Buskeismus

Fall Gysi

 

 

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Von  Gysi eingeklagten Urteile, Beschlüsse, Gegendarstellungen

Zusammengestellt von Rolf Schälike

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Gysi gegen Bärbel Bohley

Stasi-Spitzel
Interview in der Berliner Zeitung

VV Gysi-RA: Senfft

Bohley-Anwal: Dr. Lehmann-Braune

LG HH
E.V.

  324 O 768/93

24.11.1993
Richter: Ficus, Meyer, Böttcher

Verfügungsverfahren

 

LG HH
E.V Urteil

  324 O 768/93

25.01.1994
Richter: Ficus, Meyer, Böttcher

Ordnungsmittelantrag von Gysi über DM 1.000,-- wird verhängt

LG HH
OM 1000,00 DM

  324 O 768/93

15.03.1994
 

Ordnungsmittelantrag von Gysi über DM 3.000,-- wird verhängt.

LG HH
OM 3000,00 DM

324 O 768/94 (pdf)

324 O 768/93

14.11.1994
Richter: Ficus, Meyer, Schulz

Ordnungsmittelantrag von Gysi über DM 3.000,-- wird zurückgewiesen. Gysi trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

HansOLG
OM
3000,00 DM

 3 W 187/94 (pdf)

3 W 187/94
(
324 O 768/93)

02.01.1995
Richter: Kupfer, v. Franqué, Bork

Berufung zurückgewiesen

OLG
BV e.V.

  3 U 61/94

13.11.1994
Richter: Kupfer, Leptien, Spannuth

Gysi-Anwalt: Kersten,

Bohley-Anwalt: Kanzlei Quack&Mook

 

LG HH
HS

 324 O 729/94 (pdf)

324 O 729/94

19.05.1995
Richter: Ficus, Meyer, Schulz

Berufung zurückgewiesen.

HansOLG

  7 U 110/95

12.12.1995
Richter: Dr. Johannsen, Bursch. Münuberg

Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

BVerfG

1 BvR 195/96

09.12.1999
Richter: Papier, Grimm, Homig

Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

BVerfG

1 BvR 146/95

17.12.1999
 

Verboten ist: Gysi als Stasi-Spitzel zun bezeichen.
1993 druckte die Berliner Zeitung eine Stellungnahme von Bärbel Bohley ab, in der es u.a. hieß, der Bundestagsabgeordnete Gysi sei ein Stasi-Spitzel gewesen.

Erlaubt ist: Wenn er das (unabghängiger Anwalt) war, muß er sich erst recht den IM-Vorwurf gefallen lassen Je länger diese Auseonadersetzung läuft, desto deutlicher wiord doch,m daß Gysi der bverlängerte Arm des alten DDR-Rechtssystems ist und die DDR heute nachträglich zum Rechtsstatt hochstilisiert (3 W 187/94)

 

 

Gysi gegen Jürgen Fuchs

LG HH

 324 O 591/94

11. Oktober 1994

 

     

 

     
Der einstige DDR-Bürgerrechtler und Schriftsteller Jürgen Fuchs hat einmal die Probleme von DDR-Anwälten wie folgt zusammengefasst: Anwälte, die im SED-Staat Oppositionelle verteidigten, mussten „mit den Häschern gemeinsame Sache“ machen. Fuchs wandte sich 1995 gegen „dieses ständige Getue“, als habe es unter Honecker „tatsächlich Rechtsanwälte im freien, demokratischen Sinne gegeben“.

Im Prozess Gysi gegen Fuchs hat Jürgen Fuchs obsiegt.

 

 

 

in-right: 4px; margin-top:5px; margin-bottom:10px"> Gysi gegen Freya Klier

LG Bln
U Feststellungsklage

 

27 O 733/94

19.01.1995
Richter: Mauck, Schaber, Becker

Gysi-Anwalt Prof. Hertin von der Kanzlei Nordermann & Partner

Klier-Anwalt Brauns

KG Bln
U BV
Erledigt
KEntscheidung

9 U 1259/95

16.01.1996
Richter: Dr.Stahlke, Linz, Baumeister

Gysi-Anwalt: Kanzlei Senfft, Senfft

LG HH
B VV

324 O 588/94

10.10.1994
Richter: Ficus, Meyer, Schulz

Klier-Anwalt: Kanzlei Quack pp.

