Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 08. September 2006
Rolf Schälike - 09.09.2006 - Fehlende Teile
werden lediglich auf Wunsch ergänzt
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle
anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht
unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach
strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was
hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft
verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen.
Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein
weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht
lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen
Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen
stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann
ich nichts. Auch Zeugen habe ich keine. Sowohl Anwälte als auch Richter
werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was
merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden.
Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
->
Terminrolle 08.09.2006
Öffentlichkeit
▲
Ein Dutzend Studenten, Praktikanten und
Referendare saßen heute wie jeden der vielen Freitage auf der
Zuschauerbank oder hinter den Richtern. Sie sitzen still und schweigen.
Manchmal wird gelacht. So war es heute während er Verhandlung gegen
Prof. Franke. In den Pausen, wo alle anderen Zuschauer `raus müssen
dürfen diese Fragen stellen. Meist erläutert Dr. Weyhe die Gesetze sowie
deren Praxis. Eine vorlaute Referendarin bzw. Praktikantin oder
Studentin sitzt hinter den Richtern. Man hört ihre hohe laute Stimme
und ihre Kommentare. Ansonsten kann man nur ahnen, was in deren jungen
Köpfen alles vor sich geht.
Die Anwälte sind keine Öffentlichkeit, sie
sind Organe der Rechtspflege und tragen in Hamburg Roben.
Aufzustehen braucht beim Eintritt der Richter
und während den Verkündungen niemand. Auch nicht bei Frau Dr. Raben
vom Hanseatischen Oberlandesgericht.
Das wissen nicht alle Anwälte. Manchmal
stehen die Anwälte auf der Beklagtenseite bei Eintritt der Richter auf,
und hoffen auf die Güte des Gerichts. Meist vergebens.
Verkündungen
▲
Die Verkündungen erfolgen aus dem Munde des
sitzenden Vorsitzenden Richters Andreas Buske.
An diesem Freitag gab es nur eine
Verkündung. Franziska van Almsick`s Freund Harder obsiegte, weil er keine Person von
öffentlichen Interesse ist und seine Privatsphäre eines besonderen
Schutzes bedarf, dessen Wert 250.000,00 EUR beträgt.
An diesem
Freitag Gegenstand war Osmani - Hauke Hillmer wehrt sich
▲
Diesen Freitag wusste ich mit dem Namen
Osmani etwas anzufangen. In
Sachen 324 O 552/06 und
324 O 554/06 Hillmer gegen Springer, speziell gegen das Hamburger Abendblatt,
ging es darum, dass der Name des Geesthachter
Anwalts Hauke Hillmer im Zusammenhang mit der Volksbank Lauenburg sowie dem
Namen Osmani auftauchte.
Anwalt Herr Hauke Hillmer verlangte eine Geldentschädigung
und Gegendarstellung. Vertreten wurde er von dem Hamburger Anwalt
Dr. Sven Krüger. Die Beklagte, das
Hamburger Abendblatt, wurde vertreten von Anwalt Jörg Thomas und der
Justiziarin Frau Deckers
Hauke Hillmer war Aufsichtsratsmitglied der
kleinen Bank in Lauenburg gewesen und diese vergab Kredite, welche angeblich
nicht gedeckt waren. Immer wieder erwähnt wurde der Name Bashkim Osmani.
Gestritten wurde über die Zeitabläufe sowie
die jeweilige Funktion von Hauke Hillmer.
Konkret ging es um ein Projekt in Skopje.
Die Bank habe kreditiert, getan worden sei an diesem Objekt nichts, das
Geld sei geflossen in die Taschen des Osmani-Familienclans.
Pech für Springer. Nachweislich sind zwei
oder mehr Architektenbüros mit der Bearbeitung des Projekts beauftragt
worden,
und entkernt worden war dieses Gebäude ebenfalls.
2.6 Millionen Euro oder mehr waren
verbraucht. Wie viel davon das Architektenbüro und die Entkernungsfirma
erhalten hatte, war nicht Gegenstand der Verhandlung, und dass
möglicherweise das Kreditgeld in die Taschen des Familienclans gerade über diese
Art von Leistungen floss. Thematisiert wurde das ebenfalls nicht . Ein
Denkmalspfleger war an allem Schuld.
Nichts passiert, heißt eben nichts. Es genügt,
Büros zu beauftragen und zu entkernen, dann ist eben doch etwas getan
worden; NICHTS darf nicht geschrieben werden, erst recht nicht
in der Springerpresse, diesem rücksichtslosen, jedes Persönlichkeitsrecht
missachtenden Konzern. Dem muss man es zeigen.
Dank gebührt der Pressekammer mit ihrem
Vorsitzenden Richter, Herrn Andreas Buske.
Die Wahrheit über die Verflechtung von
Wirtschaft, Politik und Wirtschaftshilfe, definieren die
Richter in Hamburg.
324 O 554/06
- Hauke Hillmer vs. Hamburger Abendblatt
▲
Es ging um Geldentschädigung.
Aus dem Mund des Hillmer-Anwalts Dr. Krüger
erfuhren wir, dass Hauke Hillmer irgendwann in den 90er Jahren mit Bashkim Osmani befreundet
gewesen war. Daraus hat Hillmer auch niemals einen
Hehl gemacht. Mit anderen Familienmitgliedern der Osmanis war er
jedoch nicht befreundet gewesen mit einer Ausnahme ... . Burim Osmani
sei in den 90er Jahren durch Verwandte der Grundstückgesellschaft (GGS) zugeführt
worden. In der GGS war Burim Osmani Gesellschafter... . In der Cantina GmbH war
einer der Gesellschafter Hillmer.
Springer-Anwalt Jörg Thomas:
Vergessen haben Sie die gemeinsame
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Anwalt Dr. Krüger:
War in den 90er Jahren ... .
Alles vor langer Zeit. Die Steuerverurteilung
hat andere Hintergründe und keine Beziehung zu Osmani.
Jörg Thomas:
Warum wurden dann beide angeklagt?
Anwalt Dr. Krüger:
Weiß ich nicht.
