Bericht Rolf Schälike - 31.07.-04.08.08 Helmuth Jipp sah flau aus Musste [für seinen Mandanten] verlieren Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.
Terminrolle 25.07.08 Ferres und Martin J. Krug vs. Park Avenue GmbH ▲ In den Sachen 324 O 541/08 Veronika Ferres und 324 O 539/08 Martin J. Krug vs. Park Avenue GmbH klagten bekannte Ehepartner gegen eine Zeitschrift, die wohl dem Chefredakteur des stern gehört. Der Sache ging am 20.06.08 unter dem Aktenzeichen 324 O 358/08 eine trickreiche Verhandlung voraus. Helmuth Jipp, dem beliebten Anwalt von Gruner + Jahr, der nicht von zu Hause aus arbeitet, d.h. kein Küchenanwalt ist, gelang dank seiner Professionalität, dem ausgeworfenen Netz juristischer Tiefen, seiner Bissigkeit und Gehässigkeit ein Sieg. Die heutige Beklagte war nicht passivlegitimiert. Heute sah Jipp jedoch alt aus. Es fehlte die gewohnte Bissigkeit. Seine Rolle im absurden Theater der Hamburger Zensurkammer hatte Mittelmaß. Verloren hätte er aber auch beim besseren Spiel.
324 O 541/08 Ferres vs. Park Avenue GmbH ▲ Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Die Antragsteller-Vertreter erhalten die Durchschriften des Schreibens vom 24.07.08. Die Antragsgegner-Vertreter erhalten Durchschriften des Schriftsatzes vom 21.07.08. Das ist ein Ordnungsmittel-Zwangsgeldantrag. Stellungnahmen. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Heute ist zu entscheiden. Der Vorsitzende: Ins Protokoll. Der Antragsgegner erhält die Möglichkeit, bis zum 30.07.08 zum Zwangsgeldantrag vom 21.07.08 Stellung zu nehmen. Ziffer 1 ... der letzte Satz muss sein. Versichern ... muss nur Fragen zum Film stellen. Es ist ein Argument. Meinen zur Gegendarstellung, kann der Satz reinkommen. Sonst hängt er in der Luft, allen Lesern ... lassen. Die beiden anderen Sätze, ja. Ob notwendig?. Das Argument der Irreführung haben wir auch bekommen. Ist auch ein Argument. Ob das durchschlägt, sind wir nicht sicher. Wir reden von der dritten Sendung, sind aber nur zwei. So dass wir nach dem Stand der Dinge meinen, zu bestätigen. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Das ist unwahr. ... Der Durchschnittsleser ... . RS Kommentar: Weiß Herr Jipp nicht, dass das, was der Durchschnittsleser versteht, die Zensurrichter unabhängig von den Argumenten aller anderen bestimmen? Der Vorsitzende erläutert Herrn Jipp die Binsenwahrheit: Da wir so durchschnittlich sind, können wir es erkennen. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp spitz aber primitiv: Das ist unwahr. Das ist eine Lüge. Der Vorsitzende: Hiermit stelle ich fest, könnte auch reich ... . Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Sie ist es ... falsch ... .Wenn Sie [Herr Buske] dies so sehen Der Vorsitzende: So ist es. Klägerinanwalt Prof. Hegemann: Unsere Auffassungsgabe ist so, dass man auch die oberen Sätze behalten kann. Wenn der durchschnittliche Leser der Summe nach zwei Sätzen nicht behalten kann, dann sprechen wir nicht mehr vom durchschnittlichen Leser. Kann nur ein Idiot sein. Klägerinanwalt Dr. Amelung: Frau Ferres wurde von Kerner ... Maischberger klingelt .... Ist schlicht unwahr, war bei Wille. Klägerinanwalt Prof. Hegemann: War getüngelt von a nach b nach c. Wir sind nicht getüngelt, wie bei ... . Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Wenn sich ... ., um Ihnen noch eine Chance zu geben, Herr Buske. Buske lacht. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: ... das ist unwahr. Dagegen kann sie sich nicht wehren. Sie ist eine Familienexpertin. Der Vorsitzende: Kann nicht zugeben, wenn sie bei Anne Will war. Klägerinanwalt Dr. Amelung: ... Frau Ferrers hält ihre Nase in jede .... . Familienexpertin hier, Expertin für DDR-Unrecht dort. Hat nicht getingelt. War nur bei Anne Will. ... Auch nicht ... . Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Kein Problem. Ist unwahr. War nur bei Anne Will. Der Vorsitzende: Können Sie sich einigen? Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Können wir nicht. Gehe davon aus, dass die Kammer uns folgen wird, da das offenkundige Irreführung des durchschnittlichen Lesers ist. Der Vorsitzende: Bei uns ... . Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Einigen kann man sich gar nicht? Klägerinanwalt Prof. Hegemann: Können uns nur einigen, wenn die Gegendarstellung gedruckt wird. Schau.... Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Frage von wem. Klägerinanwalt Prof. Hegemann: Von dem, der gedruckt hat. Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Schluss der Sitzung: Urteil: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Gegendarstellung muss gedruckt werden. 324 O 539/08 Martin J. Krug vs. Park Avenue GmbH ▲ Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Der Antragsteller-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 24.07.08 für Gericht und Gegner. Der Antragsgegnervertreter übergibt den Schriftsatz vom 21.07.08. Der Antragsgegnervertreter erhält Gelegenheit zum Ordnungsmittelantrag bis zum 31.07.08 Stellung zu nehmen. Habe nicht viel verstanden, Herr Jipp. Deswegen kommen wir nun zusammen. Weshalb steht im ersten Satz die Firma? Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Es ist ein Missverständnis. Wir meinen den zweiten Satz. Der Vorsitzende: Firma, ... mit der der Antragsteller nichts zu tun hat. Erwiderung ... . Den ersten Satz weglassen. ... Habe keine Vereinbarung unterschrieben. ... Das ist mit dem Fehlbetrag. Das haben wir so verstanden, dass niemand gesehen hat, dass 300.000 fehlten. Der durchschnittliche Leser versteht das so, dass es ein Fehlbetrag ist. Wir finden, so kann man das nicht beschreiben. Finanzierung, obwohl keinem auffällt, dass 300.000 fehlten. Das kann der Leser ... finden wir. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp als Finanzexperte: Es fehlten 300.000. 841.000 Spendengeldern wurden bekannt gemacht. Im Finanzbericht tauchen aber nur 570.000 auf. Es wird nicht erklärt, dass 300.000 fehlten. Klägeranwalt Dr. Amelung: Vielleicht können Sie mir erklären, wie der Vorwurf lautete. Wenn 800.000 gespendet wurden, dann die Kosten ... .So viel sind nicht entgangen. Dann wäre das der Vorwurf. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp erklärt es buchhalterisch: ... . Also fehlen 300.000. Sie haben erklärt, das ist der Fehlbetrag. Sie können es richtig stellen. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Danke Ihnen [Herrn Jipp], dass Sie für Ihre Journalisten auch von einem Fehlbetrag sprechen. ... Man kann nicht sagen, niemanden aufgefallen. ... Krug hat in der Gala vollmündig erklärt ... . und gesagt 300.000 stehen nicht zur Verfügung. ... Katering ... . Keinem aufgefallen. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Jetzt wiederholen wir uns nicht einmal. Der Autor sagt, es fehlen 300.000. Wir erhielten.... 800.000 eingenommen. .. waren 500.000. 300.000 ausgegangen. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Hatte sich .... Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: ... . Klägeranwalt Prof. Hegemann: Sie behaupten, der Finanzbericht sei getürkt. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: ... . Beklagtenjustiziar Frau Dr. Eckesbart: Wir sagen nicht, war getürkt. Wir sagen, der Finanzbericht widerspiegelt nicht alles. Klägeranwalt Dr. Amelung: Der Finanzbericht widerspiegelt alles. ... Krug und Winter hatten eingestanden, dass es missverständlich ... . Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: In Wahrheit wird der Erstmitteilung nicht widersprochen. Als Eingang wurden 840.000 angegeben. Gebucht wurden 500.000.Es fehlen tatsächlich 300.000. Klägeranwalt Prof. Hegemann: Sie weisen nicht darauf hin, dass die Ankündigung in einer Gala erfolgte ... und dass die 300.000 ... . Sondern Sie sagen, im Finanzbericht fehlen 300.000. Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Schluss der Sitzung: Urteil: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Gegendarstellung muss gedruckt werden.
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