BUSKEISMUS

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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Zensursenat
AG + LG Hamburg, Richter Dr. Steinmetz

Dienstag, den 08. April 2008

Rolf Schälike  - 08.-09.04.08

                   

Schröder-Osmani-Nesselhauf-Tag

Erstaunliche Zitate

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle HansOLG - 08.04.2008

 

Gerhard Schröder vs. Axel Springer AG - Schröder - Gazprom - Neuwahlen    

In der Sache 7 U 21/07 (324 O 608/06)  Gerhard Schröder vs. Axel Springer AG wurde unser Ex-Kanzler vertreten vom Osmani-Anwalt, dem Hamburger Verfassungsrichter, Herrn Michael Nesselhauf.

Über die Verhandlung in der 1.Instanz 324 O 608/06 am 15.12.06: haben wir berichtet. Am 19.01.07 verkündete Ri.Buske: Den Beklagten wird verboten zu zitieren. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Gegen das Zitierverbot einen Bundestags-Abgeordneten ging der Springer Verlag in Berufung. Anderthalb Jahre nach dem Erstinstanzen Urteil des Landgerichts kam es zur Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg.

Vorsitzende Richterin Frau Raben: Hier geht es um eine Veröffentlichung in der Bild-Zeitung, und speziell um eine hier geäußerte Frage: „Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?" Der FDP-Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele hegt einen ungeheuerlichen Verdacht, Schröder wollte ... . Beanstandet wird nur der letzte Satz: Wollte Schröder sein Amt loswerden? Zunächst die Meinung des Senats. Es geht um die pikante Frage, gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Job bei Gazporm und dem Wahlvorgang? Es stellt sich die Frage, was ist das für eine Berichterstattung? Man muss den Gesamtzusammenhang sehen. Es gab Berichte vor und nach der Bundestagswahl. Es geht um den Vertrag zwischen Gazprom und BASF vom 11.04.2005. Es heißt: Nachdem der Kläger seinen Job bei Gazprom erhielt, ... . Es liest sich im Zusammenhang. Es entsteht der Verdacht, dass die Entscheidung, Neuwahlen in die Wege zu leiten, in dem Job bei Gazprom zu suchen war. Diese Frage ist der Gipfelpunkt. Nicht nur das. Es ist eine sehr abträgliche These. Es ist der Verdacht eines sehr schlimmes Verhaltens eines Bundeskanzlers. Er hätte eigennützige Motive. Es ist ein Verdacht. Das Landgericht hat zu Recht das als Verdachtsberichterstattung gesehen. Es ist ein Verdacht nicht über eine Straftat, nicht über eine strafbare Handlung. Es ist kein Verdacht über einen kleinen Diebstahl. Darauf kommt es aber nicht an. Bei Verdachtberichterstattung muss es etwas Negatives sein, über was der Verdacht geäußert wird.

Dann muss geprüft werden, ob die Grundsätze der Verdachtberichterstattung berücksichtigt sind. Das öffentliche Interesse ist vorhanden. Es gibt ein sehr hohes öffentliches Interesse. Der Kläger muss sich in seiner Eigenschaft sehr viel gefallen lassen. Die zweite Frage: Gibt es ausreichend Anknüpfungspunkte? Das Landgericht hat das [2006] verneint. Es gibt den zeitlichen Ablauf und den Zusammenhang. Allerdings muss man sich fragen ... . Deshalb wird die Berufung keinen Erfolg haben. Ist nach den Grundsätzen der Verdachtberichterstattung gehandelt worden? Es steht in der Berichterstattung nichts, was gegen den Verdacht spricht. Es gab einen anderen Anlass: schwindender Einfluss der SPD in den Ländern. Der Bundeskanzler hat noch gekämpft, den Wahlkampf sehr energisch betrieben, noch in der Wahlnacht meinte er, er wird wieder Bundeskanzler. Dass trotzdem die Motivation deshalb so ist, wie in dem Verdachtsbericht geäußert worden, wird nicht mitgeteilt. Diese Verdachtberichterstattung ist ein Musterbeispiel dafür, wie man den Verdacht nicht äußern darf. Es fehlt die Recherche. Wusste Schröder, dass es bei Gazprom ... . Man hätte in der Schweiz nachfragen können. Auch hätte man den Kläger fragen können. Man hätte fragen können, seit wann wissen Sie, dass Gazprom Ihr Engagement erwartet. Wir meinen, ein Unterlassungsanspruch muss zugestanden werden.

Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Es ist nicht verwunderlich, dass ich mit Ihrer Meinung nicht einverstanden bin. Dass nicht mitgeteilt wurde, wie Schröder sich eingesetzt hat bei der Bundestagwahl muss man aus der damaligen Sicht sehen. Von der heutigen Sicht aus,wäre das verständlich. Aber damals war das alles präsent. Hätten wir das geschrieben, hätte der Leser gefragt, was soll das Alles?

Die Vorsitzende: Ihre Sache, das darzustellen, nicht als Verdacht. Hätte relativiert werden können.

Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Die Medien haben berichtet. Wir haben Fakten auf den Tisch bekommen. Die Hintergründe waren unbekannt. In diesem Zusammenhang nach Motiven zu fragen, ist legitim. Das haben Sie auch gesagt. Die Leser lesen den Artikel nicht so, dass der Verdacht so zu Tage kommt, dass dieser als die einzige Möglichkeit dargestellt wird. Es gibt Anknüpfungspunkte, die nicht so abwegig sind. Der Aufklärungsbedarf wurde signalisiert. Nach den Fakten sieht es so aus. Das muss die Öffentlichkeit wissen. Es ab dazu die aktuelle Stunde im Bundestag. Das was hier erfolgte. ist die Aufgabe der Medien, solche Fragen an die Öffentlichkeit zu bringen. Es ist versucht worden, den Ex-Kanzler zu fragen. Das ist gemacht worden. Er hat gesagt, was zu sagen ist, ist gesagt worden. Es ist eine Ehre, das zu tun. Gazprom hätte nichts gesagt.

Die Vorsitzende äußert den negativen Verdacht: Es hätte [bei der Befragung von Gazprom] was Positives 'rauskommen können. Das muss ich so verstehen.

Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Nein. Es ist eine Äußerung aus dem politischen Lager. [Der zitierte Herr Carl-Ludwig Thiele] ist FDP-Mitglied des Bundestages. Der darf sich im Zusammenhang fragen, ob das ein fragwürdiges Verhalten im besten Sinne des Wortes ist. Es bestand dringender Aufklärungsbedarf. Es muss legitim sein, so etwas in die Öffentlichkeit zu tragen. Es war keinesfalls die nahest liegende Möglichkeit. Sie [Frau Raben] haben gesagt, Schröder hat sehr energisch den Wahlkampf betrieben. In der Nacht ... habe noch die Bilder im Kopf sagte er, er möchte Bundeskanzler werden, aber wenn nicht, da bin ich abgesichert.

Die Vorsitzende: Nachher musste er gehen. Aber hier wird die Frage der Motivation gestellt. Er wäre nicht bei  Gazprom eingetreten, wenn er vorher nicht Bundeskanzler gewesen war. Das ist klug. Die Neuwahl ist klug. Aha, jetzt wissen wir, woher die Neuwahlen kommen. Einen solchen Schritt macht man nicht von Heute auf Morgen.

Beklagtenanwalt Herr Sajuntz Sascha: Das die Neuwahlen ein kluger Schritt waren, finden Sie in vielen Berichten.

Die Vorsitzende: Die zeitliche Nähe, die gibt es her. Herr Nesselhauf, Sie sind jetzt dran.

Schröder-Osmani-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Schließe mich der Meinung des Senats an. Es ist ein sehr gutes Urteil des Landgerchts.

Die Vorsitzende: Dann. Sie [Herr Sajuntz] möchten es entscheiden wissen? Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Anträge werden gestellt. Den Streitwert lassen wir, wie beim Landgericht: 120.000 Euro. Werterhöhung. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kommentar zu Schröders Motivation bei den Neuwahlen                        

In zwei Diktaturen - Sowjetunion und DDR - aufgewachsen, seit 1985 in Hamburg lebend, konnte ich mir nicht vorstellen, dass eine Wortwahl bei öffentlichen Äußerungen so zensiert wird.

Für die Pseudoöffentlichkeit stellt sich die Frage, was ist ehrverletzendes dabei, wenn Schröder wirklich die Neuwahlen ansetzte, um den Job bei Gazprom zu erhalten. Das er den Job erhalten hat, ist unstrittig. Dass die Annahme des Jobs an der Glaubhaftigkeit eines deutschen Bundeskanzlers stark kratzte, dürfte ebenfalls unstrittig sein. Hätte Herr Gerhard Schröder die Idee mit den Job erst nach der Wahlniederlage gehabt, oder hätte unser Ex-Kanzler die Idee vor der Neuwahl nicht gehabt und auch nicht verfolgt, dann würde das gesunde deutsche Volksempfinden sagen, der Mann war unfähiger als wir Deutschen dachten.

