgerichts haben wir da so gelesen. Wir sind auf Punkt 6 gestoßen.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Habe das Verfügungsverfahren. Weiß nicht, was Punkt 6 ist.

Der Vorsitzende fragt den Beklagtenvertreter: Haben Sie die ASt 6?

Beklagtenvertreter Herr Dr. Lars Kröner: Nein. habe das nicht mit.

Der Vorsitzende gibt die Ast 6 an Klägeranwalt Herrn Sven Krüger. Dr. Krüger liest.

Der Vorsitzende: Aus der 6 stellt sich für uns die Frage, ob ein Grundstück von Cantina  in Harburg als Bordell genutzt wurde und zur Kredit-Ablösung bereit gestellt wurde.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das ist eine konkrete Frage, auf die ich jetzt nicht antworten kann. Werde das mit meinem Mandanten klären. Auch das mit dem Kredit und der Ablösung.

Der Grund der Klage ist der, dass Cantina kein Grundstück hat, welches in Harburg liegt, als Bordell genutzt wurde und als Sicherheit dienen sollte. Gibt es nicht in Harburg.

Richter Herr Zink: ... Das Grundstück, welches als Sicherheit diente, ist es ein Bordell. Nur Harburg und Bordell ist sehr schwach.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: ... Austauschkredit ... . Es bliebe die Unwahrheit. Wenn schon ein Grundstück zur Sicherheit gegeben wurde, dann nicht Harburg, dann auch nicht als Bordell. Cantina hat kein Grundstück in Harburg. Hat keine Grundstück als Bordell.

Beklagtenvertreter Herr Dr. Lars Kröner: Bestreite das.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Bestreiten nutzt nichts. Sie müssen beweisen. Cantina hat in Harburg ein Grundstück, aber kein Bordell.

Richter Herr Zink: Wir kommen darauf, weil der Antragsgegner zu diesem Ergebnis gekommen ist auf Basis der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft. Dort ist Harburg und Bordell.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger unsicher: Wo steht das, dass das Grundstück Cantina gehört, und wo steht, dass es zur Ablösung des Kredits vom 30.mm.05 diente? Bashkim Osmani ... .Skopje ... , Sefer Osmani. Hildebrandt-Kredit, das ist ein anderer Kredit. Sport-Line-Kredit ... . Ergibt sich nicht aus Ziffer 6, dass es ein Grundstück von Cantina ist. Cantina hat das für einen anderen Kredit, für den Hildebrandt-Kredit gegeben. Das Cantina-Grundstück ist ein anderes.

RS: Das Abendblatt behauptete trotz Bestreiten seitens der Osmanis: Wie Harun Isa und Fali Ramadani erhielten Shadan Sulejmani, Zulcufli Arslani, Ibrahim Ramadani, Berat Idrizi, Zekirja Idrizi, Vitor Berisha, Claus Hildebrandt, Bashkim Osmanis Firma Sport-Line Sportmarketing und die Firma F. R. V. Sportmanagement GmbH Millionenkredite aus dem Elbstädtchen für andere Bauprojekte auf dem Balkan. Unter den Kreditnehmern sind Kellner, Hausmeister, Wirte, Glücksspieler. Alle sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Strohleute.

Richter Herr Zink mit ungewöhnlichen neuen Tönen: Das ist kein Beweis. Es ist ein Grund, das aufzuklären. Wir müssen wissen, was richtig ist.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger versucht es mit der juristischen Wahrheit: Wir haben das Zivilgericht. Die Gegenseite muss es bringen und beweisen. Wenn unterstellt wird, ... dann ist es Verächtlichmachung. § 186.

StGB § 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da habe ich es leichter als Sie.

Richter Herr Zink: Sonst würden wir sagen, der Vortrag der Gegenseite reicht uns nicht, aber hier haben wir die Anlage.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Wenn ich nachreiche, ... .

Der Vorsitzende: Da heben wir noch die Ziffer 2. Verbindungsmann. Die Anknüpfungstatsachen muss man sich ansehen, ob es die gibt. Es sind Beklagtenvorträge dargelegt worden. Finden nicht genügend Anknüpfungspunkte.

Der Kläger und Heitmann wurden gemeinsam verhaftet. Das belegt keine Verbindung zu Bashkim. Bashkim und Burin sind geschäftlich verbunden. Bank Lauenburg. Substanzstark. Bashkim hat Burin vorgestellt. Alles keine ausreichende Anknüpfunspunkte. So dass wir dem Antrag stattgeben möchten.

Dann geht es noch um die Erstattung der Anwaltskosten. Nach 95 wollen wir nicht.

ZPO § 95
Kosten bei Säumnis oder Verschulden

Die Partei, die einen Termin oder eine Frist versäumt oder die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst, hat die dadurch verursachten Kosten zu tragen.

Beklagtenvertreter Herr Dr. Lars Kröner: Gerade Punkt 2. Sind nebeneinander verbunden und vernetzt. Aufsichtsratvorsitzender seine Aufgabe ... gerügt oder nicht gerügt, weil es andere Motive gab. Man kann aufs Wort abstellen, wer hat vorgestellt.

