BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 22. Juni 2007

Rolf Schälike - 25.06.07

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 22.06.2007

 

Drei Klägerismus-Fälle der Kanzlei Prof. Prinz                             

Die Sachen  324 O 326/07 Assauer  324 O 327/07 und 324 O 336/07 Thomalla vs. Heinrich Bauer Verlag waren identisch. Im Internet finden wir dazu allerhand.

Assauer klagte gestern am 21.06.07 in Berlin in gleicher Sache und verlor. Wir berichteten.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske:

Frau Assauer. Sie ist eine andere. Er war nie Trainer.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Solche Fehler können passieren.

Das Konzert fängt eine viertel Stunde früher an.

Der Vorsitzende:

Ist wie immer wieder hoch gekocht dieses Thema. Einstweilige Verfügungen durch identischen Kern.

Der streitgegenständliche Zusatz ... wenn wir, wenn wir jeden Tag.

Was soll es mit den Einfügungen, noch dazu fett?

Der Antragsgegner wollte Raum schaffen für erneute Verletzungen.

Ein Unterlassungsvertrag ist nicht zustande gekommen.

Man kann Verträge durch Schweigen annehmen, ist aber auch nicht der Fall.

Was wäre ... ?

So dass wir in beiden Fällen bestätigen möchten.

Richter Herr Dr. Korte:

Nur den Text.

Der Vorsitzende:

324 O 327/07 Thomalla genau so. Text.

Bildnisveröffentlichung halten wir für rechtswidrig.

Wir haben keine Einwilligung. Es ist kein zeitgeschichtliches Ereignis.

Haben nachgefragt, ob sie heiraten wollen. § 23, Abs 1, Ziff 1.

Haben eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass sie nicht heiraten wollen.

Unterlassungserklärung reicht nicht.

Fotos überhaupt nicht veröffentlichen. Tenor viel zu weit. Aber Bild darf gar nicht veröffentlicht werden.

Heiraten irgendwann.

2008 startet Tatort. Da kann ich mir es vorstellen, dass das ein zeitgeschichtliches Ereignis ist.

Im Grunde nach muss man das Gesetz abschreiben.

Justiziar des Bauer Verlages Herr Mai:

Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten, das Foto zu veröffentlichen.

Da kann man das Verbot genauer formulieren.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wenn man sieht, in welchem Umfang abgemahnt wird.

"Wie" heißt nicht "gleich".

Das Gesetz verlangt den positiven Nachweis der Wiederholungsgefahr.

Ein  nicht gegebenes Interview. So reicht diese Erklärung aus.

Ich war ja der unbegründeten Hoffnung, dass das Argument greift.

Wir haben einen Verstoß, einen ganz engen.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Wir haben ganz präzise Ziffern gefasst. Haben das gesamte Interview ... .

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wäre enger.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Noch präziser geht es nicht, als wir es gemacht haben.

Der Vorsitzende:

Die verlangte Unterlassungserklärung wollen Sie nicht abgeben?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Nein, wollen wir nicht.

Der Vorsitzende versucht eine freiwillige Zensur zu erreichen

Und im Zusammenhang mit der obigen Berichterstattung?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Diese Bilder mit der Schwangerschaft sollen verboten werden.

Richter Herr Zink:

Nur.

Justiziar des Bauer Verlages Herr Mai:

Sind gestern in Berlin ganz gut damit gefahren.

Richter Herr Zink:

Ohne Einwilligung.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

§ 23, 1

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Im Wettbewerbsrecht heißt es nicht "wie" sondern "insbesondere".

Richter Herr Dr. Korte:

Der, der verletzt, muss die Ungewissheit aus der Welt schaffen.

Justiziar des Bauer Verlages Herr Mai:

Machen Sie "darf nicht beleidigen".

Der Vorsitzende:

Steht im Gesetz, dass er nicht beleidigen darf.

Richter Herr Dr. Korte:

Wir konkretisieren sehr weit.

Jetzt wollen Sie noch weiter, noch weiter konkretisieren.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Die Rechtsverletzung indiziert die Verletzungsgefahr.

