Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Meinungen zum
Heise-Urteil aus dem Internet
Rolf Schälike - 15.04.2006 - wird laufend
ergänzt
Auch für diese Auswahl über Diskussionen in
Internet-Foren gilt wie für alle
meine Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht
unbedingt der Wahrheit.
Beweisen
kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer,
habe ich miserabel recherchiert. Was hier in Anführungszeichen steht, ist
nicht zu verstehen als Zitat. Ich verwende eine falsche Zeichensetzung.
Entschuldige mich vorsorglich für die Texter. Habe dafür schon
einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax
nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen mag,
beruht lediglich auf meiner Wahrnehmung der Texte und ungeprüfter
Übernahme. Über technische Mittel der automatischen Kontrolle verfüge
ich nicht. Auch
wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als
Zitate erscheinen, sind es trotzdem keine, denn ich kann
nichts beweisen. Zeugen habe ich auch nicht. Die Texte können aus
den Foren verschwunden sein. Meinungen habe ich keine, es handelt sich lediglich
alles nur um Verschwörungstheorien. Die Links habe ich nicht alle
überprüft, sondern meinem Gefühl entsprechend für o.k.gehalten.
Lösche diese bei erster Bitte.
Auswahl auf den folgenden Foren mit
Kommentaren
Heise-Forum
1. Heise-Forum
15.04.2066
Richter Buske's Urteile sind bekannt. Es ist wohl kein Zufall das so
viele Kläger gegen die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit etc, sich gerade
das Hamburger LG sich frei heraussuchen.
Es ist interessant das Urteil zu lesen. Richter Buske hat sich wohl
nicht ganz leicht getan damit eine nachvollziehbare Begründung zu
formulieren, alleine schon das er 4 Monate brauchte dafür sagt schon
viel.
Es wird in dem Urteil darauf abgestellt das Heise Forum sei eine
besonders Gefährliche Einrichtung, vergleichbar mit Arzneimittel
Produktion und Vertrieb. Das ist wirklich sehr weit hergeholt und wird
nicht haltbar sein. Demnach müssten die Betreiber von Autobahnen und
Autobahn Rastätten auch haftbar sein für das was auf ihrer Einrichtung
passiert, was eindeutig nicht der Fall ist wie jeder weiß. Immerhin
sterben jedes Jahr Menschen auf Autobahnen, die Betreiber sind dafür
aber nicht Haftbar zu machen.
Insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG freie
Meinungsäußerung, wird von Richter Buske in dem Urteil erläutert. Es
wird insofern in der Urteilsbegründung der Kausalzusammenhang
hergestellt dass die Freie Meinungsäußerung etwas besonders Gefährliches
ist und von daher einer besonders verschärften Haftung unterliegen
müsse. Sehr viele Kritiker denken da liegt er falsch.
Es kann Heise nur empfohlen werden hier weiter zu streiten, bis vor das
Bundesverfassungsgericht. Es ist klar zu sehen das Richter Buske Fehler
gemacht hat, das Urteil ist einseitig und Unverhältnismäßig.
Mit der Unterstellung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei
etwas besonders Gefährliches und müsse von daher besonders scharf
reglementiert werden und einer besonders strengen Haftung unterliegen,
hat sich Richter Buske mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
über- exponiert, und seine Unparteilichkeit bei vielen deutlich
erkennbar in Frage gestellt.
2. Heise-Forum
15.04.2066
hier eben kurz ein Überblick über die (nach meinem Kenntnisstand)
aktuelle Rechtslage:
- §§ 8, 11 TDG (http://bundesrecht.juris.de/tdg)
schließen Unterlassungsansprüche gegen einen Telediensteanbieter (z.B.
Heise) eben *nicht* aus. Sich darauf in einem Verfahren zu berufen, in
dem
es um einen Unterlassungsanspruch geht, ist also wohl nicht hilfreich.
- Der BGH hat in einem Urteil vom 11.03.2004 (www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm)
klargestellt (Abs. 46), daß es einem Unternehmen "nicht zuzumuten [ist],
jedes Angebot vor
Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu
untersuchen". Eine weitere Pflicht, "Vorsorge [zu] treffen, daß es
möglichst nicht zu weiteren derartigen [Verletzungen] kommt", sah der
BGH nur, weil die Beklagte an den über die Internetplattform getätigten
Geschäften "durch die ihr geschuldete Provision [...] beteiligt" war.
- Generell setze eine Haftung als Störer im Sinne von § 1004 BGB voraus,
"daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um
eine solche [Verletzung] zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten,
jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet
gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt
werden."
