Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 46 48

2016

27.12.16: 20.12.16; 13.12.16; 29.11.16; 22.11.16; 15.11.16; 08.11.16; 01.11.16; 25.10.16; 11.10.16; 04.10.16; 13.09.16; 06.09.16; 23.08.16; 16.08.16; 09.08.16; 19.07.16; 12.07.16; 05.07.16; 28.06.16; 21.06.16; 14.06.16; 07.06.16; 31.05.16; 24.05.16; 10.05.16; 03.05.16; 26.04.16; 19.04.16; 05.04.16; 29.03.16; 22.03.16; 15.03.16; 08.03.16; 01.03.16; 23.02.16; 16.02.1609.02.1626.01.16; 19.01.16; 12.01.16;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

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Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil

27.12.2016 (Di)

12:00

7 U 140/16
324 O 653/15
Edwin Fritsch (Geschäftsführer Woolrec), u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Stephan Hörhammer, u.a.
(Kanzlei Hobrecker
RA Michel Hobrecker 1.Instanz)
RAin Siackowski (?) (in Untervollmacht)

Verfügungsverfahren
Unterlassung; Streitgegenstand: Verdacht, dass krebserregender Baustoff an die Firma Knauf AFM geliefert wurde
26.02.16: 1. Instanz  324 O 653/15 Die Pseudoöffentlichkeit hat dieses absurde Theaterstück verlassen. Inhalt und Ergebnis bleiben unbekannt.
Urteil
25.10.16: Berufungsverhandlung:
Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des Beklagten keinen Erfolg haben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.12.16, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- €
13.12.16:Aussetzungsbeschuss auf den 27.12.16,12:00

       

20.12.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U 26/14
324 O 364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop

<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke

Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1.Instanz 324 O 364/11
Weiterführung mit prozessleitenden Maßnahmen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen und verkündet:
1.  Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats - Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des Ministeriums vom 20.10.1983 -  bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,-€ festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16, 10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
19.07.16: Die Verhandlung wird wiedereröffent. Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 15.11.16, 11:00
15.11.16: Die Berufung des Beklagten wird wahrscheinlich zurückgewiesen, weil der Beklagte die unsubstantiierten Behauptungen des Klägers nicht beweisen kann.
Beweisumkehr wurde abgelehnt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.12.16, 9:55
Bericht
20.12.16: Beweisbeschluss. Neuer Termin, Dienstag, den 25.04.16, 14:30
9:55
<v>

7 U 8/15
324 O 170/14
Casiraghi, A., u.a.
Kanzlei Prinz pp.
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Ringier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland

Unterlassung; Photo; Frage der Zuständigkeitin Dt wg. allgemeiner Bekanntheit
07.11.14: 1.Instanz 324 O 170/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 09.01.15, 9:55, Saal B33
09.01.15: Er ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, zwei Bilder nicht zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidungam 22.11.16, 9:55
22.11.16: Aussetztungsbeschluss auf den 20.12.16
20.12.16:Urteil.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteildes LG vom 09.01.2015 wird zurückgewiesen-
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:00

7 U 47/13
324 O 1192/07
Madeleine von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
RAin Dr.Lüssmann

<k>
Bastei Lübbe GmbH & Co.KG
(ehemals Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG)
(1.Instanz Kanzlei AVOCADO Rechtsanwälte
RAin Barbara Schramm)
RA Dr. Bollwitz (?)

Unterlassung
18.01.13: 1-Instanz 324 O 1192/07 Verkündung einer Entscheidung am 01.03.13, 9:55, Saal B335
01.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 08.03.13
08.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13.
03.05.1: Urteil. Geldentschädigung € 92.504,-, weitere Kosten € 7.907,31. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens hat die Klägerin 22 Prozent, die Beklagte 78 Prozent zu tragen.
20.12.16: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung ener Entscheidung, 28.02.2017, 9:55

11:30

7 U 48/13
324 O 1193/07
Viktoria von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
RAin
Dr.Lüssmann

<k>
Bastei Lübbe GmbH & Co.KG
(ehemals Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG)(1.Instanz Kanzlei AVOCADO Rechtsanwälte
RAin Barbara Schramm)
RA Dr. Bollwitz (?)

Unterlassung
19.04.13: 1.Instnaz 324 O 1193/07 Verkündung einer Entscheidung am 03.05.13, 9:545, Saal B335 Bericht
03.05.13: Urteil. Geldentschädigung € 107.500,-, weitere Kosten €  11.6561,01. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens hat die Klägerin 20,6 Prozent zu tragen, die Beklagte 79,4 Prozent zu tragen.
20.12.16: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung ener Entscheidung, 28.02.2017, 9:55

       

13.12.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U 140/16
324 O 653/15
Edwin Fritsch (Geschäftsführer Woolrec), u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Stephan Hörhammer, u.a.
(Kanzlei Hobrecker
RA Michel Hobrecker 1.Instanz)
RAin Siackowski (?) (in Untervollmacht)

Verfügungsverfahren
Unterlassung; Streitgegenstand: Verdacht, dass krebserregender Baustoff an die Firma Knauf AFM geliefert wurde
26.02.16: 1. Instanz  324 O 653/15 Die Pseudoöffentlichkeit hat dieses absurde Theaterstück verlassen. Inhalt und Ergebnis bleiben unbekannt.
Urteil
25.10.16: Berufungsverhandlung:
Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des Beklagten keinen Erfolg haben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.12.16, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- €
13.12.16:Aussetzungsbeschuss auf den 27.12.16,12:00

9:55
<v>

7 U 65/15
324 O 776/14
Gerhild (Hansi) Gauck (Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck)
Kanzlei Senfft Kersten Nabert
RA
Jörg Nabert

<k>
Klamb Verlag GmbH & Co. KG

RA Dirk Knop

Forderung Geldentschädigung € 8.000,- wegen Spekulation zu Ehe. UVE war abgegeben worden.
17.04.15: 1.Instanz 324 O 776/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.06.15, 9:55, Saal B 335. Bericht
12.06.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 10.000,- Euro zu zahlen. Außerdem steht Schadensersatz zu.
08.11.16: Berufungsverhandlung. Buske gab zu erkenne, der Berufung des Klamp Verlages stattzugeben. RA Jörg Nabert tobte.
Verkündung einer Entscheidung am 13.12.16, 9:55
Bericht

       

29.11.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer

<k>
Allmendinger, Stefan.
RA Stefan Allmendinger

Beseitigung Info; Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00
13.09.16: Ausswetzungsbeschluss auf den 01.11.16, 9:55
01.11.16 :Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16
29.11.16: Urteil.Auf Berufung des Klägers wird das Urteildes LG vom 31.05.13 teilweise abgeändert.
Dioe Beklgate wird verurteilt .... und  zwei Äußerungen vom 24.09.2010 zu löschen.
...
Von den Kosten des Berufungsverfahrenshaben die Klägerin 4/5,die Beklagte 1/4 zu tragene.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

9:55
<v>

7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit (Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Auswetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16
22.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16
29.11.16: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das Urtreil des LG vom 11.12.16 wird zurückgewiesen.
Auf Anschlussberufungder Klägerin wird das Urteil des LG vom 11.12.16 abgeämdert.
a. Die Beklagte hat an die Klägerin zu 1 12.500 € nebst Zinsen ab dem 23.07.16 zu zahlen.
b. Die Beklagte hat an die Klägerin zu 2 5.000 € nebst Zinsen ab dem 23.07.16 zu zahlen.
c. Außerrden hat die Bekgbate an die Klägerin zu 1 261,74 €und an die Klägerin zu 2.142,83 € zu zahlen.
....
Kostenentscheidung.

9:55
<v>

7 U 4/16
324 O 334/15
Rechstanwaltssozietät Gröpper Köpke Rechtsanwälte u.a
RA
Dr. Andreas Freitag

<k>
Thomas Bremer
RA Rasch
Thomas Bremer

Unterlassung; Info
08.10.15: 1.Instanz 324 O 334/15 Klägervertreter erhält Schriftsatznachlass
Verkündung eine Entscheidung am 04.12,15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Die Beklagte wird unter den gesetzlichen Ordnungsmittelandrohung verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.11.16: Berunfung,offenbar ohne Verhandlung. Verkündungstermin. Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16
29.11.16: Urteril.Die Berufu´ng deer Klägerin gegen das Urteildes LG wiredn zurückgewiesen.
Die Klägerinhat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Vollstreckbartkeitsentscheidung.

10:30

7 U 94/15
324 O 161/15
Corina Schumacher
RA Felix Damm

<k>
FUNKE Women Group GmbH
Kanzlei Romatka
RA Prof. Dr. Gero Himmelsbach

Hartnäckigkeit; Forderung; Besuch im Krankenhaus
11.09.15: 1.Instanz 324 O 161/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.09.15, 9: 55, Saal B 335
25.09.15: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 60.000 nebst Zinsen zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
29.11.16: Berufungsverhandlung. Der Senat sieht keine Gründe,das LG-Urteil zu beanstanden.
Verkündung einer Entscheiodung am 17.01.17, 9:55

11:00

7 U 32/15
324 O 640/14
Michael Schumacher, Corinna Schumacher
RA Felix Damm

<k>
FUNKE Women Group GmbH
Kanzlei Romatka
RA Prof. Dr. Gero Himmelsbach

Richtigstellung; Geldentschädigung; Scheidung war angeblich vor dem Unfall angesagt.
06.02.15: 1.Instanz 324 O 640/14 Verkündung einer Entscheidung am 13.03.15, 9:55 Saal B 335
13.03.15: Urteil Die Beklagte hat an die Kläger zu 1. und zu 2. Geldentschädigung von jeweils € 30.000,- nebst Zinsen sowie jeweils € 121,20 nebst Zinsen zu zahlen.
Von den Kosten haben die Kläger jeweils 27 %, die Beklagte 46 % zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
29.11.16:
Berufungsverhandlung. Der Senat sieht kaum Gründe,das LG-Urteil zu beanstanden.
Verkündung einer Entscheiodung am 17.01.17, 9:55

11:30

7 U 101/15
324 O 777/14
Gerhild (Hanis) Gauck (Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck)
Kanzlei Senfft Kersten Nabert
RA
Jörg Nabert

<k>
FUNKE Women Group GmbH
Kanzlei Romatka
RA Prof. Dr. Gero Himmelsbach

Geldentschädigung 70.000 Euro und  Abmahnkosten
11.09.15: 1. Iinstnaz 324 O 777/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 02.10.15, 9: 55, Saal B 335
02.10.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 50.000,- nebst Zinsen zu zahlen, sowie € 1.822,96 und  nochmals 1.822,96 €. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
29.11.16: Berufungsverhandlung. Die Kammer möchte dem Urteiulder LG dem Grunde nach folgen aber nicht der Höhe nach. RA Jörg Nabert tobte.
Verkündung einer Entscheiodung am 17.01.17, 9:55

       

22.11.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U 8/15
324 O 170/14
Casiraghi, A., u.a.
Kanzlei Prinz pp.
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Ringier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland

Unterlassung; Photo; Frage der Zuständigkeitin Dt wg. allgemeiner Bekanntheit
07.11.14: 1.Instanz 324 O 170/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 09.01.15, 9:55, Saal B33
09.01.15: Er ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, zwei Bilder nicht zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidungam 22.11.16, 9:55
22.11.16: Aussetztungsbeschluss auf den 20.12.16

9:55
<v>

7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit (Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Auswetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16
22.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16

9:55
<v>

7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit (Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Aussetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16

22.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16

10:00

7 U 85/15
324 O 8/15
Casiraghi, Andrea
Kanzlei Prof. Prinz
RAin
Dr. Nina Lüssmann

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Rosenberger
RA
Spyros Aroukatos

Unterlassung; Urlaub
24.07.15: 1.Instanz 7 U 85/15 Verkündung einer Entscheidung am 21.08.15, 9:55, Saal B 335
Bericht
21.08.15: Urteil. Der Beklagten wird unter Androhung der üblichen Mittel  verboten bestimmte Details über den Urlaub in Ibiza zu berichten.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
22.11.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkenne,dass er dazu negte,der Berufung stattzugeben.
Daraufhin nahm die Klögerseite die Klage zurück und verzichtete zusätzlich auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 374 O 477/14 vom 11.08.14
Streitwert der Berufungsverhandlung 15.000,- €

10:30

7 U 86/15
324 O 28/15
Casiraghi, Pierre
Kanzlei Prof. Prinz
RAin
Dr. Nina Lüssmann

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Rosenberger
RA Spiros Aroukatos
Spyros Aroukatos

Unterlassung; Urlaub
24.07.15: 1.Instanz 324 O 28/15 Verkündung einer Entscheidung am 21.08.15, 9:55, Saal B 335
Bericht
21.08.15: Urteil. Der Beklagten wird unter Androhung der üblichen Mittel  verboten in Bezug auf Piere Casiraghi zu berichten und Photos zu veröffentlichen, wie das in BILD am 11.08.14 geschah.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

22.11.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkenne,dass er dazu negte,der Berufung stattzugeben.
Daraufhin nahm die Klögerseite die Klage zurück und verzichtete zusätzlich auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 374 O xx5/14 vom 26.08.14
Streitwert dr Berufungsverhandlung 10.000,- €

11:00

7 U 15/15
324 O 432/14
F. von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann
 

<k>
Axel Springer AG (BILD)

Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos
Justitiarin Hesse

Unterlassung; Skiabfahrtbild zur Hochzeitfeierlichkeiten
21.11.14: 1.Instanz 324 O 432/14
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal B335
16.01.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt in der BILD am Sonntag ein Foto nicht erneut zu veröffentlichen.

