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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 19. Mai 2006 (Terminrolle)

Rolf Schälike - 28.05.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Öffentlichkeit                           

Der Saal war nicht leer. Sogar zur Verkündung war ein Journalist anwesend von der dpa.

Im Netz finden wir prompt folgende Meldung:

Schröder gegen "Mail on Sunday" - Gericht verneint Zuständigkeit

Im Rechtsstreit zwischen Altbundeskanzler Gerhard Schröder und dem britischen Boulevard-Blatt "Mail on Sunday" hat sich das Hamburger Landgericht für nicht zuständig erklärt. Die "Mail on Sunday" hatte 2003 während Schröders Amtszeit als Kanzler über eine angebliche Affäre berichtet. Schröder hatte der Zeitung bereits per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, derlei Behauptungen zu verbreiten, und wollte diese Verfügung nun durch das Gericht bestätigen lassen. Die Hamburger Richter halten sich jedoch für nicht zuständig, weil die einschlägige Ausgabe der "Mail on Sunday" nicht am Sitz des Gerichts verbreitet worden sei. dpa

"... weil die einschlägige Ausgabe der "Mail on Sunday" nicht am Sitz des Gerichts verbreitet worden sei" ist eine Information der dpa, deren Ursprung mir unbekannt.

Hamburger Abendblatt:
Schröder hatte am 26. Oktober 2004 Klage gegen die Zeitung eingereicht, die am 5. Januar 2003 über Gerüchte in Deutschland geschrieben hatte, daß der Kanzler eine Affäre mit einer TV-Moderatorin gehabt hätte. Damit das Landgericht zuständig für den Fall ist, der unter dem Aktenzeichen 324 O 702/04 verhandelt wird, muß Schröder-Anwalt Michael Nesselhauf nachweisen, daß der Verleger eine Verbreitung des Artikels in Deutschland gewollt habe. Genau diesen Sachverhalt bestreitet dessen Anwalt Gerald Neben. Herr Nesselhauf kann bis zum 9. September neue Beweise vorbringen.
vlwoh; erschienen am 27. August 2005

Ob es stimmt, dass  "Schröder-Anwalt Michael Nesselhauf nachweisen [müsse], daß der Verleger eine Verbreitung des Artikels in Deutschland gewollt habe." ist eine Information des Hamburger Abendblattes, deren Richtigkeit mir unbekannt ist.

Während der Verkündung zur Sache Schröder gegen "Mail on Sunday" 324 O 702/04 wurde kurz und bündig verlesen:

Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten trägt der Antragssteller.
Vollstreckung kann  abgewendet werden bei Einzahlung einer Sicherheitsleistung von 110 %.
Der Streitwert beträgt 121.768,50 EUR.

Schwer vorzustellen, dass Anwalt Michael Nesselhauf kein Exemplar der "Mail of Sunday" des fraglichen Tages in Hamburg hat auftreiben können. Den Nachweis, dass es der Verleger die Verbreitung des Artikels in Deutschland gewollt hatte, wird Anwalt Herr Nesselhauf kaum erbracht haben.

Als Beobachter der Hamburger Urteile weiß ich jedoch, dass die "Mail of Sunday" nicht unbedingt in Hamburg hätte aufgetrieben werden müssen.

Bei der Österreichischen "WOMAN" hatten vier Exemplare genügt für eine Klage vor der Pressekammer Hamburg.
Nicht vernehmen konnte ich seinerzeit, ob die vier Exemplare eigentlich in Hamburg entdeckt worden sind.
Siehe hierzu den Sitzungsbericht vom 05.05.06 im Erotik-Prozess gegen die WOMAN (Az.: 324 O 671/05).

Die Verkündung Schröder gegen "Mail on Sunday" wurde vom 21.04.06  verschoben auf den 12.05.06, dann endgültig auf den 19.05.06.

Spricht dies für das Vorliegen anderer Gründe dieses ungewöhnlichen Urteils? Oder wurden keine Exemplare der "Mail on Sunday" in der Umgebung Hamburgs gefunden und konnte der Anwalt Herr Nesselhauf den gewünschten Nachweis nicht erbringen?

Meine Verschwörungstheorie: Der Anschluss von Österreich an die Rechtssprechung der Pressekammer Hamburg klappt, der von England noch nicht. Der Versuch war nach fast zwei Jahren gescheitert.

Siehe ebenfalls den Sitzungsbericht vom 10.03.06.

Verkündungen - siehe Terminrolle                           

Weniger sensationell waren die anderen Verkündungen. Dass Almsick-Freund Harder obsiegt, war vorauszusehen bei der Strenge, mit der auf den Schutz der Privatsphäre geachtet wird, unabhängig von sonstigen Geschäftsinteressen und -gebaren des Klägers, welcher bei diesen Gelegenheiten seine Privatsphäre offenbart.

 

Hagen Boßdorf vs. Historiker und Stasi-Forscher Hubertus Knabe                   

In Sachen 324 O 978/05 Hagen Boßdorf bemerkte der Vorsitzende Richter an diesem Freitag: Rentner haben Angst, ihre Privatpost .... Selbst eingefleischte IM´s hätten davor zurückgeschreckt, er nicht, sei eine Tatsachenbehauptung. Das zentrale Argument sei, dass Boßdorf mit der Stasi zusammen gearbeitet habe. Beweispflichtig sei dafür der Antragsgegner [Hubertus Knabe]. Am 24.11.1988 habe der Antragsteller [Boßdorf] eine Klausur geschrieben. Es sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass der Brief der Stasi vom Antragsteller vorgelegt wurde. Der Brief könnte auf anderem Wege zur Stasi gelangt sein.
Die eidesstattliche Versicherung des Herrn Benndorf könnte Aufschluss geben über den wirklichen Ursprung des Briefes.

Darauf der Antragsteller-Anwalt, Dr. Krüger: Können wir ihn ja nicht zwingen.

Der Vorsitzende Herr Richter folgerte logisch: Auf dieser Grundlage wollen wir die Einstweilige Verfügung bestätigen.

Das war´s.

Jede weitere Diskussion des engagierten Beklagtenvertreters, Prof. Dr. Jan Hegemann mit dem PDS-Anwalt Dr. Krüger war sinnlos.

Anwalt Dr. Krüger konnte getrost erwidern: Er [Prof. Dr. Jan Hegemann] war Meister, so dass auch ich mich einen Augenblick hatte verwirren lassen.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske lachte.