Richter Herr Dr. Korte:

Das Foto ... dort, dort.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Nie wieder.

Der Vorsitzende verteidigt sein recht als Richter zu zensieren:

Können danach im Ausnahmefall Erlaubnis erhalten.

So ist das Gesetz.

Richter Herr Dr. Korte möchte Eindeutigkeit:

Ihre Unterlassungserklärung soll Verwirrung erzeugen. So sehen wir das.

Beklagte:

Der 9. Zivilsenat ... Protokoll.

Prinz und Lehr waren dort anwesend.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Das letztere bestreite ich, weil ich nicht da war.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Ich war da.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Ist irrelevant.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Bestreiten Sie oder ist es irrelevant?

Presserichter Herr Dr. Korte erklärt das am Beispiel:

100 Personen schulden 100 Euro. 99 Personen bezahlen 99,90 Euro.

Trotzdem kann der hundertste hundert Euro verlangen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Das wäre eine Tatsachenfrage.

Das hier ist eine Rechtsfrage.

Der Vorsitzende:

Das Sie immer bei der Beklagtenseite sind, da brauchen Sie das nicht zu streuen.

Richter Herr Zink freut sich ergötzend.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Haben sich nicht Interesse, das Ganze zu lösen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Nicht für 100.000,00 Euro.

Habe ein Angebot gemacht. Dazwischen liegen 40.000,00 Euro.

Es geht um Lappalien.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Mann kann es noch schlimmer machen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Das Interview stimmt. Alles stimmt.

Drohung mit Strafe macht die sizilianische Mafia.

Macht man das so?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Sie fühlen sich bedroht.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Mein Mandant fühlt sich bedroht.

Der Vorsitzende:

Weiß nicht. Wir hatten bestätigt.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Die Mandantschaft lässt sich nicht erpressen.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Sieht Ihr Mandant das auch so?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Ich habe so entschieden. Herrn Bauer habe ich gesprochen.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Sie wollen 10.000,00. Finde, 30.000 waren angemessen damals.

Es entbrannt ein Streit über Mafia-Methoden.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Schreiben wir ins Protokoll.

Der Vorsitzende:

Das es keinen Sinn hat.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Bin mir nicht sicher, dass Herr Engels immer richtig erzählt.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt zur Protokollantin:

Gut. Was haben wir da auf dem Bildschirm?

Der Antragsgegner-Vertreter erklärt:

Mit der von uns abgegebenen Unterlassunsgverpflichtungs-Erklärung sind auch kerngleiche Veröffentlichungen erfasst.

Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die Einstweilige Verfügung aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge abzuweisen.

Der Antragsteller-Vertreter  beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Wir müssen ins Urteil schreiben. Wir meinen, dass immer noch ein Unsicherheitsmoment besteht.

Richter Herr Dr. Korte erklärt seine bestechende Logik:

BGH insbesondere, dann wie ... .

Man kommt unheimlich ins Grübeln.

Warum soll er grübeln, wenn dasselbe gesagt wird?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels:

... .

Der Vorsitzende:

Er trägt das zum OLG.

Beschlossen und v erkündet:

Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

324 O 336/07 Thomalla                              

Der Vorsitzende:

 ... Protokoll ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels:

Ich habe das nicht angezettelt.

Der Vorsitzende:

Wir warten fünf Monate mit der Urteilsabfassung.

Am Schluss der Sitzung, d.h. irgendwann mitten drin: Alle drei Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt.

 

Den Tieren geht es schlecht   - dürfen  gesetzestreue Tierquäler namentlich genannt werden?                           

Die Sache 324 O 872/06 Sörensen vs. Europäen Shield for Animals e.V. hat prinzipielle Bedeutung.

Wer darf namentlich genannt werden? Ist Pranger verboten?

Der Vorsitzende:

Also, wir haben bei der Aktivlegitimation nicht so viel Pelztierfarmen. Eine GmbH mag es sein.

Damit ist die Aktivlegitimation des Klägers gegeben.

Zur Passivlegitimation.

