BUSKEISMUS

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Bericht

Pressekammer LG Hamburg

Meinungen zum Heise-Urteil aus dem Internet

Rolf Schälike - 15.04.2006 - wird laufend ergänzt

Auch für diese Auswahl über Diskussionen in Internet-Foren gilt wie für alle meine Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, habe ich miserabel recherchiert. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht zu verstehen als Zitat. Ich verwende eine falsche Zeichensetzung. Entschuldige mich vorsorglich für die Texter.  Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen mag, beruht lediglich auf meiner Wahrnehmung der Texte und ungeprüfter Übernahme. Über technische Mittel der automatischen Kontrolle verfüge ich nicht. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es trotzdem keine, denn ich kann nichts beweisen. Zeugen habe ich auch nicht. Die Texte können aus  den Foren verschwunden sein.  Meinungen habe ich keine, es handelt sich lediglich alles nur um Verschwörungstheorien. Die Links habe ich nicht alle überprüft, sondern meinem Gefühl entsprechend für o.k.gehalten.
Lösche diese bei erster Bitte.

Auswahl auf den folgenden Foren mit Kommentaren

Heise-Forum

1. Heise-Forum 15.04.2066
Richter Buske's Urteile sind bekannt. Es ist wohl kein Zufall das so viele Kläger gegen die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit etc, sich gerade das Hamburger LG sich frei heraussuchen.

Es ist interessant das Urteil zu lesen. Richter Buske hat sich wohl nicht ganz leicht getan damit eine nachvollziehbare Begründung zu formulieren, alleine schon das er 4 Monate brauchte dafür sagt schon viel.

Es wird in dem Urteil darauf abgestellt das Heise Forum sei eine besonders Gefährliche Einrichtung, vergleichbar mit Arzneimittel Produktion und Vertrieb. Das ist wirklich sehr weit hergeholt und wird nicht haltbar sein. Demnach müssten die Betreiber von Autobahnen und Autobahn Rastätten auch haftbar sein für das was auf ihrer Einrichtung passiert, was eindeutig nicht der Fall ist wie jeder weiß. Immerhin sterben jedes Jahr Menschen auf Autobahnen, die Betreiber sind dafür aber nicht Haftbar zu machen.

Insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG freie Meinungsäußerung, wird von Richter Buske in dem Urteil erläutert. Es wird insofern in der Urteilsbegründung der Kausalzusammenhang hergestellt dass die Freie Meinungsäußerung etwas besonders Gefährliches ist und von daher einer besonders verschärften Haftung unterliegen müsse. Sehr viele Kritiker denken da liegt er falsch.

Es kann Heise nur empfohlen werden hier weiter zu streiten, bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es ist klar zu sehen das Richter Buske Fehler gemacht hat, das Urteil ist einseitig und Unverhältnismäßig.

Mit der Unterstellung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei etwas besonders Gefährliches und müsse von daher besonders scharf reglementiert werden und einer besonders strengen Haftung unterliegen, hat sich Richter Buske mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über- exponiert, und seine Unparteilichkeit bei vielen deutlich erkennbar in Frage gestellt.

2. Heise-Forum 15.04.2066
hier eben kurz ein Überblick über die (nach meinem Kenntnisstand) aktuelle Rechtslage:

- §§ 8, 11 TDG (http://bundesrecht.juris.de/tdg) schließen Unterlassungsansprüche gegen einen Telediensteanbieter (z.B. Heise) eben *nicht* aus. Sich darauf in einem Verfahren zu berufen, in dem
es um einen Unterlassungsanspruch geht, ist also wohl nicht hilfreich.

- Der BGH hat in einem Urteil vom 11.03.2004 (www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm) klargestellt (Abs. 46), daß es einem Unternehmen "nicht zuzumuten [ist], jedes Angebot vor
Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen". Eine weitere Pflicht, "Vorsorge [zu] treffen, daß es möglichst nicht zu weiteren derartigen [Verletzungen] kommt", sah der BGH nur, weil die Beklagte an den über die Internetplattform getätigten Geschäften "durch die ihr geschuldete Provision [...] beteiligt" war.

- Generell setze eine Haftung als Störer im Sinne von § 1004 BGB voraus, "daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche [Verletzung] zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden."

