Bericht Rolf Schälike - 22.06.08
Gewidmet
Auch für diesen Bericht gilt , wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.
Terminrolle 20.06.08 Einige Minuten nach 9:55 begann die Verkündung in drei Sachen. Den Vorsitz führte Richter Dr. Korte. Er ging zum Flur hinaus, rief laut: Verkündung der Kammer 24! Richter Dr. Korte kam wieder in den Saal, setzte sich in die Mitte zwischen dem Richter Dr. Link und der Richterin Frau Ritz und verkündete: In der Sache 324 O 106/07 Fiszman-Mörder R.K. gegen Kölner Zeitung ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. In den Sachen Mohnhaupt [Prozessvvertreter Anwalt Helmuth Jipp] gegen den Axel Springer Verlag ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten Frau Mohnhaupt will eine n. I. Frau Mohnhaupt hat eine N. beantragt. Frau Mohnhaupt hat in SD eine A. in einer AF erhalten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. In Sachen Mohnhaupt [Prozessvertreter Anwalt Helmuth Jipp] gegen Bild-t-online.de 324 O 982/07 ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, die Äußerungen wie in der vorigen Sache zu verbreiten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Agenten(In) Provokateur Achtung! Anwalt Helmuth Jipp klagt auch gegen seine Mandanten, so auch gegen den Vertreter der Pseudoöffentlichkeit. Zur eigenen Absicherung fragt die Pseudoöffenlichkeit deswegen den Richter Dr. Korte: Wie ist das, wenn ich die eben öffentlich verkündeten Sätze im Internet veröffentliche, kann mir das verboten werden? Richter Dr. Korte: Herr Schälike, Sie wissen doch, dass wir keine Rechtsauskunft geben. Fragen Sie Ihren Anwalt. Rolf Schälike: Meine Anwälte wissen es auch nicht. Sie [die Richter der Zivilkammer 24] entscheiden hier. Ihre Meinung ist wichtig und entscheidend. Richter Dr. Korte: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben. Richter Dr. Link, und Richterin Frau Ritz schweigen. Sie sind beteiligt an dieser Provokation der Zensurkammer Hamburg. Weshalb verkündete Dr. Korte die verbotenen Sätze, welche lediglich die beschränkte Öffentlichkeit im Gerichtssaal hören darf, aber nicht die Internet-Öffentlichkeit über meine Berichte? Bei den meisten Verkündungen heißt es lakonisch verkündet: Es wird verboten, bestimmte Äußerungen wieder zu tätigen. Die Äußerungen werden bei der Verkündung nicht genannt. In einen Falle bin ich schon bei Buske in die versteckte Zensurfalle getappt. Verurteilte Mörder klagten gegen die Internet-Archive. Sie verlangten die Beseitigung der vollen Namensnennung aus dem Internet, wenn Abkürzungen und Vorname mit Kürzel des Nachnamens erlaubt wären, betonte der Vorsitzende Richter dieser Zensurkammer immer wieder. Bei allen Verkündungen und in allen Verhandlungen und den vielen Urteilen wurde immer lediglich die volle Namensnennung (Vor- und Nachname) )verboten. So steht es auch in allen Verbotsurteilen, die diese Mörder haben erreichen können. Bei einem Mörder hat das Hamburger Oberlandesgericht sogar die volle Namensnennung erlaubt. Bei einem anderen ist der Prozesskostenhilfe-Antrag auf Verbot vom OLG abgelehnt worden. Trotzdem folgten gegen den Berichterstatter postwendend drei Einstweilige Verfügungen verurteilter Mörder, in denen es hieß: verboten über den Antragsteller bei voller Nennung des Nachnamens im Zusammenhang mit den vom Antragsteller begangenen Straftaten zu berichten. Ich hatte in meinen Berichten nur den Nachnamen genannt, nicht den vollen Namen (Vor- und Nachnamen), wie das Buske anderen verboten hatte. Nun macht es Herr Dr. Korte seinem Meister nach und behauptet einfach, meine Frage als Journalist bedeute ein Verlangen nach Rechtsauskunft.
