Bericht Rolf Schälike - 16.09.06
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 15.09.2006
Die Öffentlichkeit war heute mehr als sonst vertreten trotz Missachtung durch verspäteten Aushang der Terminrolle. 7:20 in der Geschäftsstelle angefragt erklärte mir die Mitarbeiterin, dass kurz vor der Verhandlung, durch Aushang auch um 9:50, der ZPO noch Genüge getan würde. Unverrichteter Dinge musste ich nach Hause radeln, und konnte die Terminrolle an diesem Freitag Morgen im Internet nicht aktualisieren. Vom Vorsitzenden erfuhren wir, dass auch das Fax in der Geschäftsstelle am Donnerstag gestreikt hatte. Überhaupt schien der Vorsitzende heute so manche Probleme zu haben. Die erste Verhandlung war angesetzt auf 10:15. Um 10:13 erklärte der Vorsitzende, für die Beklagte erscheine niemand, und begann mit der Erläuterungen zum Fall, den er als nicht schlüssig fand. Punkt 10:15 erschien der Beklagtenanwalt, nicht wissend, dass er zwei Minuten davor gerügt worden war. Der Vorsitzende diktiert ins Protokoll: Nun erscheint der Rechtsanwalt der Beklagten. Sie haben uns ja auch nicht so viel geschrieben.
Die mehr als ein Dutzend Verkündungen las Richter Dr. Weyhe im Gerichtssaal vor und erläuterte den Studenten, warum er das darf, obwohl ja der Vorsitzende und der dienstälteste Richter im Hause seien. Sie seien anderweitig beschäftigt, widerspräche nicht der ZPO. Anwalt Corvin Fischer war zur Verkündung um 9.55 anwesend und machte damit eine rühmliche Ausnahme. Eine seiner Klagen wurden abgewiesen, bei einer gab es ein Anerkenntnisurteil, ansonsten abgewiesen, und bei der dritten wurde die Unterlassung anerkannt, im Übrigen die Klage abgewiesen. Nach fünf Minuten verließ er den Saal. Schröder obsiegte gegen die Morgenpost. Der Beklagten (Morgenpost) wird verboten, den Beitrag von CDU-Europabgeordneten Bernd Posselt zu wiederholen. Die Kosten trägt die Beklagte. Wir berichteten. Die Ergebnisse der anderen Verkündungen können in der Terminrolle v. 15.09.2006 eingesehen werden. Wen mehr Details interessieren, kann meine Berichte lesen, im Internet stöbern und die Urteile beim Landgericht abfordern.
In Sachen 324 O 334/06 Borgmeier Media Communication gegen Lorraine Media GmbH ging es vermutlich um den folgenden Artikel: Bei http://www.deldorado.borgmeier-media.de/
AND.TV
fordert bis zu 470 Euro Inzwischen habe ich gelernt, dass solche Artikel von den Landgerichten verboten werden, erst Recht von der Pressekammer Hamburg. Das Wort "Betrug" haben die Richter für sich monopolisiert. Betrug vorgeworfen werden darf - falls dem nicht andere Gesichtspunkte entgegenstehen - lediglich, wenn Gerichte festgestellt haben, es handle sich um Betrug. Im übertragenen Sinne und als Meinungsäußerung bzw. Aufklärung so gut wie immer verboten. Es ist übelste Schmähkritik. Denn wo ist die Grenze zwischen Verleitung, Überzeugung und Betrug: Betrug am Leben durch falsche Berufswahl, Betrug durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, die hätten geprüft wären können. Weshalb ist Casting Betrug? Wenn jemand 470 EUR oder mehr ausgeben will für dieses Erlebnis, ist es noch lange kein Betrug, wenn Leute dem Wunsch nachkommen. Also klagen und verbieten. Um sicher zu gehen bei der Pressekammer Hamburg. Doch diesmal war es anders. Die Beklagte hätte obsiegen können. Hatte keine Lust auf gerichtliche Auseinadersetzungen. Folgerichtig wurde ohne Präjudiz ein Vergleich getroffen: 1. Die Beklagte verzichtet auf die mit Schreiben vom 08.05.06 geltend gemachten Unterlassungsansprüche und Kostenerlass. Die Klägerin nimmt diesen Verzicht an.
2. Die Klägerin verpflichtet sich, den Artikel AND.TV
fordert bis zu 470 Euro 3. Die Klägerin nimmt die Klage zurück. 4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der streitgegenständlichen Veröffentlichung erledigt. Beschlossen und verkündet, der Streitwert des Verfahrens beträgt 20.000,00 EUR, der Streitwert des Vergleichs überschreitet nicht den Wert des Hauptverfahrens.
