Bericht Rolf Schälike - 25-28.05.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 25.05.2007
Bei zwei Verhandlungen erfolgte die Verkündung am "Schluss der Sitzung", d.h. gleich an diesem Freitag. Ansonsten verlor die TAZ (mit ihrem Beklagtenvertreter Johannes Eisenberg) und Schwensen obsiegte (Klägervertreter Dr. Sven Krüger).
Homburg vs. Lausitzer Rundschau Medienverlag und Verlag Der Tagesspiegel GmbH In den Sachen 324 O 218/07 und 324 O 194/07 Homburg vs. Lausitzer Rundschau Medienverlag sowie der Verlag Der Tagesspiegel GmbH war klar, wer verliert: Der Verlag Der Tagesspiegel. Der Anwalt dieses Verlages wird sich doch nicht im eigenen von seiner Kanzlei Dr. Schertz mühselig aufgebauten Abmahn-Netz verstricken? Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung vom 13.03.07 wird bestätigt. Die Erwartung bewahrheitete sich, auch wenn der Klägeranwalt Prof. Weberling meist die Beklagtenseite vertritt. Diesmal war es umgekehrt. Ist das ein Zeichen dafür, dass die Beklagten langsam Oberwasser gewinnen? Wer meine Notizen lesen möchte, kann mir mailen. Diese kommen dann ins Netz.
Ballack vs. Axel Springer AG - Innere Tatsachen In der Sache 324 O 225/07 Ballack vs. Springer erschien als Klägervertreter der Meister Herr Michael Nesselhauf persönlich. Schade, die Freude, die schöne Anwältin zu sehen, blieb allen erspart. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger Nieland versucht, die Thematik Innere Tatsache zu diskutieren: Es gibt ein Urteil von 1977 in Beziehung zu Inneren Tatsachen, um zu wissen, wie man sich äußern darf. Der Satz: "Ballack ist unglücklich", hängt in der Luft. Das einzige Indizierende ist die Bezugnahme auf eine englische Zeitung. Eine Schlussfolgerung aus Indizien ist Wertung. Richter Herr Dr. Korte kontert: Das erfahren die Leser nicht. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger Nieland erklärt: Der Leser hat doch das gleiche Hintergrundwissen. Klägeranwalt Herr Nesselhauf wie immer recht leise und unverständlich: Warum man ... . ... müsste er unglücklich sein. Sie schreiben: Er ist doch unglücklich. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Allen ist klar, doch? ... sonst fällt Ihnen [Herr Nesselhauf] nichts ein? Es gibt keine Anknüpfungstatsachen. Dazu gibt es den Fall Reebok Schröder. Da ist der ganze Bereich aufgearbeitet. Ist doch lachhaft ... . Klägeranwalt Herr Nesselhauf lacht: Ist nicht lachhaft. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Eine Innere Tatsache kann eine Meinungsäußerung sein, wenn die Berichtenden nur aus Indizien schließen, und nicht aus Tatsachen. Klägeranwalt Herr Nesselhauf lacht: Das ist richtig. Der Vorsitzende: Das ist wahr. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Zu Ballacks Gemütslage wird nichts geäußert. Richter Dr. Korte: Er will zu ... wechseln. Würden Sie auch so argumentieren. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Soll ich vorlesen [aus der Veröffentlichung]? Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Nicht vorlesen. Haben alles vor uns. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: ... Beckenbauer ... .Er ist doch unglücklich. Holen Sie Ballack, den Unglücklichen. Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Das ist ein Scherz. Teilweise ein Werturteil, teilweise Meinungsäußerung, teilweise Scherz. Richter Dr. Korte: Sie müssen konsequent sein, alles ist Meinungsäußerung. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Der Leser hat doch nicht den Eindruck, der Interviewer kennt Ballack persönlich und berichtet über ihn. Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Der Leser denkt, er hat eigene Quellen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Notargument: Stand wieder in der Bildzeitung. Wäre der Klassiker. Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?. Beklagtenanwalt Herr Dr. Holger: Ja. Richter Dr. Korte als Zensurspezialist: Können Stolpe anwenden. Brauchen das aber nicht, weil es sich um eine Innere Tatsache handelte. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt. Die Kammer weist darauf hin, dass sie dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stattgeben wird. Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.