Es dürfte mir erlaubt sein, zu
behaupten, Bei den Richterinnen weiß ich es noch nicht, ob diese die Provokationen mithalten. Diese verhalten sich bis jetzt wie Untergebene. Krug u.a. vs. Gruner + Jahr AG & CO. KG ▲ Die Sache 324 O 358/08 Martin Krug, Power-Child ev vs. Grüner + Jahr AG & CO. KG (Park Evenue) hat prinzipielle Bedeutung: Passivlegitimation. Seinerzeit klagte gegen mich ein Anwalt und gleich gegen unsere Firma, obwohl die Site meine Private war. Für die Außenwelt nicht ohne weiteres erkennbar. Tatsächlich war es so. Anwalt Helmuth Jipp, mein damaliger Rechtsverdreher verstand nicht, was ich mit der fehlenden Passivlegitimation unsere Firma meinte. Um so interessanter waren die Jippschen Vorträge heute. Zum Inhalt der Auseinadersetzungen finden wir einiges im Internet, was uns erahnen lässt, um was es geht:
"Der Fall Ferres" heißt das
Park-Avenue-Stück. Auf fünf Doppelseiten wird "die
Ferres-Krug-Welt" beschrieben. Es geht um Rollen, Talkshows,
Eitelkeiten, um Betroffenheitsblabla und auch um Wohltätigkeit. Der den Vorsitz führende Richter Herr Dr. Korte: Der Antragstellervertreter übergibt die Originale des Schriftsatzes vom 18.06.08. War Ihnen [Herr Jipp] schon gefaxt worden. Gruner + Jahr Anwalt Helmuth Jipp: Habe diesen erhalten ohne Anlagen. Richter Dr. Korte: Der Antragsgegnervertreter übergibt den Schriftsatz vom 20.06.08 für Gericht und Gegner. Es geht um die Frage der Passivlegitimation. Da versuchen wir, Ihren einen Schriftsatz abzuarbeiten. Impressum .....de. Da brauchen wir nicht nachzudenken. Kann in der Tat [nicht stimmen]. Muss verstanden werden... .Sehen das schlicht, wenn was falsches [im Impressum] steht zur Passivlegitimation, dann ist die Beklagte nicht passiv legitimiert. Niemand wird Schuldner, wenn das so steht. Die Park Avenue GmbH steht an vorderster Stelle. RS Kommentar: Schauen Sie sich bitte das Park Avenue-Konzept von 2005 an.
Sechs Mal steht dort Gruner + Jahr AG & Co KG. Spielt für die Feststellung der Passivlegitimation alles keine Rolle. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Das ist ganz formell argumentiert, ... aber ... . Par Avenue GmbH steht ... für Gruner + Jahr. Es steht, dass die Zeitschrift bei Gruner + Jahr in Hamburg erscheint. Wenn aus dem Impressum Tatschen entspringen, die stimmen ... . Es sind identische Adressen der Gesellschaften, Telefon und Telefax-Zentralnummer sind ebenfalls identisch, laufen über die gleichen Anschlüsse. Sucht ihr Kontakt, so über Gruner + Jahr 3703-0. Haben die gleiche Rechtsabteilung. Es sind weitere Angaben, die dafür sprechen. Identisch ist auch der Vertrieb. Es geht um die redaktionelle und die Störerhaftung. Bei der Antwort mit der falschen Frage ... . Die weiteren Aussagen im Impressum. Auf der Web-Site steht Park Avenue als Teil von Gruner + Jahr. Auch das Abbonement läuft über Gruner + Jahr.