Politiker-Sex - ganz Berlin schaut zu - Dr. Pflüger ▲ Die Sache 324 O 523/06 Dr. Pflüger gegen 'stern" war lustiger. Zunächst ein der Auszug aus der Einstweiligen Verfügung vom 7. August 2006, Landgericht Hamburg Az.: 324 O 515/06) Das Landgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 7. August 2006 dem herausgebenden Verlag Gruner + Jahr AG & Co. KG verboten, durch eine Berichterstattung den Endruck zu erwecken: a) die angesprochene Mitarbeiterin und heutige Lebensgefährtin von Dr. Friedbert Pflüger, Frau Sibylle Hällmayr, sei zum Zeitpunkt der Trennung der Eheleute im September 2003 bereits schwanger gewesen; b) Dr. Friedert Pflüger habe mit Frau Sibylle Hällmayr eine sexuelle Begegnung in seinem Abgeordnetenbüro gehabt. c) Dr. Friedbert Pflüger habe mit Frau Sibylle Hällmayr eine sexuelle Begegnung in seinem Abgeordnetenbüro gehabt, bei der man habe zusehen können. Auffällig war, dass das Magazin 'stern' vertreten war von Anwalt Dr. Schertz. In allen anderen mir bekannten Fällen war 'stern'-Vertreter Anwalt Helmuth Jipp. Anwalt Dr. Schertz wurde unterstützt von der Stern-Justiziarin Frau Dr. Hendricks, welche in den anderen 'stern'-Verfahren Anwalt Helmuth Jipop unterstützte. Ob das Team Schertz-Hendricks nun mehr Chancen hat als das Duo Jipp-Hendricks ich wünsche es mir, denn 'stern' soll obsiegen und mit dem Magazin die Meinungs- und die Pressefreiheit. Es ging um Sex. Theoretisch hat Schertz in seinem ersten 'stern'-Verfahren es leichter als Jipp. Wir haben beobachtet, dass die Pressekammer den Sex-Vertretern mehr Chancen einräumt. Es ging um angeblich öffentlichen Sex des Abgeordneten Dr.Pflüger, den ganz Berlin durch das unverdeckte Bürofenster beobachten konnte. Der Vorsitzende gleich zu Beginn: ... . Das ist alles sehr wundervoll, was der Antragsgegner vorträgt. Aber nach der Vorberatung neigen wir dazu, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. ... Scheitern der Ehe ... , Berlin wusste Bescheid, weil ganz Berlin dem Ehebruch zuschauen konnte. 'stern'-Anwalt Schertz: Habe den Artikel seinerzeit gelesen. 'stern' war damals nicht mein Mandant. Habe den Artikel so verstanden, dass M. verlassen wurde. Im Büro wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, wie man das normalerweise macht. Ich habe keinesfalls den Schluss gezogen, dass eine Nummer auf dem Tische vollzogen wurde. Das liegt doch nicht nahe. Es entspricht nicht meiner Lebenserfahrung, dass man solche Dinge im Büro verrichtet. Vermute, dass Pflüger das so gesehen hat, weil es Gerüchte gab [aber nicht wegen des Artikels]. Ich habe nicht den Artikel so verstanden, dass diese miteinander Sex hatten. Die Gardine lag so, dass gesehen werden konnte. Der Vorsitzende: Kann doch froh sein, dass im 'stern' das so kurz gefasst sei. Kein Sex im Büro. Unstreitig, dass es anders ist. 'stern'-Anwalt Schertz: Die Leute, die es gelesen haben, hätten vielleicht gedacht, er habe sie geküsst. Dann erklärt er [Pflüpger] der ganzen Welt, dass er keinen Sex im Büro hatte. 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Drängt sich doch auf, dass kein Sex im Büro ... . Ein normaler Leser kommt nicht auf diese Idee. Der Vorsitzende: Sind wir uns einig. 'stern'-Anwalt Schertz: Ich finde es absurd: Man konnte ins Büro reinschauen. Ganz Berlin wusste es. Alle Abgeordneten haben im Büro Sex. Der Vorsitzende: Wollen wir nicht ersetzen durch "Zärtlichkeiten"? 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Würde gestanden haben "spanische Treppe" [anstelle Büro], würden dann alle denken, er hatte auf der spanischen Treppe Sex? Klägeranwalt: Ist ein Unterschied. 'stern'-Anwalt Schertz: Ganz Berlin wusste, weil ins Fenster geschaut wurde. Nichts von Sex. Der Vorsitzende: Ist irreführend ... . Haare ... . 'stern'-Anwalt Schertz: Erspare mir die weiteren Möglichkeiten. Finde es fern liegend. Kläger-Anwalt: Sie haben doch berichtet. Spiele den Ball zurück. 