Bericht Rolf Schälike - 02.06.16
Das schwedische Königshaus Goldgrube für die Kanzlei Prof. Prinz Die heutigen Akteure (Zensoren)? 7 U 100/13 - Kronproinzessin Viktoria von Schweden vs.Verlag Ehrlich & Sohn GmbH Co.KG Zwei Vwerkündungen und eine Verhandlung. Die Ergebnisse sind in der Terminrolle 31.05.16 zu finden. Die Berufung überstanden Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenbergund seine Ehegattin Stephanie zu Guttenberg mit Erfolg.Prof.Dr. Chrsitian Schetz kann sich freuen, eien wieteres Zensururtelvorzeugen zu können. Michael Schumacher ahtte es etwas schwieriger. Musste etwas einstecken.Ist es ja gewohnt. Interessant war die Berufung gegen die 103.000€, welche Richterin Sinone Käfer der Kronprozessin Viktoria von Schweden zusprach. Andreas Buske erhöhre auf 250.000 €. Die heutigen Akteure (Zensoren)? ▲ Richter des Zensursenats HansOLG: Andereas Buske, Joachim Zink und Dr.Lothar Weyhe. Richter Klaus Meier saß auf der Zuhörebank und wolltewissen,wass seine Kollegenso allessagen. Rechtanwalte und Rechtsanwältinnen: Rechtsanwalt Prof. Prinz im Rollstuhl, RAin Dr. Nina Lüssmann auf der Klkägerinnenseite, Rechtsanwalt Michael Fricke mit Dr.Kirstin von Hutten aus demJustaziriat der Beklagten (Gruner +Jahr) 7 U 100/13 Kronprizessin Viktoriavoin Schweden vs.Verlag Ehrlich & Sohn GmbH Co.KG▲ Die Verhandlung verfolgte, auf der Zuschauerbank sitzend, OLGRichter Klaus Meyer, welche wissen wollte, was seine Kollegen so alles in dieser Sache sagen. RAin Simone Lingens, welche in der ersten Instanz zusammen mit Prof. Prinz die Klägerin vertrat, ist nun zur Kanzlei Schertz Bergmann gewechselt. Sie war nicht anwesend.. Diese Kanzlei stand in der ersten Instanz mit RA Helge Reich auf der Seite der Beklagten zusammenit RA Helmuth Jipp (inzwischen verstorben). Die Beklabgte wurde heute von einer anderen Kanzlei erfolglos vertreten. Die Klage wurde 2007 erhoben, 2013 erging das LG-Urteil und drei Jahre später wurde beim OLG verhandelt. Interessant auch für die Bauer-Anwälte*innen Dr. Gerald Neben und RAin Dr. Katharina von Bassewitz, deren Mandantin schon zur Zahlung von ca. einer Million EUR an das Königshaus Schweden verurteilt wurden. Für die unwissende Pseudoöffentlichkeit blieb es weiterhin unklar, weshalb vor dem Pressesenat verhandelt wurde mit den Argumenten des Persönlichkeitsrechts. Die hohen Streitwerte und Geldentschädigungen sprechen doch eindeutig die Sprache des Wettbewerbsrechts. Die Richter gingen auch nicht die einundreißig streitgegenständlichen Photos und Texte durch. Es wurde pauschal gerechnet. Bei den Zinsen spielte es auch keine Rolle, dass es inzwishcnhe sogar negative Zinsen gibt. Die Richter sind eben weit weg von der realen Wirklichkeit. Ein Theatrer auf Kosten des Rechts und des Rechtsstaates, zum Vergnügen der anwesenden Zensoren, welche fremdes Geld unter sich willkürlich verteilten. Der Senat empfahl den folgenden Vergleich:
2....aus den streitgenständlichen
Veröffentlichtchungen 3. Die Kosten der 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Beschlossen und verkündet: 1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 147.000,- € festgelegt. 2. Termin zu Verkündung eine Entscheidung wird ab´nberfaumtauf Diesntagf, den 19.07.16,10:00
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