Von
Gysi eingeklagten
Urteile, Beschlüsse, Gegendarstellungen
Zusammengestellt von Rolf Schälike
_________________________________________________________________________________
Gysi gegen
Bärbel Bohley
Stasi-Spitzel
Interview in der Berliner Zeitung
VV Gysi-RA: Senfft
Bohley-Anwal: Dr. Lehmann-Braune |
LG HH
E.V. |
324 O 768/93 |
24.11.1993
Richter: Ficus, Meyer, Böttcher |
Verfügungsverfahren |
LG HH
E.V Urteil |
324 O 768/93 |
25.01.1994
Richter: Ficus, Meyer, Böttcher |
Ordnungsmittelantrag von Gysi über DM
1.000,-- wird verhängt |
LG HH
OM 1000,00 DM |
324 O 768/93 |
15.03.1994
|
Ordnungsmittelantrag von Gysi über DM
3.000,-- wird
verhängt. |
LG HH
OM 3000,00 DM |
324 O 768/94
(pdf)
324 O 768/93 |
14.11.1994
Richter: Ficus, Meyer, Schulz |
Ordnungsmittelantrag von Gysi über DM 3.000,-- wird zurückgewiesen.
Gysi trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. |
HansOLG
OM
3000,00 DM |
3 W 187/94 (pdf)
3 W 187/94
(324
O 768/93) |
02.01.1995
Richter: Kupfer, v. Franqué, Bork |
Berufung zurückgewiesen |
OLG
BV e.V. |
3 U 61/94 |
13.11.1994
Richter: Kupfer, Leptien, Spannuth |
Gysi-Anwalt:
Kersten,
Bohley-Anwalt: Kanzlei Quack&Mook
|
LG HH
HS |
324
O 729/94 (pdf)
324
O 729/94 |
19.05.1995
Richter: Ficus, Meyer, Schulz |
Berufung zurückgewiesen. |
HansOLG |
7 U 110/95 |
12.12.1995
Richter: Dr. Johannsen, Bursch. Münuberg |
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
angenommen. |
BVerfG |
1 BvR 195/96 |
09.12.1999
Richter: Papier, Grimm, Homig |
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
angenommen. |
BVerfG |
1 BvR 146/95 |
17.12.1999
|
Verboten ist: Gysi als Stasi-Spitzel
zun bezeichen.
1993 druckte die Berliner Zeitung eine
Stellungnahme von Bärbel
Bohley ab, in der es u.a. hieß, der
Bundestagsabgeordnete Gysi sei ein Stasi-Spitzel gewesen.
Erlaubt ist: Wenn er das
(unabghängiger Anwalt) war, muß er sich erst recht den IM-Vorwurf
gefallen lassen Je länger diese Auseonadersetzung läuft, desto
deutlicher wiord doch,m daß Gysi der bverlängerte Arm des alten
DDR-Rechtssystems ist und die DDR heute nachträglich zum Rechtsstatt
hochstilisiert (3 W 187/94)
|
Gysi gegen Jürgen Fuchs |
LG HH |
324 O 591/94 |
11. Oktober 1994 |
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Der einstige DDR-Bürgerrechtler und
Schriftsteller Jürgen Fuchs hat einmal die Probleme von DDR-Anwälten
wie folgt zusammengefasst: Anwälte, die im SED-Staat Oppositionelle
verteidigten, mussten „mit den Häschern gemeinsame Sache“ machen.
Fuchs wandte sich 1995 gegen „dieses ständige Getue“, als habe es
unter Honecker „tatsächlich Rechtsanwälte im freien, demokratischen
Sinne gegeben“.
