BUSKEISMUS

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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 17. März 2006 (Terminrolle)

Rolf Schälike - 17-28.03.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Keine "Sau" versteht es                                

"Gedoping muss doch stehen, sonst versteht es keine Sau," lachte Anwalt Jörg Thomas in der Diskussion mit Dr. Krüger, der den Trainer Thomas Springstein vertrat. Meinte selbstverständlich: "versteht kein Mensch."

Wieder fiel im Gerichtssaal ein Schimpfwort.

Möglich, dass weder Richter noch Zuschauer sich daran erinnern werden, und falls Anwalt Jörg Thomas mir untersagt, darüber zu berichten und eidesstattlich erklärt, "keine Sau" habe er nicht gesagt, muss ich wieder in den Knast, denn ich hörte sinngemäß: "keine Sau".

Warum berichte ich auch darüber? Keine Sau - jetzt meine ich - Leser dieser Seite interessiert das. Schafft Ordnung in der Internet-Nutzung der deutschen Sprache. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske steht Euch zur Seite.

 

Verkündung                                

Laut Sitzungsplan waren die Verkündungen um 9:55 und die erste Verhandlung um 10:30 angesetzt.

Verkündungen interessierten mich, so war ich 9:55 erschienen. 40 Minuten musste ich warten, bis die Richter in der Sitzungsraum kamen und mit der ersten Sache anfingen. Diese war schnell erledigt, dann begannen gegen 11:00 die Verkündungen; nach alter Leier.

Interessant war nur, dass in der Sache 324 O 814/05 Schrempp gegen Springer lediglich verkündet wurde: "Schrempp gegen Springer. Urteil: Der Klage wird stattgegeben."
Nicht mehr und nicht weniger.

Im Internet lese ich, dass "Die Klage wird abgewiesen" zugelassen ist, aber "Der Klage wird stattgegeben." Ohne eine kurze Erläuterung, um was für eine Klage es sich handelte, unzulässig ist.
Begründung:
Ein falscher, weil unbestimmter Tenor (etwa die Formulierung: “Der Klage wird stattgegeben.”) wird kaum verziehen, da er die Verschleuderung von Steuergeldern bedeuten würde, weil er nicht vollstreckbar ist, denn der Gerichtsvollzieher kennt nur den Tenor, Gründe interessieren ihn nicht.”

Wir sind jedoch keine Gerichtsvollzieher, sondern nur Teil der Pseudoöffentlichkeit.
Da genügt möglicherweise die Verlesung lediglich einer solchen Kurzfassung,

Der Vorsitzende muss es wissen.

 

Springstein vs. Axel Springer                               

Az.: 324 O 76/06, 324 O 81/06

Freudestrahlend kam Springer-Anwalt Jörg Thomas in den Gerichtssaal und vermeldete schon beim Überziehen der Anwaltsrobe, wir haben einen Vergleich getroffen. "War gestern ein langes Absprechen ... . Die Kammer ist Vollstrecker." Und fast hätten sich die beiden Anwälte umarmt, der der größten Boulevard-Presse Deutschlands mit dem der frühren DDR-Prominenten.

Erinnerungen wurden in mir wach: Es war der 8. Februar 1985. Der "kalte Krieg" schon im Abklingen. Genau wusste ich es nicht. Saß zehneinhalb Monate in Stasi-Haft.

Direkt aus der Dresdner Stasi-U-Haft wurde ich von einem Feldwebel zur Grenzübergangsstelle Hirschfeld gefahren. Ein dicklicher Major begleitete mich. "Schauen Sie sich das alles an. Sie werden nie wieder in die DDR einreisen dürfen." An der Grenze fuhren wir in ein mit 3 Meter hohen Betonmauern gesichertes Quadrat. Still warteten wir fast eine halbe Stunde auf den Vertreter der BRD. Wie heute war es ein Freitag. Dann kam das West-Auto. Freudig stieg der Fahrer aus und begrüßte den Stasi-Major. Fast wären sie sich in die Arme gefallen. Sehr, sehr lange zwanzig Minuten  - es kann auch länger gedauert haben - tauschten diese ihre privaten Neuigkeiten aus. Dann durfte ich umsteigen.