LG HH
B OM

324 O 588/94

22.03.199
Richter: Meyer, Schulz, Käfer
OM-Antrag  abgewiesen

 

LG HH
U HS

324 O 741/94

14.06.1996
Richter: Krause (Vors); Meyer; Käfer

 

HansOLG
U BV

7 U 157 / 96

13.06.2000
Richter: Philippi (Vors), Kleffel, Raben

Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG

1 BvR 1322/00

18. Juli 2001
Richter: Papier, Steiner, Hoffmann-Riem

Gegenstand in Berlin:

Festellungsklage, das erlaub is zu behauopten Gysy habe Bürgerrechtler bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben.

Festellungsklage hat sich erledig, weil in Hamburg materielle-rechtlich verhandelt wird. Da geht nicht mwehr eine Feststellungsklage.

 

Gegenstand in Hamburg:

Verbotsanträge zu: Frau Klier hatte in einem TAZ-Interview geäußert, "Gysi habe Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben."

 

 

Gysi gegen Spiegel

LG HH

  324 O 98/97

21.08.1998
Richter: Neuschild, Meywer, Käfer

Der "Spiegel" darf nicht mehr behaupten, Gregor Gysi habe für die Stasi-Spionageabteilung gearbeitet und dort den Decknamen "IM Notar" geführt. Das Landgericht Hamburg begründete seine Entscheidung damit, daß der "Spiegel" seine Behauptungen nicht habe beweisen können.

 

Gysi gegen den Bundestag

BVerfG

  2 BvE 2/98

Beschluss v. 27.05.1998
Antrag zu 1. wird zurückgewiesen
Antrag zu 2.wird als unzulässig verworfen.
Pressemitteilung 1
Pressemitteilung 2

Zurückgewiesene bzw. als unzulässig verworfene Anträge von Gregor Gysi:
1. Der Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 8. Mai 1998 in dem Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz zur Überprüfung des Antragstellers auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und die Veröffentlichung des Beschlusses durch den Antragsgegner zu 1. als Bundestagsdrucksache 13/10893 verletzen die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
2. Der Antragsgegner zu 2. hat gegen die Abgeordnetenrechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, insbesondere seine Rechte auf freie Ausübung seines Mandates, auf Gleichbehandlung als Abgeordneter und auf ein faires Verfahren verstoßen, indem er
a) das am 9. Februar 1995 gegen den Antragsteller eingeleitete Verfahren gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes bis in den Bundestagswahlkampf 1998 ausdehnte,
b) im Unterschied zu allen anderen Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz nicht eine Auskunft des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, sondern eine gutachtliche Stellungnahme und danach noch vier weitere Stellungnahmen des Bundesbeauftragten anforderte und entgegennahm, das Gutachten und die weiteren Stellungnahmen des Bundesbeauftragten zu immer neuen Vorverurteilungen des Antragstellers mißbrauchte und dadurch dem Antragsteller immer neue öffentliche Auseinandersetzungen aufzwang und seinem Ansehen schadete,
c) den Berichtsentwurf seines Sekretariates vom Juni 1997, der zum Ergebnis kam, eine Tätigkeit des Antragstellers für das Ministerium für Staatssicherheit sei nicht nachgewiesen, entgegen seiner in allen anderen Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz eingehaltenen Praxis nicht zur Grundlage seiner Beratungen machte, sondern statt dessen seine vorläufigen Feststellungen vom 24. März 1998, die nach Anhörung des Antragstellers mit geringen Änderungen am 8. Mai 1998 zu den endgültigen Feststellungen wurden, aufgrund eines am 24. März 1998 gegen 11.30 Uhr den Mitgliedern des Antragsgegners zu 2. zugeleiteten, von den Berichterstattern der CDU/CSU-, SPD- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktionen ohne Beteiligung der Berichterstatter der F.D.P. und der PDS und ohne Mitwirkung des Ausschußsekretariates gefertigten Entwurfes von 98 Seiten in seiner 1/2-stündigen Sitzung um 15.30 Uhr ohne inhaltliche Beratung und ohne Änderungen beschloß und die Gegenentwürfe der F.D.P. und der PDS, die beide eine Tätigkeit des Antragstellers für das Ministerium für Staatssicherheit als nicht nachgewiesen ansahen, ohne inhaltliche Beratung ablehnte,
d) die Schlußerörterung mit dem Antragsteller am 21. April 1998 den Berichterstattern überließ und dadurch, sowie durch die selektive Berücksichtigung der Stellungnahmen des Antragstellers, insbesondere seiner Stellungnahme vom 26. März 1998, dem Antragsteller das rechtliche Gehör verweigerte und gegen die Richtlinien zum Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz verstieß.