'stern'-Anwalt Schertz: Der Einzige, der dazu beigetragen hat zu diesem Gerücht, war Herr Pflüger selbst. Vorher und nachher habe ich in der öffentlichen Meinung nichts gelesen. Sexuelle Begegnungen heißt doch, irgend welche .... . Es muss etwas geschlechtliches sein. Richter Dr. Weyhe lachend: Strafgesetzliches. 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Haare streicheln reicht nicht. Bei Bill Clinton war es eindeutig. 'stern'-Anwalt Schertz: In der Tat, was er nicht sagen kann. Habe nicht die Bluse geöffnet. Der Vorsitzende: Schwieriges Gebiet. 'stern'-Anwalt Schertz: Es gibt das Stolpe-Urteil. Die Leute sollen sich klar ausdrücken. Richter Dr. Korte schaut vergnügt, Der Vorsitzende lächelt. Richter Dr. Weyhe schaut die Beklagten neugierig an. Strafgesetzliches. 'stern'-Anwalt Schertz wendet sich an Buske: Denken Sie darüber nach. Der Vorsitzende: Selbstverständlich. 'stern'-Anwalt Schertz: War als Bitte gemeint. Was halten Sie von meinen anderen strahlenden Argumenten? Es geht um die Einverständniserklärung. Einverstanden mit der Gegendarstellung. Wir haben Kraft staatlicher Anordnung das veröffentlicht. Es gibt die Einstweilige Verfügung. Herr Pflüger hat es uns verboten. Diese Frau hat es uns verboten. Es ist Kraft staatlicher Anordnung verboten, und mit Ordnungsgeld wird gedroht. Gruner + Jahr hält sich an die Anordnungen. 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Er will ja auch noch Schmerzensgeld haben. Die Kammer soll noch einmal nachdenken. In der Einstweiligen Verfügung steht, wir sollen es nicht nochmals bringen. Und jetzt sollen wir es doch bringen? Es gilt aber das gerichtliche staatliche Verbot. Das werden wir einhalten. 'stern'-Anwalt Schertz: Gegendarstellung? Gerade in Hamburg. Wenn man da das selbe sagt: Der Mandant begehrt zu sagen, dass er im Büro keinen Sex hatte. Der Vorsitzende: Ja, ja. Pflüger... . Hellmeyer... . 'stern'-Anwalt Schertz: Frau Hellmeyer kann versuchen, bezüglich der Einstweiligen Verfügung, [es zu erlauben]. Der Vorsitzende unter dem Gelächter aller: Tolle Idee. 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Bezüglich eines Leserbriefes sind wir [entgegenkommend]. Wenn Sie nicht gegen uns vorgeht, wenn wir den Text des Leserbriefs abdrucken. Dann ist das denkbar. 'stern'-Anwalt Schertz: Leserbrief ? Der Vorsitzende: Selbst wenn die Kammer bestätigen würde ... .. stern'-Anwalt Schertz: Hallo, habe keinen Sex im Büro gehabt. 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Pflüger hat gesagt, wäre ja lustig, wenn das so gewesen wäre. stern'-Anwalt Schertz: Ihr Mandant soll sich überlegen, ob er das ... . Bin ja oft auf Ihrer Seite [als Abmahner]. Es macht keinen Sinn. Gruner + Jahr verpflichtet sich, diesen Eindruck nicht zu erwecken, den es gar nicht erweckt hat. Sie entscheiden dies. Der Vorsitzende: Müssen wir ja nicht. Nicht, dass der Eine einen Leserbrief schreibt, der Andere eine Unterlassungserklärung. 'stern'-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks: Wir streben eine Gesamtlösung an. Wir haben ja einige Sachen zu laufen. Der Vorsitzende: Muss ja nicht jetzt gleich sein. Teilen Sie uns bis Mittwoch mit, ob Sie einen Weg gefunden haben, den Rechtsstreit nichtstreitig zu erledigen. .... Die Verkündung der Entscheidung erfolgt am 22.09.06 in diesem Gerichtsaal um 9:55. Ob der Sex wieder obsiegt zu Gunsten von 'stern'? 22.09.06: Bis Mittwoch, denn 20.09.06 habenr es die Parteien offensichtlich nicht geschafft, sich unstreitig zu einigen. Immerhin, es ging um Sex, und wer möchte da nachgeben. Die Urte8ils-Verkündung wurde auf den 29.09ö06 aufgeschoben 29.09.06: Der Rechtsstreit wurde nichtstreitig erledigt, denn eine Urteilsverkündung gab es an diesem Tag nicht. Es hieß, die Sache habe sich erledigt. Wir können nur hoffen, der Sex hat obsiegt, und alle Berliner wissen nun, dass Dr. Pflüger seine Nummern nicht so einfach auf dem Bürotisch vollzieht. Immerhin.
