h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
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27.12.2016 (Di) |
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12:00 |
7 U 140/16
324 O 653/15
Edwin Fritsch
(Geschäftsführer Woolrec), u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Stephan Hörhammer, u.a.
(Kanzlei Hobrecker
RA Michel Hobrecker
1.Instanz)
RAin Siackowski (?) (in Untervollmacht) |
Verfügungsverfahren
Unterlassung; Streitgegenstand: Verdacht, dass krebserregender
Baustoff an die Firma Knauf AFM geliefert wurde
26.02.16: 1. Instanz 324 O 653/15 Die Pseudoöffentlichkeit hat dieses absurde
Theaterstück verlassen. Inhalt und Ergebnis bleiben unbekannt.
Urteil
25.10.16: Berufungsverhandlung:
Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des Beklagten keinen
Erfolg haben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.12.16, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- €
13.12.16:Aussetzungsbeschuss auf den 27.12.16,12:00 |
|
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20.12.2016 (Di) |
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9:55
<v> |
7 U
26/14
324 O
364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop |
<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke |
Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1.Instanz 324 O 364/11 Weiterführung mit
prozessleitenden Maßnahmen
Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal
B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder
eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen
nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen und verkündet:
1. Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats
- Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des
Ministeriums vom 20.10.1983 - bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,-€ festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16,
10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass
der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
19.07.16: Die Verhandlung wird wiedereröffent.
Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 15.11.16, 11:00
15.11.16: Die Berufung des Beklagten wird wahrscheinlich
zurückgewiesen, weil der Beklagte die unsubstantiierten
Behauptungen des Klägers nicht beweisen kann.
Beweisumkehr wurde abgelehnt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.12.16, 9:55
Bericht
20.12.16: Beweisbeschluss. Neuer Termin, Dienstag, den 25.04.16,
14:30 |
9:55
<v> |
7 U
8/15
324 O
170/14
Casiraghi, A., u.a.
Kanzlei Prinz pp.
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Ringier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
Unterlassung; Photo; Frage der Zuständigkeitin Dt
wg. allgemeiner Bekanntheit
07.11.14: 1.Instanz 324 O 170/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 09.01.15,
9:55, Saal B33
09.01.15: Er ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt,
zwei Bilder nicht zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidungam 22.11.16, 9:55
22.11.16: Aussetztungsbeschluss auf den 20.12.16
20.12.16:Urteil.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteildes
LG vom 09.01.2015 wird zurückgewiesen-
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
11:00 |
7 U 47/13
324 O
1192/07
Madeleine von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
RAin Dr.Lüssmann |
<k>
Bastei Lübbe GmbH & Co.KG
(ehemals
Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG)
(1.Instanz
Kanzlei AVOCADO Rechtsanwälte
RAin
Barbara Schramm)
RA Dr. Bollwitz (?) |
Unterlassung
18.01.13: 1-Instanz 324 O 1192/07 Verkündung einer Entscheidung am
01.03.13, 9:55, Saal B335
01.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 08.03.13
08.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13.
03.05.1: Urteil. Geldentschädigung € 92.504,-, weitere Kosten €
7.907,31. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten
des Verfahrens hat die Klägerin 22 Prozent, die Beklagte 78
Prozent zu tragen.
20.12.16: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung ener
Entscheidung, 28.02.2017, 9:55 |
11:30 |
7 U 48/13
324 O
1193/07
Viktoria von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
RAin Dr.Lüssmann |
<k>
Bastei Lübbe GmbH & Co.KG
(ehemals
Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG)(1.Instanz
Kanzlei AVOCADO Rechtsanwälte
RAin
Barbara Schramm)
RA Dr. Bollwitz (?) |
Unterlassung
19.04.13: 1.Instnaz 324 O 1193/07 Verkündung einer Entscheidung am
03.05.13, 9:545, Saal B335
Bericht
03.05.13: Urteil. Geldentschädigung € 107.500,-, weitere Kosten €
11.6561,01. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten
des Verfahrens hat die Klägerin 20,6 Prozent zu tragen, die
Beklagte 79,4 Prozent zu tragen.
20.12.16: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung ener
Entscheidung, 28.02.2017, 9:55 |
|
|
|
|
|
13.12.2016 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 140/16
324 O 653/15
Edwin Fritsch
(Geschäftsführer Woolrec), u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Stephan Hörhammer, u.a.
(Kanzlei Hobrecker
RA Michel Hobrecker
1.Instanz)
RAin Siackowski (?) (in Untervollmacht) |
Verfügungsverfahren
Unterlassung; Streitgegenstand: Verdacht, dass krebserregender
Baustoff an die Firma Knauf AFM geliefert wurde
26.02.16: 1. Instanz 324 O 653/15 Die Pseudoöffentlichkeit hat dieses absurde
Theaterstück verlassen. Inhalt und Ergebnis bleiben unbekannt.
Urteil
25.10.16: Berufungsverhandlung:
Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des Beklagten keinen
Erfolg haben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.12.16, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- €
13.12.16:Aussetzungsbeschuss auf den 27.12.16,12:00 |
9:55
<v> |
7 U 65/15
324 O 776/14
Gerhild (Hansi) Gauck (Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck)
Kanzlei Senfft Kersten Nabert
RA Jörg Nabert |
<k>
Klamb Verlag GmbH & Co. KG
RA Dirk Knop |
Forderung Geldentschädigung € 8.000,- wegen
Spekulation zu Ehe. UVE war abgegeben worden.
17.04.15: 1.Instanz 324 O 776/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.06.15,
9:55, Saal B 335. Bericht
12.06.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin
10.000,- Euro zu zahlen. Außerdem steht Schadensersatz zu.
08.11.16: Berufungsverhandlung. Buske gab zu erkenne, der
Berufung des Klamp Verlages stattzugeben. RA Jörg Nabert tobte.
Verkündung einer Entscheidung am 13.12.16, 9:55
Bericht |
|
|
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|
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29.11.2016 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer |
<k>
Allmendinger, Stefan.
RA
Stefan Allmendinger |
Beseitigung
Info;
Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00
13.09.16: Ausswetzungsbeschluss auf den 01.11.16, 9:55
01.11.16 :Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16
29.11.16: Urteil.Auf Berufung des Klägers wird das Urteildes LG
vom 31.05.13 teilweise abgeändert.
Dioe Beklgate wird verurteilt .... und zwei Äußerungen vom
24.09.2010 zu löschen.
...
Von den Kosten des Berufungsverfahrenshaben die Klägerin 4/5,die
Beklagte 1/4 zu tragene.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
9:55
<v> |
7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit
(Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen
Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin
zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die
Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des
Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Auswetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16
22.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16
29.11.16: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das Urtreil
des LG vom 11.12.16 wird zurückgewiesen.
Auf Anschlussberufungder Klägerin wird das Urteil des LG vom
11.12.16 abgeämdert.
a. Die Beklagte hat an die Klägerin zu 1 12.500 € nebst Zinsen
ab dem 23.07.16 zu zahlen.
b. Die Beklagte hat an die Klägerin
zu 2 5.000 € nebst Zinsen ab dem 23.07.16 zu zahlen.
c. Außerrden hat die Bekgbate an die Klägerin zu 1 261,74 €und
an die Klägerin zu 2.142,83 € zu zahlen.
....
Kostenentscheidung. |
9:55
<v> |
7 U 4/16
324 O
334/15
Rechstanwaltssozietät Gröpper Köpke Rechtsanwälte u.a
RA Dr. Andreas Freitag |
<k>
Thomas Bremer
RA Rasch
Thomas Bremer |
Unterlassung; Info
08.10.15: 1.Instanz 324 O 334/15 Klägervertreter erhält Schriftsatznachlass
Verkündung eine Entscheidung am 04.12,15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Die Beklagte wird unter den gesetzlichen
Ordnungsmittelandrohung verurteilt, bestimmte Äußerungen zu
unterlassen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.11.16: Berunfung,offenbar ohne Verhandlung. Verkündungstermin. Aussetzungsbeschluss auf den
29.11.16
29.11.16: Urteril.Die Berufu´ng deer Klägerin gegen das
Urteildes LG wiredn zurückgewiesen.
Die Klägerinhat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Vollstreckbartkeitsentscheidung. |
10:30 |
7 U
94/15
324 O
161/15
Corina Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
FUNKE Women Group GmbH
Kanzlei Romatka
RA Prof.
Dr. Gero Himmelsbach |
Hartnäckigkeit; Forderung; Besuch im Krankenhaus
11.09.15: 1.Instanz 324 O 161/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.09.15,
9: 55, Saal B 335
25.09.15:
Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 60.000
nebst Zinsen zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
29.11.16: Berufungsverhandlung. Der Senat sieht keine Gründe,das
LG-Urteil zu beanstanden.
Verkündung einer Entscheiodung am 17.01.17, 9:55 |
11:00 |
7 U
32/15
324 O
640/14
Michael Schumacher, Corinna Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
FUNKE Women Group GmbH
Kanzlei Romatka
RA Prof.
Dr. Gero Himmelsbach |
Richtigstellung; Geldentschädigung;
Scheidung war angeblich vor dem Unfall angesagt.
06.02.15: 1.Instanz 324 O 640/14 Verkündung einer Entscheidung am 13.03.15, 9:55 Saal B
335
13.03.15: Urteil Die Beklagte hat an die Kläger zu 1. und zu 2.
Geldentschädigung von jeweils € 30.000,- nebst Zinsen sowie
jeweils € 121,20 nebst Zinsen zu zahlen.
Von den Kosten haben die Kläger jeweils 27 %, die Beklagte 46 %
zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
29.11.16:
Berufungsverhandlung. Der Senat
sieht kaum Gründe,das LG-Urteil zu beanstanden.
Verkündung einer Entscheiodung am 17.01.17, 9:55 |
11:30 |
7 U 101/15
324 O 777/14
Gerhild (Hanis) Gauck (Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck)
Kanzlei Senfft Kersten Nabert
RA Jörg Nabert |
<k>
FUNKE Women Group GmbH
Kanzlei Romatka
RA Prof.
Dr. Gero Himmelsbach |
Geldentschädigung 70.000 Euro und
Abmahnkosten
11.09.15: 1. Iinstnaz 324 O 777/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 02.10.15,
9: 55, Saal B 335
02.10.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
€ 50.000,- nebst Zinsen zu zahlen, sowie € 1.822,96 und
nochmals 1.822,96 €. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
29.11.16: Berufungsverhandlung. Die Kammer möchte dem Urteiulder
LG dem Grunde nach folgen aber nicht der Höhe nach. RA Jörg
Nabert tobte.
Verkündung einer Entscheiodung am
17.01.17, 9:55 |
|
|
|
|
|
22.11.2016 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U
8/15
324 O
170/14
Casiraghi, A., u.a.
Kanzlei Prinz pp.
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Ringier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
Unterlassung; Photo; Frage der Zuständigkeitin Dt
wg. allgemeiner Bekanntheit
07.11.14: 1.Instanz 324 O 170/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 09.01.15,
9:55, Saal B33
09.01.15: Er ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt,
zwei Bilder nicht zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidungam 22.11.16, 9:55
22.11.16: Aussetztungsbeschluss auf den 20.12.16 |
9:55
<v> |
7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit
(Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen
Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin
zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die
Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des
Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Auswetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16
22.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16 |
9:55
<v> |
7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit
(Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen
Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin
zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die
Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des
Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Aussetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16
22.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16 |
10:00 |
7 U 85/15
324 O 8/15
Casiraghi, Andrea
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Rosenberger
RA
Spyros Aroukatos |
Unterlassung; Urlaub
24.07.15: 1.Instanz 7 U 85/15 Verkündung einer Entscheidung am 21.08.15,
9:55, Saal B 335
Bericht
21.08.15: Urteil. Der Beklagten wird unter
Androhung der üblichen Mittel verboten bestimmte Details
über den Urlaub in Ibiza zu berichten.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
22.11.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkenne,dass er dazu negte,der Berufung
stattzugeben.