Im Prozess Gysi gegen Fuchs hat Jürgen
Fuchs obsiegt. |
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Gysi gegen
Freya Klier
LG Bln
U Feststellungsklage |
|
27 O 733/94 |
19.01.1995
Richter: Mauck, Schaber, Becker |
Gysi-Anwalt
Prof. Hertin von der Kanzlei Nordermann & Partner
Klier-Anwalt
Brauns |
KG Bln
U BV
Erledigt
KEntscheidung |
9 U 1259/95 |
16.01.1996
Richter: Dr.Stahlke, Linz, Baumeister |
Gysi-Anwalt: Kanzlei Senfft, Senfft |
LG HH
B VV |
324 O 588/94 |
10.10.1994
Richter: Ficus, Meyer, Schulz |
Klier-Anwalt: Kanzlei Quack pp. |
LG HH
B OM |
324 O 588/94 |
22.03.199
Richter: Meyer, Schulz, Käfer
OM-Antrag abgewiesen |
|
LG HH
U HS |
324 O 741/94 |
14.06.1996
Richter: Krause (Vors); Meyer; Käfer |
|
HansOLG
U BV |
7 U 157 / 96 |
13.06.2000
Richter: Philippi (Vors), Kleffel, Raben |
Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen |
BVerfG |
1 BvR 1322/00 |
18. Juli 2001
Richter: Papier, Steiner, Hoffmann-Riem |
Gegenstand in Berlin:
Festellungsklage, das erlaub is zu
behauopten Gysy habe Bürgerrechtler
bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben.
Festellungsklage hat sich erledig, weil
in Hamburg materielle-rechtlich verhandelt wird. Da geht nicht mwehr
eine Feststellungsklage.
Gegenstand in Hamburg:
Verbotsanträge zu: Frau Klier hatte in einem TAZ-Interview
geäußert, "Gysi habe Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie
bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben."
|
Gysi gegen Spiegel |
LG HH |
324
O 98/97 |
21.08.1998
Richter: Neuschild, Meywer, Käfer |
Der "Spiegel" darf nicht
mehr behaupten, Gregor Gysi habe für die Stasi-Spionageabteilung
gearbeitet und dort den Decknamen "IM
Notar" geführt. Das
Landgericht
Hamburg
begründete seine Entscheidung damit, daß der "Spiegel" seine
Behauptungen nicht habe beweisen können. |
Gysi gegen den Bundestag |
BVerfG |
2
BvE 2/98 |
Beschluss
v. 27.05.1998
Antrag zu 1. wird zurückgewiesen
Antrag zu 2.wird als unzulässig verworfen.
Pressemitteilung 1
Pressemitteilung 2 |
Zurückgewiesene bzw. als unzulässig
verworfene Anträge von Gregor Gysi:
1. Der Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 8. Mai 1998 in dem
Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz zur Überprüfung des
Antragstellers auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das
Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und die Veröffentlichung
des Beschlusses durch den Antragsgegner zu 1. als Bundestagsdrucksache
13/10893 verletzen die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1
Satz 2 des Grundgesetzes.
2. Der Antragsgegner zu 2. hat gegen die Abgeordnetenrechte des
Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes,
insbesondere seine Rechte auf freie Ausübung seines Mandates, auf
Gleichbehandlung als Abgeordneter und auf ein faires Verfahren
verstoßen, indem er
a) das am 9. Februar 1995 gegen den Antragsteller eingeleitete Verfahren
gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes bis in den Bundestagswahlkampf 1998
ausdehnte,
b) im Unterschied zu allen anderen Verfahren nach § 44b
Abgeordnetengesetz nicht eine Auskunft des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik, sondern eine gutachtliche Stellungnahme und
danach noch vier weitere Stellungnahmen des Bundesbeauftragten
anforderte und entgegennahm, das Gutachten und die weiteren
Stellungnahmen des Bundesbeauftragten zu immer neuen Vorverurteilungen
des Antragstellers mißbrauchte und dadurch dem Antragsteller immer neue
öffentliche Auseinandersetzungen aufzwang und seinem Ansehen schadete,