Es käme also wohl darauf an, ob für Heise zu bejahen ist, daß der Verlag aus der Bereitstellung eines Forums einen dem der Beklagten im zitierten BGH-Urteil vergleichbaren Vorteil zieht und also dafür Sorge zu tragen hätte, "technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen [zu] ergreifen, [so] daß es nicht zu weiteren entsprechenden [Verletzungen] kommt."

Auch dann wäre zu klären, was "technisch möglich" und "zumutbar" ist. Jedenfalls scheint der BGH im Gegensatz zum LG Hamburg nicht davon auszugehen, daß der Diensteanbieter im Zweifelsfall einfach dazu verpflichtet ist, mehr Personal einzustellen oder das Angebot einzuschränken.

3. frei nach Heise-Forum 16.04.2066 - besonders gefährliche Einrichtung
Ein Chemieprofessor kommt mit seinem Auto an die schweizerische Grenze.

"Haben Sie etwas zu verzollen?"
- "Nicht, dass ich wüsste."
"Na, dann öffnen Sie mal den Kofferraum."

Nach einer Weile der Zöllner: "Ja, das ist eine komplette Destillationsanlage, was Sie da haben! Damit können sie ja Schnaps brennen! Darauf müssen Sie einen Schutzzoll zahlen und uns Ihre Zulassung zeigen, dass Sie dieses Gerät bedienen dürfen."

Darauf der Professor: "Aber - ich bin doch Chemiker - das brauche ich für meine Versuche! Ich brenne gar keinen Schnaps."
- "Ja, das ist egal, sie haben die Vorrichtung dazu. In Ihrem Labor kann ein anderer Schnaps brennen. Dafür müssen Sie bezahlen."

Nach einer Weile, als der Zöllner gerade die Zollerklärung ausfüllt, das Gerät bis zum Erhalt der Zulassung, welche der Professor einzureichen versprach, beginnt der Chemiker mit zitternder Stimme: "Sie, da ist noch etwas, was ich Ihnen sagen muss..."
- "Ja, was denn ?"

"Unzucht! Mit Minderjährigen!"
- "Ja, das ist ja schrecklich! Ja, wann denn?"
"Noch nicht, aber ich hab' die Vorrichtung und keine Unbedenklichkeits-Bescheinigung! Wird diese Vorrichtung ebenfalls einbehalten?"

5. Heise-Forum 14. April 2006 21:18
Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit
rca (599 Beiträge seit 13.6.03)Bewertung dieses Beitrags:

Der Beitrag um den es geht, wird nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, es geht um Beiträge, die offensichtlich rechtswidrig sind (diese Offensichtlichkeit ist einer der Punkte, die im Urteil eine Rolle spielen).

Kommentar RS:
Im Urteil kommet das Word "offensichtlich" nicht vor.

Heise hatte diesen Artikel ja auch sofort entfernt, als sie darauf aufmerksam gemacht wurden. Es geht nun darum, wer für die Verbreitung einer rechtswidrigen Äußerung verantwortlich gemacht wird.

Kommentar RS:
Wie sieht es aber damit aus, wenn Heise z.B. auf diese Web-Seite verweist und jemand einfach behauptet, diese Seite wäre verfassungswidrig?.
In der DDR  hieß das Selbstzensur.

Vergleiche wie Graffitis auf Litfaßsäulen oder auf Garagentoren gehen dabei am Thema vorbei. Hierbei liegt ein Missbrauch vor, der Besitzer kann also nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ein Diskussionsforum jedoch ist ja gerade dafür gemacht, dass Leute ihre Meinung darstellen.

Kommentar RS:
Litfasssäule sind ebenfalls für die Widergabe von Informationen gedacht und werden nicht selten missbraucht.

Im Heise-Forum: Na gut. Dann nehmen wir ein schwarzes Brett im Supermarkt.
Wenn du da was "Nettes" ranklebst ist dann Aldi am Arsch?
Wobei der Vergleich insofern hinkt, daß das dann ein ziemlich
großes Brett sein müßte.
- Nein, denn so ein schwarze Brett ist genau so wenig  zur Verbreitung
von Meinungen gedacht wie ein Garagentor.

Missbrauch bleibt Missbrauch in allen drei Fällen, nur im Fall eines Forums ist der Betreiber verantwortlich.
In allen drei Fällen braucht der Besitzer nicht zu erkennen, dass Missbrauch erfolgte. Ist oft weder technisch noch inhaltlich möglich.
Am schwarzen Brett kann jemand mit Geheimtinte terroristische Informationen hinterlassen.
Technisch kann diese vom Besitzer erkannt werden.


