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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Zensursenat

Dienstag, den 27. Mai 2008

Rolf Schälike  - 28.-30.05.08 

 

Auch für diesen Bericht gilt,  wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine. Denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 27.05.2008

Kippen Gysi und Stolpe?

Kippt deren Rechtsverständnis?

Ralf Isau vs. Peter van Briel                   

Die Sache 7 U 104/07 (324 O 406/07) Ralf Isau vs. Peter van Briel war juristisch nicht uninteressant. Ständig musste ich an Gysi denken und das Verbot, ihn als Stasi-IM zu bezeichnen. Die Logik der Zensurkammer und des Zensursenats Hamburg klappte nicht beim Kläger Ralf Isau, obwohl vertreten vom Gysi-Anwalt Herrn Jörg Nabert. Zum Verständnis des Hintergrunds kann der Bericht über die Verhandlung in erster Instanz gelesen werden.

Die Vorsitzende Richterin Frau Raben: Es geht um ein Urteil, bei dem die Klage zurückgewiesen wurde. Es sollte verboten werden zu schreiben, dass der Kläger Zeuge Jehovas ist. Das wurde auch nicht behauptet. Es war eine Vermutung., Dazu brauchen wir ..., was heißt ... ?

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: ... .

Die Vorsitzende legt Prinzipien für ihre Entscheidung dar: Jetzt geht es darum, ob das Verbot ergehen soll. Wir haben den Artikel, das Interview und ... . Es stellt sich die Frage, muss es der Kläger  hinnehmen, dass spekuliert wird, welchen Glaubens er angehört. Es geht um der Artikel 140 des Grundgesetzes, der Bundesverfassung. Der Kläger hat sich nach außen nicht offenbart. Niemand muss es hinnehmen, dass sein Glaube offen gelegt wird. Das Bundesverfassungsgericht macht Ausnahmen, wenn der Betroffene es selbst in die Öffentlichkeit gestellt, exponiert hat. Bei dem Beklagten ist es eine Meinungsäußerung. Der Beklagte ist Geistlicher in einer großen Kirche. Er darf sich positionierend äußern. Man muss sagen, ein Schriftsteller, der einen Roman schreibt, gibt von sich preis ... . Nicht immer. Wenn jemand etwas über einen Trinker schreibt, dann braucht er nicht selbst ein Trinker zu sein. Hier haben wir so etwas, wie ein Science Fiction Roman. Wenn man davon ausgehen kann, das da eine Weltanschauung dahinter steckt, ... . Auf der eigenen Web-Site steht, dass seine Werke philosophisch fundiert seien. Es gibt Romane, wo die Weltanschauung nicht dahinter steht. Im Roman des Klägers haben wir viel über Zeugen Jehovas zu stehen. ... der Befreiung. Sind, zum Beispiel, in der Nazizeit schlimm verfolgt worden. Natürlich kann man die Zeugen Jehovas darstellen, ohne zu deren Glauben zu stehen. Verbreitung ... .Es wird gleichgestellt mit den Triaden der anderen Religionen. Die Evolutionstheorie wird in Abrede gestellt. Gleichsetzung des Kommunistischen Manifest mit "Mein Kampf" und dem Darwinismus. Das zeugt vom Gedankengut der Zeugen Jehovas. Die Frage stellt sich, ist Herr Isau ein Zeuge Jehovas? Es ist eine Auseinadersetzung mit dem Gedankengut. Wir haben es mit jungen Lesern zu tun. Dann sollte man wissen, welcher Glaubensrichtung der Autor angehört. Deswegen ist es richtig, dass das Verbot nicht erlassen wurde.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Wenn ein Bürgermeister meint, dass für Homosexuelle das Gleichheitsgesetz gilt, dann darf man nicht fragen, ob er ein Homosexueller ist.

RS [Kommentar]: Weshalb darf man das nicht fragen? Man darf nicht fragen, ist der Kläger Mitglied einer Organisation des körperlichen Rechts. Sie schreiben, zum Beispiel, ein Buch über islamistische Täter, nehmen den Koran in Schutz und schreiben darüber positiv. Das hat nichts damit zu tun, was man zu Hause macht. Das geht niemanden etwas an. Der Beklagte hat fünf Texte aus achthundert Seiten entnommen. Die Gesamtwerke des Klägers machen zwölftausend Seiten aus. Natürlich darf man das herausnehmen. Man kann sagen, mein Kind hat es nicht zu lesen. Man darf aber nicht sagen, ist der Autor gefährlich. Ist er ein Kommunist, ein Homosexueller oder ein Zeuge Jehovas.