c) den Berichtsentwurf seines Sekretariates vom Juni 1997, der zum
Ergebnis kam, eine Tätigkeit des Antragstellers für das Ministerium für
Staatssicherheit sei nicht nachgewiesen, entgegen seiner in allen
anderen Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz eingehaltenen Praxis
nicht zur Grundlage seiner Beratungen machte, sondern statt dessen seine
vorläufigen Feststellungen vom 24. März 1998, die nach Anhörung des
Antragstellers mit geringen Änderungen am 8. Mai 1998 zu den endgültigen
Feststellungen wurden, aufgrund eines am 24. März 1998 gegen 11.30 Uhr
den Mitgliedern des Antragsgegners zu 2. zugeleiteten, von den
Berichterstattern der CDU/CSU-, SPD- und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN-Bundestagsfraktionen ohne Beteiligung der Berichterstatter der
F.D.P. und der PDS und ohne Mitwirkung des Ausschußsekretariates
gefertigten Entwurfes von 98 Seiten in seiner 1/2-stündigen Sitzung um
15.30 Uhr ohne inhaltliche Beratung und ohne Änderungen beschloß und die
Gegenentwürfe der F.D.P. und der PDS, die beide eine Tätigkeit des
Antragstellers für das Ministerium für Staatssicherheit als nicht
nachgewiesen ansahen, ohne inhaltliche Beratung ablehnte,
d) die Schlußerörterung mit dem Antragsteller am 21. April 1998 den
Berichterstattern überließ und dadurch, sowie durch die selektive
Berücksichtigung der Stellungnahmen des Antragstellers, insbesondere
seiner Stellungnahme vom 26. März 1998, dem Antragsteller das rechtliche
Gehör verweigerte und gegen die Richtlinien zum Verfahren nach § 44b
Abgeordnetengesetz verstieß. |
Gysi gegen Ch. Links Verlag |
LG HH |
308 0 351/98 |
02.12.1998 |
|
HansOLG |
3 U 34/99 |
29. 07.1999 |
|
BVerfG |
1 BvR 1611/99 |
Beschluss v. 17.12.1999, |
Im
Mai 1998 verlegte die Ch. Links Verlag - LinksDruck GmbH ein vom
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR herausgegebenes Buch des Autors Clemens Vollnhans mit
dem Titel "Der Fall Havemann - Ein Lehrstück politischer Justiz", das
sich mit diesem Strafverfahren auseinandersetzt. In dem Buch sind
zahlreiche Originaldokumente wiedergegeben, darunter (auf den Seiten
276 bis 286) der Abdruck einer von dem Beschwerdeführer gefertigten
Berufungsbegründungsschrift vom 1. Juli 1979. Ferner wird auf Seite 121
des Buches über den Beschwerdeführer behauptet, er habe gegenüber
staatlichen Stellen im Sinne seines Mandanten als engagierter Anwalt
agiert und zugleich ohne Wissen Havemanns enge Beziehungen zur
Staatssicherheit geführt.
Gysi, der nach seinen Angaben erst Anfang
Oktober 1998 Kenntnis von der Veröffentlichung des Buches erlangt hatte,
forderte am 14. Oktober 1998 den Ch. Links Verlag auf, die Verbreitung
dieser Behauptung sowie die Veröffentlichung der Berufungsschrift zu
unterlassen. Der Verlag gab daraufhin hinsichtlich der beanstandeten
Behauptung auf Seite 121 des Buches eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung ab, kam aber dem auf die Veröffentlichung der
Berufungsschrift bezogenen Verlangen des Beschwerdeführers nicht nach.
Auf Antrag von Gysi erließ daraufhin das
Landgericht zunächst eine einstweilige Verfügung, mit der dem Ch. Links
Verlag die Vervielfältigung und Verbreitung der streitgegenständlichen
Berufungsschrift verboten wurde. Auf den Widerspruch des Verlages hin
hob das Landgericht mit Urteil vom 2. Dezember 1998 die einstweilige
Verfügung wieder auf und wies den Verfügungsantrag zurück.
Die gegen das landgerichtliche Urteil
eingelegte Berufung des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit
Urteil vom 29. Juli 1999 zurück.