Es käme also wohl darauf an, ob für Heise zu bejahen ist, daß der Verlag
aus der Bereitstellung eines Forums einen dem der Beklagten im zitierten
BGH-Urteil vergleichbaren Vorteil zieht und also dafür Sorge zu tragen
hätte, "technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen [zu] ergreifen, [so]
daß es nicht zu weiteren entsprechenden [Verletzungen] kommt."
Auch dann wäre zu klären, was "technisch möglich" und "zumutbar" ist.
Jedenfalls scheint der BGH im Gegensatz zum LG Hamburg nicht davon
auszugehen, daß der Diensteanbieter im Zweifelsfall einfach dazu
verpflichtet ist, mehr Personal einzustellen oder das Angebot
einzuschränken.
3. frei nach Heise-Forum
16.04.2066 -
besonders gefährliche Einrichtung
Ein Chemieprofessor kommt mit seinem Auto an die schweizerische
Grenze.
"Haben Sie etwas zu verzollen?"
- "Nicht, dass ich wüsste."
"Na, dann öffnen Sie mal den Kofferraum."
Nach einer Weile der Zöllner: "Ja, das ist eine komplette
Destillationsanlage, was Sie da haben! Damit können sie ja Schnaps
brennen! Darauf müssen Sie einen Schutzzoll zahlen und uns Ihre
Zulassung zeigen, dass Sie dieses Gerät bedienen dürfen."
Darauf der Professor: "Aber - ich bin doch Chemiker - das brauche ich
für meine Versuche! Ich brenne gar keinen Schnaps."
- "Ja, das ist egal, sie haben die Vorrichtung dazu. In Ihrem Labor kann
ein anderer Schnaps brennen. Dafür müssen Sie bezahlen."
Nach einer Weile, als der Zöllner gerade die Zollerklärung ausfüllt, das
Gerät bis zum Erhalt der Zulassung, welche der Professor einzureichen
versprach, beginnt der Chemiker mit zitternder Stimme: "Sie, da ist noch
etwas, was ich Ihnen sagen muss..."
- "Ja, was denn ?"
"Unzucht! Mit Minderjährigen!"
- "Ja, das ist ja schrecklich! Ja, wann denn?"
"Noch nicht, aber ich hab' die Vorrichtung und keine
Unbedenklichkeits-Bescheinigung! Wird diese Vorrichtung ebenfalls einbehalten?"
5. Heise-Forum 14. April 2006 21:18
Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit
rca (599 Beiträge seit 13.6.03)Bewertung dieses Beitrags:
Der Beitrag um den es geht, wird nicht durch das Recht auf
Meinungsfreiheit gedeckt, es geht um Beiträge, die offensichtlich
rechtswidrig sind (diese Offensichtlichkeit ist einer der Punkte, die im
Urteil eine Rolle spielen).
Kommentar RS:
Im Urteil kommet das Word "offensichtlich" nicht vor.
Heise hatte diesen Artikel ja auch
sofort entfernt, als sie darauf aufmerksam gemacht wurden. Es geht nun
darum, wer für die Verbreitung einer rechtswidrigen Äußerung
verantwortlich gemacht wird.
Kommentar RS:
Wie sieht es aber damit aus, wenn Heise z.B. auf diese Web-Seite
verweist und jemand einfach behauptet, diese Seite wäre
verfassungswidrig?.
In der DDR hieß das Selbstzensur.
Vergleiche wie Graffitis auf Litfaßsäulen oder auf Garagentoren gehen
dabei am Thema vorbei. Hierbei liegt ein Missbrauch vor, der Besitzer
kann also nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ein Diskussionsforum
jedoch ist ja gerade dafür gemacht, dass Leute ihre Meinung darstellen.
Kommentar RS:
Litfasssäule sind ebenfalls für die Widergabe von Informationen
gedacht und werden nicht selten missbraucht.
Im Heise-Forum:
Na gut. Dann nehmen wir ein schwarzes Brett im Supermarkt.
Wenn du da was "Nettes" ranklebst ist dann Aldi am Arsch?
Wobei der Vergleich insofern hinkt, daß das dann ein ziemlich
großes Brett sein müßte.
- Nein, denn so ein schwarze Brett ist genau so wenig zur Verbreitung
von Meinungen gedacht wie ein Garagentor.
Missbrauch bleibt Missbrauch in allen drei Fällen, nur im Fall eines
Forums ist der Betreiber verantwortlich.
In allen drei Fällen braucht der Besitzer nicht zu erkennen, dass
Missbrauch erfolgte. Ist oft weder technisch noch inhaltlich möglich.