"Wir haben uns schon mehr als ein halbes Jahr nicht gesehen," berichtete freudig der Fahrer. Den Namen seines Freundes wollte er nicht preisgeben, "das müssen Sie verstehen." Und erzählte, dass heute Freitag sei, eigentlich kein Empfangstag im Aufnahmelager Gießen, der Lagerleiter aber warte auf mich. Dann stellte er mir seine hübsche Frau - nach zehn Monaten Entzug konnte ich mit keine hübschere vorstellen - vor. Sie gab mir freundlich ihre 'Bild'. Nichts neues, hohl wie immer. Im Knast durfte ich täglich das "ND" und die "SZ" lesen. Der Fahrer stellte dann vor. Er wäre der Busfahrer, welcher im Übergangsknast Chemnitz, die aus der Stasi-Haft entlassenen Ausreisende abholt und diese ins Lager Gießen fahre. Natürlich nicht am Freitag. Wer arbeitet schon gern am Freitag-Nachmittag.

Zurück zu Springstein. Wir lesen im Internet:

[Bereits] vor der Verhandlung vor dem Magdeburger Amtsgericht hatte die Staatsanwaltschaft bereits die Einstellung des Verfahrens zugunsten eines Strafbefehls angeboten. Springstein ging nicht darauf. Staatsanwältin Angelika Lux sagte am Freitag als Zeugin aus, Springsteins anderer Verteidiger Peter-Michael Diestel habe ihr anvertraut, der Angeklagte könne nicht gestehen, weil er vor der Pressekammer Hamburg in einer eidesstattlichen Erklärung Doping bestritten habe. Würde er das nun in Magdeburg zugeben, wären Ermittlungen wegen Meineids in Hamburg die zwangsläufige Folge.

Die Pressekammer Hamburg haben wir an diesem Freitag erlebt. Die Verhandlung in Magdeburg erfolgt am nächsten Montag, den 20. März 2006. So genau wussten es die beiden Anwälte jedoch nicht, nicht einmal der Vorsitzende Richter selbst.

Was "vollstreckte" die Pressekammer? [Im Folgenden zitiere ich nicht wörtlich. Gebe lediglich meine Notizen wieder, die weder von Anwälten noch vom Gericht autorisiert sind]:

Die Springerpresse gibt nächste Woche eine redaktionelle Klarstellung heraus:

"Unmittelbar (innerhalb von drei Werktagen) nach der Strafsache berichtet die Springer-Zeitung hierüber redaktionell. In diesen Bericht wird die Antragsgegnerin folgende Formulierung aufnehmen:
Springstein zu den aufgefundenen E-Mails, in welchen er die Substanz Repoxygen gegenüber der 'Bild' erwähnt: Erkundigt habe ich mich damals, aber niemals habe ich diese angewandt Es gab keine Gendoping....
"

Hier stritten die Anwälte wegen des Wortes "Gen", und Anwalt Thomas meinte: "Gendoping muss doch stehen, sonst versteht es keine Sau!". Die Anwälte wurden sich einig.

"... Die Verfahrenskosten trägt die Antragsgegnerin.
Damit ist der folgende Rechtsstreit erledigt.

Verlesung genehmigt.
"

Damit wissen wir, was am Montag in Magdeburg "vereinbart" wird.

Die 'Bild" hat ihren Bericht. Die Werbeeinnahmen übersteigen sicherlich die Verfahrenskosten der beiden heutigen Prozesse. Gegen Springstein werden somit keine zwangsläufigen Ermittlungen aufgenommen wegen Meineids.

Wieso Diestel meint, Ermittlungen wegen Meineids seien zwangsläufig, verstehen wir nicht.

Ganz passabel berichtet Michael Reinsch (Berlin)  in der Internet F.A.Z. über Springstein und Gendoping :
"Das Zeitalter des Gendopings hat begonnen."

Die Pressekammer Hamburg achtet dabei mit Argusaugen auf den juristischen Wahrheitsgehalt der Presse-Berichterstatung. Für Springer rechnet sich das, auch für die Anwälte Schwenn, Krüger, Diestel.

Dich für uns als Betreiber dieser Web-Site? Wieder gewinnen die Großen, wie damals an der Grenzübergangsstelle Hirschfeld.
Die DDR wurde einen Querdenker und Physiker los. Die BRD versucht es jetzt und erhält Unterstützung von Buske.

Was mit der DDR passierte im Kampf gegen die Querdenker, ist bekannt. Was dagegen uns bevorsteht, ist noch gänzlich unbekannt.