Die Verfassungsbeschwerde von Gysi hatte
ebenfalls keinen Erfolg. |
Gysi gegen DIE WELT |
LG HH |
324 O 488/01 |
Einstweilige Verfügung v. 03.08.2001,
bestätigt am 10.08.2003 |
|
BVerfG |
1 BvQ 35/01 |
Beschluss vom 24.08.2001
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. |
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung betrifft die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung.
Anlass der Gegendarstellung bildet die in dem Artikel "Ist Gregor Gysi
ein Prophet oder der Wolf im Schafspelz" ("DIE WELT" vom 23. Juni 2001,
Seite 3) verwendete Formulierung "Gregor Gysi, ein registrierter
Stasi-Spitzel". |
Gysi gegen DIE WELT |
LG HH |
324 O 495/01 |
Einstweilige Verfügung v. 07.08.2001,
bestätigt am 17.08.2003 |
|
BVerfG |
1 BvQ 36/01 |
Beschluss vom
30.08.2001
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. |
Die Antragstellerin hat in einer
redaktionellen Anmerkung ("Die Welt" vom 25. Juli 2001) zu einer den
Gegner des Ausgangsverfahrens - Herrn Dr. Gregor Gysi - betreffenden
Gegendarstellung die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik, Marianne Birthler, mit dem Satz zitiert: "Da Herr Dr. Gysi
sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge
entgegengenommen und umgesetzt hat, da er Informationen geliefert hat,
können wir davon sprechen, dass er über Jahre hinaus wie ein IM
gearbeitet hat". Die Antragstellerin ist auf Antrag von Herrn Dr. Gysi
im Wege der einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer (erneuten)
Gegendarstellung verurteilt worden. |
Gysi gegen Herausgabe seiner Stasi-Akten |
|
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September 2005 |
Über die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über den
Spitzenpolitiker der Linkspartei, Gregor Gysi, wird jetzt vor
Gericht gestritten. Gysi habe beim Berliner Verwaltungsgericht
vorläufigen Rechtsschutz bekommen und so eine geplante Herausgabe
von Papieren durch die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen
zunächst gestoppt, sagte deren Chefin Marianne Birthler am 5.
September: "Das ist aber keine Bewertung in der Sache". Birthler
sagte, sie warte das Hauptverfahren ab. Zum Inhalt der Papiere sowie
zu ihrem weiteren Vorgehen in dem Rechtsstreit wollte die Behörde
keine Angaben machen.
Parallelen zum langjährigen Rechtsstreit
um die Freigabe von Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl (CDU)
sah die Bundesbeauftragte nicht. Kohl sei Betroffener gewesen. Bei
Gysi sei das anders. "Er hat mit dem Ministerium für
Staatssicherheit zusammengearbeitet." Dies hat Gysi, der jetzt mit
der Linkspartei in den Bundestag einziehen will, stets bestritten.
Seine Aussage wurde auch durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte enge Grenzen für die Freigabe von
Papieren über Kohl gesetzt.
Nach eigenen Angaben hat die
Bundesbehörde aber ein "Aktenpaket" zu Gysi freigegeben. Darin geht
es nach einem Bericht im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" um
Aufzeichnungen der Stasi über zwei "auftragsgemäß" durchgeführte
Besuche von Gysi bei seinem damaligen Mandanten, dem DDR-Kritiker
Robert Havemann.
Birthler sagte, es gebe aus heutiger
Sicht keine Abstriche an dem Gutachten über Gysi, das die
Stasi-Unterlagenbehörde 1995 für den Bundestag erstellte. Danach war
Gysi jahrelang für die Stasi eine wichtige Person zur Bekämpfung der
DDR-Oppositionellen, aber nicht förmlich als Inoffizieller
Mitarbeiter (IM) verpflichtet. Damals hieß es, die Unterlagen "legen
den Schluss nahe, dass Dr. Gysi als anwaltlicher Vertreter von
oppositionellen Bürgern die Interessen des MfS mit durchzusetzen
half und mandantenbezogene Informationen an das MfS weitergab".