In meinen Notizen steht noch, dass ich den Ton von Herrn Nesselhauf als "weinerlich" empfand. Auch eine Innere Tatsache. Wohl aber erlaubt, weil ich es nur empfand und nicht behaupte, Herr Nesselhauf hätte fast geweint. Noch vor der nächsten Verhandlung verkündete der Vorsitzende: Die Einstweilige Verfügung vom 27.03.07 wird bestätigt. Bei dieser Zensurentscheidung obsiegte in dieser Sache das Argument: Innere Tatsache. Am Schluss der Sitzung: I.) Die einstweilige Verfügung vom 27.3.2007 wird bestätigt. II.) Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil
Ibrahim vs. Spiegel - Was steckt dahinter? ▲ In der Sache 324 O 349/07 Ibrahim vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein könnte es sich um die folgende Meldung im Spiegel gehandelt haben:
Die als Kofferbomber von Köln bekannt gewordenen Libanesen Youssef
al-Hajdib und Dschihad Hamad wurden offenbar von einem Hintermann
beeinflusst, der nach einem Bericht des «Spiegel» jetzt im Libanon
verhaftet wurde. Dabei handele es sich möglicherweise um den seinerzeit
in Schweden lebenden Bruder Youssefs, Chalid Ibrahim, schreibt
das Blatt. Es werde vermutet, dass Ibrahim Kämpfer für den Irak
rekrutiert habe. Youssef habe in seiner E-Mail an Dschihad von den
geplanten Anschlägen als Aufnahmetest gesprochen. Herr Ibrahim wurde vertreten von Anwalt Helmuth Jipp. Es war nicht der erste Äußerungsprozess, welchen ich in Zusammenhang mit Vertretern des Islams bei der Pressekammer in Hamburg und Berlin erlebte. Die Zusammenhänge sind schwer zu begreifen. Ob die Pressekammern ihrer politisch-juristischen Verantwortung gewachsen sind, wird die Geschichte zeigen. Heute klagte jedenfalls der 'Stern'- Anwalt gegen den Konkurrenten Spiegel. Das ist nachvollziehbar. Das Ergebnis werden wir in den nächsten Tagen im Spiegel lesen können. Richter Herr Zink um 10:25: Wir können gleich losziehen, Herr Jipp. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp greift den Beklagtenanwalt an: Es geht um die Kopie. Diese hätten Sie auch mir schicken sollen. Das ist eigentlich so üblich. Ich erlaube es mir, dies Herrn Jipp nicht abzunehmen. In einer Klage gegen mich vor dem Landgericht Berlin (weshalb wohl nicht in Hamburg?) fand die Sitzung am 19.12.2006 statt. Den Schriftsatz seines Anwaltes von der Kanzlei Dr. Schertz vom 14.12.06 erhielten wir erst am 24.12.06 vom Gericht zugesandt. Weshalb haben wir keine Kopie direkt erhalten? Während der Verhandlung sagten uns weder der Jipp- Anwalt Dominik Höch noch die Richter, dass es einen Schriftsatz gebe. Herrn Jipp ist das bekannt. Weshalb erlaubt er es, dass seine Vertreter "unüblich" handeln und schriftsätzlich dieses Verhalten sogar im Namen von Herrn Anwalt Helmuth Jipp verteidigen? Meine nächste Verhandlung 27 O 219/07 in Sachen Anwalt Helmuth Jipp vs. Rolf Schälike findet wiederum in Berlin (weshalb eigentlich in Berlin?) am 05.06.07 (Dienstag) um 11:30 (Raum I/143) statt. Sein Berliner Anwalt bat um Fristenverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 30.05.07 (Mittwoch). Kaum vorstellbar, dass der Berliner Jipp-Anwalt eine Kopie meinem Berliner Anwalt direkt zusendet, geschweige denn an mich nach Hamburg. Das ist für Herrn Jipp üblich. Sehr professionell. Danke. Der Vorsitzende Herr Andreas Buske für die Pseudoöffentlichkeit sehr verständlich: Die Entgegnungen zu 1. und 3. befassen sich mit ... . Man kann sowohl so entgegnen, wie man es getan hat. Dass man es nicht getan habe, dass man nur verdächtigt wird, beinhaltet, dass er es auch getan hat. Im Artikel ist die Rede nur von einem Verdacht und auch dazu. Im Artikel kommt es daher, dass er in einem Libanesischem Kerker schmachtet. Er lebt aber in Schweden. Man weiß es, dass der Kläger in Schweden wohnt, aber man kann auch annehmen, dass er immer noch im Libanon sich im Kerker befindet. Da kommen wir zur Meinung, dass die Gegendarstellung in Ordnung ist. Beklagtenanwalt