Jörg Thomas:
Es ging um Umsatzsteuer-Mauscheleien.
Der Vorsitzende:
Muss er das in
dieser Gegendarstellung erzählen?
Bezieht sich das
auf diese beiden Projekte?
Muss er dann
[seine ganze] Lebensgeschichte erzählen?
Jörg Thomas:
Wollen wir nicht.
Anwalt Dr. Krüger:
Das war in den
90er Jahren. Jetzt haben wir 2006.
Jörg Thomas:
Es geht um die Verflechtung. Hatte seine
Finger drin. Der Verfassungsschutz, die Bürgerschaft beschäftigen sich
damit.
Anwalt Dr. Krüger:
Wir beschäftigen
uns nicht mit dem Verfassungsschutz und der Bürgerschaft.
Jörg Thomas:
Worin besteht dann das berechtigte
Interesse?
Anwalt Dr. Krüger:
Die Kammer hat
sich schon damit beschäftigt.
Es geht darum,
ihn zu kontaminieren. Noch dazu unter Nennung, dass er Anwalt sei. Das
ist ein ehrwürdiger Beruf, wie wir alle wissen.
Das Hamburger
Abendblatt und die Bildzeitung haben viel über Osmanis geschrieben.
Das ist schwer
nachvollziehbar.
Jörg Thomas:
OLG ... .
Müssen sehen, was im konkreten Artikel alles
steht. Es gibt den Geschäftsbericht der Lauenburger Volksbank.
Anwalt Dr. Krüger:
In diesem Artikel
steht, dass höchst dubiose Leute mehrere Objekte auf der Reeperbahn
haben. Es steht etwas über einen Bankskandal. Kein positives Bild.
Der Kontakt zu den Osmanis ist kein besonderes Markenzeichen. Je näher
der Betroffene in die Nähe der Osmanis gerückt wird, noch dazu
wahrheitswidrig, desto ... .
Der Vorsitzende:
Das Abendblatt und die Bild haben das
gemacht.
Warum schrieben Sie, Herr Krüger, manchmal Prorec und manchmal Porec?
Anwalt Dr. Krüger:
Wusste nicht, wie
man es genau schreibt. Bitte das "r" wegzunehmen.
Jörg Thomas:
Porec war 2000 (gewesen).
Anwalt Dr. Krüger:
Wenn Porec 2000 (gewesen) war, dann war er als
Aufsichtrat nicht beteiligt.
Als Rechtsanwalt war er beteiligt. Angeblich
gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Aufsichtsrat der Bank.
In diesem Artikel
steht, dass höchst dubiose Leute mehrere Objekte auf der Reeperbahn haben.
Jörg Thomas:
Die Frage ist, was war in Skopje?
Anwalt Dr. Krüger:
Sie wollen von mir gebetsmühlenartig ... .
Ich weiß nicht, wann dieses Gerichtsgebäude,
in dem wir sitzen, gebaut wurde. War nicht dabei.
Jörg Thomas:
Sie tragen aber vor, er war nicht
als Aufsichtsrat beteiligt.
Anwalt Dr. Krüger:
Hat er mir heute Morgen nach Lektüre Ihres
Schriftsatzes gesagt.
An das Projekt in Skopje hatte ich mich
erinnert.
Der Vorsitzende:
Mit den Parteien
wurde die Sach- und Rechtslage umfassend und ausführlich erörtert.
Anwalt Dr. Krüger:
Am Montag ist die
Vergleichsverhandlung. Deswegen bitte die Verkündung etwas später. Es
könnte in der Vergleichsverhandlung zu einer Einigung kommen.
Der Vorsitzende:
Wollen wir nicht im Wege stehen.
Der Antragsgegner stellt den Antrag ....
zurückzuweisen.
Der Antragsteller stellt den Antrag ... zu
bestätigen.
Porec, nicht Prorec. Ein " r" sollte aber
bleiben. Damit wir nicht Venedig daraus machen.
Springer-Justiziarin:
Können ja dort
verhandeln.
Der Vorsitzende:
Die Entscheidung im Tenor wird verkündet am
13.09.06 (Mittwoch), 12:00, in der Geschäftsstelle.
15.09.06: Die Einstweilige Verfügung v. 16.08.06
Tenor:
I.
Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen
ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin gemäß § 11
Abs. IV HPG (Hamburgisches-Presse-Gesetz) auferlegt, in dem
gleichen Teil der Zeitung , in dem der Artikel "Aktenklau bei
Bankskandal" ("Hamburger Abendblatt" v. 2. August 2006, S. 14)
erschienen ist und mit gleicher Schrift unter Hervorhebung des
Wortes Gegendarstellung als Überschrift durch
drucktechnische Anordnung und Schriftgröße in der nächsten für
den Druck noch nicht abgeschlossenen Nummer, die folgende
Gegendarstellung zu veröffentlichen:
Gegendarstellung
Im "Hamburger Abendblatt" vom 2.
August 2006 wird auf S. 14 unter der Überschrift "Aktenklau bei
Bankskandal?" u.a. über Auslandsengagements der Volksbank
Lauenburg im kroatischen Porec und in der mazedonischen
Hauptstadt Skopje berichtet. Dazu heißt es u.a.:
"... und sein Bruder ... tauchen in
den Unterlagen der Balkanprojekte ebenso auf wie der
Rechtsanwalt Hauke Hillmer (...)"
Hierzu stelle ich fest: Ich habe nur
an dem Projekt in Porec, nicht aber an dem in Skopje mitgewirkt.
An dem Projekt in Porec war ... nicht beteiligt.
Geesthacht, den 3.8.06
...
II.
Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem
Streitwert von EUR 10 000,- zur Last.
wird bestätigt.
Das Wort "vorwärts" ersetzen durch "verletzt".
Der Antraggegner trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
324 O 552/06
- Hauke Hillmer vs. Hamburger Abendblatt
▲
Hier ging es um eine Richtigstellung bzw.
Gegendarstellung.