22.11.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkenne,dass er dazu negte,der Berufung stattzugeben.
Daraufhin nahm die Klögerseite die Klage zurück und verzichtete zusätzlich auf alle Rechte aus der einstweiligen Verfügung 374 O 114/14 vom 04.03.14
Streitwert dr Berufungsverhandlung 15.000,- €

11:00

7 U 67/15
324 O 682/13
Karl-Horst A.
RAin Natascha Gnädig (1.Instanz)
RA Meyer

Kläger persönlich

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse

Unterlassung und Geldentschädigung; "Ist das Hamburgs schlimmster Hundehasser?" BILD 05.05.2010
29.05.15: 1.Instanz 324 O 682/13 Verkündung einer Entscheidung am 26.06.15, 9:55, Saal B335
26.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 03.07.15
03.07.15: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen bezüglich des Klägers drei Äußerungen zu verbreiten
Im Übrigen (Geldentsahädigung)  wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten haben der Kläger 16 %, die Beklagte 84 % zu tragen.
22.11.16:Berufungsverhandlung. Kläger und Beklagte gingennin Berufung.
Der seant ga zu erkenne,dass er beiede Berufugnen zurückweisen wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.01.17, 9:55
Streitwert des Berufugnsverfahrens 48.500,- €

       

15.11.2016 (Di)

Bericht

9:55
<v>

7 U 127/16
324 O 618/15
Jameda GmbH (Ärzte-Bewertungsportal)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Rechtsanwälte Lausen
RA Dr. Martin Schippan

Unterlassung; Bildnisse; Falscher Eindruck - Werbung wird als Bewertung empfunden.
15.04.16: 1.Instanz 324 O 618/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.16, 9:45, Raum B 334.
20.05.16: Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten, das Ärztebewertungsportal sei gekauft.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten hat die Klägerin 2/5,die Beklagte 3/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverhandlung 50.000,00 €
Termin  der Verkündung 15.11.16, 9:55

09:55
<v>

7 U 100/14
324 O 12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter von Ulrich Mühe
und Susanne Lothar, seinerzeit mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland

Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1. Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 50.000,-  € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00 Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16
06.09.16: Aussetzungsbeschlus auf den 11.10.16
11.10.16:Aussetzungsbesachluss auf dewn 15.11.16,9:55

11:00

7 U 26/14
324 O 364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop

<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke

Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1. Instanz 324 O 364/11
Weiterführung mit prozessleitenden Maßnahmen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Urteil Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen uns verkündet:
1.  Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats - Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des Ministeriums vom 20.10.1983 -  bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,-€ festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16, 10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
19.07.16: Die Verhandlung wird wiedereröffent. Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 15.11.16, 11:00
15.11.16: Die Berufung des Beklagten wird wahrscheinlich zurückgewiesen, weil der Beklagte die unsubstantiierten Behauptungen des Klägers nicht beweisen kann.
Beweisumkehr wurde abgelehnt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.12.16, 9:55
Bericht

       

08.11.2016 (Di)

Bericht

9:55
<v>

7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit (Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Aussetzungsbeschluss auf den 08.11.16
08.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.16

9:55
<v>

7 U 4/16
324 O 334/15
Rechstanwaltssozietät Gröpper Köpke Rechtsanwälte u.a
RA
Dr. Andreas Freitag

<k>
Thomas Bremer
RA Rasch
Thomas Bremer

Unterlassung; Info
08.10.15: 1.Instanz 324 O 334/15 Klägervertreter erhält Schriftsatznachlass
Verkündung eine Entscheidung am 04.12,15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Die Beklagte wird unter den gesetzlichen Ordnungsmittelandrohung verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.11.16: Berunfung,offenbar ohne Verhandlung. Verkündungstermin. Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16

11:30

7 U 65/15
324 O 776/14
Gerhild (Hansi) Gauck (Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck)
Kanzlei Senfft Kersten Nabert
RA
Jörg Nabert

<k>
Klamb Verlag GmbH & Co. KG

RA Dirk Knop

Forderung Geldentschädigung € 8.000,- wegen Spekulation zu Ehe. UVE war abgegeben worden.
17.04.15: 1.Instanz 324 O 776/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.06.15, 9:55, Saal B 335. Bericht
12.06.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 10.000,- Euro zu zahlen. Außerdem steht Schadensersatz zu.
08.11.16: Berufungsverhandlung. Buske gab zu erkenne, der Berufung des Klamp Verlages stattzugeben. RA Jörg Nabert tobte.
Verkündung einer Entscheidung am 13.12.16, 9:55
Bericht

       

01.11.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U 121/16
324 O 431/15
Sylvie Meis (früher Sylvie van der Vaart)
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
M.I.G Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Angeblicher Kauf einer Luxuswohnung auf Mallorca
18.12.15: 1. Instanz 324 O 431/15 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Streitwert 5.000,00 €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung,01.11.16, 9:55
01^.11.16:Die Berufungg der Antragsggegnerin gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Die Antragsggenerin at dien Kostren des Berufungsverfahrens zu tragen.

9:55
<v>

7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer

<k>
Allmendinger, Stefan.
RA Stefan Allmendinger

Beseitigung Info; Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00
13.09.16: Ausswetzungsbeschluss auf den 01.11.16, 9:55
01.11.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.11.16

9:55
<v>

7 U 17/15
324 O 324/13
Klinik Fellingbostel von Grevemeyer GmbH & Co. KG
RA Albert (?)

<k>
Wehner, J.
RA Dr. Döhring (?)

HS-Verfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 230/13 / 7 U 92/13, Unterlassung, Einsicht in die Patientenakte, Chefarzt tobte angeblich
21.11.14: 1.Instanz 324 O 324/13 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal B335
16.01.-15: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.15
13.02.15: Es erging ein Urteil mit Äußerungsverbot. Zum Teil wurde der Klage nicht stattgegeben.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.11.16:Berufungsvberhndlung.
Pseudoöffentlichkeit warnicht anwesend.Zoig es vor, Pilze zusammeln.

       

25.10.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U10/15
324 O 100/14
Mario Gomez, Carina Wanzung (?)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand (1. Instanz,seit 2016 bei Noerr LLP )
RA Dr. Sebastian Gorski (Berufungsverhandlung)

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben

Geldentschädigung; Strandbilder
Streitig, ob es schon einen außergerichtlichen Vergleich gab, und hier nur die Kanzlei Schertz mehr erreichen möchte.
10.10.14: 1. Instanz 324 O100/14 Verkündung einer Entscheidung 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) € 25.000 Geldentschädigung zu zahlen.
16.08.16:Berufungsverhandlung.
Der Senat unterbreitete einen Vergleichsvorschlag: Beklagte zahlt jeweils17.500,-€ und übernimmt die Kosten.
Einigen sich die Parteien nicht außergerichtlich, dann Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.19.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.01.17

9:55
<v>

7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit (Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55
25.10.16: Auswetzungsbeschluss auf den 08.11.16

12:00

7 U 140/16
324 O 653/15
Edwin Fritsch (Geschäftsführer Woolrec), u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Stephan Hörhammer, u.a.
(Kanzlei Hobreker
RA Michel Hobrecker 1.Instanz)
RAin Siackowski (?) (in Untervollmacht)

Verfügungsverfahren
Unterlassung; Streitgegstand: Verdacht, dass krebserregender Baustoff an die Firma Knauf AFM geliefert wurde
26.02.16: 1. Instanz  324 O 653/15 Die Pseudoöffentlichkeit hat dieses absurde Theaterstück verlassen. Inhalt und Ergebnis bleiben unbekannt.
Urteil
25.10.16: Berufungsverhandlung:
Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des Beklagten keinen Erfolg haben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.12.16, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- €

       

11.10.2016 (Di)

Bericht

10:00
<v>

7 U 100/14
324 O 12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter von Ulrich Mühe
und Susanne Lothar, seinerzeit mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland

Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1. Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 50.000,-  € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00 Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16
06.09.16: Aussetzungsbeschlus auf den 11.10.16
11.10.16:Aussetzungsbesachluss auf dewn 15.11.16,9:55

11:00

7 U 60/15
324 O 814/14
Kenneth Glöckner
Kanzlei Nesselhauf
RA Henning Lorenzen

<k>
Celebrity News AG (PromiFlash)
Kanzlei JBB
RA Dr. Ansgar Koreng

Unterlassung; Info
20.03.15: 1.Instanz 324 O 814/14 Pseudoöffentlichkeit im Knast. Konnte am absurden Theater als Zuschauer nicht dabei sein. Verkündung einer Entscheidung am 15.05.2015, 9:55, Saal B335
15.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 29.05.15: Urteil. Der Beklagte hat es zu unterlassen, die streitgegenständlichen Äußerungen zu verbreiten etc.
11.10.16: Berufungsverfahren.
Nach Hinweisen des Senats nahm der Beklagtenvertreter die Berufung zurück. Bericht

       

04.10.2016 (Di)

9:55
<v>

7 U 77/16
324 O 239/15
Asklepios Kliniken Hamburg
Kanzlei Bezzenberger
RAin Julia Bezzenberger

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung. Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 323/15
Thema: Fälschung des Dienstplans
20.11.15: 1.Instanz 324 O 239/15 Verkündung einer Entscheidung am 22.01.16.
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
16.08.16: Berufungsverhandlung..
Die Parteien teilen bis zum 15.09.16 mit, ob eine außergerichtliche Lösung erreicht wurde.
Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 04.10.16, 9:55
ß4.10.16: Verkündung fand nicht statt. Termin war aufgehoben worden.

