Rolf Schälike - 02.05.2006 Auch für diesen Bericht gilt. wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.. Die Verkündung fand statt pünktlich um 12:00, Raum 822. Richter Dr. Weyhe war schon zwei Minuten früher erschienen, und jetzt holte er schnell die Akten. Pünktlich 12:00 wurde in den Korridor gerufen, die Urteils-Verkündung findet statt. Fünf Verkündungen, fünf Bestätigungen, Einstweiliger Verfügungen. Siehe Terminrolle 02.05.06
Drei Verbote betrafen den Musikproduzenten
Bohlen, Ehefrau Küster sowie Torwart Kahn. Zwei Verbote wurden von Geschäftsleuten mit umstrittenen Geschäftspraktiken erreicht und bedeuten Maulkorb, Selbstzensur. Hier wurde wieder einmal Vorschub geleistet für umstrittene Geschäfte. Google muss Selbstzensur einführen - Az.: 324 O 993/05
Urteil:
Die Einstweilige Verfügung vom 02.02.06 wird bestätigt. Über das Urteil habe ich mich detailliert mit Herrn Richter Dr. Weyhe unterhalten. Er war beisitzender Richter in diesem Verfahren. Für die Pressekammer Hamburg war das mit Google der erste Fall. Die Richter sind sich dessen bewusst, dass in dem Fall, dass die Zensur nicht automatisch erfolgen kann, Google - geht es nicht anders - ihretwegen 4000 Leute - wie in China - zur Zensur einsetzen müsse. Wie kann Google entscheiden, falls im Suchergebnis folgendes erscheint:
Rolf Schälike was mich nicht stören würde - im Gegenteil -, weil es ein Buch von mir "Immobilienbetrug" sein könnte, erhielt ich zur Antwort, dass sich Google vorher schlau machen und vorab sicherheitshalber diese Beziehung beim Suchen ausschließen müsse. Das ganze betrifft auch die eigenen Suchfunktionen in den web-Sites von Firmen u.a. - hat nichts mit Google zu tun -, z.B. www.siemens.de oder meine Site www.buskeismus.de oder oder die Site www.mein-parteibuch.de u.a. "Ja, das betrifft ebenfalls auch eine solche Suche," sagte mir Dr. Weyhe. Betrifft ebenfalls die Google-Ergebnisse aus Foren. Weshalb sich die Internet-Gemeinschaft, die Medien als Wächter der Meinungsfreiheit und das Wirtschaftsministerium als Vorreiter Neuer Technologien dazu nicht äußern, verstehe ich nicht. Hier hinken doch die Produktionsverhältnisse der Entwicklung der Produktivkräfte hinterher, versuchte ich Dr. Weyhe zu erläutern, und fügte hinzu, dass die Pressekammer die Entwicklung der Produktivkräfte hemmt. Ob der Richter mich verstanden hat, bin ich mir nicht sicher. Neue Geschäftsmodelle, die Google austricksen und eine neue Abzock-Geldquelle erschließen, werden aus dem Boden wachsen. Bemerkung: Das Gespräch mit Richter Dr.
Weyhe kann ich im Fall des Bestreitens nicht belegen. Sicher, ob Google an der Veröffentlichung dieses Urteils interessiert ist, bin ich mir nicht. "Du weckst schlafende Hunde mit Deiner Berichtserstattung," sagen mir meine Nächsten. Erfahren die Aktionäre, dass Google immer stärker einer Zensur unterliegt, könnten die Aktien fallen. Denn Meinungsfreiheit ist das Kapital von Google. Klagen die Aktionäre bei der Pressekammer Hamburg wegen dieser meiner Veröffentlichung, dann rollen auf mich möglicherweise Klagen in Milliardenhöhe zu. Liebe, liebe Aktionäre, steht zu Google. Mit Richter Dr. Weyhe diskutierte ich noch die negativen Folgen für Google, wenn er diese Sites aus den Suchergebnissen heraus nimmt, aber der Site-Betreiber später Recht erhält. Google kann nicht verklagt werden, denn er handelte begründet, wurde mir erläutert. Dass Google Kunden verliert und die Aktienkurse fallen, falls andere Suchmaschinen anders handeln, störte den Richter nicht. So ist eben der Markt. Das kennen wir aus dem Wettbewerbsrecht, wenn Werbung fälschlicherweise verboten wird. Dass die Meinungsfreiheit einen anderen Stellenwert in der Verfassung hat als Werbung, konnte mir Richter Dr. Weyhe nicht bestätigen. Die Politik, die Politiker sind gefragt. Möglicherweise ist die heutige Gesetzgebung nicht ausreichend. Siehe auch - Zweiter Google-Fall vor der Pressekammer Hamburg am 19.05.2006
Bitte senden Sie Ihre
Kommentare an
Rolf Schälike |