Bericht Rolf Schälike - 30.01. - 06.02.2007 Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
Eidesstattliche Erklärung von Müntefering ist falsch In der Sache 7 U 70/06 (324 O 556/05) Doris Schröder-Köpf vs. Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus ("Stern") berichteten wir über die Verhandlung am 10.03.2006 in der ersten Instanz sowie von der Verhandlung vor dem HansOLG am 05.12.2006. Am 05.12.2007 wurde beschlossen, Franz Müntefering als Zeugen zu vernehmen. Möglicherweise hat er in seiner Eidesstattlichen Erklärung gelogen. Schriftliche Zeugenvernehmung wäre nicht angebracht, meinte Helmuth Jipp, Anwalt des "Stern". Herr Nesselhauf, Anwalt der Klägerin, meinte am 05.12.07, die Zeugenbefragung könne auch in Hamburg erfolgen. Scheint ihm nicht gelungen zu sein. So mussten die Richter Frau Dr. Raben, Herr Kleffel sowie Frau Lemcke nach Berlin reisen, denn Minister können nur an ihrem Arbeitsort bzw. Aufenthaltsort befragt werden. In diesem Fall im Kammergericht Berlin. So sieht es § 382 der ZPO vor. § 382 (1) Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind an ihrem Amtssitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amtssitzes aufhalten, an ihrem Aufenthaltsort zu vernehmen. (2) Die Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, eines Landtages oder einer zweiten Kammer sind während ihres Aufenthaltes am Sitz der Versammlung dort zu vernehmen. (3) Zu einer Abweichung von den vorstehenden Vorschriften bedarf es:
Um 16:27 Uhr beginnen die Fotografen im Foyer des Berliner Kammergerichts das Bild des strahlend lachenden Franz Müntefering im Blitzlichtgewitter festzuhalten. Seinem roten Schal um den Hals, eilt zum Gerichtssaal. Heute war alles anders, als ich es vom Hanseatischen Oberlandesgericht gewohnt war. Sicherheitskontrolle bereits am Eingang. Mein Handy musste ich abgeben. "Ist es in Hamburg anders?" fragten mich die Sicherheitsbeamten, und wunderten sich wegen meines: "Ja." "Bei uns ist es ebenfalls nicht jeden Tag so," wurde mir erklärt. "Aber heute ist das notwendig." Nach meinem Presseausweis wurde ich nicht gefragt. Zwei Sicherheitsbeamte standen vor einer Eisentür, weit dahinter im Gang lag der Sicherheitsaal 145a. Die anderen Richter, Herr Kleffel und Frau Lemcke, der Klägeranwalt Herr Nesselhauf sowie das Stern-Team, Anwalt Helmut Jipp und Frau Hendricks kamen etwas später. Die drei Dutzend Journalisten wurden 16:40 reingelassen. Sie konnten den Saal nicht füllen. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, nichts anderem beizuwohnen als einem gigantisch inszenierten Schauspiel. Anwalt Helmuth Jipp übernahm die Initiative: Im Saal gibt es zwei Personen, welche ... , das sei unerträglich. Allerhand gewohnt, dachte ich, Jipp möchte Zeugen des Saales verweisen, und meinte möglicherweise mich. Danach hörte ich etwas von Pistolen. Ich hatte keine bei mir. Man kann aber nie wissen. Erst, nachdem als Anwalt Jipp seine Forderung wiederholt hatte: Hier im Saal sitzen zwei bewaffnete Personen, die haben Pistolen. Die müssen die Pistolen [hier nach vorne] abgeben oder des Saales verwiesen werden, war ich beruhigt. Mich betraf das nicht. Die Vorsitzende Frau Dr. Raben übernahm das Kommando: Herr Jipp hat Recht. Es gibt im Saal keine Nebeneingänge, die Herren können sich vor die Tür stellen. Zwei Herren verließen