BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 18. August 2006

Rolf Schälike - 18.08.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 18.08.2006

 

Öffentlichkeit

Der Gerichtsaal war dieses Mal voll. Ein dutzend Studenten füllten den Saal.

Da fielen wir mit meiner Tochter nicht auf, mussten auch 'raus während der Beratungspause.

Die Studenten blieben und wurden eingeführt in die Geheimnisse ihres Standes.

Was den Jurastudenten erzählt wird, geht die Öffentlichkeit nichts an, obwohl ich mit dem Gedanken spiele, einen juristischen Doktortitel anzustreben. Gern hätte ich mich mit den Studenten bei den Pressekammer-Richtern gebildet.

Darf nicht sein. Die ZPO sieht das nicht vor.

Die Öffentlichkeit hat draußen zu bleiben.

 

Verkündungen

Pünktlich 9:55 verkündete vom Richtertisch aus Dr. Weyhe die sechs Entscheidungen. Vier Aussetzungsbeschlüsse. 2 Beschlüsse gleichen Inhalts. Über Fehlinvestitionen und mögliche Bestechungen bei Fraport AG Frankfurt Airport darf nur sehr vorsichtig berichtet werden.

Die erste Verhandlung war angesetzt auf 11:15.

Zeit genug, im Café Bistro zu frühstücken und zu beobachten, wie Richter Herr Zink mit seinem alten Fahrrad gegen 10:30 alle Verkehrsregeln missachtend quer über den Platz zum Gerichtsgebäude fuhr.

Rechts im Bild sehen Sie den die Ecke Feldstrasse-Glacischaussee und skizziert die Fahrspur von Herrn Richter Zink.

Würde ich Richter Zink nicht kennen, hätte mich der "Hippie" amüsiert. Und bewundert hätte ich sein Wagemut, vor den Augen der hohen Gerichtsbarkeit so offen auf Verkehrsregeln zu sch...en.

Damit begann der lustige Freitag.

 

"Scheiße", "beschissen", "verarscht". Dank gebührt Anwalt Schertz

Kaspertheater mit den lustigen Spielern Jipp und Schertz
unter Regie des Vorsitzenden Richters Herrn Buske

Anwalt Schertz:

Was sei das für eine Scheiße, bitte sofort in den Panzerschrank ...

... dass er beschissen ... schlecht recherchiert hat ...

Lass mich nicht so hier verarschen.

Danke an Anwalt Schertz für den Beweis, dass diese Worte wieder gefallen sind, denn die Pressekammer behauptet, "Scheiße" falle so selten während der Gerichtsverhandlungen, dass sich jeder Richter daran erinnern würde. Richter Andreas Buske verhalf seinerzeit mit dieser falschen Behauptung einem eidesstattlich lügenden Anwalt zu obsiegen und nahm mir den Glauben an eine ordentliche Prozessführung in seiner Kammer, der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.

Die Verhandlung 324 O 494/06 Dr. Thomas Middelhoff gegen den "Capital" war allerdings eine der lustigsten.

Am besten, ich reproduziere einfach meine Notizen.

Der Vorsitzende:

Wir haben heute das Gegendarstellungsverfahren.

Es geht um die Seiten 60 bis 64

Klägeranwalt Schertz:

Das mit den Seiten 60 bis 64 .... . Nicht bei Seite 63. Ist nicht schlimm.

Wir können mitzählen. Laufen Sie [Buske] sich langsam ein. Sie haben den Vorsitz. Setzen Sie Ihren Vortrag fort.

Beklagtenanwalt Jipp dankt ironisch für diese Erlaubnis.

Der Vorsitzende:

Auf Seite 64 steht nichts über unseren Mandanten.

Sei wie es sei.

Beklagtenanwalt Jipp sagt, da stehe doch was über den Mandanten von Anwalt Schertz.

Klägeranwalt Schertz:

Was denn Herr Jipp? Da sei das Foto, worin es steht.

