Fall Guntermann Rolf Schälike - 11.06.2006 Am 02. Juni 2006 hörte ich das erste Mal den Namen Rainer Guntermann während einer Verhandlung (Az.: 324 O 147/06) und berichtete. Rainer Guntermann betreibt eine eigene Web-Site mit dem Titel:
Das
schmutzige Geschäft mit dem Polizeistern
Es ist nicht nötig an dieser Stelle, Details
der dubiosen Werbemethoden, vor denen Rainer Guntermann warnt,
darzulegen.
Interessant auch die Seite der Kanzlei
Dorell & Collegen zu
diesem Thema. Wer kennt nicht
Enttäuschung nach Unterzeichnung von Verträgen, bei denen die
Versprechungen des Werbers weit entfernt sind von der Wirklichkeit, bei denen das Kleingedruckte gilt. In den von
Rainer Guntermann beschriebenen Fällen geht es nicht einmal um das
Kleingedruckte, sondern um Bedingungen, welche auf der Rückseite
eines einfachen Auftrages stehen, und welche mit der Beauftragung ohne bewussten
Willen des Auftragsunterzeichners Gültigkeit gewinnen.
Aus einem Auftrag über ca. 150,00 EUR wird
schnell einer über 2.000,00 EUR.
Das alles angeblich im Namen der Polizei
oder im Namen von
Gewerkschaften.
Die Gerichte entscheiden unterschiedlich. Viele sehen in der Art und
Weise des Zustandekommens eines Vertrages arglistige Täuschung. Solche
Urteile hat Rainer Guntermann ins Internet gestellt.
Andere Gerichte entscheiden gegen die
Auftraggeber, diese seien Geschäftsleute und müssten wissen, was sie
unterzeichnen.
Zum ersten Mal hörte ich die Namen folgender Altonaer
Anwälte:
Reinhard Berkau -
Verenise Schank
- Barbara Lobeck-Isensee Alle drei
irgendwie miteinander bekannt und verbunden.
Anwalt Reinhard Berkau veröffentlicht stolz im Internet
Urteile, die Anzeigekunden verpflichten,
Kosten für Leistungen zu tragen, welche diese meinten, nicht bestellt zu
haben. Als Beispiel das Urteil
(Az.: 62 C 233/04 v. 07.02.2006) - veröffentlicht auf der eigenen
Web-Site des Anwalts. Es spricht Bände. Anwältin
Verenise Schank
finde ich als Abmahnanwältin gegen den Aufklärer und Warner Rainer Guntermann, und sie verliert.
Anwältin Barbara Lobeck-Isensee vertrat
Verenise Schank am 02.06.06 im Verfahren Az. 324 O 147/06 und gewann im
Widerspruchsverfahren vor der Pressekammer Hamburg.
Wir
berichteten darüber. Das Verfahren ist
jedoch noch nicht abgeschlossen.
Danach haben wir recherchiert und stellen
fest, dass Anwalt Reinhard Berkau mit weiteren Partnern in den USA
einsitzt, und von Geschworenen eines
Gerichts in Fort Lauderdale (Florida) wegen räuberischer Erpressung
schuldig gesprochen wurde. Ihm drohen 25 Jahre Haft.
Wir lesen in der
Mopo -
Erpresser aus Altona in
Florida verurteilt
und
finden einen Artikel im
Altonaer
Wochenblatt.
Siehe auch die offizielle
Pressemitteilung des
U.S. Department of Justice
aus den USA.
NEU! Erhalten
hat er 37 Monate zusammen mit seinen Partnern wegen Erpressung und
anderen Schandtaten. Klagen und Rechtbekommen darf er in Deutschland
weiter, direkt und über Stellvertreter.
Info zur
Verurteilung von Reinhard Berkau in den USA.
Wir vermuten, auf ein neues
Netz von Buskeiten
mit Ausgangspunkt in Hamburg-Altona
gestoßen zu sein.
Warum hat alles das die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nicht
berücksichtigt?
Warum geht sie das nichts an? Werden wieder Täter zu Opfern?
Oder obsiegen wieder Juristen, weil diese die juristischen Winkelzüge
besser beherrschen, und denen der Markt dank den hitlerschen
Gesetzen gesichert zu sein scheint.
Gespannt bin ich auf die Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischem
Oberlandesgericht am 21.11.2006, 10:30, Saal 210 - Az. 7 U 92/06.
21.11.2006: Im Berufungsverfahren wurde die Berufung abgewiesen.
Wir
berichteten.
Zur Klarstellung:
Ich bin kein unbedingter Freund der Polizei. Verurteile
konsequent deren ungerechtfertigte Übergriffe und deren Missbrauch.
Vor Gericht haben Aussagen von Polizisten mehr Gewicht als die Aussagen anderer Zeugen.
Damit habe ich Probleme.
Umso unverständlicher ist es, warum gerade auf
dem Gebiet, auf welchem allgemeiner Konsens gegenüber der Polizei
besteht, sich Anwälte und Personen tummeln dürfen, und mit
Kleingedrucktem oder Überraschungen den Namen der Polizei beschmutzen.
Das gleiche gilt
auch bezüglich der Gewerkschaften.
Warum wird es Rainer Guntermann so
schwer gemacht, die ungeschützten Namen "Polizei" und "Gewerkschaft"
sauber von Machenschaften anderer zu halten?
Eine kleine Genugtuung für Herrn Rainer Guntermann.
Er obsiegte am 09.03.2006 mit Urteil vom 30.03.2006 im Verfahren der Polizei-Basisgewerkschaft,
vertreten von der Anwältin Verenise Schank, vor den Landgericht
Frankfurt 2-03 O 661/05 (pdf) bis auf eine Ziffer, und im Berufungsverfahren
vor dem Oberlandgericht Frankfurt
16 U 96/06
(pdf) am 24.08.2006 mit Urteil vom 14.09.2006 vollständig.
Urteile
OLG Franfurt 16 U 96/06 (2-03 O 661/05) v . 14.09.06 - Rainer Guntermann
vs. Bundesvereinigung des Polizei-Basisgewerkschaft
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