Der Knackpunkt scheint mir die Identifizierung eines Diskussionsforums als Verbreitung von Inhalten in "pressemäßiger Weise" zu sein. Wenn ein Diskussionsforum als solches betrachtet
wird, sind die Gesetze wohl recht klar, dann hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass der Inhalt rechtlich einwandfrei ist. Die Frage lautet jedoch, inwieweit das vernünftig ist und wie weit das reicht.

Kommentar RS:
Die Pressekammer hat keine legale Definition für "pressemäßg" und "Journalist".
Unterscheidet weder nach Art der Registrierung, noch nach "gewerbemäßiger Tätigkeit", und bei Journalisten weder nach dem Vorhandensein eines Presseausweises noch nach algemienr Anerkennung als Journalist.
Die vier Richter entscheiden unabhängig und eigenständig.

Grundlage für die Diskussionen im Heise-Forum sind Artikel, die im Namen des Heise-Verlags veröffentlicht wurden. Reicht das bereits aus, um von "pressemäßier Weise" zu reden? Oder gilt das generell für Diskussionsforen? Dann würde das entsprechend auch für Gästebücher und Wikis gelten. Wenn letztere Frage mit "Ja" beantwortet werden würde, wäre das das Ende des Internets als offene Diskussionsform in Deutschland in der jetzigen Form. Denn man müsste ja blöd sein, unter  diesen Bedingungen ein Forum für seine Seite aufzumachen, da jeder Idiot dort eine illegale Nachricht hinterlassen kann, und nur die wenigsten Forenbetreiber haben die Möglichkeit, ein Diskussionsforum ständig zu überwachen, bzw. wie im Urteil gefordert, erst zu sichten bevor die Beiträge freigegeben werden. Ebenso wäre die deutsche Wikipedia und zahlreiche andere Wikis, die es ja zu hauf gibt, in der jetzigen Form nicht mehr tragbar.

Aus dem Urteil geht nicht klar hervor, wie weit diese Entscheidung reicht, ob es hier eine wesentliche Rolle spielt, dass Heise ein Verlag ist und in den Foren über veröffentlichte Artikel diskutiert wird. Oder kann man sinnvoller weise grundsätzlich jemanden, der lediglich die Infrastruktur für die Darstellung von Inhalten bereit stellt, eine Veröffentlichung in pressemäßige Weise unterstellen? Es bleibt zu hoffen, dass diese Frage in der nächsten Instanz klar beantwortet wird.

Kommentar RS:
Die Reichweite der Entscheidung ist mit Absicht nicht klar definiert, falls sich die Rechweite von gerichtlichen Entscheidungen überhaupt definieren lässt. Das ist kaum Zufall. Es gibt den Juristen die Möglichkeit, die Meinungsfreiheit nach eigenem Gutdünken zu beschränken.

6. Heise-Forum, 14.04.2006, 19:30
Trotz aller Aufregung, für § 20 Grundgesetz ists noch zu früh
"4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

denn die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Aber schon interessant, was der so beinhaltet und bedeutet:
"Absatz 4
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingeführt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wieder herzustellen."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG

Und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nun mal eine Grundfeste unserer Gesellschaft.

7. Heise-Forum, 15. April 2006 20:34
Fremdsprachliche Beiträge verbieten?
Avatarschutzverein
Ich betreibe ein Forum für in Deutschland lebende Inder. Indien hat 23 offizielle Landessprachen, und die Gesprächeim Forum werden natürlich auch teilweise in diesen geführt. Selbst ein Inder ist nicht in der Lage alle diese Gespräche zu verstehen.

Ohnehin bin ich zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit juristisch nicht kompetent. Würde mir das das Urteil des LG Hamburg mir also auferlegen, zig Übersetzer und Juristen einzustellen und eine
24-Stunden-Überwachung einzurichten?

8. Heise-Forum, 14. April 2006 23:00
Das Programm k.exe von Herrn D. ist ein Schadprogramm, was dafür
benutzt wurde, um Domains, absichtlich oder versehentlich frei werden
an Herrn D. zu melden, damit der sich diese unter den
Nagel^h^h^h^registrieren kann. Siehe dazu auch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71102

Nun gibt es Zeitgenossen, die diese Datei automatisiert mehrmals herunterladen, damit die Server von Herrn D. auch ausgelastet sind (in Fachsprache 'streicheln' genannt).