Anwalt Dr. Krüger weiter: Die Stolpe-Entscheidung genügt. Dies war bewusst eine einseitige Auslegung dessen, was Knabe in den Stasi-Akten liest. In einem anderen Verfahren wird uns vorgeworfen, wir hätten die eidesstattliche Versicherung in die Finger diktiert. Erfahrungsgemäß wird die Pressekammer Hamburg weder beeindruckt von klaren Indizien noch von logischen Widersprüchen. Dr. Krüger wird obsiegen. Mir bleibt nichts übrig, als Informationen aus dem Internet an dieser Stelle wiederzugeben und mich dabei ein wenig zu wundern, dass in einer anderen Sache (Az.: 324 O 979/05) mit dem gleichem Antragsteller sowie Antragsgegner die Pressekammer dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung einmal NICHT stattgegeben hatte.

Der Sportjournalist Hagen Boßdorf hat im juristischen Streit um seine Stasi-Verstrickung eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Landgericht lehnte es in einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung ab, gegen den Gedenkstättenleiter im ehemaligen zentralen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, eine einstweilige Anordnung zu erlassen.

Knabes Äußerung, dass sich aus den Akten der Stasi der dringende Verdacht ergebe, dass Boßdorf eng mit der Stasi zusammengearbeitet habe, finde in den von Knabe vorgelegten Auszügen aus der Akte eine hinreichende Grundlage, heißt es in dem Beschluss der 24. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts (Az.: 324 O 979/05). Boßdorf hat Kontakte zur DDR-Staatssicherheit immer eingeräumt, jedoch eine IM-Mitarbeit stets bestritten.

Quelle: Netzeitung vom 31.1.2006

Auch die parallel laufende Strafanzeige wird erfahrungsgemäß im Sande verlaufen.

Hubertus Knabe stellt Strafanzeige gegen Hagen Boßdorf

Berlin - Der Historiker und Stasi-Forscher Hubertus Knabe hat Strafanzeige gestellt gegen Hagen Boßdorf, ARD-Sportkoordinator, und den ehemaligen Stasi-Offizier Jürgen Benndorf. Grund für die Anzeige sind angeblich widersprüchliche eidesstattliche Aussagen der beiden zu den Kontakten zwischen Boßdorf und der Stasi. Dabei geht es um Briefe, die der Leipziger Journalistikstudent Boßdorf mit einer Studentin in Göttingen austauschte und die in die Hände der Stasi gelangten.

Wie Boßdorf vor dem Landgericht Hamburg behauptet habe, hätte er - so der Wortlaut der Strafanzeige - "bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen über diese Vorgänge im Dezember 2005 keine Kenntnis davon gehabt, daß das MfS überhaupt im Besitz derartiger Privatpost gewesen sei". Benndorf hingegen habe erklärt: "Hagen Boßdorf hat die Briefe (...) nicht an mich oder andere Mitarbeiter ausgehändigt und sich geweigert, über den Inhalt der Briefe zu sprechen. Erst nach Vorhalt der Briefe hat Hagen Boßdorf sich zu diesen zögerlich und ausweichend geäußert." Demnach habe Boßdorf doch schon früher gewußt, daß die Stasi im Besitz der Briefe gewesen sei. In jedem Fall sei eine der Aussagen falsch und damit strafbar. Hagen Boßdorf ist gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen gewesen.

Quelle: Welt Artikel erschienen am Di, 18. April 2006

Der Vorsitzende Richter sowie Richter Zink lachten oft und herzlich: War ein Satz - Lachen; War ein Halbsatz - Lachen; Feuerwerk - lustiges Lachen; Die Verdachtsberichterstattung kommt nicht in Frage, wenn es als Tatsachenbehauptung verstanden wird. ... . Alle Argumente wurden ausgetauscht. Jetzt wiederholen sich diese.

Und der Vorsitzende lacht wieder.

Die Verkündung wurde festgelegt auf Dienstag, den 23.05.06 um 12:00 in Raum 822.

23.05.06: Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

Rolf Schälikes Kommentar                                    

Bis zu fünfzig IM´s berichteten über mich von 1956 bis 1989 an die Staatssicherheit. Es kam zur Anlage dreier Operativer Vorgänge. Berufsverbot, Sippenhaft. Zehneinhalb Monate hatte ich gesessen in Dresdener Stasi-Haft.

Mir war nicht lustig zu Mute bei diesem Verfahren.

Oder deute ich das Lachen falsch?

Aus dem Internet zu Hagen Boßdorf und der Stasi

13.04.07: Presseerklärung Bürgerkomitee Leipzig e.V. - ARD muss endlich Fakten und Namen offen legen; Neuer Aktenfund im Fall Hagen Boßdorf unterstreicht die Bedeutung rückhaltsloser Aufklärung

15.04.07: www.welt.de

Boßdorf wollte Vertrag mit Stasi schließen

Seit Jahren wehrt sich Hagen Boßdorf gegen Berichte über seine Stasi-Mitarbeit. Jetzt aufgetauchte Akten belasten den früheren ARD-Mann allerdings schwer. Laut einem Protokoll aus dem Jahr 1988, das WELT ONLINE vorliegt, wollte Boßdorf seine Tätigkeit für die Stasi sogar schriftlich fixieren.

Ex-ARD-Sportchef Hagen Boßdorf wollte seine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen DDR-Geheimdienst sogar vertraglich regeln. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete er seinem späteren MfS-Führungsoffizier Jürgen Benndorf beim zweiten Kontaktgespräch am 27. Januar 1988. Doch dieser lehnte das ungewöhnliche Ansinnen ausweislich der jetzt in der Leipziger Außenstelle der Birthler-Behörde entdeckten Stasi-Akte ab.

Dazu vermerkte Stasi-Offizier Benndorf in einem am 16. Februar 1988 angelegten Treffprotokoll: „Hinsichtlich der Frage nach einem Vertrag über die Zusammenarbeit wurde zunächst einmal hervorgehoben, dass die bewusste und freiwillige Bereitschaft zur Zusammenarbeit das Fundament bilden und dass dies auch ohne Vertrag als verbindliche Zusage gewertet werden kann.“ Allerdings bot Benndorf dem damaligen Journalistik-Studenten Boßdorf an, ihn zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zu verpflichten – „wenn die Zusammenarbeit konkrete Züge angenommen hat“.

Laut dem Protokoll erklärte Boßdorf, er betrachte eine Unterstützung der Stasi nicht als Spitzeldienst. Die Konspiration sei für ihn „eine legitime Form des Klassenkampfes und der Sicherung der Macht der Arbeiterklasse“. Am 1. November 1988 wurde das SED-Mitglied dann schließlich nach Aktenlage als IM „Florian“ verpflichtet. Zu diesem Zeitpunkt hatte er für die Auslandsspionageabteilung XV der Leipziger Stasi-Bezirksverwaltung schon etliche Aufträge erledigt.