Daraufhin nahm die Klögerseite die Klage zurück und verzichtete
zusätzlich auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 374 O
477/14 vom 11.08.14
Streitwert der Berufungsverhandlung 15.000,- € |
10:30 |
7 U 86/15
324 O 28/15
Casiraghi, Pierre
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Rosenberger
RA Spiros AroukatosSpyros Aroukatos |
Unterlassung; Urlaub
24.07.15: 1.Instanz 324 O 28/15 Verkündung einer Entscheidung am 21.08.15,
9:55, Saal B 335
Bericht
21.08.15: Urteil. Der Beklagten wird unter Androhung der
üblichen Mittel verboten in Bezug auf Piere Casiraghi zu
berichten und Photos zu veröffentlichen, wie das in BILD am
11.08.14 geschah.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
22.11.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkenne,dass er dazu negte,der Berufung
stattzugeben.
Daraufhin nahm die Klögerseite die Klage zurück und verzichtete
zusätzlich auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 374 O
xx5/14 vom 26.08.14
Streitwert dr Berufungsverhandlung 10.000,- € |
11:00 |
7 U
15/15
324 O
432/14
F. von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann
|
<k>
Axel Springer AG (BILD)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos
Justitiarin Hesse |
Unterlassung; Skiabfahrtbild zur
Hochzeitfeierlichkeiten
21.11.14:
1.Instanz 324 O 432/14
Termin zur Verkündung einer Entscheidung
am 16.01.15, 9:55, Saal B335
16.01.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt in der BILD am
Sonntag ein Foto nicht erneut zu veröffentlichen.
22.11.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkenne,dass er dazu negte,der Berufung
stattzugeben.
Daraufhin nahm die Klögerseite die Klage zurück und verzichtete
zusätzlich auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 374 O
114/14 vom 04.03.14
Streitwert dr Berufungsverhandlung 15.000,- € |
11:00 |
7 U 67/15
324 O
682/13
Karl-Horst A.
RAin Natascha Gnädig
(1.Instanz)
RA Meyer
Kläger persönlich |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse |
Unterlassung und Geldentschädigung; "Ist das
Hamburgs schlimmster Hundehasser?" BILD 05.05.2010
29.05.15: 1.Instanz 324 O 682/13 Verkündung einer Entscheidung am 26.06.15, 9:55, Saal
B335
26.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 03.07.15
03.07.15: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen
bezüglich des Klägers drei Äußerungen zu verbreiten
Im Übrigen (Geldentsahädigung) wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten haben der Kläger 16 %, die Beklagte 84 % zu
tragen.
22.11.16:Berufungsverhandlung. Kläger und Beklagte gingennin
Berufung.
Der seant ga zu erkenne,dass er beiede Berufugnen zurückweisen
wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.01.17, 9:55
Streitwert des Berufugnsverfahrens 48.500,- € |
|
|
|
|
|
15.11.2016 (Di) |
Bericht |
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9:55
<v> |
7 U 127/16
324 O 618/15
Jameda GmbH (Ärzte-Bewertungsportal)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Rechtsanwälte Lausen
RA Dr. Martin Schippan |
Unterlassung; Bildnisse; Falscher Eindruck -
Werbung wird als Bewertung empfunden.
15.04.16:
1.Instanz 324 O 618/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.16, 9:45, Raum B
334.
20.05.16: Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten, das
Ärztebewertungsportal sei gekauft.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten hat die Klägerin 2/5,die Beklagte 3/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverhandlung 50.000,00 €
Termin der Verkündung 15.11.16, 9:55 |
09:55
<v> |
7 U
100/14
324 O
12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter
von Ulrich Mühe
und
Susanne Lothar, seinerzeit
mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland |
Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1. Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu
veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des
Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf
50.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00
Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16
06.09.16: Aussetzungsbeschlus auf den 11.10.16
11.10.16:Aussetzungsbesachluss auf dewn 15.11.16,9:55 |
11:00 |
7 U
26/14
324 O
364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop |
<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke |
Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1. Instanz 324 O 364/11 Weiterführung mit
prozessleitenden Maßnahmen
Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal
B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder
eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Urteil Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen
nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen uns verkündet:
1. Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats
- Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des
Ministeriums vom 20.10.1983 - bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,-€ festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16,
10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass
der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
19.07.16: Die Verhandlung wird wiedereröffent.
Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 15.11.16, 11:00
15.11.16: Die Berufung des Beklagten wird wahrscheinlich
zurückgewiesen, weil der Beklagte die unsubstantiierten
Behauptungen des Klägers nicht beweisen kann.
Beweisumkehr wurde abgelehnt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.12.16, 9:55
Bericht |
|
|
|
|
|
08.11.2016 (Di) |
Bericht |
|
9:55
<v> |
7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit
(Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen
Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin
zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die
Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des
Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Aussetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16 |
9:55
<v> |
7 U 4/16
324 O
334/15
Rechstanwaltssozietät Gröpper Köpke Rechtsanwälte u.a
RA Dr. Andreas Freitag |
<k>
Thomas Bremer
RA Rasch
Thomas Bremer |
Unterlassung; Info
08.10.15: 1.Instanz 324 O 334/15 Klägervertreter erhält Schriftsatznachlass
Verkündung eine Entscheidung am 04.12,15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Die Beklagte wird unter den gesetzlichen
Ordnungsmittelandrohung verurteilt, bestimmte Äußerungen zu
unterlassen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.11.16: Berunfung,offenbar ohne Verhandlung. Verkündungstermin. Aussetzungsbeschluss auf den
29.11.16 |
11:30 |
7 U 65/15
324 O 776/14
Gerhild (Hansi) Gauck (Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck)
Kanzlei Senfft Kersten Nabert
RA Jörg Nabert |
<k>
Klamb Verlag GmbH & Co. KG
RA Dirk Knop |
Forderung Geldentschädigung € 8.000,- wegen
Spekulation zu Ehe. UVE war abgegeben worden.
17.04.15: 1.Instanz 324 O 776/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.06.15,
9:55, Saal B 335. Bericht
12.06.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin
10.000,- Euro zu zahlen. Außerdem steht Schadensersatz zu.
08.11.16: Berufungsverhandlung. Buske gab zu erkenne, der
Berufung des Klamp Verlages stattzugeben. RA Jörg Nabert tobte.
Verkündung einer Entscheidung am 13.12.16, 9:55
Bericht |
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|
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|
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01.11.2016 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 121/16
324 O 431/15
Sylvie Meis
(früher Sylvie van der Vaart)
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel |
<k>
M.I.G Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Angeblicher Kauf einer Luxuswohnung
auf Mallorca
18.12.15: 1. Instanz 324 O 431/15 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung:
Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Streitwert 5.000,00 €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung,01.11.16, 9:55
01^.11.16:Die Berufungg der Antragsggegnerin gegen das Urteil
des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Die Antragsggenerin at dien Kostren des Berufungsverfahrens zu
tragen. |
9:55
<v> |
7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer |
<k>
Allmendinger, Stefan.
RA
Stefan Allmendinger |
Beseitigung
Info;
Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00
13.09.16: Ausswetzungsbeschluss auf den 01.11.16, 9:55
01.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16 |
9:55
<v> |
7 U
17/15
324 O
324/13
Klinik Fellingbostel von Grevemeyer GmbH & Co. KG
RA Albert (?) |
<k>
Wehner, J.
RA Dr. Döhring (?) |
HS-Verfahren zum Verfügungsverfahren
324 O 230/13 / 7 U 92/13, Unterlassung, Einsicht in die
Patientenakte, Chefarzt tobte angeblich
21.11.14: 1.Instanz 324 O 324/13 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal B335
16.01.-15: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.15
13.02.15: Es erging ein Urteil mit Äußerungsverbot. Zum Teil wurde
der Klage nicht stattgegeben.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.11.16:Berufungsvberhndlung.
Pseudoöffentlichkeit warnicht anwesend.Zoig es vor, Pilze
zusammeln. |
|
|
|
|
|
25.10.2016 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U10/15
324 O 100/14
Mario Gomez, Carina Wanzung (?)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand (1. Instanz,seit 2016 bei Noerr LLP )
RA Dr. Sebastian Gorski (Berufungsverhandlung) |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Geldentschädigung;
Strandbilder
Streitig, ob es schon einen außergerichtlichen Vergleich gab, und
hier nur die Kanzlei Schertz mehr erreichen möchte.
10.10.14: 1. Instanz 324 O100/14 Verkündung einer Entscheidung 12.12.14, 9:55, Saal
B335
12.12.14: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger zu 1) und
die Klägerin zu 2) € 25.000 Geldentschädigung zu zahlen.
16.08.16:Berufungsverhandlung.
Der Senat unterbreitete einen Vergleichsvorschlag: Beklagte
zahlt jeweils17.500,-€ und übernimmt die Kosten.
Einigen sich die Parteien nicht außergerichtlich, dann
Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.19.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.01.17 |
9:55
<v> |
7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit
(Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen
Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin
zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die
Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des
Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Auswetzungsbeschluss auf den 08.11.16 |
12:00 |
7 U 140/16
324 O 653/15
Edwin Fritsch
(Geschäftsführer Woolrec), u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Stephan Hörhammer, u.a.
(Kanzlei Hobreker
RA Michel Hobrecker
1.Instanz)
RAin Siackowski (?) (in Untervollmacht) |
Verfügungsverfahren
Unterlassung; Streitgegstand: Verdacht, dass krebserregender
Baustoff an die Firma Knauf AFM geliefert wurde
26.02.16: 1. Instanz 324 O 653/15 Die Pseudoöffentlichkeit hat dieses absurde
Theaterstück verlassen. Inhalt und Ergebnis bleiben unbekannt.
Urteil
25.10.16: Berufungsverhandlung:
Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des Beklagten keinen
Erfolg haben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.12.16, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- € |
|
|
|
|
|
11.10.2016 (Di) |
Bericht |
|
10:00
<v> |
7 U
100/14
324 O
12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter
von Ulrich Mühe
und
Susanne Lothar, seinerzeit
mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland |
Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1. Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu
veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des
Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf
50.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00
Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16
06.09.16: Aussetzungsbeschlus auf den 11.10.16
11.10.16:Aussetzungsbesachluss auf dewn 15.11.16,9:55 |
11:00 |
7 U 60/15
324 O 814/14
Kenneth Glöckner
Kanzlei Nesselhauf
RA Henning Lorenzen |
<k>
Celebrity News AG (PromiFlash)
Kanzlei JBB
RA Dr. Ansgar Koreng |
Unterlassung; Info
20.03.15: 1.Instanz 324 O 814/14 Pseudoöffentlichkeit im Knast. Konnte am absurden
Theater als Zuschauer nicht dabei sein. Verkündung einer
Entscheidung am 15.05.2015, 9:55, Saal B335
15.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 29.05.15: Urteil. Der
Beklagte hat es zu unterlassen, die streitgegenständlichen
Äußerungen zu verbreiten etc.
11.10.16: Berufungsverfahren.
Nach Hinweisen des Senats nahm der Beklagtenvertreter die
Berufung zurück. Bericht |
|
|
|
|
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04.10.2016 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 77/16
324 O 239/15
Asklepios Kliniken Hamburg
Kanzlei Bezzenberger
RAin Julia Bezzenberger |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung. Hauptsacheverfahren zum
Verfügungsverfahren 324 O 323/15
Thema: Fälschung des Dienstplans
20.11.15: 1.Instanz 324 O 239/15 Verkündung einer Entscheidung am 22.01.16.
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
16.08.16: Berufungsverhandlung..
Die Parteien teilen bis zum 15.09.16 mit, ob eine
außergerichtliche Lösung erreicht wurde.
Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 04.10.16, 9:55
ß4.10.16: Verkündung fand nicht statt. Termin war aufgehoben
worden. |
12:00 |
324 O
170/14
7 U 8/15
Casiraghi, A., u.a.
Kanzlei Prinz pp.