Der Vorsitzende:

Wo er es jetzt sagt, hat er Recht.

Es ist ganz einfach. Schwierig wird es noch.

Sechzig, dreiundsechzig, aber nicht das, was .....

Haben Sie wieder Recht.

Klägeranwalt Schertz zu Anwalt Jipp:

Wollen Sie mich jedes Mal unterbrechen, wenn ich einen Lichtblick habe?

Wie wollen Sie es haben?

Anwalt Jipp:

Richtig möchte ich es haben. Im Moment rede ich und werde in Zukunft ...

Klägeranwalt Schertz:

Gut so. Es ist richtig,

und unterbricht wieder Herrn Jipp.

Anwalt Jipp:

Wollen wir uns an unsere Vereinbarung halten. Ich rede mit dem Richter, nicht mit Ihnen, Sie können den Mund zumachen.

Wir wollen den Richter überzeugen.

Klägeranwalt Schertz:

Seite sechzig bis dreiundsechzig. Schreiben Sie sechzig bis dreiundsechzig.

Was denn Herr Jipp? Da sei das Foto, worin es steht.

Der Vorsitzende Herr Buske mischt sich ein:

Ich glaube, wir haben beide Standpunkte verstanden.

Die Unverzüglichkeit wird gerügt im Schriftsatz vom 08.06.06.

Kann man schon durcheinander kriegen.

Danach ist es so gelaufen, wie es gelaufen ist.

Middelhoff trage einen maßgeschneiderten Anzug. Habe hängende Schultern.

Wir verstehen nun von maßgeschneiderten Anzügen nicht so viel.

Klägeranwalt Schertz:

Es war kein maßgeschneiderter Anzug.

Der Vorsitzende:

Ich wollte noch was sagen. Dauert nicht lange.

Middelhoff trägt Bossanzüge, goldene Manschetten mit eigenen Initialen. ... schlau und noch ... .

Dass es maßgeschneiderte Krawatten gibt, habe ich noch nicht gehört, kann aber sein.

Klägeranwalt Schertz:

Offensichtlich unwahr. Middelhoff hat es eidesstattlich versichert, mehr geht nicht. Er trage keine maßgeschneiderte Anzüge. Kauft von der Stange.

Beklagtenanwalt Jipp:

Wenn nicht Anzüge, dann aber Hemden, auf Länge geschnittene Ärmel.

Klägeranwalt Schertz:

Middelhoff hat kurze Arme.

Beklagtenanwalt Jipp:

Spricht alles dafür, dass er sich um maßgeschneiderte Hemden herumdrücken will.

Klägeranwalt Schertz:

Ich kenne mich mit maßgeschneiderten Hemden nicht aus, aber ich kenne die alten Tuchmacher mit den Nadeln.

Wenn Sie, Herr Jipp, jetzt mit den Hemden kommen, dann wäre das ein unwahrer Kern, da Anzüge nicht Hemden sind.

Keiner fliegt nach London wegen Hemden.

Es entstehe der Eindruck, dass es sich um Anzüge handelt.

Der Vorsitzende:

Schön wäre, wir hätten es gleich in der Erstdarstellung

....

Jetzt wird es heftiger. Wir kommen zur Ziffer Zwei. Rauswurf bei Bertelsmann. Haben gekündigt. Es gab doch ganz erhebliche Differenzen. Keine Professionalität. Familie und seine berufliche Zukunft. Aus Begeisterung gleich ...

Da haben wir uns etwas herausgesucht. Frage: Wie haben Sie die Trennung verkraftet?

Antwort: .... .

Bei Bertelsmann 'rausgeworfen. Beim Leser entsteht der Eindruck, er sei gänzlich aus freien Stücken ohne Differenzen gegangen.

Stimmt ja nicht.

Klägeranwalt Schertz:

Mehrheitsgesellschafter wollten meinem Konzept nicht folgen. Habe freiwillig, mit freiem Willen, wurde nicht gedrängt, freier Wille, Konsequenzen zu ziehen.