Bereits beim seinem ersten Kontakt mit der Stasi am 19. Januar 1988 wurde Boßdorf beauftragt, die Reaktionen seiner Kommilitonen auf eine verschärfte Regelung des Geldumtauschs bei Urlaubsreisen in die CSSR zu untersuchen. Später nahm IM „Florian“ unter anderem „aus abwehrmäßiger Sicht“ einen Auftrag im Zusammenhang mit der gefälschten Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 entgegen. Auch versprach er, sich um eine Tätigkeit als Betreuer für ausländische Studenten zu bemühen, um interessante operative Kontakte knüpfen zu können.

Bislang hat Boßdorf jede aktive Zusammenarbeit mit der Stasi bestritten. Weil er und sein Führungsoffizier Benndorf dem Augenschein nach falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben, kündigte der Stasi-Experte Hubertus Knabe juristische Schritte an. „Die aufgefundene IM-Akte legt den dringenden Verdacht nahe, dass Herr Boßdorf nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Gerichte belogen hat“, sagte Knabe. Ohnehin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg in dieser Angelegenheit schon seit Monaten. (Az 7101 Js.295/06).

Der neue Arbeitgeber von Boßdorf, die Rechteagentur Sportfive, will laut „Spiegel“ die Faktenlage prüfen. Auch in der ARD, die ihrem langjährigen leitenden Angestellten eine hohe Abfindung gewährt hat, dürfte man die jüngste Entwicklung im Fall Boßdorf interessiert verfolgen – womöglich kam die teure Trennungsregelung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande.

Der Süddeutschen Zeitung sagte Boßdorf am 15.04.07:

Zu den Veröffentlichungen über Aktenfunde der Leipziger Außenstelle der Birthler-Behörde in Bezug auf meine Person werde ich mich äußern, wenn ich diese Unterlagen gesehen habe. Sie liegen mir bislang nicht vor. Ich weise darauf hin, dass zumindest wesentliche Teile der daraus abgeleiteten Vorwürfe gegen mich der Öffentlichkeit seit langem bekannt sind.“

Anklage gegen Ex-ARD-Sportkoordinator Hagen Boßdorf
Die Welt, 05.05.08

Die Welt berichtet: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen ARD-Sportkoordinator Hagen Boßdorf erhoben. Nach Überzeugung der Ermittler hat der Reporter, der heute die Sportagentur Sportfive berät, eine falsche eidesstattliche Versicherung über seine Stasi-Verstrickung abgegeben. "Wir haben bereits im März Anklage erhoben", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Ehlers dieser Zeitung jetzt mit.
Im Falle einer Verurteilung droht Boßdorf, der laut Akte als Journalistikstudent an der Leipziger Karl-Marx-Uni unter dem Decknamen "Florian Werfer" für die Auslandsspionage des DDR-Geheimdienstes tätig war, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zuständig für das Verfahren (Az.: 7101 Js 295/06) ist das Amtsgericht Hamburg.
Unterdessen hat Boßdorf einen prominenten Anwalt eingeschaltet - Johann Schwenn, der auch Rechtsbeistand des früheren VW-Betriebsratschefs Klaus Volkert ist. Der Verteidiger will eine Eröffnung des Verfahrens verhindern. Begründung: "Der Vorwurf beruht ausschließlich auf Stasi-Unterlagen."
Über eine mögliche IM-Tätigkeit von Boßdorf war erstmals 2002 berichtet worden. Die Birthler-Behörde hatte Karteierfassungen mit entsprechenden Hinweisen gefunden. Damals vermutete man, dass wesentliche Dokumente im Herbst 1989 vernichtet worden waren. Boßdorf bestritt, bewusst für die Stasi gearbeitet zu haben. Auch als neue Aktenfragmente auftauchten, blieb er bei dieser Version. Um presserechtliche Ansprüche durchzusetzen, gab Boßdorf mindestens vier eidesstattliche Versicherungen ab. Die ARD-Oberen hielten eisern an Boßdorf fest. Dabei war dieser durch ein von den Intendanten in Auftrag gegebenes Gutachten des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin schwer belastet worden. Schließlich trennte man sich zum 31. März 2007 von dem umstrittenen Mitarbeiter mit "goldenem Handschlag" - einer Abfindung von rund 300 000 Euro.
Kurz darauf entdeckte die Birthler-Behörde die nahezu komplette Stasi-Akte von Boßdorf. Daraufhin warfen Medienpolitiker der ARD leichtfertigen Umgang mit Gebührengeldern vor. Fritz Raff, der Chef des Senderverbundes, redete sich damit heraus, von Boßdorf getäuscht worden zu sein: "Ich habe den Eindruck, wir sind nachhaltig belogen worden."
Der Stasi-Experte Hubertus Knabe begrüßte die Anklageerhebung. Eine Verurteilung könne Signalwirkung haben. "In Deutschland belügen viele Stasi-Verstrickte nicht nur dreist die Öffentlichkeit, sondern auch die Gerichte."

VW-Sumpf - Sigmar Gabriel                           

Anwalt Herr Nesselhauf und Minister Sigmar Gabriel klagten gegen den Springer-Verlag in gleicher Sache.

324 O 167/06 Nesselhauf vs. Axel Springer AG und 324 O 168/06 Gabriel vs. Axel Springer AG.

Herr Nesselhauf vertrat sich nicht selbst. Das hatte Niveau.

Die Anwältin aus der gleichen Kanzlei Buse, Frau Dr. Stephanie Vendt, vertrat beide Antragsteller.

Der Springer-Verlag wurde ausgezeichnet vertreten von Prof. Dr. Jan Hegemann.

Dies half nicht.

Entscheidend war die Deutsche Sprache, und der Vorsitzende Herr Richter konnte gleich zu Beginn festhalten:

Nach der Vorberatung seien wir eigentlich der Ansicht, dass ein Anspruch bestehe.

Gestritten wurde um die Nesselhauf-Antwort auf eine Anfrage der Journalistin, weshalb die Gewinnverteilung geringer ausgefallen sei als erwartet:

Er könne dazu nichts sagen, weil an der Firma noch eine Dritter beteiligt sei.

Die Springer-Journalistin wusste Bescheid über die Beteiligung an der Firma nicht nur Sigmar Gabriels, sondern auch des Anwalts Lehmann. Nun erkläre dies die Provision Gabriels in Höhe von lediglich 27.000,00 EUR. Die Journalistin verstand das Schreiben des Gabriel-Anwalts so, dass noch ein dritter unbekannter Eigentümer existiere, und berichtete demgemäß in der Springer-"Welt".