12:00

324 O 170/14
7 U 8/15
Casiraghi, A., u.a.
Kanzlei Prinz pp.
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Ringier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland

Unterlassung; Photo; Frage der Zuständigkeitin Dt wg. allgemeiner Bekanntheit
07.11.14: 1.Instanz 324 O 170/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 09.01.15, 9:55, Saal B33
09.01.15: Er ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, zwei Bilder nicht zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidungam 22.11.16, 9:55

12:30

7 U 121/16
324 O 431/15
Sylvie Meis (früher Sylvie van der Vaart)
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
M.I.G Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Angeblicher Kauf einer Luxuswohnung auf Mallorca
18.12.15: 1. Instanz 324 O 431/15 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Streitwert 5.000,00 €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung,01.11.16, 9:55

13:00

7 U 127/16
324 O 618/15
Jameda GmbH (Ärzte-Bewertungsportal)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
Kanzlei Rechtsanwälte Lausen
RA Dr. Martin Schippan

Unterlassung; Bildnisse; Falscher Eindruck - Werbung wird als Bewertung empfunden.
15.04.16: 1.Instanz 324 O 618/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.16, 9:45, Raum B 334.
20.05.16: Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten, das Ärztebewertungsportal sei gekauft.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten hat die Klägerin 2/5,die Beklagte 3/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.10.16: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverhandlung 50.000,00 €
Termin  der Verkündung 15.11.16, 9:55

12:15

7 U125/16
324 O 204/16
Max Kruse
Kanzlei Nesselhaf
RA Dr. Till Dunckel

<k>
Medien für die Region GmbH (2. Instanz)
ForwardContentServices GmbH u.a. (1. Instanz)
RA Ferwerder

Unterlassung; Bericht mit Verlinkung auf  eine nackte Selfiaufnahme
20.05.16: 1.Instanz 324 O 204/16 Einstweilige Verfügung wurde am Schluss der Sitzung bestätigt.
04.10-16: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 40.000,00 €
Verkündung am Schluß der Sitztung
Berufung wurde wahrscheinlich zurückgewiesen.

       

13.09.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer

<k>
Allmendinger, Stefan.
RA Stefan Allmendinger

Beseitigung Info; Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00
13.09.16:Ausswetzungsbeschluss auf den 01.11.16, 9:55

       

06.09.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 100/14
324 O 12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter von Ulrich Mühe
und Susanne Lothar, seinerzeit mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland

Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1.Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 50.000,-  € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00 Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16
06.09.16: Aussetzungsbeschlus auf den 11.10.16

10:00

7 U 3/16
324 O 37/15
Andrea Casiraghi, u.a
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Rangier AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Forderung; Streit um Zuständigkeit (Betroffenheit)
27.11.15: 1.Instanz 324 O 37/15 Kammer hatte einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Verkündung einer >Entscheidung am 11.12.15, 9:55, Saal B 335
11.12.15: Urteil. Es wird verboten, die streitgegenständlichen Photos zu veröffentlichen.
Außerdem sind an die Klägerin zu 1 1.622,57 und an die Klägerin zu 2 498,95 Euro zu nebst Zinsen ab den 08.08.,14 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Beklagte 9/11, die Klägerin jeweils 1/11 zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarweit.
Streitwertentscheidung.
06.,09.16: Berufungsverhandlung. Streittwert des Berufungsverfahrens auf 90.000,- € festgesetzt.
Termin zur Verküpndung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55

       

23.08.2016 (Di)

10:15

7 U91/15
324 O 688/15
Hans-Jürgen Börner (
Jesteburger SPD-Ratsherr und Ex-NDR-Redakteur)
Kanzlei Senfft ..
RA Jörg Nabert
Kläger persönlich

<k>
Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co. KG
RA Sebastian von Scheidt

GF Martin  Schrader

Siehe auch Verfügungsverfahren 324 O 526/15 (11.12.2015)
Unterlassung
; Info; Viel Zank
Zum Kospus Delicti schreibt die Kreiszeitung Wochenblatt :
 „Der Wochenmarkt ist schädlich für Jesteburg“ hat Hans-Jürgen Börner (SPD) im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur gesagt und damit eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Sowohl Politiker als auch Bürger finden, dass Börner weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Er übrigens auch. Per Gegendarstellung hat er sich von seiner Aussage distanziert. Er habe nur die Meinung zweier Geschäftsleute zitiert. Zudem fordert er WOCHENBLATT-Verleger Martin Schrader auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
05.02.16: Verkündung einer Entscheidung am um 12:00, Saal B 334.
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
23.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gibt zu vertsehen, die Berufung zurückzuweosen.
Streitwret des Berufungsverfahrens 10.000,00 €
Entscei9dung am Schluss der Sitzung.
11:00

7 U95/16
324 O 441/15
Charlene von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Hilfe beim Umzug etc.
29.01.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.02.16, 10:00
26.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Urteil. Der Beklagten wird verboten zu berichten über den Umzug, die Trennung, das Photo mit der blauer Jacke zu veröffentlichen. Außerdem 1.195,48 € nebst Zinsen und 597,74 € nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen.
23.08.-16: Berufungsverhandlung;
Vergleich geschlossen.
Wert der Berufungsverfahrens 45.000,00 €

11:45

7 U 114/16
324 O 595/15
Jörg Pilawa
Kanzlei Prof.Prinz ...
RAin Dr. Lüssmann

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung Bilder mit Kindern im Baumarkt + Text
01.04.16: Die einstweilige Verfügung vom 17.11.15 wurde bestätigt
23.08.16: Berufungsverhandlung:
Wert des Berugufungsverfahresn 20.000,00 €.
Entscheidng am Schluss der Sitzung

       

16.08.2016 (Di)

10:00

7 U10/15
324 O 100/14
Mario Gomez, Carina Wanzung (?)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand (1. Instanz,seit 2016 bei Noerr LLP )
RA Dr. Sebastian Gorski (Berufungsverhandlung)

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben

Geldentschädigung; Strandbilder
Streitig,ob es schon einen außergerichtlichen Vergleich gab, und hier nur die Kanzlei Schertz mehr erreichen möchte.
10.10.14: 1.Instanz 324 O100/14 Verkündung einer Entscheidung 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) € 25.000 Geldentschädigung zu zahlen.
16.08.16:Berufungsverhandlung.
Der Senat unterbreitete einen Vergleichsvorschlag: Beklagte zahlt jeweils17.500,-€ und übernimmt die Kosten.
Einigen sich die Parteien nicht außergerichtlich, dann Verkündung einer Entscheidung am 25.10.16, 9:55

10:45

7 U 77/16
324 O 239/15
Asklepios Kliniken Hamburg
Kanzlei Bezzenberger
RAin Julia Bezzenberger

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung. Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 323/15
Thema: Fälschung des Dienstplans
20.11.15: 1.Instanmz 324 O 239/15 Verkündung einer Entscheidung am 22.01.16.
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
16.08.16:Berufungsverhandlung..
Die Parteien teilen bis zum15.09.16 mit, ob eine außergerichtliche Lösung erreicht wurde.
Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 04.10.16, 9:55

11:15

7 U 31/13
324 O 535/
12
G
ünther Jauch, Thea-Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Ber
gmann
RA
Graals

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben

Unterlassung; Beruf und Familie
30.11.12:  1.Instanzn 324 O 535/12 Verkündung einer Entscheidung am 28.12.12, 9:55, Saal B335
28.12.12: Verkündung fand nicht statt. Verkündungstermin 25.01.13, 9:55.
25.01.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.13
22.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13
01.03.13: Der Beklagten wird untersagt, ein Bildnis mit Unterschrift zu verbreiten etc. Außerdem hat der Beklagte an den Kläger 5.5000,- € und an die Klägerin 3.500,- € zu zahlen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
16.08.16:Berufungsbverhandlung.
Beklagte nahmdie Berufung zurück.
Streitwert der Berufungsverhandkung 112.000,- €.

       

09.08.2016 (Di)

 

11:15

7 U 67/16
324 O 328/15
Heinz Herrmann Thiele
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung; donnert und gewittert mit seiner Harley; Hat keine Harley, kein Motorrad; Einladung beim Oktoberfest ins Weinzelt; keine Entschlackungstees; kein Pavillion kein Gästehaus; Hausphoto, Hausbeschreibung
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 21.07.15 wird bestätigt.
Kostenentscheidung.
09.08.16: Berufungsverhandlung. Nur noch das Hausphoto. Der Senat sieht dieses alszulässig an.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine Einigung zwischen den Parteien.

11:30

7 U 69/16
324 O 329/15
Nadja Thiele
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung; Einstweilige Verfügung  vom 22.07.15; Nicht Vorstand einer Stiftung (wichtig wegen der geringeren Gemeinnützigkeit); keine Kundenberaterin bei Wempe; Liebhabereien und Leidenschaften; Beschreibung eines Hauses; Hausphoto
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.15, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Aussetzungsbeschluss auf den 12.10.15, 9:55, Saal B 335
12.10.15, Verkündung durch Ri'in Barbara Mittler: "Die Einstweilige Verfügung vom 22.07.15, nein, vom 12.07.15 wird bestätigt.... ."
Bestätigt wurden Ziff 1 bis 4., Bei Ziff. 4 fiel das mit dem Pavillion und Gästehaus weg.
Von den Kosten der Verfügung haben die Antragstellerin 16 %, die Antragsgegnerin 84 % bei einem Streitwert von 25.000,- €  zu tragen.
Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben die Antragstellerin 22 %, die Antragsgegnerin 88 % bei einem Streitwert von 22.500,- € zu tragen (richtig wäre 78 %)

09.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat möchte der Berufung bis auf das mit der Stiftung stattgeben. 1:2 für die Antragsgegnerin.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine Einigung zwischen den Parteien.

11:45

7 U 107/15
324 O 324/15
Julia Thiele-Schürhoff
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung;  Einstweilige Verfügung; K.B.-G.C. ist ein gemeinnütziger Verein, keine Stiftung; Wichtig wegen fehlenden Hinweis auf Wohltätigkeit
28.08.15: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung Bericht

09.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat möchte der Berufung der Antragsgegnerin bis auf das mit der Stiftung stattgeben. 1:2 für den Antragsgener.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine Einigung zwischen den Parteien.

12:00

7 U 6/16
324 O 345/15
Dr. Henrik Thiele
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung; Einstweilige Verfügung;  Falsche Zitate, wie z.B. Ich bin Jang; Kein Mitbegründer der Programmefirma Defiens AG, München
28.08.15: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung Bericht

09.08.16: Berufungsverhandlung. Der Senat meint, die angegriffenen Äußerungen sind nicht ehrenrührig. Neigt dazu, der Berufung der Antragsgegnerin stattzugeben.
Urteil mit Verkündung am 30.08.16, 9:55, falls bis dahin keine Einigung zwischen den Parteien.

       

19.07.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 26/14
324 O 364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop

<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke

Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1. Instanz 324 O 364/11
Weiterführung mit prozessleitenden Maßnahmen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Urteil Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen uns verkündet:
1.  Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats - Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des Ministeriums vom 20.10.1983 -  bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,- € festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16, 10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache), dass der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
19.07.16: Die Verhandlung wird wiedereröffent. Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 15.11.16, 11:00
10:00
<v>

7 U 100/13
324 O 1180/07
Viktoria von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
(RAin Simone Lingens 1.Instanz - inzwischen  zu Schertz gegangen)
RAin Dr.Lüssmann

<k>
Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.
(RA Helmuth Jipp
RA Helge Reich-1.Instanz)
Knazlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
 

Unterlassung; 31 Photos und Texte
25.01.13: 1.Instanz 324 O 1180/07 Weiterführung auf prozessuale Anleitung. Die Kammer schlug € 140.000,- vor. war der Klägerseite zu wenig.Bericht

Verkündung einer Entscheidung am 15.11.13, 9:55, Saal B335
15.11.13: Verkündung um 10:05. Urteil. Äußerungen und Bild wurden untersagt. Geldentschädigung € 103.000,-. Kostenentscheidung und Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
31.05.16: Berufungsverhandlung
Der Senat empfahl den folgenden Vergleich
1. Die Beklagte verpflichtet sich 225.000 € (Geldentschädigung, Anwaltsgebühren, Zinsen) an die Klägerin zu zahlen.
2....aus den streitgenständlichen Veröffentlichtchungen
3. Die Kosten der 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahzrensn wi auf 147.000,- € festgelegt.
".Termin zu Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf Diesntag, den 19.07.16,10:00
19.07.16: Verkündung fand nicht statt
Esdürftezu einem Vertgleich gekommen sein.