Gregor Gysi warf Marianne Birthler im
Gegenzug in einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" (Ausgabe
vom 7. September) vor, "die Aufarbeitung der Geschichte wieder mal
im Wahlkampf zu instrumentalisieren". Birthler leide darunter, "dass
sie nicht so berühmt ist wie Herr Gauck".
Gysi betonte, als Anwalt hätte er gar
nicht anders handeln dürfen. Birthlers Behörde habe ihn gefragt, ob
er einer Herausgabe von Akten an die Medien zustimme. Dabei handele
es sich um "Dokumente ganz ohne Vorwürfe gegen mich", die vielmehr
seinen früheren Mandanten Robert Havemann beträfen. Die anwaltliche
Schweigepflicht gelte aber weiter. "Wenn das Gericht das anders
entscheidet, soll es das gerne machen", sagte Gysi.
Gysi war von 1979 bis zu dessen Tod 1982
Anwalt des populären Bürgerrechtlers und SED-Kritikers Havemann
gewesen. In dieser Zeit gelangten detaillierte Berichte über
Gespräche und Begegnungen der beiden an die Staatssicherheit, die
laut Aktenlage den Inoffiziellen Mitarbeitern "Gregor" und "Notar"
als Quelle zugeschrieben wurden.
Bei der Vorstellung des neuen
Tätigkeitsberichts ihrer Behörde regte Birthler auch eine
Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes durch den neuen Bundestag
an. So müsse der Umgang mit den Akten gestorbener Stasi-Opfer
geregelt werden. Bei der Aufarbeitung der Strukturen des MfS habe es
trotz des Kohl-Urteils keinen Stillstand gegeben. Das Interesse der
Bürger an den "eigenen Akten" halte nahezu unvermindert an. Bei
ihrer Behörde gingen in den letzten drei Jahren jeweils mehr als
90.000 Anträge auf Akteneinsicht ein. Seit 1992 haben etwa
anderthalb Millionen Menschen diese Einsicht beantragt. Birthler,
deren Amtszeit im Oktober ausläuft, will sich einer Wiederwahl im
Bundestag stellen.
http://www.bundestag.de/dasparlament/2005/37/Kulissen/004.html |
Gegendarstellung Kontraste |
|
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21.06.2001 |
In der Kontraste-Sendung vom 21.Juni.
2001 wurde über den Verdacht der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit
dem Ministerium für Staatssicherheit zu Zeiten der DDR berichtet.
Gegen diesen Beitrag erwirkte Gregor
Gysi eine Gegendarstellung. Sie wurde in der Kontraste-Sendung am
4.Oktober. 2001 ausgestrahlt.
In der selben Sendung beschäftigte sich
Kontraste mit dem Thema Gysi und die Pressefreiheit.
Rundfunk Berlin Brandenburg - Kontraste
(Auszüge)
Beitrag vom 04.10.2004
Alles Stasi, oder was? Gregor Gysi und der
Stasi-Verdacht
Der Stasi-Verdacht, die Medien und Gysis
Reaktionen
In unserer Sendung am 21. Juni hatten
wir über den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters
in Berlin, über Gregor Gysi berichtet. Berichtet, dass es noch einen
Stasiverdacht gibt, den jetzt, vor der Wahl, zu klären, er seinen
Wählern schuldig sei. Nach diesem Bericht hat Gregor Gysi vor einem
Berliner Gericht eine Gegendarstellung erwirkt.
Eine Gegendarstellung zu erwirken ist
relativ einfach und sagt nichts, aber auch gar nichts über den
Wahrheitsgehalt des jeweiligen Berichts. Medienalltag. Dieser Fall
jedoch liegt anders: Gregor Gysi beschäftigt wie kaum ein anderer
die Gerichte mit Gegendarstellungsbegehren, Unterlassungsklagen. Wer
sich mit seiner Vergangenheit als Anwalt in der DDR beschäftigt,
riskiert einen Rechtsstreit.
Stefan Hilsberg. Der
Bundestagsabgeordnete hatte in KONTRASTE vom 21. Juni ein Statement
gegeben. Gegen dieses Statement hat Gregor Gysi eine
Gegendarstellung erwirkt.