Richter Herr Zink: Das wäre dann richtig. Kann man Burin und den Kläger so in Verbindung bringen, dass der Kläger Verbindungsmann zur Volksbank Lauenburg war? Es gab Geschäfte, aber er war nicht Verbindungsmann. Über den Juristen Heitmann lief die Verbindung zu Burin. Gegen den Kläger [kann nur vorgeworfen werden], hat er sorgfältig geprüft. Kontakte zu Burin sind nicht Gegenstand des Strafverfahrens. Verbindungsmann ist nicht so allgemein. Wir wissen nicht einmal die Anklageschrift. Vielleicht kommt was raus im Strafverfahren. Wissen wir nicht.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass sich der Kläger zur weiteren Vorbereitung zu den folgenden Fragen vorbereiten muss:

1. Wir von Cantina ein Grundstück als Sicherheit zur Ablösung des Kredits über 3,6 Millionen Euro Bashkim Osmani für das Sporthotel-Projekt in Skopje gewähren

2. Wird, wenn es ein solches Grundstück gibt, dort ein Bordell betrieben.

3. Hat die Heuhofer Weiche Immobilien (ASt 6) damit was zu tun?

Die Sache 324 O 787/06 wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

Neuer Termin?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Wir möchten eine Frist bekommen. Hoffen nicht, dass wir nach Lübeck müssen.

Hillmer und Heitmann sitzen jetzt in der Justizvollzugsanstalt Lübeck in Untersuchungshaft. Abendbaltt,  23. März 2007

Vier Wochen? Weiß nicht, wie ich das erfahren soll.

Richter Herr Zink gegen die Pseudoöffentlichkeit: Geht auch schriftliches Verfahren. Die Gegenseite muss antworten können.

Der Vorsitzende: Entscheiden können wir nur, wenn Sie die Klage zu 1 zurücknehmen.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Was mir Sorgen bereitet. ... dann geht es voran.

Der Vorsitzende: Das ist nicht instanzen... , sonder verfahrens... .

Beklagtenvertreter Herr Dr. Lars Kröner: Erwiderungsfrist ... .

Der Vorsitzende: Gut.

1. Im Einvernehmen mit den Parteivertretern wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

2. Der Klägervertreter kann die Antwort vorbereiten.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Wenn ich telefoniere ... dann können wir vorbereiten.

Der Vorsitzende: Gut, dann machen wir einen neuen Termin. Können Sie ...

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Dann kommt noch was Neues.

Richter Herr Zink: So ist es nun mal. Wir haben heute den frühesten Termin.

Der Vorsitzende: Was ist den jetzt?

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ich füge mich wie immer.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger kann im Sinne der heutigen Erörterung und den Hinweisen weiter vorbereiten.

2. Ein neuer Termin wird anberaumt, soweit der Kläger vorbereitet hat.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Machen wir einen Ortstermin in Harburg.

 

Beckenbauer vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag   - Ein Vorbild aus der Fußballbranche klagt                     

In der Sache 324 O 597/07 Beckenbauer vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag klagte wieder mal ein deutsches Idol.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Hallo. So. Wir sind der Auffassung, dass sich der Kläger bezüglich des Themas Familie, Kinder in nicht unerheblichem Maße außerhalb des Privatsphärenschutzes begeben hat. Am 10. Juli geht er nach Hause. Hat fünf Kinder. Auf die ersten drei hat er nicht das richtige Auge drauf gehabt. Soll nicht wieder passieren.

14.11.06 hat in der FAZ betont, muss sich mehr um die Kinder kümmern. Also, die Privatsphäre wird möglicherweise nicht helfen.

Wir sind aber der Auffassung, dass mit der Titelseite ein falscher Eindruck entsteht. Sehr viele haben den Eindruck erhalten, dass er seine Familie verlassen wird. Deswegen schlagen wir vor, weil das nicht wahr ist, was wir aus den anderen Verfahren kennen, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird oder ... . Wir sind flexibel.

Es ist zu unterlassen im Zusammenhang mit dem Bericht das Titelblatt-Foto zu veröffentlichen. Wenn man den Beitrag im Innenblatt liest, kann es keine Frage geben, dass er den FIFA-Job angenommen hat, nur ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Die Ziffer 1 steht ihm zu. Ich habe die Eidesstattliche Versicherung von Frau Beckenbauer, dass ... .

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Antragsteller-Vertreterin überreicht die Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin vom 23.08.07.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: ... organisiert. Genau so viel hat er auch jetzt.

Der Vorsitzende: Seit Mitte August aber nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Wir haben nicht seinen Kalender.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Er macht einen ganz neuen Job. ... wie jeder andere Vater.

Justiziar Herr Dr. Mai: Wir haben auch eine Umfrage gemacht. Dieser Eindruck ist nicht erweckt worden. Es ging darum, dass er sagte, er kümmert sich um seine Familie. Ein einfacher Stolpe hätte gereicht.

Der Vorsitzende: Ja, ja. Sie meinen die Eidesstattliche Erklärung bezüglich b und c und nochmals c, um sich über die Ziellinie zu begeben?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Das die Frage nicht gestellt werden darf. Auch die Eidesstattliche Versicherung räumt das nicht aus.

Die Zensurrichter ziehen sich zurück zur Beratung. Die Beklagten-Vertreter verlassen den Raum.

Nach Wiedereintritt versucht Frau Dr. Vendt als einzige auszustehen.

Der Vorsitzende: Bleiben Sie sitzen.