10:00
<v>

7 U 100/14
324 O 12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter von Ulrich Mühe
und Susanne Lothar, seinerzeit mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland

Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1.Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 50.000,-  € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 19.07.16, 10:00 Bericht
19.07.16: Aussetztungsbeschluss auf den 06.09.16

10:00
<v>

7 U 79/14
324 O 155/14 (?)
Charlène von Monaco
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Ringier AG (Schweiz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Holger Nieland

Unterlassung; Schwangerschaft;
Zuständigkeit fragwürdig, weil Klkgerin in Australien lebt und nur ab und zu in Manaco ist.
Einziger Grund: Klägerin ist prominet
04.07.14: 1.Instanz 324 O 155/14  Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 18.07.14, 9:55, Saal B335
18.07.14: Urteil. Verbot von Aussagen und zwei Bildern
10.05.16:Berufungsverhandlung:
Wg. Prominenz ist Buske offenbar zuständig.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16
19.07.16: Die Berufung der Beklagtene gegen das LG-Urteile wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufngsvefahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 11/14
324 O 400/13
Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH
RA Scheuerl

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
RA Daniel Heymann

Unterlassung; Werbung mit BIO-Siegel
01.11.13: HS-Verhandlung 324 O 400/13. Verkündung einer Entscheidung am 13.12.13, 9:55, Saal B335
13.12.13: Der Beklagten wird untersagt, sechs Aufnahmen erneut zu verbreiten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10.05.16: Berufungsbverfahren. Buske neigt dazu, der Berufung stattzugeben, weil der GF sich von den üblichen Haltungen in einem Interview distanzierte. Da dürfte man diesen Hof hervorheben.
Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16
Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom13.12.13 wird mit einer Maßgabe zurückgewiesen.
13.03.18: BGH VI ZR 396/16

Verkündung einer Entscheidung am 10.04.18.
10.04.28: Urteil BGH VI ZR 396/16
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juli 2016 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.Dezember 2013 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

10:00
<v>

7 U 43/13
324 O 126/12 (?)
Rechtsanwalt Markus Kompa
RA Markus Kompa

<k>
Thomas Grüner (früherer Mandant von RA Markus Kompa; 325 O 379/10)
RA  Thomas Schober

Forderung Honorar gg. den eigenen früheren Mandanten
13.07.12: 1. Instanz 324O126/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 26.10.12.
26.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.13.
11.01.13: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Es wird das schriftliche Verfahren angeregt, falls die Parteien einverstanden sind.
Erneute Verhandlung am 22.02.-13, 11:30
22.02.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 05.04.13, 9:55, Saal B335
05.04.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung einer Entscheidung am 12.04.13
12.04.13: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.747,xx € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte 66 %, der Kläger 44 % zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.06.16: Berufung. Verhandlung fand nicht statt. Schriftliches Verfahren angeordnet.
Verkündung einer Entscheidung am 19.07.16,10:00
19.07.16: Die Berufung des Beklagten im Punkt. xx wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat an den Kläger 525,- € neben 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der 1. Instanz trägt der Kläger 95 %, der Beklagte 5 %
Von den Kopsten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 86 %, der Beklagte 14%.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

       

12.07.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11, 9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am 17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335  Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Urteil Den Beklagten werden unter Androhung von Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00
16.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 14.06.16
14.06.15:Aussetzungsbeschluss auf den 12.07.16
12.07,16: Urteil. Die Berufungen der Beklagten und des klägers gegen das LG-Urteil vom  03.08.12 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 50 Prozent, die beklagten zu 1.und 3. jeweils 18 Prozent,der Beklagte zu 2. 14 Prozent.
Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Wert des Berufungsvertfahjrens 112.000 €.

11:30

7U 43/14
324 O 508/13
Albert von Monaco, Charlene von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr.Nina Lüssmann

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr.Gerald Neben

Unterlassung
17.01.14: Verkündung einer Entscheidung am 07.03.14, 9:55, Saal B335
07.03.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.03.14
21.03.14: Urteil. Bestimmte Äußerungen werden verboten. An Klägerin zu 2 sind € 8.000,- Geldentschädigung zu zahlen. Freistellung von den Koisten € 1.130,24.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren Vergleich geschlossen.
1.Unterlkassungsansprüche bestehen
2. Beklagte vwerpflichtet sich, Berugung zurückzunehmen.
3.Beklagte zuahltan die Kläger insgesamt 13.000 €.
4. Gerneralquittung
5.DieKosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zu Lastmit Ausnahmen der Vergleichsgebhren,die jeder selbst träögt.
Wert des Berufungsverfahrens 76.000 €

12:00

7 U 60/13
324 O 550/12
Asset @ Logistic AG
RA Karl Heinz Hessenauer

<k>
Allmendinger, Stefan.
RA Stefan Allmendinger

Beseitigung Info; Corpus Delikti
08.02.13: Verkündung am 23.03.13, 9:55, Saal B335
23.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.13
03.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.05.13
17.05.13: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.13
31.05.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.07.16: Berufungsverfahren..
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.09.16,10:00

       

05.07.2016 (Di)

 Bericht

11:30

7 U 92/86
324 O 702/14
V. Chesnokova
RA Roman Kobrel

<k>
Elena Suhno u.a.
Kanzlei Gröne & Cramer
RA Niels Lohmann(1.Instanz)
RA Dr.Laske (in Untervollmacht)

Unterlassung; Veröffentlichung eines Bildes der Klägerin: Bild vorher-nachher
24.04.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal B 335 Bericht
08.05.15: Aussetzungsbeschluss auf Dienstag, den 19.05.15, 12:55, Raum, B 334
Neue Verhandlung am 15.01.16, 14:00 (Beweisaufnahme)
16.01.16: Befragung von zwei Zeugen.
Bestätigten im Prinzip die mündliche Zusage.
Rücknahme der Zusage nicht mehr möglich.
VorsRi'in Käfer schlug vor,. die Klage zurückzunehmen.
Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 9:55, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.16
19.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil  Die Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
05.07.16: Berfungsverhandlung.Nach Kenntnis der sicheren Meinung des Senatshat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Berufung zurückgenommen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Streiutwert des Berufungsverahresn 10.000,-  €.

       

28.06.2016 (Di)

 Bericht

10:00
<v>

7 U 79/14
324 O 155/14 (?)
Charlène von Monaco
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Ringier AG (Schweiz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Holger Nieland

Unterlassung; Schwangerschaft;
Zuständigkeit fragwürdig, weil Klägerin in Australien lebtund nur ab und zu in Manaco ist.
Einziger Grund: Klägerin ist prominet
04.07.14: 1.Instanz 324 O 155/14  Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 18.07.14, 9:55, Saal B335
18.07.14: Urteil. Verbot von Aussagen und zwei Bildern
10.05.16:Berufungsverhandlung:
Wg. Prominenz ist Buske offenbar zuständig.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16

10:00
<v>

7 U 11/14
324 O 400/13
Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH
RA Scheuerl

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
RA Daniel Heymann

Unterlassung; Werbung mit BIO-Siegel
01.11.13: HS-Verhandlung 324 O 400/13. Verkündung einer Entscheidung am 13.12.13, 9:55, Saal B335
13.12.13: Der Beklagten wird untersagt, sechs Aufnahmen erneut zu verbreiten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10.05.16: Berufungsbverfahren.Buske neigt dazu der Berufung stattzugeben, weil der GF sich von den üblichen Haltungen in einem Interview distanzierte. Da dürfte man diesen Hof hervorheben.
Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00
28.06.16: Aussetzungsbescluss auf den 19.07.16 

11:15

7 U 117/15
324 O 355/15
Matthew Vaughn Drummond (Ehemann von Claudia Schiffer )
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel (Schwager des Klägers)

<k>
freenet.de GmbH
Kanzlei Jbb
RA Dr. Martin Jaschinski

Unterlassung. Widerspruchsverhandlung wg. e.V. vom 14.08.15. Strittig die Eilbedürftigkeit
04.12.15: 1.Instanz 324 O 355/15.Verhandlung erzeugte den Eindruck einer Geldbeschaffungsmaschine für die Kanzlei Nesselhauf.
Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 07.12.15, 12:00, Raum B 334
07.12.15, RI'in Dr. Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 14.08.15 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
28.06.16: Berufugnsvberfahren.
Der Senat gab zu verstehen, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidungam Schluss der Sitzung.
 Bericht

       

21.06.2016 (Di)

Bericht

10:00
<v>
7 U 92/12
324 O 141/12
Prof. Dr. med. Josef Zacher
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
Kanzlei Raue LLP
RA Dr. Amelung

Unterlassung; Info, Ermittlungsverfahren eingestellt. Bericht über eins ins Leere laufenden Ermittlungsverfahren
08.06.12: 1. Instanz 324 O 141/12 Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 03.08.12
03.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 05.10.12
05.10.12: Urteil: Über den Kläger darf im Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen nicht namentlich berichtet werden. Die Kosten fallen der Beklagten zur Last
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.05.16: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte gab eine UVE gemäß den LG-Urteil ab mit dem Zusatz, dass das Verbot nur anerkannt wird, wenn nicht hinzugefügt wird, dass das Ermittlungsverfahren mangels unzureichenden Tatsachenverdachts eingestellt wurde.
Schriftsatznachlass für die Klägerseite.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 21.06.16, 10:00
21.06.16:Urteil. Die Berufung der Beklagten gegten das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidng zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10:00

7 U 100/14
324 O 12/14
Sophie Marie Mühe (Tochter von Ulrich Mühe
und Susanne Lothar, seinerzeit mit Vormund von Schauspielerin Gesine Cukrowski)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Kerstrin Schmitt

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nierland

Unterlassung; Drei Fotos
13.06.14: 1. Instanz 324 O 12/14.Schriftsatzfristen. Weitere Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 22.08.14, 9:55, Saal B335
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 29.08.14
29.08.14: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
21.06.16: Berufungsverhandlung. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 50.000,-  € festgesetzt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 19.07.16, 10:00 Bericht

       

14.06.2016 (Di)

Bericht

11:10
(11:45)
7 U 1/16
324 O 254/15
Michael  Schumacher

RA Felix Damm
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Schilderung wie es Schumacher gehen kann. Anderer im Rollstuhl sitzender Rennfahrer wird zitiert.
23.10.15: 1. Instanz 324 O 254/15Verkündung einer Entscheidung am 11.12.15, 10:00, Raum B 334
11.12.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen nicht zu verbreiten.
78,75 und 830,- Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
03.05.16: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 14.06.16, 10:00
14.06.16.Urteil.Die Bedrufung des Beklagten gegen das Urteil  des Landgerichts vom 11.12.2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dieKosten des Berufungsverfahrens zu ztragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11, 9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am 17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335  Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Den Beklagten werden unter Androhung von Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00
16.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 14.06.16
14.06.15:Aussetzungsbeschluss auf den 12.07.16

10:00
<v>

7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer

<k>
O. Schnackenberg
RA Winter

Nichtigkeitsklage wg. fehlenden Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.05.16
24.06.16: ASussetzungsbesachluss auf den 14.06.16
14.06.16: Urteil. Die Nichtigkeitsklage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Bericht

12:00

7 U 84/15
324 O 52/15
Heinz Buschkowsky
Kanzlei Eisenberg und Kollegen
RA Johannes Eisenberg

<k>
Renate Künast
Kanzlei Schertz Bermann
(RAin Theresa Arand -1.Instanz)
RA Dr. Sebastian Gorski

Unterlassung; Äußerungen zur Jugendarbeit im Interview
10.04.15: 1.Instanz7 324 O 52/15 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Einstweilige Verfügung vom 10.02.15 ist bestätigt worden. Bericht
14.06.16:Berufungsverhandlung:
Der Senat gab  ohne wenn und aber zu verstehen, dass die Berufung zurückgewiesen werden wird.
Daraufhin nahm RA Dr. Sebastian Gorski die Berufung zurück.
VorsRi Andreas Buske: Beschlossen und verkündet:
1. Die Antragsgegnerin wird der Rechte der Berufung für verlustig erklärt.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.000,- €  festgesetzt.