Dass Gerhard Schröder den Job bei Gazprom angenommen hat ist, moralisch gesehen, verwerflich genug. Hätte er sich als Bundeskanzler um diese Alternative nicht gekümmert, würde das Schröder noch schlechter machen als es schon in den Augen vieler ist.

Es stellt sich für die Pseudoöffentlichkeit die Frage, darf man zum Beispiel einfach aus der Luft heraus sich folgendes fragen?

Weshalb duzen und verstehen sich Frau Merkel und Herr Putin so gut? Haben sie erkannt, dass sie beide die gleiche Freude und den gleichen Genuss an Macht genießen, und beide sich der Geheimdienste dabei bedienen?

Oder muss die Pseudoöffentlichkeit sich an die in der Sowjetunion und der DDR geltenden Zensurregeln erinnern?

Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG - Keine Verurteilung wegen Beteiligung am Mord                               

In der Sache 7 U 6/08 (324 O 531/07) Bashkim Osmani vs. Axel Springer Verlag AG wurde Bashkim Osmani vertreten vom Ex-Kanzler-Schröder-Anwalt, dem Hamburger Verfassungsrichter Herrn Michael Nesselhauf. Wir waren bei der Verhandlung in erster Instanz 324 0 531/07 am 09.11.2007 dabei und hatten  darüber berichtet. Ri. Buske entschied am 14.12.07: Die Beklagte wird verurteilt eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Dagegen ging Springer in  Berufung.

Am heutigen Dienstag, den 08.04.08 fand der Osmani-Prozess vor dem Hamburger Landgericht in Strafsachen statt. Das Hamburger Abendblatt berichtete am 09.04.08:

 Osmani-Prozess: Das Gehalt bei der Volksbank Lauenburg gab es in Papiertüten

Tiefe Einblicke in die geradezu vorsintflutliche Arbeit der Volksbank Lauenburg brachte der 7. Verhandlungstag im Osmani-Prozess.
Von Matthias Rebaschus

So gab es 2005 weder einen Geldautomaten noch Kontoauszugsdrucker, keine Kreditsachbearbeiter, nur lose Blattsammlungen als Kreditakten, keine funktionierende elektronische Datenverarbeitung - stattdessen Kundendaten auf "braunen Pappen" und einen Bankchef Carsten Heitmann, der autoritär Kredite selber vergab, während "fünf bis sechs Frauen" an den Schaltern "die Wehwehchen" der Laufkunden bearbeiteten.

Im Osmani-Prozess vor dem Hamburger Landgericht sind neben einem weiteren Beschuldigten die albanischen Brüder Bashkim und Burim Osmani wegen Beihilfe zur schweren Untreue angeklagt. Sie sollen sich die Zustände der Bank zu Nutze gemacht haben und mit faulen Krediten einen Schaden von 31 Millionen Euro angerichtet haben. Beide beteuern ihre Unschuld. Burim Osmani wurde wegen Beihilfe zum schweren Betrug in einem anderen Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Doch zurück zum Alltag in der Volksbank Lauenburg. Kaum zu glauben: Zum Gehaltsempfang ließ Heitmann seine Mitarbeiter antreten und händigte ihnen das Gehalt bar in Papiertüten - gegen Unterschrift - aus. Das berichteten Zeugen, die als Notvorstand eingesetzt wurden, als die Volksbank ihr Konto um elf Millionen überzogen hatte, daher "vor der Zahlungsunfähigkeit" stand und Heitmann seinen Job niedergelegt hatte.

"Ich fühlte mich zurückversetzt in eine Zeit vor 30 Jahren", sagte Zeuge Jens P., der vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken eingesetzt wurde. "Man konnte in den Kreditunterlagen nicht einmal Sicherheiten feststellen oder eine Kreditlinie, aus der eine Überziehung sichtbar wird." Was der Notvorstand fand, sei abenteuerlich: Die Volksbank hatte rund 1000 Kunden. Nur 53 von ihnen hielten mehr als 90 Prozent des Kreditvolumens. Unter den 53 Kreditnehmern sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Strohmänner, über die die Gelder zu den Osmanis geflossen sein sollen.

