Rolf Schälike - 13.-25.03.2007
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
Wer die Terminrolle größer sehen möchte, Uns interessierten insbesondere folgende Verhandlungen: 27 O 1342/06 - Rechtsanwalt Höch vs. Werner Rügemer und Peter Kleinert und 27 O 1188/06 - Rechtsanwalt Höch vs. Werner Rügemer. In beiden Verfahren ging es um die Veröffentlichung des folgenden Artikels in www.nrhz.de. Diese Gelegenheit nahm ich wahr, um die Pressekammer in Berlin besser kennen zu lernen. Die ersten beiden Verfahren waren keine Äußerungsverfahren. Im Verfahren 27 O 1157/06 ging es um die Kosten eines Unfalls zwischen einem Radfahrer mit einem Skater. Es war ein Einzelrichterverfahren mit dem Richter Herrn von Bresinsky. Bis zur Verhandlung um 11:45 war ich wie so oft die Einzige Pseudoöffentlichkeit. 10:55: Vorsitzende Richter Herr Mauck, an mich gewandt: Sind Sie zum Verkündungstermin?. Rolf Schälike: Ja. Würde gern die Verkündungen hören. Der Vorsitzende verlässt den Raum. 10:57: Zur Tür kommen herein der Richter Herr von Bresinsky und die Richterin Frau Becker sowie drei Referendare. Vorsitzende Richter Herr Mauck diktiert: ... Landgericht ... Zivilkammer 27 ... nehmen wir, sind beteiligt ... . 11:00:
27 O 1230/06:
Jauch vs. SUPERillu Verlag GmbH & Co. Zur Verkündung erschien auf Aufruf niemand.
Danach standen die beiden Richter sowie die
Richterin auf und baten auch mich aufzustehen. Aus diesem Grund garantiere ich nicht für die Richtigkeit der jeweils von mir notierten Tenors: Danach wurde verkündet:
Der Tenor des in vollständiger Form
vorliegenden Urteils: In allen drei Verfahren klagte die Industriegewerkschaft Metall gegen rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts.
27 O 1068/06 Industriegewerkschaft
Metall vs. rbb Rundfunk Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts: Zur Verkündung erschien auf Aufruf niemand. Danach standen die beiden Richter sowie die Richterin auf und verkündeten:
Der Tenor des in vollständiger Form
vorliegenden Urteils: 27 O 1057/06 weitblick personalcomputer GmbH vs. vs. rbb Rundfunk Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts: weitblick personalcomputer GmbH ist zu 100 % Tochter von IG Metall. Vorsitzender Richter: Zur Verkündung erschien auf Aufruf niemand. Danach standen die beiden Richter und die Richterin auf und verkündeten:
Der Tenor des im vollständiger Form
vorliegenden Urteils: Nun dachte ich beginnt das Theater mit Eisenberg und Kanzleivertreter Dr. Schertz. Der Versitzende:
27 O 1067/06 Industriegewerkschaft
Metall vs. rbb Rundfunk Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts: Rolf Schälike: Wieso, ist nicht Verhandlung angesetzt? Vorsitzender Richter: Nein, nur Verkündung. Rolf Schälike: Auf der Terminrolle steht aber Verhandlung, dort steht ein "T". Der Vorsitzender Richter schaut auf die Terminrolle: Ja, stimmt. Ist ein Schreibfehler auf der Terminrolle. Danach standen die beiden Richter sowie die Richterin auf und verkündeten:
Der Tenor des im vollständiger Form
vorliegenden Urteils: Danach wollte der Vorsitzende Richter das Urteil zu den anderen Verfahren vorlesen. Rolf Schälike: Nicht nötig. Mich interessieren lediglich die Äußerungsverfahren. Vorsitzender Richter: Wir müssen aber, wenn Sie anwesend sind. Ich verließ den Saal und ersparte den Richtern das Theater. Anwalt Johannes Eisenberg vertritt meist sehr aggressiv Abgemahnte (z.B. die taz, die Junge Welt), ist aber ebenfalls als guter Abmahner bekannt, so im Fall der "alten Dame" oder des Herrn Sven Hüber (Bericht).