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Ringier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
Unterlassung; Photo; Frage der Zuständigkeitin Dt
wg. allgemeiner Bekanntheit
07.11.14: 1.Instanz 324 O 170/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 09.01.15,
9:55, Saal B33
09.01.15: Er ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt,
zwei Bilder nicht zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidungam 22.11.16, 9:55 |
12:30 |
7 U 121/16
324 O 431/15
Sylvie Meis
(früher Sylvie van der Vaart)
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel |
<k>
M.I.G Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Angeblicher Kauf einer Luxuswohnung
auf Mallorca
18.12.15: 1. Instanz 324 O 431/15 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung:
Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Streitwert 5.000,00 €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung,01.11.16, 9:55 |
13:00 |
7 U 127/16
324 O 618/15
Jameda GmbH (Ärzte-Bewertungsportal)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Rechtsanwälte Lausen
RA Dr. Martin Schippan |
Unterlassung; Bildnisse; Falscher Eindruck -
Werbung wird als Bewertung empfunden.
15.04.16:
1.Instanz 324 O 618/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.16, 9:45, Raum B
334.
20.05.16: Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten, das
Ärztebewertungsportal sei gekauft.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten hat die Klägerin 2/5,die Beklagte 3/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverhandlung 50.000,00 €
Termin der Verkündung 15.11.16, 9:55 |
12:15 |
7 U125/16
324 O 204/16
Max Kruse
Kanzlei Nesselhaf
RA Dr. Till Dunckel |
<k>
Medien für die Region GmbH (2. Instanz)
ForwardContentServices GmbH u.a. (1. Instanz)
RA Ferwerder |
Unterlassung; Bericht mit Verlinkung auf
eine nackte Selfiaufnahme
20.05.16: 1.Instanz 324 O 204/16 Einstweilige Verfügung wurde am Schluss der Sitzung
bestätigt.
04.10-16: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 40.000,00 €
Verkündung am Schluß der Sitztung
Berufung wurde wahrscheinlich zurückgewiesen. |
|
|
|
|
|
13.09.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer |
<k>
Allmendinger, Stefan.
RA
Stefan Allmendinger |
Beseitigung Info;
Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00
13.09.16:Ausswetzungsbeschluss auf den 01.11.16, 9:55 |
|
|
|
|
|
06.09.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
100/14
324 O
12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter
von Ulrich Mühe
und
Susanne Lothar, seinerzeit
mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland |
Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1.Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu
veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des
Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf
50.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00
Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16
06.09.16: Aussetzungsbeschlus auf den 11.10.16 |
10:00 |
7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit
(Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen
Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin
zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die
Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des
Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verküpndung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55 |
|
|
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|
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23.08.2016 (Di) |
|
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10:15 |
7
U91/15
324 O
688/15
Hans-Jürgen Börner (Jesteburger
SPD-Ratsherr und Ex-NDR-Redakteur)
Kanzlei Senfft ..
RA Jörg Nabert
Kläger persönlich |
<k>
Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co. KG
RA Sebastian von Scheidt
GF Martin Schrader |
Siehe auch Verfügungsverfahren 324 O 526/15
(11.12.2015)
Unterlassung;
Info;
Viel Zank
Zum Kospus Delicti schreibt die Kreiszeitung
Wochenblatt :
„Der Wochenmarkt ist schädlich für
Jesteburg“ hat Hans-Jürgen Börner (SPD) im Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus und Kultur gesagt und damit eine Welle der
Entrüstung ausgelöst. Sowohl Politiker als auch Bürger finden,
dass Börner weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Er übrigens
auch. Per Gegendarstellung hat er sich von seiner Aussage
distanziert. Er habe nur die Meinung zweier Geschäftsleute
zitiert. Zudem fordert er WOCHENBLATT-Verleger Martin Schrader
auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
05.02.16: Verkündung einer Entscheidung am um
12:00, Saal B 334.
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
23.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gibt zu vertsehen, die
Berufung zurückzuweosen.
Streitwret des Berufungsverfahrens 10.000,00 €
Entscei9dung am Schluss der Sitzung. |
11:00 |
7 U95/16
324 O 441/15
Charlene von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Hilfe beim Umzug etc.
29.01.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.02.16,
10:00
26.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Urteil. Der Beklagten wird verboten zu berichten über
den Umzug, die Trennung, das Photo mit der blauer Jacke zu
veröffentlichen. Außerdem 1.195,48 € nebst Zinsen und 597,74 €
nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen.
23.08.-16: Berufungsverhandlung;
Vergleich geschlossen.
Wert der Berufungsverfahrens 45.000,00 € |
11:45 |
7 U 114/16
324 O 595/15
Jörg Pilawa
Kanzlei Prof.Prinz ...
RAin Dr. Lüssmann |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung Bilder mit Kindern im Baumarkt +
Text
01.04.16: Die einstweilige Verfügung vom 17.11.15 wurde
bestätigt
23.08.16: Berufungsverhandlung:
Wert des Berugufungsverfahresn 20.000,00 €.
Entscheidng am Schluss der Sitzung |
|
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|
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|
16.08.2016 (Di) |
|
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10:00 |
7 U10/15
324 O 100/14
Mario Gomez, Carina Wanzung (?)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand (1. Instanz,seit 2016 bei Noerr LLP )
RA Dr. Sebastian Gorski (Berufungsverhandlung) |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Geldentschädigung;
Strandbilder
Streitig,ob es schon einen außergerichtlichen Vergleich gab, und
hier nur die Kanzlei Schertz mehr erreichen möchte.
10.10.14: 1.Instanz 324 O100/14 Verkündung einer Entscheidung 12.12.14, 9:55, Saal
B335
12.12.14: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger zu 1) und
die Klägerin zu 2) € 25.000 Geldentschädigung zu zahlen.
16.08.16:Berufungsverhandlung.
Der Senat unterbreitete einen Vergleichsvorschlag: Beklagte
zahlt jeweils17.500,-€ und übernimmt die Kosten.
Einigen sich die Parteien nicht außergerichtlich, dann
Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55 |
10:45 |
7 U 77/16
324 O 239/15
Asklepios Kliniken Hamburg
Kanzlei Bezzenberger
RAin Julia Bezzenberger |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung. Hauptsacheverfahren zum
Verfügungsverfahren 324 O 323/15
Thema: Fälschung des Dienstplans
20.11.15: 1.Instanmz 324 O 239/15 Verkündung einer Entscheidung am 22.01.16.
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
16.08.16:Berufungsverhandlung..
Die Parteien teilen bis zum15.09.16 mit, ob eine
außergerichtliche Lösung erreicht wurde.
Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 04.10.16, 9:55 |
11:15 |
7 U 31/13
324 O 535/12
Günther Jauch, Thea-Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Graals |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung; Beruf und Familie
30.11.12: 1.Instanzn 324 O 535/12 Verkündung einer Entscheidung am 28.12.12, 9:55,
Saal B335
28.12.12: Verkündung fand nicht statt. Verkündungstermin
25.01.13, 9:55.
25.01.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.13
22.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13
01.03.13: Der Beklagten wird untersagt, ein Bildnis mit
Unterschrift zu verbreiten etc. Außerdem hat der Beklagte an den
Kläger 5.5000,- € und an die Klägerin 3.500,- € zu zahlen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
16.08.16:Berufungsbverhandlung.
Beklagte nahmdie Berufung zurück.
Streitwert der Berufungsverhandkung 112.000,- €. |
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09.08.2016 (Di) |
|
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11:15 |
7 U 67/16
324 O 328/15
Heinz Herrmann Thiele
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung; donnert und gewittert mit seiner
Harley; Hat keine Harley, kein Motorrad; Einladung beim
Oktoberfest ins Weinzelt; keine Entschlackungstees; kein Pavillion
kein Gästehaus; Hausphoto, Hausbeschreibung
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 21.07.15 wird
bestätigt.
Kostenentscheidung.
09.08.16: Berufungsverhandlung. Nur noch das Hausphoto. Der
Senat sieht dieses alszulässig an.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine
Einigung zwischen den Parteien. |
11:30 |
7 U 69/16
324 O 329/15
Nadja Thiele
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung;
Einstweilige Verfügung vom 22.07.15; Nicht Vorstand
einer Stiftung (wichtig wegen der geringeren Gemeinnützigkeit);
keine Kundenberaterin bei
Wempe; Liebhabereien und Leidenschaften; Beschreibung eines
Hauses; Hausphoto
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.15,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Aussetzungsbeschluss auf den 12.10.15, 9:55, Saal B
335
12.10.15, Verkündung durch Ri'in Barbara Mittler: "Die
Einstweilige Verfügung vom 22.07.15, nein, vom 12.07.15 wird
bestätigt.... ."
Bestätigt wurden Ziff 1 bis 4., Bei Ziff. 4 fiel das mit dem
Pavillion und Gästehaus weg.
Von den Kosten der Verfügung haben die Antragstellerin 16 %, die
Antragsgegnerin 84 % bei einem Streitwert von 25.000,- €
zu tragen.
Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben die
Antragstellerin 22 %, die Antragsgegnerin 88 % bei einem
Streitwert von 22.500,- € zu tragen (richtig wäre 78 %)
09.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat möchte der Berufung
bis auf das mit der Stiftung stattgeben. 1:2 für
die Antragsgegnerin.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine
Einigung zwischen den Parteien. |
11:45 |
7 U 107/15
324 O 324/15
Julia Thiele-Schürhoff
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung;
Einstweilige Verfügung;
K.B.-G.C.
ist ein gemeinnütziger Verein, keine Stiftung; Wichtig wegen
fehlenden Hinweis auf Wohltätigkeit
28.08.15: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
Bericht
09.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat möchte der Berufung
der Antragsgegnerin bis auf das mit der Stiftung stattgeben.
1:2 für den Antragsgener.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine
Einigung zwischen den Parteien. |
12:00 |
7 U 6/16
324 O 345/15
Dr. Henrik Thiele
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung;
Einstweilige Verfügung;
Falsche Zitate, wie z.B. Ich bin Jang; Kein Mitbegründer der
Programmefirma Defiens AG, München
28.08.15: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
Bericht
09.08.16: Berufungsverhandlung. Der
Senat meint, die angegriffenen Äußerungen
sind nicht ehrenrührig. Neigt dazu, der Berufung der
Antragsgegnerin stattzugeben.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine
Einigung zwischen den Parteien. |
|
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19.07.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
26/14
324 O
364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop |
<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke |
Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1. Instanz 324 O 364/11 Weiterführung mit
prozessleitenden Maßnahmen
Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal
B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder
eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Urteil Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen
nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen uns verkündet:
1. Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats
- Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des
Ministeriums vom 20.10.1983 - bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,- € festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16,
10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass
der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
19.07.16: Die Verhandlung wird wiedereröffent.
Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 15.11.16, 11:00 |
10:00
<v> |
7 U 100/13
324 O
1180/07
Viktoria von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
(RAin Simone Lingens 1.Instanz - inzwischen zu Schertz
gegangen)
RAin Dr.Lüssmann |
<k>
Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.
(RA Helmuth Jipp
RA Helge Reich-1.Instanz)
Knazlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
|
Unterlassung; 31 Photos und Texte
25.01.13: 1.Instanz 324 O 1180/07 Weiterführung auf prozessuale Anleitung. Die Kammer
schlug € 140.000,- vor. war der Klägerseite zu wenig.Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 15.11.13, 9:55, Saal B335
15.11.13: Verkündung um 10:05. Urteil. Äußerungen und Bild
wurden untersagt. Geldentschädigung € 103.000,-.
Kostenentscheidung und Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
31.05.16: Berufungsverhandlung
Der Senat empfahl den folgenden Vergleich
1. Die Beklagte verpflichtet sich 225.000 € (Geldentschädigung,
Anwaltsgebühren, Zinsen) an die Klägerin zu zahlen.
2....aus den streitgenständlichen Veröffentlichtchungen
3. Die Kosten der 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahzrensn wi auf 147.000,- €
festgelegt.
".Termin zu Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf
Diesntag, den 19.07.16,10:00
19.07.16: Verkündung fand nicht statt
Esdürftezu einem Vertgleich gekommen sein. |
10:00
<v> |
7 U
100/14
324 O
12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter
von Ulrich Mühe
und
Susanne Lothar, seinerzeit
mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland |
Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1.Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu
veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des
Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf
50.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00
Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16 |
10:00
<v> |
7 U
79/14
324
O 155/14 (?)