Wünscht jemand meine Notizen zu diesem Fall
mit den Argumenten von Dr. Krüger und Anwalt Jörg Thomas sowie den
kurzen Zwischenbemerkungen des Vorsitzenden - mailt mir, und ich werde
mich überwinden.
Es wurde beschlossen und verkündet, dass die
Entscheidung im Tenor am Mittwoch, den 13.09.06, 12:00 in der
Geschäftsstelle verkündet wird. Verkündet wurde am Freitag.
15.09.06: Die Einstweilige Verfügung v. 16.08.06 wird bestätigt.
25.11.06:
Wir
lesen im Abendblatt v. 25./26.11.06, Seite 19.
Ob das
stimmt, haben wir nicht recherchiert. Distanzieren uns deswegen
nachdrücklich vom Berichteten.
ANGEKLAGT HILLMER VOR GERICHT
▲
Osmani-Vertrauter gesteht Scheingeschäfte
Dem Anwalt wird vorgeworfen, in den
90er-Jahren mehr als eine Million Mark Steuervorteil ergaunert zu haben.
Überraschung im Steuerprozess gegen den
Osmani-Vertrauten Hauke Hillmer: Vor dem Lübecker Landgericht gestand
der 54-jährige Geesthachter Rechtsanwalt, mit einem Scheingeschäft in
den 90er-Jahren mehr als eine Million Mark an Steuervorteilen ergaunert
zu haben. Die "Luftgeschäfte" hatte der Geschäftsführer und
Mehrheits-Gesellschafter der Firma Cantina Bau und Boden mit angeblichen
Neubauten in Moskau gemacht.
Der Prozess gegen Hillmer fand unter einem
großen Medienaufgebot statt. Der Geesthachter Rechtsanwalt, der
jahrelang für die SPD im Rat der Stadt saß, gilt als jahrelanger
Geschäftspartner und Vertrauter von Bashkim Osmani.
Hillmer präsentierte sich in maulwurfsgrauem
Anzug und offenem Sporthemd auskunftsfreudig. Er hatte vor dem Prozess
ein Geständnis angekündigt, um zu verhindern, dass er nach einem Urteil
hinter Gitter muss. Bei einem Geständnis - so die Absprache mit dem
Gericht - würde er eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zur Bewährung
erhalten. Voraussetzung ist dabei wohl auch die Zusage, den Schaden
wiedergutzumachen, das heißt: das Geld zurückzuerstatten. Mitte der
90er-Jahre hatte Hillmer die Scheingeschäfte mit der russischen Firma
Lefco eingefädelt.
Es ging nach Feststellungen des
Staatsanwaltes Ernst-Wilhelm von Bredow um ein Wohnbauprojekt für
Mitglieder internationaler Firmen in der Nähe von Moskau. Die Cantina
machte vier Millionen Mark für angebliche Ausgaben für Lefco geltend.
Mit den angeblichen Ausgaben konnte die Firma Cantina für die Jahre 1998
und 1999 ihren Gewinn von etwas mehr als zwei Millionen Mark praktisch
unversteuert in die eigene Tasche stecken.
Hillmer war 2004 in Lübeck schon wegen
Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 75 000 Euro verurteilt
worden, weil er mit einer falschen Steuererklärung 600 000 Mark
erschwindelt hatte. In einem abgetrennten Verfahren war Burim Osmani zu
14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Prozess
wird fortgesetzt.
reba
28.11.2007: In der TAZ
lesen wir "Banker gehen in den Knast"
... .-
Der ehemalige Direktor der Lauenburger
Volksbank, Carsten Heitmann, 64, sowie das Ex-Aufsichtsratsmitglied des
Kreditinstituts, Hauke Hillmer, 55, sind am Dienstag von einer
Wirtschaftskammer des Lübecker Landgerichts nach überraschenden
Geständnissen wegen schwerer Untreue zu viereinhalb Jahren
beziehungsweise drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Anschließend setzte das Gericht beide auf freien Fuß.
... .
Kommentar RS:
▲
Das im Abendblatt berichtete spielte in den
beiden Gerichtsverfahren keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle.
Gegenstand der beiden Verfahren waren andere
Projekte bzw. Äußerungen.
Das Hamburger Abendblatt kann es sich
leisten, Verfahren zu verlieren und die Kosten zu tragen. Diese kommen
durch die weitere Berichterstattung um das Mehrfache wieder 'rein.
Anders bei anderen nicht kommerziellen bzw.
kommerziell sehr schwachen Internet-Berichterstattern.
Diese müssen wegen solchen unwesentlichen
Fehlern horrende Abmahn-, Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen.
Stimmt z.B. im obigen Bericht des Hamburger
Abendblattes etwas nicht, so ist es nicht ausgeschlossen, dass Herr
Hauke Hillmer mich abmahnt, ich die Abmahnung annehmen muss, weil es keine
realen Recherchemöglichkeiten - außer der Zitierung aus der Presse -
besitze. Herr Hauke Hillmer kann auch versuchen, vor der Pressekammer gegen
mich
zu klagen. Auch wen ich obsiege, Geld erhalten nur die Rechtsanwälte.
Somit ist Berichtserstattung real lediglich auf
kommerzieller Basis möglich. Das heißt diese ist käuflich.
Das widerspricht dem Grundgesetz.
Interessante Meldung im Hamburger Abendblatt
vom 23.03.07:
Der enge
Osmani-Vertraute und Ex-Aufsichtsrat der Volksbank Launenburg, Hauke
Hillmer (55), ist gestern (22.03.07) in Geesthacht verhaftet worden.
... .
Hillmer und
Heitmann sitzen jetzt in der Justizvollzugsanstalt Lübeck in
Untersuchungshaft.
Auf Seite 13 ein detaillierter
Bericht: Osmani-Affäre - die ersten Verhaftungen
Von mir sind die obigen Informationen nicht
geprüft worden. Brauchen nicht zu stimmen.
Intrigen in der Musikindustrie
▲
Noch nicht fertig geschrieben.
Anwalt Dr. Roger
Mann vertritt Abmahnerin
Anky van Grunsven
▲
Noch nicht fertig geschrieben.
