Zivilkammer 27 (Pressekammer) Landgericht Berlin
Termine 1998
11.06.98; 28.01.98;
Das ist keine offizielle
Seite des LG Berlin. Keine Gewähr
für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG Bln ZK 27 und des während den
Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht
ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese
umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen
zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An
jedem Dienstag und Donnerstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der
Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur
empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich
wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde
Theater liebt, wird den Besuch einer Gerichtsverhandlung nicht bedauern.
AG - Antragsgegner; AS -
Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und
früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und
zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache;
HT - Termin zur mündlichen
Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; S - Berufungsverhandlung; VT - Urteilsverkündung; v - verschoben;
h |
Aktenzeichen
Kläger |
Beklagter, Antragsgegner |
Urteil |
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11.06.1998 |
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27 O 131/98
Diestel
RA Schertz |
<k>
Axel Springer Verlag
(Bild)
RA Raue |
11.06.98: Urteil: Der Beklagte hat
an den Kläger 40.000,00 DM zu zahlen.
Berufung:
29.02.00 - Kammergerict 9 U 5861/98 2Die Verbreitung der dem
Liedermacher Wolf Biermann in Bezug auf den letzten
Innenminister der DDR Dr. Peter-Michael Diestel zugeschriebenen
Äußerung:
"Der Mann ist solche Bundesscheiße (richtig: Hundescheiße), da
möchte man überhaupt nicht reintreten."
ist nicht rechtswidrig, wenn der Verbreiter aufgrund seiner
Recherchen davon ausgehen durfte, dass sich Wolf Biermann in
diesem Sinne geäußert hatte. Die Abwägung der beiderseitigen
Interessenlage, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Dr.
Peter-Michael Diestel auf der einen Seite und die Pressefreiheit
auf der anderen Seite, führt zu dem Ergebnis, dass die
Verbreitung der Äußerung zulässig ist.
30.09.03:
BVerfG:1 BvR 865/00 - Die Verfassungsbeschwerde wird nicht
zur Entscheidung angenommen.
Nachgeschichte:
Was sagte Biermann über Diestel?
Drei Jahre nach einem feucht-fröhlichen Kaminabend der
CSU-Bundestagsabgeordneten in Wildbad Kreuth ermittelt die
Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Liedermacher Wolf
Biermann. Der Verdacht: Abgabe einer falschen eidesstattlichen
Versicherung. Die Ermittlungen sind - so schreibt das
Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL - vorläufiger Höhepunkt eines
skurrilen Rechtsstreits zwischen Biermann und dem früheren
DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel. Gestritten wird
darüber, ob CSU-Stargast Biermann im Januar 1998 in Kreuth über
Diestel den Satz sagte: "Der Mann ist solche Hundescheiße, da
möchte man überhaupt nicht reintreten." So hatte es der damalige
CSU-Pressesprecher Ingo Michael Fett "Bild" kolportiert. Auf
Grund von Übertragungsfehlern benutzte "Bild" zwei Tage später
den Ausdruck "Bundesscheiße". Diestel zog gegen den Barden vor
Gericht; dieser bestritt beide Zitate mit einer Versicherung an
Eides statt.
Daher klagte Diestel gegen den Springer-Verlag wegen falscher
Berichterstattung und bekam 40.000 Mark Schmerzensgeld
zugesprochen. In der Berufung siegte der Verlag, denn Fett blieb
dabei: Der Satz sei genauso gefallen - "es herrschte erhöhte
Vergnügtheit". Diestel stritt weiter, diesmal wieder gegen
Biermann - um mittlerweile 100.000 Mark. Vor dem Landgericht
ließ Klägeranwalt Christian Schertz kurz vor Weihnachten die
CSU-Oberen antreten. Theo Waigel, Horst Seehofer, Michael Glos
und der frühere Bundesbauminister Oscar Schneider sollten sich
erinnern, ob die Schmähkritik gefallen war. Waigel mochte nicht
ausschließen, dass das Wort "Scheiße" fiel, ob jedoch in Bezug
auf Diestel, konnte er nicht mehr sagen. Seehofer wusste nicht
einmal mehr, was Biermann am Kamin zu ihm persönlich gesagt
hatte. Auch Glos erinnerte sich nicht an den Satz. Lediglich dem
ältesten Zeugen, Ex-Bauminister Schneider, 73, war der Ausdruck
"Hundescheiße" gut im Gedächtnis. Nur wer ihn gebraucht hatte,
wusste Schneider nicht. Die Klage wurde abgewiesen. Der Berliner
Staatsanwaltschaft reichte dagegen die Fett-Aussage, um
Ermittlungen aufzunehmen. |
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28.01.1998 |
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27 O 605/98
Rechtsanwalt Eisenberg
RA Eisenberg |
<k>
Axel Springer Verlag
(Bild)
RA |
Zitate aus Anwaltsschreiben
Urteil |
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Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 07.06.07
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