BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 21. Juni 2007

Rolf Schälike - 18.06.2007 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 21.06.2007

Öffentlichkeit / Pseudoöffentlichkeit  - War es Panne, Unachtsamkeit oder Absicht?                    

Wir konnten die Verhandlung 27 O 442/07 Wittstock vs. Westdeutscher Zeitschriften Verlag  GmbH & Co. KG nicht verfolgen. Der Termin war angesetzt auf 14:00. Das belegt die Terminrolle.

Wir waren den ganzen Tag im Saal, verließen diesen 13:30 nach dem Hinweis des Vorsitzenden Richters Herrn Mauck:

Die Sitzung wird fortgesetzt um 14:00

Wir fragten sicherheitshalber nach:

Um vierzehn Uhr?

Der Vorsitzende:

Ja, um vierzehn Uhr.

Wir gingen in die Kantine. Meinen Partner, einen Raucher habe ich angetrieben, Böses ahnend.

Wir waren im Saal  um 13:50. Die Verhandlung war schon beendet.

Keine Überraschung. Wir sind bloß die Pseudoöffentlichkeit.

Richter Herr Mauck musste wissen, dass wir noch da sind. Mein Aktenkoffer und Anorak waren noch im Saal. Unsere Nachfrage war ebenfalls eindeutig.

Es war eine vom Prinzip her interessante Verhandlung. Geklagt wurde in Berlin. Sowie der Klägeranwalt von der Kanzlei Prof. Prinz als auch die hübsche Anwältin von der Kanzlei Buse mit dem Anwalt Michael Nesselhauf, von der Beklagtenseite, kamen aus Hamburg.

Weshalb wird wohl in Berlin geklagt?

Die Beklagte hat ihren Sitz in Düsseldorf. Die Klägerin Charléne Wittstock wohnt wahrscheinlich in Monaco.

Was hat das mit der deutschen Hauptstadt zu tun?

War sich die Kanzlei Prof. Prinz bei der Antragsstellung nicht sicher, in Hamburg zu obsiegen?

Kaum, denn vor einer Woche obsiegte die Kanzlei in Hamburg in wohl der gleichen Sache.

Wollte die Kanzlei Prof. Prinz dem Hamburger Richter, Andreas Buske die Entscheidung ersparen, die Kanzlei des Schröder-Anwalts, des Herrn Michael Nesselhauf in Hamburg verlieren zu lassen.

In Berlin ist diese Kanzlei unbekannt, das haben wir im Prozess der Deutschen Bahn gegen den Architekten Herrn Gerkan, vertreten von Herrn Nesselhauf, erfahren.

Alles im Prinzip  unbedeutend, würden die Zensoren, in Gestalt der Richter der beiden Pressekammern, genauso "großzügig" mit der deutschen Sprache und der Veröffentlichung von Bildnissen umgehen, und nicht wegen jeder Kleinigkeit Zensur üben.

Weshalb wird nicht mit gleichem Maß gemessen?

 

Münstersche Zeitung  vs. ver.di -  Was soll das?                   

In der Sache 27 O 441/07 Münstersche Zeitung Verlags GmbH & Co. vs. Ver.di brach wohl der Klägerismus durch.

Eine Zeitung klagt vor der Berliner Zensurkammer, vertreten von einer Kanzlei, welche meist für Meinungsoffenheit streitet. Was hat Ver.di verbrochen?

Wir finden im Internet:

Münstersche Zeitung

Redaktion wehrt sich: „Wir haben eigene Reformkonzepte vorgelegt“

27.02.2007

Münster. Die von der „Freistellung“ betroffenen Redakteurinnen und Redakteure der Münsterschen Zeitung haben sich jetzt entschieden gegen die "permanenten öffentlichen Diffamierungen“ durch ihren Dortmunder Verleger Lambert Lensing-Wolff gewehrt.