Der Vorsitzenden an Anwalt Jipp gewandt:

Finden Sie das auch?

Anwalt Jipp:

Vorsichtig vom Mandanten formuliert. Man schreibt ja ungern, dass man 'rausgeschmissen wurde.

Klägeranwalt Schertz:

Middelhoff hat aus freiem Willen ... . Es gab Missverständnisse über den Börsengang. Mohn und die anderen ... . Es ist wirklich eine philosophische Frage. Es geht um den internen Vorgang im Gehirn. Bin in mein Zimmer gegangen und habe frei entschieden.

Anwalt Jipp:

Scheidet aus dem Unternehmen aus, heißt doch Rauswurf.

Klägeranwalt Schertz unterbricht Herrn Jipp, dieser fordert Einhaltung der vereinbarten Disziplin:

... einvernehmlich.

Haben so angefangen [einander zu unterbrechen], können so fortsetzen.

Streiten weiter durcheinander.

Anwalt Jipp:

Das ist Unternehmensdeutsch und bedeutet. "Hat hier nichts mehr zu suchen."

Klägeranwalt Schertz:

Sie haben mich wieder unterbrochen.

Gesellschafter und Aufsichtsratvorsitzenden der Bertelsmann AG ... .

Anwalt Jipp:

Wollen kein böses Blut. Weil es solch ungute Umstände waren, schreibt man eben, scheidet aus.

Der Vorsitzende zu Anwalt Schertz:

Sie wollten nicht unterbrechen.

Richter Dr.Korte:

So frei war es nicht bei diesen Differenzen.

Nachdem es Meinungsverschiedenheiten gab, sei er ausgeschieden.

Der Vorsitzende:

Zum Beispiel ... .

Klägeranwalt Schertz:

Rauswurf.

Richter Dr. Korte:

Entgegnung heißt freiwillig und ... .

Klägeranwalt Schertz:

Was wollen Sie.

Ist die Gegendarstellung zu lang, dann werfen Sie vor, diese sei geschwätzig.

Schreiben wir kurz, so wird behauptet, diese sei irreführend.

Es genügt doch eine Willensanstrengung im Kopf. Es gehe um den Akt der Entlassung, auf Grund des eigenen Willens. Was die Gründe betrifft, dazu ist nichts gesagt.

Rauswurf. Habe mich punktgenau an das Gegendarstellungsrecht gehalten.

Der Vorsitzende:

Gut, wir werden das abwägen.

Klägeranwalt Schertz:

Aber ...

Der Vorsitzende:

Jetzt kommen Sie mit der alten Leier. Wenn Bertelsmann sagt, gehen Sie freiwillig, ansonsten schmeißen wir sie raus.

Klägeranwalt Schertz:

Middelhoff war Obermufti von dem ganzen Laden. Sie, Herr Buske, bringen ein Beispiel mit einer Irreführung.

Es gibt in jeder Unternehmensführung Meinungsverschiedenheiten.

Wenn die Gegendarstellung mit einem Vorwort versehen wäre, dann fänden Sie diese als geschwätzig.

Freier Wille.

Es stand gar nicht zur Debatte, dass mit Mohn immer diskutiert wurde.

Senior- und Juniorpartner. Da  gibt es immer ... , wie im ... .

Der Vorsitzende Buske:

Immer mal wieder.

Klägeranwalt Schertz:

Wenn sich die Kammer an "freiwillig" aufhängen möchte, dann gehe es um die Tatsachenanknüpfung.

Der Vorsitzende:

Zu Ziffer Drei.

Middelhoffs Jobphilosophie sei durch das Video zu erkennen.

Der Videofilm war der Geschäftsleitung peinlich und sie ließ den Film im Panzerschrank verschwinden.

Das sei falsch. Middelhoff habe den Film nicht hergestellt und diesen sofort gestoppt.