Herr D. mahnt mit Hilfe von Anwalt S. den Heise-Verlag wegen der Forenbeiträge ab, die eine Anleitung zum 'Streicheln' bieten. Heise löscht diese Beiträge wunschgemäß. Trotzdem klagen sie gegen den Verlag und bekommen seltsamerweise vor dem Hamburger Landgericht Recht. Das LG Hamburg hat einen sehr eigenwilligen Ruf - siehe dazu auch http://www.buskeismus.de/.

Heise mahnt seinerseits kostenpflichtig Mods eines Forums von D. ab, da komplette Artikel des Newstickers dort gepostet wurden. Vertreten wurde er dort übrigens von Herrn v. G. (zumindest veröffentlichte er eine Stellungnahme auf einer eigens eingerichteten Internetseite - siehe dazu http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/  ).

Herr S. wird derzeit übrigens vorgeworfen, Warez verbreitet zu haben. Mittlerweile wurde Anklage erhoben. Siehe dazu auch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67030 .

Herr v. G. ist übrigens auch kein unbeschriebenes Blatt - siehe z. B. unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth.

Herr S. hat übrigens auch einen sehr zweifelhaften Ruf - u. a. deshalb, weil er an der Verbreitung von Warez beiteiligt gewesen sein soll - siehe dazu auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/67030.

Herr v. G. ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt - siehe dazu am Besten Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiherr_von_Gravenreuth .

Beste Grüße
Kingstoen

Kommentar RS:
Auch diese Sklavensprache wird bestimmt den Kriterien der Pressekammer Hamburg nicht stand halten. Es ist doch eindeutig ein Aufruf zur unerwiderten Liebe.

webhostlist:

1. webhostlist 15.04.2006
Ich frage mich momentan ganz ernsthaft, ob hinter dem Wahnsinn hierzulande nicht Methode steckt.

Unternehmen ersticken in Bürokratie und werden zusätzlich noch mit überhöhten Abgaben an jeder Ecke drangsaliert. Bei den Behörden kommt man sich stets wie ein Bittsteller vor. Hochrangige Politiker kündigen weitere Steuererhöhungen an, obwohl die nächste bereits feststeht. Der Durchschnittsbürger muss sich von jedem kleinen Beamten in seine Konten sehen lassen und seine Telekommunikation wird in Zukunft pauschal, aber dafür komplett überwacht und protokolliert. Filesharer werden auf druck der Musikindustrie in Zukunft - natürlich automatisiert - stark ins Fadenkreuz der Justiz geraten.

Zusätzlich ist jeder Betreiber eines Forums nun ein Störenfried, denn es könnte ja sein, das in diesem Forum zu irgendeiner Zeit einmal ein in irgendeiner Weise über irgendein Unternehmen ein negativer Beitrag auftaucht.

Österreich kassiert öffentlich vom Finanzminister eine Rüge, weil man versucht, Deutsche Unternehmen abzuwerben.

Ohne ironie oder sarkasmus kann ich abschliessend sagen: ich habe dabei ein ganz mieses Gefühl in der Magengegend.

2. webhostlist 15.04.2006
Was mir an dem Urteil gefällt ist, daß die Einstellung von Heise, nämlich sich einen Dreck um das zu scheren was im eigenen Forum abging, eine klare Absage erteilt wurde. Das Urteil ist aber viel zu extrem ausgefallen.
Im übrigen bräuchte die Bundesregierung, im speziellen Frau Zypris ja nur mal handeln. Wenn ein Gericht seinen Interpretationsspielraum zu weit ausdehnt kann die Legislative ja jederzeit den gesetzlichen Rahmen neu definieren.
Aber für diese Legislaturperiode stehen ja nur billigere Scheidungen im Programm.