Wir finden unseren Vorschlag nach wie vor gut. Unterlassungserklärung mit Enddruckfassung, Titelbild, Kostenaufhebung. Wir wissen auch nicht, ob die Eidesstattliche Versicherung für uns eine vortragsfähige Grundlage bildet, um anderes vorzuschlagen.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt sehr leise: Titelbild. ... Spekulation darüber, ob ihn die Kinder nur im Fernsehen sehen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Jeder geht eigene Wege in der Partnerschaft. Durch Job, Wochenendarbeiten, viel Fliegen ... zeichnet sich das aus. Er fliegt jeden Tag durch die Welt. Ich kann auch nicht Bundespräsident werden und sagen, ich kümmere mich um die Kinder, wie wir es tun.

Justiziar Herr Dr. Mai: Hätten wir den Eindruck abgemahnt bekommen, ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Weiß ich nicht, was passiert wäre.

Richter Herr Zink: ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Verstehe ich.

Der Vorsitzende: ... schließen die Parteien ohne Präjudiz für den Sach- und Rechtsstand den folgenden Vergleich:

1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung vom Antragsteller nach billigem Ermessen festzusetzenden gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu unterlassen durch die Berichterstattung

"Warum tut er das seiner Familie an? Franz Beckenbauer. Er geht wieder eigene Wege."

den Eindruck zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe seine Familie verlassen.

Es wird diskutiert: Beziehung aufgelöst, getrennt leben, verlassen, passt nicht.

Der Vorsitzende: Haben die auch einen Dackel?

Richterin Frau Käfer meldet sich das erste mal zu Wort: Da ist schon verlassen ... .

Alle lachen. Der Vorsitzende: durch Bild ...

a. Warum hat er seiner Familie das angetan?

b. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu "a" den Eindruck zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, wie in "Das Neue" 23/07 v. 02.07.07 zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten oder sonst verbreiten zu lassen.

Der Antragsteller nimmt diese Erklärung an.

2. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der streitgegenständlichen Veröffentlichung "Das Neue" vom 2. Juli 2007 erledigt.

3.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgerechnet.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet: Der Streitwert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Verfahrens.

Wir bedanken uns.

RS: Wiederum hat die Zensurkammer Geld in den Staatssäckel fließen lassen und in die Taschen der Anwälte auf Kosten der Presse und des Fußball-Idols.

In der Berichterstattung über Franz Beckenbauer und seine Familie wird sich nichts ändern. Eingehen wird er in die Geschichte jedoch nicht nur als guter Fußballer, Trainer und Organisator, sondern auch als Promoter der Meinungsunterdrückung, als Akteur in den Auseinadersetzungen um die Deutsche Sprache beim Verbot von Fragestellungen.

 

Mireille Blanco vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag  - Familientratsch wird öffentlich ausgetragen                       

Die Sache 324 O 258/07 Frau Mireille Blanco vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag war nicht die erste Verhandlung um den Familientratsch des bekannten Sängers.
In der Sache 324 O 56/07 Roberto Blanco vs. Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. ging es um Geldentschädigung wegen der Berichterstattung bzw. dem Eindruck in der Berichterstattung, dass der Kläger einem Satanskult huldigt.

Heute ging es weiter.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja. was haben wir hier zu sagen?

Richter Herr Zink: Was Ziffer 2 und 3 ist, ist alles Ziffer 2. Sonst hat es keinen Sinn.

Der Vorsitzende: Wir wussten schon vorher, dass Mitglieder der Familie Blanco privates in die Öffentlichkeit tragen. Dass die Klägerin das tut, wussten wir nicht. Aber was uns im Schriftsatz der Beklagten dargelegt wurde, ist eindrucksvoll. In der Ehe geht es Auf und Ab. Deswegen ist der Privatsphärenschutz deutlich herabzusetzen. Betrifft auch die Mietschulden. Auszug der Klägerin bei Patrizia. Da sie es selbst schon getan hat. Finden das Bild in 12/2004. Ehe war seine Ehe. Ehe ist das, wo der Teufel wohnt. Auszug von der Tochter. Ins Hotel gezogen, welches Herr Blanco bezahlt. Wollte sich dem schlechten Einfluss entziehen. Ausziehen, damit sie mal allein ihre Miete zahlt.

Dann kommen wir zur Ziffer 2. Da finden wir deutlich, dass der Antrag Erfolg haben kann. Es ist eine unzulässige Bewertung. Dann kommt das Zitat von Patrizia: Nach zweiundvierzig Jahren Ehe... .  Es ist eine zulässige Berichterstattung ... . So, verbieten.

23, Abs 2. Paparazzi-Fotos.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Sie ist das eine Stulle. Herr Blanco ist eine Stulle.

Richterin Frau Käfer lacht.

Der Vorsitzende: Aus dieser Einschätzung der Kammer resultiert auch der Vergleichsvorschlag, wie ich speise ... .

Unterlassungserklärung bei den Fotos. 2/3 der Kläger, 1/3 die Beklagte. Generalquittung.

Klägeranwalt Herr Nienhaus: Ja, ich überlege, ob der Antrag zu 23 abgestellt werden kann.

Der Vorsitzende: Und die beiden anderen zurücknehmen.

Richter Herr Zink: ... .

Klägeranwalt Herr Nienhaus: Ist es richtig, Ziffer 1 Privatsphäre .. . ... gewisser zeitlicher Unterschied ... . Die Klägerin ist noch ehemalige Ehefrau, dann nicht mehr. Ist vorbei. Muss mir das nicht mehr gefallen lassen.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Ist unwahr. Hat weiter berichtet.

Streiten.