Die Systemträger à la Diestel, Krüger, Stolpe, Gysi waren und bleiben Gewinner.

Gendoping hin, Gendoping her.

Die Pressekammer interessiert lediglich das Persönlichkeitsrecht; das natürlich rein juristisch.
Wie oft habe ich schon gehört: "Müssen wir darüber nachdenken?"

Bericht von FAZ.NET zum Magdeburger Prizess am 20.03.2006:

20. März 2006 Das Amtsgericht Magdeburg hat den Leichtathletiktrainer Thomas Springstein wegen Dopings der minderjährigen Hürdensprinterin Anne-Kathrin Elbe am Montag zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Oberstaatsanwalt Wolfram Klein hatte, bevor er auf eine Haftstrafe von 18 Monaten plädierte, die Einstellung des Verfahrens in sieben weiteren Fällen beantragt sowie die Einstellung von Ermittlungen in weiteren Dopingfällen versprochen.

 

Damit war die Beweisaufnahme am siebten Verhandlungstag nach fünfzehn Minuten beendet. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie wird voraussichtlich keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Springstein muß die Kosten des Verfahrens tragen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er ist Trainer und Lebensgefährte der früheren Welt- und Europameisterin in der 4mal-400-Meter-Staffel, Grit Breuer.

„Die absolute Spitze eines Eisberges”

Der Trainer werde lediglich für eine einzige Tat - die Weitergabe des Testosteronproduktes Andriol an die damals 16 Jahre alte Leichtathletin Anne-Kathrin Elbe im Trainingslager in Zinnowitz - belangt, sagte Anklagevertreter Klein. „Aber das ist die absolute Spitze eines Eisberges”, fuhr er fort. „Der Angeklagte ist im wahrsten Sinne des Wortes als Dopingmitteldealer aufgetreten, und zwar über einen längeren Zeitraum.” Strafmildernd berücksichtigte das Schöffengericht unter Vorsitz der Richterin Angelika Raue, daß der 47 Jahre alte Springstein bislang unbescholten gewesen war; strafschärfend war, daß er die Dopingmittel der Sportlerin gegenüber als Kreatin und Vitamine bezeichnet und damit deren Gefährlichkeit verschwiegen hatte.

Springstein wurde nach dem Arzneimittelgesetz verurteilt, das für die Weitergabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren eine Haft von mindestens einem Jahr vorschreibt. Das Gericht hielt diesen für einen besonders schweren Fall. Springstein war auch Trainer der Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe und in zwei Fälle von manipulierten Dopingproben und Arzneimittelmißbrauch verwickelt.

Vier von 18 Zeugen der Anklage wurden gehört

Die Hürdensprinterin Anne-Kathrin Elbe hatte einige Andriolkapseln aufgehoben, die sie 2003 von Springstein erhalten hatte. Im Jahr darauf vertraute sie sich Trainingspartnerinnen und einem Bundestrainer an. Der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, die sich zur Hausdurchsuchung entschloß. Mehrere Aktenordner mit Korrespondenz über Doping sowie zwanzig verschiedene Substanzen wurden beschlagnahmt, darunter Steroide, Insulin und Wachstumshormon. Doch das Ausmaß des Dopings und der Verbindungen Springsteins in einem Netzwerk aus Beratern und Dealern bleibt unklar. Lediglich vier von 18 Zeugen der Anklage wurden gehört.

Klein bestätigte, daß ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Springstein geführt werde. Darin gehe es um das Doping Erwachsener im Zeitraum von 1998 bis 2004. Akzeptiere der Trainer seine Verurteilung, werde dieses Verfahren eingestellt. Würde weiterermittelt, hatte er in seinem Plädoyer gedroht, würden Folgen von einiger Schwere für den Angeklagten dabei herauskommen. Am Montag verlas er einige Briefe und eine Bestellung Springsteins; neben den bisher bekanntgewordenen Medizinern Peraita und Nikkels aus Spanien und den Niederlanden war dabei auch von einem Niederländer namens „Jos” die Rede, der Dopingmittel besorgen und verschicken sollte.