3. webhostlist´15.04.2006
Ich sach ja. Wegen solchen Urteilen wird die Meinungsfreiheit immer weiter zurueck gefahren, denn eine negative Meinung ueber Firma XYZ kann dann ganz schnell Anwaelte auf den Plan rufen. Also werden diese Meinung geloescht werden ... usw.
______________________________
Fiebig Webhosting. Inh. Dieter Fiebig
Am Schwaberg 9, 63454 Hanau
Tel. 06181-74629
http://www.fiebig-webhosting.de

4. webhostlist 15.04.2006
Zu:
Okay, lächerliches Urteil. Allerdings würde ich es nicht als besonders kompliziert einstufen ein deutsches Forum anwaltssicher aufzuziehen. Eine Anschrift in Irland gibts z. B. bei www.irishoffice.com für 99$ pro Jahr, das ist ein Bürokomplex und kein Postfach. Kann man also problemlos bei jeder nicht .de Domain anwenden und die Adresse auch ins Impressum eintragen.
So ist man auf jeden Fall vor gierigen Anwälten sicher, begrenzt vor den Behörden auch.
_______________


I***Vorsicht, typischer Terrabyte Beitrag, nicht für Empfindliche geeignet***

Für den strafrechtlichen Aspekt bringt dir das 0, denn du führst die Handlung nach wie vor in D aus. Zivilrechtlich gilt dasselbe. Mein Tipp wäre eher die Domain mit einem anonymen Whois Eintrag in den USA zu registrieren (oder besser man registriert eine .so Domain, so dass die somalischen Behörden zuständig sind...Der Vorteil hierbei ist nämlich, dass es in Somalia keine Behörden gibt) und statt des Impressums lädt man dann einen großen haarigen Hintern auf die jeweilige Seite mit dem Hinweis, dass für Schäden die durch das Lecken des Monitores entstehen nicht der Betreiber verantwortlich gemacht werden kann. Zusätzlich kann man es noch so machen wie die Nigeria Connection: Einfach mit 25 Kollegen in eine Wohnung ziehen und wenn dann die Bullen kommen kann sich niemand mehr erinnern wer zur Tatzeit am PC saß. Das ist die einzige Art meines Erachtens ein Forum sicher zu betreiben.

Wahrscheinlich gibt es bald auch wieder eine neue Werbekampagne mit dem Namen: "Forenbetreiber sind Verbrecher und müssen deshalb härter bestraft werden als Kinderschänder".

4freeboard

1. 4freeboard 16.04.2006
In Sachen Boykottaufruf (siehe Urteilbegründung) finde ich das um so
fragwürdiger, da ich mich immer noch an den Vorfall "Brent Spar" erinnere.

Wo würden wir denn hinkommen, wenn man keine Front mehr gegen
Unternehmen machen darf, wenn diese sich augenscheinlich über die
Interessen der Bürger hinwegsetzen?

Ich denke schon, das in diesem Urteil eine Menge freie Meinungsäußerung
beschnitten wird.

Antwort:
Das ist ein ganz anderer Fall.
Hier werden andere Personen aufgefordert, AKTIV gegen die Firma vorzugehen (k.exe massenhaft vom Server laden und dadurch den Server stören)
Im Falle "Brent Spa" (war das der Shell-Konzern ?) war dies ein PASSIVER Protest. Die Personen wurden aufgefordert, etwas NICHT zu tun (tanken bei Shell).
Das sind zwei grundverschiedene Dinge.

Kommentar RS:
Wie ist es mit dem Demonstrationsrecht, bei dem Geschäfte Schaden erleiden, oder mit dem, Baurecht, wenn Straßen gesperrt werden bzw. monatelang vor Gasstätten laut gebaut wird etc.?
Es ist alles eine Ermessungsfrage.
Die Pressekammer bewertet die Foren als eine besonders gefährliche Einrichtung, bei welcher es nicht ausreicht, die Schadensbeseitigung erst nach Einspruch seitens des Betroffenen zu beheben. Besonders schlimm bei Aufruf zu Handlungen, auch ohne dass diese wirklich Schaden anrichten - der Betroffenen braucht den Schaden nicht nachzuweisen.

Die Politiker sind gefragt!
Geht Heise in Berufung und weiter bis zum Verfassungsgericht, dann entscheiden die Richter am Verfassungsgericht.
Die Maulkorb-Stolpe-Entscheidung rief die Politiker nicht aufs Feld.
Wie die Richter entscheiden, habe ich selber erlebt -> Entdeckt: drei Buskeiten beim Verfassungsgericht.
Auch bei der Heise-Entscheidung werden die Politiker voraussichtlich schweigen.
Die politischen Entscheidungen sind schon längst getroffen.

autogas4you.de

1. autogas4you.de 15.04.2006

Hallo lieber Forumsbetreiber,

Beiträge in diesem Forum werden ja (vom Admin?) gelesen und gelegentlich auch gelöscht oder in Quarantäne gesteckt. Nach dem Willen des Hamburger Landgerichtes ist da aber bei weitem nicht ausreichend. Die Beiträge müssen wohl vor der ersten Veröffentlichung redaktionell geprüft werden. Siehe dazu http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

Da ich in diesem und auch einigen anderen Foren gern unterwegs bin und nicht möchte, dass die ehrenamtlich so engagierten Betreiber auch noch dafür büßen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig einen kritischen oder vermeintlich kritischen Beitrag löschen, hier diese Warnung, die ich in gleicher oder ähnlicher Form auch in andere von mir gelesene Foren einstelle.