Getappt in die "Falle" "Nesselhauf".

Keiner der anwesenden Juristen wollte sich die Blöße geben. Natürlich wissen alle, dass "noch ein Dritter" keinesfalls bedeute, an einer Firma seinen unbedingt mehr als zwei Eigentümer beteiligt.

Frau Richterin Käfer:

Ein Dritter, heiße ein anderer neben mir. Anders sei das nicht zu verstehen.

Der Dritte sei eben Lehmann, der zweite Miteigentümer der Firma.

Es ging um die in Halle ansässige Firma CoNeS GbR.

Deshalb wurde folgender Vergleich getroffen [nachfolgender Text ist keine wörtliche Wiedergabe des Vergleichs]:

"Die Welt" veröffentlicht auf Seite vier in der 23. Kalenderwoche 2006 den folgenden Text:

Kein Dritter

In unserer Ausgabe am 18. Januar 2006 auf Seite vier haben wir einen Text  (der Vorsitzende: der Name des Journalisten wird nicht genannt: Persönlichkeitsschutz) veröffentlicht, in welchem es hieß, neben den bekannten zwei Gesellschaftern sei an der Gesellschaft CoNeS noch ein Dritter beteiligt gewesen, womit sich erklärt, weshalb Herr Gabriel einen geringeren Gewinn als geplant  erhalten hatte in Höhe von lediglich 27.000,00 EUR.

Hiermit stellen wir richtig, Gabriels Anwalt habe  etwas derartiges nicht gemeint, und an der Firma CoNeS ist auch keine dritte Person beteiligt.

Zwei Drittel der Verfahrenskosten trägt der Beklagte. Ein Drittel die Kläger.

Die Streitwerte: 324 O 167/06 - 40.000,00 EUR; 324 O 168/06 - 60.000,00 EUR

Der Gesamtwert des Vergleichs beider Verfahren: 100.000,00 EUR.

Im Falle des Rücktritts vom Vergleich gibt es am 09.06.06 um 9:55 in Saal 833 eine Entscheidung.

09.06.06: Stand nicht auf der Terminrolle. Der Vergleich dürfte gültig sein.

 

Leugnen des Holocaust

oder

wieder verliert Google (Az.: 324 O 220/06)                            

Administrativer Ansprechpartner verantwortlich für Inhalte

Bei Denic kann jeder den admic-c einer deutschen Domain finden.  Auch von google.de.

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain google.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Gestritten wurde zunächst, ob der admin-c nun bei Google für Google Groups Ergebnisse verantwortlich ist.

Disput vor der Pressekammer Hamburg an diesem Tag [keine Zitate, keine Garantie für die Richtigkeit]

Vorsitzender Richter, Herr Andreas Buske

Nun geht es um die Frage der Passivlegimitation. Wir haben immer den administrativen Partner als passiv legitimiert gesehen. Vor allem, wenn der Betreiber in den USA sitzt.

Jede inländische Domain muss einen administrativen Partner haben.

Dazu gibt es ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.03.2004, Az.: 312 O 529/03.

Dass wir das immer so gesehen haben, heißt nicht, dass es immer so gesehen werden muss.

Das mit dem Internet ist immer schwierig, sich vorzustellen, dass der administrative Partner passiv legitimiert ist.

Anlage A, was über Google steht.

Es gibt einen Parallelfall mit SAT1 bezüglich der "Fensterprogramme". Der siebente Senat hat sich den Fall zu eigen gemacht. Es war ein lustiger Beitrag über einen Hund. Der Hund war nicht wild, sprang aber jemanden an.

 Wenn wir das übertragen wollen, dann ...

Auch der Absatz 2 ... für den Fall der Nichtverantwortlichkeit.

Was die Unmöglichkeit der Abhilfe betrifft, weil technisch nicht machbar, so fragen wir uns immer, wenn es technisch nicht machbar ist, ob dann Persönlichkeitsrechte verletzt werden dürfen.

Da haben wir uns die Wikipedia angesehen.

Die Einlassungen des Google-Anwalts, Herrn Jörg Wimmers, bezüglich der Passivlegimitation:

Die Verantwortlichkeit liegt bei Google Inc.

Eine Rolle spielt das Teledienstgesetz (TDG). Möchte keinen rechtsfreien Raum.

Die Besonderheit des Internets erfordere aber sachgerechte Urteile.

Den Inhalt der Google-Suche mit Eigeninhalten zu versetzen, sei nicht möglich.

Google ist eine Zugangsvermittlung.

Die Unterlassungsansprüche sollten nicht anders sein als Schadensersatzansprüche.

Die Störerhaftung sei eingeschränkt worden.

Die Prüfungspflicht sollte getrennt werden von der Überwachungspflicht.

Die Überwachungspflicht ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Der admin-c sei registriert worden von einem Tag auf den anderen.

Wir haben die Hinweise immer sofort ´runtergenommen und recht zügig, trotzdem seien wir hier im Rechtsstreit.

Half nicht.

Im Internet finde ich zu Haftung des admin c eine entgegegengesetzte jüngste Entscheidung:

Haftung von admin c

KG: Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; TDG §§ 8-11; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1; ECRL Art. 21 Abs. 2

KG Beschluss vom 20.3.2006 - 10 W 27/05 (LG Berlin), rechtskräftig
Leitsätze der Redaktion:

1. Die Verantwortlichkeit für den von einer Internetsuchmaschine wiedergegebenen Inhalt ist im TDG nicht geregelt.

2. Die Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine richtet sich deshalb nach allgemeinen Grundsätzen.

3. Ein Admin-C hat Prüfungspflichten erst dann, wenn der Domaininhaber zwar erfolglos aufgefordert worden ist, die rechtswidrige Information zu entfernen, und wenn davon auszugehen ist, dass die Störung nur durch eine Aufhebung der Registrierung des Domainnamens unterbunden werden kann.

Richter Andreas Buske sieht es und entscheidet anders.

Alles haben wir zu verdanken Herrn Volker Zastrow, einem Journalisten und vermutlich Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Sogar seinem Anwalt Anwalt Jörg F. Smid von der Kanzlei Damm & Mann - der gleichen Kanzlei, welche Westerwelle erfolglos gegen Schröder vertrat - war der Fall peinlich.

Er warf der Firma  Google vor,

dass diese sich in die USA zurückziehe, und google.de nicht mehr für die Suchmaschine zuständig, sondern in Deutschland lediglich für das Werbegeschäft.