 

Gysi gegen Ch. Links Verlag

LG HH

  308 0 351/98

02.12.1998

 

HansOLG

 3 U 34/99

29. 07.1999

 

BVerfG

1 BvR 1611/99

Beschluss v. 17.12.1999,

Im Mai 1998 verlegte die Ch. Links Verlag - LinksDruck GmbH ein vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR herausgegebenes Buch des Autors Clemens Vollnhans mit dem Titel "Der Fall Havemann - Ein Lehrstück politischer Justiz", das sich mit diesem Strafverfahren auseinandersetzt. In dem Buch sind zahlreiche Originaldokumente wiedergegeben, darunter (auf den Seiten 276 bis 286) der Abdruck einer von dem Beschwerdeführer gefertigten Berufungsbegründungsschrift vom 1. Juli 1979. Ferner wird auf Seite 121 des Buches über den Beschwerdeführer behauptet, er habe gegenüber staatlichen Stellen im Sinne seines Mandanten als engagierter Anwalt agiert und zugleich ohne Wissen Havemanns enge Beziehungen zur Staatssicherheit geführt.

Gysi, der nach seinen Angaben erst Anfang Oktober 1998 Kenntnis von der Veröffentlichung des Buches erlangt hatte, forderte am 14. Oktober 1998 den Ch. Links Verlag auf, die Verbreitung dieser Behauptung sowie die Veröffentlichung der Berufungsschrift zu unterlassen. Der Verlag gab daraufhin hinsichtlich der beanstandeten Behauptung auf Seite 121 des Buches eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, kam aber dem auf die Veröffentlichung der Berufungsschrift bezogenen Verlangen des Beschwerdeführers nicht nach.

Auf Antrag von Gysi erließ daraufhin das Landgericht zunächst eine einstweilige Verfügung, mit der dem Ch. Links Verlag die Vervielfältigung und Verbreitung der streitgegenständlichen Berufungsschrift verboten wurde. Auf den Widerspruch des Verlages hin hob das Landgericht mit Urteil vom 2. Dezember 1998 die einstweilige Verfügung wieder auf und wies den Verfügungsantrag zurück.

Die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit Urteil vom 29. Juli 1999 zurück.

Die Verfassungsbeschwerde von Gysi hatte ebenfalls keinen Erfolg.

 

Gysi gegen DIE WELT

LG HH

 324 O 488/01

Einstweilige Verfügung v. 03.08.2001, bestätigt am 10.08.2003

 

BVerfG

1 BvQ 35/01

Beschluss vom 24.08.2001
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung. Anlass der Gegendarstellung bildet die in dem Artikel "Ist Gregor Gysi ein Prophet oder der Wolf im Schafspelz" ("DIE WELT" vom 23. Juni 2001, Seite 3) verwendete Formulierung "Gregor Gysi, ein registrierter Stasi-Spitzel".

 

Gysi gegen DIE WELT

LG HH

 324 O 495/01

Einstweilige Verfügung v. 07.08.2001, bestätigt am 17.08.2003

 

BVerfG

1 BvQ 36/01

Beschluss vom 30.08.2001
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin hat in einer redaktionellen Anmerkung ("Die Welt" vom 25. Juli 2001) zu einer den Gegner des Ausgangsverfahrens - Herrn Dr. Gregor Gysi - betreffenden Gegendarstellung die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Marianne Birthler, mit dem Satz zitiert: "Da Herr Dr. Gysi sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge entgegengenommen und umgesetzt hat, da er Informationen geliefert hat, können wir davon sprechen, dass er über Jahre hinaus wie ein IM gearbeitet hat". Die Antragstellerin ist auf Antrag von Herrn Dr. Gysi im Wege der einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer (erneuten) Gegendarstellung verurteilt worden.