Punktsieg für Grässlin vs. Schrempp - Ist das wahr? ▲ Die folgende Pressemeldung zu der Sache 324 O 283/06 DaimlerChrysler AG; Jürgen E. Schrempp vs. Jürgen Grässlin hat uns erreicht: PUNKTSIEG FÜR GRÄSSLIN VOR LANDGERICHT HAMBURG / GRAUMAKRTGESCHÄFTE UND SEC-ERMITTLUNGEN ENDLICH GEGENSTAND DES RECHTSSTREITS Hamburg, den 15. September 2006 Am heutigen Tag fand vor dem Landgericht Hamburg das Hauptsacheverfahren der Unterlassungsklage der DaimlerChrysler AG und des früheren Vorstandsvorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen Jürgen Grässlin statt. Der Buchautor, Sprecher der Kritischen Daimler-AktionärInnen und der DFG-VK war am 28. Juli 2005 in einem Fernsehinterview in der „Landesschau“ des Südwestrundfunks (SWR) zu den möglichen Rücktrittsgründen Schrempps befragt worden. Da der Aufsichtsrat am gleichen Morgen in einer Ad-hoc-Meldung ohne jegliches Dankeswort und ohne Hinweis auf eine Abfindung die vorzeitige Vertragsauflösung des Daimler-Chefs verkündet hatte, äußerte sich Grässlin bei seinem TV-Auftritt kritisch über mögliche Hintergründe. Ausdrücklich verwies der Aktionärssprecher auf seine subjektive Wahrnehmung: „Jetzt muss ich mutmaßen...“ und „Ich glaube, dass...“ Vor Gericht erklärte Grässlin, dass Schrempps Rücktritt „von dramatischen Umständen begleitet wurde“. Er verwies unter anderem auf die seit dem Jahr 2004 laufenden Ermittlungen der US-Börsenaufsicht SEC, die für die Schrempp-Ära Schmiergeldzahlungen, Schwarze Kassen und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufdeckte. Zudem, so Grässlin, sei „Schrempp über Graumarktgeschäfte größeren Ausmaßes informiert gewesen“, die dennoch nicht gänzlich unterbunden worden seien. Laut einer notariell beglaubigten Eidesstattlichen Versicherung des Industriekaufmanns Siegfried Finkenrath, die dem Hamburger Landgericht vorliegt, sollen drei Vorstände – darunter auch Schrempp – sogar in Graumarktgeschäfte involviert gewesen sein. „Dass Herr Schrempp von alledem nicht gewusst hat, gleicht meiner Meinung nach einer Erzählung aus Grimms Märchenstunde“, so KADC-Sprecher Grässlin in der Verhandlung. „Mein Mandant hat aufgezeigt, dass es sich in seinem SWR-Interview rechtlich eindeutig um gerechtfertigte Meinungsäußerungen und nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik gehandelt hat“, erklärte Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer. „Jetzt müssen DaimlerChrysler und Herr Schrempp zu den vorliegenden Beweismitteln bezüglich der Graumarktgeschäfte, der durch die SEC aufgedeckten Schwarzen Kassen, Schmiergeldzahlungen und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und vielem anderen mehr Farbe bekennen“, sagte der Tübinger Rechtsanwalt. Damit sei das Gericht „nicht der rechtlichen Linie von DaimlerChrysler und Herrn Schrempp gefolgt. Das ist eindeutig ein Punktssieg für Grässlin!“
Kontakt: War das wirklich eine Punktsieg? Das werden wir erfahren am 10.11.2006, im Gerichtssaal 335, 9:55. Mich interessiert nicht der Punktsieg der Kleinaktionäre über DaimlerChrysler und Herrn Schrempp, nicht der Sieg einer anderen Vorstellung über die Organisation der deutschen Wirtschaft, als diese Herr Schrempp vertritt. Einen Punktsieg wünsche ich der Meinungsfreiheit über die Urteile der Pressekammer Hamburg. Einen Punktsieg wünsche über den unendlich großen und damit willkürlichen "Wert" von Eidesstattlichen Erklärungen bezüglich eigener inneren Tatsachen über Meinungsäußerungen, Vermutungen, Bewertungen und Indizien. Einen Punktsieg wünsche ich mir über die Methode solcher Juristen wie Anwalt Schertz, welcher die DaimlerChrysler AG und Jürgen E. Schrempp vertrat, und in den Auseinandersetzungen mit Herrn Jürgen Grässlin auf juristische Spitzfindigkeiten des Persönlichkeitsrechts sowie die Pressekammer Hamburg zurückgriff. Einen Punktsieg wünsche ich mir für Anwalt Holger Rothbauer, welcher - zumindest meinem Eindruck nach - das Honorar lediglich zum Nebenaspekt seiner anwaltlichen Tätigkeit macht. Anwalt Holger Rothbauer reduziert das Anliegen seines Mandaten nicht auf eine abstrakte juristische Sprache und Denkweise, wie ich das bei den meisten Anwälten während der Verhandlungen vor der Pressekammer Hamburg erlebe. Gegenstand der Verhandlung - DaimlerChrysler AG; Jürgen E. Schrempp vs. Jürgen Grässlin ▲ Ehe ich meine Verhandlungsnotizen zu 324 O 283/06 wiedergebe, zur Erinnerung, was Herrn Jürgen Grässlin durch die Einstweilige Verfügung 324 O 715/05 v. 25.10.2005, welche an diesem Freitag Gegenstand der Hauptverhandlung war, verboten wurde: In Bezug auf den Antragsteller Herrn Jürgen E. Schrempp zu verbreiten und/oder zu behaupten und/oder behaupten und/oder behaupten zu lassen:
