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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 31. Mai 2007

Rolf Schälike - 04.06.2007 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 31.05.2007

 

Company Consulting Team e.V. vs. Prof. Dr. Tauchnitz                             

In der Berufungssache 27 S 2/07 ging es um die Berufung von Company Consulting gegen die Entscheidung in erster Instanz des Amtsgericht Tiergarten, welches zugunsten von Dr. Tauchnitz, Professor für Marketing an einer Fachhochschule in Brandenburg, entschied. Auf der Web-Site www.meinprof.de wurde er als Psychopath bezeichnet.

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Es geht um die Beschwerde gegen das Amtsgerichts-Urteil. ... "Psychopath"  "echt das Letzte" ... .

Den Antrag werden wir für unzulässig ablehnen, weil dieser unbestimmt ist.

Als Betreiber des Forums ist man nicht verpflichtet, ohne Kenntnis Beiträge herauszunehmen.

Zum Datenschutz. Ranking ... Professor.

Wir kennen das von unseren Referendaren. Da hängen Listen aus darüber wie der Richter ausbildet.

Die neue Rechtsprechung des BGH geht in diese Richtung.

Im Klinikum wird ebenfalls bewertet.

Da muss man durch.

Klägeranwalt Dr. Hans-Ulrich Krenzin:

Das ist kurzsichtig, in Zeitungen eine bestimmte Person als Psychopathen zu bezeichnen.

Internetforen ..., ist offen.

Da möchte ich einen Beitrag reinstellen, der anonymisiert ist. Er kann prüfen, wie bei der Anzeigenannahme im Falle von antisemitischen Äußerungen.

Das Recht, sich so zu äußern, ist nicht gedeckt. Es handelt sich um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Psychopath ist für mich eine Beleidigung. Es sind Verbreitungen über Straftäter mit dieser Äußerung zugelassen worden.

Das BGH-Urteil habe ich anders gelesen. Dort heißt es, ein Unterlassungsanspruch kann bestehen.

Der Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn ich den Störer nicht kenne.

Richter Herr Becker:

Danach besteht Prüfungspflicht.

Klägeranwalt Dr. Hans-Ulrich Krenzin:

Eine Woche. Stand mehr als drei Wochen. Da muss der Betreiber sich sagen lassen, dass zu prüfen.

So steht es in seinen Nutzungsbedingungen.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Da sehen Sie voraus, dass er verpflichtet ist, alles zu lesen.

Klägeranwalt Dr. Hans-Ulrich Krenzin:

Es gibt ein Urteil des Kammergerichts ... .

Es ist hier unzumutbar.

Beklagtenanwalt Herr Lambert Grosskopf:

... . Es geht nicht einher, alles zu prüfen.

Die Anmeldung hat die Funktion, dass nicht jemand ganz bewusst ... .

Das war zu Beginn so: Hochschullehrer haben sich selbst positiv bewertet.

Die Prüfpflichten können sich beziehen auf den Inhalt nach der Anmeldung und den Kommentaren.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Müssen wir entscheiden?

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung [wir waren nicht mehr dabei]: meinprof.de gewinnt den Prozess. Urteil

Die Forderung des Verfügungsklägers wurde  zurückgewiesen.
Die Begründung: Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dem Betreiber könne auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.

"Wir sollten 3000 Euro zahlen, wenn auf unserer Seite noch einmal eine ähnliche Bemerkung über den Prof. steht. Außerdem sollten wir die Anwaltskosten tragen", sagte Thomas Metschke, einer der fünf Gründer der Webseite meinprof.de, SPIEGEL ONLINE.

Kommentare:

SPIEGEL ONLINE - 04. Juni 2007, 18:22
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,486540,00.html

 

Haule vs. Urban Media GmbH   - Die Anwälte beider Parteien erreichen oft Zensururteile                         

In der Sache 27 O 338/07 Haule vs. Urban Media GmbH war es eine Konstellation für in die Weltsetzung eines neuen Zensururteils.

Anwalt Johannes Eisenberg übergibt den Schriftsatz vom 31.05.07 an Gericht und Gegner. Der Antragsteller erhält den Schriftsatz vom 30.05.07. Der Antragsteller erhält das Original der Eidesstattlichen Erklärung des Herrn ... .

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Es  geht hier darum, kann der Antragsteller behaupten, der MTU-Vorstand Ernst Zimmermann ... . Es gibt da einen Widerruf der dpa.

Frau Dr. Schork setzt sich auf den Tisch. Wir dürfen sie von hinte(r)n bewundern. Klägeranwalt Johannes Eisenberg im Stehen:

Freitag Morgen.