Hilsberg war Mitglied des
Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestags. Dieser Ausschuß
hatte sich mit Gysis Stasi-Verdacht jahrelang beschäftigt und 1998
einen Bericht veröffentlicht. Hilsberg hatte sich in Kontraste auf
diesen Bericht berufen. Denn da steht wörtlich:
Der Ausschuß hat
"....eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor
Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt." #
Auch Marianne Birthler, die
Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, hatte in Kontraste vom 21.
Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Zitat hat Gysi ebenfalls
eine Gegendarstellung erwirkt.
Auch Marianne Birthler hatte die
Erkenntnisse ihrer Behörde im Fall Gregor Gysi lediglich
zusammengefasst. Nach gründlicher Prüfung der Akten kam die
Birthler-Behörde im Fall Gysi in ihrem Gutachten zu dem Schluß:
"Diese Unterlagen belegen, daß Dr.
Gysi von 1978 bis 1989 inoffiziell mit der Hauptabteilung
XX....zusammengearbeitet hat."
Beide Berichte sehen Gysis
Stasi-Tätigkeit als erwiesen an. Beide Berichte liegen in
schriftlicher Form vor, und aus beiden Berichten dürfen die Medien
zitieren.
Gregor Gysi hat gegen beide Berichte
geklagt. In einem Fall ging er bis zum Bundesverfassungsgericht -
ohne Erfolg. Bis heute sind beide Berichte weltweit im Internet
einzusehen.
Gysi versucht es nun mit einem neuen
Trick: Er geht nicht mehr gegen die Berichte vor, sondern gegen die
Medien, die über den Stasi-Vorwurf berichten und die Äußerungen von
Birthler und Hilsberg veröffentlichen.
Nicht nur KONTRASTE, sondern auch die
Welt und die Berliner Morgenpost hatten das Zitat von Marianne
Birthler veröffentlicht.
Gysis erster Schritt: Gegendarstellung.
Gegendarstellungen kann man vor Gericht
leicht erwirken, weil es keine Rolle spielt, ob die angegriffene
Sachverhaltsdarstellung wahr ist oder nicht.
Richter:
"So, dann wollen wir die Sache Dr. Gysi gegen Sender
Freies Berlin verhandeln."
Jedoch: Gysi hat schon eine Flut von
Gegendarstellungen durchgesetzt. Das fängt an, Wirkung zu zeigen,
gerade jetzt im Wahlkampf. Redakteure von Presse, Rundfunk- und
Fernsehen sind verunsichert.
Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Jeder Redakteur überlegt sich ganz genau, was schreibe
ich, oder laufe ich schon wieder Gefahr, eine Gegendarstellung zu
kassieren, ganz unabhängig von Wahrheit oder Unwahrheit."
Gysis zweiter Schritt: Er versucht zu
erreichen, dass die persönliche Stellungnahme der Bundesbeauftragten
für die Stasiunterlagen nicht mehr veröffentlicht werden darf.
Einstweilige Verfügungen sind vor Gericht relativ einfach zu
erreichen. Dagegen gerichtlich vorzugehen ist für die Medien schwer.
Die Gerichtsverfahren sind sehr aufwendig und kosten viel Zeit.
Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Dadurch wird meines Erachtens die Presse- und
Meinungsfreiheit dramatisch eingeschränkt."
Und außerdem wird der gesetzliche
Auftrag der Bundesbeauftragten für die Staatssicherheits-Unterlagen
unzumutbar eingeschränkt, meint der renommierte Verwaltungsrechtler
Prof. Ulrich Battis.
Prof. Ulrich Battis,
Verwaltungsrechtler:
"Die Volkskammer und später der Bundestag haben
ausdrücklich durch Gesetz eine Behörde eingerichtet, die den Auftrag
hat, die Vergangenheit von Tätern aufzuklären, insbesondere in
Zusammenarbeit mit der Stasi. Und wenn nun die Behörde zu dem
Ergebnis gekommen ist, dass Herr Gysi hier als Täter tätig geworden
ist, dann ist es ihre Aufgabe, dieses auch der Öffentlichkeit
mitzuteilen."