„Seltsam und unbefriedigend”

Das Urteil nannte Klein angemessen. Die Staatsanwaltschaft war aus Gründen der Prozeßökonomie, wie er betonte, daran interessiert, den Prozeß schnell zu beenden. Das Dopingproblem der Leichtathletik zu lösen sei nicht Aufgabe der Justiz. DLV-Präsident Clemens Prokop, Leiter des Amtsgerichts Kelheim, nannte das Verfahren „seltsam und unbefriedigend” und bemängelte die unterbliebene Sachaufklärung.

Rechtsanwalt Johann Schwenn bestätigte, daß sein Mandant zwar kein milderes Urteil erhalten habe, als die Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Strafbefehl angeboten hatte, wohl aber ein besseres. Er meinte damit, daß die Forderung nach einem Geständnis Springsteins am Montag vom Tisch war. Die Staatsanwaltschaft befreite den Trainer damit aus dem Dilemma, Doping einzuräumen, obwohl er in einer eidesstattlichen Versicherung für verschiedene presserechtliche Auseinandersetzungen, auch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, behauptet hat, er habe von ihm als Trainer betreuten Sportlern und Sportlerinnen noch nie Mittel verabreicht oder besorgt, deren Einnahme verboten ist.

Streit um eidesstattliche Versicherung

Just dafür ist er nun verurteilt worden. Springstein unterzeichnete die eidesstattliche Versicherung am 6. Oktober 2004 in Zislow, dem Sitz der Kanzlei seines Rechtsanwaltes Peter-Michael Diestel. Er tat dies gut eine Woche nach der Durchsuchung des Hauses in Gerwisch, das er gemeinsam mit Grit Breuer bewohnt.

Man könne einem Angeklagten, der schweigt, nicht Mängel in der juristischen Beratung vorwerfen, sagte Oberstaatsanwalt Klein. Er griff aber Diestel an, der darüber informiert gewesen sei, welche Beweismittel Springstein belasteten. „Wer in Kenntnis dieser Dinge eine eidesstattliche Versicherung seines Mandanten einreicht, der nimmt zumindest billigend in Kauf, daß sein Mandant eine falsche Versicherung an Eides Statt abgibt”, sagte Klein. Er kündigte an, die Prozeßakten der Pressekammer in Hamburg zu übersenden. Er hege einen Anfangsverdacht gegen Springstein. Diestel sagte dazu später: „Dieser Anwurf ist so aberwitzig, daß ich ihn nicht öffentlich kommentieren möchte.” Diestels Kanzlei vertritt Grit Breuer gegenüber dem Welt-Leichtathletikverband IAAF in der Forderung nach Schadensersatz für eine Dopingsperre. Der Rechtsfrieden und die Interessen Dritter und Vierter seien zu berücksichtigen, sagte Diestel. Er werde versuchen, seinem Mandanten das Urteil schmackhaft zu machen.  

Text: F.A.Z. vom 21. März 2006

Wir lachen uns tot: Er kündigte an, die Prozeßakten der Pressekammer in Hamburg zu übersenden. Was wird das Hamburger Pressekammer mit diesen Prozessakten machen, wo sich doch die Parteien geeinigt haben. Wusste das der Oberstaatsanwalt Klein wirklich nicht? Oder alles nur Schau und Werbung für Gendoping.

Schröder als Manager                                

Az.: 324 O 160/06 Schröder ./. Lindner

Wir lernten wieder, wie in Deutschland gemanagt wird.
Manager werden "geldwert honoriert", nur wenn diese auf der Gehaltsliste stehen und Honorare erhalten. Für eine befreundete Firma zu werben und damit den eigenen Marktwert zu erhöhen, Erfahrungen zu sammeln, den Markt zu studieren etc., ist keine "geldwerte Honorierung", dies hat erst recht nichts mit einer Gehaltsliste zu tun.

Für den durchschnittlichen Deutschen zum besseren Verständnis folgende gedachte Konstruktion:
Als Software-Firma würden wir z.B. bei Frau Merkel zu Hause die Computer installieren und warten - vorausgesetzt sie tut dies nicht schon selbst. Das für Frau Merkel kostenlos. Offensichtlich steigt damit unser Markwert; wir können höhere Preise durchsetzen. Durch unsere "kostenlose" Arbeit bei Frau Merkel  hätten wir einen geldwerten Vorteil. Allerdings nicht direkt von Frau Merkel, und auch nicht unbedingt über die Gehaltsliste ihrer Mitarbeiter.