Nach meinem Dafürhalten könnte solch eine Rechtspraxis tatsächlich die meisten Foren killen.

Ja wo sind wir denn eigentlich? Immer noch in Deutschland? Meine Bun(t)destags- und Europaabgeordneten werden auf jeden Fall von mir hören. Mit einer Gesetzgebung, die so etwas ermöglicht, braucht man sich über den Politik-Überdruß der Bürger nicht zu wundern.

Ganz nebenbei gibt es da auch noch die Bestrebungen arglose eBay-Käufer abzumahnen oder z.B. in Italien die Käufer von gefälschten Sonnenbrillen gleich auf der Straße von offizieller Seite abzukassieren. Von den Drohungen als möglicher Raubkopierer gleich als Verbrecher eingestuft zu werden ganz zu schweigen. Das ist ja alles irgendwie o.k., aber warum setzt man beim schwächsten Glied in der Kette, dem Verbraucher oder Bürger an? Globalisierung ist gut, wie mir scheinen mag aber nur für Konzerne und die von Ihnen beauftragten Anwälte.

Trotzdem, frohe Ostern.

2. autogas4you.de 15.04.2006

Wir sollten bei dem ganzen Thema eines nicht vergessen:

Wir regen uns vielfach über einzelne Symptome auf, es geht aber eigentlich um eine konzertierte Aktion die Bürgerrechte aus dem Grundgesetz in vielen kleinen und grossen Schritten zurück zu drängen.

Dazu gehört auch die Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten (wurde gerade von der EU veröffentlicht - ab Donnerstag 14 Tage Einspruchsfrist für Klagen dagegen), die elektronisch lesbaren Personaldokumente, Wegfall des Bankgeheimnisses, Gesundheitskarte, Videoüberwachung, grosser und kleiner Lauschangriff, Mautbrücken, RFID-Chips allerorten, Datenbankabgleichungen, und vieles andere mehr, die die DDR Stasi und Orwells 1984 um Längen übertreffen. Dazu kommen unsägliche Verflechtungen von Legislative und Judikative mit der Exekutive, die immer schlimmer werden.

Und kaum ein Medium berichtet darüber bis auf Saar Echo und Heise, was da wirklich abgeht.

Nicht nur die Meinungsfreiheit ist in Gefahr - sondern sämtliche Bürgerrechte stehen zur Disposition unsere Politiker, die Stück für stück alle Instrumentarien einrichten, über die sich jeder mehr totalitär angelegte Staatsform nur freuen kann - wo das ganze offensichtlich zumindest Europaweit hinzielt.

beisammen.de

1. beisammen.de, 16.04.2006
Armes, armes Deutschland !

Es gibt Sachen, die man mit normalem Menschenverstand nicht mehr erklären o. verstehen kann..
Ich würde es auch begrüßen diesem Problem und den Verursachern aus dem Weg zu gehen und die gesamte Platform in´s Ausland zu verlagern, weit weg von dieser Rechtssprechung hierzulande.
Mir persönlich (und ich glaube viele sehen das auch so ) ist es sowas von egal ob ich nun .de, .to oder .bananarama in meine Browserzeile tippe.

Das Problem ist damit zwar nicht gelöst, aber zum. umgangen und unterm Strich zählt doch das Ergebnis !

Es muss doch eine Möglichkeit geben, diesen realitätsfremden Ereignissen aus dem Weg zu gehen, oder sehe ich das zu optimistisch... ?

1. beisammen.de, 16.04.2006
Hmm ... bloede Sache.

Das mit dem Umziehen des Forums halte ich nicht fuer die richtige Loesung. Es waere allenfalls ein Abwandern in einen Raum mit freieren gesetzlichen Regelungen. Das Problem besteht weiterhin.

Worum geht es eigentlich?