Am schwarzen Brett kann jemand mit Geheimtinte terroristische
Informationen hinterlassen.
Technisch kann diese vom Besitzer erkannt werden.
Der Knackpunkt scheint mir die Identifizierung eines Diskussionsforums
als Verbreitung von Inhalten in "pressemäßiger Weise" zu sein. Wenn ein
Diskussionsforum als solches betrachtet
wird, sind die Gesetze wohl recht klar, dann hat der Betreiber dafür zu
sorgen, dass der Inhalt rechtlich einwandfrei ist. Die Frage lautet
jedoch, inwieweit das vernünftig ist und wie weit das reicht.
Kommentar RS:
Die Pressekammer hat keine legale Definition für "pressemäßg" und
"Journalist".
Unterscheidet weder nach Art der Registrierung, noch nach
"gewerbemäßiger Tätigkeit", und bei Journalisten weder nach dem
Vorhandensein eines Presseausweises noch nach algemienr Anerkennung als
Journalist.
Die vier Richter entscheiden unabhängig und eigenständig.
Grundlage für die Diskussionen im Heise-Forum sind Artikel, die
im Namen des Heise-Verlags veröffentlicht wurden. Reicht das bereits
aus, um von "pressemäßier Weise" zu reden? Oder gilt das generell für
Diskussionsforen? Dann würde das entsprechend auch für Gästebücher und
Wikis gelten. Wenn letztere Frage mit "Ja" beantwortet werden würde,
wäre das das Ende des Internets als offene Diskussionsform in
Deutschland in der jetzigen Form. Denn man müsste ja blöd sein, unter
diesen Bedingungen ein Forum für seine Seite aufzumachen, da jeder Idiot
dort eine illegale Nachricht hinterlassen kann, und nur die wenigsten
Forenbetreiber haben die Möglichkeit, ein Diskussionsforum ständig zu
überwachen, bzw. wie im Urteil gefordert, erst zu sichten bevor die
Beiträge freigegeben werden. Ebenso wäre die deutsche Wikipedia und
zahlreiche andere Wikis, die es ja zu hauf gibt, in der jetzigen Form
nicht mehr tragbar.
Aus dem Urteil geht nicht klar hervor, wie weit diese Entscheidung
reicht, ob es hier eine wesentliche Rolle spielt, dass Heise ein Verlag
ist und in den Foren über veröffentlichte Artikel diskutiert wird. Oder
kann man sinnvoller weise grundsätzlich jemanden, der lediglich die
Infrastruktur für die Darstellung von Inhalten bereit stellt, eine
Veröffentlichung in pressemäßige Weise unterstellen? Es bleibt zu
hoffen, dass diese Frage in der nächsten Instanz klar beantwortet wird.
Kommentar RS:
Die Reichweite der Entscheidung ist mit Absicht nicht klar
definiert, falls sich die Rechweite von gerichtlichen Entscheidungen
überhaupt definieren lässt. Das ist kaum Zufall. Es gibt den Juristen
die Möglichkeit, die Meinungsfreiheit nach eigenem Gutdünken zu
beschränken.
6.
Heise-Forum, 14.04.2006, 19:30
Trotz aller Aufregung, für § 20
Grundgesetz ists noch zu früh
"4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist."
denn die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Aber schon
interessant, was der so beinhaltet und bedeutet:
"Absatz 4
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in
das Grundgesetz 1968 eingeführt worden. Der Widerstand gegen jeden, der
es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu
zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die
Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen
Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig
ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen;
vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung
einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge
und Morde zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wieder
herzustellen."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG
Und das Recht auf freie Meinungsäußerung
ist nun mal eine Grundfeste unserer Gesellschaft.
7.
Heise-Forum,
15. April 2006 20:34
Fremdsprachliche Beiträge verbieten?
Avatarschutzverein
Ich betreibe ein Forum für in Deutschland lebende Inder. Indien hat 23
offizielle Landessprachen, und die Gesprächeim Forum werden natürlich
auch teilweise in diesen geführt. Selbst ein Inder ist nicht in der Lage
alle diese Gespräche zu verstehen.
Ohnehin bin ich zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit juristisch nicht
kompetent. Würde mir das das Urteil des LG Hamburg mir also auferlegen,
zig Übersetzer und Juristen einzustellen und eine
24-Stunden-Überwachung einzurichten?
8.