Klägeranwalt Herr Nienhaus: Wenn irgend wann gesagt wird, diese Phase in meinem Leben ist vorbei, dann zeigt sich, dass sie an der öffentlichen Auseinadersetzung nicht mehr teilnimmt. Ob der Zeitpunk ein Jahr beträgt, kann man diskutieren.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: In Bild etc. Dann kann ich nicht plötzlich sagen, ... . Dazu das Foto. 21, 23. Die Kammer hat nicht gesagt, desolat ausgewählt. Mach nichts Schlimmes. Sieht aus, wie sie aussieht. Jetzt ist sie weg. Zeige ein Foto, ein Mal. Zeigen es nicht wieder. Brauchen uns nicht zu unterhalten über die Dauer. Sind 20.000 Euro geflossen dafür.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Schriftsatzaustausch. Der Klägervertreter erhält den Schriftsatz vom 17.08.07, der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz von 20.08.07.

Klägeranwalt Herr Nienhaus: Hätte gerne Gelegenheit, nochmals Stellung zu nehmen.

Richter Herr Zink: Die Tochter hat die ganze Wohnung mit Hunden voll gestopft, so dass kein Platz mehr da war.

Anwalt Dr. Neben und Richter Herr Zink diskutieren.

Der Vorsitzende: Doch Vergleich?

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Wir schließen keinen Vergleich.

Der Vorsitzende: Müssen wir zum Antrag kommen, oder kommen wir so hin? Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 28.03.07 mit der Maßgabe, dass 2 und 3 zusammengefasst werden, und dass aus der Ziffer 4 die Ziffer 3 wird. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger kann im Sinne der heutigen Erörterung weiter vortragen bis zum ... .

2. Termin der Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Freitag, den 28.09.07, 9:55 in diesem Saal.

 

Isau vs. van Briel   - Um welche Prinzipien ging es bei diesem Prozess            

Die Sache 324 O 406/07 Ralf Isau  vs. van Briel war mir suspekt. Verstehe nichts von Bibelforschung.

Der Vorsitzende Herr Andreas Buske: Nach der Vorberatung sind wir der Ansicht, dass man der Klage nicht stattgeben soll. ... Einwilligung. Anklage B6. Vorbehaltlich bezüglich der Argumente und dem Inhalt teilen Sie mir diese mit. Der Kläger antwortet. Das konnte man dahingehend auslegen - was uns zugänglich ist -, dass er damit einverstanden war. Frage der Beeinflussung als Detektiv. Distanzierung. Weiß man nicht so genau, ob er einverstanden war. Letztendlich müssen wir das nicht entscheiden. Hätte auch ohne Einverständnis veröffentlicht werden können. Gibt es ein Geheimhaltungsinteresse seitens des Klägers? Oder den Schutz der Privatsphäre? Haben wir hier nicht.

Durch die Veröffentlichung seines Romans haben wir eine solche Fülle an religiösen Anspielungen, Motiven, die berechtigen, sich mit der persönlichen Ausrichtung des Autors auseinander zu setzen. Wenn ein Autor mit einem Roman auftritt, kann man sich mit den Eckpfeilern seines Weltbildes auseinandersetzen. Keine Details. Besonders, wenn sich die Autoren an Kinder und Jugendliche wenden.

Der Kläger ... im Rahmen seines Internet-Auftritts ... . Seine Werke zeichnen sich dadurch aus, dass diese auf solider historischer Basis beruhen.

Das wäre das Ergebnis nach den Vorberatungen. Die Kammer möchte die Klage abweisen.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Bin ich dran?

Der Vorsitzende: Wenn Sie möchten.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Welche e-Mail? ... . Ja, das ist eine Sache. Wir reden über den Wertungsspielraum. Religionen ... , ob das nicht der Fall ist. Wenn die Kammer schon eine Wertung vorgenommen hat, da hat es nicht viel Sinn. Mich hat aber die Wertung erschüttert. Ich möchte nicht schlechte Stimmung machen. Sie, Herr Vorsitzender haben gesagt, wenn Autoren sich an Kinder wenden, ... . Wenn ich Fiktionen eines erotischen Romans darlege, da wird niemals ein Schluss auf mich gezogen werden. Kommt Schwulenmord vor, kann man nicht sagen, der Autor ist schwul. Der Beklagte kann seine Web-Site füllen - unbenommen. Kann aber nicht in der Privatsphäre schwadronieren. Das kann nur durchbrochen werden, wenn er mit seinem Werk in einen Pott geschmissen wird. Das wäre der Fall bei Autobiografien, zum Beispiel. Dass sich das Werk mit Philosophie ..., darf nicht der private Schluss gezogen werden. Man kann sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Der Kläger hat unabhängig davon, welcher Religion er angehört, das Recht, dass er außen vor bleibt.

Die Kammer hat entschieden. Können weiter sehen.

Richter Herr Dr. Korte: Ist aber nicht so. Auf der Frankfurter Messe sagte er, die Bibel ist für ihn das wichtigste Buch. Für die Zeugen Jehovas ist das auch so. Das mit dem Prange habe ich auch nicht verstanden.

Beklagtenanwalt Herr Kleefisch: Er sei diskreditiert in der Öffentlichkeit, wenn er als Zeuge Jehovas dargestellt  wird? Wenn er sagt, mein Werk befindet sich auf solider historischer und philosophischer Basis, da darf man ... .