a)
b) Grundlage für dieses Verbot war das folgende Interview: ▲
TV-Live-Interview mit Jürgen Grässlin Jürgen E. Schrempp bestreitet diese Darstellung und Begründung für seinen Rücktritt und hat Herrn Grässlin diese Äußerungen verboten. Meine Notizen von dieser Gerichtsverhandlung - DaimlerChrysler AG; Jürgen E. Schrempp vs. Jürgen Grässlin ▲ Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Der Schriftsatz von gestern ist merkwürdig. Kam beim Senat 12 an, und dann stimmte noch ... nicht. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Wir hatten gefaxt, aber Ihr Faxgerät war nicht ... . Da haben wir telefoniert und uns ist eine andere Faxnummer genannt worden. Der Vorsitzende Richter, Herr Andreas Buske: Wir sind im Hauptsacheverfahren. Anwalt Dr. Christian Schertz nutze die erste Gelegenheit zum Angriff: Wir rügen die Verspätung und bitte um Abweisung [kein wörtliches Zitat]. Der Vorsitzende Richter, Herr Andreas Buske belehrt Anwalt Dr. Schertz: Beim ersten Termin gibt es keine Verspätung. In der Sache möchte ich kurz ansprechen der § 32 der ZPO.
ZPO § 32 Meine damit Hamburg, auch wenn der Schwerpunkt woanders liegt. Anwalt Herr Holger Rothbauer: Artikel 103 des Grundgesetzes sehen wir anders. Artikel 103 [Grundrechte vor Gericht]
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf
rechtliches Gehör. Ihrer Argumentation nach kann ein Strafverfahren in Florida stattfinden. Anwalt Dr. Christian Schertz: Das Presserecht sieht München, Köln, Berlin und Hamburg vor. Das Verfassungsgericht sieht das ebenfalls so. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Frau Dr. Raben, Vorsitzende Richterin des Hanseatischen Oberlandesgerichts, kennt keine Entscheidung des Verfassungsgerichtes dazu. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske geht über auf den Streitgegenstand: Es handelt sich hier um eine innere Tatsache auf Grund äußerer Umstände. Solche Äußerungen darf man nicht hinter Meinungsäußerungen in Anführungsstrichen verstecken. Betreffe "nicht freiwillig" und "in .... Geschäfte verwickelt" Anwalt Herr Holger Rothbauer beruft sich an andere Urteile Der Vorsitzende Richter, Herr Andreas Buske geht über auf den Streitgegenstand: Diese Urteile sind nicht unstrittig. Anwalt Dr. Christian Schertz: Auch die Berliner Kammer sieht das nicht anders. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir haben keine hinreichenden Anknüpfungspunkte. Solange diese nicht genannt sind, geht das nicht [mit der Äußerung]. Nach wie vor sehen wir keine konkreten Anknüpfungspunkte. Anwalt Herr Holger Rothbauer legt eine Eidesstattliche Erklärung vor: In dieser heißt es, dass in Gr. .. , insolviert ... Börsenaufsicht der USA. Frage an den Klägeranwalt: Darf Schrempp in die USA reisen oder nicht? Anwalt, Dr. Christian Schertz: Er darf. Herr Jürgen Grässlin: Dann wird er sofort vernommen. Anwalt, Dr. Christian Schertz: Sie sind ein notorischer Gegner ... [und beleidigt öffentlich Herrn Grässlin weiter]. Herr Jürgen Grässlin: Wenn Sie [Herr Schertz] ein bisschen von der Materie Ahnung hätten. Anwalt Dr. Schertz unterbricht ständig. Herr Jürgen Grässlin: Ich bin der Biograf von Schrempp. Habe diese Aussage im Fernsehen gemacht. Ich musste mutmaßen. Es gab viele Anknüpfungspunkte. 2004 gab es eine Vertragsverlängerung ... . Graumarktgeschäfte ... . Graue Kassen ... . Steuerhinterziehung in zwölf Ländern. Der Aufsichtsrat bedankt sich nicht bei Herrn Schrempp nach der Entlassung. Der Nigeria-Vertreter bringt sich um. Mehr Anknüpfungspunkte gibt es nicht. Sie [Herr Buske] mögen entscheiden, wie Sie wollen. Sie haben Anlässe hier und ... . Es gibt den Gerichtsegotop Hamburg. Ich habe gesagt, dass ich mutmaße. Anwalt, Dr. Christian Schertz: .... . Herr Jürgen Grässlin: Es ist keine Schmähkritik. Wir leben in einem rechtsfreien Land. Berlin und Hamburg haben es verboten. Köln und München haben anders entscheiden. Anwalt, Dr. Christian Schertz: Habe noch nie in München Anträge gestellt. Sie [Herr Grässlin] halten hier polemische Reden. Sie legen eine Eidesstattliche Versicherung vor. das ist kein Beweismittel im Hauptverfahren. Es fehlt der substanzielle Vortrag. Es ist eine Tatsachenbehauptung. Herr Jürgen Grässlin: Wenn er illegal gehandelt hätte, hätte ich illegal gesagt. Graumarkt stimmt aber. Daimler zahlt 600 Millionen in den ZUSA an SII. Verlangt werden 1,2 Milliarden. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Sie [Herr Schertz] beschimpfen Herr Grässlin, er wäre manisch krank, und diffamieren ihn. Schrempp-Anwalt, Dr. Christian Schertz: Ich darf sagen, was ich will. Als Anwalt bin ich privilegiert. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Als Biograf ist Herr Grässlin ebenfalls privilegiert. Wen Schrempp als Biograf aussucht, ist seine Sache. Sie [Herr Schertz] können nicht willkürlich gegen Einzelne vorgehen. Das ist obskur. Anwalt, Dr. Christian Schertz: Ihr Mandant hat sich zu inneren Befindlichkeit geäußert. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Das sind dem Beweis nicht zugänglichen Dinge. Anwalt, Dr. Christian Schertz: Es waren eigene Entschlüsse von Herrn Schrempp. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Was darf man dann überhaupt noch sagen? Können Sie sagen, was in den Sendungen von Christiansen gesagt werden darf? Anwalt, Dr. Christian Schertz: Kann ich sagen. Betreue rechtlich die Sendung. Sie verhalten sich rechtswidrig. Kassieren Ordnungsgelder. Herr Jürgen Grässlin: Es gibt bei Daimler Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe wegen Schwarzkassen. .... .... Bin Aktionärssprecher . Darf in der Hauptversammlung Meinungen äußern. Geben Sie [Herr Buske] dem Kläger Recht, haben wir eine andere Republik. Dann dürfen wir nicht mehr ... . Auf Bundesebene werde Sie sich nicht durchsetzen. Anwalt, Herr Holger Rothbauer: Was würden Sie [Herr Buske] erwarten an Anhaltspunkten? Der Vorsitzende, Andreas Buske: Wir sind nahe dran, dass es eine Meinungsäußerung war. Solch ein Brett an Vortrag [haben wir erhalten], war nicht einmal an uns gerichtet. Wenn Sie uns dort die Anknüpfungstatsachen mitteilen, kann ich in der Kürze der Zeit nicht urteilen. Der Begriff Graumarkt hilft nicht; ist nur in anderer Formulierung. Und Sie, Herr Schertz, sind ohnehin den ganzen Tag hier. Herr Jürgen Grässlin erläuert ausführlich, was unter Graumarkt zu verstehen sei: .... . Der Vorsitzende, Andreas Buske: Der Klägervertreter beantragt aus der Klage v. 10.904.2006, Blatt 2 der Akte, der Klage stattzugeben. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen. Ein Feststellungsantrag wäre sinnlos. Frist zur Beantwortung des Schriftsatzes des Beklagten vom 14.09.06 bis zum 13.10.06.
Beschlossen: Die Verkündung erfolgt am
10.11.06, in diesem Gerichtssaal um Die Verkündung fand nach einige Verschiebungen am 19.01.07 statt: Tenor des Urteils 1.) DaimlerChrysler AG, 2.) Jürgen E. Schrempp ./. Jürgen grässlin (RAe Dr. Schertz pp, Berlin - RAe Bausch pp.Tübingen) I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen: In Bezug auf den Kläger zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen: a) "Ich glaube nicht, dass der Rücktritt [des Klägers zu 2.) - Jürgen T. Schrempp] asl Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1.) [DaimlerChrysler AG] freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde." b) "... und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr Schrempp geregelt hat." II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich des Anspruchs zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 60.000,00, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Beschluss: Der Streitwert wird festgesetzt auf € 60.000,00. Danach verliest der Vorsitzende eine Presseerklärung, welche bei der Pressestelle zur Einsicht vorliegt: Landgericht Hamburg 324 O 283/06 Verkündet am 19. Januar 2007
1.) DaimlerChryslerAG I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre}, zu unterlassen, in Bezug auf die Kläger zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen: a) „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt [des Klägers zu 2.) als Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1.)] freiwillig war, Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde." b) „...und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr Schrempp geregelt hat." II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. III. ... Zusammenfassung der Gründe Die Kläger begehren von dem Beklagten, es zu unterlassen, die aus dem Tenor ersichtlichen Äußerungen erneut zu verbreiten. Die Kammer hat die zulässige Klage als begründet angesehen, weil die Verbreitung der angegriffenen Äußerungen den Kläger zu 2.) in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und die Klägerin zu 1.) in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt. Der Beklagte geht zwar zu Recht davon aus, dass es sich bei den angegriffenen Äußerungen um Meinungsäußerungen handelt, die im Grundsatz dem Schutz der in Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit unterfallen. Dieser Schutz ist aber nicht schrankenlos. Er findet seine Grenze in dem