Die Vorsitzende: Homosexualität ist keine Weltanschauung.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Sie sagen, man greift ihn an, dass er ein Zeuge Jehovas ist. Es war keine Kritik, er wird nicht verunglimpft, er wird nicht beleidigt. Die einzige Gretchenfrage: Wie hälst Du es mit dem Glauben? Wir brauchen nicht in die Homosexualitäts- oder Nazikiste zu greifen. Wenn wir Böll oder Grass hinterfragen, was sie 1990, 1960, 1945 dachten und taten, ... .

Die Vorsitzende: Bei Böll war zu lesen, dass er Katholik ist.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Isau macht das nicht. Er trennt Privat ... .

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Er ist gefragt worden. Sie setzen immer Kritik an der Weltanschauung gleich mit Kritik am Menschen.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Ist er Katholik, dann müssten wir nach Stolpe, dass ... . Ist er Zeuge Jehovas ... . Wo Sie von Eltern sprechen, wird es zum Vorwurf. Mann kann die Bücher nicht als kindgerecht stellen. Sie fragen, ist der Autor ein Zeuge Jehovas? Dazu haben Sie fünf Indizien. Protestant, Agnostiker könnte er auch sein.

Die Vorsitzende: Das ist er nicht.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Warum muss ich vor ihm als Person warnen? Sie schreiben, wenn diese Bücher ... .

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Bücher ... positiv ... negativ ... Sieb sagte, der Anspruch sei auch unklar.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Stopp. Ich sage, es ist die Privatsphäre. Was wollten Sie dann mit der Überschrift sagen? Ist er ein Zeuge Jehovas? Wenn dieser Satz nicht gebraucht wird, dann sind wir in der Privatsphäre.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Mache das nur juristisch. Wir haben gefragt. Er sagte, bitte. Dann kam die Abmahnung ohne Vollmacht. Haben wir weggenommen. Dann kam die Klage. Wo ist die Wiederholungsgefahr?

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Wenn Sie das nicht wieder tun wollen, dann sind wir bei Ihnen.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Lehnt eine Zusammenarbeit ab ... .

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Er muss nicht mit jedem Kritiker zusammen arbeiten. Die Wiederholungsgefahr beseitigt nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Nur wenn Sie uns die Vollmacht vorlegen.

Die Vorsitzende: Das Schreiben werten wir als Zustimmung.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Wir haben viele andere Schreiben. Eine Zustimmung kann zurückgenommen werden.

Die Vorsitzende: Hat sich was verändert?

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Wir unterliegen einem großen Druck.

Die Vorsitzende: Es war Herr [Rechtsanwalt] van Eendenburg. Es ist alles unstreitig. Es gibt keine Wiederholungsgefahr.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Nein. Wenn das der Punkt ist, dann bitte ich um eine Entscheidung.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Nein Das ist oben drauf.

Die Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an. Wir meinen, man darf über die Glaubensrichtung einer Person nachdenken.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Dann bitte ich um die Zulassung einer Revision. Die Überschrift war überflüssig.

Die Vorsitzende: Nicht alles, was überflüssig ist, ist rechtwidrig. Gibt es eine Möglichkeit zur Annahme einer Unterwerfung.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Unterwerfung nicht. In den Kosten können wir entgegen kommen.

Die Vorsitzende: Vielleicht sagt Herr Nabert was dazu.

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Wenn in Zukunft das nicht mehr geäußert wird, dann Kostenaufhebung.

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Können wir das verbindlich sagen?

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Wie denn?

Die Vorsitzende: Rücknahme. Widerruf geht nicht.

Beratungspause der Beklagten. Sie verlassen den Gerichtssaal. Die Vorsitzende Frau Raben, die Richter Herr Meyer und Herr Dr. Weyhe bewundern inzwischen die im Gerichtssaal aushängende Ölporträts von wunderbaren Richtern unsere Hansestadt Hamburg. Isau-Gysi-Anwalt, Herr Nabert, schließt sich der Bewunderung an.

Nach Wiedereintritt der Beklagtenseite: Können das so machen. Im Falle der Rücknahme der Berufung Kostenaufteilung.

Die Vorsitzende: Die Formalien der Berufung vom 28.03.08 sind eingehalten. Kann ich den Hinweis geben, dass ich in der Berufung keinen Erfolg sehe?

Isau-Gysi-Anwalt Herr Nabert: Nein.

Die Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter sagt, er wird keinen Kostenantrag stellen. Binnen zwei Wochen wird mitgeteilt, ob die Berufung durchgeführt werden soll. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 24.06.08, 10:00. Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 20.000,00 Euro, wie in der ersten Instanz.