Was wir zu sagen haben. Im Gegensatz zur Kanzlei Dr. Schertz lüge ich nicht. Wenn ich abmahne, dann immer über die selbe Fax-Nummer und vor allem immer von derselben Person.

Es sind ... verbale  ... Print. Immer Urban Media.

Wenn immer der gleiche Anwalt den Verlag bearbeitet.

Wir mahnten am 27.02.07 die Prinz GmbH ab.

Am gleichen Tag sagt diese Nase [Anwalt Herr Reich] da ... . Am selben Tag schreibt uns die selbe Nase, ich habe den Gleichen abgemahnt.

Richter Herr von Bresinsky:

Bezeichnen Sie ihn nicht mit Nase.

Johannes Eisenberg schreit den Richter ungehalten an.

Richter Herr von Bresinsky:

Schreien Sie mich nicht an.

Johannes Eisenberg streitet weiter und schreit weiter Richter Herrn von Bresinsky an.

Der Vorsitzende:

Wenn es so weitergeht, unterbreche ich die Verhandlung für eine halbe Stunde, weil dadurch eine Beruhigung eintreten könnte.. .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg immer noch aufgeregt laut:

Komme mit notorischen Lügnern garnicht zurecht.

Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, dass Anlernlinge, die genauso sind ... . wie ein Naseweis in meinen Vortrag reinreden.

Ich erhalte die Antwort, es war die dpa-Meldung.

Dann sage ich, ... .

Beklagtenanwalt Herr Reich redet dazwischen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut:

Sind Sie jetzt ruhig.

Die antworten, es ist jetzt aus dem Netz raus.

Habe geschaut, war noch drin. ... . Also habe ich einen Abmahnerfolg.

Beklagtenanwalt Herr Reich redet erneut dazwischen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut:

Seien Sie jetzt endlich mal ruhig.

Am Mittwoch habe ich die Mitteilung des Print-Verlages, die Meldung ist herausgenommen.

Benutzt dasselbe Fax-Gerät, es sind die selben Eigner.

Deswegen sind ... 28.02.07 rechts... . Die dpa-Meldungen sind auch manchmal zu überprüfen.

Es reichte die Überprüfung aus.

Sie haben eine eigene Redaktion.

Die Meldung kommt Freitag früh um 3:00. Da muss man doch nachdenken, ist da noch was?

Er muss auch Widersprüche zur Kenntnis nehmen.

Die Frist beginnt am Dienstag, den 28.02.07. Das reicht. Es waren anderthalb Tage.

Beklagtenanwalt Herr Reich bleibt zur Zeit ruhig.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg setzt fort:

Die Beklagten produzieren auch am Wochenende. Auf falsche dpa-Meldungen muss man reagieren.

Gestern wurde die Korrekturmeldung verbreitet. Sie haben das am 30.05.07 erst beseitigt.

Ich bestreite, dass bevor die Abmahnung dort war, die das umgedruckt haben, es da runter war.

Wir müssen es so machen, weil wir es erst jetzt erhalten haben.

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Ab diesen Zeitpunkt war kein Zugriff mehr möglich. 14:45.

Der Vorsitzende diktiert:

Die streitgegenständliche Meldung ist vor Zugang der Abmahnung entfernt worden.

Richter Herr von Bresinsky:

Die Wochenendausgabe. Wie ist es mit der?

Beklagtenanwalt Herr Reich informiert:

Es gibt Eigenbeiträge und Fremdbeiträge.

Am Wochenende ist der Redakteur nicht da.

Der Widerspruch kam Nachts ohne Prioritätsangabe der dpa.

Die Korrektur erfolgte trotzdem. Es gab vierundachtzig Meldungen zu Haule.

So ist irgendwann die Korrektur erschienen.

Dazu kommt die Richtigstellung.

Richter Herr von Bresinsky:

Sonntag ... werden rübergespielt. Jemand anderes bestimmt, was reingestellt wird?

Der Vorsitzende:

Es gibt also einen Redakteur am Wochenende?

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Ja.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Weshalb haben Sie nicht am Freitag reagiert?

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Weil das versteckt war.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Wer hat veranlasst, dass nur im Internet korrigiert wurde?

Richter Herr von Bresinsky:

Warum hat ... weggemacht?

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Rohbann hat`s herausgenommen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Der lügt. Findet jetzt was.

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Es war vorauseilender Gehorsam. Deswegen herausgenommen.

Finde ich überraschend oder dpa hatte neue Meldung und deswegen...herausgenommen.