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Es ist schon richtig, dass eine Auseinandersetzung mit dem Werk stattfindet. Die Pragerwirkung, die ich angesprochen habe, betrifft die mittelalterliche Preisgebung in der Öffentlichkeit. ... . Diese Bereiche sind zu trennen. Dazu gibt es zwei Gründe:

Er muss ja etwas sagen, wenn er gefragt wird. Daraus die Einwilligung schließen, finde ich zu großzügig.

Richter Herr Dr. Korte: Lassen wir die Einwilligung weg. Liegt nicht vor. Er gibt zu erkennen, es ist nicht der Koran, es ist die Bibel. Er geht mit seinem Teil der religiösen [Einstellung] an die Öffentlichkeit: Hätten Sie mich gefragt, hätte ich öffentlich gesagt, ja ich bin Zeuge Jehovas.

Beklagtenanwalt Herr Kleefisch: Es war keine Einwilligung in allen Details. Wäre noch schöner, wenn der Autor ... . Es wird ihm vorher gesagt, er reagiert nicht. Wir haben versucht ... . Dann kam die Klage. Wollen ihm nicht zu nahe treten.

Der Vorsitzende: Da gibt es eine Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Beklagtenanwalt Herr Kleefisch: Wollen wir nicht. Wolle so und so nicht.

Der Vorsitzende: Da kann man doch ... .

Beklagtenanwalt Herr Kleefisch: Über Kosten kann man reden.

Richter Herr Dr. Korte: Sie möchten es hören?

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Ja, absolut. Ich will ein Urteil.

Der Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Rechts- und Sachlage ausführlich und umfassend erörtert.  Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Freitag, den 05.10.07, 9:55 in diesem Saal.

Der Beklagte war anwesend, sprach jedoch kein Wort

26.10.07: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Prof. Dr. Decker-Voigt vs. Berufsverband für Kunst, Tanz und Musiktherapie e.V (BKMT)                       

Die Sache 324 O 77/07 Prof. Dr. Decker-Voigt vs. Berufsverband für Kunst, Tanz und Musiktherapie e.V. (BKMT) betraf den Skandal.

Wer meine Notizen zur lustigen Verhandlung sehen möchte, kann mir mailen.

Auch über das nebenstehende Buch des Klägers "Mit Musik ins Leben" wurde viel gelacht und gewitzelt.

Die Entscheidung wird verkündet  am 05.10.07, 9:55, im Gerichtssaal.

 

Ahmet Öner vs. Universum Box Promotion GmbH und Öner vs. Pütz Security AG                         

324 O 550/07 Ahmet Öner vs. Universum Box Promotion GmbH und 324 O 600/07 Ahmet Öner vs. Puetz Security AG

Wir finden zu den streitgegenständlichen Ereignissen einiges Im Internet

Schlägerei beim Boxen: Security-Mitarbeiter verhaftet
 
Die Polizei hat einen Security-Mitarbeiter festgenommen, der in eine Schlägerei am Rande eines Boxkampfes in der Hamburger Color-Line-Arena verwickelt gewesen sein soll. Der 31-Jährige soll bei der Auseinandersetzung besonders brutal vorgegangen sein, wie NDR 90,3 am Sonntag berichtete. Die Prügelei hatte Ende Mai für viele Schlagzeilen gesorgt: Bei der Jubiläumsveranstaltung des Hamburger Box-Promoters Klaus-Peter Kohl waren dessen Konkurrent Ahmet Öner und seine Begleiter von mehreren Sicherheitskräften zusammengeschlagen worden. Kohl, der nach eigenen Angaben nichts mit der Schlägerei zu tun hatte, schloss wenig später Frieden mit Öner.
MEK-Beamte überwältigen 2,08 Meter großen Mann
Die Ermittlungen der Polizei richteten sich NDR 90,3 zufolge gegen fünf Angestellte zweier Sicherheitsfirmen aus Rostock und Hamburg. Besonders brutal sei der jetzt verhaftete Rostocker vorgegangen, der seine Gegner durch Ellenbogenchecks und Kniestöße zum Teil schwer verletzte, so die Polizei. Die Hamburger Polizei schickte am Freitag gleich 14 MEK-Beamte nach Rostock. Beim Verlassen des Landgerichts wurde der 2,08 Meter große Mann überwältigt. Dort war der Mann gerade wegen räuberischer Erpressung verurteilt worden. Nun sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft.

Stand: 22.07.2007 17:11 - http://www1.ndr.de/nachrichten/kohl14.html

Es gibt einen Bericht: http://kontaktrunde.de/blog/?p=1181

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Muss es eigentlich streitig entschieden werden? Wer ist Herr Bohnhoff?

Beklagtenanwalt: Getränkehändler.

Der Vorsitzende: War schlichter Gast. Wir haben es in beiden Fällen mit drei Anträgen zu tun. Das, was der Antragsgegner hervorbringt, halten wir für erheblich. Anlässlich eines Boxkampfes am am 14.02.04. Soll dazu was gesagt werden?

Klägeranwalt Herr Körbe: Der Konkurrent wird eingeladen, und man sagt, von meinem Gast geht eine solche Gefahr aus, dass ich meine Sicherheitstruppe einlade.

Beklagtenanwalt: Jeder Promoter erhält Karten. Man geht aber nicht davon aus, dass der Eingeladene eine Schlägerei anfängt.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: ... stellt sich die Frage, warum lade ich jemanden ein, von dem ich meine, dass es gefährlich werden kann. 2004 ist drei Jahre her. Es gab keinerlei Anzeichen für ein gestörtes Verhältnis.