Wenn der Betroffene
lediglich befürchten muss, erkannt zu werden, ist nicht erlaubt zu berichten
▲
In Sachen 324 O 245/06 Toussaint vs.
M. DuMont
Schauberg-Expedition klagte vermutlich der bekannte
Kunstdetektiv Clemens Toussaint.
In einer der Zeitungen von
M. DuMont
Schauberg muss etwas Gefährliches berichtet worden sein mit Verweis
auf einen befreundeten Kunstkenner.
Der Vorsitzende:
[wir verbieten] ..
wenn sich die Erkennbarkeit nur für einen
Teil ohne Weiteres ergibt
oder, wenn der Betroffene nur befürchten
muss, erkannt zu werden.
... .
Wir haben keinen anderen Kunstkenner,
welcher befreundet war [mit dem ermordeten Fotografen].
Auch sonst, wenn es eine zweiten Freund
gibt, der Kunstkenner ist,
neigen wir dazu, dass die Erkennbarkeit
gegeben ist, der Kunstkenner vorsätzlich in Gefahr gebracht wurde
und
der Klage statt zu geben.
Jan Ullrich und die
Meinungsfreiheit - Prof. Dr. Werner Franke wird als
Wissenschaftler brüskiert
▲
Radprofi-Tour de dope
Lurusa Gross |
Kurz nach zwölf trafen wir die Mitarbeiter
der Pressestelle auf dem Weg zum Mittagstisch. Nach eine dreiviertel
Stunde kam eine Mitarbeiter und reichte uns das folgende Papier:
13.09.2006: Offizielles Dokument des
Pressestelle des Landgerichts Hamburg Verkündung
324 O 560/06
Urteil 13.09.2006
Jan Ullrich ./- Prof. Franke
|
Dieser Fall 324 O 560/06 -
Jan Ullrich gegen
Prof. Dr. Werner
Franke - war für mich das Interessanteste.
Ein Wissenschaftler wehrt sich gegen
die spezielle Rechtsprechung sowie die Rechtsauffassung der Pressekammer Hamburg.
Es gibt eine Einstweilige Verfügung vom
August 2006, in welcher es heißt:
....
Von der Web-Site Jan Ullrichs entnehmen wir den
Hintergrund der Verhandlung an diesem Freitag:
1.
Der Radsport untersucht die Fakten
Donnerstag,
07. September 2006
Seit der Entdeckung des Dopinglabors in
Madrid jagt ein Gerücht das andere. Der Radsport hat die Fakten
untersucht. Jan druckt den Artikel der aktuellen Ausgabe auf seiner
Homepage nach:
Jeden Tag etwas Neues. Noch nie wurde ein
deutscher Athlet so durch die Medien getrieben wie der gebürtige
Rostocker Jan Ullrich. Als neueste Erkenntnisse liegen der ARD Hinweise
vor, dass zwei Profis in einem Hotel in Hamburg Blut zur Bearbeitung bei
Dr. Fuentes in Spanien "gespendet" haben sollen. In dem Zusammenhang
fällt erneut der Name Ullrich, weil der Name des Radstars angeblich in
allen Unterlagen als Nummer eins genannt wird. Diese Feststellung stimmt
nicht. Erst Ende August hatte die "Süddeutsche Zeitung" ein Faksimile
veröffentlicht, da tauchte der Name Ullrich als Nummer sieben auf. In
anderen Dokumenten vermuten die Ermittler einen Italiener als Nummer
eins und einen Jan als zwei. Was nun? Eins, zwei oder sieben?
Bei den Dopingvorwürfen sieht kaum noch
einer durch. Strafanzeige gegen Jan Ullrich. Ullrich des Dopings
überführt. Ullrich erkennt Kündigung bei T-Mobile an.
Ullrich erkennt fristlose Kündigung nicht an. Ullrich und
T-Mobile einigen sich. Deutscher Arzt des "Helios-Klinikum" in
Bleicherode verschiebt Dopingmittel nach Spanien. Zahlreiche solcher
oder ähnliche Schlagzeilen belebten in den vergangenen Wochen den
Blätterwald. Das Nachrichtenmagazin "Focus" ("Fakten, Fakten, Fakten")
überraschte vorige Woche ganz "aktuell" mit der Mitteilung, dass die
Bielefelder Professorin Britta Bannenberg gegen Jan Ullrich, Oscar
Sevilla und den belgischen Radsportexperten Rudi Pevenage Strafanzeige
gestellt hat. Unter der Akte 430 Js 936/06 ermittele nun die Bonner
Staatsanwaltschaft. Für eine Fortführung des Verfahrens warten die
Bonner Juristen angeblich auf Unterlagen der Guardia
Civil aus Spanien.
Frau Bannenberg hatte laut zahlreicher
Medienberichte bereits am 7. Juli die Anzeige gegen die ihr nicht
persönlich bekannten Radsportler gestellt. Wenn die ARD, die
"Süddeutsche Zeitung", zahlreiche Journalisten und selbst der eigentlich
unbeteiligte Heidelberger Professor Franke über die Unterlagen verfügen,
stellt sich schon die Frage, worauf die Bonner Staatsanwälte eigentlich
warten. Die T-Mobile-Zentrale liegt nur einen Steinwurf weit von der
Staatsanwaltschaft entfernt. Bei den Funk-Mobilisten kennt man die
Unterlagen seit Ende Juni.
Die Erkenntnisse, wenn sie denn so stimmen
und tatsächlich von der Guardia Civil stammen, sind harter Tobak. Sie
schockieren selbst eingefleischte Radsport-Fans. Wie
abgebrüht die Ärzte Eufemiano Fuentes und Jose Merino Bartres ihre
Blutleitungen legten, um abzukassieren, jagt einem
die Gänsehaut über den Rücken. Blutentnahme und Blutrückführungen, wie
es in den Unterlagen heißt, lesen sich wie der Kassenbericht einer
Tankstelle.