12:00

7 U 43/13
324 O 126/12 (?)
Rechtsanwalt Markus Kompa
RA Markus Kompa

<k>
Thomas Grüner (früherer Mandant von RA Markus Kompa; 325 O 379/10)
RA  Thomas Schober

Forderung Honorar gg. den eigenen früheren Mandanten
13.07.12: 1. Instanz 324O126/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 26.10.12.
26.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.13.
11.01.13: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Es wird das schriftliche Verfahren angeregt, falls die Parteien einverstanden sind.
Erneute Verhandlung am 22.02.-13, 11:30
22.02.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 05.04.13, 9:55, Saal B335
05.04.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung einer Entscheidung am 12.04.13
12.04.13: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger3.747,xx € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte 66 %, der Kläger 44 % zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.06.16: Berufung. Verhandlung fand nicht statt. Schriftliches Verfahren angeordnet.
Verkündung einer Entscheidung am 19.07.16,10:00

       

07.06.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 26/13
324 O 528/12
Jehovas Zeugen in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts

RA Armin Pikl

<k>
3 sat Satelittenfernsehen des deutschen Sprachraums
Kanzlei R
edeker
RA Ulrich Birnkraut

Unterlassung. Corpus Delicti "Aufgewachsen mit Jehiova" Fernsehbeitrag 21./23.03.2012
30.11.12: 1. Instanz 324 O 528/12 W
eiter nach prozessleitenden Maßnahmen. Verkündung einer Entscheidung am 08.02.13, 9:55, Saal B335
08.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13
01.03.13: Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen
Streitwert 50.000,- EUR.
Verkündung im Falle des Rücktritts vom Vergleich am 07.06.16, 10:00
07.05.16:Verkündung fandnicht statt;Fehlteauf der Terminrolle

10:00
<v>

7 U 1/12
324 O 434/10
KRD Sicherungstechnik GmbH

Kanzlei Keck pp.
RA Keck
Frau Korinna Grammer Geschäftsführerin

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke
Justiziariat Siekmann

Unterlassung; Fernsehsendung "Kündigung Fiese Tricks der Arbeitgeber" (Panorama)
 Angemeldetes Interviewe ohne Hinweis, über wen es geht.
11.02.11: 1. Instanz 324 0 434/110 Schriftsatzfristen, Verkündung einer Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal B335
01.04,.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 08.04.11
08.04.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 30.09.11, 14:30
30.09.11: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am 02.12.11, 9:55, Saal B335
02.12.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 07.06.16, 10:00
07.06.16: Ri.Dr.Weyhe.Beweisbeschluss. Zunöächst schriftliche Befragung des Arztes. Dann Vrhandkung.Termin stgeht noch nicht fest.

       

31.05.2016 (Di)

Bericht

10:00
<v>

7 U 98/14
324 O 295/13
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg; Stephanie zu Guttenberg
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung, Richtigstellung, Kostenerstattung
25.10.13: 1.Instanz 324 O 295/13 6Verkündung einer Entscheidung am 29.11.13, 9:55, Saal B335 Bericht
29.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 20.12.13
20.13.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zu den Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen ergehen auf Amtswegen. Wiedereröffnung am 16.05.14, 10:30
16.05.14: Klägervertreter nimmt den Antrag auf Richtigstellung und Kostenerstattung zurück. Käfer möchte wegen Mehrdeutigkeit (Stolpe) des Wirtes "Scham" ein Verbot erlassen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.06.14.9:55 Saal B335 Bericht
27.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
15.03.16: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
Streitwert 40.000,- Euro
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16.
31.06.16:Urteil .Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Dieosten des Berufungsverfahrens trägtdie Beklagte.
10:00
<v>

7 U 25/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1.Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 € sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16
31.05.16:Urtreil. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts324O 836/14 wird mit einer Maßgabe geädert.
Von den Kosten des Berufungsverfahresn haben der Kläger 45 %, die Beklagte 55 % zu tragen.

12:00

7 U 100/13
324 O 1180/07
Viktoria von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Prinz
(RAin Simone Lingens 1.Instanz - inzwischen  zu Schertz gegangen)
RAin Dr.Lüssmann

<k>
Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.
(RA Helmuth Jipp
RA Helge Reich-1.Instanz)
Knazlei CMS Hasche
RAMichaele Fricke
 

Unterlassung; 31 Photos und Texte
25.01.13: 1.Instanz 324 O 1180/07 Weiterführung auf prozessuale Anleitung. Die Kammer schlug € 140.000,- vor. Das war der Klägerseite zu wenig. Bericht

Verkündung einer Entscheidung am 15.11.13, 9:55, Saal B335
15.11.13: Verkündung um 10:05. Urteil. Äußerungen und Bild wurden untersagt. Geldentschädigung € 103.000,-. Kostenentscheidung und Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
31.05.16: Berufungsverhandlung
Der Senat empofahl den folgenden Vergleich
1. Die Beklagte verpflichtet sich, 250.000 € (Geldentschädigung, Anwaltsgebühren, Zinsen) an die Klägerin zu zahlen.
2....aus den streitgenständlichen Veröffentlichtchungen
3. Die Kosten der 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Beschlossen und verkündet:
1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 147.000,- € festgelegt.
2. Termin zu Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Diesntag, den 19.07.16,10:00 Bericht
 

       

24.05.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 76/12
324 O 177/08 
Tonio Arcaini (Antonio Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich

<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Unterlassung; Es gab überhaupt keine Strafverfahren, keine Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335

24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt; 19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender Anordnung Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am 05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10:
Kläger wurde als Zeuge vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00. Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55, Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbescvhl.u8ss auf den 24.05.16
26.04.16: Urteil.Die Klage wird abgeänder. Untersagt werden verscheidene Äußerungen.
Von den Kosten der 1.Instanz tragen der Klkäger 4/5, die Beklagte 1/5.
Von den Kosten des Berufungsverfahresn tragen der Klkäöger 5/8,die Beklagte 3/8.

10:00
<v>

7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer

<k>
O. Schnackenberg
RA Winter

Nichtigkeitsklage wg. fehlenden Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.05.16
24.06.16: ASussetzungsbesachluss auf den 14.06.16

10:30

7 U 74/15
Experos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG
324 O 193/15
Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG
RA

<k>
Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung; Info
24.07.15: 1.Instanz 324O193/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 27.07.15, 12:00, Raum B 334
27.07.15: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 11.05.15 wird aufgehoben und ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Kostenentscheidung. Bericht
24.05.16: Berufungsverhandlung.
Der Kläger nimmt die Berufung nach Hinweis des Senats zurück.
Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30.000,-€ festgesetzt.

11:00

7 U 26/14
324 O 364/11
Decker-Voigt, H
Kanzlei Treptow & Wrede
RAin Diana Koop

<k>
Hörmann, Georg
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhardt Reinecke

Unterlassung und Widerruf
22.02.13: 1.Instanz 324O 26/14
Weiterführung mit prozessleitenden Maßnahmen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 13.09.13, 12:00
13.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.10.13, 9:55, Saal B335
25.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.11.13
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf 06.12.13
06.12.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
Wurde nicht wiedereröffnet.
Verkündung einer Entscheidung am 21.02.14, 9:55, Saal B335
21.02.14: Der Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten und an den Kläger € 775,65 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, der Beklagte 1/4 zu tragen.
24.05.16: Berufungsverhandlung
Beschlossen uns verkündet:
1. Die Kläger-Vertreterin kann auf den heutigen Hinweis des Senats - Recht zum Tragen des Titels 1983, Nachreichen der Urkunde des Ministeriums vom 20.10.1983 -  bis zum 21.06.16 vortragen
2. Wert des Verfahrens wird auf 3.334,-€festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, 19.07.16, 10:00
Es ging darum, wusste der Kläger (innere Tatsache),  dass der Titel nicht hätte ergehen dürfen.
       

10.05.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11, 9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am 17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335  Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Den Beklagten werden unter Androhung von Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00
16.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 14.06.16

10:00
<v>

7 U 104/14
324 O 69/14
Alfred Boecker Compe de Montfoert
Kanzlei Laake & Möbius
RA Dieter Laake

<k>
Alexander Prinz zu Schaumberg-Lippe
Erschien niemand

Forderung: Unterlassungskosten + Anwaltskosten Info
18.07.14: 1. Instanz 324 O 550/11 Ri'in Simone Käfer: Ergeht vielleicht ein Urteil (Klageabweisung) oder Versäumnisurteil. Verkündung einer Entscheidung am 29.08.14, 9:55, Saal B335
29.08.14: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.02.16: Berufungsverfahren. Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,. Euro.
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.16
1^0.05.16: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts vom 29.08.14wirdzurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:00

7 U 11/14
324 O 400/13
Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH
RA Scheuerl

<k>
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
RA Daniel Heymann

Unterlassung; Werbung mit BIO-Siegel
01.11.13: HS-Verhandlung 324 O 400/13. Verkündung einer Entscheidung am 13.12.13, 9:55, Saal B335
13.12.13: Der Beklagten wird untersagt, sechs Aufnahmen erneut zu verbreiten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10.05.16:Berufungsbverfahren.Buske neigt dazu der Berufung stattzugeben, weil der GF sich von den üblichen Haltungen in einem Interview distanzierte. Da dürfte man diesen Hof hervorheben.
Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00

11:45

7 U 17/14
324 O 275/13
Anders, M. (Friseur)

RA ?

<k>
Qype GmbH a YELP Company
RA ?

Unterlassung
29.11.13: 1.Instanz 324 O17/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 10.01.2014, 9:55, Saal B335 Bericht
10.01.14: Urteil. Klage wird abgewiesen.
10.05.16:Berufngsverhandlung.
Der Senat riet, die Berufung zurückzunehmen.
Der Klägervertreter nahm die Berufung zurück.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Streitwert des Berufungsverfahrens 10.000,-EUR
 

12:15

7 U 79/14
324 O 155/14 (?)
Charlène von Monaco (?)
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Ringier AG (Schweiz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Holger Nieland

Unterlassung; Schwangerschaft;
Zuständigkeit fragwürdig,weilKlkägerin in Australien lebtund nur ab und zu in Manaco ist.
Einziger Grund: Klägerin ist prominet
04.07.14: 1.Instanz 324 O 155/14  Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 18.07.14, 9:55, Saal B335
18.07.14: Urteil. Verbot von Aussagen und zwei Bildern
10.05.16:Berufungsverhandlung:
Wg. Prominenz ist Buske offenbar zuständig.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.06.16,10:00 Bericht

       

03.05.2016 (Di)

10:00

7 U 45/14
324 O 426/13
Ulrich Hoeneß
Kanzlei Nesselhauf
RA Michael Nesselhauf

<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus; Journalist
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Dr. Kirstin von Hutten

Unterlassung (Käfer, Dr. Linke, Mittler); Info Info
10.01.14: 1. Instranz 324 O 426/13Verkündung einer Entscheidung am 28.03.14, 9:55, Saal B335
28.03.14: Käfer:
Urteil.
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, den Verdacht zu erwecken:
1. „Der anonyme Hinweisgeber nennt nach s...-Informationen dazu ganz andere Zahlen. Er gibt an, auf dem Nummernkonto ... B... sowie auf Unterkonten bei V... hätten sich in den Jahren vor 2008 durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen Schweizer Franken befunden“;
und/ oder
2. „Der Whistleblower legt einen Zusammenhang zwischen Aktieneingängen (sc. Papiere der D... T...) und Sponsorengeschäften nahe. So seien T-Aktien in Jahren von Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im H...-Depot verbucht worden.“;
und/ oder
3. „Konkreter sind nach s...-Informationen die Hinweise des Informanten auf Koppelgeschäfte anderer Art. H... soll sich in großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt haben“;
und/ oder
4. „Wo ist das viele Geld geblieben? Auch zu diesem Punkt machte der Hinweisgeber Angaben. So soll V... nicht die einzige Bankverbindung gewesen sein. Der Informant brachte drei weitere Geldhäuser ins Spiel. Danach sollen um 2008 herum von ... B... erhebliche Summen auf Nummernkonten bei der G... Bank C... S..., der Z... K... Bank und dem Bankhaus J... B... abgeflossen sein.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro und zu Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages;
und beschließt:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 200.000 Euro (100.000 Euro je Beklagter).
Stern geht gegen das Urteil wohl in Berufung (7 U 45/14, 23.03.16).
22.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass  er die Berufung nicht für aussichtsreich hält.
Verkündung einer Entscheidung am, 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.16
03.05.16: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil wird soweit nicht zurückgenommen, zurückgewiesne.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:45 7 U 109/15
324 O 235/15
Mick  Schumacher (Sohn von Michael Schumacher)

RA Felix Damm
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Widerspruch gegen eine nur zum Teil erlassene einstweilige Verfügung. Strittig die Passage "legt wegen seinem Vater ein Schippe extra drauf".
23.10.15: 1. Instanz 324 O 235/15 Die einstweilige Verfügung vom 29.05.15 wurde am Schluss der Sitzung bestätigt.
03.05.16: Berufungsverhandlung Urteil. Die Einstwelige Verfügung wurde aufgehoben.