Herr Sascha Sajuntz: Bei einer Gegendarstellung muss eine Tatsache mit einer Gegentatsache einhergehen. Auch bei Verdachtsberichterstattungen. Im Unterschied dazu entsteht aber gar nicht der Verdacht, dass der Betroffene den Verdacht bestätigt oder nicht bestätigt. Das haben wir ausführlich und umfassend dargelegt. ... andere sind auch belastet. Ein Bruder, ein anderer Bruder. Aber mit dem Betroffenen haben wir nicht gesprochen. Damit ist die Gegendarstellung redundant. Anders kann er gar nicht widersprechen. Zum Beispiel, jemand wird mit dem Tatmesser am Tatort erwischt. Da kann er nicht sagen, ich war es nicht. Was Schweden betrifft: Ich war zu diesem Zeitpunkt auf freien Fuß. Der Vorsitzende setzt fort: Bin nach zehn Tagen entlassen worden und bin nach Schweden zurückgekommen. Beklagtenanwalt Herr Sascha Sajuntz: Schon ja, weil nicht redundant. Weshalb wir keine Gegenäußerung eingeholt haben? Weil wir annehmen, dass er im Libanon einsitzt. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp: Sie glauben alles, was der BKA sagt. Beklagtenanwalt Herr Sascha Sajuntz: Es stimmt aber, entschuldigen Sie. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp: Ich entschuldige gar nichts. Beklagtenanwalt Herr Sascha Sajuntz: Es wird keinen Tatsachen widersprochen. Aus dem Publikum meldet sich Herr Anwalt Rosenkranz (?), welcher den Kläger in einer anderen Sache vertritt. Er erläutert einiges zum Sachstand. Beklagtenanwalt Herr Sascha Sajuntz: Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Klägeranwalt Herr Helmuth Jipp: Wann wird es sein. Kann schon ins nächste Heft rein. Am Schluss der Sitzung wurde entschieden: Schon in der nächsten Spiegel-Ausgabe 2007, Nr. 23. v. 04.06.07 finden wir das Ergebnis der Bemühungen von Anwalt Helmuth Jipp. Bravo !!. Jetzt kennen wir die Wahrheit. Dank dem Profianwalt Helmuth Jipp und den unabhängigen Richtern der Pressekammer Hamburg. In der Print- Ausgabe ist die Gegendarstellung zu finden. In der Internet-Ausgabe lediglich für 3,50 EURO. DER SPIEGEL (23/2007) - 04.06.2007 (5431 Zeichen) Link auf diesen Artikel im Archiv: http://service.spiegel.de/digas/find?DID=51804418; 3,50 Euro; Aktuelles Heft ist nur komplett als E-Paper zu kaufen. Weshalb, können wir nur raten. Nach längerer Pause endlich wieder mal das Totschlag-Argument: Stolpe. Wir können Stolpe anwenden. Brauchen es aber nicht, weil es sich um eine Innere Tatsache handelte.
Von wegen, man schreibt öffentlich: "Er ist unglücklich." Unweigerlich wird das im Falle einer Klage von der Pressekammer Hamburg verboten werden. Tausende Piepen können in die Taschen des Anwalts Herrn Nesselhauf oder anderer Anwälte fließen. Das richtige juristisch unanfechtbare Deutsch wäre: "Er wirkt unglücklich." Oder: "Er könnte auf den oder manchen vielleicht mehr oder weniger unglücklich wirken. Gut aufpassen im Deutsch-Unterricht. Deutsch-Lehrer, Achtung! Irgendwann seid auch Ihr dran mit Regress-Forderungen.
An diesem Freitag
herausgehörte Leitsätze
▲ Die bloße Rausstellung einer Äußerung aus
dem Internet befreit nicht von der Wiederholungsgefahr, auch wenn es
keine Abmahnungen bzw. Eins Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲
Meldungen des Tages - Wir sind kein Land, in dem Geisteskranke unterwegs sind
Weshalb versucht Schäuble nicht, Gesetze durchzusetzen, dass Richter oder Anwälte, welche psychiatrisch behandelt werden oder wurden, abberufen werden bzw. ihre Anwaltslizenz lebenslang entzogen bekommen. Solch ein Gesetz dürfte bei der Bereinigung der Geheimdienst- und Polizeireihen ebenfalls dienlich sein. Viele Ungereimtheiten in unserer Rechtsprechung in Deutschland heute hätten eine plausible Erklärung darin, das geisteskranke "creme de la creme" Juristen das Sagen bei uns hätten. Schäuble bestätigt dies indirekt. (Wer erinnert sich? Wo sind die 100.000,--Deutsch Mark geblieben?)
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