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Offener Brief Az. 27 O 1237/08

an den Zensurrichter Herrn von Bresinsky

Landgericht Berlin, Zivilkammer 27

Rolf Schälike - Hamburg, 11.01.09 (Sonntag)

Sehr geehrter Herr von Bresinsky,

Sie dürfen meine Briefe an das Landgericht in Sachen, die Sie als Berichterstatter bearbeiten, nicht lesen, erst recht nicht in den Verhandlungen berücksichtigen.

Gestern, am 10.01.08, an einem schönen Sonnabend erhielt ich von Ihnen einen Brief, datiert mit Dienstag, 06.01.09 mit dem folgendem Text:

In der Sache Dr. Schertz ./. Schälike erhalten Sie das anliegende Schriftstück mit der Bitte um Stellungnahme binnen drei Tagen seit Zugang des Schreibens.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Ordnungsmittelverfahren Anwaltszwang gemäß § 78 ZPO besteht. Wenn Sie sich äußern wollen, kann dies daher nur durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt geschehen.

Da ich als Nichtjurist noch nicht mit allen Tricks aus der Trickkiste "Methode Schertz" vertraut bin, und davon ausgehen kann, dass der dritte Tag Montag, der 12.01.09 ist, antworte ich Ihnen öffentlich.

Es bleibt für mich die Frage offen, weshalb ich dieses Schreiben nicht schon am Donnerstag, den 08.01.09 erhalten haben, denn wir haben uns im Gerichtssaal mehrmals während den Verhandlungen gesehen. Dann hätte ich Zeit an den Arbeitstagen einen Anwalt anzusprechen, ob er diesen Quatsch übernehmen möchte.

Nicht nachvollziehen kann ich ebenfalls, dass Sie der Post vier Arbeitstage gewährt haben, mir allerdings von Ihnen die Sonn- und Feiertage genommen wurden.

Vielleicht findet sich auf diesem Wege ein Anwalt, der innerhalb der Dreitagesfrist für mich kostenlos die Faxen mitmacht. Meine Adresse findet man im Impressum. Die Mail-Adresse ist auf jeder Seite unten zu finden.

Ohne Anwälte auszukommen, habe ich in der DDR gelernt, und bin damit ganz gut zurecht gekommen. Insofern sind die juristischen Tricks - oder rechtsstaatliche Mittel, wie diese in Deutschland Heute genannt werden  -  für mich keine allzu große Überraschung. Nach wie vor bilde ich mir ein, in einem besseren Deutschland Heute zu leben, als es die DDR war. Nicht alle meine Freunde und Berater teilen diese meine Meinung. Sie, Herr von Bresinsky, haben merklichen Anteil an der Meinungsbildung zu Deutschland Heute. Seien Sie sich bitte dieser Verantwortung gewusst.

 

Zum Inhalt.

1.

Ihr Schreiben  trägt das Geschäftszeichen 27 O 1237/08. In dieser  Einstweilige Verfügung ist mir vorläufig das Folgende verboten [das Bild ist hier unkenntlich wiedergegeben; fett von mir hervorgehoben - RS] :

die nachfolgende Darstellung  in Bezug auf Herrn Dr. Schertz zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen:

http://www.buskeismus.de/berichte/images/verbrecherduo.ipg
[das verlinkte Bild ist nicht das in  27 O 1237/08 erwähnte]

wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Fall Schertz" geschehen.

2.

Meine Frage: Wie kommt Herr Schertz darauf, dass das eine Bild oder das andere Bild in der Anlage ZV 3  Bezug zu ihm hat. In der Anlage ZV 3 gibt es kein Wort und keinen Hinweis auf unseren sehr verehrten Anwalt, den Herrn Dr. Christian Schertz. Dass die monierten Bilder Herrn Schertz darstellen oder ihn beleidigen oder verunglimpfen ist nicht ersichtlich. Es gibt lediglich die Einstweilige Verfügung  27 O 1237/08, mit der vorläufig verboten wird, das eine Bild  [das verlinkte Bild ist nicht das in  27 O 1237/08 erwähnte] der weltweit bekannten russischen Künstlerin im Zusammenhang mit dem Text auf der Seite www.eurodiva.de zu veröffentlichen.

Nebenbeibemerkt, die mit dem Ordnungsgeldantrag monierte Seite steht immer noch im Internet mit den beiden Bildern. Zu keinem Zeitpunkt wurde beantragt, diese zu entfernen. Herrn Schertz ist diese Seite nachweislich seit dem 22.12.08, d.h. seit dem ersten Tag des ins Internetstellens bekannt. Es gibt auch keine Abmahnungen bezüglich dieser Seite.

Es fehlt schon allein deswegen an einem schuldhaften Verschulden.

3.

Dann trägt unser Herr Dr. Schertz im Antrag vor,

Bezüglich des Textes hat die Kammer die als

Anlage ZV 4

beigefügte Einstweilige Verfügung erlassen.

In der Einstweiligen Verfügung 27 O 1306/08 v. 23.12.2008 steht eindeutig für jeden lesbar AST 3. In der im Ordnungsmittelantrag vorgetragenen Anlage ZV 4 finden wir keinen Bezug zu dem in der Anlage ZV 3 moniertem Text. Auch in der mit der Verfügung verbunden Antragsschrift wird der Text der Anlage ZV 3 nicht angegriffen.

Es wird allerdings behauptet, dass die Bilder in der Anlage ZV 3 beweisen, dass der Text (die Weinachtsgeschichte), die mal auf der Seite

http://www.eurodiva.de/rschaelike/fremde_menschen/ich_moechte_in_den_sumpf.htm

stand, Herrn Dr. Schertz schmälernd untergejubelt wurde als seine innere Haltung und seine Absichten.

Das ist selbstverständlich offensichtlicher Unsinn, und keinesfalls der Fall, wovon allerdings Sie, sehr geehrter Herr von Bresinsky als einer der Erlassverfahrensrichter noch überzeugt werden müssen.

Legen Sie den Ordnungsmittelantrag zur Seite. Warten Sie das Hauptsacheverfahren bezüglich der Weihnachstgeschichte ab. Ich werde aus kostenökonomischen Gründen keinen Anwalt einschalten, es sei denn, es findet sich ein Anwalt, der das kostenlos übernimmt und im Falle des Verlierens (möglicherweise erst in der zweiten Instanz) auch die Kosten der Gläubigerseite übernimmt.

Ich möchte mit Ihnen, sehr geehrter Herr von Bresinsky nicht diskutieren, erst recht nicht über einen Anwalt als Translater. Jemand, der mit mir nicht sprechen darf, und es auch nicht tut, kann von mir nicht erwarten, dass ich versuche, über einen Anwalt mit ihm bei Gericht über offensichtlichen Unsinn zu kommunizieren.

Ich beuge in diesem Zusammenhang mich Ihrer Macht, die Ihnen als einen freien und unabhängigen Richter verliehen wurde. Urteilen Sie weiter im Namen des Volkes. Jedoch bitte nicht in meinem Namen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rolf Schälike

Gerichtsberichterstatter

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.02.09

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