Die spanischen Lauscher ermittelten alle
Erkenntnisse mit geheimen Beobachtungen und Abhöraktionen. In
Rechtsstaaten wie der Schweiz oder Deutschland damit umzugehen, scheint
deshalb nicht ganz einfach. Die Spanier sagten von vornherein, dass
gegen Jan Ullrich, Ivan Basso (Italien) oder den einstigen
T-Mobile-Spanier Oscar Sevilla nicht ermittelt werde. In einem Fuente-Prozess sollen sie höchstens als Zeugen aussagen.
Natürlich unterliegen die Radstars
außerdem der Sportgerichtsbarkeit. Bei der Internationalen
Antidoping-Kommission WARDA gilt auch eine versuchte Doping-Anwendung
als strafbar. Doch selbst für die Weltdoping-Polizei dürften sich
zahlreiche Fragen ergeben. Der Schweizer Radsportverband
jedenfalls schickte die Unterlagen aus Spanien wieder an die UCI
(Internationaler Radsportverband) zurück. " Seither still ruht der See.
Mit dem Schreiben kann ich nichts anfangen. Die Unterlagen sind ohne
jede Unterschrift, ohne Stempel. Man weiß nicht, wo die Schreiben
herkommen, wer sie zu Papier gebracht hat, damit fliege ich bei unserer
Disziplinarkammer und den Gerichten nach fünf Minuten wieder raus",
erklärt Lorenz Schläfli, der Schweizer Radsportpräsident, am 3.September
und fügt hinzu: "Bei uns ist Ullrich nicht gesperrt." Was ist in diesem
Zusammenhang mit den anderen 200 oder 300 Namen, nichts genaues weiß
man nicht. Die anfänglich im Spiel waren. Selbst von den 58 angeblichen
"Rad-Patienten" Fuentes bleiben nur die Namen Jan
Ullrich und Ivan Basso übrig. Komisch, komisch!
Eine Schlappe musste auch Prof. Werner
Franke vor dem Hamburger Gericht einstecken. Er darf nicht mehr
behaupten, dass Jan Ullrich angeblich 35 000 Euro im Jahr an den
spanischen Arzt Dr. Fuentes überwiesen hat. "Wir wissen nichts von einer
Ermittlung der Bonner Staatsanwaltschaft. Wir haben nichts vom Schweizer
Radsportverband gehört, mit dessen Lizenz Jan fährt. Wir wissen nur,
dass Jan nicht gesperrt ist. Alles andere haben wir
nur aus den Medien erfahren", sagt Ullrichs Manager
Wolfgang Strohband. Der Hamburger gibt allerdings zu: "Ich habe gesagt,
dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Jan noch einmal für T-Mobile
fährt. Die Äußerung habe ich lange nach Jans Kündigung getan. Um neuen
Gerüchten die Grundlage zu entziehen, teile ich mit. Wir haben uns
vorige Woche mit T-Mobile geeinigt. Wie, was und warum. Darüber wurde
von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart."
Bei Lichte besehen pendeln die gesamten
Dopingvorwürfe irgendwie im rechtsfreien Raum. Seit Wochen fliegen immer
wieder Argumente hin und her, keine Institution packt richtig zu. Es
wird geredet und geredet, Tatsachen wegdiskutiert und Enten steigen
gelassen. Ullrichs sämtliche 33 Dopingproben in diesem Jahr waren
negativ. Eine harte Nuss für die Gerichtsbarkeit. Einem Kraftfahrer wird
schließlich auch nicht der Führerschein weggenommen, weil er vielleicht
einmal zu schnell fahren könnte. Da muss sich zumindest der Sport dazu
durchringen, entweder oder zu sagen. Schuld und Sperre oder nicht Schuld
und ab sofort wieder startberechtigt. Keineswegs für eine Klärung sorgte
die Vernehmung des Giro-Siegers Ivan Basso vor dem italienischen
Olympiakomitee. Basso konnte offensichtlich beweisen, dass er mit den
Machenschaften von Fuentes nichts zu tun hat. Bassos Rechtsanwalt geht
jedenfalls davon aus, dass der Giro-Sieger nach der zweiten Anhörung am
12. September wieder auf dem Rad sitzt.
Ein ganz anderes Thema ist die Schiebung mit
Dopingmitteln. Zwischen Braunlage, Bleicherode, Bad Lauterberg und
Goslar weiß man da bestimmt mehr. Wir haben dort intensiv recherchiert
und trafen zwischen der Post-Apotheke, dem Eisstadion in Braunlage, der Reha-Klinik "Dr. Muschinsky" in Bad Lauterberg und Braunlages
Bürgermeisteramt fast nur Menschen, die den deutschen Arzt-Partner
Fuentes entweder gar nicht oder nur ganz flüchtig kannten, obwohl er
mehrere Jahre als Teamarzt der Braunlager Eishockey-Mannschaft gewirkt
und in der Arztpraxis bei Dr. Saad des Harzstädtchens gearbeitet hat.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft ermittelt zwar. Wenn diese auch wie
deren Kollegen aus Bonn auf Unterlagen aus Spanien warten, dürfte der
erste Schnee im Harz vieles zudecken.
Ein komisches Gefühl
bemächtigt sich dem Sportjournalisten, wenn man sich mit der
Dopingrazzia vorige Woche in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und
Polen beschäftigt. Da werden ganze Pkw-Ladungen anaboler Steroide aus
Thailand über Polen nach Deutschland geschoben. Hintermänner des
Millionen-Deals atmen seither gesiebte Luft. Die Polizei setzte 240
Beamte auf die Drahtzieher an. Fitness-Studios, Apotheken,
Privatwohnungen und Tiefgaragen wurden ausgehoben. Die meisten Medien
berichteten gerade zwei Tage über die kriminellen Machenschaften. Na
klar, da war kein großer Name dabei. Was interessiert schon, wenn einem
16 Jahre alten Muskel-Teenie die Hoden absterben oder einem unbekannten
Türsteher die Leber platzt? Da ist doch ein Ullrich viel interessanter,
selbst, wenn die bisherigen Erkenntnisse - zu mindestens bis jetzt - in
einem Rechtsstaat nicht justiziabel sind. Die neuesten Spekulationen
weist Ullrich von sich: "Wenn ich die Gerüchte über mich lese, kann ich
nur den Kopf schütteln. Ein Gerücht wird nicht wahrer, wenn man es
ständig wiederholt
2.
