Bericht Rolf Schälike - 08.-09.04.08
Schröder-Osmani-Nesselhauf-Tag Erstaunliche Zitate Gerhard Schröder vs. Axel Springer AG - Schröder - Gazprom - Neuwahlen Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG - Keine Verurteilung wegen Beteiligung am Mord Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle HansOLG - 08.04.2008 Gerhard Schröder vs. Axel Springer AG - Schröder - Gazprom - Neuwahlen ▲ In der Sache 7 U 21/07 (324 O 608/06) Gerhard Schröder vs. Axel Springer AG wurde unser Ex-Kanzler vertreten vom Osmani-Anwalt, dem Hamburger Verfassungsrichter, Herrn Michael Nesselhauf. Über die Verhandlung in der 1.Instanz
324 O 608/06 am 15.12.06: haben wir
berichtet. Am 19.01.07 verkündete Ri.Buske: Den Beklagten wird
verboten zu zitieren. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gegen das Zitierverbot einen Bundestags-Abgeordneten ging der Springer Verlag in Berufung. Anderthalb Jahre nach dem Erstinstanzen Urteil des Landgerichts kam es zur Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Vorsitzende Richterin Frau Raben: Hier geht es um eine Veröffentlichung in der Bild-Zeitung, und speziell um eine hier geäußerte Frage: „Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?" Der FDP-Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele hegt einen ungeheuerlichen Verdacht, Schröder wollte ... . Beanstandet wird nur der letzte Satz: Wollte Schröder sein Amt loswerden? Zunächst die Meinung des Senats. Es geht um die pikante Frage, gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Job bei Gazporm und dem Wahlvorgang? Es stellt sich die Frage, was ist das für eine Berichterstattung? Man muss den Gesamtzusammenhang sehen. Es gab Berichte vor und nach der Bundestagswahl. Es geht um den Vertrag zwischen Gazprom und BASF vom 11.04.2005. Es heißt: Nachdem der Kläger seinen Job bei Gazprom erhielt, ... . Es liest sich im Zusammenhang. Es entsteht der Verdacht, dass die Entscheidung, Neuwahlen in die Wege zu leiten, in dem Job bei Gazprom zu suchen war. Diese Frage ist der Gipfelpunkt. Nicht nur das. Es ist eine sehr abträgliche These. Es ist der Verdacht eines sehr schlimmes Verhaltens eines Bundeskanzlers. Er hätte eigennützige Motive. Es ist ein Verdacht. Das Landgericht hat zu Recht das als Verdachtsberichterstattung gesehen. Es ist ein Verdacht nicht über eine Straftat, nicht über eine strafbare Handlung. Es ist kein Verdacht über einen kleinen Diebstahl. Darauf kommt es aber nicht an. Bei Verdachtberichterstattung muss es etwas Negatives sein, über was der Verdacht geäußert wird. Dann muss geprüft werden, ob die Grundsätze der Verdachtberichterstattung berücksichtigt sind. Das öffentliche Interesse ist vorhanden. Es gibt ein sehr hohes öffentliches Interesse. Der Kläger muss sich in seiner Eigenschaft sehr viel gefallen lassen. Die zweite Frage: Gibt es ausreichend Anknüpfungspunkte? Das Landgericht hat das [2006] verneint. Es gibt den zeitlichen Ablauf und den Zusammenhang. Allerdings muss man sich fragen ... . Deshalb wird die Berufung keinen Erfolg haben. Ist nach den Grundsätzen der Verdachtberichterstattung gehandelt worden? Es steht in der Berichterstattung nichts, was gegen den Verdacht spricht. Es gab einen anderen Anlass: schwindender Einfluss der SPD in den Ländern. Der Bundeskanzler hat noch gekämpft, den Wahlkampf sehr energisch betrieben, noch in der Wahlnacht meinte er, er wird wieder Bundeskanzler. Dass trotzdem die Motivation deshalb so ist, wie in dem Verdachtsbericht geäußert worden, wird nicht mitgeteilt. Diese Verdachtberichterstattung ist ein Musterbeispiel dafür, wie man den Verdacht nicht äußern darf. Es fehlt die Recherche. Wusste Schröder, dass es bei Gazprom ... . Man hätte in der Schweiz nachfragen können. Auch hätte man den Kläger fragen können. Man hätte fragen können, seit wann wissen Sie, dass Gazprom Ihr Engagement erwartet. Wir meinen, ein Unterlassungsanspruch muss zugestanden werden. Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Es ist nicht verwunderlich, dass ich mit Ihrer Meinung nicht einverstanden bin. Dass nicht mitgeteilt wurde, wie Schröder sich eingesetzt hat bei der Bundestagwahl muss man aus der damaligen Sicht sehen. Von der heutigen Sicht aus,wäre das verständlich. Aber damals war das alles präsent. Hätten wir das geschrieben, hätte der Leser gefragt, was soll das Alles? Die Vorsitzende: Ihre Sache, das darzustellen, nicht als Verdacht. Hätte relativiert werden können. Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Die Medien haben berichtet. Wir haben Fakten auf den Tisch bekommen. Die Hintergründe waren unbekannt. In diesem Zusammenhang nach Motiven zu fragen, ist legitim. Das haben Sie auch gesagt. Die Leser lesen den Artikel nicht so, dass der Verdacht so zu Tage kommt, dass dieser als die einzige Möglichkeit dargestellt wird. Es gibt Anknüpfungspunkte, die nicht so abwegig sind. Der Aufklärungsbedarf wurde signalisiert. Nach den Fakten sieht es so aus. Das muss die Öffentlichkeit wissen. Es ab dazu die aktuelle Stunde im Bundestag. Das was hier erfolgte. ist die Aufgabe der Medien, solche Fragen an die Öffentlichkeit zu bringen. Es ist versucht worden, den Ex-Kanzler zu fragen. Das ist gemacht worden. Er hat gesagt, was zu sagen ist, ist gesagt worden. Es ist eine Ehre, das zu tun. Gazprom hätte nichts gesagt. Die Vorsitzende äußert den negativen Verdacht: Es hätte [bei der Befragung von Gazprom] was Positives 'rauskommen können. Das muss ich so verstehen. Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Nein. Es ist eine Äußerung aus dem politischen Lager. [Der zitierte Herr Carl-Ludwig Thiele] ist FDP-Mitglied des Bundestages. Der darf sich im Zusammenhang fragen, ob das ein fragwürdiges Verhalten im besten Sinne des Wortes ist. Es bestand dringender Aufklärungsbedarf. Es muss legitim sein, so etwas in die Öffentlichkeit zu tragen. Es war keinesfalls die nahest liegende Möglichkeit. Sie [Frau Raben] haben gesagt, Schröder hat sehr energisch den Wahlkampf betrieben. In der Nacht ... habe noch die Bilder im Kopf sagte er, er möchte Bundeskanzler werden, aber wenn nicht, da bin ich abgesichert. Die Vorsitzende: Nachher musste er gehen. Aber hier wird die Frage der Motivation gestellt. Er wäre nicht bei Gazprom eingetreten, wenn er vorher nicht Bundeskanzler gewesen war. Das ist klug. Die Neuwahl ist klug. Aha, jetzt wissen wir, woher die Neuwahlen kommen. Einen solchen Schritt macht man nicht von Heute auf Morgen. Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Das die Neuwahlen ein kluger Schritt waren, finden Sie in vielen Berichten. Die Vorsitzende: Die zeitliche Nähe, die gibt es her. Herr Nesselhauf, Sie sind jetzt dran. Schröder-Osmani-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Schließe mich der Meinung des Senats an. Es ist ein sehr gutes Urteil des Landgerchts. Die Vorsitzende: Dann. Sie [Herr Sajuntz] möchten es entscheiden wissen? Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Anträge werden gestellt. Den Streitwert lassen wir, wie beim Landgericht: 120.000 Euro. Werterhöhung. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Am Schluss der Sitzung: Die Berufung wird zurückgewiesen. Kommentar zu Schröders Motivation bei den Neuwahlen ▲ In zwei Diktaturen - Sowjetunion und DDR - aufgewachsen, seit 1985 in Hamburg lebend, konnte ich mir nicht vorstellen, dass eine Wortwahl bei öffentlichen Äußerungen so zensiert wird. Für die Pseudoöffentlichkeit stellt sich die Frage, was ist ehrverletzendes dabei, wenn Schröder wirklich die Neuwahlen ansetzte, um den Job bei Gazprom zu erhalten. Das er den Job erhalten hat, ist unstrittig. Dass die Annahme des Jobs an der Glaubhaftigkeit eines deutschen Bundeskanzlers stark kratzte, dürfte ebenfalls unstrittig sein. Hätte Herr Gerhard Schröder die Idee mit den Job erst nach der Wahlniederlage gehabt, oder hätte unser Ex-Kanzler die Idee vor der Neuwahl nicht gehabt und auch nicht verfolgt, dann würde das gesunde deutsche Volksempfinden sagen, der Mann war unfähiger als wir Deutschen dachten. Dass Gerhard Schröder den Job bei Gazprom angenommen hat ist, moralisch gesehen, verwerflich genug. Hätte er sich als Bundeskanzler um diese Alternative nicht gekümmert, würde das Schröder noch schlechter machen als es schon in den Augen vieler ist. Es stellt sich für die Pseudoöffentlichkeit die Frage, darf man zum Beispiel einfach aus der Luft heraus sich folgendes fragen? Weshalb duzen und verstehen sich Frau Merkel und Herr Putin so gut? Haben sie erkannt, dass sie beide die gleiche Freude und den gleichen Genuss an Macht genießen, und beide sich der Geheimdienste dabei bedienen? Oder muss die Pseudoöffentlichkeit sich an die in der Sowjetunion und der DDR geltenden Zensurregeln erinnern? Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG - Keine Verurteilung wegen Beteiligung am Mord ▲ In der Sache 7 U 6/08 (324 O 531/07) Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG wurde Bashkim Osmani vertreten vom Ex-Kanzler-Schröder-Anwalt, dem Hamburger Verfassungsrichter Herrn Michael Nesselhauf. Wir waren bei der Verhandlung in erster Instanz 324 0 531/07 am 09.11.2007 dabei und hatten darüber berichtet. Ri. Buske entschied am 14.12.07: Die Beklagte wird verurteilt eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Dagegen ging Springer in Berufung. Am heutigen Dienstag, den 08.04.08 fand der Osmani-Prozess vor dem Hamburger Landgericht in Strafsachen statt. Das Hamburger Abendblatt berichtete am 09.04.08: Osmani-Prozess: Das Gehalt bei der Volksbank Lauenburg gab es in Papiertüten
Tiefe Einblicke in die geradezu vorsintflutliche Arbeit der Volksbank
Lauenburg brachte der 7. Verhandlungstag im Osmani-Prozess.
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