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Zivilkammer 27 (Pressekammer) Landgericht Berlin

Termine 1998

11.06.98; 28.01.98;

Das ist keine offizielle Seite des LG Berlin. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG Bln ZK 27 und des während den Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag und Donnerstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird den Besuch einer Gerichtsverhandlung nicht bedauern.

AG - Antragsgegner; AS - Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache; HT - Termin zur mündlichen Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; S - Berufungsverhandlung; VT - Urteilsverkündung; v - verschoben;

h

Aktenzeichen
Kläger

Beklagter, Antragsgegner

Urteil
 

11.06.1998

 

 

  27 O 131/98
Diestel
RA Schertz
<k>
Axel Springer Verlag (Bild)
RA Raue
11.06.98: Urteil: Der Beklagte hat an den Kläger 40.000,00 DM zu zahlen.
Berufung:
29.02.00 - Kammergerict 9 U 5861/98 2Die Verbreitung der dem Liedermacher Wolf Biermann in Bezug auf den letzten Innenminister der DDR Dr. Peter-Michael Diestel zugeschriebenen Äußerung:
"Der Mann ist solche Bundesscheiße (richtig: Hundescheiße), da möchte man überhaupt nicht reintreten."
ist nicht rechtswidrig, wenn der Verbreiter aufgrund seiner Recherchen davon ausgehen durfte, dass sich Wolf Biermann in diesem Sinne geäußert hatte. Die Abwägung der beiderseitigen Interessenlage, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Dr. Peter-Michael Diestel auf der einen Seite und die Pressefreiheit auf der anderen Seite, führt zu dem Ergebnis, dass die Verbreitung der Äußerung zulässig ist.
30.09.03: BVerfG:1 BvR 865/00 - Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Nachgeschichte:
Was sagte Biermann über Diestel?
Drei Jahre nach einem feucht-fröhlichen Kaminabend der CSU-Bundestagsabgeordneten in Wildbad Kreuth ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Liedermacher Wolf Biermann. Der Verdacht: Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Die Ermittlungen sind - so schreibt das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL - vorläufiger Höhepunkt eines skurrilen Rechtsstreits zwischen Biermann und dem früheren DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel. Gestritten wird darüber, ob CSU-Stargast Biermann im Januar 1998 in Kreuth über Diestel den Satz sagte: "Der Mann ist solche Hundescheiße, da möchte man überhaupt nicht reintreten." So hatte es der damalige CSU-Pressesprecher Ingo Michael Fett "Bild" kolportiert. Auf Grund von Übertragungsfehlern benutzte "Bild" zwei Tage später den Ausdruck "Bundesscheiße". Diestel zog gegen den Barden vor Gericht; dieser bestritt beide Zitate mit einer Versicherung an Eides statt.
Daher klagte Diestel gegen den Springer-Verlag wegen falscher Berichterstattung und bekam 40.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen. In der Berufung siegte der Verlag, denn Fett blieb dabei: Der Satz sei genauso gefallen - "es herrschte erhöhte Vergnügtheit". Diestel stritt weiter, diesmal wieder gegen Biermann - um mittlerweile 100.000 Mark. Vor dem Landgericht ließ Klägeranwalt Christian Schertz kurz vor Weihnachten die CSU-Oberen antreten. Theo Waigel, Horst Seehofer, Michael Glos und der frühere Bundesbauminister Oscar Schneider sollten sich erinnern, ob die Schmähkritik gefallen war. Waigel mochte nicht ausschließen, dass das Wort "Scheiße" fiel, ob jedoch in Bezug auf Diestel, konnte er nicht mehr sagen. Seehofer wusste nicht einmal mehr, was Biermann am Kamin zu ihm persönlich gesagt hatte. Auch Glos erinnerte sich nicht an den Satz. Lediglich dem ältesten Zeugen, Ex-Bauminister Schneider, 73, war der Ausdruck "Hundescheiße" gut im Gedächtnis. Nur wer ihn gebraucht hatte, wusste Schneider nicht. Die Klage wurde abgewiesen. Der Berliner Staatsanwaltschaft reichte dagegen die Fett-Aussage, um Ermittlungen aufzunehmen.
 

 

   
 

28.01.1998

 

 

  27 O 605/98
Rechtsanwalt Eisenberg
RA Eisenberg
<k>
Axel Springer Verlag (Bild)
RA
Zitate aus Anwaltsschreiben
Urteil
 

 

   
       
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 07.06.07
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