Klägeranwalt Herr Körbe: Es gibt zwei Behauptungen: Das vorangegangene Verhalten von Herrn Öner hat uns gezwungen, [Sicherheitskräfte zu organisieren]. Wir haben eine Fülle von Beispielen 2005 genannt. Einmal blutig gehauen von Kläger. Zwei Veranstaltungen 2007 durch erhebliche Drohungen: Den kille ich. Szene auf dem Flughafen. Das müssen Sie im Zusammenhang sehen.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Sie sagen, Sie haben es mit Absicht schwammig gehalten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Sonst bestreiten wir.

Beklagtenanwalt: Es gibt die DVD.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: War 2004.

Beklagtenanwalt: Wir haben zwei Begründungen, dass wir die Sicherheit erhöht haben. 19.05.07. Hausverbot war nicht nötig. 2004 wurde blutig gehauen. Herrn Kohl an den Kragen gegangen. 2007 gab es Drohungen. Das ist belegt: Mache Dich kalt. Wir erhöhen darauf hin die Sicherheit.

Klägeranwalt Herr Körbe: Laden trotzdem ein?

Richter Herr Dr. Korte: Es hatte einen gewalttätigen Angriff gegeben. Da haben wir in der Tat die Augnahmen zu Grunde gelegt.

Herr Öner: Wenn das 2004 im Universum passiert ist ... . Der Vertrag wurde aufgelöst. Bis ich Herrn Kohl in Thailand traf. Da haben wir 2006 einen Vertrag abgeschlossen. Ein Unschuldslamm bin ich nicht.

Beklagtenanwalt: Wenn es den Vorfall nicht gegeben hätte, hätte Herr Kohl 2004 nicht erwähnt. Die verbalen Angriffe im Mai 2007. Und Sie haben sich öffentlich dazu geäußert. Dass das nicht nur Worthülsen sind, haben wir 2004 erlebt.

Richterin Frau Käfer: Wenn Sie meinem, dass es nur Vorfälle ab 2006 sind.

Herr Öner: 2004.

Richterin Frau Käfer: Können wir zurücknehmen?

Beklagtenanwalt: Wir haben nicht behauptet, dass es gewalttätige Übergriffe gegenüber Universum waren.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Es kann nicht in der Presseerklärung heißen, egal gegenüber wem.

Richterin Frau Käfer: Empfehlen Antrag zu 1 zurückzunehmen.

RS: Wenn die Presseerklärung den Eindruck erweckte, dass Ahmet Öner nach 2006 gewalttätig war, dann hätte doch die bei der Zensurkammer beliebte Stolpe-Entscheidung greifen müssen. Weshalb haben die Richter die Beklagten nicht verurteilt, in Zukunft sich eindeutig zu äußern? Schade für den Türken Ahmet Öner, dass er keine Presseanwälte bei Buske zu seiner Seite hatte.

Klägeranwalt Herr Körbe: ... haben uns gezwungen. Zwingen ist Kausalität. Haben sich mal gehauen, deshalb darf ich das sagen? Es geht um das Gesamtbild, welches beim Leser entsteht.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Rauer: Wenn jemand vor drei Jahren Autodiebstahl begangen hat, dann bin ich gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. Blutig geschlagener Steuerberater 2007.

Herr Öner: Stimmt nicht. Sie erwecken beim Gericht den Eindruck, dass ich ein Schläger bin. Ich bin Konkurrenz von Kohl und Sauerland als Promoter. Ich bin nicht der Dritte.

Beklagtenanwalt: Wir haben die Eidesstattliche Versicherung.

Der Vorsitzende kein Wort zu Stolpe: Was ist mit Antrag zu 2?

Klägeranwältin Frau Dr. Creon unprofessionell: Es sind alles Profis. Niemand denkt schlecht über Sie, Herr Öner. Wir nehmen den Antrag zu 1 zurück.

Richter Herr Dr. Korte: Herr Bohnhoff ist Getränkehändler.

Die Sach- und Rechtslage wurde in beiden Verfahren erörtert. Daraufhin erklärte die Antragstellerin, im jeweils von Ihnen vertretenen Verfahren ... .  Bitten um Ihre Hilfe.

Der Vorsitzende: Dafür bin ich da.

Richter Herr Dr. Korte: Ich nehme den Antrags zu Ziffer 1 zurück und verzichte ... auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung.

RS: Schade, diesmal hätte ich mich über Stolpe gefreut.

Der Vorsitzende: Ja. Da kommen wir zu 2a. Da hat die Antragsgegner-Seite verschiedene Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt. Dazu gibt es die Anlage. Wir meinen, ... abrunden sollen.

Um 18:45 soll es Situationen gegeben haben, wo die Nasen zusammen kamen. 19:35 gab es verbale Provokationen: Stress, entspann Dich.

Frage: Die Security hat sich zurück gehalten. Das Verhalten ist nicht eingetroffen, bis es explodierte.

Herr Öner: Universum ist eine Person... . Amerika ... . Will Geld sparen. ... ist illegal ... . Diese Person fliegt ständig Economy.

Der Vorsitzende väterlich: Will uns erklären, dass er nicht so unbeteiligt ist, wie gesagt.

Herr Öner: 500 bis 600 Euro bezahlt für einen Flug, der 3.500 Euro kostet.

Beklagtenanwalt: Was ist mit den Polizeibeamten?