Durch diese Darstellung entstehe der Eindruck, dass das Video nicht gezeigt wurde.

Wurde aber gezeigt.

Klägeranwalt Schertz:

Muss telefonieren. Drehen ließ er den Film nicht. Hat den Film beim Screening gesehen und war entsetzt.

Ich zitiere die Erstmitteilung und habe die Grunddarstellung formuliert.

Das Geplänkel nahm seine Fortsetzung.

Richter Dr. Korte mischte sich ein:

Die Entgegnung sei irreführend. Sie ziehen das Pferd von hinten auf. Ich muss diese aus logischen Gründen wiedergeben.

Dr. Scherz folgender Redeschwall erzeugt nur Lächeln bei den Richtern. Quatscht und quatscht.

Der Vorsitzende erläutert:

Sie [Herr Schertz] schreiben nicht: Das sei unwahr. Hätten Sie geschrieben, das sei unwahr.

Klägeranwalt Schertz:

Sie bürden dem Gegendarsteller zu viel auf. Middelhoff wehrt sich gegen die beiden Kernaussagen.

Ich denke, ich habe meine Argumente vorgetragen. Wenn die Kammer .... . Sie fordern die Quadratur des Kreises.

Der Vorsitzende:

Beim Leser entsteht der Eindruck ....

Klägeranwalt Schertz:

Schreibe nach dem Gesetz. Nehme aber die weisen Worte gern auf: gewesen sein soll, gewesen ist.

Was ist das für eine Scheiße, bitte sofort in den Panzerschrank.

Der Vorsitzende:

Wenn ich einen Film drehe für ein Management-Meeting und stoppe diesen dann. Was ist da anders geworden?
Für was war der Film gedacht? Für ein Management-Meeting? Was sollte Middelhoff stoppen? Es war ja kein Werbefilm. So entsteht der Eindruck, dass der Film gar nicht gesehen wurde.

Richter Dr. Korte:

Die Gegendarstellung muss präziser sein.

Anwalt Helmuth Jipp:

Der Film wurde 800 Managern weltweit gezeigt.

Der Vorsitzende:

Vielleicht kommt es uns auch nicht darauf an.

Dann ist da noch die Sache mit der Strafanzeige.

Wenn er keine Kenntnis von der Strafanzeige hatte, dann kann diese nicht wahr oder unwahr gewesen sein.

Es seien zwei Fotos mit dem offenen Schirm.

Klägeranwalt Schertz:

Dass er beschissen ... schlecht recherchiert hat, sei Tatsache.

Sieben Punkte sind falsch recherchiert worden. Einen Punkt haben die [Capital] richtig gestellt, und dann sagen die, es hat sich erledigt.

Der Vorsitzende verständnisvoll:

Salamitaktik.

Klägeranwalt Schertz:

Das kann nicht sein.

Der Vorsitzende sicher:

Stimmt.

Klägeranwalt Schertz:

Habe in Berlin mehr Verlage als Gegendarsteller.

Leitz sagt -> und zitiert Leitz

Der Vorsitzende:

Einen Punkt bitte noch. Es ist kein Selbstzweck.

Klägeranwalt Schertz zitiert weiter:

Der Vorsitzende:

Wir sind ganz schön beieinander. Hatten in den nächsten Satz reingeschaut.

[Sie hätten im "stern" das finden können]

Klägeranwalt Schertz:

Lese nicht den Stern.

Das ist eine perfide Taktik von Herrn Jipp.

Waren längst unter Buske.

Sie würden mir eine Waffe in die Hand geben, jedenfalls für Hamburg.

Das ist wirklich eine perfide Taktik von Herrn Jipp

Anwalt Jipp:

Es ist ein Foto. Zeitverzögert. Nanosekunden. Eine andere Art der Übertragung.

Richter Dr. Korte:

Das ist der wunde Punkt.

Klägeranwalt Schertz:

Verstehe jetzt zum ersten Mal. Ich dachte immer, es seien zwei Fotos.