Diese entbehrten jeder nachprüfbaren Grundlage, schreiben die Betroffenen in einem offenen Brief, der der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vorliegt.
Der Verleger Lensing-Wolff hatte der Redaktion mehrfach in der Öffentlichkeit ein "unterirdisches Qualitätsniveau" und "Reformunfähigkeit" bescheinigt und den Redaktionsaustausch als „Notoperation“ bezeichnet, um die Zeitung vor dem wirt-schaftlichen Untergang zu retten.

Viel böses Blut. Die Zensur muss entscheiden.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Der Antragsgegner erhält den Schriftsatz vom 19.06.07. Nun wird bestritten, dass man das gesagt hat.

Es geht.

Aus der Pressemitteilung von Ver.di .... .

Anruf des Arbeitsgerichts ... .

In Wirklichkeit war es umgekehrt.

Vielleicht können sich die Parteien vergleichen?

Ver.di- Anwältin Frau Kunze:

Die Verhandlungen haben bei uns immer Vorrang vor Anruf des Arbeitsgerichts.

Der Betriebsrat hat dann beschlossen, diesen Weg zu beschreiten.

Den betrieblichen Verhandlungen wollte man jedoch Vorrang geben. Das war völlig klar.

Der Vorsitzende:

Kommt aber in der Erklärung nicht zum Ausdruck.

Ver.di- Anwältin Frau Kunze:

Das Flugblatt ist ist vom Betriebsrat, nicht von ver.di.

Der Vorsitzende:

Sie haben aber verbreitet.

Kläger-Anwältin Frau Dr. Kleinke von der Kanzlei Weberling:

Jedenfalls war das mehrdeutig.

Ver.di- Anwältin Frau Kunze:

Die Klägerin ist nicht verächtlich gemacht worden.

Unstreitig sind die Verhandlungen geplatzt durch den Arbeitgeber.

Kläger-Anwältin Frau Dr. Kleinke:

Es geht um die Klarstellung.

Aus Ihrer Meldung geht hervor, durch den geplatzten Termin mussten wir zum Arbeitsgericht.

Der Vorsitzende ungeduldig:

Wir denken noch Mal darüber nach.

Ver.di- Anwältin Frau Kunze:

Ich habe noch keinen  Antrag gestellt.

Der Vorsitzende:

Anträge werden gestellt.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung, am späten Nachmittag.

14:00: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Wir erfahren bei dieser Gelegenheit, dass Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in Berlin Vorrang hat. Sowie als Vertreter von Klägern als auch von Beklagten.

Das Gericht scheint ihn sehr zu schätzen.

Wir durften ihn in der nächsten Verhandlung erleben.

Lehrstuhl für Spaziergangswissenschaft  - Kein Humor bei den Professoren 

In der Sache 27 O 375/07 Universität Kassel vs. der Tagesspiegel hörten wir das erste Mal das Wort Spaziergangswissenschaft und dass die Universität Kassel sich damit beschäftigt  Es gibt dafür sogar ein Fremdwort: Promenadologie mit fast eintausend Treffern bei Google. Noch nicht ganz so bekannt wie Buskeismus mit seinen über fünfzigtausend Treffern. Das ist reif für einen Lehrstuhl.

Der Vorsitzende:

Oh. Guten Tag.

Wir haben es mit einem Antrag auf Richtigstellung zu tun.

"Lehrgang mit Spaziergang". Das  hat die dpa verzapft.

Die dpa hat wohl nur in Hessen widerrufen.

Lieblingsanwalt Johannes Eisenberg als Klägeranwalt mischt sich ein:

Ich habe gesagt, das stimmt nicht.

Machen sie aber nicht wieder mit niedriger Priorität, versteckt... .

Ich kann Ihnen die dpa-Meldung zeigen.

Der Vorsitzende:

Nicht nötig.