Heise-Forum, 14. April 2006 23:00
Das Programm k.exe von Herrn D. ist ein Schadprogramm, was dafür
benutzt wurde, um Domains, absichtlich oder versehentlich frei
werden
an Herrn D. zu melden, damit der sich diese unter den
Nagel^h^h^h^registrieren kann. Siehe dazu auch:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71102
Nun gibt es Zeitgenossen, die diese Datei automatisiert mehrmals
herunterladen, damit die Server von Herrn D. auch ausgelastet sind
(in Fachsprache 'streicheln' genannt).
Herr D. mahnt mit Hilfe von Anwalt S. den Heise-Verlag wegen der
Forenbeiträge ab, die eine Anleitung zum 'Streicheln' bieten. Heise
löscht diese Beiträge wunschgemäß. Trotzdem klagen sie gegen den
Verlag und bekommen seltsamerweise vor dem Hamburger Landgericht
Recht. Das LG Hamburg hat einen sehr eigenwilligen Ruf - siehe dazu
auch http://www.buskeismus.de/.
Heise mahnt seinerseits kostenpflichtig Mods eines Forums von D. ab,
da komplette Artikel des Newstickers dort gepostet wurden. Vertreten
wurde er dort übrigens von Herrn v. G. (zumindest veröffentlichte er
eine Stellungnahme auf einer eigens eingerichteten Internetseite -
siehe dazu http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/ ).
Herr S. wird derzeit übrigens vorgeworfen, Warez verbreitet zu
haben. Mittlerweile wurde Anklage erhoben. Siehe dazu auch:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67030 .
Herr v. G. ist übrigens auch kein unbeschriebenes Blatt - siehe z.
B. unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth.
Herr S. hat übrigens auch einen sehr zweifelhaften Ruf - u. a.
deshalb, weil er an der Verbreitung von Warez beiteiligt gewesen
sein
soll - siehe dazu auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67030.
Herr v. G. ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt - siehe dazu am
Besten Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiherr_von_Gravenreuth .
Beste Grüße
Kingstoen
Kommentar RS:
Auch diese Sklavensprache wird bestimmt den Kriterien der
Pressekammer Hamburg nicht stand halten. Es ist doch eindeutig ein
Aufruf zur unerwiderten Liebe.
webhostlist:
1. webhostlist
15.04.2006
Ich frage mich momentan ganz ernsthaft, ob hinter dem Wahnsinn
hierzulande nicht Methode steckt.
Unternehmen ersticken in Bürokratie und werden zusätzlich noch mit
überhöhten Abgaben an jeder Ecke drangsaliert. Bei den Behörden kommt
man sich stets wie ein Bittsteller vor. Hochrangige Politiker kündigen
weitere Steuererhöhungen an, obwohl die nächste bereits feststeht. Der
Durchschnittsbürger muss sich von jedem kleinen Beamten in seine Konten
sehen lassen und seine Telekommunikation wird in Zukunft pauschal, aber
dafür komplett überwacht und protokolliert. Filesharer werden auf druck
der Musikindustrie in Zukunft - natürlich automatisiert - stark ins
Fadenkreuz der Justiz geraten.
Zusätzlich ist jeder Betreiber eines Forums nun ein Störenfried, denn es
könnte ja sein, das in diesem Forum zu irgendeiner Zeit einmal ein in
irgendeiner Weise über irgendein Unternehmen ein negativer Beitrag
auftaucht.
Österreich kassiert öffentlich vom Finanzminister eine Rüge, weil man
versucht, Deutsche Unternehmen abzuwerben.
Ohne ironie oder sarkasmus kann ich abschliessend sagen: ich habe dabei
ein ganz mieses Gefühl in der Magengegend.
2. webhostlist
15.04.2006
Was mir an dem Urteil gefällt ist, daß die Einstellung von Heise,
nämlich sich einen Dreck um das zu scheren was im eigenen Forum abging,
eine klare Absage erteilt wurde. Das Urteil ist aber viel zu extrem
ausgefallen.
Im übrigen bräuchte die Bundesregierung, im speziellen Frau Zypris ja
nur mal handeln. Wenn ein Gericht seinen Interpretationsspielraum zu
weit ausdehnt kann die Legislative ja jederzeit den gesetzlichen Rahmen
neu definieren.
Aber für diese Legislaturperiode stehen ja nur billigere Scheidungen im
Programm.
3. webhostlist´15.04.2006
Ich sach ja. Wegen
solchen Urteilen wird die Meinungsfreiheit immer weiter zurueck
gefahren, denn eine negative Meinung ueber Firma XYZ kann dann ganz
schnell Anwaelte auf den Plan rufen. Also werden diese Meinung geloescht
werden ... usw.