ebenfalls durch das Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht der von der Äußerung betroffenen Personen. Unzulässig ist danach die Verbreitung von Meinungsäußerungen, die an das Vorliegen von Tatsachen anknüpfen, wenn diese in Bezug genommenen Tatsachen in Wirklichkeit nicht gegeben sind. Dass Anknüpfungstatsachen für die angegriffenen Äußerungen vorliegen, hat in Fällen der vorliegenden Art nach dem Gesetz der Verbreiter der Äußerung darzulegen und zu beweisen. Der Beklagte hat indessen nicht hinreichend dargelegt, dass solche Anknüpfungstatsachen vorlägen. Sein Prozessvortrag enthält keine konkret benannten Umstände, die die angegriffenen Äußerungen inhaltlich stützen könnten, Der Beklagte kann sich zur Rechtfertigung der Verbreitung der angegriffenen Äußerungen auch nicht darauf berufen, dass er nur Spekulationen wiedergegeben habe und mangels eigener Kenntnisse auch nur solche habe wiedergeben können. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wird dadurch, dass die Tatsachen, auf die Bezug genommen wird, in die Form eines Gerüchtes gekleidet werden, kaum geringer beeinträchtigt, als dadurch, dass sie als fest gegeben hingestellt werden. Der Beklagte hat die angegriffenen Äußerungen auch nicht als unbeteiligter Dritter getätigt, sondern in einem Interview, das er in seiner Eigenschaft als vertrauter Kenner der Materie gegeben hat. Gegen diese Verfügung wurde Berufung beim HansOLG eingereicht. Die Verhandlung fand am 20.11.2007 statt. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Wir berichteten. 22.09.09: Die
Revisionsnichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH angenommen Es bleibt noch das Verfassungsgericht. In der Sache 324 O 448/06 Sill gegen die Morgenpost sah Anwalt Fricke nicht gut aus. Lag nicht an ihm, es waren die Journalisten. Hooligans erkennt man an der Kleidung. Dass St. Pauli keine Hooligans hat, braucht man als Journalist nicht zu wissen. Es reicht aus, die Polizei verhaftet einen, welcher so aussieht, und man hat ein Bild von ihm. Rein in die Presse und behaupten, es seien Hooligans. Das Outfit verrät einen Hooligan ebenfalls, obwohl unter den Fußballfans gerade das Outfit das der nicht gewaltbereiten St.Pauli-Fans ist. Eine ganze Wissenschaft für sich. Warum Anwalt Fricke die Springerpresse vertrat, wo er sonst tapfer den NDR and andere Anstalten des öffentlichen Rechts tapfer über die Klippen der Pressekammer zu führen versucht, ist ein Rätsel für den einfältigen Schädel eines Rolf Schälike. Der Vorsitzende an den Kläger: Sind Sie ein St.Pauli-Fan? Der Kläger: Ja. Der Vorsitzende: Da gibt es keine Hooligans. Springer-Anwalt Fricke: Wie haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Vorsitzende: Wenn er ein Hooligan ist, dann ... Wenn er keiner ist, dann ... .. Springer-Anwalt Fricke: Wenn ich ihn so sehe, dann ist er keiner. Der Vorsitzende: Sind erkannt worden. Zweiundzwanzig SMS. Die waren nicht vom Vater. Springer-Anwalt Fricke: Möchten wir bestreiten, das gibt es immer. Die gesamte Erkennungsproblematik. Dann soll es gleich Geldentschädigung geben. Richter Dr. Weyhe sprach als Fachmann: St. Pauli-Fan? Sieht man sich das Foto an, dann ist er das wirklich. Springer-Anwalt Fricke: Möchten wir bestreiten, das gibt es immer. Danach wird das Ereignis diskutiert. Der Polizeieinsatz, der Widerstand, das eingestellte Ermittlungsverfahren. Springer-Anwalt Fricke: Habe keine Ahnung, aber der Durchschnittsleser weiß eben, so sehen Hooligans aus. Richter Dr. Weyhe: Es fehlt die richtige Recherche. Springer-Anwalt Fricke: Muss ich Sie [Herr Dr. Weyhe] befragen, ob Sie Richter sind?. Nach dieser juristisch anspruchsvollen Diskussion begann das Feilschen um die Höhe der Geldentschädigung. Der Vorsitzende: Wolle Sie noch etwas zahlen? Springer-Anwalt Fricke hielt dagegen: Das entwickelt sich. Der Vorsitzende: 2.500,00 habe ich gedacht. Springer-Anwalt Fricke hielt dagegen: 1.000,00 kostenfrei. Weiß schon jetzt , wie schwer es sein wird, dass [in der Redaktion] durchzusetzen. Der Vorsitzende: Rufen Sie an und fragen Sie. Springer-Anwalt Fricke hielt dagegen: Die Rechtsabteilung ist jetzt nicht besetzt. Der Vorsitzende: Was machen die? Eine Bootstour. Springer-Anwalt Fricke hielt dagegen: Bei 1000,00 muss ich rücksprechen. Ist schwer genug Klägeranwalt: 1.500,00 und kostenfrei. Springer-Anwalt Fricke hielt dagegen: Würde ich mitnehmen und versuchen auf dieser Basis das o.k. zu bekommen Der Vorsitzende: Also mit Widerspruch? Danach wurde der von der Kammer unterbreitete Vergleich diktiert. Der Streitwert wurde auf 5.250,15 festgelegt.