den Saal. Wir Journalisten waren zwar geprüft worden, aber bestimmt nicht unter dem Gesichtspunkt, dass es im Saal keine Sicherheitspistolen mehr gibt. Es war nicht auszuschließen, dass jemand eine Pistole besaß. Wie genau das hätte gemacht werden können, verrate ich nicht. Jedenfalls wäre es möglich gewesen. Die Vorsitzende zeigte mit ihrer Entscheidung Courage. Anschließend verlief alles nach Plan. Richter Herr Kneffel verriet seine Führungsrolle, als er versuchte, die Zeugenaussage zu korrigieren: Dass nicht der falsche Eindruck entsteht ... . und erzeugte bei mit den Eindruck, die Aussagen des Zeugen Müntefering wären einstudiert. Anwalt Herr Jipp erkannte die Unzulässigkeit der Worte des Richters: Das, [Herr Kleffel], ist schon eine Würdigung. Das darf nicht sein. Worauf sich der Richter entschuldigte. Die Zeugenaussagen wurden protokolliert, diktiert von der Vorsitzenden, Frau Dr. Raben. Auch da konnte ich mich nicht des Eindrucks erwehren, gewünschte Sätze und Formulierungen protokolliert worden seien, und nicht die genauen Worte des vernommenen Zeugen. Der Zeuge musste zugeben, dass seine Eidesstattliche Versicherung falsch war: Die Version von heute ist richtig. ... so muss ich erklären, dass das [was in der Eidesstattlichen Versicherung steht] nicht richtig ist ... . Wir erfuhren, dass der Zeuge sich vor der heutige Befragung mit der Klägerin unterhalten hat. Leider hat Anwalt Herr Jipp in diesem Punkt nicht weiter nachgehakt. Mehr Details zu dieser Unterhaltung mit einem anschließenden Antrags auf Befragung der Klägerin als Zeugin hätte vielleicht einiges Interessantes ans Licht gebracht. Klägeranwalt Herr Nesselhauf stellte dem Zeugen keine Fragen. Die Regie führten andere. Interessant war, dass der Zeuge erklärte, die Sache war für ihn nicht wichtig und damit seinen unterschiedlichen Standpunk zu Ex-Kanzler bekundete, welcher die Sache wichtig genug findet, um zu klagen mit dem Risiko, dass der Zeuge Müntefering nicht alle überzeugen kann, nicht gelogen zu haben. Nun kommen wir zu meinen Notizen. Diese sind nicht vollständig und nicht immer wörtlich zu nehmen. Geben aber den Geist der heutigen Vernehmung wieder. Die Verhandlung begann, wie gesagt, mit dem Pistolenstreit. Nachdem die beiden Sicherheitsleute den Saal verließen, belehrte die Vorsitzende ZPO-gemäß den Zeugen: Kann sein, dass wir Sie hier auch vereidigen werden. Zur Person wurde festgestellt, dass der Zeuge am 16.07.1940 geboren, also 67 Jahre alt war, und von Beruf Bundesminister. Hörte ich richtig, von Beruf Bundesminister? Habe das mit einem Richter der Pressekammer am nächsten Tag diskutiert. "Ja, Minister, Bundeskanzler, wenn es auch nur einen gibt, sind Berufe," musste ich erfahren. "Abteilungsleiter ebenfalls?" fragte ich. "Natürlich," war die Antwort des Presserichters. So genau sind unsere Presserichter. Sie verbieten im gleichen Atemzug, dass Schröder als Kanzler einen Auftrag an seinen zukünftigen Arbeitgeber erteilt. Die Presserichter machen keinen Unterschied zwischen Tätigkeit, Dienststellung und Beruf. Die Vorsitzende: Es geht um die Frage ob die Aussage im Stern-Artikel vom 23. Juni 2005 mit der Überschrift "Der Doris-Faktor", die Klägerin [Doris Schröder-Köpf] habe die Idee eines Abends im März 2005 einfach so in den dichten Raum geworfen, welche ihr Mann und