______________________________
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Am Schwaberg 9, 63454 Hanau
Tel. 06181-74629
http://www.fiebig-webhosting.de
4. webhostlist
15.04.2006
Zu:
Okay, lächerliches Urteil.
Allerdings würde ich es nicht als besonders kompliziert einstufen ein
deutsches Forum anwaltssicher aufzuziehen. Eine Anschrift in Irland
gibts z. B. bei
www.irishoffice.com für 99$ pro Jahr, das ist ein Bürokomplex und
kein Postfach. Kann man also problemlos bei jeder nicht .de Domain
anwenden und die Adresse auch ins Impressum eintragen.
So ist man auf jeden Fall vor gierigen Anwälten sicher, begrenzt vor den
Behörden auch.
_______________
I***Vorsicht,
typischer Terrabyte Beitrag, nicht für Empfindliche geeignet***
Für den strafrechtlichen Aspekt bringt dir das 0, denn du führst die
Handlung nach wie vor in D aus. Zivilrechtlich gilt dasselbe. Mein Tipp
wäre eher die Domain mit einem anonymen Whois Eintrag in den USA zu
registrieren (oder besser man registriert eine .so Domain, so dass die
somalischen Behörden zuständig sind...Der Vorteil hierbei ist nämlich,
dass es in Somalia keine Behörden gibt) und statt des Impressums lädt
man dann einen großen haarigen Hintern auf die jeweilige Seite mit dem
Hinweis, dass für Schäden die durch das Lecken des Monitores entstehen
nicht der Betreiber verantwortlich gemacht werden kann. Zusätzlich kann
man es noch so machen wie die Nigeria Connection: Einfach mit 25
Kollegen in eine Wohnung ziehen und wenn dann die Bullen kommen kann
sich niemand mehr erinnern wer zur Tatzeit am PC saß. Das ist die
einzige Art meines Erachtens ein Forum sicher zu betreiben.
Wahrscheinlich gibt es bald auch wieder eine neue Werbekampagne mit dem
Namen: "Forenbetreiber sind Verbrecher und müssen deshalb härter
bestraft werden als Kinderschänder".
4freeboard
1. 4freeboard 16.04.2006
In Sachen Boykottaufruf (siehe
Urteilbegründung) finde ich das um so
fragwürdiger, da ich mich immer noch an den Vorfall "Brent Spar"
erinnere.
Wo würden wir denn hinkommen, wenn man keine Front mehr gegen
Unternehmen machen darf, wenn diese sich augenscheinlich über die
Interessen der Bürger hinwegsetzen?
Ich denke schon, das in diesem Urteil eine Menge freie Meinungsäußerung
beschnitten wird.
Antwort:
Das ist ein ganz anderer Fall.
Hier werden andere Personen aufgefordert, AKTIV gegen die Firma
vorzugehen (k.exe massenhaft vom Server laden und dadurch den Server
stören)
Im Falle "Brent Spa" (war das der Shell-Konzern ?) war dies ein PASSIVER
Protest. Die Personen wurden aufgefordert, etwas NICHT zu tun (tanken
bei Shell).
Das sind zwei grundverschiedene Dinge.
Kommentar RS:
Wie ist es mit dem Demonstrationsrecht, bei dem Geschäfte Schaden
erleiden, oder mit dem, Baurecht, wenn Straßen gesperrt werden bzw.
monatelang vor Gasstätten laut gebaut wird etc.?
Es ist alles eine Ermessungsfrage.
Die Pressekammer bewertet die Foren als eine
besonders gefährliche Einrichtung, bei welcher es nicht ausreicht,
die Schadensbeseitigung erst nach Einspruch seitens des Betroffenen zu
beheben. Besonders schlimm bei Aufruf zu Handlungen, auch ohne dass
diese wirklich Schaden anrichten - der Betroffenen braucht den Schaden
nicht nachzuweisen.
Die Politiker sind gefragt!
Geht Heise in Berufung und weiter bis zum Verfassungsgericht, dann
entscheiden die Richter am Verfassungsgericht.
Die Maulkorb-Stolpe-Entscheidung
rief die Politiker nicht aufs Feld.
Wie die Richter entscheiden, habe ich selber erlebt ->
Entdeckt: drei Buskeiten beim
Verfassungsgericht.
Auch bei der
Heise-Entscheidung werden die Politiker voraussichtlich schweigen.