Charlène von Monaco
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Ringier AG (Schweiz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Holger Nieland |
Unterlassung; Schwangerschaft;
Zuständigkeit fragwürdig, weil Klkgerin in Australien lebt und nur
ab und zu in Manaco ist.
Einziger Grund: Klägerin ist prominet
04.07.14: 1.Instanz 324 O 155/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den
18.07.14, 9:55, Saal B335
18.07.14: Urteil. Verbot von Aussagen und zwei Bildern
10.05.16:Berufungsverhandlung:
Wg. Prominenz ist Buske offenbar zuständig.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16
19.07.16: Die Berufung der Beklagtene gegen das LG-Urteile wird
zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufngsvefahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
11/14
324 O 400/13
Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH
RA Scheuerl |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
RA
Daniel Heymann |
Unterlassung; Werbung mit BIO-Siegel
01.11.13: HS-Verhandlung 324 O 400/13. Verkündung einer
Entscheidung am 13.12.13, 9:55, Saal B335
13.12.13: Der Beklagten wird untersagt, sechs Aufnahmen erneut
zu verbreiten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
10.05.16: Berufungsbverfahren. Buske neigt dazu, der Berufung
stattzugeben, weil der GF sich von den üblichen Haltungen in
einem Interview distanzierte. Da dürfte man diesen Hof
hervorheben.
Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16
Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom13.12.13 wird
mit einer Maßgabe zurückgewiesen.
13.03.18: BGH
VI ZR 396/16
Verkündung einer Entscheidung am 10.04.18.
10.04.28: Urteil BGH
VI ZR 396/16
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7.
Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom
19.Juli 2016 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 13.Dezember 2013 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. |
10:00
<v> |
7 U 43/13
324 O 126/12 (?)
Rechtsanwalt
Markus Kompa
RA Markus Kompa |
<k>
Thomas Grüner (früherer Mandant von RA Markus Kompa; 325 O
379/10)
RA Thomas Schober |
Forderung Honorar gg.
den eigenen früheren Mandanten
13.07.12: 1. Instanz 324O126/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 31.08.12,
9:55, Saal B335
Bericht
31.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 26.10.12.
26.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.13.
11.01.13: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Es wird
das schriftliche Verfahren angeregt, falls die Parteien
einverstanden sind.
Erneute Verhandlung am 22.02.-13, 11:30
22.02.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 05.04.13,
9:55, Saal B335
05.04.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Verkündung einer Entscheidung am 12.04.13
12.04.13: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.747,xx €
zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten
des Rechtsstreits haben der Beklagte 66 %, der Kläger 44 % zu
zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.06.16: Berufung. Verhandlung fand nicht
statt. Schriftliches Verfahren angeordnet.
Verkündung einer Entscheidung am 19.07.16,10:00
19.07.16: Die Berufung des Beklagten im Punkt. xx wird
zurückgewiesen. Der Beklagte hat an den Kläger 525,- € neben 8 %
über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der 1. Instanz trägt der Kläger 95 %, der
Beklagte 5 %
Von den Kopsten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 86 %,
der Beklagte 14%.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
|
|
|
|
|
12.07.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG,
SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung
Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11,
9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der
Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am
17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335
Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird
wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55,
Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Urteil Den Beklagten werden unter Androhung von
Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen
untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den
Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen
zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00
16.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 14.06.16
14.06.15:Aussetzungsbeschluss auf den 12.07.16
12.07,16: Urteil. Die Berufungen der Beklagten und des klägers
gegen das LG-Urteil vom 03.08.12 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 50
Prozent, die beklagten zu 1.und 3. jeweils 18 Prozent,der
Beklagte zu 2. 14 Prozent.
Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Wert des Berufungsvertfahjrens 112.000 €. |
11:30 |
7U 43/14
324 O 508/13
Albert von Monaco, Charlene von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr.Nina Lüssmann |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr.Gerald Neben |
Unterlassung
17.01.14: Verkündung einer Entscheidung am 07.03.14, 9:55, Saal
B335
07.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.03.14
21.03.14: Urteil. Bestimmte Äußerungen werden verboten. An
Klägerin zu 2 sind € 8.000,- Geldentschädigung zu zahlen.
Freistellung von den Koisten € 1.130,24.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren Vergleich geschlossen.
1.Unterlkassungsansprüche bestehen
2. Beklagte vwerpflichtet sich, Berugung zurückzunehmen.
3.Beklagte zuahltan die Kläger insgesamt 13.000 €.
4. Gerneralquittung
5.DieKosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zu Lastmit
Ausnahmen der Vergleichsgebhren,die jeder selbst träögt.
Wert des Berufungsverfahrens 76.000 € |
12:00 |
7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer |
<k>
Allmendinger, Stefan.
RA
Stefan Allmendinger |
Beseitigung Info;
Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00 |
|
|
|
|
|
05.07.2016 (Di) |
Bericht |
|
11:30 |
7 U 92/86
324 O 702/14
V.
Chesnokova
RA Roman Kobrel |
<k>
Elena Suhno
u.a.
Kanzlei Gröne &
Cramer
RA Niels Lohmann(1.Instanz)
RA Dr.Laske (in Untervollmacht) |
Unterlassung; Veröffentlichung eines Bildes der
Klägerin: Bild vorher-nachher
24.04.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal
B 335 Bericht
08.05.15: Aussetzungsbeschluss auf Dienstag, den 19.05.15,
12:55, Raum, B 334
Neue Verhandlung am 15.01.16, 14:00 (Beweisaufnahme)
16.01.16: Befragung von zwei Zeugen.
Bestätigten im Prinzip die mündliche Zusage.
Rücknahme der Zusage nicht mehr möglich.
VorsRi'in Käfer schlug vor,. die Klage zurückzunehmen.
Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 9:55, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.16
19.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
05.07.16: Berfungsverhandlung.Nach Kenntnis der sicheren Meinung
des Senatshat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die
Berufung zurückgenommen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Streiutwert des Berufungsverahresn 10.000,- €. |
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28.06.2016 (Di) |
Bericht |
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10:00
<v> |
7 U
79/14
324
O 155/14 (?)
Charlène von Monaco
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Ringier AG (Schweiz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Holger Nieland |
Unterlassung; Schwangerschaft;
Zuständigkeit fragwürdig, weil Klägerin in Australien lebtund nur
ab und zu in Manaco ist.
Einziger Grund: Klägerin ist prominet
04.07.14: 1.Instanz 324 O 155/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den
18.07.14, 9:55, Saal B335
18.07.14: Urteil. Verbot von Aussagen und zwei Bildern
10.05.16:Berufungsverhandlung:
Wg. Prominenz ist Buske offenbar zuständig.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16 |
10:00
<v> |
7 U
11/14
324 O 400/13
Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH
RA Scheuerl |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
RA
Daniel Heymann |
Unterlassung; Werbung mit BIO-Siegel
01.11.13: HS-Verhandlung 324 O 400/13. Verkündung einer
Entscheidung am 13.12.13, 9:55, Saal B335
13.12.13: Der Beklagten wird untersagt, sechs Aufnahmen erneut
zu verbreiten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
10.05.16: Berufungsbverfahren.Buske neigt dazu der Berufung
stattzugeben, weil der GF sich von den üblichen Haltungen in
einem Interview distanzierte. Da dürfte man diesen Hof
hervorheben.
Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16 |
11:15 |
7 U 117/15
324 O 355/15
Matthew
Vaughn Drummond (Ehemann von Claudia Schiffer )
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel (Schwager des Klägers) |
<k>
freenet.de GmbH
Kanzlei Jbb
RA Dr. Martin Jaschinski |
Unterlassung. Widerspruchsverhandlung wg. e.V.
vom 14.08.15. Strittig die Eilbedürftigkeit
04.12.15: 1.Instanz 324 O 355/15.Verhandlung erzeugte den Eindruck einer
Geldbeschaffungsmaschine für die Kanzlei Nesselhauf.
Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 07.12.15, 12:00,
Raum B 334
07.12.15, RI'in Dr. Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die
einstweilige Verfügung vom 14.08.15 wird bestätigt. Die
Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
28.06.16: Berufugnsvberfahren.
Der Senat gab zu verstehen, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidungam Schluss der Sitzung.
Bericht |
|
|
|
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21.06.2016 (Di) |
Bericht |
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10:00
<v> |
7 U 92/12
324 O 141/12
Prof. Dr. med. Josef Zacher
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
Kanzlei Raue LLP
RA Dr. Amelung |
Unterlassung;
Info,
Ermittlungsverfahren eingestellt.
Bericht über eins ins Leere
laufenden Ermittlungsverfahren
08.06.12: 1. Instanz 324 O 141/12 Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal
B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 03.08.12
03.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 05.10.12
05.10.12: Urteil: Über den Kläger darf im Zusammenhang mit
bestimmten Ereignissen nicht namentlich berichtet werden. Die
Kosten fallen der Beklagten zur Last
Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.05.16: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte gab eine UVE gemäß den LG-Urteil ab mit dem Zusatz,
dass das Verbot nur anerkannt wird, wenn nicht hinzugefügt wird, dass das Ermittlungsverfahren mangels
unzureichenden Tatsachenverdachts eingestellt wurde.
Schriftsatznachlass für die Klägerseite.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 21.06.16, 10:00
21.06.16:Urteil. Die Berufung der Beklagten gegten das Urteil
des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidng zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00 |
7 U
100/14
324 O
12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter
von Ulrich Mühe
und
Susanne Lothar, seinerzeit
mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland |
Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1. Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu
veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des
Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf
50.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 19.07.16, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
14.06.2016 (Di) |
Bericht |
|
11:10
(11:45) |
7 U 1/16
324 O 254/15
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Schilderung wie es Schumacher gehen
kann. Anderer im Rollstuhl sitzender Rennfahrer wird zitiert.
23.10.15: 1. Instanz 324 O 254/15Verkündung einer Entscheidung am 11.12.15, 10:00, Raum
B 334
11.12.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene
Äußerungen nicht zu verbreiten.
78,75 und 830,- Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
03.05.16: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 14.06.16, 10:00
14.06.16.Urteil.Die Bedrufung des Beklagten gegen das Urteil
des Landgerichts vom 11.12.2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dieKosten des Berufungsverfahrens zu ztragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG,
SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung
Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11,
9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der
Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am
17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335
Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird
wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55,
Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Den Beklagten werden unter Androhung von
Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen
untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den
Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen
zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00
16.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 14.06.16
14.06.15:Aussetzungsbeschluss auf den 12.07.16 |
10:00
<v> |
7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer |
<k>
O. Schnackenberg
RA Winter |
Nichtigkeitsklage wg. fehlenden
Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.05.16
24.06.16: ASussetzungsbesachluss auf den 14.06.16
14.06.16: Urteil. Die Nichtigkeitsklage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Bericht |
12:00 |
7 U 84/15
324 O 52/15
Heinz Buschkowsky
Kanzlei Eisenberg und Kollegen
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Renate Künast
Kanzlei Schertz Bermann
(RAin Theresa Arand -1.Instanz)
RA Dr. Sebastian Gorski |
Unterlassung;
Äußerungen zur Jugendarbeit
im Interview
10.04.15: 1.Instanz7 324 O 52/15 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Einstweilige Verfügung vom 10.02.15 ist bestätigt
worden. Bericht
14.06.16:Berufungsverhandlung:
Der Senat gab ohne wenn und aber zu verstehen, dass die
Berufung zurückgewiesen werden wird.
Daraufhin nahm RA Dr. Sebastian Gorski die Berufung zurück.
VorsRi Andreas Buske: Beschlossen und verkündet:
1. Die Antragsgegnerin wird der Rechte der Berufung für verlustig
erklärt.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Antragsgegnerin
zur Last
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.000,- €
festgesetzt. |
12:00 |
7 U 43/13
324 O 126/12 (?)
Rechtsanwalt
Markus Kompa
RA Markus Kompa |
<k>
Thomas Grüner (früherer Mandant von RA Markus Kompa; 325 O
379/10)
RA Thomas Schober |
Forderung Honorar gg.
den eigenen früheren Mandanten
13.07.12: 1. Instanz 324O126/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 31.08.12,
9:55, Saal B335
Bericht
31.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 26.10.12.