Die Kredite waren von 30 Millionen auf 105 Millionen explodiert. Die Folge: Kredite für 102 Millionen übernahm als Rettungsmaßnahme die Bankaktiengesellschaft AG, Hamm, und die Volksbank fusionierte mit der Raiffeisenbank. Ex-Bankchef Heitmann ist in einem anderen Prozess wegen der faulen Kredite nach einem Geständnis zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Ex-Vorstand Jens-Dietrich S. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Besonderes Interesse erregte eine Auflistung der Kredite, die Notvorstand Jens P. nach den Angaben von Ex-Vorstand Jens-Dietrich S. aufstellte. In der Liste stand auch, dass Bashkim Osmani in der Bank als Spielervermittler der Fußball-Bundesliga bekannt gewesen sei und gute Kontakte zu Rainer Calmund (Ex-Manager Bayer Leverkusen), "Schumi"-Manager Willi Weber und der Bäckerei Kamps hätte. Nach weiteren Angaben von Jens-Dietrich S. hätten die Osmanis die Kreditnehmer "besorgt". Burim Osmanis Verteidiger Gerhard Strate versicherte seine Zuversicht, "dass von der Anklage nichts oder nur sehr wenig übrig bleibe". Immer wieder ließ er durchblicken, dass hinter dem Bankenskandal seiner Meinung nach von Anfang an eine geplante Fusion mit der örtlichen Raiffeisenbank gesteckt habe.

erschienen am 9. April 2008
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2008/04/09/867000.html?prx=1

Wir wissen nicht, ob der Bericht stimmt. Das Abendblatt ist keine priviligierte Quelle. Gern korrigieren wir den Bericht des Springer-Journalisten. Wir hoffen, das Herr Ri.Buske und Ri`in Frau Raben dazu nicht belästigt werden. Einen Beitrag zur materiellen Wahrheit erwarten wir von der Hamburger Zensurrichterin und dem Hamburger Zensurrichter so und so nicht.

Vorsitzende Richterin Frau Raben: Ja. Hier geht es um eine Richtigstellung, zu der die Beklagte verurteilt ist. Wir brauchen dazu nichts zu sagen. Wir haben die schriftlichen Hinweise. Zu dem berichteten Vorwurf gab es einen Freispruch. In der Erstveröffentlichung wird behauptet, dass diese Verhandlung zu einer Bestrafung führte. Vielleicht können Sie [Herr Kröner] dazu etwas Erhellendes sagen.

Springeranwalt Herr Lars Kröner: Ob es etwas erhellendes ist, muss der Senat entscheiden. ..., so ist das auch der Fall. Die Gegendarstellung erscheint so, als ob der Kläger überhaupt nicht verurteilt wurde. Wie die Richtigstellung jetzt daherkommt, sehen die Leser es so, dass der Kläger nicht verurteilt ist.

Die Vorsitzende: Ist aber nicht wegen dieser Tat verurteilt.

Springeranwalt Herr Lars Kröner: ... .

Die Vorsitzende: Es ist eine zweite Irreführung. Das denkt man. Vor diesem steht der ursprüngliche Antrag.

Diese Behauptungen sind unwahr. Sie werden von den Autoren des Artikels wider besseren Wissens aufgestellt. Tatsächlich ist Bashkim Osmani von diesen Vorwürfen aus tatsächlichen Gründen rechtlich freigesprochen worden.

Der war anders. Eindeutiger als jetzt, kann es nicht sein. Soll er schreiben, in allen anderen Punkten ist er verurteilt worden?

Springeranwalt Herr Lars Kröner: Er kann schreiben, ist verurteilt worden, aber nicht in diesem Fall [Mord].

Die Vorsitzende: Weshalb soll er sich selber belasten? Das steht was Falsches, was nicht stimmt.

Springeranwalt Herr Lars Kröner: Es steht da nicht, weshalb er freigesprochen wurde. Es ist nicht so gewesen. Die Hauptbelastungszeugen sind abgerutscht oder haben Gebrauch genommen von ihren Zeugenverweigerungsrecht.

Die Vorsitzende: Bei Freispruch  weiß heute jeder Leser, dass es an Beweisen mangelt. War der Freispruch wegen Verjährung, hätte man das schreiben können.