Wenn Gysi die Bewertung der Behörde als
falsch ansieht, könnte er gegen Marianne Birthler direkt klagen. Das
tut er aber nicht.
Marianne Birthler,
Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen:
"Ich bin nicht auf Unterlassung verklagt worden oder
auf andere Weise veranlasst worden, mich nicht zu äußern."
Naheliegender Grund: Dann müßte Gysi
selbst der Birthler-Behörde fachliche Fehler nachweisen.
Prof. Ulrich Battis,
Verwaltungsrechtler:
"Dann muß er der Bundesbeauftragten gegenüber den
Beweis erbringen, daß wirklich diese Tatsache falsch ist. Das werden
dann letztlich die Verwaltungsgerichte entscheiden."
Doch diesen Weg geht Gysi nicht. Statt
dessen Gegendarstellungen und Unterlassungsklagen gegen alle Medien,
die über eine Stasi-Verstrickung Gysis berichten.
Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Er geht derart breit gegen die berichtende Presse vor,
daß natürlich jeder hier in Angst versetzt wird, was kommt als
nächster gerichtlicher Schritt."
Doch Stefan Hilsberg, Mitverfasser des
Bundestagsberichts, will wie Marianne Birthler nichts zurücknehmen.
Er appelliert an die Presse, sich nicht einschüchtern zu lassen.
Stefan Hilsberg, ehem. Mitglied
Immunitätsausschuss:
"Ich kann auch heute noch mit gutem Gewissen sagen: In
meinen Augen ist Gregor Gysi ein Staatssicherheits-Spitzel gewesen.
Die Aktenlage gibt das her, dass man das mit gutem Gewissen sagen
kann. Es liegt im Interesse der Medien hier gegenzuhalten, weil ein
solcher Anschlag auf die Meinungsfreiheit erhebliche negative Folgen
insgesamt auf das öffentliche Klima in unserem Lande hätte. Denn
wenn das wieder so weit kommt, dass Stasi-Spitzel in der Lage sind,
anderen Leuten das Wort zu verbieten, dann ist es nicht mehr weit zu
solchen Verhältnissen, wie sie in der DDR bestanden haben."
Beitrag von Roland Jahn und Detlef Schwarzer
|
Gegendarstellung in
"Bild" - Gysis Hirn |
Berliner Landgericht |
27 O 532/05 |
Einstweilige Verfügung (pdf)
16.06.2005 |
|
Berliner Landgericht |
|
Verkürzte Gegendarstellung bestätigt.
30.06.2005 |
|
Kammergericht Berlin |
|
Berufungsverfahren |
06.08.2005
Berlin (dpa) - Wegen der Veröffentlichung von Fotos aus seiner
Krankenakte hat der Linkspartei-Spitzenkandidat Gregor Gysi eine
großformatige Gegendarstellung auf der Titelseite der «Bild»-Zeitung
erwirkt. «Die Veröffentlichung ist ohne mein Zutun und ohne meine
Kenntnis erfolgt», schreibt Gysi in der Samstagsausgabe des Blattes.
«Die "Bild"-Zeitung ist zu weit gegangen», sagte Gysi am Samstag der
dpa. «Egal, ob es mein Gehirn ist oder nicht, ohne den betroffenen
Menschen zu fragen, veröffentlicht man solche Bilder nicht.» Der
57-Jährige, der sich im vergangenen November einer gefährlichen
Hirnoperation unterziehen musste, ließ offen, ob die
veröffentlichten Bilder tatsächlich sein Gehirn zeigen.
«Ich kenne mein Gehirn nicht per Foto und würde es auch nicht
wiedererkennen», sagte Gysi. Über diese Frage müssten sich andere
auseinandersetzen. In seiner Gegendarstellung hatte Gysi
geschrieben: «Dazu wurden auf der Titelseite und auf Seite 10
Abbilder der computertomographischen Untersuchung meines Gehirns
gezeigt.»