 

Gysi gegen Herausgabe seiner Stasi-Akten

 

 

September 2005

Über die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über den Spitzenpolitiker der Linkspartei, Gregor Gysi, wird jetzt vor Gericht gestritten. Gysi habe beim Berliner Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz bekommen und so eine geplante Herausgabe von Papieren durch die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen zunächst gestoppt, sagte deren Chefin Marianne Birthler am 5. September: "Das ist aber keine Bewertung in der Sache". Birthler sagte, sie warte das Hauptverfahren ab. Zum Inhalt der Papiere sowie zu ihrem weiteren Vorgehen in dem Rechtsstreit wollte die Behörde keine Angaben machen.

Parallelen zum langjährigen Rechtsstreit um die Freigabe von Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl (CDU) sah die Bundesbeauftragte nicht. Kohl sei Betroffener gewesen. Bei Gysi sei das anders. "Er hat mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet." Dies hat Gysi, der jetzt mit der Linkspartei in den Bundestag einziehen will, stets bestritten. Seine Aussage wurde auch durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte enge Grenzen für die Freigabe von Papieren über Kohl gesetzt.

Nach eigenen Angaben hat die Bundesbehörde aber ein "Aktenpaket" zu Gysi freigegeben. Darin geht es nach einem Bericht im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" um Aufzeichnungen der Stasi über zwei "auftragsgemäß" durchgeführte Besuche von Gysi bei seinem damaligen Mandanten, dem DDR-Kritiker Robert Havemann.

Birthler sagte, es gebe aus heutiger Sicht keine Abstriche an dem Gutachten über Gysi, das die Stasi-Unterlagenbehörde 1995 für den Bundestag erstellte. Danach war Gysi jahrelang für die Stasi eine wichtige Person zur Bekämpfung der DDR-Oppositionellen, aber nicht förmlich als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) verpflichtet. Damals hieß es, die Unterlagen "legen den Schluss nahe, dass Dr. Gysi als anwaltlicher Vertreter von oppositionellen Bürgern die Interessen des MfS mit durchzusetzen half und mandantenbezogene Informationen an das MfS weitergab".

Gregor Gysi warf Marianne Birthler im Gegenzug in einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" (Ausgabe vom 7. September) vor, "die Aufarbeitung der Geschichte wieder mal im Wahlkampf zu instrumentalisieren". Birthler leide darunter, "dass sie nicht so berühmt ist wie Herr Gauck".

Gysi betonte, als Anwalt hätte er gar nicht anders handeln dürfen. Birthlers Behörde habe ihn gefragt, ob er einer Herausgabe von Akten an die Medien zustimme. Dabei handele es sich um "Dokumente ganz ohne Vorwürfe gegen mich", die vielmehr seinen früheren Mandanten Robert Havemann beträfen. Die anwaltliche Schweigepflicht gelte aber weiter. "Wenn das Gericht das anders entscheidet, soll es das gerne machen", sagte Gysi.

Gysi war von 1979 bis zu dessen Tod 1982 Anwalt des populären Bürgerrechtlers und SED-Kritikers Havemann gewesen. In dieser Zeit gelangten detaillierte Berichte über Gespräche und Begegnungen der beiden an die Staatssicherheit, die laut Aktenlage den Inoffiziellen Mitarbeitern "Gregor" und "Notar" als Quelle zugeschrieben wurden.

Bei der Vorstellung des neuen Tätigkeitsberichts ihrer Behörde regte Birthler auch eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes durch den neuen Bundestag an. So müsse der Umgang mit den Akten gestorbener Stasi-Opfer geregelt werden. Bei der Aufarbeitung der Strukturen des MfS habe es trotz des Kohl-Urteils keinen Stillstand gegeben. Das Interesse der Bürger an den "eigenen Akten" halte nahezu unvermindert an. Bei ihrer Behörde gingen in den letzten drei Jahren jeweils mehr als 90.000 Anträge auf Akteneinsicht ein. Seit 1992 haben etwa anderthalb Millionen Menschen diese Einsicht beantragt. Birthler, deren Amtszeit im Oktober ausläuft, will sich einer Wiederwahl im Bundestag stellen.

http://www.bundestag.de/dasparlament/2005/37/Kulissen/004.html

 

Gegendarstellung Kontraste

 

 

21.06.2001

In der Kontraste-Sendung vom 21.Juni. 2001 wurde über den Verdacht der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu Zeiten der DDR berichtet.