11:10
(11:45)
7 U 1/16
324 O 254/15
Michael  Schumacher

RA Felix Damm
<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Schilderung wie es Schumacher gehen kann. Anderer im Rollstuhl sitzender Rennfahrer wird zitiert.
23.10.15: 1. Instanz 324 O 254/15Verkündung einer Entscheidung am 11.12.15, 10:00, Raum B 334
11.12.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen nicht zu verbreiten.
78,75 und 830,- Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
03.05.16: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 14.06.16, 10:00

11:22
(11:15)
7 U 92/12
324 O 141/12
Prof. Dr. med. Josef Zacher
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt
<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
Kanzlei Raue LLP
RA Dr. Amelung
Unterlassung; Info, Ermittlungsverfahren eingestellt. Bericht über eins ins Leere laufenden Ermittlungsverfahren
08.06.12: 1. Instanz 324 O 141/12 Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 03.08.12
03.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 05.10.12
05.10.12: Urteil: Über den Kläger darf im Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen nicht namentlich berichtet werden. Die Kosten fallen der Beklagten zur Last
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.05.16: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte gab eine UVE gemäß den LG-Urteil ab mit dem Zusatz, dass das Verbot nur anerkannt wird, wenn nicht  nicht hinzugefügt wird, dass das Ermittlungsverfahren mangels unzureichenden Tatsachenverdachts eingestellt wurde.
Schriftsatznachlass für die Klägerseite.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 21.06.16, 10:00

26.04.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer

<k>
O. Schnackenberg
RA Winter

Nichtigkeitsklage wg. fehlenden Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.05.16

10:00
<v>

7 U 104/14
324 O 69/14
Alfred Boecker Compe de Montfoert
Kanzlei Laake & Möbius
RA Dieter Laake

<k>
Alexander Prinz zu Schaumberg-Lippe
Erschien niemand

Forderung: Unterlassungskosten + Anwaltskosten Info
18.07.14: 1. Instanz 324 O 550/11 Ri'in Simone Käfer: Ergeht vielleicht ein Urteil (Klageabweisung) oder Versäumnisurteil. Verkündung einer Entscheidung am 29.08.14, 9:55, Saal B335
29.08.14: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.02.16: Berufungsverfahren. Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,. Euro.
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 10.05.16

10:00
<v>

7 U 25/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1.Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 € sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16

10:00
<v>
7 U 69/15
324 O 140/15
Michael  Schumacher

RA Felix Damm
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Spekulationen über Gesundheitszustand nach einer Mitteilung des Managements
05.06.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.07.15, 9:55, Saal B335
10.07.15: 1.Instanz 324 O 140/15 Aussetzungsbeschluss auf den 17.07.15
17.05.15: Die Beklagte wird verurteilt unter Androhung  nach Hamburger Brauch, es zu unterlassen zu behaupten, Schumacher wird  nicht mehr künstlich beatmet. Offenbar kann er die Augen öffnen
15.03.16:
Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
26.04.16: Urteil. Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen,
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 98/14
324 O 295/13
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg; Stephanie zu Guttenberg
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung, Richtigstellung, Kostenerstattung
25.10.13: 1.Instanz 324 O 295/13 6Verkündung einer Entscheidung am 29.11.13, 9:55, Saal B335 Bericht
29.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 20.12.13
20.13.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zu den Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen ergehen auf Amtswegen. Wiedereröffnung am 16.05.14, 10:30
16.05.14: Klägervertreter nimmt den Antrag auf Richtigstellung und Kostenerstattung zurück. Käfer möchte wegen Mehrdeutigkeit (Stolpe) des Wirtes "Scham" ein Verbot erlassen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.06.14.9:55 Saal B335 Bericht
27.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
15.03.16: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
Streitwert 40.000,- Euro
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 31.05.16.

10:00
<v>

7 U 76/12
324 O 177/08 
Tonio Arcaini (Antonio Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich

<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Unterlassung; Es gab überhaupt keine Strafverfahren, keine Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335

24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt; 19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender Anordnung Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am 05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10:
Kläger wurde als Zeuge vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00. Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55, Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf 26.04.16
26.04.16: Aussetzungsbescvhl.u8ss auf den 24.05.16

10:00

7 U 45/14
324 O 426/13
Ulrich Hoeneß
Kanzlei Nesselhauf
RA Michael Nesselhauf

<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus; Journalist
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Dr. Kirstin von Hutten

Unterlassung (Käfer, Dr. Linke, Mittler); Info Info
10.01.14: 1. Instranz 324 O 426/13Verkündung einer Entscheidung am 28.03.14, 9:55, Saal B335
28.03.14: Käfer:
Urteil.
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, den Verdacht zu erwecken:
1. „Der anonyme Hinweisgeber nennt nach s...-Informationen dazu ganz andere Zahlen. Er gibt an, auf dem Nummernkonto ... B... sowie auf Unterkonten bei V... hätten sich in den Jahren vor 2008 durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen Schweizer Franken befunden“;
und/ oder
2. „Der Whistleblower legt einen Zusammenhang zwischen Aktieneingängen (sc. Papiere der D... T...) und Sponsorengeschäften nahe. So seien T-Aktien in Jahren von Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im H...-Depot verbucht worden.“;
und/ oder
3. „Konkreter sind nach s...-Informationen die Hinweise des Informanten auf Koppelgeschäfte anderer Art. H... soll sich in großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt haben“;
und/ oder
4. „Wo ist das viele Geld geblieben? Auch zu diesem Punkt machte der Hinweisgeber Angaben. So soll V... nicht die einzige Bankverbindung gewesen sein. Der Informant brachte drei weitere Geldhäuser ins Spiel. Danach sollen um 2008 herum von ... B... erhebliche Summen auf Nummernkonten bei der G... Bank C... S..., der Z... K... Bank und dem Bankhaus J... B... abgeflossen sein.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro und zu Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages;
und beschließt:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 200.000 Euro (100.000 Euro je Beklagter).
Stern geht gegen das Urteil wohl in Berufung (7 U 45/14, 23.03.16).
22.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass  er die Berufung nicht für aussichtsreich hält.
Verkündung einer Entscheidung am, 26.04.16, 10:00
26.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.05.16

11:00

7 U 26/13
324 O 528/12
Jehovas Zeugen in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts

RA Armin Pikl

<k>
3 sat Satelittenfernsehen des deutschen Sprachraums
Kanzlei R
edeker
RA Ulrich Birnkraut

Unterlassung. Corpus Delicti "Aufgewachsen mit Jehiova" Fernsehbeitrag 21./23.03.2012
30.11.12: 1. Instanz 324 O 528/12 W
eiter nach prozessleitenden Maßnahmen. Verkündung einer Entscheidung am 08.02.13, 9:55, Saal B335
08.02.13: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.13
01.03.13: Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen
Streitwert 50.000,- EUR.
Verkündung im Falle des Rücktritts vom Vergleich am 07.06.16, 10:00

12:00

7 U 1/12
324 O 434/10
KRD Sicherungstechnik GmbH

Kanzlei Keck pp.
RA Keck
Frau Korinna Grammer Geschäftsführerin

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke
Justiziariat Siekmann

Unterlassung; Fernsehsendung "Kündigung Fiese Tricks der Arbeitgeber" (Panorama)
 Angemeldetes Interviewe ohne Hinweis, über wen es geht.
11.02.11: 1. Instanz 324 0 434/110 Schriftsatzfristen, Verkündung einer Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal B335
01.04,.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 08.04.11
08.04.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 30.09.11, 14:30
30.09.11: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am 02.12.11, 9:55, Saal B335
02.12.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €
26.04.16: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 07.06.16, 10:00

19.04.2016 (Di)

11:30

7 U 88/14
324 O 89/14
Walter Scheuerl
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl

<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Kanzlei Höcker

RA Dr. Sven Dierkes

Unterlassung; Bebildung des Klägers auf einer Demo vor dem OLG
11.04.14: 1. Instanz 324 O 89/14 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 14.04.14,12:00 Raum B334
11.04.14: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand sich in der Hautsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des Verfahrens beträgt nach  dem Kostenwert € 20.000,-
23.02.16: Berufungsverfahren. Buske gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben möchte, weil das Mitführen eines Bildes möglicherweise auch erlaubt sein könnte.
Nach Diskussion und richterlicher Beratung konnten sich die Richter (Buske, Meyer, Dr. Weyhe)  keine endgültige Meinung bilden.
Termirn zur Verkündung einer Entscheidung 22.03.16, 10:00
Streitwert der Berufung 10.000,- Euro
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.16
19.04.16: Auf Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des LG vom 10.04.14 abgeändert. Die einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

11:00

7 U 44/15
324 O 419/14
Jürgen Hunke
Kanzlei Costard Tögel & Partner PGmbH
RA Dr. Andreas Costard

<k>
Klaus Meetz
Erschien niemand

Unterlassung;
Korpus Delikti, Mopo  (01.07.14) „200 Millionen haben die Hunkes, Hoffmanns und Jarchows diesen Verein gekostet.“
28.11.14: 1.Instanz 324 O 419/14 Die einstweilige Verfügung vom 15.07.2014 wird bestätigt.
19.01.16: Berufungsverhandlung.
Es erging ein Versäumnisurteil: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil, des Landgerichts vom 28.11.15 wird zurückgewiesen.
Wert der Berufungsverhandlung 6.000,. Euro.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Erneute Verhandlung am 19.04.16, 11:00
19.04.16: Es ergeht ein Vwersäumnisurteil.
11:30

7 U 51/15
324 O 93/15
Kuno Gerber
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Johannes Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Laura Werner (Tochter)
RA Dr. Christian Gloria

Unterlassung; Info
08.05.15: 1. Instanz 324 O 93/15 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung vom 12.03.15 wurde bestätigt. Urteil
19.04.16: Berufugnsverhandlung
VorsRi Andreas Buske: Die Firma fragt, der Senat fragt die Parteien, ob es nicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des LG Bayreuth und auch unter Berücksichtigung dessen, dass es sich hier um eine einstweilige Verfügung handelt, später neu verhandelt wird und die präsente Zeugin (die Mutter der Antragsgegnerin) vielleicht befragt werden müsste.
Die Parteien sind damit einverstanden.
Ein neuer Termin wird auf Anruf der Parteien festgesetzt.
Neuer Termin: 25.07.15, 12:00

 

05.04.2016 (Di)

11:15

7 U/ 103/15
324 O 191/15
Hönig-Hof GmbH
Kanzlei
Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Walter Scheuerl

Christoph Hönig, Geschäftsführer

<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V., Jan Peiper
Kanzlei Höcker

RA Dr. Sven Dierkes

Verfügungsverfahren; Pressemitteiluung Hönig-Hof;   Newsletter Tierschutzbüro
Unterlassung; Info, Videos
19.06.15: 1. Instanz 324 O 191/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 22.06.15, 12:00, Raum  B 334 Bericht
22.06.15 (Mittler): Die Einstweilige Verfügung vom 28.04.15 wird mit der Maßgabe, dass der Punkt I.3 statt "zu verbreiten", öffentlich zugänglich machen" heißt, bestätigt.
Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens je zu Hälfte zu tragen.
05.04.16: Berufungsverhandlung. Der Verein Deutsches Tierschutzbüro e.V. und Herr Jan Peiper haben eine umfassende Abschlusserklärung abgegeben und das gerichtliche Verbot in allen Ziffern anerkannt.
Verschwiegenheit wurde vereinbart.