Richter Dr. Korte: Wir haben .. . Es haftet der, der haftet. Entweder der Ersteller oder der Vertrieb. Es kommt auf die Substantiierungsrolle an. Habe Frage an den Beklagten. Vielleicht ... abgeben. Zweitens. Sie tragen vor, dass Sie keine Möglichkeit hatten zu überprüfen. Das mag stimmen. Begründet aber nicht die Passivlegitimation. Grossist ... Herr ... hatte bestätigt, tragen Sie vor. Sie tragen auch vor, dass der Antragsgegner die Möglichkeit hatte, das Impressum richtig zu stellen. Justiziarin der Beklagten Frau Dr. Soppe: Park Avenue GmbH wurde gegründet nachdem die Zeitschrift gegründet wurde. Stand auch damals .. . Richter Dr. Korte: Park Avenue hatte .... sagen können. Justiziarin der Beklagten Frau Dr. Soppe: Die Internetseite wurde übergeben. Richter Dr. Korte: Auch wenn gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen wird, folgt nicht die Passivlegitimation. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Wer hat die Glaubhaftmachungspflicht? Das Blatt wurde von Gruner + Jahr gegründet. Die Rechtsabteilung ist identisch. Beim ersten Mal wurde die Passivlegitimation nicht gerügt, sondern geantwortet. Es gibt den Gewinnabführungs- und den Beherrschungsvertrag. Ob Gruner + Jahr einfach sagen kann, wir haben damit nichts zu tun? Gruner + Jahr Anwalt Helmuth Jipp lächelt überlegen. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Es ist eine schlechte Bestreitung: Wir haben damit nichts zu tun. Richter Dr. Korte: Grundsätzliche liegt die Glaubhaftmachungspflicht beim Antragsteller. Justiziarin der Beklagten Frau Dr. Soppe: Gruner + Jahr ... . Haben nachher Gruner + Jahr geändert. Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Die Kläger ziehen sich ebenfalls zurück. Richter Dr. Korte nach Wiedereintritt: ... . Kein Eigentor. Gibt es für einen Vergleich Raum? Gruner + Jahr Anwalt Helmuth Jipp: Nein. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Für was vergleichen? Hier ist der Auszug aus der Web-Site von Gruner+Jahr vom 19.06.08, mit all denen, die zu Gruner + Jahr gehören. Es sind alle Titel von Gruner + Jahr versammelt. Wenn Herr Jipp darauf besteht, eine Kopie zu bekommen, kann er ins Anwaltszimmer laufen und sich eine Kopie fertigen. Richter Dr. Korte verlässt den Gerichtsraum, um eine Kopie für Herr Jipp zu fertigen. Richter Dr. Korte nach Wiedereintritt: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die Einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Anragsteller-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteien erfolgte die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Dienstag, den 24.06.08, 12:00 in Raum, B332 Dienstag, den 24.06.08, 12:00: Obwohl auf der Terminrolle anstelle der angekündigten Verkündungszeit 12:00, 11:30 stand, verkündete Richter Dr. Link freundlicherweise um 12:00: Es ergeht ein Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 19.05.08 wird aufgehoben und die zu Grunde liegenden Anträge werden zurückgewiesen. Die Antragsgegner haben die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Streitwert der Verfügung beträgt 100.000,00 Euro, des Widerspruchs 33.333,33 (1/3). Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Begründung, wie in der Verhandlung gesagt: fehlende Passivlegitimation. Dem Leser zur Information: Domaindaten aus www.denic.de
DomaininhaberDer Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Administrativer AnsprechpartnerDer administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain parkavenue.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.
Technischer AnsprechpartnerDer technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain parkavenue.de in technischer Hinsicht.
ZonenverwalterDer Zonenverwalter (zone-c) betreut die Nameserver der Domain parkavenue.de.
Technische Daten