Gegen diesen Beitrag erwirkte Gregor Gysi eine Gegendarstellung. Sie wurde in der Kontraste-Sendung am 4.Oktober. 2001 ausgestrahlt.

In der selben Sendung beschäftigte sich Kontraste  mit dem Thema Gysi und die Pressefreiheit.

Rundfunk Berlin Brandenburg - Kontraste (Auszüge)
Beitrag vom 04.10.2004

Alles Stasi, oder was? Gregor Gysi und der Stasi-Verdacht
Der Stasi-Verdacht, die Medien und Gysis Reaktionen

In unserer Sendung am 21. Juni hatten wir über den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters in Berlin, über Gregor Gysi berichtet. Berichtet, dass es noch einen Stasiverdacht gibt, den jetzt, vor der Wahl, zu klären, er seinen Wählern schuldig sei. Nach diesem Bericht hat Gregor Gysi vor einem Berliner Gericht eine Gegendarstellung erwirkt.

Eine Gegendarstellung zu erwirken ist relativ einfach und sagt nichts, aber auch gar nichts über den Wahrheitsgehalt des jeweiligen Berichts. Medienalltag. Dieser Fall jedoch liegt anders: Gregor Gysi beschäftigt wie kaum ein anderer die Gerichte mit Gegendarstellungsbegehren, Unterlassungsklagen. Wer sich mit seiner Vergangenheit als Anwalt in der DDR beschäftigt, riskiert einen Rechtsstreit.

Stefan Hilsberg. Der Bundestagsabgeordnete hatte in KONTRASTE vom 21. Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Statement hat Gregor Gysi eine Gegendarstellung erwirkt.

Hilsberg war Mitglied des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestags. Dieser Ausschuß hatte sich mit Gysis Stasi-Verdacht jahrelang beschäftigt und 1998 einen Bericht veröffentlicht. Hilsberg hatte sich in Kontraste auf diesen Bericht berufen. Denn da steht wörtlich:

Der Ausschuß hat
"....eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt." #

Auch Marianne Birthler, die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, hatte in Kontraste vom 21. Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Zitat hat Gysi ebenfalls eine Gegendarstellung erwirkt.

Auch Marianne Birthler hatte die Erkenntnisse ihrer Behörde im Fall Gregor Gysi lediglich zusammengefasst. Nach gründlicher Prüfung der Akten kam die Birthler-Behörde im Fall Gysi in ihrem Gutachten zu dem Schluß:

"Diese Unterlagen belegen, daß Dr. Gysi von 1978 bis 1989 inoffiziell mit der Hauptabteilung XX....zusammengearbeitet hat."

Beide Berichte sehen Gysis Stasi-Tätigkeit als erwiesen an. Beide Berichte liegen in schriftlicher Form vor, und aus beiden Berichten dürfen die Medien zitieren.

Gregor Gysi hat gegen beide Berichte geklagt. In einem Fall ging er bis zum Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg. Bis heute sind beide Berichte weltweit im Internet einzusehen.

Gysi versucht es nun mit einem neuen Trick: Er geht nicht mehr gegen die Berichte vor, sondern gegen die Medien, die über den Stasi-Vorwurf berichten und die Äußerungen von Birthler und Hilsberg veröffentlichen.

Nicht nur KONTRASTE, sondern auch die Welt und die Berliner Morgenpost hatten das Zitat von Marianne Birthler veröffentlicht.

Gysis erster Schritt: Gegendarstellung.

Gegendarstellungen kann man vor Gericht leicht erwirken, weil es keine Rolle spielt, ob die angegriffene Sachverhaltsdarstellung wahr ist oder nicht.

Richter:
"So, dann wollen wir die Sache Dr. Gysi gegen Sender Freies Berlin verhandeln."

Jedoch: Gysi hat schon eine Flut von Gegendarstellungen durchgesetzt. Das fängt an, Wirkung zu zeigen, gerade jetzt im Wahlkampf. Redakteure von Presse, Rundfunk- und Fernsehen sind verunsichert.

Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Jeder Redakteur überlegt sich ganz genau, was schreibe ich, oder laufe ich schon wieder Gefahr, eine Gegendarstellung zu kassieren, ganz unabhängig von Wahrheit oder Unwahrheit."