In Wirklichkeit funktioniert die Wirtschaft, einschließlich der geldwerten Honorierung, noch komplizierter. Will man Steuern sparen, so wird es noch schlimmer. Die Schweiz, Steueroasen, Offshore-Unternehmen, bevollmächtigte Vertreter, Scheinfirmen treten auf die Bühne. Nicht alle auf einmal und nicht immer bei allen.

Der Vorsitzende Richter erlaubt jedoch lediglich das zu schreiben, was ein durchschnittlicher Deutscher richtig versteht. Was versteht ein solcher durchschnittlicher Rezipient von Mischkalkulation, Werbung, Filz und anderen Annehmlichkeiten des Lebens eines Top-Managers, zu dem sich Schröder offensichtlich entwickelt? Ohne Risiko einer Buske-Klage darf ich behaupten: nicht viel.

Der durchschnittliche Deutsche nimmt jedoch vermutlich dem Ex-Kanzler kaum ab, dass dieser der Ruhrkohle AG so einfach Freundschaftsdienste erweise. Irgendwie wird er dafür auch Moneten sehen, sei es durch kostenloses Lernen bei der Ruhrkohle AG.

Zu behaupten, „die RAG versucht offenbar, sich ihren Börsengang zu erkaufen, indem sie mit Schröder und Merz einflussreiche Politiker auf die Gehaltsliste setzt” ist jedoch nicht erlaubt, denn jeder durchschnittliche Deutsche ist so doof und stellt sich unter einer Gehaltsliste das vor, was er monatlich selbst erlebt: immer wieder der gleiche Lohn, am gleichen Tag des Monats, aufs gleiche Konto, dazu Lohnzettel.

Sehr geehrter Herr Lindner,

Sie sagten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)  [habe ich nicht geprüft, so steht es im Internet]:

Ich bin nicht bereit, angesichts der liberalen Tradition der Meinungsfreiheit vor Schröder zu kuschen und wie ein Hase in die Furche zu springen, nur weil Schröder mit dem Anwalt droht. ...”
 „... Unabhängig davon, ob Schröder von der RAG bezahlt oder unwahrscheinlicherweise nicht bezahlt wird, gehört es sich für einen Regierungspolitiker dieses Kalibers nicht, die Seiten zu wechseln und sich als Anwalt des größten Subventionsempfängers zu betätigen.

Vor Schröder brauchen Sie nicht zu kuschen. Den werden Sie nicht sehen. Auch seinen Anwalt, den Verfassungsrichter von Hamburg und einen alten Freund der Familie Schröder, Herrn Michael Nesselhauf, werden sie nicht zu Gesicht bekommen. Nicht nötig.

Entscheiden wird unser Vorsitzender Richter in Hamburg.
Und wenn Anwalt Nesselhauf eine eidesstattliche Versicherung von Schröder vorlegt, dass dieser nicht "geldwert honoriert" wurde von der Ruhrkohle AG, wird der Antragsgegner - das sind Sie - bis zum Donnerstag, den 23.03.06 mitteilen, ob dieser den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurücknimmt.
Ihr Anwalt Dr. Andreas Jerusalem wird versuchen, Sie davon zu überzeugen; Sie werden auch die weiteren Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Sie kuschen damit nicht vor Schröder, sondern vor dem durchschnittlichen Deutschen, der ohnehin nicht die FDP, bei der Sie Generalsekretär in Nordrein-Westfalen sind, wählt.

Sie helfen Schröder, egal wie Sie diese Woche entscheiden, seinen Marktwert in Russland zu erhöhen. Er demonstriert seinen russländischen Partnern kostenlos - denn zahlen werden Sie - wie die Pressefreiheit, definiert und durchgesetzt von der Pressekammer Hamburg, dem modernen Top-Management, zum dem Schröder zweifelsohne gehört, Dienste erweist.

Versuchen Sie den Zeitgeist, mitgeprägt im Hamburger Gerichtssaal 833, zu verstehen.

Ergänzung vom 24.03.2006:

Sie haben diesen nicht wahrscheinlich verstanden, denn am 24.03.05 wurde das Urteil gesprochen: die Einstweilige Verfügung vom 2.03.2006 wurde bestätigt.