Auf der Beklagtenseite steht Herr Anwalt Reich von der Kanzlei Dr. Schertz, eine promenaden Abmahnkanzlei. Diesmal soll sie sich gegen die Angriffe des progresiven Anwalts Johannes Eisenberg wehren. Fast unmöglich in einer solchen Konstellation als Abgemahnter zu obsiegen.

Der Vorsitzende setzt fort:

Professur für Spaziergangswissenschaft.

Wenn das falsch ist war es falsch.

Dem Grunde nach meinen wir, es besteht ein Anspruch auf Gegendarstellung.

Beklagtenanwalt Herr Reich von der Abmahnkanzlei Dr. Schertz versucht es trotzdem::

Es gibt diesen Lehrauftrag. Steht immer noch auf der Interset-Seite.

Da muss man sich einer solchen satirischen Darstellung stellen.

Der Vorsitzende zitiert:

Haben eine Professur für Spaziergangswissenschaft eingerichtet.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg redet dazwischen:

Lassen Sie mich ausreden.

Der Vorsitzende liebevoll ermahnend:

Herr Eisenberg.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg lässt sich nicht bremsen:

Stadt- und Landschaftsplanung, Prof. Burckhardt.

Womit beschäftigen die sich alles.

Ausgerechnet aus dieser Kanzlei, wo die von Camelot verabschiedet ... getanzt hatte mit ... .

Entscheiden Sie, Herr Richter.

Wenn Sie mir einen Antrag empfehlen, stelle ich diesen.

Sie können das besser als ich.

Dass es einen Lehrauftrag für 650,00 EURO gab, verschweigen wir das nicht.

Richterin Frau Becker:

Sie wollen das nur widerrufen haben, es gibt keinen Lehrstuhl für Spaziergangswissenschaft.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg selbst bezichtigend:

Es ist Muße. Müssen Leute lernen.

Ich kann das heute noch nicht.

Mir fiel der Song von Wolf Biermanns "Sonntagsspaziergang" ein

Gehn wir mal hin?
ja, wir gehn mal hin.
Ist hier was los?
Nein, es ist nichts los.
Herr Ober, ein Bier!
Leer ist es hier.
Der Sommer ist kalt.
Man wird auch alt.
Bei Rose gabs Kalb.
Jetzt isses schon halb.
Jetzt gehn wir mal hin?
Ja, wir gehn mal hin.
Ist er schon drin?
Er ist schon drin.
Gehn wir mal rein?
Na dann gehn wir mal rein.
Siehst du heut fern?
Ja, ich sehe heute fern.
Spielen sie was?
Ja, sie spielen was.
Hast du noch Geld?
Ja, ich habe noch Geld.
Trinken wir ein'?
Ja, einen klein'.
Gehn wir mal hin?
Na, gehn wir mal hin.
Siehst du heut fern?
Ja, ich sehe heut fern.

Der Vorsitzende:

Der Klägervertreter erklärt, dass der Schriftsatz vom 18.06.07 dem Beklagten nicht bekannt ist.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg greift an:

Das ist ein solcher Schlaumeier. Er hat das an die Uni Kassel geschickt. Hatte gar kein Mandat.

Habe nicht empfangen. Internetrecherche. Focus.

Es ist eine Reformuniversität, die es nicht gewohnt ist, sich mit Zeitungen anzulegen.

Ich werde denen empfehlen, dass die Mandantin sich einen Anwalt sucht, und dagegen vorgeht.

Der Vorsitzende:

... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Sie verlangen Gleichbehandlung, dass alles von mir geahndet werden soll.

Der Tagesspiegel ist verquer mit dem Milieu von Professoren. Das stand auf der Titelseite.

Der Vorsitzende:

Der Beklagtenvertreter beantragt vorsorglich Erklärungsfrist.

Anträge werden gestellt.

Es ist Satire, aber ... .

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Es ist eine Marginalie. Dann noch Titelseite.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Rechts AG.

Der Außenminister darf mit jedem Scheißdreck auf die Titelseite.

Der Vorsitzende:

Wir entscheiden am Schluss der Sitzung.