       

29.03.2016 (Di)

10:00 
<v>

7 U 77/11
324 O 1146/07 
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Kanzlei  Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel

<k>
Südwestrundfunk (SWR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke

Unterlassung, Tumor durch Lantus?
11.04.08: 1. Instanz 324 O 1146/07 Neuer Termin am 23.05.08, 9:30, Saal B335
23.05.08:  Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 04.07.08, 9:55, Saal B335 Bericht
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 11.07.07
11.07.08: Beweisbeschluss. Termin 20.05.11, 10:00
20.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.07.11, 9:55, Saal B335
22.07.11. Urteile (Buske): Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den Eindruck zu erwecken, ... Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.
16.02.16: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung 15.03.16, 10:00:
Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen werden.
Streitwert 100.000 Euro
15.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.03.16
29.03.16: Urteil (Dr. Weyhe). Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 22.07.11 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
10:30

7 U 13/13
324 O 766/11
Dr. Rafael Korenzecher
Kanzlei Moser & Bezzenberger
RA
Christian-Oliver Moser

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing
RAin Dr. Britta Heymann
RAin Mariam Mundhenk

Unterlassung; Google Vorschläge (Autocomplete) Info
02.11.12: 1. Instanz 324 O 766/11 Verkündung einer Entscheidung am, 18.01.13, 9:55, Saal B335 Bericht

18.01.13: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
29.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung nicht erfolgreich sein wird.
Wenn bei der Autocomplete-Funktion (BGH-Entscheidung)  gab es keine Verbindung des Kklägers zur Scientologen und Betrug, so stellt saich der Sachverhalt hier anders dar. Der Klkäger stand in Verbin dung zur Insolvenz.
Ri Zink: Die Suchwertvervollständigung wird hier nach Auffassung des Senats allenfalls  verboten, wenn es um Verleumdung .. geht, keinesfalls, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung der Kläger handeln solle. Insolvenz hat der Kläger, auch wenn die Insolvenz ohne Verschulden des Klägers eintrat.
Daraufhin nahm der Prozessbevollmächtigte des Klägers die Berufung zurück.
Der Kläger wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30.000,- Euro festgelegt.

22.03.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 76/12
324 O 177/08 
Tonio Arcaini (Antonio Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich

<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Unterlassung; Es gab überhaupt keine Strafverfahren, keine Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335

24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt; 19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender Anordnung Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am 05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10:
Kläger wurde als Zeuge vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00. Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55, Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00
22.03.16: Aussetztungsbeschluss auf 26.04.16

11:30

7 U 88/14
324 O 89/14
Walter Scheuerl
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl

<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Kanzlei Höcker

RA Dr. Sven Dierkes

Unterlassung; Bebildung des Klägers auf einer Demo vor dem OLG
11.04.14: 1. Instanz 324 O 89/14 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 14.04.14,12:00 Raum B334
11.04.14: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand sich in der Hautsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des Verfahrens beträgt nach  dem Kostenwert € 20.000,-
23.02.16: Berufungsverfahren. Buske gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben möchte, weil das Mitführen eines Bildes möglicherweise auch erlaubt sein könnte.
Nach Diskussion und richterlicher Beratung konnten sich die Richter (Buske, Meyer, Dr. Weyhe)  keine endgültige Meinung bilden.
Termirn zur Verkündung einer Entscheidung 22.03.16, 10:00
Streitwert der Berufung 10.000,- Euro
22.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.16

10:00

7 U 45/14
324 O 426/13
Ulrich Hoeneß
Kanzlei Nesselhauf
RA Michael Nesselhauf

<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus; Journalist
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Dr. Kirstin von Hutten

Unterlassung (Käfer, Dr. Linke, Mittler); Info Info
10.01.14: 1. Instranz 324 O 426/13Verkündung einer Entscheidung am 28.03.14, 9:55, Saal B335
28.03.14: Käfer:
Urteil.
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, den Verdacht zu erwecken:
1. „Der anonyme Hinweisgeber nennt nach s...-Informationen dazu ganz andere Zahlen. Er gibt an, auf dem Nummernkonto ... B... sowie auf Unterkonten bei V... hätten sich in den Jahren vor 2008 durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen Schweizer Franken befunden“;
und/ oder
2. „Der Whistleblower legt einen Zusammenhang zwischen Aktieneingängen (sc. Papiere der D... T...) und Sponsorengeschäften nahe. So seien T-Aktien in Jahren von Vertragsverlängerungen mit dem Sponsor im H...-Depot verbucht worden.“;
und/ oder
3. „Konkreter sind nach s...-Informationen die Hinweise des Informanten auf Koppelgeschäfte anderer Art. H... soll sich in großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt haben“;
und/ oder
4. „Wo ist das viele Geld geblieben? Auch zu diesem Punkt machte der Hinweisgeber Angaben. So soll V... nicht die einzige Bankverbindung gewesen sein. Der Informant brachte drei weitere Geldhäuser ins Spiel. Danach sollen um 2008 herum von ... B... erhebliche Summen auf Nummernkonten bei der G... Bank C... S..., der Z... K... Bank und dem Bankhaus J... B... abgeflossen sein.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten je zur Hälfte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro und zu Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages;
und beschließt:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 200.000 Euro (100.000 Euro je Beklagter).
Stern geht gegen das Urteil wohl in Berufung (7 U 45/14, 23.03.16).
22.03.16: Berufungsverhandlung
Der Senat weist darauf hin, dass  er die Berufung nicht für aussichtsreich hält.
Verkündung einer Entscheidung am, 26.04.16, 10:00

11:45

7 U 82/12
324 O 220/11
Adel Massaad
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, SPIEGEL ONLINE GmbH
Kanzlei Jaschinski pp.
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung Info
22.07.11: 1. Instanz 324 O 220/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.-09.11, 9:55, Saal B335
09.09.11: Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.11.
16.09.11: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Der Termin steht noch nicht fest. Fortführung der Verhandlung am 17.02.12, 12:00, Saal B335
17.02.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.04.2012, 9.55, Saal B335  Bericht
13.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.12
25.05.12: Es ergeht ein Beschluss: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 03.08.12.
03.08.12: Den Beklagten werden unter Androhung von Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch viele Äußerungen untersagt. Außerdem haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils den Kläger von € 628,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
22.03.16: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass es beide Berufungen zurückzuweisen beabsichtigt.
Verkündung einer Entscheidung am 10.05.16, 10:00

15.03.2016 (Di)

10:00 
<v>

7 U 77/11
324 O 1146/07 
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Kanzlei  Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel

<k>
Südwestrundfunk (SWR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke

Unterlassung, Tumor durch Lantus?
11.04.08: 1. Instanz 324 O 1146/07 Neuer Termin am 23.05.08, 9:30, Saal B335
23.05.08:  Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 04.07.08, 9:55, Saal B335 Bericht
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 11.07.07
11.07.08: Beweisbeschluss. Termin 20.05.11, 10:00
20.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.07.11, 9:55, Saal B335
22.07.11. Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den Eindruck zu erwecken, ... Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.
16.02.16: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung 15.03.16, 10:00:
Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen werden.
Streitwert 100.000 Euro
15.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den29.03.16
10:30

7 U 25/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1.Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 € sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00

11:00 7 U 69/15
324 O 140/15
Michael  Schumacher

RA Felix Damm
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Spekulationen über Gesundheitszustand nach einer Mitteilung des Managements
05.06.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.07.15, 9:55, Saal B335
10.07.15: 1.Instanz 324 O 140/15 Aussetzungsbeschluss auf den 17.07.15
17.05.15: Die Beklagte wird verurteilt unter Androhung  nach Hamburger Brauch, es zu unterlassen zu behaupten, Schumacher wird  nicht mehr künstlich beatmet. Offenbar kann er die Augen öffnen
15.03.16:
Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00

11:30

7 U 61/15
324 O 1/15
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Spekulationen über Gesundheitszustand auf Basis der Mitteilung des Managements
10.04.15: 1. Instanz 324 O 324 O 1/15 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 29.05.15
29.05.15: Der Beklagten werden nach dem Hamburger Brauch verboten,  verschiedene Äußerungen zu verbreiten etc. Außerdem hat die Beklagte  684,84 € zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

15.03.16:
 (Buske, Dr. Weyhe, Zink) Berufung wurde zurückgenommen.
Streitwert 30.000,-Euro

12:00

7 U 98/14
324 O 295/13
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg; Stephanie zu Guttenberg
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung, Richtigstellung, Kostenerstattung
25.10.13: 1.Instanjz 324 O 295/13 6Verkündung einer Entscheidung am 29.11.13, 9:55, Saal B335 Bericht
29.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 20.12.13
20.13.13: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zu den Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen ergehen auf Amtswegen. Wiedereröffnung am 16.05.14, 10:30
16.05.14: Klägervertreter nimmt den Antrag auf Richtigstellung und Kostenerstattung zurück. Käfer möchte wegen Mehrdeutigkeit (Stolpe) des Wirtes "Scham" ein Verbot erlassen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.06.14.9:55 Saal B335 Bericht
27.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
15.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.04.16, 10:00
Streitwert 40.000,- Euro

08.03.2016 (Di)

10:40

7 U 95/15
324 O 443/15
Henrik Thiele
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung; In Deutschland noch keine Mitarbeiter eingestellt. Zitatstreit
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 09.09.15 wird bestätigt.
Kostenentscheidung.
08.02.16: Berufungsverfahren.
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.

10:30

7 U 96/15
24 O 447/15
Nadja Thiele
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung; Kauft Schmuck nicht bei Wempe, sondern Christ; Liebhabereien; Verein, nicht Stiftung; Wichtig wegen der Gemeinnützigkeit.
02.10.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 09.09.15 wird mit der Maßgabe, dass es im Punkt 2 heißt "BILANZ... " bestätigt.
Kostenentscheidung.

08.02.16: Berufungsverfahren.
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.

10:45

7 U 93/15
324 O 442/15
Heinz Herrmann Thiele
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung; Pavillion (Gästehaus) Donnert mit einer Harley; Hat keine Harley, kein Motorrad; Pavillion
02.10.15: Akte 324 O 322/15 wird hinzugezogen. Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 09.09.15 wird mit der Maßgabe, dass es im Punkt 3 heißt "Ich habe nie in das ... " bestätigt.
Kostenentscheidung.

08.02.16: Berufungsverfahren.
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.