So versteht es auch der normale Leser. Es seien zwei Fotos oder zwei Bilder.

Wenn Sie Herr Buske mich hier so ärgern.

Bühne frei für den Chef. Das ist eine Vortrag bei einer fremden Firma.

Vielleicht kommen Sie Herr Jipp zur Einsicht und vergleichen sich hier mit mir.

Anwalt Jipp:

Machen wir die Bild-Zeitung auf.

Klägeranwalt Schertz:

Bin sperrig und anstrengend.

Anwalt Jipp:

Die Selbstdarstellung ist wirklich anstrengend.

Sie können mit dem Kopf schütteln. Sie haben nicht zu entscheiden.

Klägeranwalt Schertz:

Nein.

Der Vorsitzende:

Nein?

Der Herauswurf wackelt. Der Film wackelt. ....

Vielleicht beraten Sie sich.

Anwalt Jipp:

Sechzig Minuten sind lang.

Der Vorsitzende:

Die zweite Sitzung ist ausgefallen.

Beratungspause.

Der Vorsitzende nach der Beratungspause:

Wir wollen die Einstweilige Verfügung aufheben. Stichwort Rauswurf scheitert. Managementmeeting wird auch scheitern. Die letzte Ziffer mit den zwei Fotos ...

Zur Veröffentlichung der Gegendarstellung besteht kein Anspruch mehr.

In die nächste Ausgabe müssen Sie schon ´reinschauen.

Am 15. Januar machen wir nicht mit.

Klägeranwalt Schertz:

Da müssen Sie das in den Urteilsgründen darlegen, wie Sie die Gegendarstellung verstehen.

Der Vorsitzende:

Nein !!

Klägeranwalt Schertz:

Verstehen Sie die Argumente?

Der Vorsitzende:

Jetzt ja, aber ...

Richter Dr. Korte:

Er bekommt nicht mehr eine Richtigstellung.

Anwalt Jipp:

Dr. Schertz ist informiert worden. In der nächsten Ausgabe am 19. Juli oder 28. Juli.

Der Vorsitzende:

Entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche.

Soll das in die Akte?

Anwalt Jipp:

Habe die Strafanzeige. Diese ist am 7. August eingegangen.

Wirtschaftskriminalität. Herr Koch, der Staatsanwalt aus Essen ...

Klägeranwalt Schertz:

Kenne keine Strafanzeige. Habe mit einer jungen Dame von der Staatsanwaltschaft Essen gesprochen.

Wie sieht es die Kammer mit der Veröffentlichung des Fotos in der Gegendarstellung?

Der Vorsitzende:

Verschwommen. Manchmal haben sie beide Recht.

Klägeranwalt Schertz:

Möchte von Ihnen, Herr Buske, kein Rechtgutachten.

Der Vorsitzende:

Bei Ziffer fünf fehlt das berechtigte Interesse.

Klägeranwalt Schertz:

Da sind Sie unlogisch, Herr Buske.

Sie können mich hier nicht so verarschen.

Es geht um Ihre Gebühr.

Anwalt Jipp:

Dass ich mich um Ihre Gebühren kümmere, das können Sie von mir nicht erwarten [Herr Schertz].

Bitte das Gericht, den Streitwert zu erhöhen.

Der Vorsitzende:

Sie sollen nicht enttäuscht sein bei den Begründungen. Bei den Hamburger Gerichten reicht ein Punkt. Danach sind Begründungen für die anderen Punkte nicht mehr notwendig.

Nach einer kurzen Unterbrechung und einem Telefonat mit seinem Mandanten Klägeranwalt Schertz:

Nehme den Antrag auf Erlass einer Einstweiligern Verfügung zurück.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet, die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Ende des Kaspertheaters. Danke den lustigen Spielern Jipp und Schertz sowie der Regie durch den Vorsitzenden Richter Herrn Buske.