Wahrheitswidrige Behauptungen
Freitag, 25.
August 2006
In der Stuttgarter Zeitung und im
Frühstücksfernsehen behauptet Prof. Franke, Jan Ullrich hätte in einer
eidesstattlichen Erklärung versichert, nie Kontakt zu Dr. Fuentes in
Spanien gehabt zu haben.
Als Beleg legte der Heidelberger aber
Ullrichs eidesstattliche Erklärung vor, in der der Olympiasieger Frankes
Behauptung widerspricht, 35 000 Euro für Doping-Mittel allein in einem
Jahr an Fuentes gezahlt zu haben.
Jan Ullrich versteht nicht, warum die Medien
immer wieder die wahrheitswidrigen Behauptungen Frankes unrecherchiert
und ohne Prüfung weitergeben.
Kommentieren wird er sie auch weiterhin
nicht!
3.
Einstweilige Verfügung gegen Franke
Sonntag, 13. August
2006
Jan Ullrich wehrt sich erfolgreich gegen die
Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem spanischen Arzt Dr. Fuentes gegen
ihn erhoben werden.
Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte der
Radstar eine Einstweilige Verfügung gegen Prof. Dr. Werner Franke. Der
Molekular-Biologe darf nicht mehr behaupten, dass Ullrich in einem Jahr
allein 35.000 Euro zur Anschaffung von illegalen Substanzen ausgegeben
hat. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Heidelberger bis zu 250.000 Euro
Geldstrafe oder 6 Monate Haft.
Nun soll die Pressekammer entscheiden. Es
ging einzig und allein darum, hat Jan Ullrich in einem Jahr 35.000,00
EUR zur Anschaffung von illegalen Substanzen ausgegeben und dies Prof.
Werner Franke behauptet?
Alles andere - Radsport, Doping, Lüge,
Betrug, Gesundheit etc - unwichtig.
Hat Jan Ullrich nicht 35.000,00 sondern
35,000,01 EUR ausgegeben, und wird die Pressekammer entscheiden, dass
der Professor behauptet hat, Jan Ullrich habe 35,000,00 EUR ausgegeben, verliert der Professor und trägt die Kosten des Verfahrens, d.h.
die Anwaltskosten beider Seiten und die Gerichtskosten.
Wie sah es mit der "Wahrheitsfindung" in
diesem Fall aus? Folgendes haben wir protokolliert:
Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske:
Wir verhandeln den Widerspruch gegen die
Einstweilige Verfügung vom 12.06.2006, in welcher Prof. Franke verboten
wird zu behaupten, Jan Ullrich habe dem spanischen Mediziner Fuentes
35.000,00 EUR zur Anschaffung illegaler Substanzen gezahlt.
Wir haben den Schriftsatz des Klägers
vom 07.09.06.
Es stellt sich die entscheidende Frage der
Bayer-Entscheidung.
Leitsatz:
1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verkannt, wenn Formulierungen, in denen
die Bewertung tatsächlicher Vorgänge zum Ausdruck kommt, als
Tatsachenbehauptungen angesehen werden.
2. Es verstößt gegen das Grundrecht der
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), wenn sich jemand, der eine
herabsetzende Tatsachenbehauptung über Dritte aufstellt, die nicht
seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, zur Erfüllung seiner
Darlegungslast nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen
darf.
Beschluß
des Ersten Senats vom 9. Oktober 1991
-- 1 BvR 1555/88 --
Herabwürdigende Tatsache - Meinungsfreiheit.
Die
Bayer-Entscheidung spricht nicht für den
Antragsgegner. Er muss sich nach dem Presserecht bewerten lassen.
Es handelt sich um eine Verdachtsphase. Das
erfordert die Mitteilung entlastender Umstände. So etwas fehlt hier.
Der Spiegel schreibt:
....
So viel Dreck habe ich nicht gesehen.
Die Gegenposition kommt nicht zum Tragen.
Der dumme Junge soll sich auf die Ostsee
verziehen.
Es gibt noch zwei Punkte:
Die Gegenseite widerspricht. Im Spiegel und
in der anderen Presse steht das so.
Die Presseberichterstattung ist nicht
unwidersprochen geblieben.
Der Erfahrungsbereich ist ja nicht fremd. Er
hat die Ermittlungsakte, so dass wir meinen, der Stand der Dinge sei so, dass die Einstweilige Verfügung zu bestätigen sei.
Anwalt Michael Lehner:
Auf die Stufe des Presserechts zu stellen
ist nicht richtig. Mein Mandant hat die Meinungsäußerung anderer
vorgetragen.
Es gibt die Freiheit der Entscheidung. Das
ergibt sich insgesamt.
In diesem Gesamtgeschehen bestreitet
Ullrich.
Mein Mandant bezieht sich auf die
Presseberichterstattung und die Kenntnis der Akten.
Er habe die Akten aus Madrid ... . Das
Ergebnis ergibt sich aus den Akten, das darf er machen.
Franke schreibt, Ullrich bestreitet. Es ist
ein Diskussionsprozess, da kann man sich äußern.
Anwalt Ulrich Theune:
Dass er kann, das ist klar, aber ob er es
darf?
Der Antragsgegner hat sich nicht als
Wissenschaftler geäußert, sondern als eine Tatsachenbehauptung.
Die Presse hält sich an die zulässigen
Grenzen. Die Tatsache entspricht nicht der Wahrheit. Aus den spanischen
Akten ergibt sich keinesfalls, dass der Arzt 35.000,00 EUR für die
Beschaffung der illegalen Mittel erhalten hat.
Der Antragsteller [Jan Ullrich] hat als
letzter den Bericht erhalten.
Am 27.06.06 zuerst in Paris aufgetaucht,
danach am 30.06.06 in der Presse.
Wir haben das Wochen später erhalten.
Anwalt Michael Lehner:
Die Akte am 15. von der Staatsanwaltschaft
erhalten. Aus den Ermittlungsakten ergibt sich ...