Der Klägeranwalt betonte,

Inhalte zu kontrollieren gehe nicht, ebenso ein Verbot wie das Heise-Urteil.

Aber "Geld stinkt nicht", wollte ich weiter schreiben. Das sagte Herr Jörg F. Smid natürlich nicht.

Es ginge ihm nur um den konkreten Streitgegenstand.

Der Artikel in der Anlage solle bei google.de nicht mehr weiter verbreitet werden. Der Streitgegenstand sei isoliert. Da ist die Passivlegimitation gegeben. Technisch sei es auch machbar. Heute nachgeschaut - zack! - schon entfernt.

Bin selbst kein Scharfmacher. Es betrifft jeweils den Zeitpunkt vor Kenntnis eines konkreten Beitrages und nach Kenntnis. Das Einzige, was sicherzustellen sei, ist, dass der eine Artikel nicht mehr  verbreitet wird.

Google-Anwalt Herr Jörg Wimmers:

Was heißt der eine Artikel?
Zwei Leerzeichen oder ein Leerzeichen, und schon ist es ein anderer Artikel.

Jedes einzelne Posting sei ein eigener Inhalt. Zehn Postings zehn Inhalte. Geht nicht mehr technisch, nur noch rein manuell. Hätten dann die Situation wie in China.

Der Klägeranwalt:

Wir haben keinen substantiierten Vortrag gehört.

Hatte ich mich verhört? Auf Antrag von Herrn Anwalt  Jörg F. Smid wurde doch der Fachjurist Herr Dr. Arnd Haller, als er gerade dabei war, substantiiert vorzutragen,  verwiesen auf die Zuschauerbank.

Der Klägeranwalt Jörg F. Smid fuhr - Jörg Wimmers duzend - fort:

Die Weltliteratur wird doch von Hand [bei Google] eingescannt. Warum kann man nicht Artikel von Hand ´rausfiltern. Es dürfe nicht das Setzen von  Präzedenzen eingeführt werden.

Anwalt Jörg Wimmers:

Domains und Inhalte sollte man unterscheiden. Der admin-c ist für die Inhalte nicht verantwortlich.

Er ist Mitstörer des Mitstörers.

Der Vorsitzende:

Habe nicht ganz verstanden.

Anwalt Jörg Wimmers weiter:

Google Inc. soll für fremde Inhalte haften, welche irgendwo erreichbar sind?

.....

Der Geschäftsführer in admin-c ist eine abhängige Person, und diese in Haftung zu nehmen, sei nicht möglich.

Es ist unerträglich, dass der admin-c in jedem Fall haftet.

Bei derartigen Vorgehensweisen wird sich niemand mehr bereit finden, admin-c zu sein.

Die Fachjuristen stritten daraufhin weiter über die Störerhaftung.

Klägeranwalt Herr Jörg F. Smid eindeutig:

Wenn eine Firma entscheidet, ins Ausland zu gehen, muss admin-c haften.

Ins Ausland zu gehen, kann steuerliche Gründe haben. Die Haftung des admin-c muss bleiben.

Anwalt Jörg Wimmers entgegnet:

Einstweilige Verfügungen sind auch gegen ausländische Unternehmen möglich.

Der Klägeranwalt Anwalt  Jörg F. Smid stimmt zu:

Google war immer ausländisch.

Der Vorsitzende resümierend:

Der Postverkehr war heftig.

Der Tenor der Entscheidung wird verkündet am 23.05.2006, 12:00 in Raum 822.

Wir kennen diese inzwischen: Die Einstweilige Verfügung gegen den admin-c wurde bestätigt.

 

Inhaltlicher Hintergrund des Rechtsstreits, wie ich diesen verstanden habe:

Volker Zastrow, Redakteur bei der FAZ, berichtet in der F.A.Z. vom 16.05.2006, Nr. 113 / Seite 3 [möglicherweise auch schon früher] über den Holocaust-Leugner Ernst Zündel:

Paare, Passanten
Im Mannheimer großen Schwurgerichtssaal geht es nun um die "Zündelsite"
Von Volker Zastrow

Siehe z.B. http://www.adelaideinstitute.org/Dissenters1/Zundel2/zundel_12May1.htm

Am 27.Januar 2005 erscheint in der F.A.Z. der von der rechten Szene gelobte Artikel

Holocaust Ein Wort für das Namenlose
Von Volker Zastrow

Siehe z.B. faz.net

Davor oder danach erscheint der folgende strittige Artikel mit den besten Grüßen angeblich von Volker Zastrow. Zu finden unter Google Groups ist ein Artikel, welche den Holocaust leugnet und provokatorisch mit

Beste Grüße, Volker Zastrow

unterzeichnet ist.

Nicht vorstellbar, dass dieser Artikel aus der Feder des F.A.Z.-Redakteurs, Volker Zastrow, stammt.

Mich interessiert Google und Google Groups.

Volker Zastrow von der F.A.Z. scheint Google nicht zu lieben, denn der o.g. Aufsatz endet mit dem folgenden Absatz:

Demnach wäre Zündel also doch Begründer dieser Seite. Auch welch hohe Bedeutung Zündel seinen Internetaktivitäten beimißt, geht aus den DVDs hervor. Zündel kündigt darin wiederholt den Aufbau eines "Medien-Imperiums" an und zeigt sich geradezu begeistert von der Bedeutung des Internets zur Umgehung der sogenannten "Systemmedien". Es sei die "revolutionärste Technik seit Gutenberg". Von Hoffnung beflügelt, schickte Frau Rimland diese DVDs an Richter Meinerzhagen.

Damit hat er Verbündete bei der Pressekammer Hamburg.

Direkten Bezug zum monierten Artikel ist bei Google Groups nicht mehr zu finden.

Davon zeugen die nicht seltenen Hinweise bei Eingabe von Zastrow, verbunden mit anderen Worten.

Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Trotzdem. Gebe ich z.B. folgendes ein:

Web    Bilder    Groups    Verzeichnis    News    Froogle    Mehr »
  Erweiterte Suche
  Einstellungen    
Suche:

finde ich auch den unerwünschten Artikel mit angeblichen Grüßen von Volker Zastrow bzw. Hinweise auf ihn.

Auch meine diese Seite wird bald auf diese Art zu finden sein.

Muss Google diese sperren nach der Bestätigung der einstweiligen Verfügung durch die Pressekammer Hamburg?

Wahrscheinlich nicht, denn geklagt wurde gegen die Suchergebnisse in Google Groups, nicht Google direkt.

Verstehe das, wer wolle.

Sollte Google mich ´rausnehmen müssen, dann bitte nicht. Ich nehme den Artikel, welcher lediglich die Suchproblematik von Google demonstrieren sollte, selbst mehr als gerne ´raus.