Richter Herr Dr. Korte: Die Mitarbeiter von Universum werden ständig [bedroht].

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Frage, wurde jemand bedroht? Wurde eine Schlägerei provoziert? Sind von den Herren verfolgt worden. Diese Menschen waren zur Bewachung von Herrn Kohl. Weshalb haben sie Herrn Öner verfolgt?

Richterin Frau Käfer: Es geht bei dieser Behauptung nicht darum, ob die Sicherheitsleute Herrn Öner bedrängt oder provoziert haben.

Herr Öner: Ich habe niemanden bedrängt.

Klägeranwalt Herr Körbe: Das ganze war im Rahmen einer Kampfhandlung. Es war kein Kaffeekränzchen von Senioren.

Beklagtenanwalt: Presseerklärung: Herr Öger versuchte eine Prügelei zu provozieren. Willst Du Stress haben? Nasenspitze an Nasenspitze. Noch auf die Brust getippt. War nicht selbst aggressiv, sondern drittaggressiv.

Richterin Frau Käfer: Wir waren ja nicht dabei. Gott sei Dank. Man hat das Gefühl, da waren Sicherheitskräfte. Sie [Herr Öner] fühlten sich bedrängt. Wir haben die Eidesstattlichen Versicherungen.

Herr Öner: Waren auch Schwerverbrecher da.

Beklagtenanwalt: Bei jedem Boxkampf gibt es Gefängnisstrafen. Die Frage ist dieser eine Satz. Darf Herr Kohl und ... sagen, dass Herr Öner von Beginn an die Sicherheitskräfte massiv bedroht hat. Wir streiten nur um die Zulässigkeit dieses einen Satzes.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Wiederholte massive Bedrohung, Provokation einer Schlägerei.

RS: Das sind Innere Tatsachen. Weshalb pocht die Anwältin nicht darauf. Innere Tatsachen sind nicht zu beweisen. Weshalb schlägt die Anwältin die Zensurkammer nicht mit deren eigenen Mitteln?

Klägeranwalt Herr Körbe: Sie haben selbst eine Stimmung geschaffen. Große Menge an zusätzlichen Sicherheitspersonal. Es war eine Falle. Man nutzte das aufbrausende Temperament von Herrn Öder.

Beklagtenanwalt: Das war die Absicht von Herrn Kohl? Herr Öner muss aufpassen, dass er heute nicht wieder so aufbrausend wird. Drehen uns im Kreis.

Der Vorsitzende: Wollen wir noch 2b ansprechen.

Richter Herr Dr. Korte: Wollen Vergleichsanregung bringen. Könnte eine Innere Tatsache vorliegen.

Der Vorsitzende: Dann kommen wir zu 2b.

Beklagtenanwalt: AG 16. Am 19.05.07 war ich Zuschauer. Die Security-Männer habe ich gesehen. Das änderte sich als Herr Öner mit zwei Leuten rein kam. Ring ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Er hat nicht angefangen. Die Aufnahmen haben Sie gesehen.

Beklagtenanwalt: Zunächst, bis er selbst mit einem Stuhl gedroht hat.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Stimmt definitiv nicht.

Herr Öner: ... es sind vier Blocks. Ein Fernsehblock. In einem Block saß Herr Kohl. Ich saß Block b oder d. Kohl saß im Block c. Bin zum Schwiegervater und Schwiegermutter gegangen. Am Ende des TV-Blocks stand der Türsteher. Hier stand Tocker. Er ist in Hamburg bekannt. Sind sehr nervös geworden. Tocker ist 1,98 groß. Ich fragte: Seid ihr von Kohl gebucht oder von Pütz? Da standen acht Security-Leute um mich herum, 150 kg schwer, Glatzköpfe. Ich sagte: Jungs, ich will keine Schlägerei. Tocker hat die Faust gehoben. Ich sagte: Bleib ruhig. Passiert nichts. Dann bin ich zu Kohl zurück gegangen und habe gefragt: Peter - wir duzen uns - hast Du die für mich gebucht? Der eine hatte einen Klappstuhl aus Aluminium, rot, Plastik. Peter, wie kannst Du es erlauben, mich zu belagern. Kohl sagte: Lasst ihn in Ruhe. Habe Hocker weggegeben. Wollte durchgehen. Sagte denen: Wenn ihr mich verprügeln wollt, dann hier. Habe keine Lust mit 35 Jahren im Rollstuhl zu sitzen. Habe gehört, es sind Verbrecher. Hat diesen Mann ... . Alles Rechtsradikale. Jürgen Bremer hatte immer Hitlerparolen auf seinem Handy. Lasse mich nicht auf dem Parkplatz verprügeln. Habe die Jacke ausgezogen. Stuhl hingelegt. Prügelt bitte. Wir fangen nicht an. Habe den geschubst, [um vorbeizukommen]. Klar, ich wollte diese Situation gelöst haben.

Beklagtenanwalt: Brauchen alles mit Eidesstattlicher Versicherung. Brauchen wir für das andere Verfahren.

Der Vorsitzende: Weiß ich nicht, ob wir eidesstattlich versichern wollen.

Richter Herr Dr. Korte: Bitte nicht komplizierter machen als es ist.

Herr Öner: Wollte keinen Hockerkampf, keinen Stuhlkampf. Wollte generell keinen Kampf. Habe gesagt, dann haut mir auf die Fresse, oder, dann haut doch zu.