Prof. Franke:
Als einfacher Bürger, darf ich was sagen?
Der Vorsitzende:
Natürlich.
Prof. Franke:
Ich lese die FAZ, die Süddeutsche Zeitung.
Drei Wochen lang wird immer wiederholt, dass pro Jahr für 35.000,00 EUR
Mittel beschafft wurden. Das blieb unwidersprochen.
Als ich dann die Akten erhalten habe und
sah, dass sich das daraus ergibt, habe ich das gesagt.
Gegen die Presse hat Ullrich nichts
unternommen, aber gegen die einzelnen Bürger.
Wenn man nicht vertrauen kann den
Tageszeitungen und dem Fernsehen, und diese nicht zitieren darf, was ist
dann erlaubt?
Der Vorsitzende:
Ich habe nicht alle Zeitungen gelesen. Aber
(bei dem), was ich habe, wird immer die Meinung von Ullrich mit dargelegt.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Weil ein engagierter Privatbürger das über
Jahre wertfrei sagt, d.h., er macht mehr, als die Bayer-Entscheidung es
fordert - dann darf das nicht verboten werden.
Von Ullrich ist das Bestreiten von etwas
Konkreten nicht zu vernehmen. Es gibt keine Detailäußerungen.
Die 35.000,00 EUR waren erstmals in der FAZ.
Das war weltweit. War allen Medien bekannt.
Ob die Verdachtsberichterstattung dann
so streng genommen werden kann?
Prof. Franke:
Ich war bis dahin arglos. Die
Pressemitteilungen waren unwidersprochen.
Warum darf ich das nicht wiederholen?
Anwalt Michael Lehner:
Verstehe Ihre [Herr Buske] Rechtauffassung
nicht. Im Gesamtkontext ist das Zitat, dass Ullrich bestreitet,
enthalten.
Der Vorsitzende zitiert:
04. August 06. Jan Ullrich kommt da nicht
mehr `raus.
Anwalt Michael Lehner:
Aus der Bewertung der Akten ergibt sich das.
Warum soll immer wieder wiederholt werden, Ullrich bestreitet das?
Diese Forderung ist deutlich übertrieben.
Anwalt Ulrich Theune:
Sie haben meinen Schriftsatz nicht erhalten,
den ich Ihnen gerne zugefaxt hätte, wenn Sie das mit dem Widerspruch
genau so gemacht hätten.
Die Erlangung der Papiere ist strafbar. Das
Zitieren ebenfalls.
Anwalt Michael Lehner:
Ist nachträglich ... .
Der Vorsitzende:
Müssen wir abschließend beraten?
Prof. Franke:
Ich darf nicht sagen, dass laut der
Süddeutschen Zeitung unwidersprochen 35.000,00 EUR gezahlt wurden?
Das darf nur die Süddeutsche Zeitung
unwidersprochen schreiben?
Ich darf das nicht als Einzelperson?
Der Vorsitzende:
Habe nicht alles gelesen. Haben aber (bei
dem), was
ich gelesen habe, immer eine Gegendarstellung.
Ich kann doch nicht vom Amts wegen pfänden.
Anwalt Michael Lehner:
Nicht.
Der Vorsitzende:
Gut.
Anwalt Michael Lehner:
Halte es nicht für notwendig, bestreite das.
Besonders engagierte Bürger werden auf die
Stufe der Presse gehoben mit der Gegenmeinung, wobei das die Presse
nicht immer tut.
Der Vorsitzende:
Herr Prof. Franke hat die Kompetenz.
Prof. Franke:
Agenturen, Presse, Zeitungen, dann durch die
Akten bestätigt.
Bin ich da nicht berechtigt, eine Tatsache
festzustellen?
Frau Richterin Käfer:
Der Süddeutschen
Zeitung würden wir das genau so verbieten.
Prof. Franke:
Es war nicht
widersprochen.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Das ist ein äußerer offener Meinungskampf.
Hier bestreitet jemand, da wird aus den Akten berichtet. Jedes Mal zu
sagen, aber er hat es noch nicht gestanden, [kann nicht verklangt
werden].
Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:
Das ergibt sich aus den Akten nicht. Sie
brauchen Ihren Mandanten nicht zu schützen.
Prof. Franke:
Ich brauche nicht
geschützt zu werden.
Kenne mich aus.
Gegen die größte
deutsche Zeitung wird nichts gemacht. Die hat unwidersprochen
berichtet.
Was soll ich
machen als Bürger?
Schnauze halten?
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Nur das Richtige sagen.
Richter Dr. Weyhe:
Aus den Akten ergibt sich das, [wäre
erlaubt].
Bei Ihnen heißt es aber, es ist so.
Prof. Franke:
Bezog mich auf
die Akte mit der Geste.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Mein Mandant hat immer das als Aktenschluss
dargelegt.
Die Behauptung ergibt sich aus der Quelle.
Sie [Dr. Weyhe] machen einen logischen
Fehler.
Es war keine Tatsachenbehauptung aus dem
Kopf meines Mandanten.
Es war bei Christiansen ...
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Mein Mandant hat sich gehütet, Schlüsse aus
der Akte zu ziehen.
Prof. Franke:
Habe im
Konjunktiv gesprochen: geht daraus hervor.
Richter Dr. Weyhe:
Geht daraus hervor, heißt, es ist so.
Bei Ihnen heißt es aber, es ist so.
Wenn es falsch
ist, darf er nicht zitieren.
Der Vorsitzende:
Am 4. August haben
Sie sich wieder so geäußert.
Im Spiegel stand,
von denen muss er sein Zeug bezogen haben. [Was zulässig ist.]
Ob das in der
Akte steht, kann man sich streiten.
Das kann man aus
der Ermittlungsakte schließen [wäre ebenfalls zulässig].
[Bei Ihnen heißt es], hier ist die Akte, da
steht es drin.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Das ist Meinungsäußerung.
Richterin, Frau Käfer:
Eine Schlussfolgerung muss nicht per se eine
Meinungsäußerung sein.
Der Vorsitzende:
In der Akte
steht, er habe den Mord begangen.