Im Augenblick teste ich mit diesem die Suchmechanismen von Google.

Zu lösen seien die Wünsche eines Herrn Volker Zastrow und seines Anwalts, Herrn Jörg F. Smid von der angesehenen  Kanzlei Damm & Mann, welche für die Meinungsfreiheit, allerdings ohne rechtsfreien Raum, eintritt, nur durch Einführung manueller Zensur.

Dies hatte möglicherweise auch Herr Dr. Arnd Haller, Rechtsanwalt der Google Germany GmbH, vor dem Gericht zu erklären.

Wurde vom Vorsitzenden nicht zugelassen, er sei lediglich Teil der Öffentlichkeit.

Warum eigentlich?

Bei Springer sowie Gruner und Jahr sitzt immer neben deren Beklagtenvertreter der Justiziar des Beklagten. Auch in anderen Verfahren werden die Betroffenen nicht nur vom zugelassenen Anwalt am Richtertisch vertreten.

Hat der admin-c von Google Deutschland keinen Justiziar? War es juristisch nicht möglich, einen Fachjuristen neben Herrn Wimmers zu platzieren?

Oder interessieren sich die Herren Richter sowie die beim Landgericht Hamburg zugelassenen Medien-Anwälte nicht für technische Details und die ableitbaren Konsequenzen für Handhabung des Internets?

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Nachspiel:

Bis zum 29.06.06 konnte man den widerlichen Artikel oben lesen.

Am 31.05.06 sandte ich Herrn Anwalt Smid das folgende Mail:

Sehr geehrter Herr Smid,

über Ihrem Prozess Zastrow vs. admin-c (Google) habe ich im Internet berichtet.

Könnten Sie bitte den Bericht an Herrn Voker Zastrow zur Kenntnis und Stellungnahme weiterleiten.

Keinesfalls möchte ich mit Ihnen und Herrn Volker Zastrow in einen Rechtsstreit geraten und bitte deswegen um Hinweise für notwendige Korrekturen von Herrn Zastrow und Ihnen als Prozessbevollmächtigten.

Danke.

Mit freundlichen Gruessen
Rolf Schaelike
Bleickenallee 8
22763 Hamburg
Tel.: 040 / 39 88 48 12
Fax : 040 / 39 88 48 15
r.schaelike@schaelike.de
www.buskeismus.de

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http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060519.htm#Leugnen_des_Holocaust

Leugnen des Holocaust
oder
wieder verliert Google
(Az.: 324 O 220/06)
Administrativer Ansprechpartner verantwortlich für Inhalte
Bei Denic Denic kann jeder den admic-c einer deutschen Domain finden.  Auch von google.de.

.........

Fast einen Monat später, am 29.06.2006 die Antwort (rot von mir):

Sehr geehrter Herr Schälike,

wie Sie wissen, vertreten wir den FAZ-Redakteur Volker Zastrow. Unser Mandant ist der verantwortliche Redakteur für die Rubrik "Die Gegenwart" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ihnen ist auch das Verfahren bekannt, das unser Mandant derzeit vor dem Landgericht Hamburg gegen Google betreibt.

Unser Mandant hat nun feststellen müssen, dass Sie den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, die das Landgericht gegen Google erlassen hat, zum Anlass genommen haben, auf Ihren Internetseiten www.buskeismus.de über dieses Verfahren zu berichten. Gegen diese Berichterstattung wendet sich unser Mandant ausdrücklich nicht.

Allerdings verbreiten Sie im Rahmen Ihrer Berichterstattung den Beitrag, der Anlass des Google-Verfahrens war. Wie Sie wissen, leugnet in diesem Beitrag ein unbekannter Täter den Holocaust. Der Artikel ist zu Unrecht mit dem Namen unseres Mandanten unterzeichnet.

Unser Mandant hat uns gebeten, Sie mit diesem Schreiben darauf hinzuweisen, dass Sie mit der Verbreitung dieses Artikels das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten verletzen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie durch die Verbreitung dieses Artikels gegen das Verbot der öffentlichen Leugnung des Holocaust (§ 130 Abs. 3 i.V. § 130 Abs. 4, 2 StGB) verstoßen und sich strafbar machen.

Unser Mandant hat uns ausdrücklich gebeten, Sie nicht förmlich abzumahnen, sondern Sie mit diesem Schreiben lediglich aufzufordern, die weitere Verbreitung des fraglichen Artikels unverzüglich einzustellen. Unser Mandant hofft, dass sich die Angelegenheit auf diese Weise erledigen lässt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass unser Mandant mit der Veröffentlichung dieses Schreibens nicht einverstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen
 
Jörg F. Smid
Rechtsanwalt
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DAMM & MANN
Ballindamm 1
D-20095 Hamburg
Tel: +49 40 460028-0 * Fax: -10
EMail: mail@damm-mann.de

Kommentar (RS):

In diesem Prozess verlor Google Groups und soll nun zensieren, nötigenfalls mit 4000 Zensoren. Das stört offensichtlich weder die Medienanwälte der Kanzlei DAMM & MANN noch Herr FAZ-Redakteur Volker Zastrow.

Wie interpretiert der Klägervertreter, Herr Anwalt Schmid meinen Bericht vom 19.05.2006:

Unser Mandat hat nun feststellen müssen

RS: Am 31.05.06 sende ich ein Mail an die Kanzlei. Einen Monat später musste der Mandat der Kanzlei feststellen .... .

Wie hat er denn das feststellen müssen?

Allerdings verbreiten Sie im Rahmen Ihrer Berichterstattung den Beitrag, der Anlass des Google-Verfahrens war. Wie Sie wissen, leugnet in diesem Beitrag ein unbekannter Täter den Holocaust. Der Artikel ist zu Unrecht mit dem Namen unseres Mandanten unterzeichnet.

RS: Aus dem gesamten Bericht ist klar zu erkennen: der Beitrag stammte nicht vom Mandanten selbst.

Unser Mandant hat uns gebeten, Sie mit diesem Schreiben darauf hinzuweisen, dass Sie mit der Verbreitung dieses Artikels das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten verletzen.

RS: Welches Persönlichkeitsrecht des Mandanten wird denn verletzt?

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie durch die Verbreitung dieses Artikels gegen das Verbot der öffentlichen Leugnung des Holocaust (§ 130 Abs. 3 i.V. § 130 Abs. 4, 2 StGB) verstoßen und sich strafbar machen.

RS: Obige Behauptung ist für mich nachvollziehbar als die eines durchschnittlichen Anwalts.
Nicht nachvollziehbar als die eines Anwalt der Kanzlei Damm & Mann.

