BUSKEISMUS

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Bericht
Zensursenat OLG Hamburg (7.Senat)
Dienstag, 10. Mai 2016

Rolf Schälike - 15.05.16

Aufruf

Prominente  aus aller Welt vereinig Euch und klagt für Eure Menschenwürde
in Hamburg

Vorsitzender Richter Andreas Buske fühlt sich zuständig für die ganze Welt
Wo berichtet wird, ist egal. Vorraussetzung: es sind Prominente, in Deutschland halbwegs bekannt.

Inhaltsverzeichnis

von Hannover vs. Ringier AG

Kommentar

 

HansOLG, 7 U 79/14 -Verhandlung am 10.05.2016

Richter Andreas Buske: Spannend finde ich die Frage der internationalen Zuständigkeit

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Ja

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: Spannend ja, aber... .

Richter Andreas Buske: Welche Bedeutung ein Kläger in Deutschlanmd hat.

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: Der Artikel war in Deutscher Sprache

Richter Andreas Buske: Wäre  der Artikel italienisch?.

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: Auch.

Richter Andreas Buske: Aus Australien?

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: Auch..

Richter Andreas Buske: Dann wären wir zuständig für die ganze Welt. Ja, hat 2009 Deutschland besucht..

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland zaghaft: Werde hier substantiierter. Wir brauchen ein Interesse, nicht die bloße Aufrufbarkeit. Prominent als abrufbares Interesse genügt nicht. Weltberühmtheit...  Quatsch. Könnten alle hier klagen. Charlene wohnt in Australien, kommt ab und zu nach Monaco. Es wurde nichts Negativces berichtet. Außer einer Anwaltskanzlei hat sie keine Beziehung zu Deutschland. Mehr finden wir nicht.

Richter Andreas Buske: Könnte das nicht die Prominenz sein? Sehe das komplizierter. Aber, Prominent kommt daher...

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nielandt: Man könnte überall klagen, wenn wir prominent sind. Haben Sie (Buske) schon entscheiden?

Richter Andreas Buske: Ja. Aber nach der Vorberatung sind wir bei Frau Lüssmann. Prof. Schertz würde sagen, das geht. Haben Mosley ... .

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Da muss man Sie entscheiden lassen. Sie brauchen nicht mit Beispielen zu kommen.

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: .... .

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: D.h.,  wenn ich über Prominente berichte, muss ich damit rechnen, weltweit verklagt zu werden. Wenn wir keine Kriterien mehr haben. dann gibt es eine weltweite Zuständigkeit der Gerichte. .... Print, ja.. Bei Online sollte der Mittelpunkt des Interesses, der Beruf, sonstige Bindung ...von Bedeutung sein. Es ist eine sehr räumliche Anbindung notwendig. Bei Prominenten sehr schwierig.

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: .... .

Richter Andreas Buske: ... bei italienischen Veröffentlichungen wissen wir nicht, haben wir uns nicht beraten.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Es ist eine Schweizer Publikation. Deutsch ist dort Landessprache. Dann muss der Schweizer Betrieb sehen, dass in Deutschland niemand zugreifen kann?

Richter Andreas Buske: Es wäre besser, wenn Sie sich einigen. Wenn wir die internationale Situation ausblenden, dann geht es um die Privatsphäre. Die Klägerin hat gute Aussichten zu gewinnen. ... Zigaretten rauchen ....

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Aber die Schwangerschaft...

Richter Andreas Buske: Nein.

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: Nein.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Hat sich in der schwedischen Zeitung geäußert.

Richter Andreas Buske: Eigentlich, rauchen darf sie.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Sie ist mit dem Thronfolger verheiratet. Ein anderer Punkt, es ist unterhalb der Bagatellgrenze. Jeder Jahr im Winder läuft Caroline hier Ski. Der BGH sagt, es ist eine Bagatelle. Hier haben wir.... unbeschwerter Ferientag auf ....

Anwältin der Klägerin Dr. Nina Lüssmann: .Es wird gesagt, was sie trägt, wo sie isst. Es sind nicht sechs Seiten mit einigen Zeilen privat.

Richter Andreas Buske: Einigen wolle Sie sich nicht, haben wir verstanden.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Wollen Sie die Revision zulassen?

Richter Andreas Buske: Haben wir überlegt. Wir haben diese Tendenz. Können ins Protokoll aufnehmen zur Erinnerung.

Mit den Parteivertretern wir die Sach- und Rechtslage unfassend und ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt.....  Für den Fall, dass die Beklagte unterliegt, wird beantragt, die Revision zuzulassen..

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 40.000,- € festgesetzt

2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 28.06.2016, 10:00

Kommentar Rolf Schälike

Die heutige Verhandlung kam mir vor, wie der Besuch einer Irrenanstalt.

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Geschlossene Phychiatrie

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am  15.05.16

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