Schröder hat wahrscheinlich eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Sehr geehrter Herr Schröder,

keinesfalls behaupte ich, dass nach diesem von Ihnen gewonnenen Prozess Ihre Einnahmen bei Gasprom oder den anderen russländischen Firmen und Joint Ventures direkt und sofort steigen werden bzw. dass Sie überhaupt von irgendeiner Firma geldwert honoriert werden. Woher soll ich es wissen, geschweige den beweisen.

Allein der Datenschutz erlaubt es nicht und das Persönlichkeitsrecht neuerdings auch nicht, der Sache nachzugehen. Wie ich Vermutungen, Thesen und allgemeine Überlegungen formulieren darf, ohne bei Buske als Verlierer zu landen, sagt mir keine Sau (kein Mensch).

Betreffend der von Ihnen abverlangten eidesstattlichen Versicherung, dass Ihre Tätigkeit für die Ruhrkohle AG lediglich ein persönlicher Freundschaftsdienst war und deswegen nicht honoriert wurde, können Sie diese getrost abgeben. Schenkt Ihnen die Ruhrkohle AG ein Goldenes Abzeichen, so ist das kein Honorar. Das hat der Vorsitzende mehrfach unterstrichen. Jedenfalls habe ich das so verstanden. Versichern Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem Freund und Anwalt.

Ergänzung vom 24.03.2006:

Bravo. Aller Wahrscheinlichkeit nach haben Sie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Das muss Herr Lindner verlieren.

Zeigen Sie es auch Herrn Westerwelle.

Im nächsten Freitag (24.03.06) werden wir erfahren, wie Schröder und Lindner entschieden haben.

24.03.06: Wir haben es erfahren: Die Einstweilige Verfügung vom 02.03.2006 wurde bestätigt.

 

Prof. Flimm und Prof. Sucher                                

Als Teil der Pseudoöffentlichkeit weiß ich nicht, um was sich der Schauspielchef mit dem Professor der Bayerische Theaterakademie stritt, wer wem was angetan hat. Beide kommen aus München, verhandelt wurde in Hamburg. Könnte sich um eine Presse- oder Internetbeleidigung gehandelt haben.

Jedenfalls hatte Prof. Flimm den Schröderfreund Nesselhauf als Anwalt. Prof. Flimm muss unseren Ex-Kanzler sehr lieben, denn in vielen Internet-Aufrufen fand ich Prof. Jürgen Flimm als Mitunterzeichner:

Ich wähle Schröder (350 Persönlichkeiten)
Deutsche Künstler für Schröders Irak-Kurs
AUCH WIR SIND DAS VOLK
(für Hartz IV)

Ein sehr politischer Regisseur.

Bestimmt besannen sie sich und wollten nicht durch die Buskemühle gezogen werden; das Verfügungsverfahren wurde übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt nach Gesetz in einem solchen Falle der Antragsteller, Prof. Flimm. Das wollte der gute Anwalt und Schröderfreund seinem Mandanten nicht antun, und nach einigem Hickhack einigten sich die Anwälte auf gegenseitige Aufhebung der Prozesskosten. Um Prof. Sucher nicht übermäßig zu belasten, verkündete der Vorsitzende kurz entschlossen den Streitwert: 1.530,00 EUR.

"Mit der Taxe wollte ich nach Hause fahren, nun muss ich laufen," verabschiedete sich Anwalt Nesselhauf  freundlich. Er hatte  recht: die ca. 330,00 EUR Anwaltsgebühren dieses Verfahrens reichen nicht für eine Taxifahrt.

 

War das ein Nachdruck?                                

Az.: 324 O 847/05

Herrn Wilmsen war persönlich anwesend. Der WSI Education GmbH war Mitte 2005 verboten worden, Werbeprospekte mit seinem Bildnis nachzudrucken und zu verteilen. Noch im Januar 2006 wurden Werbeprospekte nachweislich versendet.

Waren diese noch aus dem alten Bestand oder  Neudrucke. Die Pressekammer und die Beteiligten hätten das nur juristisch klären können.

Als Fachmann für grafische Technik wollte ich Herrn Wilmsen zurufen: Dazu reicht ein einfacher Fadenzähler. Sucht in dem neuen Prospekt einige mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Druckfehler. Gibt es diese nicht im alten Prospekt, handelt es sich um einen Nachdruck.

Ein einfacher und sicherer Beweis.

Wir wissen, die Richter sind Juristen, der Kläger ein Manager.

Woher dann das drucktechnische Fachwissen?