Die politischen Entscheidungen sind schon längst getroffen.
autogas4you.de
1. autogas4you.de 15.04.2006
Hallo lieber Forumsbetreiber,
Beiträge in diesem Forum werden ja (vom Admin?) gelesen und gelegentlich
auch gelöscht oder in Quarantäne gesteckt. Nach dem Willen des Hamburger
Landgerichtes ist da aber bei weitem nicht ausreichend. Die Beiträge
müssen wohl vor der ersten Veröffentlichung redaktionell geprüft
werden. Siehe dazu
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Da ich in diesem und auch einigen anderen Foren gern unterwegs bin und
nicht möchte, dass die ehrenamtlich so engagierten Betreiber auch noch
dafür büßen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig einen kritischen oder
vermeintlich kritischen Beitrag löschen, hier diese Warnung, die ich in
gleicher oder ähnlicher Form auch in andere von mir gelesene Foren
einstelle.
Nach meinem Dafürhalten könnte solch eine Rechtspraxis tatsächlich die
meisten Foren killen.
Ja wo sind wir denn eigentlich? Immer noch in Deutschland? Meine
Bun(t)destags- und Europaabgeordneten werden auf jeden Fall von mir
hören. Mit einer Gesetzgebung, die so etwas ermöglicht, braucht man sich
über den Politik-Überdruß der Bürger nicht zu wundern.
Ganz nebenbei gibt es da auch noch die Bestrebungen arglose eBay-Käufer
abzumahnen oder z.B. in Italien die Käufer von gefälschten Sonnenbrillen
gleich auf der Straße von offizieller Seite abzukassieren. Von den
Drohungen als möglicher Raubkopierer gleich als Verbrecher eingestuft zu
werden ganz zu schweigen. Das ist ja alles irgendwie o.k., aber warum
setzt man beim schwächsten Glied in der Kette, dem Verbraucher oder
Bürger an? Globalisierung ist gut, wie mir scheinen mag aber nur für
Konzerne und die von Ihnen beauftragten Anwälte.
Trotzdem, frohe Ostern.
2. autogas4you.de 15.04.2006
Wir sollten bei dem ganzen Thema eines
nicht vergessen:
Wir regen uns vielfach über einzelne Symptome auf, es geht aber
eigentlich um eine konzertierte Aktion die Bürgerrechte aus dem
Grundgesetz in vielen kleinen und grossen Schritten zurück zu drängen.
Dazu gehört auch die Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten (wurde
gerade von der EU veröffentlicht - ab Donnerstag 14 Tage Einspruchsfrist
für Klagen dagegen), die elektronisch lesbaren Personaldokumente,
Wegfall des Bankgeheimnisses, Gesundheitskarte, Videoüberwachung,
grosser und kleiner Lauschangriff, Mautbrücken, RFID-Chips allerorten,
Datenbankabgleichungen, und vieles andere mehr, die die DDR Stasi und
Orwells 1984 um Längen übertreffen. Dazu kommen unsägliche
Verflechtungen von Legislative und Judikative mit der Exekutive, die
immer schlimmer werden.
Und kaum ein Medium berichtet darüber bis auf Saar Echo und Heise, was
da wirklich abgeht.
Nicht nur die Meinungsfreiheit ist in Gefahr - sondern sämtliche
Bürgerrechte stehen zur Disposition unsere Politiker, die Stück für
stück alle Instrumentarien einrichten, über die sich jeder mehr
totalitär angelegte Staatsform nur freuen kann - wo das ganze
offensichtlich zumindest Europaweit hinzielt.
beisammen.de
1. beisammen.de, 16.04.2006
Armes, armes Deutschland !
Es gibt Sachen, die man mit normalem Menschenverstand nicht mehr
erklären o. verstehen kann..
Ich würde es auch begrüßen diesem Problem und den Verursachern aus dem
Weg zu gehen und die gesamte Platform in´s Ausland zu verlagern, weit
weg von dieser Rechtssprechung hierzulande.
Mir persönlich (und ich glaube viele sehen das auch so ) ist es sowas
von egal ob ich nun .de, .to oder .bananarama in
meine Browserzeile tippe.
Das Problem ist damit zwar nicht gelöst, aber zum. umgangen und unterm
Strich zählt doch das Ergebnis !
Es muss doch eine Möglichkeit geben, diesen realitätsfremden Ereignissen
aus dem Weg zu gehen, oder sehe ich das zu optimistisch... ?
1. beisammen.de, 16.04.2006
Hmm ... bloede Sache.
Das mit dem Umziehen des Forums halte ich nicht fuer die richtige
Loesung. Es waere allenfalls ein Abwandern in einen Raum mit freieren
gesetzlichen Regelungen. Das Problem besteht weiterhin.