26.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.13.
11.01.13: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Es wird
das schriftliche Verfahren angeregt, falls die Parteien
einverstanden sind.
Erneute Verhandlung am 22.02.-13, 11:30
22.02.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 05.04.13,
9:55, Saal B335
05.04.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Verkündung einer Entscheidung am 12.04.13
12.04.13: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger3.747,xx €
zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten
des Rechtsstreits haben der Beklagte 66 %, der Kläger 44 % zu
zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.06.16: Berufung. Verhandlung fand nicht
statt. Schriftliches Verfahren angeordnet.
Verkündung einer Entscheidung am 19.07.16,10:00 |
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07.06.2016 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U 26/13
324 O 528/12
Jehovas Zeugen in Deutschland Körperschaft des öffentlichen
Rechts
RA Armin Pikl |
<k>
3 sat Satelittenfernsehen
des deutschen
Sprachraums
Kanzlei Redeker
RA Ulrich Birnkraut |
Unterlassung. Corpus Delicti "Aufgewachsen
mit Jehiova" Fernsehbeitrag 21./23.03.2012
30.11.12: 1. Instanz 324 O 528/12 Weiter
nach prozessleitenden Maßnahmen. Verkündung einer Entscheidung
am 08.02.13, 9:55, Saal B335
08.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13
01.03.13: Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen
Streitwert 50.000,- EUR.
Verkündung im Falle des Rücktritts vom Vergleich am 07.06.16,
10:00
07.05.16:Verkündung fandnicht statt;Fehlteauf der Terminrolle |
10:00
<v> |
7 U 1/12
324 O 434/10
KRD Sicherungstechnik GmbH
Kanzlei Keck pp.
RA Keck
Frau Korinna Grammer Geschäftsführerin |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke
Justiziariat Siekmann |
Unterlassung; Fernsehsendung "Kündigung
Fiese Tricks der Arbeitgeber" (Panorama)
Angemeldetes Interviewe ohne Hinweis, über wen es geht.
11.02.11: 1. Instanz 324 0 434/110 Schriftsatzfristen, Verkündung einer
Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal B335
01.04,.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Verkündung am 08.04.11
08.04.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 30.09.11, 14:30
30.09.11: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am
02.12.11, 9:55, Saal B335
02.12.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 07.06.16, 10:00
07.06.16: Ri.Dr.Weyhe.Beweisbeschluss. Zunöächst schriftliche
Befragung des Arztes. Dann Vrhandkung.Termin stgeht noch nicht
fest. |
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31.05.2016 (Di) |
Bericht |
|
10:00
<v> |
7 U
98/14
324 O 295/13
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob
Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg;
Stephanie zu Guttenberg
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung, Richtigstellung,
Kostenerstattung
25.10.13: 1.Instanz 324 O 295/13 6Verkündung einer Entscheidung am
29.11.13, 9:55, Saal B335
Bericht
29.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 20.12.13
20.13.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird
wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zu den
Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen
ergehen auf Amtswegen. Wiedereröffnung am 16.05.14, 10:30
16.05.14: Klägervertreter nimmt den Antrag auf Richtigstellung
und Kostenerstattung zurück. Käfer möchte wegen Mehrdeutigkeit
(Stolpe) des Wirtes "Scham" ein Verbot erlassen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.06.14.9:55 Saal
B335 Bericht
27.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
15.03.16: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
Streitwert 40.000,- Euro
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16.
31.06.16:Urteil .Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Dieosten des Berufungsverfahrens trägtdie Beklagte. |
10:00
<v> |
7 U 25/15
324 O
836/14
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines
Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1.Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B
335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 €
sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16
31.05.16:Urtreil. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil
des Landgerichts324O 836/14 wird mit einer Maßgabe geädert.
Von den Kosten des Berufungsverfahresn haben der Kläger 45 %, die
Beklagte 55 % zu tragen. |
12:00 |
7 U 100/13
324 O
1180/07
Viktoria von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
(RAin Simone Lingens 1.Instanz - inzwischen zu Schertz
gegangen)
RAin Dr.Lüssmann |
<k>
Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.
(RA Helmuth Jipp
RA Helge Reich-1.Instanz)
Knazlei CMS Hasche
RAMichaele Fricke
|
Unterlassung; 31 Photos und Texte
25.01.13: 1.Instanz 324 O 1180/07 Weiterführung auf prozessuale Anleitung. Die Kammer
schlug € 140.000,- vor. Das war der Klägerseite zu wenig. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 15.11.13, 9:55, Saal B335
15.11.13: Verkündung um 10:05. Urteil. Äußerungen und Bild
wurden untersagt. Geldentschädigung € 103.000,-.
Kostenentscheidung und Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
31.05.16: Berufungsverhandlung
Der Senat empofahl den folgenden Vergleich
1. Die Beklagte verpflichtet sich, 250.000 € (Geldentschädigung,
Anwaltsgebühren, Zinsen) an die Klägerin zu zahlen.
2....aus den streitgenständlichen Veröffentlichtchungen
3. Die Kosten der 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 147.000,- €
festgelegt.
2. Termin zu Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Diesntag, den 19.07.16,10:00
Bericht
|
|
|
|
|
|
24.05.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 76/12
324 O 177/08
Tonio Arcaini (Antonio
Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich |
<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Unterlassung; Es
gab überhaupt keine Strafverfahren, keine
Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer
Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt;
19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender
Anordnung
Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender
Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am
05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge
vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00.
Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55,
Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55,
Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu
erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung
zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbescvhl.u8ss auf den 24.05.16
26.04.16: Urteil.Die Klage wird abgeänder. Untersagt werden
verscheidene Äußerungen.
Von den Kosten der 1.Instanz tragen der Klkäger 4/5, die
Beklagte 1/5.
Von den Kosten des Berufungsverfahresn tragen der Klkäöger
5/8,die Beklagte 3/8. |
10:00
<v> |
7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer |
<k>
O. Schnackenberg
RA Winter |
Nichtigkeitsklage wg. fehlenden
Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.05.16
24.06.16: ASussetzungsbesachluss auf den 14.06.16 |
10:30 |
7 U 74/15
Experos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG
324 O 193/15
Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG
RA |
<k>
Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-
und Erdgaswirtschaft
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung; Info
24.07.15: 1.Instanz 324O193/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 27.07.15,
12:00, Raum B 334
27.07.15: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 11.05.15 wird
aufgehoben und ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Kostenentscheidung. Bericht
24.05.16: Berufungsverhandlung.
Der Kläger nimmt die Berufung nach Hinweis des Senats zurück.
Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30.000,-€
festgesetzt. |
11:00 |
7 U
26/14
324 O
364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop |
<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke |
Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1.Instanz 324O 26/14 Weiterführung mit
prozessleitenden Maßnahmen
Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal
B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder
eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen
nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen uns verkündet:
1. Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats
- Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des
Ministeriums vom 20.10.1983 - bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,-€festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16,
10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass
der Titel nicht hätte ergehen dürfen. |
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10.05.2016 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG,
SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung
Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11,
9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der
Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am
17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335
Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird
wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55,
Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Den Beklagten werden unter Androhung von
Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen
untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den
Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen
zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00
16.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 14.06.16 |
10:00
<v> |
7 U
104/14
324 O
69/14
Alfred Boecker Compe de Montfoert
Kanzlei Laake & Möbius
RA Dieter Laake |
<k>
Alexander Prinz zu Schaumberg-Lippe
Erschien niemand |
Forderung: Unterlassungskosten + Anwaltskosten Info
18.07.14: 1. Instanz 324 O 550/11 Ri'in Simone Käfer: Ergeht vielleicht ein Urteil
(Klageabweisung) oder Versäumnisurteil. Verkündung einer
Entscheidung am 29.08.14, 9:55, Saal B335
29.08.14: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
23.02.16: Berufungsverfahren. Die Berufung wird wahrscheinlich
zurückgewiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,. Euro.
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.16
1^0.05.16: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Landgerichts vom 29.08.14wirdzurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
|
11:00 |
7 U
11/14
324 O 400/13
Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH
RA Scheuerl |
<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
RA
Daniel Heymann |
Unterlassung; Werbung mit BIO-Siegel
01.11.13: HS-Verhandlung 324 O 400/13. Verkündung einer
Entscheidung am 13.12.13, 9:55, Saal B335
13.12.13: Der Beklagten wird untersagt, sechs Aufnahmen erneut
zu verbreiten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
10.05.16:Berufungsbverfahren.Buske neigt dazu der Berufung
stattzugeben, weil der GF sich von den üblichen Haltungen in
einem Interview distanzierte. Da dürfte man diesen Hof
hervorheben.
Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00 |
11:45 |
7 U 17/14
324 O 275/13
Anders, M. (Friseur)
RA ? |
<k>
Qype GmbH
a YELP Company
RA ? |
Unterlassung
29.11.13: 1.Instanz 324 O17/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den
10.01.2014, 9:55, Saal B335 Bericht
10.01.14: Urteil. Klage wird abgewiesen.
10.05.16:Berufngsverhandlung.
Der Senat riet, die Berufung zurückzunehmen.
Der Klägervertreter nahm die Berufung zurück.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Streitwert des Berufungsverfahrens 10.000,-EUR
|
12:15 |
7 U
79/14
324
O 155/14 (?)
Charlène von Monaco (?)
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Ringier AG (Schweiz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Holger Nieland |
Unterlassung; Schwangerschaft;
Zuständigkeit fragwürdig,weilKlkägerin in Australien lebtund nur
ab und zu in Manaco ist.
Einziger Grund: Klägerin ist prominet
04.07.14: 1.Instanz 324 O 155/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den
18.07.14, 9:55, Saal B335
18.07.14: Urteil. Verbot von Aussagen und zwei Bildern
10.05.16:Berufungsverhandlung:
Wg. Prominenz ist Buske offenbar zuständig.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
Bericht |
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03.05.2016 (Di) |
|
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10:00 |
7 U 45/14
324 O 426/13
Ulrich Hoeneß
Kanzlei Nesselhauf
RA Michael Nesselhauf |
<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus;
Journalist
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Dr. Kirstin von Hutten |
Unterlassung (Käfer,
Dr. Linke, Mittler); Info Info
10.01.14: 1. Instranz 324 O 426/13Verkündung einer Entscheidung am 28.03.14, 9:55, Saal
B335
28.03.14: Käfer: Urteil.
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom
Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00
€; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, den
Verdacht zu erwecken:
1. „Der anonyme Hinweisgeber nennt nach s...-Informationen dazu
ganz andere Zahlen. Er gibt an, auf dem Nummernkonto ... B...
sowie auf Unterkonten bei V... hätten sich in den Jahren vor
2008 durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen
Schweizer Franken befunden“;
und/ oder
2. „Der Whistleblower legt einen Zusammenhang zwischen
Aktieneingängen (sc. Papiere der D... T...) und
Sponsorengeschäften nahe. So seien T-Aktien in Jahren von
Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im H...-Depot verbucht
worden.“;
und/ oder
3. „Konkreter sind nach s...-Informationen die Hinweise des
Informanten auf Koppelgeschäfte anderer Art. H... soll sich in
großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt
haben“;
und/ oder
4. „Wo ist das viele Geld geblieben? Auch zu diesem Punkt machte
der Hinweisgeber Angaben. So soll V... nicht die einzige
Bankverbindung gewesen sein. Der Informant brachte drei weitere
Geldhäuser ins Spiel. Danach sollen um 2008 herum von ... B...
erhebliche Summen auf Nummernkonten bei der G... Bank C... S...,
der Z... K... Bank und dem Bankhaus J... B... abgeflossen sein.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur
Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziffer I. gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro und zu Ziffer II.
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu
vollstreckenden Betrages;
und beschließt:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 200.000 Euro (100.000 Euro
je Beklagter).
Stern geht gegen das Urteil wohl in Berufung (7 U 45/14,
23.03.16).