Dieser Verhandlung folgten zwei Hauptsacheverfahren mit dem richtigen Beklagten: 324 O 541/08 Veronika Ferres und 324 O 539/08 Martin J. Krug vs. Park Avenue GmbH. ´Beklagtenanwalt Helmuth Jipp sah lau ais. Er verlor folgerichtig für seinen Mandanten. Wir berichteten. Frau D. vs. Brandt - Ungenaue Interviewaussage wird bestraft ▲ In der nächsten Jippschen Sache 324 O 19/08 Frau D. vs. Brandt wurde ein Vergleich getroffen mit Widerspruchsrecht. Diesmal war Helmuth Jipp auf der Zensurseite. Der den Vorsitz führende Richter Herr Dr. Korte: Das Schreiben der Antragsteller-Seite vom 13.06.08 haben Sie bekommen? Herr Brandt: Ja, habe ich bekommen. Richter Dr. Korte: Ja, Herr Brandt, wir nehmen es Ihnen ab, dass Sie die Äußerung anders gemeint haben, als die Antragstellerin dies verstanden hat. Zutreffend ist ... Herr Brandt: Zu diesem Zeitpunkt ... . Richter Dr. Korte: Sie mussten nicht sagen, wenn es zutreffen würde, wäre das eine schlimme Sache. Wir müssen auf den durchschnittlichen Empfänger abstellen. Die Äußerung fiel im Fernsehen. Wie wurde das empfunden? Die Antragstellerin sei Spionin gewesen. Sie hat verraten .. . dann erfahren wir, dass sie jemanden verraten und entblöst hat. In dieser Äußerung kommt das indikativ herüber, die Antragstellerin sei Spionin. Dieser Vorwurf ist sehr herabwürdigend. Da brauchen wir nicht zu streiten. Wir haben die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Schwan, sie ist in der Rosenholz-Datei. Reicht uns nicht. Reicht uns nicht, so lange wir die Unterlagen nicht selbst sehen. Wir müssen selbst sehen. Dann ist es vielleicht eine Verdachtsberichterstattung. Die Glaubhaftmachung ist derzeit nicht gelungen. ... Halte den Widerspruch zum gegenwärtigen Stand nicht zu erheblich. ... . Könnte sein, Sie [Herr Brandt] haben kein Interesse an die Öffentlichkeit zu gehen und zu sagen, sie war Spionin. Wenn Sie das gar nicht sagen wollen und wollten, geben Sie eíne Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Dann sprechen wir nur noch über die Kosten. Diese würden eher auf Ihrer Seite liegen. Herr Brandt: ... würde, wenn Sie gestatten, zwei Dinge sagen. Er versucht die Befindlichkeit zu datieren. Als das BKA zu mir ins Büro kam ... . Dann fragte man mich, wie ich das empfinde. Das zweite, es war eine Sendung. Für den Generalbundes .. . Für den LC Stutttgart nicht .. Geldstrafe. Ansonsten kann ich es verstehen. Richter Dr. Korte: Kann das verstehen. Habe es komplett gelesen. Das führt nicht dazu, dass Sie der Behauptung, die Sie nicht aufstellen wollten, ... . Bei freier Rede ist in der Tat das Risiko vorhanden. Beklagtenanwalt: Die Klageschrift ist sechzig Seiten dick. Was drin steht, wissen wir nicht. Das Verfahren ist eingestellt. ... Richter Dr. Link: Das ist ein Problem, wenn auf Strafverfahren hingewiesen wird. Aber der Umstand, dass das Verfahren eingestellt wird ... . Dass Anklage gestellt wurde ist kein Beweis. Beklagtenanwalt: In der Anklageschrift waren Beweise. Richter Dr. Korte: Können Sie, Herr Jipp, sich eine Generalquittung vorstellen. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp: ... . Beklagtenanwalt: Könnten Sie lauter sprechen. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp laut: Mit Widerspruch. Da meine Mandantin krank ist, könnten wir uns das vorstellen. Ich bin noch eine Woche in Hamburg. Beratungspause der Beklagtenseite zum Vergleichsvorschlag. Nach Wiedereintritt. Beklagtenanwalt: Haben diskutiert. Worüber wir überhaupt nicht gesprochen haben, ist der Schutz der Meinungsfreiheit. Richter Dr. Korte erklärt die Grenzen von Meinungsäußerungen: Wir müssen davon ausgehen, dass der Vorwurf nicht wahr ist. Da hilft die Meinungsfreiheit nicht. Dann kommt das berechtigte Interesse. Ist hier nicht der Fall. Wollen Sie so und so nicht sagen. Wir wissen es nicht. Wir waren nicht dabei. War sie es, oder war sie es nicht? Prozessual müssen Sie beweisen.. Beklagtenanwalt: Wir wollen die Sache zu Ende bringen. Dass die Antragstellerin nicht behauptet, dass wissentlich Unwahrheiten verbreitet wurden ... . Richter Dr. Korte: Die Erklärung würde so und so ohne Präjudiz abgegeben werden. Sie räumen mit der Erklärung nicht ein, dass der Vorwurf unwahr war. Wir können auch eine Protokollnotiz aufnehmen. Der Antragsgegner wusste nicht, dass ... und wollte nicht ... . Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp: Die Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen. Herr Brandt: Mit dem Vorwurf nicht sauber formuliert zu haben kann ich leben. Aber Falsches gesagt zu haben, nein. Richter Dr. Korte: Wie wäre es ... . ich wollte ausschließlich meine persönliche Befindlichkeit zum Ausdruck bringen .... sollte der Eindruck entstanden sein, ... dass ..., so wollte ich das nicht. Mit der Äußerung, die hier im Streit steht, wollte ich lediglich meine persönliche Befindlichkeit, als ich mit diesen Vorwürfen, die gegen Frau D. vorgebracht wurden, konfrontiert wurde, zum Ausdruck bringen. Sollte damit der Eindruck entstehen, dass ich den Vorwurf persönlich geprüft habe, und diese ..., so wollte ich das nicht. Unter diesen Bedingungen gebe ich eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Präjudiz oder als endgültige Regelung ab. Daraufhin schließen die Parteien ohne Präjudiz bezüglich ihres Sach- und Rechtsstandpunktes den folgenden Vergleich: 1. [Formulierung nach dem Hamburger Brauch]. Kein Widerspruch. Kostenoptimierung. Frau D. ... als das BKA zu mir ins Büro kam, arbeitete ich in Duisburg ... verhaftet wurde ... . Geld oder Motivation ... eine Verräterin oder entblöst hat. 2. Die Antragstellerin verzichtet auf die Rechte aus der Einstweilige Verfügung vom 15.01.08. 3. Die Parteien erteilen sich hinsichtlich der angegriffenen Äußerung Generalquittung. 4. Die Kosten hat der Antragsgegner zu tragen. 5. Der Antragstellerin bleibt es vorbehalten, von dem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen schriftsätzlich bis zum 27.06.08 bei der Zivilkammer 24. Vorgelesen und genehmigt. Für den Fall des Widerrufs: Der Antragsgegner beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Die Antragstellerin beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.08, 9:55 in diesem Saal. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp: Streitwert? Richter Dr. Korte: 2. Der Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. 3. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Wert des Verfügungsverfahrens um 2.500,00 Euro. (insgesamt dann 10.000,00 Euro).
Meldungen des Tages - Vorschläge zur Steuerhinterziehung. Ermittelt die Staatsanwaltschaft? ▲ Diese Meldung lesen Anwälte, lesen Richter und andere Juristen. Kaum vorzustellen, dass bei denen nach Kenntnisnahme Handlungsbedarf entsteht. Sollte ich mich irren, wäre ich für eine kurze Info dankbar. Die folgenden Anwaltsmails erreichten mich heute früh:
<A title=rechtsanwaltskanzlei@office-dateien.de
href="mailto:rechtsanwaltskanzlei@office-dateien.de">EBAY.DE -
DIE GELEGENHEIT DES JAHRES
2008
Geldanlage ab 20000 EUR für 6 Monate oder 12 Monate bei einer EU Bank (somit abgesichert über die Europaeische Zentralbank) für bis zu 8,25% Zins p.A. 100% garantierte Absicherung durch die Europaeische Zentralbank Monatliche Zinsauszahlung von bis zu 0,68% auf Ihr Kapital Nutzen Sie die internationale Bankenkrise für SICH - Weg von Liechtenstein - Zumwinkel war dumm genug
Das deutsche Finanzamt wird
uns hassen - Aber wir können gut damit leben
Wir sind eine Gruppe von
Rechtsanwaelten unterstuetzt durch die Europaeische Zentralbank, die
endlich der "Ich-nehme-mir-Dein-Geld-durch-Steuern" -
Politik Einhalt gebieten moechten mit Ihrer Hilfe!
Monatliche Zinsauszahlung auf b o n i t ä t s f r e i e inbegriffene V I S A-K r e d i t k a r t e, ausgestellt auf Ihre inbegriffene Offshore - Gesellschaft Kontoeröffnung auf inbegriffene Offshore - Gesellschaft, somit absolute Anonymität Akzeptanz von Bargeld bis zu 3 Millionen EURO Vergessen Sie Angebote in Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein von 1,5-4,5% Zins p.A. Vermittler herzlich willkommen, stellen Sie sich vor (Voraussetzung: Mindestens 5 potentielle Kunden)
Ihre bei uns hinterlegte
E-mailadresse lautet: r.schaelike@schaelike.de
Klicken Sie hier zur Kontaktaufnahme: KONTAKT Beim Klicken auf KONTAKT erschien die folgende Mail: rechtsanwalt24@mail.ru <rechtsanwalt24@mail.ru> Betreff: Anforderung weiterer Informationen zu dem einzigartigen Angebot von bis zu 8,25% Zinsen Bitte
kontaktieren Sie mich unter:
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 07.17.11 Impressum |