Wenn auf gleiche Fax-Nummern an andere adressiert wird, dann nimmt sie das raus.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Wir tragen vor, aus dem Artikel ist am 28.02.07 nur der eine Satz herausgernommen worden.

Der Artikel vom 17.02.07 erhielt den gleichen Block, wie am 19.02.07.

Haben nur den einen Satz herausgenommen.

Beklagtenanwalt Herr Reich mischt sich ein.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

 Ich protokolliere. Sie müssen es wissen. Sonst bringe ich es zur Anzeige. Sie lügen hier.

Der Mitarbeiter erhielt die operative Meldung v. 17.02.07, dann wurde der Artikel herausgenommen am 28.02.07, ohne den Grund zu kennen. Hat er behauptet als eigenes Wissen.

Welche rechtlichen Aktivitäten ... ?

Kann ich jetzt korrigieren?

Hier har er was behauptet, was wir überprüfen können.

Sie müssen sich dessen Wissen anrechnen lassen.

Der Vorsitzende diktiert:

Der Antragsgegner hat die streitgegenständliche Äußerung aus dem Netz genommen.

Jetzt möchten wir fragen, wollen Sie behaupten ... ?

Beklagtenanwalt Herr Reich eiert:

... .

Der Vorsitzende:

Der Antragsgegner erklärt, dass die Rechtsabteilung des Tagespiegels zwar bezüglich der Abmahnung zum Artikel am 17.02.07 informiert hat, aber nicht über den Inhalt informiert war.

Beklagtenanwalt Herr Reich:

Wenn sie den Teil genannt bekommen haben, dann wissen sie trotzdem nicht den Rechtsgrund.

Ich weiß es nicht, was herausgenommen wurde.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Dann habe ich eine Frage.

Die Kanzlei Schertz ist am 28.05.07 mandatiert worden. Sie hätten sagen können; Sie haben Schweigepflicht. Und hat dann die Antragsgegnerin informiert.

Unsere Frage: Wer hat die Kanzlei Schertz informiert. Das Wissen der Rechtsabteilung des Tagesspiegel. Die bedient doch die Media.

Die haben Schertz gesagt, das reicht nicht, das mit der dpa-Meldung.

Meiner Meinung nach ist der Streit unwichtig, es kommt nicht darauf an.

Herr von Jago von der Rechtsabteilung ... .

Der Vorsitzende:

Es wird der Artikel vom 17.02.07 abgemahnt.

Spannender ist jedoch, darf das überhaupt geschrieben werden?

Wenn man gar nicht bestreitet, ist dann das Persönlichkeitsrecht betroffen?

Das sind unsere Bedenken.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Wenn ich was sagen darf.

Ob sie die Schlüssel abgegeben hat, oder das Auto gefahren hat, ist ohne Bedeutung.

Richter Herr von Bresinsky:

Wenn jemand nicht bestreitet, können die Persönlichkeitsrechte verletzt sein.

Das Besondere. Der Zimmermann-Mord zählt zu den in der gleichen Woche verurteilten Daten.

Der Vorsitzende:

Frau Haule sagt dazu gar nichts.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Diese Art der Veröffentlichung kann über jedes Mitglied einer terroristischen Vereinigung schreiben, wenn er nicht widerruft.

Der Vorsitzende:

Das haben wir gelernt.

Anträge werden gestellt.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Jetzt mahne ich alle an. Obermedia ist verantwortlich.

Der Vorsitzende:

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Dreimal dürft Ihr raten, was die Zensoren - Richter und Anwälte - beschlossen haben.

Von http://www.eisenberg-koenig.de/

Selbst wenn über mußtmaßlich Tatbeteiligte an Straftaten der RAF auch namentlich berichtet werden darf, wenn sie für die Taten nicht verurteilt wurden, so darf doch nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung nicht so berichtet werden, daß der falsche Eindruck entsteht, dass es zumindest so deutliche Anhaltspunkte für die Beteiligung der Betroffenen gegeben hat, dass sie einer Verurteilung nur knapp entgangen ist oder dass beispielsweise durch verspätet aufgetauchte Beweismittel kaum einen Zweifel mehr zulassende Anhaltspunkte für die Beteiligung der Betroffenen bestehen, oder daß sie angeklagt war, wenn die Strafverfolgungsbehörden nach gründlichen Ermittlungen gerade von einer Anklageerhebung abgesehen haben, weil genügende Beweismittel nicht zur Verfügung standen.

Urteil - bearbeitet vom Zensuranwalt Johannes Eisenberg                         

Urteil unbearbeitet

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
08.10.09
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