22.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung nicht für
aussichtsreich hält.
Verkündung einer Entscheidung am, 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.16
03.05.16: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil
wird soweit nicht zurückgenommen, zurückgewiesne.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:45 |
7 U 109/15
324 O 235/15
Mick Schumacher (Sohn von Michael Schumacher)
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Widerspruch gegen eine nur zum Teil
erlassene einstweilige Verfügung. Strittig die Passage "legt
wegen seinem Vater ein Schippe extra drauf".
23.10.15: 1. Instanz 324 O 235/15 Die einstweilige Verfügung vom 29.05.15 wurde am
Schluss der Sitzung bestätigt.
03.05.16: Berufungsverhandlung Urteil. Die Einstwelige Verfügung
wurde aufgehoben. |
11:10
(11:45) |
7 U 1/16
324 O 254/15
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Schilderung wie es Schumacher gehen
kann. Anderer im Rollstuhl sitzender Rennfahrer wird zitiert.
23.10.15: 1. Instanz 324 O 254/15Verkündung einer Entscheidung am 11.12.15, 10:00, Raum
B 334
11.12.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene
Äußerungen nicht zu verbreiten.
78,75 und 830,- Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
03.05.16: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 14.06.16, 10:00 |
11:22
(11:15) |
7 U 92/12
324 O 141/12
Prof. Dr. med. Josef Zacher
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
Kanzlei Raue LLP
RA Dr. Amelung |
Unterlassung;
Info,
Ermittlungsverfahren eingestellt.
Bericht über eins ins Leere
laufenden Ermittlungsverfahren
08.06.12: 1. Instanz 324 O 141/12 Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal
B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 03.08.12
03.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 05.10.12
05.10.12: Urteil: Über den Kläger darf im Zusammenhang mit
bestimmten Ereignissen nicht namentlich berichtet werden. Die
Kosten fallen der Beklagten zur Last
Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.05.16: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte gab eine UVE gemäß den LG-Urteil ab mit dem Zusatz,
dass das Verbot nur anerkannt wird, wenn nicht nicht
hinzugefügt wird, dass das Ermittlungsverfahren mangels
unzureichenden Tatsachenverdachts eingestellt wurde.
Schriftsatznachlass für die Klägerseite.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 21.06.16, 10:00 |
|
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|
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26.04.2016 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer |
<k>
O. Schnackenberg
RA Winter |
Nichtigkeitsklage wg. fehlenden
Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.05.16 |
10:00
<v> |
7 U
104/14
324 O
69/14
Alfred Boecker Compe de Montfoert
Kanzlei Laake & Möbius
RA Dieter Laake |
<k>
Alexander Prinz zu Schaumberg-Lippe
Erschien niemand |
Forderung: Unterlassungskosten + Anwaltskosten Info
18.07.14: 1. Instanz 324 O 550/11 Ri'in Simone Käfer: Ergeht vielleicht ein Urteil
(Klageabweisung) oder Versäumnisurteil. Verkündung einer
Entscheidung am 29.08.14, 9:55, Saal B335
29.08.14: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
23.02.16: Berufungsverfahren. Die Berufung wird wahrscheinlich
zurückgewiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,. Euro.
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.16
|
10:00
<v> |
7 U 25/15
324 O
836/14
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines
Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1.Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B
335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 €
sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16 |
10:00
<v> |
7 U 69/15
324 O 140/15
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Spekulationen über
Gesundheitszustand nach einer Mitteilung des Managements
05.06.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.07.15,
9:55, Saal B335
10.07.15: 1.Instanz 324 O 140/15 Aussetzungsbeschluss auf den 17.07.15
17.05.15: Die Beklagte wird verurteilt unter Androhung
nach Hamburger Brauch, es zu unterlassen zu behaupten,
Schumacher wird nicht mehr künstlich beatmet. Offenbar
kann er die Augen öffnen
15.03.16:
Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
26.04.16, 10:00
26.04.16: Urteil. Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen,
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
98/14
324 O 295/13
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob
Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg;
Stephanie zu Guttenberg
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung, Richtigstellung,
Kostenerstattung
25.10.13: 1.Instanz 324 O 295/13 6Verkündung einer Entscheidung am
29.11.13, 9:55, Saal B335
Bericht
29.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 20.12.13
20.13.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird
wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zu den
Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen
ergehen auf Amtswegen. Wiedereröffnung am 16.05.14, 10:30
16.05.14: Klägervertreter nimmt den Antrag auf Richtigstellung
und Kostenerstattung zurück. Käfer möchte wegen Mehrdeutigkeit
(Stolpe) des Wirtes "Scham" ein Verbot erlassen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.06.14.9:55 Saal
B335 Bericht
27.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
15.03.16: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
Streitwert 40.000,- Euro
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16. |
10:00
<v> |
7 U 76/12
324 O 177/08
Tonio Arcaini (Antonio
Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich |
<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Unterlassung; Es
gab überhaupt keine Strafverfahren, keine
Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer
Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt;
19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender
Anordnung
Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender
Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am
05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge
vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00.
Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55,
Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55,
Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu
erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung
zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbescvhl.u8ss auf den 24.05.16 |
10:00 |
7 U 45/14
324 O 426/13
Ulrich Hoeneß
Kanzlei Nesselhauf
RA Michael Nesselhauf |
<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus;
Journalist
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Dr. Kirstin von Hutten |
Unterlassung (Käfer,
Dr. Linke, Mittler); Info Info
10.01.14: 1. Instranz 324 O 426/13Verkündung einer Entscheidung am 28.03.14, 9:55, Saal
B335
28.03.14: Käfer: Urteil.
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom
Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00
€; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, den
Verdacht zu erwecken:
1. „Der anonyme Hinweisgeber nennt nach s...-Informationen dazu
ganz andere Zahlen. Er gibt an, auf dem Nummernkonto ... B...
sowie auf Unterkonten bei V... hätten sich in den Jahren vor
2008 durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen
Schweizer Franken befunden“;
und/ oder
2. „Der Whistleblower legt einen Zusammenhang zwischen
Aktieneingängen (sc. Papiere der D... T...) und
Sponsorengeschäften nahe. So seien T-Aktien in Jahren von
Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im H...-Depot verbucht
worden.“;
und/ oder
3. „Konkreter sind nach s...-Informationen die Hinweise des
Informanten auf Koppelgeschäfte anderer Art. H... soll sich in
großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt
haben“;
und/ oder
4. „Wo ist das viele Geld geblieben? Auch zu diesem Punkt machte
der Hinweisgeber Angaben. So soll V... nicht die einzige
Bankverbindung gewesen sein. Der Informant brachte drei weitere
Geldhäuser ins Spiel. Danach sollen um 2008 herum von ... B...
erhebliche Summen auf Nummernkonten bei der G... Bank C... S...,
der Z... K... Bank und dem Bankhaus J... B... abgeflossen sein.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur
Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziffer I. gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro und zu Ziffer II.
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu
vollstreckenden Betrages;
und beschließt:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 200.000 Euro (100.000 Euro
je Beklagter).
Stern geht gegen das Urteil wohl in Berufung (7 U 45/14,
23.03.16).
22.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung nicht für
aussichtsreich hält.
Verkündung einer Entscheidung am, 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.16 |
11:00 |
7 U 26/13
324 O 528/12
Jehovas Zeugen in Deutschland Körperschaft des öffentlichen
Rechts
RA Armin Pikl |
<k>
3 sat Satelittenfernsehen
des deutschen
Sprachraums
Kanzlei Redeker
RA Ulrich Birnkraut |
Unterlassung. Corpus Delicti "Aufgewachsen
mit Jehiova" Fernsehbeitrag 21./23.03.2012
30.11.12: 1. Instanz 324 O 528/12 Weiter
nach prozessleitenden Maßnahmen. Verkündung einer Entscheidung
am 08.02.13, 9:55, Saal B335
08.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13
01.03.13: Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen
Streitwert 50.000,- EUR.
Verkündung im Falle des Rücktritts vom Vergleich am 07.06.16,
10:00 |
12:00 |
7 U 1/12
324 O 434/10
KRD Sicherungstechnik GmbH
Kanzlei Keck pp.
RA Keck
Frau Korinna Grammer Geschäftsführerin |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke
Justiziariat Siekmann |
Unterlassung; Fernsehsendung "Kündigung
Fiese Tricks der Arbeitgeber" (Panorama)
Angemeldetes Interviewe ohne Hinweis, über wen es geht.
11.02.11: 1. Instanz 324 0 434/110 Schriftsatzfristen, Verkündung einer
Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal B335
01.04,.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Verkündung am 08.04.11
08.04.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 30.09.11, 14:30
30.09.11: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am
02.12.11, 9:55, Saal B335
02.12.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 07.06.16, 10:00 |
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19.04.2016 (Di) |
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11:30 |
7 U 88/14
324 O 89/14
Walter Scheuerl
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl |
<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Kanzlei Höcker
RA Dr. Sven Dierkes |
Unterlassung;
Bebildung des Klägers auf einer Demo vor dem OLG
11.04.14: 1. Instanz 324 O 89/14 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
14.04.14,12:00 Raum B334
11.04.14: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand
sich in der Hautsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch
die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des
Verfahrens beträgt nach dem Kostenwert € 20.000,-
23.02.16: Berufungsverfahren. Buske gab zu erkennen, dass er der
Berufung stattgeben möchte, weil das Mitführen eines Bildes
möglicherweise auch erlaubt sein könnte.
Nach Diskussion und richterlicher Beratung konnten sich die
Richter (Buske, Meyer, Dr. Weyhe) keine endgültige Meinung
bilden.
Termirn zur Verkündung einer Entscheidung 22.03.16, 10:00
Streitwert der Berufung 10.000,- Euro
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.16
19.04.16: Auf Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des
LG vom 10.04.14 abgeändert. Die einstweilige Verfügung wird
aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. |
11:00 |
7 U
44/15
324 O
419/14
Jürgen Hunke
Kanzlei Costard Tögel & Partner PGmbH
RA Dr. Andreas Costard |
<k>
Klaus
Meetz
Erschien niemand |
Unterlassung;
Korpus Delikti, Mopo
(01.07.14) „200 Millionen haben die
Hunkes, Hoffmanns und Jarchows diesen Verein gekostet.“
28.11.14: 1.Instanz 324 O 419/14 Die einstweilige Verfügung vom
15.07.2014 wird bestätigt.
19.01.16: Berufungsverhandlung.
Es erging ein Versäumnisurteil: Die Berufung des Beklagten gegen
das Urteil, des Landgerichts vom 28.11.15 wird zurückgewiesen.
Wert der Berufungsverhandlung 6.000,. Euro.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Erneute Verhandlung am 19.04.16, 11:00
19.04.16: Es ergeht ein Vwersäumnisurteil. |
11:30 |
7 U 51/15
324 O 93/15
Kuno Gerber
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Johannes Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Laura Werner (Tochter)
RA Dr.
Christian Gloria |
Unterlassung; Info
08.05.15: 1. Instanz 324 O 93/15 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung vom
12.03.15 wurde bestätigt.
Urteil
19.04.16: Berufugnsverhandlung
VorsRi Andreas Buske: Die Firma fragt, der Senat fragt die
Parteien, ob es nicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des LG
Bayreuth und auch unter Berücksichtigung dessen, dass es sich
hier um eine einstweilige Verfügung handelt, später neu
verhandelt wird und die präsente Zeugin (die Mutter der
Antragsgegnerin) vielleicht befragt werden müsste.
Die Parteien sind damit einverstanden.
Ein neuer Termin wird auf Anruf der Parteien festgesetzt.
Neuer Termin: 25.07.15, 12:00
|
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05.04.2016 (Di) |
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11:15 |
7 U/ 103/15
324 O 191/15
Hönig-Hof GmbH
Kanzlei
Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Walter Scheuerl
Christoph Hönig, Geschäftsführer |
<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.,
Jan Peiper
Kanzlei Höcker
RA Dr. Sven Dierkes |
Verfügungsverfahren; Pressemitteiluung
Hönig-Hof;
Newsletter Tierschutzbüro
Unterlassung; Info,
Videos
19.06.15: 1. Instanz 324 O 191/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 22.06.15,
12:00, Raum B 334 Bericht
22.06.15 (Mittler): Die Einstweilige Verfügung vom 28.04.15 wird
mit der Maßgabe, dass der Punkt I.3 statt "zu verbreiten",
öffentlich zugänglich machen" heißt, bestätigt.
Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens je zu Hälfte
zu tragen.
05.04.16: Berufungsverhandlung. Der Verein Deutsches
Tierschutzbüro e.V. und Herr Jan Peiper haben eine umfassende
Abschlusserklärung abgegeben und das gerichtliche Verbot in
allen Ziffern anerkannt.
Verschwiegenheit wurde vereinbart. |
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29.03.2016 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U
77/11
324 O 1146/07
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel |
<k>
Südwestrundfunk (SWR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke |
Unterlassung, Tumor durch Lantus?
11.04.08: 1. Instanz 324 O 1146/07 Neuer Termin am 23.05.08,
9:30, Saal B335
23.05.08: Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den
04.07.08, 9:55, Saal B335
Bericht
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 11.07.07
11.07.08: Beweisbeschluss. Termin 20.05.11, 10:00
20.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.07.11, 9:55, Saal
B335
22.07.11. Urteile (Buske): Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den
Eindruck zu erwecken, ... Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.
16.02.16: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 15.03.16, 10:00:
Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen werden.
Streitwert 100.000 Euro
15.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.03.16
29.03.16: Urteil (Dr. Weyhe). Die Berufung der Beklagten gegen
das LG-Urteil vom 22.07.11 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen |
10:30 |
7 U 13/13
324 O 766/11
Dr. Rafael Korenzecher
Kanzlei
Moser & Bezzenberger
RA
Christian-Oliver
Moser |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing
RAin
Dr. Britta Heymann
RAin
Mariam Mundhenk |
Unterlassung; Google
Vorschläge (Autocomplete) Info
02.11.12: 1. Instanz 324 O 766/11 Verkündung einer Entscheidung am, 18.01.13, 9:55, Saal
B335
Bericht
18.01.13: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Der
Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
29.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung nicht erfolgreich
sein wird.
Wenn bei der Autocomplete-Funktion (BGH-Entscheidung) gab
es keine Verbindung des Kklägers zur Scientologen und Betrug, so
stellt saich der Sachverhalt hier anders dar. Der Klkäger stand
in Verbin dung zur Insolvenz.
Ri Zink: Die Suchwertvervollständigung wird hier nach Auffassung
des Senats allenfalls verboten, wenn es um Verleumdung ..
geht, keinesfalls, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung der
Kläger handeln solle. Insolvenz hat der Kläger, auch wenn
die Insolvenz ohne Verschulden des Klägers eintrat.
Daraufhin nahm der Prozessbevollmächtigte des Klägers die
Berufung zurück.
Der Kläger wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig
erklärt
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30.000,- Euro
festgelegt. |
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22.03.2016 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U 76/12
324 O 177/08
Tonio Arcaini (Antonio
Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich |
<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Unterlassung; Es
gab überhaupt keine Strafverfahren, keine
Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer
Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt;
19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender
Anordnung
Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender
Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am
05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge
vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00.
Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55,
Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55,
Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu
erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung
zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00
22.03.16: Aussetztungsbeschluss auf 26.04.16 |
11:30 |
7 U 88/14
324 O 89/14
Walter Scheuerl
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl |
<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Kanzlei Höcker
RA Dr. Sven Dierkes |
Unterlassung;
Bebildung des Klägers auf einer Demo vor dem OLG
11.04.14: 1. Instanz 324 O 89/14 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
14.04.14,12:00 Raum B334
11.04.14: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand
sich in der Hautsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch
die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des
Verfahrens beträgt nach dem Kostenwert € 20.000,-
23.02.16: Berufungsverfahren. Buske gab zu erkennen, dass er der
Berufung stattgeben möchte, weil das Mitführen eines Bildes
möglicherweise auch erlaubt sein könnte.
Nach Diskussion und richterlicher Beratung konnten sich die
Richter (Buske, Meyer, Dr. Weyhe) keine endgültige Meinung
bilden.
Termirn zur Verkündung einer Entscheidung 22.03.16, 10:00
Streitwert der Berufung 10.000,- Euro
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.16 |
10:00 |
7 U 45/14
324 O 426/13
Ulrich Hoeneß
Kanzlei Nesselhauf
RA Michael Nesselhauf |
<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus;
Journalist
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Dr. Kirstin von Hutten |
Unterlassung (Käfer,
Dr. Linke, Mittler); Info Info
10.01.14: 1. Instranz 324 O 426/13Verkündung einer Entscheidung am 28.03.14, 9:55, Saal
B335
28.03.14: Käfer: Urteil.
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom
Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00
€; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, den
Verdacht zu erwecken:
1. „Der anonyme Hinweisgeber nennt nach s...-Informationen dazu
ganz andere Zahlen. Er gibt an, auf dem Nummernkonto ... B...
sowie auf Unterkonten bei V... hätten sich in den Jahren vor
2008 durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen
Schweizer Franken befunden“;
und/ oder
2. „Der Whistleblower legt einen Zusammenhang zwischen
Aktieneingängen (sc. Papiere der D... T...) und
Sponsorengeschäften nahe. So seien T-Aktien in Jahren von
Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im H...-Depot verbucht
worden.“;
und/ oder
3. „Konkreter sind nach s...-Informationen die Hinweise des
Informanten auf Koppelgeschäfte anderer Art. H... soll sich in
großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt
haben“;
und/ oder
4. „Wo ist das viele Geld geblieben? Auch zu diesem Punkt machte
der Hinweisgeber Angaben. So soll V... nicht die einzige
Bankverbindung gewesen sein. Der Informant brachte drei weitere
Geldhäuser ins Spiel. Danach sollen um 2008 herum von ... B...
erhebliche Summen auf Nummernkonten bei der G... Bank C... S...,
der Z... K... Bank und dem Bankhaus J... B... abgeflossen sein.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur
Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziffer I. gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro und zu Ziffer II.
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu
vollstreckenden Betrages;
und beschließt:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 200.000 Euro (100.000 Euro
je Beklagter).
Stern geht gegen das Urteil wohl in Berufung (7 U 45/14,
23.03.16).
22.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin,
dass er die Berufung nicht für aussichtsreich hält.
Verkündung einer Entscheidung am, 26.04.16, 10:00 |
11:45 |
7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG,
SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung
Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11,
9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der
Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am
17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird
anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335
Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird
wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55,
Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Den Beklagten werden unter Androhung von
Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen
untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den
Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen
zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00 |
|
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15.03.2016 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U
77/11
324 O 1146/07
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel |
<k>
Südwestrundfunk (SWR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke |
Unterlassung, Tumor durch Lantus?
11.04.08: 1. Instanz 324 O 1146/07 Neuer Termin am 23.05.08,
9:30, Saal B335
23.05.08: Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den
04.07.08, 9:55, Saal B335
Bericht
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 11.07.07
11.07.08: Beweisbeschluss. Termin 20.05.11, 10:00
20.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.07.11, 9:55, Saal
B335
22.07.11. Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den
Eindruck zu erwecken, ... Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.
16.02.16: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 15.03.16, 10:00:
Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen werden.
Streitwert 100.000 Euro
15.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den29.03.16 |
10:30 |
7 U 25/15
324 O
836/14
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines
Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1.Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B
335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 €
sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00 |
11:00 |
7 U 69/15
324 O 140/15
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Spekulationen über
Gesundheitszustand nach einer Mitteilung des Managements
05.06.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.07.15,
9:55, Saal B335
10.07.15: 1.Instanz 324 O 140/15 Aussetzungsbeschluss auf den 17.07.15
17.05.15: Die Beklagte wird verurteilt unter Androhung
nach Hamburger Brauch, es zu unterlassen zu behaupten,
Schumacher wird nicht mehr künstlich beatmet. Offenbar
kann er die Augen öffnen
15.03.16:
Verkündung einer Entscheidung am
26.04.16, 10:00 |
11:30 |
7 U 61/15
324 O
1/15
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Spekulationen über
Gesundheitszustand auf Basis der Mitteilung des Managements
10.04.15: 1. Instanz 324 O 324 O 1/15 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B
335
22.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 29.05.15
29.05.15: Der Beklagten werden nach dem Hamburger Brauch
verboten, verschiedene Äußerungen zu verbreiten etc. Außerdem hat die
Beklagte 684,84 € zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
15.03.16: (Buske, Dr. Weyhe, Zink)
Berufung wurde zurückgenommen.
Streitwert 30.000,-Euro |
12:00 |
7 U
98/14
324 O
295/13
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob
Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg;
Stephanie zu Guttenberg
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung, Richtigstellung,
Kostenerstattung
25.10.13: 1.Instanjz 324 O 295/13 6Verkündung einer Entscheidung am
29.11.13, 9:55, Saal B335
Bericht
29.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 20.12.13
20.13.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird
wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zu den
Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen
ergehen auf Amtswegen. Wiedereröffnung am 16.05.14, 10:30
16.05.14: Klägervertreter nimmt den Antrag auf Richtigstellung
und Kostenerstattung zurück. Käfer möchte wegen Mehrdeutigkeit
(Stolpe) des Wirtes "Scham" ein Verbot erlassen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.06.14.9:55 Saal
B335 Bericht
27.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
Streitwert 40.000,- Euro |
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|
08.03.2016 (Di) |
|
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10:40 |
7 U 95/15
324 O 443/15
Henrik Thiele
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung; In Deutschland noch keine
Mitarbeiter eingestellt. Zitatstreit
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 09.09.15 wird
bestätigt.
Kostenentscheidung.
08.02.16: Berufungsverfahren.
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. |
10:30 |
7 U 96/15
24 O 447/15
Nadja Thiele
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung; Kauft Schmuck nicht bei
Wempe, sondern
Christ;
Liebhabereien; Verein, nicht Stiftung; Wichtig wegen der
Gemeinnützigkeit.
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 09.09.15 wird
mit der Maßgabe, dass es im Punkt 2 heißt "BILANZ... " bestätigt.
Kostenentscheidung.
08.02.16: Berufungsverfahren.
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. |
10:45 |
7 U 93/15
324 O 442/15
Heinz Herrmann Thiele
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung; Pavillion (Gästehaus) Donnert mit einer Harley; Hat
keine Harley, kein Motorrad; Pavillion
02.10.15: Akte 324 O 322/15 wird hinzugezogen. Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 09.09.15 wird
mit der Maßgabe, dass es im Punkt 3 heißt "Ich habe nie in das
... " bestätigt.
Kostenentscheidung.
08.02.16: Berufungsverfahren.
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. |
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01.03.2016 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U 81/12
324 O 550/11
Macit Karaahmetoglu (Rechtsanwalt)
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes |
<k>
TOMORROW Focus GmbH,
Thomas Zorn
Kanzlei Prof.
Schweizer
RA Stefan Söder |
Unterlassung;
29.04.11 Focus-Artikel
„Schatten
auf dem Schattenminister“
„Nach dem Brand eines Wohnhauses in Karlsruhe im Oktober 1996,
bei dem drei Türken ums Leben kamen, führte Karaahmetoglu eine
Demonstration von 500 Türken an, die Slogans wie “Schluss mit
dem Völkermord in Deutschland” und “Warum werden immer Türken
verbrannt?” skandierte. Karaahmetoglu persönlich verdächtigte
die Polizei, die Untersuchungen zur Brandursache verschleppt zu
haben […]“.
Dabei handelt sich um falsche Tatsachenbehauptungen. Weder hat
mein Mandant diese Demonstration „angeführt“ noch hat er jemals
die Ermittlungsbehörden verdächtigt, „Untersuchungen zur
Brandursache verschleppt zu haben“.
Info
11.05.12: Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal
B335.