Müntefering im Schröderschen Reihenendhaus in der Plathnerstraße weiter entwickelten. Es geht um die Idee der Neuwahlen und der Vertrauensfrage. Wir möchten am heutigen Tage die Frage klären, ob Sie an einem nicht näher definierten Tag im März 2005 im Privathaus Schröders gewesen waren und das [streitgegenständliche] Gespräch gehört hatten. Zeuge Herr Müntefering: Im Schreiben zur schriftlichen Zeugenaussage wurde vom Jahr 2004 gesprochen. Weder im März 2004 noch im März 2005 war ich im Haus von Schröder laut meinem Kalender. Es gab keinen Gesprächsverlauf, wie hier geschildert. Der Vorgang, die Idee der Neuwahlen und der Vertrauensfrage, wie hier zitiert, plötzlich in die Debatte eingeworfen, hat nicht stattgefunden. Die Vorsitzende: Können Sie sich an ein solches Gespräch erinnern? Zeuge Herr Müntefering: Gespräche gab es. Kann mich nicht erinnern, dass in Anwesenheit von Frau Schröder-Köpf solche stattgefunden haben. Habe das nicht in Erinnerung. Die Vorsitzende: War Sie an irgendeinem Gespräch beteiligt? Zeuge Herr Müntefering: Weiß ich nicht, kann ich nicht ausschließen, doch diese Gespräche fanden unter vier Augen statt. Die Vorsitzende diktiert für's Protokoll: Wir waren uns einig, dass solche Gespräche nur unter uns geführt werden. Zeuge Herr Müntefering: ... dass an einem der Gespräche Frau Schröder-Köpf beteiligt war. Die Vorsitzende diktiert für's Protokoll: ... dass Sie auf die Idee gekommen ist. und diktiert zu Protokoll: Entsprechend kann ich mich nicht erinnern, dass ... . Richter Herr Kleffel präzisiert fürs Protokoll: Bin mir sicher, dass dies nicht der Fall war. Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Es wird vorgehalten: Frau Schröder-Köpf hat im vertrauten Kreis erzählt, dass ... . Zeuge Herr Müntefering: Ich kann nur für mich sprechen. Die Vorsitzende diktiert für's Protokoll: Wenn mir vorgehalten wird, dass angeblich eine vertraute Person einem Dritten erzählt haben soll, dass Frau Schröder-Köpf im engen Vertrautenkreis über ein solches Gespräch erzählt hat, sagt der Zeuge, er kann nichts dazu sagen. Die Vorsitzende fragt den Zeugen Folgendes: Angeblich haben zwei Personen, einer von Frau Schröder-Köpf und eine anderen von Herrn Schröder das gehört. Ändert es etwas an Ihrer Aussage? Zeuge Herr Müntefering: Nein. Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Nach Vorhalt, dass Personen aus dem engen Kreis von Schröder solch ein Gespräch geschildert haben, so erkläre ich dazu, dass ich bei meiner Meinung bleibe. Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp: Habe eine Frage. Können Sie sich nicht daran erinnern, oder sind Sie sich sicher, dass eine solches Gespräch nicht stattfand? Klägeranwalt Herr Nesselhauf mischt sích ein. Auf der Zuschauerbank kann ich nicht verstehen, was er sagte. Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp wiederholt: Sind Sie sicher, dass Sie an einem solchen Gespräch nicht teilgenommen haben? Es gab viele Gespräche zwischen Ihnen und Schröder. Kann es sein, dass er sich dort so geäußert hat: "Meine Doris ... "? Zeuge Herr Müntefering: Weiß ich nicht; bin mir sicher, an keinen solchen Gespräch teilgenommen zu haben. Anwalt Herr Helmuth Jipp: In diesem vertrautem Kreis ... . Die Vorsitzende diktiert für's Protokoll: Habe an keinem Gespräch teilgenommen, in welchem Gerhard Schröder