Sie sagen, er sei
der Mörder.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Sogar die spanische Polizei hat die gleiche
Schlussfolgerung gezogen.
Der Codename ist Jan Ullrich. Es wurde nicht
viel auf Deckung geachtet. Man dachte nicht, dass das Ganze in dritte
Hände gelangt.
Die Dekodierung der Nr. 1 hat die spanische
Polizei gemacht. Es ist Jan Ullrich, und es ist ihm zuzuordnen.
Prof. Franke:
Die ganze Welt,
die ganze Presse, aber ich als Einzelner darf das nicht?
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Das zu schreiben und dann (zu) sagen, Jan Ullrich
bestreitet das?
Richterin Frau Käfer:
Können Sie in Zukunft tun.
Prof. Franke:
Ich bin
vorsichtig als Wissenschaftler. Sehe das als Ganzes, kann aber vorlesen.
Darf jedoch nicht
aus der Süddeutschen Zeitung vorlesen.
Der Vorsitzende:
Dürfen Sie nicht.
Er ist
Privatbürger. Sie wollen gar nicht behaupten, dass er 35.000,00 EUR
[ausgegeben hat].
Sie wollen es
nicht behaupten. Allenfalls wollen Sie sagen, das ergibt sich als
Schlussfolgerung aus der spanischen Akte.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Wozu ist die Einstweilige Verfügung erlassen
worden?
Ob die Schlussfolgerung falsch ist, wird
hier nicht entscheiden.
Der Vorsitzende:
Hat er gesagt,
habe ich mir so gedacht.
Prof. Franke:
Darf aber ich die
Frankfurter Zeitung faxen?
Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:
Das ist hier kein Rechtsberatungs-Institut.
Richter Dr. Weyhe:
Wenn es falsch ist, dürfen Sie es nicht.
Prof. Franke:
Höre ich zum
ersten Mal.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
....
Der Vorsitzende:
Mir würde das nicht reichen.
Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:
Soll die Unterlassungserklärung abgeben.
Verlange Unterlassungsurteil.
Prof. Franke:
Darf man dann
überhaupt noch etwas zitieren?
Der Vorsitzende:
Das haben wir mehrmals beantwortet...
Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:
Bestreite die Echtheit des Papiers.
Richterin Frau Käfer:
Ist doch bestritten worden.
Sie können doch die
Unterlassungsverpflichtung abgeben.
Verstehe Sie nicht. Wir können über die
Kosten streiten.
Prof. Franke:
Sage wie bisher.
Ergänze nur, dass dies von Ullrich bestritten wird.
Auf diese Brücke könnte ich gehen.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Bitte zu Protokoll geben, was er eben gesagt
hat.
Prof. Franke:
Zusatz: Das wäre
für mich kein Problem.
Der Vorsitzende lacht:
Dürfen wir nicht. Wir dürfen keine
Rechtsbeartung geben. Kann nicht alle Fälle durchgehen.
Wir können eine neue Konstellation haben.
Alle denkbaren Verdachtsberichterstattungen
kann ich hier nicht vorsehen.
Der Antragsgegner beantragt, die
Einstweilige Verfügung aufzuheben. Der Antragsteller beantragt, diese zu
bestätigen
Beschlossen und verkündet:
Eine Entscheidung im Tenor wird verkündet am
13.09.06, 12:00 im Geschäftszimmer.
Kurze Diskussion.
Der Vorsitzende:
Die Behauptung ist untersagt worden.
Franke-Anwalt Michael Lehner:
Mehr hat er nicht gesagt.
Der Vorsitzende:
Nur, wenn es so ist. Mit Stempel ... ,
Ermittlungsakte ... . Überholte autorisierte Version Anlage 2.
Prof. Franke:
Stempel, weil ...
.
Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:
Die Echtheit des Dokuments und die
Rechtmäßigkeit des Erlangens wird bestritten.
13.09.2006: Offizielles Dokument des
Pressestelle des Landgerichts Hamburg Verkündung
324 O 560/06
Urteil 13.09.2006
Jan Ullrich ./- Prof. Franke
Tenor
I. Die einstweilige
Verfügung vom 12. August 2006 wird bestätigt
II. Der Antragsgegner
hat die weitern Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar nach einem
Streitwert von 20.000,00 EUR
Kurzbegründung
Der Antragsgegner hat mit der Äußerung
Jan Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen
Mediziner Eufamiano Fuentos
35.000,-- € zur Anschaffung von illegalen
Substanzen bezahlt
eine Äußerung verbreitet, von der glaubhaft
gemacht ist, dass sie unwahr ist. Damit verletzt der Antragsgegner den
Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der
Antragsgegner kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, er habe
lediglich als privater Bürger unwidersprochen gebliebene Presseberichte
verbreitet. Dem steht entgegen, dass er selbst zu den Dopingvorwürfen
recherchierte und als in Dopingfragen Sachkundiger die Presse als Forum
nutzte. Er hat die angegriffenen Behauptung auch noch zu einem Zeitpunkt
verbreitet, zu der Jan Ullrich ihr bereits öffentlich widersprochen
hatte.
Siehe auch
Verkündungen am 13.09.06
Berufung (7 U 117/06) gegen die Einstweilige Verfügung
wurde am 13.02.2007 zurückgewiesen.
Bericht.
Deutsche
Sprache
▲
An diesem Freitag
herausgehörte Leitsätze
▲
Sind
Äußerungen verboten, darf der Antragsgegner auch keinen
Zeitungsartikel -z.B. aus der FAZ - per Fax versenden, in dem diese
Äußerung enthalten ist, ohne den Hinweis, dass diese falsch sei bzw. vom
Kläger bestritten wird.
Auch, wenn
der Betroffene nur befürchten muss, erkannt zu werden, ist nicht erlaubt
zu berichten.
Der Vorsitzende Richter
an diesem Freitag im
Gerichtssaal
[keine wörtlichen Zitate; lediglich
Wiedergaben meiner Notizen]
▲
"Uns fällt dann nicht viel mehr ein, wenn
alles gesagt ist."
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Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.11.06
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