Die Zeitung hatte am 14. Juni dieses Jahres auf der Titelseite die
Fotos mit der Schlagzeile veröffentlicht «Gysi (...) zeigt als
erster deutscher Politiker den Wählern sein Gehirn». Daraufhin hatte
der Politiker juristische Schritte angekündigt, weil er die
«Einmischung in die unmittelbare Privatsphäre» nicht hinnehmen
wolle. Gysis Arzt Siegfried Vogel, der dem früheren PDS-Vorsitzenden
kurz zuvor eine Blutgefäß-Ausbuchtung im Gehirn entfernt hatte,
bestritt damals sogar, dass die veröffentlichten Aufnahmen Gysis
Gehirn zeigen. |
Gegendarstellung in Internetseite der "Frankfurter Allgemeine" |
|
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08.09.2005 |
Gregor Gysi, 57, (Linkspartei.PDS) hat
gegen den Beitrag „PDS-Vergangenheit - Die letzte Wahl, bei der die
Stasi eine Rolle spielt“ vom 8. September 2005 auf der Internetseite
der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine Gegendarstellung erwirkt.
Gysi stellt in dieser klar, „dass bis heute ein Verdacht einer
wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst
fehlt“. „FAZ.NET“ hatte in de strittigen Beitrag den Gysi-Biographen
Jens König zitiert. Die Gegendarstellung vom 13. Dezember 2005 im
Wortlaut:
Gegendarstellung zum Beitrag: Die letzte Wahl, bei der die Stasi
eine Rolle spielt
13. Dezember 2005 In der „FAZ.NET” wird unter der Überschrift
„PDS-Vergangenheit - die letzte Wahl bei der die Stasi eine Rolle
spielt” von Mechthild Knüpper, Berlin, über mich verbreitet:
„Seit Jahren bestreitet Gysi eine wissentliche Zusammenarbeit mit
dem DDR-Geheimdienst, und seit Jahren gelingt es ihm nicht, den
Verdacht zu entkräften. Sein Biograph Jens König nennt für die
bleibende Aktualität der „Frage aller Fragen” einen „gewichtigen
Grund”: „Gregor Gysi hat bis heute keine wirklich überzeugende
Antwort gegeben”.”
Hierzu stelle ich klar: Jens König hat in seiner Biographie über
mich auch festgestellt, dass bis heute ein Beweis für den Verdacht
einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst
fehlt.
Berlin, den 26.September 2005
Dr. Gregor Gysi
Die „FAZ.NET“ Redaktion fügte der Veröffentlichung folgenden Hinweis
an:
„FAZ.NET ist gesetzlich verpflichtet diese Gegendarstellung zu
veröffentlichen.“ |
Gegendarstellung
ZDF Magazin Frontal 21 |
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Oktober 2005 |
Vor einigen Wochen berichtet das ZDF
Magazin Frontal 21 über die Linkspartei und die mögliche
Stasi-Vergangenheit von deren Parteifunktionären. Selbstverständlich
durfte in dem Bericht auch die Verbindung von Gregor Gysi zur Stasi
nicht fehlen und er berief sich dabei auf den Immunitätsausschuss
des Deutschen Bundestages. In einer späteren Ausgabe wurde Frontal
21 dann verpflichtet, eine Gegendarstellung von Gregor Gysi zu
verlesen und der Sprecher sprach wirklich sehr schnell, so dass es
recht schwierig war, dem Text zu folgen.
Nach dieser Gegendarstellung fügte
Moderator Theo Koll noch eine Anmerkung zur Gegendarstellung hinzu.
Dies führte dazu, dass heute in Frontal 21 weitere zwei
Gegendarstellungen von Gregor Gysi verlesen werden musste. Dieses
Mal drosselte der Sprecher aber seine Sprechgeschwindigkeit und
somit konnte man den Ausführungen auch folgen. Außerdem wurde auch
darauf verzichtet, die Gegendarstellung zu kommentieren. |
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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.01.06
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