Das Problem sind doch die Beitraege mit entweder unrichtigem und/oder [negative] stimmungsmachendem Inhalt, oder teilweise von der rechtlichen Seite sogar sehr fragwuerdigem wenn nicht sogar illegalem Inhalt. Nun soll der Forenbetreiber sozusagen alle Beitraege vor dem Einstellen ins Forum auf regelkonformen Inhalt pruefen um sein (!) Haftungsrisiko zu minimieren. Warum? Tja weil in paar Spezies sich in der Vergangenheit daneben benommen haben und weiterhin vielleicht auch werden.

Das in den Griff zu bekommen koennte doch nur erreicht werden, indem die Haftbarkeit fuer solcherlei bzw. alle Beitraege vom Forenbetreiber auf das Forenmitglied uebertragen wird.

Hierzu waere es wahrscheinlich erforderlich, dass jedes Forenmitglied bewusst diese Haftbarkeit fuer eigene Beitraege akzeptiert (unterschreibt) und dies entsprechend beim Forenbetreiber hinterlegt wird. Ggf. waere auch ein einmaliger Austausch von authentifizierten Dokumenten erforderlich um in der Sache fuer beide Seiten sicher zu sein (Austausch von Brief bei Registrierung). OK, das ist Verwaltungsaufwand ($$) und muss auch einer machen.

Das Ergebnis waere, dass ein Forenmitglied sich nun zweimal ueberlegt, bevor er einen Flamethread started, oder in einem bestehenden Thread gegen irgendwelche Leute dummes oder sogar illegales Zeugs von sich gibt. Es wuerde den Forenbetreiber davon entlasten eine Forenpolizei einrichten zu muessen, und je nach Groesse des Forums mehr oder weniger viele Internetpolizisten auf Streife zu schicken. Das Forum koennte sogar offen bleiben. Mitlesen kann jeder, Schreiben nur "ordentlich" registrierte Mitglieder.

Wuerde das der Forenkultur und auch Qualitaet abtraeglich sein? Wahrscheinlich schon. Aber in welchem Masse? Vielleicht gar nicht mal so viel. Was waere die Alternative? Forum schliessen da der Forenbetreiber mangels Zeit das alles (Zensur) nicht zu stemmen vermag. Oder ein geschlossenes Forum.

Kommentar RS:
Die dargelegten Gedanken sind unzutreffend.
Der Forenbetreiber kann sich absichern. Nutzt ihm aber nur vom Standpunkt einer Weiterklage gegen den Poster. Er bleibt in seiner Verantwortung und kann nicht den gesamten Aufwand beim Poster einklagen.
Entlastung vor einer "Forenpolizei" wird es nicht geben, sollte der Forenbetreiber auf einer sehr sicheren Seite sein wollen.
Das Problem bleibt: Ab welchen Handlungen soll es eine Selbstzensur geben? Für welches öffentlich geäußertes dummes, illegales und kriminelles Zeug  ist der Forenbetreiber verantwortlich? Was ist dummes, illegales und kriminelles Zeug? Wer entscheidet?
Wie viel Geld wird benötigt, damit "offensichtlich" dummes, illegales und kriminelles Zeug juristisch gesehen nicht mehr als dummes, illegales und kriminelles Zeug gilt?
Sind für die Antworten und Entscheidungen wirklich nur Juristen zuständig und verantwortlich?

sim forum

1. sim forum, 16.04.2006
Zitat:
Tja und was die freie Meinungsäußerung (in Foren) betrifft. Am besten halten wir jetzt alle den Mund resp. die Tastaturen unter Verschluss.
Nö. Du "darfst" schon noch schreiben was Du willst. Aber die Halbverrückten (Vorsicht PIC!) http://www.simszone.de/simszone/impressum/ (wahrscheinlich erst einmal nur Jan und Robert) müssten ihren Kopf hinhalten, wenn dieses Urteil bestand haben würde.
Das schlimme daran ist, daß sie jetzt schon mit einer Abmahnung rechnen müssen, falls jemand mit Einträgen im SimForum nicht einverstanden ist und Anwälte gegen das Forum aktiv werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
Eventuell könnten sie die Forderung aus der Abmahnung an den "Verursacher" weiterleiten. Keine Ahnung was da möglich ist.
Ich glaube aber nicht, daß sie so etwas auch nur in Erwägung ziehen würden. Eher würden sie das Forum schließen.
Sollte das Urteil bestand haben (was zur Zeit natürlich absolut undenkbar ist) müssten sie jeden Tastaturanschlag kontrollieren und im Zweifelsfall den Beitrag unterbinden. Praktisch würde das auf ein Schreibverbot hinauslaufen. Niemand ist in der Lage, einen Inhalt sofort auf eventuelle Verstösse zu kontrollieren.
Und genau da wird es meiner Meinung nach zur Zensur. Wenn man jede Äußerung erst auf ihren rechtlichen Inhalt überprüfen muss, ist die "Freiheit von Wort und Schrift" nicht mehr gegeben.