Worum geht es eigentlich?
Das Problem sind doch die Beitraege mit entweder unrichtigem und/oder
[negative] stimmungsmachendem Inhalt, oder teilweise von der rechtlichen
Seite sogar sehr fragwuerdigem wenn nicht sogar illegalem Inhalt. Nun
soll der Forenbetreiber sozusagen alle Beitraege vor dem Einstellen ins
Forum auf regelkonformen Inhalt pruefen um sein (!) Haftungsrisiko zu
minimieren. Warum? Tja weil in paar Spezies sich in der Vergangenheit
daneben benommen haben und weiterhin vielleicht auch werden.
Das in den Griff zu bekommen koennte doch nur erreicht werden, indem die
Haftbarkeit fuer solcherlei bzw. alle Beitraege vom Forenbetreiber auf
das Forenmitglied uebertragen wird.
Hierzu waere es wahrscheinlich erforderlich, dass jedes Forenmitglied
bewusst diese Haftbarkeit fuer eigene Beitraege akzeptiert
(unterschreibt) und dies entsprechend beim Forenbetreiber hinterlegt
wird. Ggf. waere auch ein einmaliger Austausch von authentifizierten
Dokumenten erforderlich um in der Sache fuer beide Seiten sicher zu sein
(Austausch von Brief bei Registrierung). OK, das ist Verwaltungsaufwand
($$) und muss auch einer machen.
Das Ergebnis waere, dass ein Forenmitglied sich nun zweimal ueberlegt,
bevor er einen Flamethread started, oder in einem bestehenden Thread
gegen irgendwelche Leute dummes oder sogar illegales Zeugs von sich
gibt. Es wuerde den Forenbetreiber davon entlasten eine Forenpolizei
einrichten zu muessen, und je nach Groesse des Forums mehr oder weniger
viele Internetpolizisten auf Streife zu schicken. Das Forum koennte
sogar offen bleiben. Mitlesen kann jeder, Schreiben nur "ordentlich"
registrierte Mitglieder.
Wuerde das der Forenkultur und auch Qualitaet abtraeglich sein?
Wahrscheinlich schon. Aber in welchem Masse? Vielleicht gar nicht mal so
viel. Was waere die Alternative? Forum schliessen da der Forenbetreiber
mangels Zeit das alles (Zensur) nicht zu stemmen vermag. Oder ein
geschlossenes Forum.
Kommentar RS:
Die dargelegten Gedanken sind unzutreffend.
Der Forenbetreiber kann sich absichern. Nutzt ihm aber nur vom
Standpunkt einer Weiterklage gegen den Poster. Er bleibt in seiner
Verantwortung und kann nicht den gesamten Aufwand beim Poster einklagen.
Entlastung vor einer "Forenpolizei" wird es nicht geben, sollte der
Forenbetreiber auf einer sehr sicheren Seite sein wollen.
Das Problem bleibt: Ab welchen Handlungen soll es eine Selbstzensur
geben? Für welches öffentlich geäußertes dummes, illegales und
kriminelles Zeug ist der Forenbetreiber verantwortlich? Was ist
dummes, illegales und kriminelles Zeug? Wer entscheidet?
Wie viel Geld wird benötigt, damit "offensichtlich" dummes, illegales
und kriminelles Zeug juristisch gesehen nicht mehr als dummes, illegales
und kriminelles Zeug gilt?
Sind für die Antworten und Entscheidungen wirklich nur Juristen
zuständig und verantwortlich?
sim forum
1.
sim forum,
16.04.2006
Zitat:
Tja und was die freie Meinungsäußerung (in Foren)
betrifft. Am besten halten wir jetzt alle den Mund
resp. die Tastaturen unter Verschluss.
Nö. Du "darfst" schon noch schreiben was Du willst. Aber die
Halbverrückten (Vorsicht PIC!)
http://www.simszone.de/simszone/impressum/ (wahrscheinlich erst
einmal nur Jan und Robert) müssten ihren Kopf hinhalten, wenn dieses
Urteil bestand haben würde.
Das schlimme daran ist, daß sie jetzt schon mit einer Abmahnung
rechnen müssen, falls jemand mit Einträgen im SimForum nicht
einverstanden ist und Anwälte gegen das Forum aktiv werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
Eventuell könnten sie die Forderung aus der Abmahnung an den
"Verursacher" weiterleiten. Keine Ahnung was da möglich ist.
Ich glaube aber nicht, daß sie so etwas auch nur in Erwägung ziehen
würden. Eher würden sie das Forum schließen.