So ließ sich Herr Wilmsen auf das juristische Risiko einer Hauptverhandlung mit vielen Befragungen unwilliger Zeugen nicht ein. Er gab auf und akzeptierte den Vergleich:
Der Ordnungsmittelantrag wird zurückgenommen, die Kosten des Verfügungs- und Ordnungsmittelverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.

Den Eindruck, dass mögliches unkorrektes Handeln der WSI Education GmbH nicht geahndet wurde, konnte ich nicht unterdrücken. Die ca. 2.000,00 EUR Prozesskosten, die jede Partei zu tragen hat, rechnen sich für diese Firma. Dagegen heißt es für Kläger Wilmsen: außer Spesen nichts gewesen.

Möglicherweise obsiegte wieder die Frechheit.

 

SPD-Filz und Lobbygelder in NRW                                

324 O 937/05

Der Vorsitzende: Schwieriger Fall... Dann ziehen wir uns zurück.

Es ging darum: War die SPD-Abgeordnete, Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen, Frau Gisela Walsken, zur einem Gespräch mit der 'Bild' bereit, oder hat sie, wie berichtet, gemauert.

Am Dienstag, den 28. März wird die Entscheidung verkündet.

Ich setze auf Frau Walsken, denn sie ist Mitglied des Landtages in NRW und klagt gegen Springer, alles andere spielt keine Rolle.

 

Macht der Werbung                                

Aktualisiert am 19.09.2013

324 O 4/06 - Dirk Schütze vs. Händel (Name geändert)

Bei bildlicher Satire wird mit dem Namen des Gegners geworben. Das nennt sich "werbliche Vereinnahmung". Diese braucht der Betroffene nicht hinzunehmen.

Die Richter brauchen sich nicht mit Schmähkritik, Tatsachenhintergrund, Gegenschlag, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit zu beschäftigen und ähnlichem im Grundgesetz verankerten Quatsch.

Dass wussten die Brüder, von denen einer Anwalt aus Bayerb und der andere Briefmarken- und Münzhändler ist, nicht.

Die Entscheidung ist einfach. Dem Antrag auf Unterlassung stattgeben. Satire verbieten. Argumentieren sinnlos. Die Tatsache - Werbung  - liegt auf der Hand.

Entsprechend fiel die am 21.03.06  vorgelesene Entscheidung aus: Die Einstweilige Verfügung vom 9.01.06 wird bestätigt. Die weiteren Kosten trägt der Antragsgegner.

Das Hauptsacheverfahren erlebten wir am 11.08.2006 und berichten.

Die Berufung beim HansOLG Az. 7 U 86/06 am 10.10.2006 brachte ebenfalls keinen Erfolg.

Peinlich für den Anwalt, welche u.a für die CSU 2013 einen OB-Posten anstrebt und als durchsetzungsstarke Person propagiert wird.

Weshalb der Bruder des Klägers, der Anwalt aus Bayern, überhaupt versucht hat, im Verfügungsverfahren bis zum OLG zu obsiegen, bleibt sein anwaltliches Geheimnis. Vielleicht wollte der Bayer dem Norden zeigen, was Recht ist.

Auch im Hauptsacheverfahren ging der Anwalt mit seinem Bruder als Mandanten bis zum OLG (7 U 138/06). Anderthalb Jahre hat es gedauert, bis die Erkenntnis kam, dass auch auf dem freien Markt das schamlose Rumschlagen einen selbst empfindlich treffen kann. Die Berufung wurde am 19.02.2008 zurückgezogen.

Spiegel verliert wieder - muss Gegendarstellung drucken                                

324 O 136/06

Der Vorsitzende: Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung sind zwar schwierig zu trennen, aber eine Weigerung im Stadium der Recherche kann keine Grund sein, [mit den Recherchen aufzuhören]. ...

... Wir werden entscheiden. Ich spüre das.

Es ging wohl um den Spiegel-Internet-Artikel vom 07. Januar 2006 oder ähnliche andere Artikel:

 "Maroder Zustand des Dachs war lange bekannt"

Der marode Zustand [Eishalle Bad Reichenhall] war offenbar längst bekannt. Die SPD-Stadträtin und Bundestagsabgeordnete Bärbel Kofler hatte in einer Pressemeldung, die bis kurz nach dem Unfall auf der örtlichen SPD-Homepage zu finden gewesen sei, bereits vor Monaten eine Entscheidung über die Zukunft der Anlage angemahnt. "Ansonsten könnte es passieren, dass es zuletzt zu einer Schließung wegen unterlassener Hilfeleistung kommt", wird die Abgeordnete zitiert. Ihr Büro dementierte diese Äußerung.

