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Fall Schertz

 

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Fall Schertz

Zusammengestellt von Rolf Schälike

Wir


beobachen

 

Dr. Christian Schertz

Achtung!

Auf Grund massiver Angriffe seitens der Zensuranwälte Helmuth Jipp, der Anwälte von der

Kanzlei Dr. Christian Schertz

dem Anwalt Dominik Höch, vier verurteilten Mördern, den sich inzwischen anschließenden Trittbrettfahrer, dem offensichtlichen Wunsch vieler Richter und Anwälte nach einer Geheimjustiz sind die Berichte von den Verhandlungen der Zensurgerichte von mir am 31.10.08 aus den Netz genommen worden.

Inzwischen habe ich diese wieder ins Netz gestellt.

Rolf Schälike, 01.11.08

 

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Wer ist Dr. Christian Schertz?                                                    Nach oben

Dr. Christian Schertz ist ein bekannter und gefürchteter Berliner Anwalt mit Kanzleisitz am Kurfüstendamm. Inzwischen mit Vertretung in München.

►  Berliner Zeitung, 10.04.2007

Auf beiden Seiten

Christian Schertz ist Rechtsanwalt in Berlin.

Er vertritt sowohl Medienunternehmen, darunter den Berliner Verlag und das Verlagshaus Holtzbrinck, als auch Prominente wie etwa Günther Jauch.
Journalisten wurden zuletzt immer öfter Gegenstand von Ermittlungen. Der Vorwurf lautete meistens, sie hätten Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet.

  Juve Handbuch 2007/2008

Presse und Verlage

Bewertung: Häufig empfohlene Kanzlei im Presse- u. Verlagsrecht, die weiter auf Wachstumskurs u. äußerst präsent im Markt ist. Erneut war Schertz in prominenten Verfahren tätig, einschlägiges Beispiel ist die s.g. Grönemeyer-Entscheidung des BGH. Zudem konnten zahlr. Mandanten aus Sport u. Politik hinzugewonnen werden. Daneben zählen unverändert einige, insbes. Berliner Verlage zum Mandantenstamm. Als starke Säule der Praxis hat sich auf Geschädigtenseite die Beratung namh. Unternehmen entwickelt. Schertz's streitbare Art, für die ihn seine Mandanten schätzen, polarisiert im Markt u. wurde z.B. von einem Wettbewerber mit "laut, aber kompetent" kommentiert.

Häufig empfohlene Anwälte: Dr. Christian Schertz ("kompetent", "gutes Durchsetzungsvermögen, insbes. vor Gericht", Mandanten), Simon Bergmann ("schnell, gut durchdachte u. strukturierte Schriftsätze", Mandant)

 

Kanzleitätigkeit: Beratung u. Prozessvertretung der Verlags- sowie Geschädigtenseite (Prominente, Politiker, Parteien, Unternehmen). Weiterer Schwerpunkt in der Betreuung von Unternehmen bzgl. Verhinderung u. Stoppen von Pressekampagnen. Zunehmend Film- u. TV-Produzenten bzgl. der Verfilmung von Realität (Film, TV und Entertainment). (2 Partner, 3 Associates)

Mandate: Öffentl. bekannt: lfd. Berliner Verlag (nicht mehr); Verlag Der Tagesspiegel; RBB; Dummy Magazin; Perlentaucher u.a. bei Prozess wg. Urheberrechtsverletzung; Zitty Verlag; Tip Verlag; Gruner + Jahr; Lebensgefährtin Herbert Grönemeyer wg. Fotoveröffentl. gg. "Bunte"; Günther Jauch lfd., u.a. wg. Schadensersatz bzgl. Hochzeitsfotos; Dieter Zetsche (Vorstandsvors. Daimler) wg. Schadensersatz gg. Daimler-Kritiker Grässlin; Anke Engelke; Sabine Christiansen; Oliver Bierhoff; Joschka Fischer; Claudia Roth; Hugo Egon Balder; Thomas Middelhoff; Klaus Wowereit; David Odonkor; Sal. Oppenheim; KarstadtQuelle; Bündnis 90/Die Grünen; Takeda Pharma; Dt. Fußballbund; Pop-Sängerin Vanessa Petruo.

 

Vater Georg Schertz, Jahrgang 1935 ging zusammen mit einem Sohn von Goebbels in die Schule. Sollen auch befreundet gewesen sein. Grund war die Nähe der Wohnungen. Ob das stimmt, habe ich nicht überprüft.

Meine Schwester, Waltraut Schälike, 1927 in Berlin geboren, lebt ebenfalls noch, und war de facto Mutter für ihre kleineren Brüder, von denen ich einer war. Nachzulesen detailliert in Ihrem Buch "Ich wollte keine Deutsche sein."

Sie ging zusammen in die Schule mit Svetlana, der Tochter von Stalin. Sie studierten auch gemeinsam Geschichte an der Moskauer Uni und Svetlana half meiner Schwester in einer sehr schwierigen Situation.

Ursache war "Lux", das Hotel für kommunistische Spitzenfunktionäre aus der ganzen Welt.

Svetlana wohnte zwar nicht in diesem Hotel, doch die Schule war aus nachvollziehbaren Gründen dieselbe.

Nun treffen sich in Deutschland Heute Menschen mit ihrem unterschiedlichen Hintergrund bei Mauck, Buske und Reske vor Gericht und versuchen, auf juristischem Wege etwas zu klären.

Ist das der richtige Weg ist für das demokratische Deutschland?

Für mich etwas lustig                                                    Nach oben

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Beschluss: Landgericht Berlin 27 O 1237/08 v. 27.11.08

Abs. 1 ZPO; §§ 823, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 185 ff. StGB, 22 f. KUG, Art. 1 Abs. 2 Abs. 1 GG):

Im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - angeordnet

 

1. dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsstrafe bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

untersagt

a.
das Bildnis des Antragstellers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und /oder veröffentlichen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen, wie der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Fall Schertz" geschehen.

b.
in Bezug auf den Antragsteller zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen:

"Vxxxxr Gxxxx Sxxxxx, Jxxxxxxx 1xxxx gxxx zxxxxxxx mxx exxxxx Sxxxx vxx Gxxxxx ix dxx Sxxxxx. Sxxxx axxxx bxxxxxxx gxxxxxxx sxxxx. Gxxxx wxx dxx Nxxx dxx Wxxxxxxxx. Ox dxx sxxxx, hxxx ixx nxxxx üxxxxxx.

c.
Die nachfolgernde Darstellung in Bezug auf Herrn Dr. Schertz zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen.

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Nachtrag: Beide Verbote wurden aufgehoben.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.06.2014
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