Buskeismus


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Einstweilige Verfügung

Landgericht Hamburg

Zivilkammer 24 Sievekingplatz 1
20348 Hamburg
Telefon: 040/3497-2653
Telefax: 3497-4318/19

324 O 993/05

BESCHLUSS
vom 02.02.2006

In Sachen

xxxxx

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte                                         xxxxxxx

gegen

1)  xxxxx

- Antragsgegnerin -

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske

den Richter am Landgericht Dr. Weyhe

den Richter Dr. Korte

I.      Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann,  einer Ordnungshaft oder bis zu sechs Monaten )Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

verboten

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I.      Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 70.000,-- zur Last

Gründe:

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch folgt aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Antragsgegnerin schuldet Unterlassung auch dann, wenn sie die Äußerungen Dritter bloß verbreitet (vgl. auch § 186 StGB oder § 824 BGB), ohne das es auf ein Verschulden ankäme.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Streitwertfestsetzung beruht auf § 3 ZPO.

Buske                                                  Dr. Weyhe                                Dr. Korte

 

_____________________________________________________

Urteil im Widerspruchsverfahren


Landgericht Hamburg

URTEIL

Im Namen des Volkes

Geschäfts-Nr.
324 O 993/05
Verkündet am:
28.04.2006

In der Sache

xxxx

 

                                                                                            - Antragsteller -

Prozessbevollmächtigter                      Rechtsanwäle xxxxxx

                                                         gegen

xxxxxxx

                                                                                          - Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte                       Rechtsanwälte

erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24
auf die mündliche Verhandlung vom 24.04.2006

durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske

dem Richter am Landgericht Dr. Weyhe

den Richter Dr. Korte

für Recht:

I.  Die Einstweilige Verfügung vom 2.Februar 2006 wird bestätigt.

II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Buske                                           Weyhe                                Korte

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.06
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