Gysis zweiter Schritt: Er versucht zu erreichen, dass die persönliche Stellungnahme der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen nicht mehr veröffentlicht werden darf. Einstweilige Verfügungen sind vor Gericht relativ einfach zu erreichen. Dagegen gerichtlich vorzugehen ist für die Medien schwer. Die Gerichtsverfahren sind sehr aufwendig und kosten viel Zeit.

Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Dadurch wird meines Erachtens die Presse- und Meinungsfreiheit dramatisch eingeschränkt."

Und außerdem wird der gesetzliche Auftrag der Bundesbeauftragten für die Staatssicherheits-Unterlagen unzumutbar eingeschränkt, meint der renommierte Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis.

Prof. Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler:
"Die Volkskammer und später der Bundestag haben ausdrücklich durch Gesetz eine Behörde eingerichtet, die den Auftrag hat, die Vergangenheit von Tätern aufzuklären, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Stasi. Und wenn nun die Behörde zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Herr Gysi hier als Täter tätig geworden ist, dann ist es ihre Aufgabe, dieses auch der Öffentlichkeit mitzuteilen."

Wenn Gysi die Bewertung der Behörde als falsch ansieht, könnte er gegen Marianne Birthler direkt klagen. Das tut er aber nicht.

Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen:
"Ich bin nicht auf Unterlassung verklagt worden oder auf andere Weise veranlasst worden, mich nicht zu äußern."

Naheliegender Grund: Dann müßte Gysi selbst der Birthler-Behörde fachliche Fehler nachweisen.

Prof. Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler:
"Dann muß er der Bundesbeauftragten gegenüber den Beweis erbringen, daß wirklich diese Tatsache falsch ist. Das werden dann letztlich die Verwaltungsgerichte entscheiden."

Doch diesen Weg geht Gysi nicht. Statt dessen Gegendarstellungen und Unterlassungsklagen gegen alle Medien, die über eine Stasi-Verstrickung Gysis berichten.

Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Er geht derart breit gegen die berichtende Presse vor, daß natürlich jeder hier in Angst versetzt wird, was kommt als nächster gerichtlicher Schritt."

Doch Stefan Hilsberg, Mitverfasser des Bundestagsberichts, will wie Marianne Birthler nichts zurücknehmen. Er appelliert an die Presse, sich nicht einschüchtern zu lassen.

Stefan Hilsberg, ehem. Mitglied Immunitätsausschuss:
"Ich kann auch heute noch mit gutem Gewissen sagen: In meinen Augen ist Gregor Gysi ein Staatssicherheits-Spitzel gewesen. Die Aktenlage gibt das her, dass man das mit gutem Gewissen sagen kann. Es liegt im Interesse der Medien hier gegenzuhalten, weil ein solcher Anschlag auf die Meinungsfreiheit erhebliche negative Folgen insgesamt auf das öffentliche Klima in unserem Lande hätte. Denn wenn das wieder so weit kommt, dass Stasi-Spitzel in der Lage sind, anderen Leuten das Wort zu verbieten, dann ist es nicht mehr weit zu solchen Verhältnissen, wie sie in der DDR bestanden haben."

Beitrag von Roland Jahn und Detlef Schwarzer

 

Gegendarstellung in "Bild" - Gysis Hirn

Berliner Landgericht

27 O 532/05

Einstweilige Verfügung (pdf) 16.06.2005

 

Berliner Landgericht

 

Verkürzte Gegendarstellung bestätigt.
30.06.2005

 

Kammergericht Berlin

 

Berufungsverfahren

06.08.2005
Berlin (dpa) - Wegen der Veröffentlichung von Fotos aus seiner Krankenakte hat der Linkspartei-Spitzenkandidat Gregor Gysi eine großformatige Gegendarstellung auf der Titelseite der «Bild»-Zeitung erwirkt. «Die Veröffentlichung ist ohne mein Zutun und ohne meine Kenntnis erfolgt», schreibt Gysi in der Samstagsausgabe des Blattes.