01.03.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 81/12
324 O 550/11
Macit Karaahmetoglu (Rechtsanwalt)
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes

<k>
TOMORROW Focus GmbH, Thomas Zorn
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Stefan Söder

Unterlassung; 29.04.11 Focus-Artikel  „Schatten auf dem Schattenminister
„Nach dem Brand eines Wohnhauses in Karlsruhe im Oktober 1996, bei dem drei Türken ums Leben kamen, führte Karaahmetoglu eine Demonstration von 500 Türken an, die Slogans wie “Schluss mit dem Völkermord in Deutschland” und “Warum werden immer Türken verbrannt?” skandierte. Karaahmetoglu persönlich verdächtigte die Polizei, die Untersuchungen zur Brandursache verschleppt zu haben […]“.
Dabei handelt sich um falsche Tatsachenbehauptungen. Weder hat mein Mandant diese Demonstration „angeführt“ noch hat er jemals die Ermittlungsbehörden verdächtigt, „Untersuchungen zur Brandursache verschleppt zu haben“.
Info
11.05.12: Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335.
13.07.12: 1.Instanz 324 O 550/11 Aussetzungsbeschluss auf den 10.08.12
10.08.12: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Senat gibt zu verstehen, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 60.000 €
16.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.2016
01.03.16: Urteil. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen:
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:45

7 U 124/14
324 O 187/14
Drols, Wolfgang
RAin Dorothea Bölke

<k>
portfolio Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei, u.a. 
RAin Sylvia Fuchs

Unterlassung; heißt "diese Zertifizierung der Software", müsste heißen "diese Aussage".
15.08.14:
1. Instanz 324 O 184/14 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. Verfügung wird wahrscheinlich bestätigt.
Aussetzungsbeschluss auf den 12.09.14
12.09.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.10.14
17.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.14
14.11.14: Der Beklagten werden viele Äußerungen verboten sowie einen Eindruck zu erwecken. Die Beklagte hat an den Kläger € 492, 30 nebst Zinsen zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.03.16: Berufungsverhandlung. Vergleich geschlossen, bei dem die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Streitwert der Berufungsverhandlung 15.000,- Euro.
RAinnen wirkten glücklich, eine Zusatzgebühr erhalten zu haben.
11:30

7 U 2/16
324 O 330/15
Eric Clapton
Kanzlei Sasse & Partner

RA
Dr. Florian Bachelin

<k>
A. Helmut Diefenbach

RA
Lars Grabe

Einstweilige Verfügung wg. Bildnis des Klägers; Persönlichkeitsrechte vs. Kunstfreiheit
02.10.15: 1.Instanz 324 O 330/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 28.07.15 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
01.03.16: Auf dringendes Anraten des Senats und Telefonat mit dem Kläger wurde die Berufung zurückgenommen.
Streitwert der Berufungsverhandlung 15.000,-Euro.

23.02.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer

<k>
O. Schnackenberg
RA Winter

Nichtigkeitsklage wg. fehlenden Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00
23.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.16

10:00
<v>

7 U 49/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1. Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 € sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens  30.000 €
09.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 23.02.16.
23.02.16: Urteil. Die Beufung des Beklagten gegen das Urteil des  Langgerichts wird zurückgewiesen Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:45

7 U 99/15
324 O 386/15
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann

RA Dr. Sebastian Gorski
 

<k>
SCG Verlag Ltd.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Gegendarstellung; Lebt nicht mit vier Kindern in Potsdam
02.10.15: 1. Instanz 324 O 386/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.10.12, 12:00, Raum B 334
05.10.15: Die Einstweilige Verfügung vom 11.08.15 wird bestätigt,
Kostenentscheidung.
23.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird. Die 3-Monats-Zustrellungsfrist wurde nach Korrektur der erlassenen Verfügung nicht eingehalten.
Daraufhin nahm der Prozessbevollmächtigte nach Rücksprache mit seiner Kanzlei den Antrag zurück.
Günther Jauch  hat nun die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tagen Streitwert 10.000,- Euro.

11:30

7 U 88/14
324 O 89/14
Walter Scheuerl
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl

<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Kanzlei Höcker

RA Dr. Sven Dierkes

Unterlassung; Bebildung des Klägers auf einer Demo vor dem OLG
11.04.14: 1. Instanz 324 O 89/14 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 14.04.14,12:00 Raum B334
11.04.14: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand sich in der Hautsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des Verfahrens beträgt nach  dem Kostenwert € 20.000,-
23.02.16: Berufungsverfahren. Buske gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben möchte, weil das Mitführen eines Bildes möglicherweise auch erlaubt sein könnte.
Nach Diskussion und richterlicher Beratung konnten sich die Richter (Buske, Meyer, Dr. Weyhe)  keine endgültige Meinung bilden.
Termirn zur Verkündung einer Entscheidung 22.03.16, 10:00
Streitwert der Berufung 10.000,- Euro
 

12:00

7 U 104/14
324 O 69/14
Alfred Boecker Compe de Montfoert
Kanzlei Laake & Möbius
RA Dieter Laake

<k>
Alexander Prinz zu Schaumberg-Lippe
Erschien niemand

Forderung: Unterlassungskosten + Anwaltskosten Info
18.07.14: 1. Instanz 324 O 550/11 Ri'in Simone Käfer: Ergeht vielleicht ein Urteil (Klageabweisung) oder Versäumnisurteil. Verkündung einer Entscheidung am 29.08.14, 9:55, Saal B335
29.08.14: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.02.16: Berufungsverfahren. Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.04.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,. Euro.

16.02.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 81/12
324 O 550/11
Macit Karaahmetoglu (Rechtsanwalt)
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes

<k>
TOMORROW Focus GmbH, Thomas Zorn
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Stefan Söder

Unterlassung; 29.04.11 Focus-Artikel  „Schatten auf dem Schattenminister Info
11.05.12: Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335.
13.07.12: 1.Instanz 324 O 550/11 Aussetzungsbeschluss auf den 10.08.12
10.08.12: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Senat gibt zu verstehen, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 60.000 €
16.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 01.03.2016

10:00
<v>

7 U 24/15
324 O 506/14
Tommy Fuchs (ehemaliges Hells Angels Mitglied)
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

<k>
Spiegel Online GmbH u.a.
Kanzlei JBB
RA Thorsten Feldmann

Justiziar Dr. Jürgens

Info Zu verbietende Äußerungen: An der Straftat beteiligt gewesen. Siehe auch.
23.01.15: Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal B335
20.02.15: 1. Instanz 324 O 506/14 Urteil. Der Beklagten zu 1. wird verboten den Kläger wie am 06.04.14 zu sehen, im Internet zu zeigen.
Beklagten zu 2 wird verboten, wie im Internet aufgetreten, aufzutreten.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
19.01.16: Wert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
16.02.16: Die Berufung des Beklagten zu 2 wird zurückgewiesen.

10:30 

7 U 77/11
324 O 1146/07 
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Kanzlei  Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel

<k>
Südwestrundfunk (SWR)
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke

Unterlassung, Tumor durch Lantus?
11.04.08: 1. Instanz 324 O 1146/07 Neuer Termin am 23.05.08, 9:30, Saal B335
23.05.08:  Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 04.07.08, 9:55, Saal B335 Bericht
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 11.07.07
11.07.08: Beweisbeschluss. Termin 20.05.11, 10:00
20.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.07.11, 9:55, Saal B335
22.07.11. Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den Eindruck zu erwecken, ... Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.
16.02.16: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung 15.03.16, 10:00:
Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen werden.
Streitwert 100.000 Euro

09.02.2016 (Di)

10:00
<v>

7 U 49/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1. Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 € sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens  30.000 €
09.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 23.02.16.

26.01.2016 (Di)

10:45

7 U 76/15
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer

<k>
O. Schnackenberg
RA Winter

Nichtigkeitsklage wg. fehlenden Geschäftsverteilungsplan
26.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 23.02.16, 10:00

11:30

7 U 69/13
324 O 19/13
Hannelore Winter
RA Siedan (?)

<k>
Konsum Tochter Tarifgemeinschaft e.V. (1), rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg, AdÖR (4),  u.a.
RA Dominik Höch (für B. 1-3)
RA Michael Fricke (für B.4 u. 5)

Unterlassung; Corpus Delicti: Berichte über ein Ermittlungsverfahren
Vor- und Nebenverfahren:
LG Bln 27 O 773/12 - Urteil (e.V. aufgehoben)
KG Bln 10 U 20/13 - Urteil (Berufung abgewiesen)
LG Bln 27 O 789/12 - Beschluss (Antrag auf Erelass einer e.V. aufgehoben)
LG HH 324 O 19/13 - Urteil
LG HH 416 HKO 196/12 - Beschluss v. 03.01.13 (Antrag auf Erlass einer e.V. aufgehoben)
LG HH 416 HKO 196/12 - Beschluss vom 25.03.13 (Der Beschwerde wird nicht abgeholfen)
OLG HH 5 W 20/13 (sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen)
u.a.
31.05.13: 1. Instanz 324 O 19/13 Verkündung einer Entscheidung am 09.08.13, 9:55, Saal B335
09.08.13: Es wird untersagt über das Ermittlungsverfahren in identifizierender Weise zu berichten. Der Kläger ist von € 896,19 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kostender Klägerin haben die Klägerin 5/7 und die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 1/7 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten haben die Beklagten zu 1) und 2) selbst zu tragen.
Streitwert auf 70.000 Euro festgelegt.  Urteil
26.01.16: Berufungsverhandlung
Vergleich geschlossen

14:30
<b>

7 U 76/12
324 O 177/08 
Tonio Arcaini (Antonio Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich

<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Unterlassung; Es gab überhaupt keine Strafverfahren, keine Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt; 19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender Anordnung Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am 05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00. Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55, Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30
26.01.16: Ein Zeuge ist nicht erschienen. Ist in Dubai.
Befragt wurde Zeuge Christian Winterberg
Parteien erhalten Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung zur Beweisaufnahme zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.03.16, 10:00

19.01.2016 (Di)

10:30

7 U 44/15
324 O 419/14
Jürgen Hunke
Kanzlei Costard, Tögel, v. Akermann
RA Dr. Costard

<k>
Klaus Meetz
Erschien niemand wg. dem Begangenheiutsvorgangl

Unterlassung;
Korpus Delikti, Mopo  (01.07.14) „200 Millionen haben die Hunkes, Hoffmanns und Jarchows diesen Verein gekostet.“
28.11.14: 1.Instanz 324 O 419/14 Die einstweilige Verfügung vom 15.07.2014 wird bestätigt.
19.01.16: Berufungsverhandlung.
Es erging ein Versäumnisurteil: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil, des Landgerichts vom 28.11.15 wird zurückgewiesen.
Wert der Berufungsverhandlung 6.000,. Euro.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Erneute Verhandlung am 19.04.16, 11:00
11:00

7 U 24/15
324 O 506/14
Tommy Fuchs (ehemaliges Hells Angels Mitglied)
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

<k>
Spiegel Online GmbH u.a.
Kanzlei JBB
RA Thorsten Feldmann

Info Zu verbietende Äußerungen: An der Straftat beteiligt gewesen. Siehe auch.
23.01.15: Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal B335
20.02.15: 1. Instanz 324 O 506/14 Urteil. Der Beklagten zu 1. wird verboten den Kläger wie am 06.04.14 zu sehen, im Internet u zeigen.
Beklagten zu 2 wird verboten wie im Internet aufgetreten, aufzutreten.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
19.01.16: Wert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00

12.01.2016 (Di)

10:15

7 U 49/15
324 O 836/14
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Spaß, 15/16, S. 9)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Abmahnkosten; Acht Äußerungen eines Arztes.
Spekulationen über Gesundheitszustand
10.04.15: 1. Instanz 324 O 836/14 Verkündung einer Entscheidung am 22.05.15, 9:55 Saal B 335
22.05.15: Urteil. Viele Äußerungen wurden verboten.1.043,91 € sind zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens  30.000 €

10:45

7 U 100/15
324 O 194/15
Jérôme Boateng
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Veröffentlichung von Photos mit den beiden Töchtern
31.07.15: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.08.15, 12:00, Raum B 334
03.08.15: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 28.04.15 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
12.01.16: Berufungsverhandlung: Auf Hinweis des Senats wurde die Berufung der Beklagten unter Verzicht auf §§ der ZPO zurückgenommen.

11:30

7 U 81/12
324 O 550/11
Macit Karaahmetoglu (Rechtsanwalt)
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes

<k>
TOMORROW Focus GmbH, Thomas Zorn
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Stefan Söder

Unterlassung; 29.04.11 Focus-Artikel  „Schatten auf dem Schattenminister Info
11.05.12: Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55, Saal B335.
13.07.12: 1.Instanz 324 O 550/11 Aussetzungsbeschluss auf den 10.08.12
10.08.12: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.01.16: Senat gibt zu verstehen, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 16.02.16, 10:00
Streitwert des Berufungsverfahrens 60.000 €

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 09.08.2016
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