13.07.12: 1.Instanz 324 O 550/11 Aussetzungsbeschluss auf den 10.08.12
10.08.12: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Senat gibt zu verstehen, dass der Berufung nicht
stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 60.000 €
16.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.2016
01.03.16: Urteil. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Landgerichts wird zurückgewiesen:
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:45 |
7 U
124/14
324 O
187/14
Drols, Wolfgang
RAin Dorothea Bölke |
<k>
portfolio Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei, u.a.
RAin Sylvia Fuchs |
Unterlassung; heißt "diese Zertifizierung der
Software", müsste heißen "diese Aussage".
15.08.14: 1. Instanz 324 O 184/14 Verkündung einer Entscheidung am
Schluss der Sitzung. Verfügung wird wahrscheinlich bestätigt.
Aussetzungsbeschluss auf den 12.09.14
12.09.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.10.14
17.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.14
14.11.14: Der Beklagten werden viele Äußerungen verboten sowie
einen Eindruck zu erwecken. Die Beklagte hat an den Kläger €
492, 30 nebst Zinsen zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.03.16: Berufungsverhandlung. Vergleich geschlossen, bei dem die
Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Streitwert der Berufungsverhandlung 15.000,- Euro.
RAinnen wirkten glücklich, eine Zusatzgebühr erhalten zu haben. |
11:30 |
7 U 2/16
324 O 330/15
Eric Clapton
Kanzlei Sasse & Partner
RA Dr. Florian Bachelin |
<k>
A. Helmut Diefenbach
RA
Lars Grabe |
Einstweilige Verfügung wg. Bildnis
des Klägers; Persönlichkeitsrechte vs. Kunstfreiheit
02.10.15: 1.Instanz 324 O 330/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 28.07.15 wird
bestätigt.
Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu
tragen.
01.03.16: Auf dringendes Anraten des Senats und Telefonat mit
dem Kläger wurde die Berufung zurückgenommen.
Streitwert der Berufungsverhandlung 15.000,-Euro. |
|
|
|
|
|
23.02.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer |
<k>
O. Schnackenberg
RA Winter |
Nichtigkeitsklage wg. fehlenden
Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16 |
10:00
<v> |
7 U 49/15
324 O
836/14
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines
Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1. Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B
335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 €
sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 30.000 €
09.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 23.02.16.
23.02.16: Urteil. Die Beufung des Beklagten gegen das Urteil des
Langgerichts wird zurückgewiesen Die Beklagte hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:45 |
7 U 99/15
324 O 386/15
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski
|
<k>
SCG Verlag Ltd.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Gegendarstellung; Lebt nicht mit vier Kindern in
Potsdam
02.10.15: 1. Instanz 324 O 386/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12,
12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 11.08.15 wird
bestätigt,
Kostenentscheidung.
23.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, dass
der Berufung stattgegeben wird. Die 3-Monats-Zustrellungsfrist
wurde nach Korrektur der erlassenen Verfügung nicht eingehalten.
Daraufhin nahm der Prozessbevollmächtigte nach Rücksprache mit
seiner Kanzlei den Antrag zurück.
Günther Jauch hat nun die Kosten des Verfahrens beider
Instanzen zu tagen Streitwert 10.000,- Euro. |
11:30 |
7 U 88/14
324 O 89/14
Walter Scheuerl
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl |
<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Kanzlei Höcker
RA Dr. Sven Dierkes |
Unterlassung;
Bebildung des Klägers auf einer Demo vor dem OLG
11.04.14: 1. Instanz 324 O 89/14 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
14.04.14,12:00 Raum B334
11.04.14: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand
sich in der Hautsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch
die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des
Verfahrens beträgt nach dem Kostenwert € 20.000,-
23.02.16: Berufungsverfahren. Buske gab zu erkennen, dass er der
Berufung stattgeben möchte, weil das Mitführen eines Bildes
möglicherweise auch erlaubt sein könnte.
Nach Diskussion und richterlicher Beratung konnten sich die
Richter (Buske, Meyer, Dr. Weyhe) keine endgültige Meinung
bilden.
Termirn zur Verkündung einer Entscheidung 22.03.16, 10:00
Streitwert der Berufung 10.000,- Euro
|
12:00 |
7 U
104/14
324 O
69/14
Alfred Boecker Compe de Montfoert
Kanzlei Laake & Möbius
RA Dieter Laake |
<k>
Alexander Prinz zu Schaumberg-Lippe
Erschien niemand |
Forderung: Unterlassungskosten + Anwaltskosten Info
18.07.14: 1. Instanz 324 O 550/11 Ri'in Simone Käfer: Ergeht vielleicht ein Urteil
(Klageabweisung) oder Versäumnisurteil. Verkündung einer
Entscheidung am 29.08.14, 9:55, Saal B335
29.08.14: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
23.02.16: Berufungsverfahren. Die Berufung wird wahrscheinlich
zurückgewiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,. Euro.
|
|
|
|
|
|
16.02.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 81/12
324 O 550/11
Macit Karaahmetoglu (Rechtsanwalt)
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes |
<k>
TOMORROW Focus GmbH,
Thomas Zorn
Kanzlei Prof.
Schweizer
RA Stefan Söder |
Unterlassung;
29.04.11 Focus-Artikel
„Schatten
auf dem Schattenminister“
Info
11.05.12: Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal
B335.
13.07.12: 1.Instanz 324 O 550/11 Aussetzungsbeschluss auf den 10.08.12
10.08.12: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Senat gibt zu verstehen, dass der Berufung nicht
stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 60.000 €
16.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.2016 |
10:00
<v> |
7 U
24/15
324 O
506/14
Tommy Fuchs (ehemaliges Hells Angels Mitglied)
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Spiegel Online GmbH u.a.
Kanzlei JBB
RA Thorsten Feldmann
Justiziar Dr. Jürgens |
Info
Zu verbietende Äußerungen: An der Straftat beteiligt gewesen.
Siehe auch.
23.01.15: Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal
B335
20.02.15: 1. Instanz 324 O 506/14 Urteil. Der Beklagten zu 1. wird verboten den Kläger
wie am 06.04.14 zu sehen, im Internet zu zeigen.
Beklagten zu 2 wird verboten, wie im Internet aufgetreten,
aufzutreten.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
19.01.16: Wert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
16.02.16: Die Berufung des Beklagten zu 2 wird zurückgewiesen. |
10:30 |
7 U
77/11
324 O
1146/07
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel |
<k>
Südwestrundfunk (SWR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke |
Unterlassung, Tumor durch Lantus?
11.04.08: 1. Instanz 324 O 1146/07 Neuer Termin am 23.05.08,
9:30, Saal B335
23.05.08: Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den
04.07.08, 9:55, Saal B335
Bericht
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 11.07.07
11.07.08: Beweisbeschluss. Termin 20.05.11, 10:00
20.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.07.11, 9:55, Saal
B335
22.07.11. Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den
Eindruck zu erwecken, ... Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.
16.02.16: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 15.03.16, 10:00:
Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen werden.
Streitwert 100.000 Euro |
|
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|
09.02.2016 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 49/15
324 O
836/14
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines
Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1. Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B
335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 €
sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 30.000 €
09.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 23.02.16. |
|
|
|
|
|
26.01.2016 (Di) |
|
|
10:45 |
7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer |
<k>
O. Schnackenberg
RA Winter |
Nichtigkeitsklage wg. fehlenden
Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
|
11:30 |
7 U 69/13
324 O 19/13
Hannelore
Winter
RA Siedan (?) |
<k>
Konsum Tochter Tarifgemeinschaft e.V. (1),
rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg, AdÖR (4), u.a.
RA Dominik Höch (für B. 1-3)
RA Michael Fricke (für B.4 u. 5) |
Unterlassung; Corpus Delicti: Berichte über ein
Ermittlungsverfahren
Vor- und Nebenverfahren:
LG Bln 27 O 773/12 - Urteil
(e.V. aufgehoben)
KG Bln 10 U 20/13 - Urteil
(Berufung abgewiesen)
LG Bln 27 O 789/12 - Beschluss
(Antrag auf Erelass einer e.V. aufgehoben)
LG HH 324 O 19/13 - Urteil
LG HH 416 HKO 196/12 -
Beschluss v. 03.01.13 (Antrag auf Erlass einer e.V.
aufgehoben)
LG HH 416 HKO 196/12 - Beschluss vom 25.03.13
(Der Beschwerde wird nicht abgeholfen)
OLG HH 5 W 20/13 (sofortige
Beschwerde wird zurückgewiesen)
u.a.
31.05.13: 1. Instanz 324 O 19/13 Verkündung einer Entscheidung am 09.08.13, 9:55, Saal
B335
09.08.13: Es wird untersagt über das Ermittlungsverfahren in
identifizierender Weise zu berichten. Der Kläger ist von €
896,19 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kostender
Klägerin haben die Klägerin 5/7 und die Beklagten zu 1) und 2)
jeweils 1/7 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten haben die
Beklagten zu 1) und 2) selbst zu tragen.
Streitwert auf 70.000 Euro festgelegt. Urteil
26.01.16: Berufungsverhandlung
Vergleich geschlossen |
14:30
<b> |
7 U 76/12
324 O 177/08
Tonio Arcaini (Antonio
Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich |
<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Unterlassung; Es
gab überhaupt keine Strafverfahren, keine
Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer
Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt;
19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender
Anordnung
Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender
Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am
05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge
vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00.
Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55,
Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55,
Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu
erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung
zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00 |
|
|
|
|
|
19.01.2016 (Di) |
|
|
10:30 |
7 U
44/15
324 O
419/14
Jürgen Hunke
Kanzlei Costard, Tögel, v. Akermann
RA Dr. Costard |
<k>
Klaus
Meetz
Erschien niemand wg. dem
Begangenheiutsvorgangl |
Unterlassung;
Korpus Delikti, Mopo
(01.07.14) „200 Millionen haben die
Hunkes, Hoffmanns und Jarchows diesen Verein gekostet.“
28.11.14: 1.Instanz 324 O 419/14 Die einstweilige Verfügung vom
15.07.2014 wird bestätigt.
19.01.16: Berufungsverhandlung.
Es erging ein Versäumnisurteil: Die Berufung des Beklagten gegen
das Urteil, des Landgerichts vom 28.11.15 wird zurückgewiesen.
Wert der Berufungsverhandlung 6.000,. Euro.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Erneute Verhandlung am 19.04.16, 11:00 |
11:00 |
7 U
24/15
324 O
506/14
Tommy Fuchs (ehemaliges Hells Angels Mitglied)
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Spiegel Online GmbH u.a.
Kanzlei JBB
RA Thorsten Feldmann |
Info
Zu verbietende Äußerungen: An der Straftat beteiligt gewesen.
Siehe auch.
23.01.15: Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal
B335
20.02.15: 1. Instanz 324 O 506/14 Urteil. Der Beklagten zu 1. wird verboten den Kläger
wie am 06.04.14 zu sehen, im Internet u zeigen.
Beklagten zu 2 wird verboten wie im Internet aufgetreten,
aufzutreten.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
19.01.16: Wert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00 |
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12.01.2016 (Di) |
|
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10:15 |
7 U 49/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA
Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines
Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1. Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung
am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 €
sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 30.000 € |
10:45 |
7 U 100/15
324 O 194/15
Jérôme Boateng
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Veröffentlichung von
Photos mit den beiden Töchtern
31.07.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.08.15,
12:00, Raum B 334
03.08.15: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 28.04.15 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
12.01.16: Berufungsverhandlung: Auf
Hinweis des Senats wurde die Berufung der Beklagten unter
Verzicht auf §§ der ZPO zurückgenommen. |
11:30 |
7 U 81/12
324 O 550/11
Macit Karaahmetoglu (Rechtsanwalt)
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes |
<k>
TOMORROW Focus GmbH,
Thomas Zorn
Kanzlei Prof.
Schweizer
RA Stefan Söder |
Unterlassung;
29.04.11 Focus-Artikel
„Schatten
auf dem Schattenminister“
Info
11.05.12: Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal
B335.
13.07.12: 1.Instanz 324 O 550/11 Aussetzungsbeschluss auf den 10.08.12
10.08.12: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Senat gibt zu verstehen, dass der Berufung nicht
stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 60.000 € |
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