«Die "Bild"-Zeitung ist zu weit gegangen», sagte Gysi am Samstag der dpa. «Egal, ob es mein Gehirn ist oder nicht, ohne den betroffenen Menschen zu fragen, veröffentlicht man solche Bilder nicht.» Der 57-Jährige, der sich im vergangenen November einer gefährlichen Hirnoperation unterziehen musste, ließ offen, ob die veröffentlichten Bilder tatsächlich sein Gehirn zeigen.
«Ich kenne mein Gehirn nicht per Foto und würde es auch nicht wiedererkennen», sagte Gysi. Über diese Frage müssten sich andere auseinandersetzen. In seiner Gegendarstellung hatte Gysi geschrieben: «Dazu wurden auf der Titelseite und auf Seite 10 Abbilder der computertomographischen Untersuchung meines Gehirns gezeigt.»
Die Zeitung hatte am 14. Juni dieses Jahres auf der Titelseite die Fotos mit der Schlagzeile veröffentlicht «Gysi (...) zeigt als erster deutscher Politiker den Wählern sein Gehirn». Daraufhin hatte der Politiker juristische Schritte angekündigt, weil er die «Einmischung in die unmittelbare Privatsphäre» nicht hinnehmen wolle. Gysis Arzt Siegfried Vogel, der dem früheren PDS-Vorsitzenden kurz zuvor eine Blutgefäß-Ausbuchtung im Gehirn entfernt hatte, bestritt damals sogar, dass die veröffentlichten Aufnahmen Gysis Gehirn zeigen.

 

Gegendarstellung in Internetseite der "Frankfurter Allgemeine"

 

 

08.09.2005

Gregor Gysi, 57, (Linkspartei.PDS) hat gegen den Beitrag „PDS-Vergangenheit - Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt“ vom 8. September 2005 auf der Internetseite der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine Gegendarstellung erwirkt. Gysi stellt in dieser klar, „dass bis heute ein Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt“. „FAZ.NET“ hatte in de strittigen Beitrag den Gysi-Biographen Jens König zitiert. Die Gegendarstellung vom 13. Dezember 2005 im Wortlaut:
 
Gegendarstellung zum Beitrag: Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt

13. Dezember 2005 In der „FAZ.NET” wird unter der Überschrift „PDS-Vergangenheit - die letzte Wahl bei der die Stasi eine Rolle spielt” von Mechthild Knüpper, Berlin, über mich verbreitet:

„Seit Jahren bestreitet Gysi eine wissentliche Zusammenarbeit mit dem DDR-Geheimdienst, und seit Jahren gelingt es ihm nicht, den Verdacht zu entkräften. Sein Biograph Jens König nennt für die bleibende Aktualität der „Frage aller Fragen” einen „gewichtigen Grund”: „Gregor Gysi hat bis heute keine wirklich überzeugende Antwort gegeben”.”

Hierzu stelle ich klar: Jens König hat in seiner Biographie über mich auch festgestellt, dass bis heute ein Beweis für den Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt.

Berlin, den 26.September 2005
Dr. Gregor Gysi

 
Die „FAZ.NET“ Redaktion fügte der Veröffentlichung folgenden Hinweis an:

FAZ.NET ist gesetzlich verpflichtet diese Gegendarstellung zu veröffentlichen.“

Gegendarstellung ZDF Magazin Frontal 21

 

 

Oktober 2005

Vor einigen Wochen berichtet das ZDF Magazin Frontal 21 über die Linkspartei und die mögliche Stasi-Vergangenheit von deren Parteifunktionären. Selbstverständlich durfte in dem Bericht auch die Verbindung von Gregor Gysi zur Stasi nicht fehlen und er berief sich dabei auf den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages. In einer späteren Ausgabe wurde Frontal 21 dann verpflichtet, eine Gegendarstellung von Gregor Gysi zu verlesen und der Sprecher sprach wirklich sehr schnell, so dass es recht schwierig war, dem Text zu folgen.

Nach dieser Gegendarstellung fügte Moderator Theo Koll noch eine Anmerkung zur Gegendarstellung hinzu. Dies führte dazu, dass heute in Frontal 21 weitere zwei Gegendarstellungen von Gregor Gysi verlesen werden musste. Dieses Mal drosselte der Sprecher aber seine Sprechgeschwindigkeit und somit konnte man den Ausführungen auch folgen. Außerdem wurde auch darauf verzichtet, die Gegendarstellung zu kommentieren.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.01.06
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