Unser Mandant hat uns ausdrücklich gebeten, Sie nicht förmlich abzumahnen ...

RS: Obiges spricht für FAZ-Redakteur Volker Zastrow. Vermutlich war er sich der Konsequenzen seiner Klage gegen Google und der daraus folgenden Zensur nicht bewusst.

Wie konnte die Kanzlei DAMM & MANN mit dieser Haltung zur öffentlichen Äußerungen Westerwelle im Prozess Schröder gegen Westerwelle mit reinem Gewissen vertreten?

Für mich bleibt das ein Rätsel.

 

Wirtschaftkriminalität  - kein Gegenstand für die Pressekammer Hamburg        

In Sachen 324 O 216/06 und 324 O 222/06 gegen das Druck- und Verlagshaus Frankfurt sowie die Campus Verlag GmbH finden wir im Internet zum Sachverhalt folgendes:

http://www.taz.de/pt/2006/02/20/a0099.1/textdruck

Expressverbindung ins Ministerium

Der Spedition Fixemer wird wegen Einschleusung von Ausländern, Betrug und Bestechung der Prozess gemacht. Offenbar verfügte die Firma aber auch über einen besonders heißen Draht in die Politik und übte so Druck auf den Minister aus.

VON TARIK AHMIA

Die saarländische Großspedition Fixemer steht im Verdacht, über einen hohen Beamten gesetzwidrigen Einfluss auf Entscheidungen des Bundesverkehrsministeriums genommen zu haben. Zumindest legt dies das heute erscheinende Buch "Tatort Autobahn"" der Journalisten Uli Röhm und Wilfried Voigt nahe. Darin beschreiben sie detailliert die Wirtschaftskriminalität im Transportgewerbe. So sei durch die europaweite Deregulierung der Speditionsbranche illegale Beschäftigung, Abgabenhinterziehung und Sozialdumping zur Normalität in der Branche geworden, schreiben die Autoren.

Die Firma Fixemer gilt seit einer Polizeirazzia im Jahr 2001 als Musterfall für den Einzug der organisierten Kriminalität in die Speditionsbranche. Das Unternehmen steht ab dem 7. April im Mittelpunkt des größten Wirtschaftskriminalprozesses des Saarlandes. Die Spedition ist wegen bandenmäßiger Einschleusung von Ausländern, Betrug, Steuerhinterziehung, Bestechung und Urkundenfälschung angeklagt. Fixemer hat laut Anklage über Jahre "mindestens 2045 illegale Fahrer" aus den ehemaligen Sowjetrepubliken auf über 1.500 Zugmaschinen zu Dumpinglöhnen beschäftigt und damit Millionen verdient.

Die Spedition versuchte nach den Recherchen des ZDF-Journalisten Röhm und des ehemaligen Spiegel-Redakteurs Voigt auch, die politische Ebene zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dazu pflegte die Firma anscheinend übermäßig vertrauliche Kontakte zum Ministerialrat Ulrich Näke im Bundesverkehrsministerium.

Der Spitzenbeamte war im Jahr 2000 Vorsitzender einer Kommission, die die Vergabepraxis von Transportlizenzen für grenzüberschreitenden Güterverkehr verschärfen sollte. Insbesondere osteuropäische Spediteure waren durch den Missbrauch der begehrten so genannten CEMT-Lizenzen aufgefallen, mit denen sie zu Dumpingpreisen auf dem EU-Markt operierten. Fixemer wollte eine Verschärfung der Gesetze vermeiden, weil sich das Unternehmen im großen Stil in osteuropäische Speditionsfirmen eingekauft hatte oder dort schon mit eigenen Tochterfirmen vertreten war.

Die Autoren behaupten nun, dass Ministerialrat Näke damals Firmenchef Joachim Fixemer beraten habe, wie die Verschärfung der Vergabepraxis zu verhindern sei. In einer von Fixemer verfassten E-Mail heißt es: "Das Gespräch mit Näke hat Folgendes gebracht: Wir bekommen das Thema nur gelöst, wenn wir von ,außen' Druck auf die politische Ebene machen." Fixemer schreibt weiter, Näke habe ihm "nahe gelegt", Bodewig "auf der CEMT-Konferenz in Lissabon im Mai unter Druck zu setzen".

Das Unternehmen Fixemer habe offenbar seine Kontakte bis hin zum russischen Verkehrsminister Vladimir Katrenko aktiviert, um diesen Druck aufzubauen, schreiben Röhm und Voigt. Hilfreichen Geschäftspartnern gegenüber hatte sich Fixemer oft großzügig gezeigt: Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken soll die Spedition korrupte Beamte in Georgien und Aserbaidschan mit fast 900.000 US-Dollar für gefälschte CEMT-Lizenzen geschmiert haben.

Mit den Vorwürfen konfrontiert weist Ulrich Näke auf taz-Anfrage jede Schuld von sich: "Ich habe mich als Erster für Nutzungseinschränkungen der CEMT-Lizenzen eingesetzt." Auch die belastende E-Mail von Joachim Fixemer könne er sich nicht erklären: "Ich habe nur ein Mal mit Herrn Fixemer gesprochen und keine Kontakte zu der Firma gehabt."

Noch steht Aussage gegen Aussage. Ministerialrat Näke ist bis heute im Amt. Ein internes Ermittlungsverfahren soll nach Angaben der Autoren im vergangenen Oktober bereits eingeleitet worden sein. Doch schon dessen Existenz will das Bundesverkehrsministerium offenbar nicht einräumen. Eine entsprechende Anfrage der taz aus der vergangenen Woche blieb bis gestern unbeantwortet.

taz Nr. 7902 vom 20.2.2006, Seite 7, 131 TAZ-Bericht TARIK AHMIA

Zu den Tatsachen möchte ich nichts sagen. Kann diese nicht prüfen, nicht bestätigen und auch nicht widerlegen. Obwohl der Klägeranwalt die TAZ-Berichterstattung für korrekt erklärte.

Herr Ministerialrat Ulrich Näke war anwesend. Ein positives Zeichen im Vergleich zu sonstigen anderen Verfahren, äußerte sich faktisch nur ein Mal:

Die CEMT-Genehmigungen wurden seit 1999 erschwert. Bundesminister Reinhard Klimmt (1999-2000) wollte Regelungen finden.

Die Fahrer aus baltischen Ländern wurden nur von Deutschland ausgewiesen.

Das wars. Sehr überzeugend und aufschlussreich, dass alles nach Recht und Ordnung geregelt wurde.