Klägeranwalt Herr Körbe: Würden das eidesstattlich versichern lassen.

Richter Herr Dr. Korte diktiert: Habe den Hocker zur Selbstverteidigung genommne. Dann dachte ich, es gibt Journalisten, bin eine öffentliche Person, und habe den Hocker zurückgestellt.

Wollen Sie das als Eidesstattliche Versicherung? Der Antragsteller erklärt, die Folgen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung sind mir bekannt. Erkläre das an Eides statt.

Beklagtenanwalt: Mit Stuhl bedroht. Stuhl .. .

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Ist schon falsch, weil es ein Hocker war.

Beklagtenanwalt: Belegt die Unglaubwürdigkeit des Klägers. Gericht muss entscheiden.

Klägeranwältin Frau Dr. Creon: Sie haben hochgehoben und bedroht.

Beklagtenanwalt: Nehmen Sie im Ernst an, ... selbst ein Hocker ist schwer ... .

Der Vorsitzende: Wir machen eine Würdigung. Anträge werden gestellt.

Dürfen wir am Dienstag im Tenor entscheiden? Würden gerne noch sacken lassen.

Der Termin der Verkündung einer Entscheidung wird festgesetzt auf Dienstag, den 28.08.07, 12:00, Raum 332

28.08.07: 324 O 550/07 vs. Universum: Die Einstweilige Verfügung vom 09.07.07 zu I.2 Lit. wird aufgehoben. Der Antrag wird zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Einstweilige Verfügung I.2. Lit. bestätigt. Der Antragsteller trägt 9/10 und der Antragsgegner 1/10 der Kosten der Einstweiligen Verfügung.
Von den Kosten des Widerspruchverfahrens trägt der Antragsteller 6/7 und der Antragsgegner 1/7 der Kosten. Urteil über die vorläufige Vollstreckbarkeit.

324 O 600/07 vs. Pütz Security AG: Die Einstweilige Verfügung vom 09.07.07 zu I.2 Lit. a wird aufgehoben. Der Antrag wird zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Einstweilige Verfügung I.2. Lit. b bestätigt. Der Antragsteller trägt 7/8 und der Antragsgegner 1/8 der Kosten der Einstweiligen Verfügung.
Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt der Antragsteller 6/7 und der Antragsgegner 1/7 der Kosten. Urteil über die vorläufige Vollstreckbarkeit.

Kommentar                         

Weshalb haben die Richter nicht auf Stolpe hingewiesen und auf das Argument der Inneren Tatsache?

Weshalb habe die Richter Herrn Öner vereidigen lassen, ohne den text noch einmal vorzulesen und in Ruhe zu überdenken. Wir wissen doch, wie leicht Meineid konstruiert werden kann. Siehe die Verhandlung gegen Dr. Brosa wegen angeblichen Meineid.

Zu den Entscheidungen: Wir wissen, dass das Gericht die juristische Wahrheit frei und unabhängig findet. Die materielle Wahrheit kann dabei auf der Strecke bleiben.

Nehmen wir nur den Fall an, Herrn Ahmen Öner wollte sich wirklich nicht prügeln, er wurde provoziert, rechtradikale Schläger sollten ihn verprügeln. Ahmen Öner kennt die materielle Wahrheit.

Ist er durch die juristische falsche Wahrheit zu disziplinieren? Kaum. Eskalationen sage ich in diesem Falle voraus. Mitverantwortlich die drei Richter: Herr Buske, Herr Dr. Korte und Frau Käfer.

Wir werden es erleben.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                    

Wenn ein Autor mit einem Roman auftritt, kann man sich mit den Eckpfeilern seines Weltbildes auseinandersetzen. Keine Details. Besonders, wenn sich die Autoren an Kinder und Jugendliche wenden.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Haben die auch einen Dackel?"

"Aber was uns im Schriftsatz der Beklagten dargelegt wurde, ist eindrucksvoll."

"Müssen wir zum Antrag kommen, oder kommen wir so hin?"

"Würden gerne noch sacken lassen."

Meldungen des Tages  China unser großes Vorbild in der Internet-Zensur                  

Die Zensurkammern, die Politiker und viele Mitmenschen würden sich freuen, so offen und zielbewusst auch in Deutschland das Internet disziplinieren zu dürfen und zu können.

Wo ist der Unterschied zwischen Deutschland Heute und China in diesen Fragen?

Im Grad der Verlogenheit?

In den Mitteln und Wegen, wie das “Ziel” erreicht wird?

Zitate aus den Abendblatt - 28.08.07

Die große chinesische Mauer im Internet
Alles, was den politischen Wächtern als staatsgefährdend erscheint, wird sofort entfernt. Unternehmen aus dem Westen helfen sogar dabei. Um welchen Preis?

Von Irene Jung

Am Wochenende gab Chinas Internetbehörde etwas Neues bekannt: Anbieter von E-Mail-Programmen und Blog-Hosts müssen sich verpflichten, staatsgefährdende oder “unsaubere” Web-Inhalte zu suchen und die Daten der Verursacher zu speichern. Die großen internationalen Internetfirmen - Global Player - sollen also in China selbst die Aufgabe der Zensur übernehmen.

“Ob wir mit dem Internet fertig werden, davon hängt die Entwicklung der sozialistischen Kultur, die Sicherheit der Information und die Stabilität des Staates ab”, hat Staatspräsident Hu Jintao kürzlich gesagt.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 16.07.08
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