14:00, am Schluss der Sitzung: Der Tagesspiegel wird zur Gegendarstellung verurteilt; allerdings zu einer etwas gekürzten.

Danach folgten vier Verhandlungen aus der Kategorie Klägerismus         

Die vier unterschiedlichen Kläger vertrat die Kanzlei Prof. Dr. Prinz.

Beschränken wir uns auf die Berichterstattung:

Sache 27 O 412/07 Assauer vs. Heinrich Bauer Verlag KG.

Diese war interessant, weil in gleicher oder fast gleicher Sache am nächsten Tag (Freitag) in Hamburg bei Buske verhandelt wurde. Die Urteile fielen entgegengesetzt aus.

Sache 27 O 442/07 Wittstock vs. Westdeutscher Zeitschriften Verlag  GmbH & Co. KG

Geklagt wurde in Berlin. Sowie Klägeranwalt von der Kanzlei Prof. Prinz als auch die Beklagtenanwältin Frau Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Buse mit dem Anwalt Michael Nesselhauf, bekannt als gewaltige Abmahnanwälte, kamen aus Hamburg.

Die Einstweilige Verfügung wurde natürlich bestätigt.

Was kann man bei einer solchen Konstellation auch anderes erwarten.


Totalzensur
2007 Lurusa Gross

 

Assauer vs. Heinrich Bauer Verlag KG - Probleme der bedauernswerten  Zensoren                                         

Sache 27 O 412/07 Assauer  vs. Heinrich Bauer Verlag KG.

Der Vorsitzende:

Serien ... .

Klägeranwalt:

Hier hat die Kerntheorie Sinn.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Es geht um folgendes:

Die Revue veröffentlicht ein Interview, welches es nie gab.

Das Verbot: ... wie geschehen ... . heißt das Bild nicht erneut zu veröffentlichen. Das geht zu weit.

Bei Bildnissen während des Urlaubs ginge das z.B.

Deswegen ...einschränken, soweit geschehen.

Keine Bilder mehr mit diesem Interview. Ist auch zu weit gefasst.

Eine private Feier sollte nicht darunter fallen.

Beklagtenanwalt Herr Jürgens:

Das Foto ist lizensiert.

Klägeranwalt:

Mit "wie in" habe ich Probleme.

Bilder aus dem privaten Alltag geht auch nicht. Man weiß nicht, was es ist, ein privater Alltag.

Richter Herr von Bresinsky:

Dieser Tenor heißt, dieses Bild darf nie veröffentlicht werden.

Klägeranwalt:

BGH. Im Zusammenhang mit etwas, das hat der BGH abgelehnt.

Beklagtenanwalt Herr Jürgens:

Es ist ein lizensiertes Foto. Das dürfen wir veröffentlichen.

Foto mit Interview ... .

Sie können auch einen abstrakten Tenor formulieren.

Das Tragende muss dargestellt werden.

Alles, was Sie von uns verlangt haben, haben wir gemacht.

Der Vorsitzende:

Jede denkbare Veröffentlichung zu verbieten, geht nicht

Beklagtenanwalt Herr Jürgens:

Nicht mehr beleidigend zu kritisieren, kann so allgemein formuliert werden?

Man hat versucht zu abstrahieren.

Man hat das Foto genommen.

Das hier ist falsch.

Man hätte den Text nehmen sollen.

Der Vorsitzende führt ein Selbstgespräch:

Wir haben es schwer.

Kerntheorie: Wenn es geschehen ist, wie im Wettbewerbsrecht.

Wir wissen auch nicht, wie wir da entscheiden sollten.

Wir werden entscheiden.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Anträge werden gestellt.

Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

14:00, am Schluss der Sitzung: Der Tagesspiegel wird zur Gegendarstellung verurteilt; allerdings zu einer etwas gekürzten.

Interessant zu vergleichen mit der gleichen Sache bei Buske:

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 01.07.07
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