Wichtig waren die Worte des Vorsitzenden:

Es wurden in dem Buch so viele Details genannt, dass es unschwer für den Leser ist, erkannt zu werden.

Für unsere Entscheidung ist die Erkennbarkeit zu Grunde zu legen.

Es geht hier um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Die Indizangabe fehlen. Die e-Mail?

Die Darstellung [in der F.A.Z.] ist nicht offen.

Wenn wir alle Schritte des Antragsgegners [der Beklagten] mitmachen, zumindest nicht den letzten.

Es gelten Geheimhaltungsgrundsätze.

Zu den Argumenten des Campus-Verlages:
Der Verlag meint, es werde dargeboten, was gar nicht gesagt wurde.

Die Aussage ist jedoch mehrdeutig. Der Durchschnittsleser kann es so sehen, dass er [Näke] auch für die Vergabe zuständig war.

Einmal am Tag muss die Stolpe-Entscheidung fallen. Deshalb haben wir uns erdreist ... .

Die Argumente des Beklagtenvertreters hatten keinen Sinn. Egal, was er vortrug, die Entscheidung war klar.

Es gab eine eidesstattliche Versicherung. Was können da die Beklagten im Verfügungsverfahren tun?

Bei Verdachtsberichterstattung müssen die Betroffenen vorab die Möglichkeit erhalten, sich zum Verdacht zu äußern.

Erläuterung von Richter Dr. Korte:

Eine pauschale Anfrage [beim Betroffenen] genüge nicht für eine Verdachtsberichterstattung.

Der Beklagtenvertreter wollte den Richtern noch ein Video von WISO vorführen.

Der Vorsitzende:

Video gucken? Warum?

Herr Richter Dr. Korte, auf richterliche Unabhängigkeit bedacht:

Sendung WISO? Nein.
Es wird kein Fernsehen gewünscht.

Richter Dr. Weyhe:

[Jetzt nicht.] Sonst gern.

Die einstweiligen Verfügungen in den beiden Sachen 324 O 216/06 und 324 O 222/06 wurden bestätigt am 23.05.06.

 

Während der Sitzung herausgehörte interessante Leitsätze                           

"Unwahr" ist nicht gleich "falsch".

Eine Verdachtsberichterstattung kommt nicht in Frage, wenn diese verstanden wird als Tatsachenbehauptung.

Eine pauschale Anfrage [beim Betroffenen] genüge nicht für eine Verdachtsberichterstattung.

 

Deutsche Sprache                           

noch ein Dritter

In der Rechtssprache ist "Dritter" jede Person, welche nicht auf der einen oder anderen Seite einer bestimmten Rechtsbeziehung steht, die vom Gesetz typischerweise als eine Zweierbeziehung gesehen wird (z.B. Käufer und Verkäufer).

Es wird jedoch nicht durchgezählt, so dass es keinen "Vierten" gibt.
"Dritter" ist somit immer ein "anderer", welcher "keiner von beiden" ist.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff häufig.

In der Sozialtheorie ist "der Dritte" die Figur, die innerhalb der Interaktion (soziale Interaktion oder Intersubjektivität) über "Ich" und "Du" (ego und alter ego) hinaus neue Funktionen für die Kommunikation übernimmt, welche zwischen zwei Interaktionspartnern eventuell nicht möglich sind (Vermittler, Schiedsrichter, der begünstigte Dritte, Sündenbock, Intrigant, Übersetzer etc.).

Für die Pressekammer Hamburg und die anwesenden Anwälte ist ein Dritter ein anderer, ein weiterer neben Gabriel. Anders ist das nicht zu verstehen (Richterin Frau Käfer).

Betrifft ebenfalls den Ausdruck "noch ein Dritter" - kann durchaus ein zweiter (anderer) sein.

Weicht ein Journalist von dieser hochrichterlichen Definition ab und irrt sich, kann es zu Verfahren kommen mit Streitwerten von insgesamt 200.000,00 EUR.

So die Pressekammer und der Hamburger Verfassungsrichter Herr Nesselhauf.

"räumt ein", "bestätigt", "teilt mit", "sagt"

In einer Berichterstattung bzw. Richtigstellung ist zwischen diesen Wörtern zu unterscheiden.
Räumt jemand etwas ein, dann bestätigt er keinesfalls etwas. Teilt jemand etwas mit, so räumt er keinesfalls etwas ein.
Wird dieser feine Unterscheide nicht berücksichtigt, kann man schnell die Pressekammer Hamburg als  Verlierer verlassen.

 

Stolpe-Entscheidung                           

Der Vorsitzende:

Einmal am Tag muss die Stolpe-Entscheidung fallen. Deshalb haben wird uns erdreist ... (Sache 324 O 220/06 gegen Google).

Stolpe-Entscheidung genügt. Bewusst einseitige Auslegung dessen, was er [der Beklagte, Historiker Hubertus Knabe] in den Stasi-Akten liest (Sachen Az.: 324 O 978/05 - Stasi gegen Hubertus Knabe)

Auch der Klägervertreter in Sachen Ministerialrat Näke verwies auf die Stolpe-Entscheidung.

 

Was fehlte?                           

Der Witzbold Jörg Thomas konnte an diesem Freitag die kafkaeske Vorstellung nicht versüßen.

 

Was fiel auf?                           

Alle Richter hatten besonders gute Laune. Einschließlich Frau Richterin Käfer.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]:                           

"Jetzt machen wir wieder das Rollenspiel."

"Jetzt machen wir den wunderschönen Streitwertbeschluss"

"Ein Unfall ist ein zeitgeschichtliches Ereignis."

"Auch schon mal gedacht."

"Haben wir was vergessen? Nee."

"Das wir das immer so gesehen haben, heißt nicht, dass es immer so gesehen werden muss."

"Möglicherweise nicht, aber auch das haben wir erlebt ..."

"Bisschen was ins Protokoll."

"Die eidesstattliche Versicherung ist Wachs in den Händen der Parteien."

"Holt noch einen Dritten aus dem Fächer."

"Verstanden haben wir es, aber folgen tun wir nicht."

"Eine Richtigstellung reicht, aber wir kennen nicht das Schicksal des Verfahrens."

"Ob Gabriel damit zufrieden ist, habe ich meine Zweifel."

"Machen das ganz hübsch."

"Wenn "weder", da muss was folgen, nämlich das "noch""

"Formulieren wir heute mal presseschonend."

"Das wäre ja schön, wenn es klappen würde."

"Es gibt so viele Fotos. Schauen so nett in die Kamera. Wie kann man da unbefangen sein?"

"Wir müssen wieder richten!"

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.06.08
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