einem Vertrautem das Gespräch so wiedergegeben hat bzw. das so gesagt hat, seine Frau habe die Idee der Vertrauensfrage ... . Zeuge Herr Müntefering: Wenn Schröder so etwas gesagt hätte, würde ich mich daran erinnern. Das Thema hatte hohe Brisanz. Am 22.05.2005 war nur eine Sache, wie diese zwischen uns vereinbart war. Anwalt Herr Helmuth Jipp: Wer nahm an den Gesprächen alles teil? Zeuge Herr Müntefering: Steinmeier, Herr Schwanitz, Herr Benneter manchmal, Anda überwiegend. Das war fluktuierend, sehr oft. Nicht jeden Tag hat jeder teilgenommen. In aller Regel einmal in der Woche in Anwesenheit des Bundeskanzlers. Frau Krampitz nicht An den Tagen, an denen auch Kabinettsitzungen stattfanden, auch Herr Schröder. Richter Herr Kleffel: Dass nicht der falsche Eindruck entstehe. Anwalt Herr Helmuth Jipp: Das ist schon eine Würdigung. Darf nicht sein. Sie sagen, Sie haben den Kalender überprüfen lassen. Von wem? Zeuge Herr Müntefering: Habe im Büro 2004 prüfen lassen. Es war unwahrscheinlich. 2005 ebenfalls. In meinen Plänen gibt es keinen Hinweis, dass ... . Die Vorsitzende: Haben Sie noch einen privaten Kalender? Zeuge Herr Müntefering: Nein. Anwalt Helmuth Jipp: Nicht Sie haben überprüft? Sondern das Büro? Können Sie die Personen benennen, die das überprüft haben? Zeuge Herr Müntefering: Im Dezember 2005 war ich Minister. Herr Kuhmann, Sekretärin Frau Ramm. Werden sich in Verbindung gesetzt haben mit der Fraktion. Ich war Fraktionsvorsitzender im März 2005. Haben dann gemeldet: "Es ist nichts zu sehen, alles spricht dafür, dass Sie im März 2005 nicht im Haus von Schröder waren." Anwalt Helmuth Jipp: Der Kalender befand sich in der Fraktion? Wer Einsicht genommen hat, wissen Sie nicht? Zeuge Herr Müntefering: Nein. Anwalt Helmuth Jipp: Eintragungen machen Frauen ... . Zeuge Herr Müntefering: Wie sieht eine solche Sache aus? Wir hatten Terminpläne. Trägt keiner was ein, wird nicht verhandelt, wer begleitet ... . Nach meiner Sicht ist das eine verlässliche Grundlage. Anwalt Helmuth Jipp: Der heutige Termin wurde Ende Dezember eingetragen? Zeuge Herr Müntefering: Ja. Anwalt Helmuth Jipp: Und was ist, wenn Sie sich entschieden habe, privat zu fahren? Wird das ebenfalls eingetragen? Zeuge Herr Müntefering: Wird nicht eingetragen, habe kein Auto. Anwalt Helmuth Jipp: Wenn Sie gestern entschieden hätten ... . Zeuge Herr Müntefering: Da irren Sie sich. Es gibt Begleitung ... . Eine Reihe von Personen, die daran beteiligt sind. Anwalt Helmuth Jipp: Wenn der vorhegerige Tag ein Sonntag ist. Wann wird das eingetragen? Sie entscheiden z.B., am Sonntag Mittag, privat nach Hannover zufahren. Zeuge Herr Müntefering: Das ist eine theoretische Frage. Fahre nicht privat. Anwalt Helmuth Jipp: Widerspruch. Zeuge Herr Müntefering: Wenn ich privat unterwegs bin, dann ist es Dienst... Sicherheitsleute, andere Begleiter. Ich habe keine Auto, bin auch nicht mit dem Zug gefahren, wo im Kalender nichts eingetragen wurde. Anwalt Helmuth Jipp: Auch nicht im Nachhinein? Zeuge Herr Müntefering: Das gab es nicht. Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Die Eintragungen erfolgen vorher. Gilt auch, wenn ich private Fahrten unternehme. Diese erfolgen mit dem Dienstwagen. Es müssen die Dienstfahrzeuge angeheuert werden. Ein Mitarbeiter, um aktuelle Vorgänge aufzunehmen bzw. umzusetzen. Danach fragt die Vorsitzende den Zeugen: Habe ich richtig verstanden, dass es keine Fahrten gegeben hat, welche nicht eingetragen wurden? Anwalt Helmuth Jipp: Wann hatten Sie Kenntnis von dem Artikel? Zeuge Herr Müntefering: Am 08.12.2005, wo ich vom Landgericht Hamburg damit konfrontiert wurde. Habe vorher den Stern nicht gelesen. Lese den Stern gern, dies habe ich aber nicht gelesen. Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: ... wo ich zur Zeugenaussage aufgefordert wurde. Anwalt Helmuth Jipp: Haben Sie auf eine andere Art und Weise Kenntnis von dem Artikel erhalten? Zeuge Herr Müntefering: Keine Erinnerung. Wenn es erlaubt ist, dann möchte ich sagen, halte das auch nicht für so wichtig. Die Vorsitzende nimmt den letzten Satz nicht zu Protokoll und fragt: Hat Frau Schröder-Köpf Sie davon informiert? Zeuge Herr Müntefering: Habe keine Erinnerung daran, dass vor Dezember 2005 ... .. Wenn es erlaubt ist, dann möchte ich sagen, hakte das auch nicht für so wichtig. Anwalt Helmuth Jipp: Hat Frau Schröder-Köpf mit Ihnen darüber gesprochen? Zeuge Herr Müntefering: Ja. Anwalt Helmuth Jipp: Können Sie darüber berichten? Zeuge Herr Müntefering: Muss ich? Die Vorsitzende: Ja, es ist relevant. Zeuge Herr Müntefering: Habe mit Doris Köpf vor meiner Antwort im Dezember vorigen Jahres darüber gesprochen. Habe das gesagt, was ich hier gesagt habe. Anwalt Helmuth Jipp: Was hat Frau Schröder-Köpf gesagt? Zeuge Herr Müntefering: Hatten eine Meinung. Anwalt Helmuth Jipp: Am 23. Juni 2005 erschien der Artikel im Stern. Ist Ihnen ein vergleichbarer Text der Bild-Zeitung bekannt? Zeuge Herr Müntefering: Habe das nicht in Erinnerung. Wusste nicht, dass die Bild-Zeitung über dieses angebliche Gespräch berichtet hatte. Habe mit Frau Doris Köpf darüber nicht gesprochen. Das Protokoll wird auf Wunsch des Zeugen noch einmal vorgelesen. Anwalt Helmuth Jipp: In der schriftlichen Erklärung vom 16.12.2006 schreiben Sie "habe meine[n] Kalender überprüft". Können wir das korrigieren. Zeuge Herr Müntefering:: Wenn das wichtig ist. Anwalt Helmuth Jipp: Es ist falsch, [was Sie im Dezember 2006 erklärt haben]. Zeuge Herr Müntefering: Die Version von heute ist richtig. Mit "Habe meine[n] Kalender daraufhin überprüft", meinte ich damals ... "habe überprüfen lassen". Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: ... .zu der Eidesstattlichen Erklärung [schriftlichen Zeugenvernehmung] vom 08.12.2006, mit der Unterschrift vom 16.12.2006 muss ich erklären, dass das nicht richtig ist, .... [richtig ist], dass ich sie habe überprüfen lassen. Danach die Formalitäten. Die Vorsitzende: Die Zeugenbefragung ist abgeschlossen. Die Anträge werden gestellt. Auf die Vereidigung wird verzichtet. Können wir Sie mit Dank entlassen. Soll zur mündlichen Beweisaufnahme noch was gesagt werden? Anwalt Helmuth Jipp: Wir haben uns den Zeugen eine Dreiviertelstunde angehört. Dazu möchten wir eine Stellungnahme schriftlich abgeben. Die Vorsitzende: Die Parteien können binnen einer Woche Stellung nehmen. Morgen in zwei Wochen, am 13.02.2007 um 10:00 erfolgt in Hamburg die Verkündung. Berichte im Internet:
13.02.07: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat nachweisen können, dass es nicht Sie war mit der Idee. Die Revision wird nicht zugelassen.
Bitte senden Sie Ihre
Kommentare an
Rolf Schälike |