Presserisiko bei Falschmeldungen ▲ 324 O 445/06 Sogar ich kann mich erinnern, dass gemeldet wurde, Agostino und Schweinsteiger von TSV 1860 seien in Wettskandale verwickelt. Stimmte alles nicht, Wurde auch sofort richtig gestellt, man entschuldigte sich und, und, und ... . Schweinsteiger erhielt sogar 100.000,00 EUR Entschädigung. Sollte das aber niemandem erzählen. Nun klagte Agostino. Was hat die Münchener Boulevard-Zeitung "tz" falsch gemacht? Muss jede Falschmeldung zu Strafzahlungen führen? Anwalt Schertz wollte 250.000,00 EUR haben. Der Vorsitzende schlug 15.000,00 EUR vor. Die Diskussion und die Argumente waren eines Berichts wert und zum Lachen. Möchte diese jemand haben, mailt mir, ich gebe meine lustigen Notizen wieder. Die Entscheidung wird verkündet am 17.11.2006 in diesem Gerichtssaal um 9;55.
Giftspinne im Äther - Stasi und NDR ▲ NDR stellt Studie über Stasis Einfluss auf den Sender vor Eine systematische Bearbeitung oder gar Beeinflussung des NDR und seiner Sendungen durch die Stasi hat es nicht gegeben, wohl aber punktuelle Erfolge des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Dies ist eine zentrale Erkenntnis einer Studie zur Aufarbeitung der gegen den NDR gerichteten geheimdienstlichen Tätigkeit der Stasi in den Jahren 1950 bis 1989. In Auftrag gegeben hat die Studie NDR Intendant Prof. Jobst Plog. Realisiert wurde das Projekt in Zusammenarbeit mit der "Birthler-Behörde" von den beiden Forscherinnen Rahel Frank und Sandra Pingel-Schliemann. Der Titel ihrer 492-seitigen Arbeit lautet "Giftspinne im Äther"; er geht zurück auf einen am 28. Dezember 1961 ausgestrahlten Kommentar von Günter Herlt, ehemals Leiter des Senders Schwerin. In diesem Kommentar bezeichnete er den NDR als "Giftspinne im Äther". Analoger Fall 324 O 175/06 war der von Gerd von Paczensky vs. NDR - Bericht Warum klagen Gerd von Paczensky und Lutz Lehmann bei der Pressekammer? Als erfahrene Journalisten müssen sie wissen, dass nur nach juristischer Wahrheit, welche weit von der materiellen Wahrheit entfernt sein kann, entschieden wird. Es kam zu einem Vergleich. Der Text wird an die Journalisten, welche die Studie "Giftspinne im Äther" seinerzeit erhalten haben, versendet. Der fast achtzigjährige Kläger erhält 3.620,36 EUR. Genugtuung erhielt niemand. Weder die Kläger noch der NDR noch die Autoren der Studie. Verloren hat durch die Einmischung des Gerichts die Aufarbeitung der deutschen Geschichte.
Die Stolpe-Entscheidung spielte heute wieder eine Rolle. Anwalt Schertz definierte deren Leitsatz: Die Leute sollen sich klar ausdrücken.
An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze ▲ Außer dem Redakteur ist auch das Gericht berechtigt, Gegendarstellungen zu berichtigen. Im 1. Termin gibt es keine Verspätung. Bei einem Widerruf befindet man sich in einem stolpefreien Raum. Es ist eine Meinungsäußerung, welche Tatsachenhintergründe hat.
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲ "Zweiundzwanzig SMS. Die waren nicht vom Vater." "Wie machen wir das jetzt?" "Kann doch froh sein, dass 'stern' das so kurz gefasst hat. "Selbstverständlich." "Ja, ja." "Tolle Idee." "Es sind schon einige Punkte drin, die nicht so wahnsinnig sind." "Er hat auf Paderborn gesetzt, dass sie HSV wegfegen." "Die sind durch ein Tal gegangen. Das hilft aber nicht bei dem Gang durch das Tal." "Aber das rechnen wir jetzt nicht durch. Das machen wir dann."
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