Nach der Verhandlung fragte ich als Journalist von www.buskeismus.de  den Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Weshalb haben Sie sich mit einer Kostenaufteilung einverstanden erklärt. Sie hätten doch obsiegt

Beklagtenanwalt Herr Andreas Kleefisch: Es hat sehr verschiedene Gründe. ... Das Einverständnis hat sehr verschiedene Gründe, auch juristische. Herr van Briel ist kein Rechthaber.

Schade, schade. Gerne hätte ich die schriftlichen Gründe gelesen, in denen bestimmt Formulierungen gegen Gysi und Stolpe herausgelöst hätten werden können.

Barbara Herzsprung vs. Klambt-Verlag GmbH & Cie                   

Die Sache 7 U 115/07 (324 O 661/07) Barbara Herzsprung vs. Klambt-Verlag GmbH & Cie. war seinerzeit so uninteressant, dass sich ein Bericht nicht lohnte. Berufungssachen sind allerdings immer interessant, zeugen diese doch von den freien und unabhängigen Entscheidungen unsere Richter, welche nicht immer verstanden werden.

Barbara Herzsprung ist relativ gut bei Google vertreten und im Hamburger Abendblatt erfuhren wir, dass sie an diesem Dienstag freudig im Gerichtsflur tanzte, denn sie wurde geschieden. Es war sogar eine dicke Überschrift

Hier tänzelt Barbara Herzsprung in ihre Scheidung

wert.

Die Vorsitzende Richterin Frau Raben: Der Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 23.05.08 wird dem Antragstellervertreter übergeben. Hier brauche ich gar nichts zu sagen. Ich habe drei Sätze an Hinweisen gegeben. Der Schriftsatz hat uns nicht überzeugt.

Beklagtenanwalt Herr Knopp: ... schriftliche ... 938 ... . Das Landgericht sagt, dass ein Verdacht weniger Tatsachenhintergrund haben braucht als der Eindruck.

Die Vorsitzende resolut: Wir wollen, dass diese Sätze nicht wieder kommen.

Richter Herr Meyer: Es ist en typischer Fall für 938.

ZPO § 938 Inhalt der einstweiligen Verfügung

(1) Das Gericht bestimmt nach freien Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind.
(2) Die einstweilige Verfügung kann auch in einer Sequestration sowie darin bestehen, dass dem Gegner eine Handlung geboten oder verboten, insbesondere die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks untersagt wird.

Die Vorsitzende: Wenn Gegendarstellung ... Richtigstellung.

Beklagtenanwalt Herr Knopp: ... .

Richter Herr Meyer: Beim Antrag stellen gibt es keinen Anwaltszwang beim Landgericht. Deswegen ... .

Die Vorsitzende: Das Anliegen ist nicht nur in der Zeitlinie. Deswegen Verdacht. Wir sind nicht die Revisionsinstanz. Wenn das ein Rechtsfehler ist, dann spätestens jetzt wird das legitimiert. Wir meinen, dieser Verdacht wird erweckt. Allein der Titel.

Beklagtenanwalt Herr Knopp: Ein junges Mädchen, ein 19jähriges, hat ... gewonnen. Kann in die Presse. Sie möchte  in eine friedliche Scheidung eingehen, friedliche Auseinandersetzung, zumal drei Jahre zuvor eine solche Krankheit auftrat.

Die Vorsitzende: Ein ziemlich langer Weg, ... trauriger Weg in die Klinik und Scheidung, auch wenn drei Jahre ... depressiv. Wenn sie öffentlich zusammengebrochen wäre, könnte es anders sein. Es ist ein Verdacht. Außerdem besteht kein öffentliches Interesse.

Beklagtenanwalt Herr Knopp: .... für 1.000 Dollar die Nacht .... Ist wieder beim BGH.

Richter Herr Meyer: Deswegen meine Anregung: Hauptsacheverfahren. Über einen Satz werden wir entscheiden.

Beklagtenanwalt Herr Knopp: Habe mit meinem Mandanten gesprochen.

Die Vorsitzende: Auch wenn wir einen fetten Hinweis geben? Die Formalien der Berufung werden  eingehalten. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Der Streitwert der Berufung wird festgesetzt auf 40.000,00 Euro. Wenn Sie das so wollen. Sie []Herr Ziegenaus] haben gar nicht viel vorgetragen.

Klägeranwalt Herr Ziegenaus: Wozu auch

Am Schluss der Sitzung; Die Berufung wird zurückgewiesen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.06.08
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