Springeranwalt Herr Lars Kröner: Das stimmt nur für die Menschen, die es mit Strafprozessen zu tun haben. Bei den anderen Menschen ist das nicht so. Der durchschnittliche Leser versteht den Freispruch so: Er war es nicht mit dem Mord.

Richter Herr Meyer: Man kann sich korrigieren mit einem zusätzlichem Bericht.

Die Vorsitzende: Ja, wenn es zulässig ist. Es ist alles richtig. Auch freundlich für den Verlag. Die Richtigstellung ist sehr kurz. Was hätte man anders schreiben können? Sie haben es verbreitet. Was tun?

Springeranwalt Herr Lars Kröner: Habe das Signal verstanden.

Die Vorsitzende: Vielleicht kann Sie Herr Nesselhauf überzeugen.

Osmani-Schröder-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Es ist doch eindeutig. ... . Verstehe nicht, weshalb es so schwer ist, diesen Fehler zu korrigieren.

Springeranwalt Herr Lars Kröner:  Noch etwas zur Teilrücknahme der Klage. Das hätte nur Auswirkungen auf die Kosten.

Die Vorsitzende: Es hätte Auswirkungen auf die Kosten der ersten Instanz. Allein die Kosten können Sie nicht beanstanden. Es ist etwas anderes, wenn Sie in Berufung gehen und die Kosten dabei mit beanstanden. Es ist schwer bei Äußerungen von Mehr oder Weniger zu sprechen.

RS zu der konkret zu behandelnden Schwierigkeit Mehr oder Weniger: Beantragt wurde der Abdruck der folgenden Richtigstellung:

Diese Behauptungen sind unwahr. Sie werden von den Autoren des Artikels wider besseren Wissens aufgestellt. Tatsächlich ist Bashkim Osmani von diesen Vorwürfen aus tatsächlichen Gründen rechtlich freigesprochen worden.

Verurteilt wurde Springer zum Abdruck der folgenden Richtigstellung:

Hiermit stelle ich richtig, dass Herr Bashkim Osmani von diesen Vorwürfen rechtlich freigesprochen wurde

Die Vorsitzende: Wir werden darüber nachdenken. Die Formalien der Berufung sind gewahrt worden. Anträge werden gestellt. Das Urteil soll abgeändert werden. Beschlossen und verkündet: Die Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Osmani-Schröder-Anwalt Herr Michael Nesselhauf: Der Streitwert?

Die Vorsitzende: Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 50.000 Euro.

Am Schluss der Sitzung: Die Berufung wird zurückgewiesen. Zum Kostenfestslellungsbeschluss des Landgerichts ... .

Erstaunliche Richterzitate                               

"Unter 5.000 EUR fängt man nicht an, miteinander zu reden."

"Teil eines Tests der Abmahnkosten."

"Der Beklagte wird verurteilt bla, bla, bla ... ."

"Auch da sieht es ganz finster für die Beklagten aus."

"Es gibt keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung bei vorgerichtlich zurückgenommener  Abmahnung. Es ist ein prinzipielles Ungleichgewicht. Darüber könnte man promovieren. Macht ein Referendar von mir. Umgekehrter Wettbewerbsprozess." (RA Goldbeck - Assessor  beim OLG Hamburg)

"Habe mich zumindest damit beschäftigt. Machen Richter nicht immer."

"Jetzt können nur Sie etwas falsch machen, wenn Sie was sagen."

"Der Mandant ist des Anwalts größter Feind."

"Oh, oh, Leute."

"Da haben wir was in der Akte. Da hat der Kläger was geschrieben. Das habe ich noch gar nicht gelesen. Das habe ich erst vor zwei Stunden erhalten."

"Die Anwälte sagen, sie haben so viel Arbeit. Die machen sich die Arbeit aber selbst."

"Das Gericht ist immer der arme Willi, der in der Mitte steht."

"Die Anwälte wollen immer viel reden. Es geht ja um ihr Geld."

Anwältin: Habe viel geschrieben. Richter: Viel zu viel.

"Muss mich für irgend eine Seite entscheiden."

"Warum versuchen die Anwälte immer, die Richter reinzulegen? Dafür haben wir die Referendare, das rauszukriegen."

"Inverkehrbringen ist ein grauenhaftes Wort."

"Tun Sie mir den Gefallen: schreiben sie keine Wiederholungen."

"Habe mir überlegt, ob ich aus erzieherischen Gründen den Termin absage."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.04.08
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