Bärbel Kofler bestritt, vom maroden Zustand des Daches etwas gewusst zu haben. Es ging um die Sanierung der Eishalle an sich.

Es sind alles keine Zitate. Es sind lediglich Wiedergaben meiner Notizen. Fehler sind nicht ausgeschlossen. - RS

Folgerichtig wurde am 21.03.06 folgende Entscheidung verlesen: Die Einstweilige Verfügung vom 21.02.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin (Spiegel) hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

In „Der Spiegel“ 13/2006 am 27. März 2006, Seite 49 wurde folgende Gegendarstellung von Dr. Bärbel Kofler (MdB), veröffentlicht:

Gegendarstellung

In dem Artikel „Angekündigtes Inferno“ in „Der Spiegel“ Nr. 2 vom 09.01.2006 wird im Hinblick auf den Einsturz der Schwimm- und Eislaufhalle in Bad Reichenhall wie folgt berichtet:

„In seltsamer Einmütigkeit beeilten sich kurz nach dem Unglück Stadträte jeder Couleur, zu versichern, sie hätten von Sicherheitsmängeln in der 33 Jahre alten Halle nichts gewusst (…). Doch mehrere Monate vor dem Dachkollaps stellte die SPD-Stadträtin und Bundestagsabgeordnete Bärbel Kofler in einer Pressemitteilung auf einer SPD-Homepage zur Eislaufhalle fest: Der Zustand der Anlage werde nicht besser, und die SPD wolle nun eine Entscheidung herbeiführen. ‚Ansonsten könnte es passieren, dass es zuletzt zu einer Schließung wegen unterlassener Hilfeleistung kommt.’

Der Satz klingt wie eine Ankündigung des Infernos. Merkwürdig, dass der Text kurz nach dem Einsturz aus dem Netz genommen wurde. Koflers Büro teilt mit, die Politikerin habe den Satz nie gesagt. Und doch so lange unkorrigiert veröffentlicht?

1. Meine Aussage „Ansonsten könnte es passieren, dass es zuletzt zu einer Schließung wegen unterlassener Hilfeleistung kommt“ bezog sich nicht auf Sicherheitsmängel, von deren Vorliegen mit nichts bekannt war, sondern auf Maßnahmen zum wirtschaftlichen Erhalt der Schwimm- und Eislaufhalle angesichts eines hohen Defizits und sinkender Besucherzahlen.

2. Die Behauptung, mein Büro habe mitgeteilt, ich hätte diesen Satz nie gesagt, ist unrichtig.

Bad Reichenhall, den 01.02.2006

(Bärbel Kofler MdB)

In der Pressemitteilung heißt es unter anderem:

Der SPIEGEL bleibt bei seiner Darstellung. – Red.

Jetzt wissen wir um was es ging: Einstweilige Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung.

 

Was fehlte?                                

Wieder keine Erwähnung der honigsüßen Stolpe-Entscheidung. Kein Bezug. Nicht im geringsten.

Keine Streitwerte, auf den Cent gerundet.

Auch die deutsche Sprache stand still. Kein neuer Eintrag in meine Terminologie-Datenbank.

Keine Verkündung am Schluss des Sitzungstages.

Dafür wurde am Richtertisch viel gelacht. Süß, nicht wahr?

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                                

"So ist es gewesen."

"Jetzt können wir wohl die Kosten teilen."

"Also machen wir."

"So schwer ist der Sachverhalt nicht. Wahr oder unwahr. Dann haben wir es nur noch mit falschen eidesstattlichen Versicherungen zu tun."

"Haben wenig Anlass, der Gegenseite nicht zu glauben."

"Manche Beweislage lässt sich nicht klären."

"Das Ordnungsmittelverfahren sieht für den Antragsgegner recht düster aus."

"Subjektiv kann ich mich in Ihr Problem ´reinfühlen. Wir wissen am wenigsten, wie es gelaufen ist.  Im Hauptverfahren weiß es der Himmel, wie es läuft."

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.098.2013
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