Sollte das Urteil bestand haben (was zur Zeit natürlich absolut
undenkbar ist) müssten sie jeden Tastaturanschlag kontrollieren und
im Zweifelsfall den Beitrag unterbinden. Praktisch würde das auf ein
Schreibverbot hinauslaufen. Niemand ist in der Lage, einen Inhalt
sofort auf eventuelle Verstösse zu kontrollieren.
Und genau da wird es meiner Meinung nach zur Zensur. Wenn man jede
Äußerung erst auf ihren rechtlichen Inhalt überprüfen muss, ist die
"Freiheit von Wort und Schrift" nicht mehr gegeben.
Leider werden solche Meldungen von viel zu wenig Menschen
wahrgenommen. Die Meldung ist bereits vom Freitag, hat aber in der
Medienlandschaft keinen Wiederhall gefunden. Das scheint mir viel
schlimmer.
Die schleichende Zensur wird nur wenigen Menschen bewußt. Häufig
merken viele gar nicht, worum es geht.
Hat nur indiekt damit zu tun, zeigt aber die Richtung
http://www.simforum.de/showthread.php?t=123313 (Jan hat hier
sehr gut auf die Probleme aufmerksam gemacht)
Leider finde ich im Augenblick nicht mehr den Beitrag, wo ein User
in einem anderem Forum auf die EU-Verfassung zu dem Thema
eingegangen ist.
Die Politik (Wirtschaft) begreift das Internet immer mehr als
Gefahr. Noch ist eine freie Meinungsäußerung im Internet möglich. Da
sie aber immer häufiger dazu genutzt wird, Hintergründe zu
Analysieren und die "Warheit" aufzudecken, ist sie einigen ein "Dorn
im Auge" (siehe Massenvernichtungswaffen im Irak).
Interessant ist sicher auch der Hintergrund der Person zu dem Urteil
http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhar...mit_den_Medien
Wie muss ich jetzt eigentlich die Benutzer des SimForums
einschätzen?
Seid ihr Terroristen, da Webforen eine "besonders gefährliche
Einrichtung" sind?
Ich fordere schon mal vorsorglich den Einsatz der Bundeswehr gegen
das SimForum. Da sind wir hier wenigstens auf der "sicheren Seite".
Übrigens ist das Hamburger Gericht für solche Urteile bekannt
http://www.buskeismus.de/"was kostet deine Rebellion ein
Handschlag oder ne Million"
IC FALKENBERG
"Bitte
versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit der ich euch
gegenüber stehe!" Die Ärzte
2.
sim forum,
16.04.2006
Mir scheint, den Richtern ist überhaupt nicht bewußt, was ein Forum
überhaupt ist - obwohl man in der Juristerei ja durchaus mit Latein
vertraut ist - "Forum" bedeutet "Marktplatz, Versammlungsort", und ist
mitnichten eine presseähnliche Einrichtung (so habe ich es zumindest aus
dem Urteil herausgelesen). Keine Stadtverwaltung kann von vorneherein
unterbinden, daß jemand auf dem Marktplatz rechtsradikale Parolen
schreit, und genausowenig kann ein Forenadmin von vorneherein dafür
sorgen, daß in seinem Forum keine gesetzeswidrigen Inhalte gepostet
werden. Und selbst wenn ein Forum ein "unternehmerischer Betrieb" sein
soll: Welcher Arbeitgeber kann denn derartige Verstöße unter seinen
Mitarbeitern im Voraus unterbinden? Selbst da kann er nur reagieren und
die entsprechende Person feuern, genauso wie wir als Admin bzw.
Moderator Beiträge löschen bzw. die betreffende Person sperren können.
Ich denke mal, das Urteil wird in nächster Instanz nur schwerlich
Bestand haben, auch die Sache mit der Haftung für externe Links auf
einer Homepage war ja ziemlich schnell wieder aus der Welt geschafft
(wenngleich sich immer noch zahlreiche Seiten mit dem allseits beliebten
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf.
mit zu verantworten hat." schmücken).
polomagazin
1. polmagazin, 16.04.2006
Ich finde, wir sollten wieder
eine Mauer bauen. Diesmal allerdings um ganz Deutschland, und nicht nur
um Berlin.
Dann reaktivieren wir wieder die StaSi und führen wieder eine
Einheitspartei ein.
Das Internet wird dann staatlich komplett kontrolliert und als
Probaganda-Medium für die Einheitspartei verwendet.
Kommt alles noch, wir brauchen nur noch ein wenig zu warten...
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.04.06
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