Der Film ist auf der Seite der beklagten als Link.

Die Wiederholungsgefahr ist nicht behoben, wenn der Film nicht mehr vorhanden ist..

Die Wiederholungsgefahr ist nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu beseitigen.

Nun wissen wir nicht, ob der Film verboten ist.

Tierschutzgesetze und und Gesetzesregelungen können sich streiten.

Aber wenn sich jemand gesetzestreu verhält, ob ich ihn dann mit dieser Namensnennung an den Pranger stellen darf?


Käfighaltung
2007 Lurusa Gross

Nun behaupten die Beklagten, es war über den Zaun fotografiert.

Wenn die Fotos außerhalb des Grundstückes gemacht wurden, dann ... .

Dann kommt nur noch die Prangerwirkung.

Da kann er nicht namentlich genannt und aus der Anonymität gerissen werden.

Nun behauptet die Beklagte, der Kläger verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Es gibt die amtliche Auskunft von der Tierschutzbehörde.

Dann darf die Beklagte berichten, aber nicht in identifizierbarer Weise, sondern nur, dass die Beklagte grundsätzlich dagegen ist.

Vielleicht gibt die Beklagte eine entsprechende Unterlassungs-Verpflichtungserklärung ab..

Rechtsanwältin der Beklagten:

Sogar bei den Felltierhändlern ist der Name des Klägers negativ belegt.

So dass man bei denen nicht kaufen möchte.

Ansonsten wird der Tierschutz begrenzt in der Meinungsäußerung.

Benachteiligt wären die guten Betriebe.

Die erste Käfigreihe ist inzwischen geräumt.

Der Zustand müsste von früher gesehen werden.

Wir wissen nicht, was was heute ist.

Was den langen Film betrifft, so ist der Urheber unbekannter Weise verzogen.

Der Link funktioniert nicht als wir abgemahnt worden sind. Er war tot geschaltet.

Der Vorsitzende:

Ihr Vortrag geht dahin, dass die Tiere gegen das Gesetz gehalten wurden.

Rechtsanwältin des Klägers:

Es ist unsubstantiiert vorgetragen.

Richter Dr. Weyhe:

Die Fotos haben wir.

Rechtsanwältin der Beklagten:

Die Käfiggröße ist zu klein. Es gibt keine Fluchtmöglichkeiten.

Die Tiere werden nicht einzeln gehalten. Sie können sich verletzen.

Rechtsanwältin des Klägers:

Es gibt Übergangsregelungen. Herr Sörensen erfüllt punktgenau die Übergangslösung.

Richter Dr. Weyhe:

Sie können nicht einzelne Tierhändler herauspicken und sagen, das ist der Böse.

Rechtsanwältin des Klägers:

Ich möchte auch keinen Nerz in einem solchen Käfig sein. Es gibt Übergangslösungen.

Schön ist es für die Tiere nicht.

Rechtsanwältin der Beklagten:

Man muss unterscheiden die Pelztierverordnung und das Tierschutzgesetz.

Das Tierschutzgesetz geht weiter.

Es ist keine artgetreue Haltung.

Richter Dr. Weyhe:

Wenn die Behörden das erlauben.

Rechtsanwältin der Beklagten:

Es sind diverse Strafanzeigen gegen die Behörden gestellt worden.

Die Behörden melden sich bei Kontrollen drei Wochen vorher an.

Es muss wirklich etwas angeprangert werden.

Wir hatten Angst vor Trittfallen und Hunden.

Deswegen sind die Aufnahmen von außen gemacht worden.

Rechtsanwältin des Klägers:

Kurz etwas zur Anprangerung ... .

Es entwickelt sich ein Streit bezügliche Anprangerung.

Rechtsanwältin der Beklagten:

Ohne namentlicher Nennung trifft es auch die Guten.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück-

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt:

Ja, ja, ja.

Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Antrag mit der Maßgabe, dass sich das Verbot nicht auf "Senden" oder "Senden lassen" erstrecken soll.

Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung wird verkündet am Freutag, den 20.07.07, 9:55 in diesem Saal.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.06.08
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