Die nächste Sitzung war nüchterner. Theater für Erwachsene.

 

Aaronia AG vs. Bürgerwelle e.V.

In Sachen 324 O 355/06 kamen beide - Kläger und die Beklagte - mit Messgeräten.

Der Kläger brachte diese in den Gerichtssaal. Beim Beklagten blieben diese im Auto.

Beide wollten dem Gericht nachweisen, dass richtig gemessen wurde.

Die Kläger, die Hersteller von Geräten wollten die proklamierte Qualität ihrer Geräte beweisen. Die Beklagten wollten dem Gericht ihre Messungen vorführen und beweisen, dass die Geräte des Klägers nicht Parameter aufweisen, welche vorgegeben werden.

Ich wettete mit meiner Tochter, dass es zu keinen Messungen kommt.

Hatten die Anwälte wirklich angenommen, das Gericht entscheide materiell?

Bürgerwelle e.V. ist ein Dachverband von Bürgern und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog und berichtet über Aaronia AG, dem Hersteller und Lieferanten von Elektrosmog & EMV-Messgeräten.

BRANDAKTUELL: Täuschung und Irreführung durch die CETECOM
Prüfbericht der CETECOM für Aaronia entlarvt.
Nochmals erweiterte Stellungnahme 09.06.2006 (PDF, 1 MB)
Download
Erweiterte Stellungnahme 26.05.2006.
Download (PDF, 4,3MB)
Kurzstellungnahme 11.05.2006.
Download (PDF, 0,08MB)

30.05.2006 - Unwahrheiten von Aaronia und dem Entwickler des Spectran über den Testbericht der Bürgerwelle. Bericht & Videos
Gegendarstellungen im Original.
Gegendarstellungen

Richtigstellung von Unwahrheiten über die Bürgerwelle zum Testbericht.
Download (PDF, 0,28MB)

Kurze Videosequenz aus den Testreihen. Download (AVI-Video, 6,5MB)

Das Aaronia-Märchen von der IMST.
Hochinteressante Erkenntnisse.
Download (PDF, 0,07MB)

Ausführlicher Testbericht mit vielen Abbildungen. Download (PDF, 1,2MB)
und aktuellem Vorwort 22.06.2006

Eigentlich schade. Gerne hätte ich die Messungen am Tische der Presserichter verfolgt.

Den Richtern gelang es, dies zu vermeiden. Aaronia AG nahm ihren Antrag nicht zurück. Bestanden auf dem Test.

Der Vorsitzende:

Es ist eine schwi....ierige Sache. Wir müssen uns herantasten. Wir brauchen einen Vortrag zur Eilbedürftigkeit.

Nach zwei Beratungspausen:

Beschlossen und verkündet. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Zwanzig Minuten später, Kläger und Beklagte waren schon verschwunden:

Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 12.06.2006 wird aufgehoben. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Zur Abwendung der Vollstreckung kann der Antragsgegner eine Sicherheitsleistung von 110 % leisten, wenn der Antragsteller nicht vorab eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% leistet.

Jan Ullrich vs. Werner Franke

Wir haben erfahren, dass Jan Ullrich in Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt hat.

Der Hintergrund: http://www.dkfz-heidelberg.de/tzhdma/tzprfranke.htm

Das Aktenzeichen konnten wir noch nicht in Erfahrung bringen.

08.09.2006: An diesem Tag haben wir es erfahren: 324 O 760/06. Wir berichten über den Prozess sowie das Urteil

 

Deutsche Sprache

 

Stolpe-Entscheidung

Die Stolpe-Entscheidung spielte an diesem Freitag keine Rolle.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Wenn es keine Kenntnis von der Strafanzeige gibt, dann kann diese nicht wahr oder unwahr gewesen sein.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Wenn er keine Kenntnis von der Strafanzeige hatte, dann kann diese nicht wahr oder unwahr gewesen sein."

"Verschwommen. Manchmal haben sie beide Recht."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 26.05.08
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