Anwalt Höch von der Kanzlei Dr. Schertz klagt auf Schmerzensgeld und Verbot satirischer Berichterstattung 27 O 1342/06 - Rechtsanwalt Höch vs. Werner Rügemer - Hauptsacheverfahren zur Glosse vom 12.09.2006 in der Neuen Rheinischen Zeitung. Vorsitzender Richter Herr Mauck an Herrn Anwalt Dr. Schertz gewandt: Haben Sie noch einen Schriftsatz? Klägeranwalt Dr. Schertz: Habe den Schriftsatz auf den Weg gebracht. Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Äußerung kommt nicht von ihm, sondern von der Redaktion. Sieht man auch am Text. Es ist eine Rechtsfrage. Klägeranwalt Dr. Schertz unterbricht den Vorsitzenden: Der schreibt regelmäßig für die Zeitung. Rechtsfrage? Nehmen wir zur Entscheidung. Beklagtenanwalt Herr Reinicke möchte etwas sagen. Klägeranwalt Dr. Schertz unterbricht, schneidet ihm das Wort ab: Beklagtenanwalt Herr Reinicke: Mich können Sie nicht unterbrechen. Den Vorsitzenden, ja. Sonst gibt es Ordnungsgeld. Klägeranwalt Dr. Schertz murmelt vor sich hin, für die Pseudoöffentlichkeit nicht zu verstehen. Beklagtenanwalt Herr Reinicke: Kontakt ist die Internet-Zeitung, nicht Herrn Rügemer. Der Vorsitzende Richter Herr Mauck diktiert zu Protokoll: Der Beklagten-Vertreter beantragt auf den Schriftsatz vom 12.03.07 eine Erwiderungsfrist. Herr Werner Rügemer: Der Kläger argumentiert mit mehreren meiner Artikel in dieser Zeitung. Das ist eine andere Geschichte. Man kann das vergleichen mit dem Autor eines Fortsetzungsromans. Er ist nicht Mitarbeiter der Zeitung. Klägeranwalt Dr. Schertz: Haben dazu vorgetragen. Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ist es Schmähkritik? Da halten wir es für richtig, dass Namen genannt werden. Bei Schmähkritik ist die Schwelle sehr hoch gesetzt. Klägeranwalt Dr. Schertz unterbricht erneut: Es ist rein diffamierend. Es ist doch nicht Ihr Ernst? Sie haben ´doch die Einstweilige Verfügung erlassen! Vorsitzende Richter Herr Mauck: Die Beklagtenerwiderung war bei Erlass der Einstweiligen Verfügung nicht bekannt. Klägeranwalt Dr. Schertz: Es gibt überhaupt keinen Anlass, eines Anwalts Körperlichkeit so zu schmähen. Schon einzelte Wörter, wie "Ziege" werden verboten. Würde mich außerordentlich wundern, wenn die Kammer das anders hier sieht. Vorsitzende Richter Herr Mauck: Nichts zu sagen? Klägeranwalt Dr. Schertz: Kann man ... . Herr Werner Rügemer: Wir haben jahrzehntelang zu tun gehabt mit Verleumdungsklagen vom FC Köln. Rechtsanwalt Neumann fuhr ebenfalls harte Bandagen auf. Mir ist aber das Verhalten von Anwalt Höch ... . Klägeranwalt Dr. Schertz unterbricht. Vorsitzender Richter zu Dr. Schertz: Lassen Sie ihn aussprechen. Herr Werner Rügemer: Habe mich nicht über die Körperlichkeit lustig gemacht, sondern darüber, wie er den Körper einsetzt. Habe nicht geschrieben, dass er ein Bäuchlein hat, sondern, wie er sein Bäuchlein einsetzt. Vorsitzender Richter: Erklärungsfrist... . Die Sach- und Rechtslage wurde erläutert. Dieses Protokoll wird lang. Jetzt kommen wir zu Sache 27 O 1188/06 - Rechtsanwalt Höch vs. Werner Rügemer und Peter Kleinert - Schadensersatzklage wegen der Glosse vom 12.09.2006 in der Neuen Rheinischen Zeitung. Sie Herr Anwalt vertreten Herrn Rügemer, den Beklagten zu 1. Auch den Beklagten zu 2., Herrn Kleinert? Beklagtenanwalt Herr Reinicke: Ja. Vorsitzender Richter: Auch hier wird eine Erklärungsfrist auf den Schriftsatz vom 02.02.07 beantragt. Hier geht es um die Geldentschädigung. Unterstellen wir, dass es unerlaubte Schmähkritik war. Ich hätte nicht geklagt. Klägeranwalt Dr. Schertz: Wenn Sie es bestätigen, das ist so absurd. Bedenken Sie, was Sie heute entscheiden! Es geht nicht darum, ob Sie geklagt hätten. Aber, wie gesagt ... . Beklagtenanwalt Herr Reinicke: Weiß nicht, weshalb Sie den Schriftsatz nicht gelesen haben. Klägeranwalt Dr. Schertz: Herrn Höch als Versager zu bezeichnen ... . Beklagtenanwalt Herr Reinicke: Er hat seinen Mandanten falsch beraten, hat das Gericht seinerzeit gesagt. Klägeranwalt Dr. Schertz: Im Erlassungsverfahren haben Sie es gesagt, das sei unerträglich. Beklagtenanwalt Herr Reinicke: Hat sich in eine Rolle begeben. Fünf Prozent des Artikels sind beanstandet. Das heißt, nicht alles ist Schmähkritik. Trottel, Ziege, Prozessbetrüger wurde nicht geschrieben. Klägeranwalt Dr. Schertz: Es sind Sätze; lassen sich aus an Körperlichkeiten meines Mandanten. Vorsitzender Richter: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Die Entscheidungen werden verkündet am Schluss der Sitzung gegen 15:00. gegen 15:00: Die Klage auf Schmerzensgeld (27 O 1168/06) gegen Werner Rügemer und Peter Kleinert wurde zurückgewiesen.
Im Hautsacheverfahren
(27
O 1342/06) gegen Werner Rügemer
erging ein teilweises Verbot, bestimmte Passagen zu wiederholen.
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