Leider werden solche Meldungen von viel zu wenig Menschen wahrgenommen. Die Meldung ist bereits vom Freitag, hat aber in der Medienlandschaft keinen Wiederhall gefunden. Das scheint mir viel schlimmer.
Die schleichende Zensur wird nur wenigen Menschen bewußt. Häufig merken viele gar nicht, worum es geht.

Hat nur indiekt damit zu tun, zeigt aber die Richtung
http://www.simforum.de/showthread.php?t=123313 (Jan hat hier sehr gut auf die Probleme aufmerksam gemacht)

Leider finde ich im Augenblick nicht mehr den Beitrag, wo ein User in einem anderem Forum auf die EU-Verfassung zu dem Thema eingegangen ist.

Die Politik (Wirtschaft) begreift das Internet immer mehr als Gefahr. Noch ist eine freie Meinungsäußerung im Internet möglich. Da sie aber immer häufiger dazu genutzt wird, Hintergründe zu Analysieren und die "Warheit" aufzudecken, ist sie einigen ein "Dorn im Auge" (siehe Massenvernichtungswaffen im Irak).

Interessant ist sicher auch der Hintergrund der Person zu dem Urteil http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhar...mit_den_Medien

Wie muss ich jetzt eigentlich die Benutzer des SimForums einschätzen?
Seid ihr Terroristen, da Webforen eine "besonders gefährliche Einrichtung" sind?

Ich fordere schon mal vorsorglich den Einsatz der Bundeswehr gegen das SimForum. Da sind wir hier wenigstens auf der "sicheren Seite".

Übrigens ist das Hamburger Gericht für solche Urteile bekannt http://www.buskeismus.de/"was kostet deine Rebellion ein Handschlag oder ne Million" IC FALKENBERG
"Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit der ich euch gegenüber stehe!" Die Ärzte

2. sim forum, 16.04.2006
Mir scheint, den Richtern ist überhaupt nicht bewußt, was ein Forum überhaupt ist - obwohl man in der Juristerei ja durchaus mit Latein vertraut ist - "Forum" bedeutet "Marktplatz, Versammlungsort", und ist mitnichten eine presseähnliche Einrichtung (so habe ich es zumindest aus dem Urteil herausgelesen). Keine Stadtverwaltung kann von vorneherein unterbinden, daß jemand auf dem Marktplatz rechtsradikale Parolen schreit, und genausowenig kann ein Forenadmin von vorneherein dafür sorgen, daß in seinem Forum keine gesetzeswidrigen Inhalte gepostet werden. Und selbst wenn ein Forum ein "unternehmerischer Betrieb" sein soll: Welcher Arbeitgeber kann denn derartige Verstöße unter seinen Mitarbeitern im Voraus unterbinden? Selbst da kann er nur reagieren und die entsprechende Person feuern, genauso wie wir als Admin bzw. Moderator Beiträge löschen bzw. die betreffende Person sperren können. Ich denke mal, das Urteil wird in nächster Instanz nur schwerlich Bestand haben, auch die Sache mit der Haftung für externe Links auf einer Homepage war ja ziemlich schnell wieder aus der Welt geschafft (wenngleich sich immer noch zahlreiche Seiten mit dem allseits beliebten "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat." schmücken).

polomagazin

1. polmagazin, 16.04.2006
Ich finde, wir sollten wieder eine Mauer bauen. Diesmal allerdings um ganz Deutschland, und nicht nur um Berlin.
Dann reaktivieren wir wieder die StaSi und führen wieder eine Einheitspartei ein.
Das Internet wird dann staatlich komplett kontrolliert und als Probaganda-Medium für die Einheitspartei verwendet.
Kommt alles noch, wir brauchen nur noch ein wenig zu warten...

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.04.06
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